Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

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1 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_2\Huber\AbtIV\AbtIV_1516\AbtIV1516_August\Schuljahresanfangsschreiben\Schuljahresanfangsschreiben_1516_Stand _r.docx Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst München An die Schulleitungen der Realschulen in Bayern (inkl. Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Abendrealschulen, Schulen besonderer Art) IV.2 - IV.1 - IV.3 - IV.4 - IV ENTWURF Datum: Entwurf erstellt/geprüft: Huber_K Reinschrift erstellt/geprüft: /Risse Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: Reinschrift an /Risse Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, IV - BS a Telefon: Name: Konrad Huber MPhil Schuljahresbeginn 2015/16; hier: Informationen aus der Abteilung Realschule am Staatsministerium Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Schuljahr 2014/15 ist ein weiteres erfolgreiches Schuljahr für die bayerische Realschule zu Ende gegangen. Erneut wurde von den Schulleitungen und den Kollegien hervorragende Arbeit zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler geleistet. In den zahlreichen im Staatsministerium eingegangenen Jahresberichten wird deutlich, welche Anstrengungen auch über den regulären Unterricht hinaus unternommen wurden. An dieser Stelle möchte ich mich daher ganz herzlich bei Ihnen und Ihren Kollegien für den Einsatz und die Erfolge bedanken. Für das aktuelle Schuljahr 2015/16 darf ich Ihnen nachfolgend einige wichtige Informationen zukommen lassen. Ich bitte Sie, den Inhalt dieses Schreibens in geeigneter Form in den Lehrerkollegien bekannt zu geben und zu besprechen. Telefon: poststelle@stmbw.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

2 - 2-1 Unterrichtsversorgung - Personalia - Seminarbereich/Lehrerbildung a. Unterrichtsversorgung An den staatlichen Realschulen ist zum Schuljahr 2015/16 aufgrund der demografischen Entwicklung erneut ein Rückgang um ca Schüler im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Damit erfüllt sich die Schülerprognose 2015, nach der ca Schülerinnen und Schüler (Rückgang gegenüber dem Schuljahr 2014/15 um ca. 2 %) die staatlichen Realschulen im Schuljahr 2015/16 besuchen werden. Seit dem Schuljahr 2012/13 ist damit die Schülerzahl an den staatlichen Realschulen um ca Schüler gesunken. Gleichzeitig wurden, um die Unterrichtsversorgung zu verbessern, jedes Jahr zusätzliche Lehrkräfte in den staatlichen Realschuldienst eingestellt. Diese Verbesserungen schlagen sich sowohl in der Unterstützung von Einzelschulen für konkrete Maßnahmen (z. B. Ausbau der Ganztagsangebote, Fördermaßnahmen für Kinder mit Migrationshintergrund bzw. im Rahmen der Inklusion) als auch in einem generellen Ausbau der individuellen Förderangebote sowie einer seit mehreren Jahren sukzessive stattfindenden Reduzierung der Klassenstärken wieder. Auch zum Schuljahr 2015/16 werden den staatlichen Realschulen zur erneuten Verbesserung der Unterrichtsversorgung Stellen aus der demografischen Rendite (insgesamt 114 Stellen) zugewiesen. Ein Teil dieser Stellen musste jedoch - aufgrund der geringen Anzahl an Ruhestandseintritten staatlicher Realschullehrkräfte - dazu verwendet werden, bereits im Dienst befindliche verbeamtete Lehrkräfte im staatlichen Realschulbereich weiter zu beschäftigen. Schon die Weiterbeschäftigung dieser Lehrkräfte an den staatlichen Realschulen bewirkt aufgrund der gleichzeitig rückläufigen Schülerzahlen eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung. Zusätzlich wurden noch weitere Lehrkräfte neu eingestellt (vgl. 1b). Damit können insbesondere nachfolgende Ziele der Bayerischen Staatsregierung auch an den staatlichen Realschulen weiter verfolgt werden:

3 - 3 - Ausbau der gebundenen Ganztagsangebote (Jeder genehmigungsfähige Antrag auf Einrichtung eines gebunden Ganztagsangebots an staatlichen Realschulen konnte genehmigt werden.) Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention Integrationsförderung Begabtenförderung Ausbau der erweiterten Schulleitung Ich bitte darum, die Zuweisung aus der demografischen Rendite und die daraus resultierenden Verbesserungen für die staatlichen Realschulen Ihrem Lehrerkollegium ebenso darzustellen, wie die Anhebung des Lehrerstundenbudgets aufgrund der nunmehrigen Erteilung von Unterricht gemäß der Stundentafel im Umfang von 178 Stunden (vgl. hierzu S. 27 des KMS zur Unterrichtsplanung vom Nr. IV.3 - BS ). b. Einstellungssituation Aus Bewerbersicht wirkt sich das Zusammentreffen zweier Effekte negativ aus: Zum einen sinken zum Schuljahr 2015/16 an den staatlichen Realschulen die Schülerzahlen demografisch bedingt deutlich; dies hat bereits für sich genommen einen rückläufigen Bedarf an Lehrkräften zur Folge. Zum anderen ist gleichzeitig die Fluktuation sehr gering, da aufgrund des niedrigen Altersdurchschnitts der Lehrerkollegien an den staatlichen Realschulen insbesondere kaum Lehrkräfte in den Ruhestand eintreten. Zum Einstellungstermin September 2015 können aus oben genannten Gründen daher lediglich 76 Realschullehrkräfte und 16 Fachlehrkräfte dauerhaft eingestellt werden. Aufgrund der fächerspezifischen Bedarfslage der staatlichen Realschulen waren damit nicht mehr in allen Fächerverbindungen Einstellungen möglich, da ansonsten die betroffenen Schulen am Bedarf vorbei versorgt worden wären. Dies könnte insbesondere wegen des weiteren Schülerrückgangs in den nächsten Jahren zu einer Personalschieflage führen. In der Fächerverbindung Mathematik/Physik konnten erneut Realschullehrkräfte gewonnen werden, die im Rahmen einer Sondermaßnahme für die Tätig-

4 - 4 - keit an beruflichen Schulen nachqualifiziert werden. Dort besteht in dieser Fächerverbindung weiter erhöhter Bedarf. Ebenso werden an den Mittelschulen und Förderschulen jeweils Sondermaßnahmen zur Nachqualifizierung von Lehrkräften mit dem Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien durchgeführt. Nach hiesigem Kenntnisstand konnten auch vermehrt Bewerber Einstellungsangebote durch private oder kommunale Schulträger erhalten. Nach Jahren des Bewerbermangels können diese damit erneut auf entsprechend qualifizierte Lehrkräfte zurückgreifen. Auch die gute Einstellungssituation in anderen Bundesländern ermöglichte einigen Bewerbern, dort ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Zur Einschätzung der zukünftigen Einstellungssituation, die sich auch in den nächsten Jahren aus den genannten Gründen kaum verbessern wird, verweise ich auf die auf der Homepage des Kultusministeriums veröffentlichte Schüler- sowie Lehrerbedarfsprognose. c. Versetzungssituation Die Anzahl der Anträge auf Versetzung und Wiederverwendung ist im Vergleich zum Vorjahr wieder angestiegen. Zum einen ist dies darauf zurückzuführen, dass in den vergangenen Jahren viele Lehrkräfte in Elternzeit eingetreten sind, die nun den aktiven Dienst wieder aufnehmen möchten. Zum anderen wurden aufgrund der Schüler- und Stellenzahlentwicklung in vorangegangenen Jahren viele Neueinstellungen in Ballungsräumen vorgenommen; diese Lehrkräfte streben nun wieder zurück in die Heimatregion. Trotz der infolge der demografischen Entwicklung schwieriger werdenden Versetzungssituation entspricht die Versetzungsquote in etwa der des Vorjahres. Insgesamt konnten ca. 39 % der Anträge auf Versetzung und Wiederverwendung positiv verbeschieden werden; bei Anträgen, die allein eine Versetzung zum Ziel hatten, 19 %. Besonders schwierig gestalten sich Fälle, in denen die Wiederverwendungs- und Versetzungsbewerber in Regionen streben, die mit Lehrkräften bereits seit geraumer Zeit gut versorgt - zum Teil sogar überversorgt - sind und in denen der demografische Wandel besonders ausgeprägt ist. In die-

5 - 5 - se Regionen werden auf Dauer in vielen Fächerverbindungen kaum Versetzungen oder Neueinstellungen mehr erfolgen können. Im Gegenteil: vorrangige Aufgabe muss hier eine sozialverträgliche Umverteilung (d.h. möglichst ohne dienstliche Wegversetzungen) des an solchen Schulen tätigen Stammpersonals sein. Die größte Herausforderung besteht hierbei sicherlich zum kommenden Schuljahr 2016/17, zu welchem eine nochmalige Schülerminderung um mehr als Schülerinnen und Schüler prognostiziert wird (vgl. Schüler- und Absolventenprognose 2015, veröffentlicht auf der Homepage des Staatsministeriums). Bitte informieren Sie die Lehrkräfte offen und transparent über diese Situation und thematisieren Sie eine ggf. an Ihrer Schule auftretende schwierige Lage bei möglicher Überzähligkeit von Lehrkräften frühzeitig mit den betroffenen Lehrkräften und dem örtlichen Personalrat. Ich danke den Schulleitungen an dieser Stelle nachdrücklich für Ihre umsichtige und vorausschauende Personalplanung in den vergangenen Jahren. Nur diesen Anstrengungen ist es zu verdanken, dass negative Folgen des demografischen Wandels im Hinblick auf den Lehrkräfteeinsatz weitestgehend abgemildert werden konnten. Trotz dieser Bemühungen waren im Rahmen der Personalplanung zum Schuljahr 2015/16 an staatlichen Realschulen mit drastischem Schülerrückgang nunmehr die ersten überzähligen Lehrkräfte zu verzeichnen. Bitte beachten Sie, dass im Hinblick auf eine flächendeckende Gleichversorgung als Voraussetzung für Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ein Verbleib dieser Lehrkräfte an den jetzigen Schulen dazu führen würde, dass diese Schulen deutlich über Budget versorgt wären, wohingegen die Lehrkräfte anderen Schulen in der Unterrichtsversorgung fehlen würden. Daher bitte ich Sie eindringlich darum, die zukünftige Entwicklung (Schülerzahlen, Personalsituation) Ihrer Schule weiterhin umsichtig zu betrachten, da mit dem Schülerrückgang grundsätzlich auch der Lehrerwochenstundenbedarf sinkt, obgleich die Budgetformel bereits einen Demografiezuschlag (bei kleineren Schulen ist die Relation Lehrerwochenstunden je Schüler höher) beinhaltet. Dies hat zur Folge, dass selbst Ruhestandsver-

6 - 6 - setzungen, Eintritte in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell, Wegversetzungen etc. nicht zwangsläufig zu einem dauerhaften Ersatzbedarf an der konkreten Einzelschule führen. Die Abdeckung des Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts muss dann mit dem verbleibenden Stammpersonal gewährleistet sein. Es empfiehlt sich hierbei auch für bereits dauerhaft eingestellte Lehrkräfte Zusatzqualifikationen (z. B. durch Ablegung von Erweiterungsprüfungen) zu erwerben, um an der Stammschule flexibler einsetzbar zu sein. Zudem ist sicherzustellen, dass Lehrkräften, die derzeit aus familiären Gründen eine Teilzeitbeschäftigung wahrnehmen, nicht durch die Anforderung einer weiteren Stammlehrkraft die Möglichkeit zu einer Erhöhung der Stundenzahl (auch in späteren Jahren) genommen wird. Beziehen Sie in Ihre Planungen auch die Lehrkräfte ein, die vorübergehend nicht unterrichten (z. B. wegen einer Beurlaubung oder Elternzeit oder eines Sabbatjahrs), damit diesen die Möglichkeit einer Rückkehr an ihre Stammschule erhalten bleibt. Wichtig: Wird an Ihrer Schule zum kommenden Schuljahr möglicherweise ein unvermeidbarer Personalüberhang auftreten, so nehmen Sie bitte bereits frühzeitig Kontakt zu den Schulleitungen umliegender Schulen auf und klären die dort bestehende Bedarfslage ab, damit ein sozialverträglicher Abbau der überzähligen Lehrerwochenstunden z. B. in Form von heimatnahen dienstlichen Versetzungen geprüft werden kann. Bitte halten Sie alle diesbezüglich geführten Gespräche und sonstige Maßnahmen fest, um Sie ggf. auch an das Staatsministerium weiterleiten zu können. d. Vermeidung von Unterrichtsausfall Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen und Ihren Lehrkräften für ihr außerordentliches Engagement bei der Vermeidung von Unterrichtsausfall herzlich bedanken. Ich bitte Sie, auch im kommenden Schuljahr alle zur Verfügung stehenden, vielfach altbewährten Maßnahmen zu ergreifen, um Unterrichtsausfall wann immer möglich zu vermeiden, um für unsere Schülerinnen und Schüler die bestmögliche Ausbildung zu gewährleisten. Da

7 - 7 - sich hierfür die integrierte Lehrerreserve in den vergangenen Jahren bestens bewährt hat, wurden jeder staatlichen Realschule auch im Schuljahr 2015/16 zusätzlich zum Grundbudget Lehrerwochenstunden für diesen Zweck zugewiesen, die bei einem Aushilfsfall sofort in Ihrer Eigenverantwortung eingesetzt werden. Für längerfristige Vertretungsfälle - länger als sechs Wochen - können bis zur Rückkehr der abwesenden Stammlehrkraft Unterrichtsaushilfen im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Wichtig: Bitte weisen Sie Aushilfslehrkräfte deutlich darauf hin, dass sie lediglich dauerhaft eingestellte Lehrkräfte für Zeiten von deren befristeter Abwesenheit ersetzen und damit der Aushilfsbedarf und dementsprechend auch das betreffende Beschäftigungsverhältnis ihrem Wesen nach nur vorübergehend bestehen. Über das Ende des befristeten Arbeitsvertrags hinaus kann daher selbst bei eventuell bereits mehrfacher befristeter Beschäftigung kein Anspruch auf einen neuen befristeten Arbeitsvertrag oder gar dauerhafte Beschäftigung bestehen. Die Schulleitungen bitte ich darauf zu achten, dass ausnahmslos befristete Aushilfsverträge mit entsprechendem Sachgrund geschlossen werden und die Aushilfslehrkraft den Dienst (hierzu gehört auch die Teilnahme an Konferenzen etc.) erst antritt, wenn schriftlich die Befristung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wurde (durch Unterschrift beider Parteien bestätigte Befristungsabrede) und wenn neben der Zustimmung der/des zuständigen Ministerialbeauftragten auch die Zustimmung der Regierung vorliegt. e. Funktionsstellenbesetzungen an staatlichen Realschulen - Personalia Im Schuljahr 2014/15 und zu Schuljahresbeginn 2015/16 konnten folgende Funktionsstellen neu besetzt werden: 20 Schulleiterinnen und Schulleiter 19 Realschulkonrektorinnen und Realschulkonrektoren 23 Zweite Realschulkonrektorinnen und Zweite Realschulkonrektoren 2 Beratungsrektorinnen als Sachbearbeiterinnen beim Ministerialbeauftragten

8 - 8-1 Beratungsrektorin als Praktikumsamtsleiterin 3 Seminarrektorinnen als Zentrale Fachleiterinnen 1 Zentrale Fachberaterin für Textverarbeitung und Kommunikationstechnologie 1 Seminarrektorin als Inklusionsbeauftragte 8 Beratungsrektorinnen/Beratungsrektoren als Koordinatorin/Koordinator für Ganztagsschulangebote bei der Ministerialbeauftragten/dem Ministerialbeauftragten (entsprechende Hebungsstellen in der BesGr. A 14 wurden mit dem Doppelhaushalt zur Verfügung gestellt) 15 Beratungsrektorinnen/Beratungsrektoren als qualifizierte Beratungslehrkraft 11 Beratungsrektorinnen/Beratungsrektoren als Systembetreuerinnen/Systembetreuer 1 Fachoberlehrer als Systembetreuer 12 Seminarlehrerinnen und Seminarlehrer 102 Beratungsrektorinnen/Beratungsrektoren in der erweiterten Schulleitung Zwei neue Ministerialbeauftragte haben ebenfalls Ihren Dienst angetreten: Herr RSD Karlheinz Lamprecht im Aufsichtsbezirk Unterfranken und Herr RSD Johannes Koller im Aufsichtsbezirk Oberfranken. Insgesamt wurden 221 Funktionsstellen besetzt. Allen neu beauftragten und ernannten Kolleginnen und Kollegen wünsche ich für ihre verantwortungsvolle Aufgabe alles Gute! f. Seminarbereich/Lehrerbildung An den 78 Seminarschulen treten im September Studienreferendarinnen und Studienreferendare des Prüfungstermins 2017 ihren Vorbereitungsdienst an. Das entspricht einer Zunahme von 30 Studienreferendarinnen und Studienreferendaren im Vergleich zum letzten Eintrittstermin, die mit dem korrelierenden doppelten Abiturjahrgang 2011 erklärt werden kann. Insgesamt dürfte sich der rückläufige Trend bei den Eintritten in den Vorbereitungsdienst fortsetzen.

9 - 9 - Zum Schuljahr 2015/16 wechseln 794 Studienreferendarinnen und Studienreferendare von der Seminarschule in den Zweigschuleinsatz. Zu deren Einsatz im 2. Ausbildungsabschnitt wird auf das Schreiben Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom 13. April 2015 verwiesen. Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung des Einsatzes der Nachwuchslehrkräfte, dass das Einsatzjahr primär zu deren Ausbildung dient und dementsprechend die Gesamtbelastung durch die Unterrichtsvorbereitung die Ausbildungsziele nicht gefährden darf (s. a. 18 und 19 ZALR sowie einschlägige Regelungen gemäß ASR). Ich wünsche allen Seminaristen und ihren Ausbildungslehrkräften eine fruchtbare Zusammenarbeit, an deren Ende der angestrebte Kompetenzzuwachs und eine erfolgreiche Zweite Staatsprüfung stehen mögen! Im Hinblick auf die schwierige Anstellungssituation ist es für die angehenden Realschullehrkräfte besonders wichtig, die Realschullehrerausbildung so gut wie möglich abzuschließen, um für den Berufseintritt als Realschullehrkraft oder ggf. auch in anderen Berufsfeldern bestmöglich gerüstet zu sein. Alle mit der Ausbildung und Betreuung von Studienreferendarinnen und Studienreferendaren Betrauten bitte ich, die Herausforderungen beim anstehenden Berufseintritt offen mit den Studienreferendarinnen und Studienreferendaren zu besprechen und wo möglich Alternativen aufzuzeigen. Bitte regen Sie die Studienreferendarinnen und Studienreferendare auch dazu an, alle diesbezüglichen Informationsquellen (z. B. Informationsveranstaltungen oder Veröffentlichungen auf der Homepage des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, etc.) aktiv zu nutzen. 2 Erweiterte Schulleitung - Eigenverantwortliche Schule Zum Schuljahr 2015/16 wurde auf Antrag der Schulleitungen an weiteren 35 staatlichen Realschulen eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Der Ausbau konnte somit schneller erfolgen als ursprünglich vorgesehen. Die für die entsprechende Leitungszeit der Mitglieder der erweiterten Schulleitung notwendigen Stellen sowie die Beförderungsstellen für Beratungsrektorinnen/Beratungsrektoren der BesGr. A14 wurden in vollem Umfang zusätzlich zur Verfügung gestellt.

10 Damit wird an nunmehr rund einem Drittel der staatlichen Realschulen ein neuer Weg der institutionalisierten, professionellen Kooperation eingeschlagen, der positive Effekte sowohl für die Personalentwicklung als auch für das Lernen der Schülerinnen und Schüler mit sich bringt. 3 LehrplanPLUS Der LehrplanPLUS für die Realschule liegt in der Entwurfsfassung vor. Allen an der Konzeption beteiligten Lehrkräften, Zentralen Fachleiterinnen und Fachleitern sowie dem ISB sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Eine wesentliche Neuerung wird in der engen Verzahnung der Lerninhalte mit den Kompetenzen bestehen, die Schülerinnen und Schüler erwerben sollen. Mit dem Fokus auf der Kompetenzorientierung soll der LehrplanPLUS für die Realschule in der Unterrichtsentwicklung schon jetzt vielfach praktizierte Modelle intensivieren. Derzeit werden die Rückmeldungen aus der Evaluation des Lehrplanentwurfs durch einschlägige Fachexperten, insbesondere Seminarlehrkräfte und Fachmitarbeiter sowie Wissenschaftler und Lehrerbildungszentren, gesichtet und ggf. berücksichtigt. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass die konzeptionelle Lehrplanarbeit nach der öffentlichen Anhörung und Würdigung der hierbei zu erwartenden Rückmeldungen im Frühjahr 2016 abgeschlossen werden kann. Der LehrplanPLUS für die Realschule soll dann im Schuljahr 2017/18, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5, in Kraft treten. Damit verbleibt den Schulbuchverlagen ein hinreichend großes Zeitfenster für die Erstellung von Lehrwerken. Aus logistischen Gründen wird bereits in der ersten Hälfte des Schuljahres 2015/16 mit den regionalen Fortbildungen in einzelnen Unterrichtsfächern begonnen werden. Diesbezügliche Planungen erfolgen durch die Dienststellen der Ministerialbeauftragten. Den fortbildenden wie teilnehmenden Lehrkräften wünsche ich dabei anregende und konstruktive Gespräche im Sinne einer qualitativen Weiterentwicklung des Realschulunterrichts. Bei der Einführung des neuen Lehrplans kommt den Studienseminaren eine besondere Rolle zu, weil insbesondere die Seminararbeit dazu angelegt ist, die neuen Leitgedanken des LehrplanPLUS in Unterrichtskonzepte um-

11 zusetzen und gezielt zu erproben, z. B. in Form von schriftlichen Hausarbeiten. Ich möchte deshalb Studienreferendarinnen und Studienreferendare wie Seminarlehrkräfte dazu ermutigen, sich mit dem neuen Lehrplan intensiv zu befassen und das Potential der Seminararbeit zu nutzen. Damit die Implementierung des neuen Lehrplans gelingen kann, bedarf es auch der Verankerung dieser Aufgabe in den jeweiligen Schulentwicklungskonzepten der einzelnen Realschulen vor Ort. Da der LehrplanPLUS für die Realschule über einen Zeitraum von sechs Schuljahren jahrgangsstufenweise in Kraft treten wird, erscheint es zielführend, die Lehrplanimplementierung dauerhaft als wesentlichen Teil der Unterrichtsentwicklung im Schulentwicklungskonzept sowie in der Geschäftsverteilung abzubilden. 4 Initiative Realschule 21 Die Initiative Realschule 21 hat seit ihrem Start im Schuljahr 2010/11 eine Vielzahl von Impulsen für die Weiterentwicklung des Bildungsangebotes gesetzt und so einerseits zur Unterrichtsentwicklung und andererseits zur Profilbildung unserer Schulart beigetragen. Als weiterer wertvoller Mosaikstein festigt sie den hervorragenden Ruf der Realschule. Allen, die sich engagiert und ideenreich in dieses Qualitätsentwicklungsprogramm eingebracht haben und weiterhin einbringen, sage ich herzlich Vergelt s Gott. Im anlaufenden Schuljahr wird Bewährtes fortgeführt und Neues erprobt. Im Einzelnen bieten sich folgende Ansätze an: Unter dem Dach der Initiative MINT 21 wurden im vergangenen Schuljahr weitere Maßnahmen erprobt, die nun allesamt in einer frei zugänglichen Datenbank im bayerischen Realschulnetz eingesehen und als Anregung für die MINT-Förderung von allen Realschullehrkräften verwendet werden können. Ferner wurde die zweijährige Erprobungsphase von MINTENSIV an Realschulen in Bayern - Wochenkurse zur Berufsorientierung und MINT- Förderung am Lernort Schullandheim abgeschlossen. Die Wochenkurse können nun von allen Realschulen an den jeweiligen Schullandheimstandorten gebucht werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls im Bayerischen Realschulnetz. Darüber hinaus wird sich die Initiative MINT 21 im angelaufenen Schuljahr verstärkt der Kompetenzorientierung in

12 den MINT-Fächern und der Intensivierung der genderspezifischen MINT- Förderung widmen. Begleitend werden regionale Lehrerfortbildungen angeboten. Die Zusammenarbeit mit aufnehmenden bzw. abgebenden Schularten, insbesondere die Begleitung von Schülerinnen und Schülern beim Wechsel des Bildungsgangs, ist ein profilbildendes Element der Realschule und fördert begabungs- und leistungsgerechte Bildungsbiographien. Dieses Ziel verfolgen auch die Kooperationen zwischen Realschulen und Fachoberschulen. Diese werden aktuell vom ISB evaluiert, d. h., die im vergangenen Schuljahr erhobenen Daten werden ausgewertet. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Evaluation werden keine neuen Kooperationsstandorte einbezogen. Über die weitere Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Schularten wird im Lauf des Schuljahres 2015/16 entschieden werden. Die Dissemination einer stärkenorientierten Pädagogik, wie sie im Modellversuch KOMPASS - Kompetenz aus Stärke und Selbstbewusstsein entwickelt und erprobt wurde, wird weiter unterstützt, sei es durch regionale Fortbildungen oder durch die entsprechenden regionalen Koordinatorinnen und Koordinatoren. Darüber hinaus finden stärkenorientierte Methoden auch in der Seminarausbildung Anwendung. Durch die äußerst erfolgreiche Etablierung der Bilingualen Züge setzt die Realschule Maßstäbe bei der Förderung bilingualen Unterrichts. Das Vorhaben wird durch Herrn Prof. Dr. Böttger von der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt wissenschaftlich begleitet. In der Zwischenzeit wurden mehrere Lehrwerke für den Modellversuch zugelassen. Am ISB entstand das Portal Bayern Bilingual. Neben einer Handreichung werden die Realschulen zudem mit regelmäßigen Infobriefen und weiteren Materialien unterstützend begleitet. Die Schulen werden gebeten, im Rahmen ihres Budgets hier entsprechende Unterrichtsangebote anzubieten. Inzwischen konnte auch eine Qualifi-

13 zierungsinitiative an der ALP in Dillingen auf den Weg gebracht werden, um auch die naturwissenschaftlichen Fächer künftig stärker einzubeziehen. In Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. Dr. Wiater konnte das Konzept der Bestenförderung an den Realschulen weiterentwickelt werden. Leistungsfähige Schülerinnen und Schüler erhalten in diesem Rahmen zusätzliche Bildungsangebote, wie z. B. ein zusätzliches Abschlussprüfungsfach. Die Talentschulen haben im vergangenen Schuljahr erstmals an der zentralen Abschlussprüfung teilgenommen. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. Auch hier können weitere Realschulen im Rahmen des Budgets in das Projekt aufgenommen werden. 5 Individuelle Förderung a. Ergänzungsunterricht Um den Übergang von der Grundschule auf die Realschule intensiv begleiten zu können, richten die staatlichen Realschulen im ersten Halbjahr in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch bedarfsorientiert einen entsprechenden Ergänzungsunterricht ein. b. Förderunterricht Ab dem Zwischenzeugnis besteht für die Realschulen die Möglichkeit, den eingerichteten Ergänzungsunterricht in der Jahrgangsstufe 5 in einen gezielten Förderunterricht umzuwandeln. Auch sonstige im zweiten Halbjahr frei werdende Lehrerkapazitäten können hierfür verwendet werden. Förderunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik sowie BwR wird gezielt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 angeboten, deren Vorrücken gefährdet ist. Er kann klassenübergreifend erteilt werden und muss sich gezielt an den Defiziten schwacher Schüler orientieren. Ich bitte Sie, alle schulischen Möglichkeiten für die Einrichtung dieses bewährten Fördermodells zu nutzen. Es ist ein wichtiger Beitrag zur individuellen Förderung und damit zur Reduzierung der Wiederholerquote. 6 Maßnahmen zur Qualitätssicherung a. Grundwissentests im Fach Mathematik

14 Auch im Schuljahr 2015/16 werden den Schulen im Fach Mathematik wieder zentrale Grundwissenstests für die Jahrgangsstufen 7 und 9 angeboten. Der Grundwissentest ist ein Diagnoseinstrument und bietet die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit, Stärken und Schwächen der Schüler zu analysieren und aus den Erkenntnissen Konsequenzen für den Unterricht zu ziehen. Die Schulen entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie den Grundwissenstest in den Jahrgangsstufen 7 und 9 durchführen. Einige Schulen wollen die Ergebnisse des Grundwissenstests als zusätzliche Stegreifaufgabe oder als Ersatz für eine Stegreifaufgabe für die Jahresfortgangsnote werten. Für diese Schulen sind folgende verbindliche Termine für die einzelnen Jahrgangsstufen festgelegt: Jahrgangsstufe 7: Dienstag, 6. Oktober 2015 Jahrgangsstufe 9: Mittwoch, 7. Oktober 2015 Dabei ist darauf zu achten, dass die Klassen einer Jahrgangsstufe den Test parallel bearbeiten. Falls die Ergebnisse nicht in die Jahresfortgangsnote eingerechnet werden, sollte die Durchführung der Tests grundsätzlich bis Ende November, jedoch frühestens zu den oben angegebenen Terminen erfolgen. Es wird empfohlen, den Grundwissenstest Mathematik als Instrument der Selbstevaluation zu nutzen und in den Klassen der beiden Jahrgangsstufen durchzuführen. b. Jahrgangsstufentests Im Schuljahr 2015/16 finden auch - wie bisher - Jahrgangsstufentests statt. Die Teilnahme am Jahrgangsstufentest der 8. Klassen in den Fächern Deutsch und Mathematik ist nicht verpflichtend. Dieser kann jedoch auf freiwilliger Basis durchgeführt und auch als zusätzlicher kleiner Leistungsnachweis oder als Ersatz für einen kleinen Leistungsnachweis gewertet werden. Die einzelnen Jahrgangsstufentests finden an folgenden Terminen statt: Deutsch 6, Mathematik 8 (freiwillig) 7. Oktober 2015 Englisch 7 8. Oktober 2015 Deutsch 8 (freiwillig), Mathematik 6 9. Oktober 2015

15 Bitte nutzen Sie die Ergebnisse dieser zentralen Tests zu intensiven Beratungen in Lehrer- und Fachkonferenzen. Die Jahrgangsstufentests haben sich an den Realschulen zu einem wichtigen Instrument der Qualitätssicherung entwickelt. 7 Teilnahme bei den Internationalen DELF- und Cambridge- Prüfungen a. DELF Die Integration des Diplôme d Etudes en Langue Française (kurz: DELF) in die bayerische Abschlussprüfung im Fach Französisch ist mittlerweile ein fester Bestandteil des Bildungsgangs der Realschule. Im Juli konnten mehrere Realschülerinnen in einer Feierstunde für ihre herausragenden Ergebnisse von Konsulat ausgezeichnet werden. Mittlerweile können wir deutlich über Anmeldungen für die verschiedenen DELF Prüfungen verzeichnen. Bei bestandener Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler ein offizielles, vom französischen Bildungsministerium vergebenes Diplom - und damit eine weltweit anerkannte Zertifizierung ihrer Französischkenntnisse. b. Cambridge Examen Im Schuljahr 2014/15 nahmen an der PET-Prüfung Realschülerinnen und Realschüler teil. Mehr als 20 % der Realschüler haben die Prüfung darüber hinaus mit Auszeichnung bestanden und 8 % erreichten sogar die Niveaustufe B2. Die Resultate bestätigen den bayerischen Realschülern ein erfreulich hohes Sprachniveau in den Fremdsprachen. Ich danke allen Lehrkräften, die mit großem Engagement zu diesen außergewöhnlichen Ergebnissen beigetragen haben und ermutige weiterhin zur Teilnahme. 8 Ganztagsangebote Der Aufbau von offenen und gebundenen Ganztageszügen an unseren Realschulen ist mir ein zentrales Anliegen. Ich bitte Sie, zusammen mit den Lehrkräften und Eltern für dieses zusätzliche Unterrichtsangebot intensiv zu werben.

16 Inklusion Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention ist eine wichtige Aufgabe aller Schularten. Während des Schuljahres konnte bereits den zwei Förderrealschulen (Edith-Stein-Realschule Unterschleißheim und Ernst- Barlach-Realschule München) das Profil Inklusion verliehen werden. Zum neuen Schuljahr kommt die Staatliche Realschule Pegnitz hinzu. Insgesamt tragen nun elf Realschulen (plus zwei Förderrealschulen) das Profil Inklusion. Ich darf weitere Realschulen einladen, sich auf diesen Weg zu machen und ein entsprechendes Konzept einzureichen (Ansprechpartner Referat IV.2). 10 Rechtsänderungen a. BayEUG Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) wurde mit Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl S.183) geändert. Unter anderem wurde eine Ermächtigungsgrundlage aufgenommen, um den Umgang mit Schülerunterlagen umfassend zu regeln. Eine entsprechende Verordnung ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich im Laufe des Schuljahres 2015/16 in Kraft treten. b. Beurteilungsrichtlinien Mit Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl vom , S. 121) wurden die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern (KMBek vom (KWMBl S. 306), geändert. Im Wesentlichen sind Anpassungen enthalten, die im Zusammenhang mit der sukzessiven Einrichtung der Erweiterten Schulleitung gemäß verschiedener anderer Verwaltungsvorschriften (z.b. LDO, KMBek zum Mitarbeitergespräch) stehen. In ihrer bisherigen Form berücksichtigten die Richtlinien beispielsweise das Mitglied der Erweiterten Schulleitung als unmittelbare Vorgesetzte / unmittelbaren Vorgesetzten nicht. Weitere notwendige Anpassungen betreffen z. B. Anlassbeurteilungen bzw. allgemeine Regelungen für bestimmte Personengruppen (ins-

17 besondere beurlaubte oder abgeordnete Lehrkräfte). Eine konsolidierte Fassung der Beurteilungsrichtlinien und die neuen Beurteilungsformulare finden Sie unter Weitere Informationen zu den Änderungen erhalten Sie mit gesondertem Schreiben. 11 Integration und Asylbewerber Mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen können im Bereich staatlicher Realschulen Budgetzuschläge für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund bzw. für besondere pädagogische Projekte zur Sprachförderung vergeben werden. Im Schuljahr 2015/16 werden diesbezüglich 45 staatliche Realschulen mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden unterstützt. Daneben werden zum kommenden Schuljahr erstmals zwei Realschulstandorte (Staatliche Realschule München II und Staatliche Realschule Nürnberg III) für das Projekt SPRINT (= Sprachförderung intensiv) vorgesehen. Jeweils zum 15. Juni und zum 15. Dezember werden den beiden Realschulen von den Vertretern der jeweiligen Regierung in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der nahe gelegenen Übergangsklassen jeweils 15 Schülerinnen und Schüler genannt, die sich nach den Erfahrungen der unterrichtenden Lehrkräfte für den Besuch der Realschule eignen. Diese Schüler werden zum September und zum Februar an den beiden Realschulen als Gastschüler in reguläre Klassen aufgenommen, wobei sie zunächst fast ausschließlich eine besondere Förderung in Deutsch erhalten und dann sukzessive in den Regelunterricht integriert werden. Eine flexibel gestaltete Stundentafel erlaubt dabei eine individuelle Anpassung der Fördermaßnahmen an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler. Ziel ist es, realschulgeeigneten Jugendlichen mit geringen Sprachkenntnissen im Deutschen einen Realschulabschluss zu ermöglichen.

18 Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, es wird in den kommenden Monaten nötig sein, dass an dem einen oder anderen Standort auch Turnhallen für die Unterbringung von Asylbewerbern benötigt werden. Ich bitte hier trotz der nicht einfachen Situation um Ihre Unterstützung, damit wir diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe gemeinsam meistern können. Für das Schuljahr 2015/16 wünsche ich allen Schulleitungen sowie allen Kolleginnen und Kollegen viel Erfolg und gutes Gelingen. Mit freundlichen Grüßen gez. Elfriede Ohrnberger Ministerialdirigentin

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