Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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1 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_2\Kugler\Hauptschule\Abschlüsse\Projekt-Praxisklasse-M_Aufnahme_r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München Per OWA an die - staatlichen Haupt-/Mittelschulen - Staatlichen Schulämter - Schulabteilungen der Regierungen IV.2 - IV.4 - IV ENTWURF Datum: Entwurf erstellt/geprüft: Kugler_M Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: Reinschrift an Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, IV.2 5 S 750(20) Telefon: Name: Herr Kugler Prüfungen der Haupt-/Mittelschule; hier: Prüfung zum erfolgreichen Hauptschulabschluss der Praxisklasse, Projektprüfung, Aufnahmeprüfung in den Mittleren-Reife-Zug Anlagen:. Muster einer Projektprüfung - qualifizierender Hauptschulabschluss 2. Muster einer Projektprüfung - mittlerer Schulabschluss Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Weiterentwicklung der Hauptschule zur bayerischen Mittelschule zeigt sich auch in Modifikationen der Abschlüsse und Übertrittsverfahren. Im Folgenden erhalten Sie konkretisierende Hinweise zur Durchführung der Projektprüfung, Prüfung zum erfolgreichen Hauptschulabschluss der Praxisklasse und Aufnahmeprüfung in den Mittlere-Reife-Zug an den Haupt-/Mittelschulen. Telefon: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

2 Prüfung zum erfolgreichen Hauptschulabschluss ab Schuljahr 200/ für Schülerinnen und Schüler der Praxisklasse Im Schuljahr 200/ erhalten gemäß 53a der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern die Schülerinnen und Schüler der Praxisklasse erstmals das Angebot durch eine gesonderte Prüfung den erfolgreichen Hauptschulabschluss zu erwerben. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Schülerin bzw. der Schüler mindestens im neunten Schulbesuchsjahr befindet. Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung hat gemeinsam mit Lehrkräften in Arbeitskreisen Prüfungshinweise und Musterprüfungen entwickelt und an Versuchsschulen getestet. Es stehen Materialien im internen Bereich der Internetseite zur Verfügung. Darin enthalten sind: Allgemeine Hinweise zur Prüfungserstellung und Durchführung Muster für die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch Beispielaufgaben und Muster für die Prüfung im Fach Mathematik Leittext und Bewertungsbögen für die Projektprüfung mit einem Beispiel aus dem Bereich Betriebspraktikum Die Aufgabenbeispiele sollen als Grundlage zur Erstellung einer schulhausinternen Prüfung dienen. Die Musterprüfungen sollen nicht als Kopiervorlage genutzt werden. Bei der Erstellung der Unterlagen an der Schule vor Ort ist auf ein angemessenes Niveau der Prüfungsaufgaben - entsprechend den Anforderungen in Jahrgangsstufe 9 der Regelklasse - zu achten.

3 - 3 - Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 9 der Regelklassen kann diese Prüfung auch angeboten werden, insbesondere wenn sie infolge von nicht selbst zu vertretenden Gründen den erfolgreichen Hauptschulabschluss voraussichtlich nicht erreichen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelklassen, deren Leistungen (teilweise) nicht benotet werden (vgl. 53a Abs. 3 der VSO). 2. Projektprüfung im Rahmen des Erwerbs des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses und Mittleren Schulabschlusses ab Schuljahr 20/2 2. Notenbildung bei den Prüfungen zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss für Schüler der Haupt-/Mittelschule Die Projektprüfung fasst in Zukunft zwei bisherige Prüfungsbestandteile (Fach und arbeitspraktisches Fach) zusammen und wird dementsprechend doppelt gewichtet. Auch zukünftig fließen die Jahresfortgangsnoten als zwei getrennte Noten ( und berufsorientierender ) in die Gesamtnote ein: Jahresfortgang Gewichtung Prüfung Gewichtung Gesamtnote Bisher Ab Sj. 20/2 Arbeitspraktisches Fach, bzw. Berufsorientierender berufsorientierender Summe : 2 Arbeitspraktisches Fach, bzw. Berufsorientierender Summe : 2 Projektprüfung 2 Summe : Notenbildung bei den Prüfungen zum mittleren Schulabschluss für Schüler der Haupt-/Mittelschule Bislang entscheidet sich die Schülerin bzw. der Schüler bei den Prüfungen zum mittleren Schulabschluss der Haupt-/Mittelschule ent-

4 - 4 - weder für das Fach oder das gewählte arbeitspraktische Fach (zukünftig: berufsorientierender ). Jahresfortgang Gewichtung Prüfung Gewichtung Gesamtnote Bisher Ab Sj. 20/2 Durch die Einführung der Projektprüfung ändert sich die Prüfung analog zum qualifizierenden Hauptschulabschluss und sowohl das Fach als auch der gewählte berufsorientierende fließen als zwei getrennte Jahresfortgangsnoten in die Prüfungsnote ein. Damit wird im mittleren Schulabschluss der Haupt- /Mittelschule die Berufsorientierung betont und unter allen mittleren Schulabschlüssen mit dem eigenen Profil der Haupt-/Mittelschule geschärft: Arbeitspraktisches Fach, bzw. Berufsorientierender und Berufsorientierender Summe : 2 oder Arbeitspraktisches Fach, bzw. Berufsorientierender Summe : 2 Projektprüfung 2 Summe : Teilnahme anderer Bewerberinnen und Bewerber Die Projektprüfung ist in den Prüfungen zum qualifizierenden Hauptschulabschluss und mittleren Schulabschluss auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer anderer Schularten und externe Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen mehr sind, verpflichtend. Wirtschaft und Recht ist nicht mehr Bestandteil der Prüfungen. Die Note wird (wie für die Schülerinnen und Schüler der Haupt-/Mittelschule) doppelt gewichtet. 2.4 Musterprüfungen

5 - 5 - Der Modus der Projektprüfung wurde durch Lehrkräfte in Arbeitskreisen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in Kooperation mit Versuchsschulen entwickelt. Anhand eines Übungsprojektes im aktuellen Schuljahr können die Haupt-/Mittelschulen Erfahrungen mit dieser zeitgemäßen Prüfungsform machen und auf die Gegebenheiten vor Ort anpassen. Dabei erhalten die Lehrkräfte Hilfen durch Durchführungshinweise, Starterkits und Leitfäden, die bereits auf dem Internetportal zur Verfügung stehen. Weiter wurden vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung unter Beteiligung der Versuchsschulen Musterprüfungen und Hinweise für die schulhausinterne Projektprüfung im Rahmen des qualifizierenden Hauptschulabschlusses und des mittleren Schulabschlusses entwickelt, die in der Anlage übermittelt werden. Variationen der Leittexte zur Musterprüfung im Qualifizierenden Hauptschulabschluss können auf den internen Seiten unter eingesehen werden. Damit werden die Schulen durch umfangreiche Materialien sowie detaillierte Hinweise bei der Konzeption und Durchführung der Projektprüfung unterstützt. Die Schulen achten auch hier auf ein angemessenes Anforderungsniveau. Die Termine der Projektprüfung werden - wie alle schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt.

6 Aufnahmeprüfung in den Mittlere-Reife-Zug ab Schuljahr 200/ für Schülerinnen und Schüler der Haupt-/Mittelschule Die vielfältigen Rückmeldungen zur erstmals durchzuführenden Aufnahmeprüfung für den Mittlere-Reife-Zug (M-Zug) wurden zum Anlass genommen, die Modalitäten des Verfahrens zu konkretisieren. Gemäß 30 der VSO haben die Schülerinnen und Schüler, die nicht den direkten Zugang zum Mittlere-Reife-Zug über den Notendurchschnitt im Zwischenzeugnis nachweisen können, die Möglichkeit sich einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch zu unterziehen in denen nicht die Note 2 oder besser erreicht wurden (siehe auch KMS vom Nr. IV.2-5 S 750 (20) ). Alle drei Fächer bieten die Chance den erforderlichen Notenschnitt zu erreichen. Eine Verschlechterung der Gesamtnote durch die Aufnahmeprüfung erfolgt künftig nicht mehr. Sobald der notwendige Notendurchschnitt und damit der Zugang zum M-Zug erreicht wurde, ist eine weitere Prüfungsteilnahme nicht mehr erforderlich. Eine entsprechende Änderung der VSO ist in Vorbereitung. Beispiele: Fach Jahrgangsstufe 6 Jahrgangsstufe 8 Gesamtnote Fach Zeugnisnote Aufnahmeprüfung Zeugnisnote Aufnahmeprüfung Gesamtnote Deutsch Deutsch Mathematik Mathematik Englisch Englisch Aufnahmeprüfung im Fach Englisch muss nicht mehr abgelegt werden; Aufnahmeprüfung mit 2,66 bestanden Note der Aufnahmeprüfung im Fach Mathematik bleibt unberücksichtigt; Aufnahmeprüfung mit 2,33 bestanden

7 - 7 - Für jedes Fach sind unterschiedliche Prüfungstage festzusetzen. Mehrere Prüfungen an einem Tag sind nicht zulässig. Auch eine freiwillige Teilnahme an der Prüfung in einem Fach, das bereits im Zwischenzeugnis mit der Note 2 bewertet wurde, ist grundsätzlich möglich, wenn damit der Gesamtdurchschnitt verbessert werden kann. Es wird nochmals drauf hingewiesen, dass die Aufnahmeprüfung in Eigenverantwortung der Beteiligten vor Ort und nach dem erteilten Unterricht in der jeweiligen Jahrgangsstufe zu konzipieren ist. Die Musteraufnahmeprüfung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung dient hierbei als Orientierung und Verdeutlichung der theoretischen Ausführungen und sollen nicht als Kopiervorlagen verwendet werden Die Prüfung wird an der aufnehmenden Schule mit M-Zug durchgeführt und korrigiert. Ein Ausschluss von Schülerinnen und Schüler bzgl. der Teilnahme an der Aufnahmeprüfung kann nur erfolgen, wenn das Erreichen des erforderlichen Notenschnitts als Zugangsvoraussetzung rechnerisch nicht möglich ist. Die Aufnahmeprüfung für die Jahrgangsstufe M0 wird an den zentral festgesetzten Terminen nach dem Qualifizierenden Hauptschulabschluss durchgeführt. Es sind die oben genannten Grundsätze zu beachten. Die Aufnahmeprüfung regelt nur die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler der Haupt-/Mittelschule in den M-Zug und nicht von externen Bewerbern (z. B. Schüler aus Realschule und Gymnasium). Hier wird auf die unveränderten Bedingungen und Vorgaben in 3 VSO verwiesen.

8 - 8 - Die Aufnahmeprüfung ist nicht für den Zugang zu Mittlere-Reife- Kursen in Jahrgangsstufen 7 und 8 zu verwenden. Hier entscheiden erzielte Leistungen und pädagogische Bewertungen der Lehrkräfte. Die Haupt-/Mittelschulen, Staatlichen Schulämter und Schulabteilungen der Regierungen werden gebeten, die Informationen an die Lehrkräfte in geeigneter Weise weiterzuleiten und die Neuerungen bei den anstehenden Prüfungen ab dem Schuljahr 200/ bzw. 20/2 zu berücksichtigen. Bzgl. des Zugangs zu den internen Internetseiten des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung wird auf das KMS Nr. IV.2 5 S vom verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Müller Ministerialdirigent

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