Ein gut besuchtes Restaurant steht vor dem Verkauf, weil sich die Eigentümer
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- Manfred Bretz
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1 Wird Ehescheidung zum KMU-Killer Nr. 1? Ein gut besuchtes Restaurant steht vor dem Verkauf, weil sich die Eigentümer scheiden lassen: Einen Ehevertrag gibt es nicht. Der Ehepartner, der das Geschäft weiterführen möchte, muss den anderen auszahlen. Das Problem: Es ist nicht genug Geld da. Ein gut besuchtes Restaurant steht vor dem Verkauf, weil sich die Eigentümer scheiden lassen: Einen Ehevertrag gibt es nicht. Der Ehepartner, der das Geschäft weiterführen möchte, muss den anderen auszahlen. Das Problem: Es ist nicht genug Geld da. Ein Ingenieur hat sich die Firma bei der Gründung mit seiner Frau geteilt: Er 95 Prozent, sie 5 Prozent. Nach der Scheidung läuft das Büro nun zwar weiter, aber sie fordert mehr Unterhalt, als ihr Ex-Mann erwirtschaften kann. Die Frage stellt sich regelmässig und immer häufiger: Wird Scheidung zum KMU-Killer Nr. 1? Viele Firmengründer haben anfangs nur marktwirtschaftliche Perspektiven und Risiken im Blick. Sie übersehen dabei völlig unprofessionell die Gefahr durch private Probleme. Viele betriebswirtschaftliche Berater wiederum trauen sich nicht, ihre Klienten gleich am Anfang zu fragen, ob denn privat auch alles zum Besten stehe und nicht mit einer bösen Überraschung zu rechnen sei. Ihre Sorge ist: Kunden könnten bei Fragen zum Privatleben pikiert reagieren. Dabei sind persönliche, private Gründe neben Zahlungsunfähigkeit längst die häufigste Ursache für das Scheitern eines KMU: Nach einer Studie des Schweizerischen Instituts für Klein- und Mittelunternehmen befinden sich fast 90 Prozent der Schweizer Firmen in Familienbesitz, und die Scheidungsrate in der Schweiz liegt bei über 40 Prozent. Gegen Scheidung und Scheidungsstress gibt es kaum einen Schutz, wohl aber gegen eine Firmenpleite wegen Trennung der Besitzer. Experten sehen die sinnvollste Vorsorge in einem Ehevertrag, der brisante Scheidungsverfahren ausschliesst. Damit muss nicht immer automatisch eine Gütertrennung verbunden sein: Man kann bei einem Güterstand der sogenannten Errungenschaftsbeteiligung bleiben und die Firma zum Eigengut des Unternehmers erklären. Dann wird nur das Vermögen, nicht aber auch das Unternehmen geteilt. Positive Folge: Die Firma bleibt liquide und kann weiterarbeiten. Den Stress und die Leiden der Scheidung kann das allerdings meist auch nicht lindern.
2 Josef Nyary
3 Scheidungsopfer: Kinder und KMU Im Privatleben sind meistens Kinder die Scheidungsopfer. Das ist gemeinhin bekannt. Aber nur wenige wissen, dass es auch die eigene Firma erwischen kann, wenn sich die Eheleute scheiden. Zur Information: Ohne Ehevertrag gilt grundsätzlich gesetzlich der Güterstand der «Zugewinngemeinschaft» oder der «Errungenschaftsbeteiligung», und das bedeutet dann: Alles wird aufgeteilt die Firma, das Vermögen und leider allzu oft vergessen auch sämtliche gemeinsame Ersparnisse (Errungenschaften). Schwacher Trost: Nur die Schulden behält jeder für sich selbst. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist damit oft eine finanzielle Katastrophe verbunden, schlimmstenfalls das Aus. Denn so mancher Handwerksmeister, der nach einer Scheidung den Wert der Immobilie, der Maschinen und des Fuhrparks zur Hälfte an seine frühere Ehefrau auszahlen muss, schafft das beim besten Willen nicht. Schutz bietet der rechtzeitig abgeschlossene Ehevertrag: Er macht aus der Zugewinngemeinschaft wahlweise zwei andere Güterstände, die zumindest das sofortige Ableben der Firma verhindern. Die Gütergemeinschaft: Sie unterscheidet das Eigengut der Ehefrau, das Eigengut des Ehemanns und das Gesamtgut, das beiden gehört. Bei einer Scheidung wird nur das Gesamtgut aufgeteilt. Die Firma ist gerettet, wenn sie sich per Vertrag zumindest mehrheitlich im Eigengut entweder der Ehefrau oder des Ehemannes befindet. Die Gütertrennung: Sie kennt überhaupt keine gemeinsamen Güter. Ehefrau und Ehemann behalten nach der Scheidung ihr jeweiliges Eigentum. In diesem Fall ist es wichtig, dass eine gemeinsame Firma nicht etwa hälftig aufgeteilt ist: Dem Ehepartner, der den Betrieb nach einer Scheidung allein weiterführen will, sollte bereits im Ehevertrag eine klare Mehrheit am Unternehmen zugestanden worden sein. Dass ein gemeinsames Sorgerecht für Kinder gut funktionieren kann, hat sich vielfach als richtig erwiesen. Doch dass geschiedene Eheleute auch gemeinsam ihr Unternehmen erfolgreich weiterführen, ist in der Praxis die ganz seltene Ausnahme geblieben. Josef Nyary
4 Ohne euch hätte ich das nicht geschafft! Irgendwann spricht es sich immer herum, und meistens schneller, als man denkt, brodelt es in der Gerüchteküche: Der Chef habe Eheprobleme; die Chefin wolle sich scheiden lassen; die Firma könne daran zerbrechen und die Belegschaft sei dann mal wieder die Dumme! Irgendwann spricht es sich immer herum, und meistens schneller, als man denkt, brodelt es in der Gerüchteküche: Der Chef habe Eheprobleme; die Chefin wolle sich scheiden lassen; die Firma könne daran zerbrechen und die Belegschaft sei dann mal wieder die Dumme! Solches Gerede ist Gift für jede Firma. Das beste Gegenmittel sind Offenheit und möglichst ehrliche Kommunikation zwischen Chef und Mitarbeitenden. Denn am Ende kommt es ja doch raus... «In der ersten Phase geht es darum, die tatsächliche Situation transparent zu kommunizieren», sagt Professorin Heike Bruch von der Universität St. Gallen, und das gilt für jede Krise: Führungskräfte sollten den Mitarbeitenden vermitteln, dass sie ernst genommen werden! Den Angestellten reinen Wein einschenken stärkt grundsätzlich das Vertrauen besonders bei privaten Krisen. Vor allem KMU-Chefs neigen gern dazu, in persönlichen Krisen ihr an sich eher kollegiales Verhalten plötzlich in einen autoritären Führungsstil zu ändern. Ein gefährliches Unterfangen, denn damit werden Zweifel genährt, ob der «Chef der Lage noch gewachsen ist». Krisenbewältigung verlangt auch vom Chef das weiss jeder viel Kraft und kostet Konzentration und Nerven. Ganz besonders dann, wenn die private Krise eskaliert und eine Scheidung ansteht. Dann noch um den heissen Brei herumreden, kostet nicht nur Geld, sondern auch Glaubwürdigkeit. Diese ist oftmals später schwerer zu reparieren als ein finanzielles Loch. Chefs können sehr wohl auf Verständnis im Betrieb setzen, wenn sie die Mitarbeitenden über den Fortgang auf dem Laufenden halten. Mitgefühl, ja sogar Mitleid, kann für Mitarbeitende eine Herausforderung sein, sich in der Krise ihres Arbeitsgebers besonders zu bewähren und eine wichtige Stütze zu werden. Besonders der Teamgeist wird gestärkt, wenn die Mitarbeitenden aus erster Hand erfahren, dass dramatische Auseinandersetzungen anstehen. Ein «Wir-halten-zusammen»- Gefühl kann über Jahre die Solidarität in der Firma fördern. Krise als Chance so abgedroschen das klingen mag, so
5 wirklichkeitsnah ist es, wenn es darum geht, den Betrieb wieder auf Kurs zu bringen. Die moralische Unterstützung durch die Belegschaft lässt den Chef seine private Krise besser meistern. Und um seine Reputation, seine Glaubwürdigkeit und Autorität muss er sich nicht sorgen, weil er zu jedem Zeitpunkt mit offenen Karten gespielt hat. So etwas wird honoriert. Am Ende dreht sich das Bild ins Positive. Aus dem befürchteten Abschwung privat und beruflich wird vielleicht sogar ein nicht erwarteter neuer Aufschwung, entsteht ein neuer Geist, neuer Schwung und mit viel Energie entstehen neue Aufträge und Umsätze. «Eine private Unternehmenskrise ist eine Chance, wenn sie als Notwendigkeit zur Veränderung akzeptiert wird», sagt Krisenspezialist Martin Niederberger, Director Advisory Support der BDO AG. «Plötzliche private Probleme können den Prozess verzögern, aber auch beschleunigen.» Nichts wird am Ende mehr anerkannt als die offen ausgesprochene solidarische Erkenntnis: «Ohne euch hätte ich das nicht geschafft.» Joachim Zoellner
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