RICHTLINIEN MUTTERSPRACHENUNTERRICHT

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1 RICHTLINIEN MUTTERSPRACHENUNTERRICHT Diese Richtlinien sollen Abläufe vereinfachen, vereinheitlichen und nachvollziehbar machen. Sie sollen den Jahresablauf im muttersprachlichen Unterricht für LehrerInnen und DirektorInnen veranschaulichen. Die Informationen über den Muttersprachenunterricht und die Anmeldung der Einschreiber: Die DirektorInnen bzw. ihre KlassenlehrerInnen (Klassenvorstände) informieren die betroffenen Eltern (die Einschreiber bei der Einschreibung 1. und 5. Schulstufe) über den muttersprachlichen Unterricht. Bei der Einschreibung werden auch die Anmeldungen zum MUT-Unterricht mit den Eltern durchgeführt. Formulare in allen Sprachen siehe: VS: UÜ, NMS: UÜ oder Freigegenstand auf der Anmeldung ankreuzen Die Anmeldung zum Muttersprachenunterricht: Es müssen alle SchülerInnen ein Anmeldeformular ausfüllen, auch wenn sie nicht zum Muttersprachenunterricht gemeldet sind. (Leermeldung mit Unterschrift d. Erziehungsberechtigten) Die Anmeldungen zum Muttersprachenunterricht erfolgen in der Volksschule bei der Einschreibung (der kommende 1. Klassen) im Jänner. Für die 2. und 3. Klassen erfolgt die Anmeldung in einer vom Schulleiter zu Beginn des 2. Semesters festgelegten Anmeldewoche. (es sind aber auch danach Anmeldungen möglich). In den NMS erfolgt die Anmeldung der 1. Klassen (das sind die 4. Klassler der Volksschulen) in der Anmeldewoche nach den Semesterferien. Die anderen Klassen melden sich in einer vom Direktor festgelegten Anmeldewoche bis spätestens Ende April an. (es sind aber auch danach Anmeldungen möglich). Es gibt keine Frist, ab wann diese Anmeldungen nicht mehr möglich sind. (Ausnahme keine Anmeldung mehr wenn das zu einer zusätzlichen, nicht geplanten, Gruppenteilung oder Gruppenöffnung im laufenden Jahr führen würde) Alle Anmeldeformulare bleiben an der meldenden Schule! Die DirektorInnen erstellen eine Muttersprachenschülerliste: (Excel) Sprache, Name, Vorname, Geb.Dat., Klasse, (Tel.der Eltern) Diese Liste bekommen die MuttersprachenlehrerInnen. Seite 1

2 (alle Anmeldungen, die bis 1. Mai eintreffen, werden auch für das Stundenkontingent im kommenden Jahr berücksichtigt) LSR und BSR werden über die Anzahl der Sprachen, Unterrichtsgruppen, Stundenanzahl und Schülerzahlen informiert. (Termine: 10. Mai - prov. und 30. September - definitiv) Die MuttersprachenschülerInnen müssen von den DirektorInnen im SAP eingegeben werden. (Termine: Anfang Mai - prov. und 30. September - definitiv) Organisationseinheit: Infotyp Muttersprachl. Unterricht: nur Anzahl und Sprachen Bosnisch, kroatisch, Serbisch (GZ /8-V/5a/96)..es ist keine Trennung nach ethnischen Zugehörigkeiten vorzunehmen... d.h. es gibt keinen getrennten BKS-Unterricht. Die Schüler werden ungeachtet ihrer Herkunft in einer BKS-Gruppe von einem BKS-Lehrer unterrichtet. Die Lehrkräfte werden darauf hingewiesen Ungeachtet ihrer eigenen ethnischen oder regionalen Herkunft, alle in ihrer Gruppe vertretenen Sprachvarietäten im gleichen Maße zu respektieren und zu fördern. Abmeldungen: Eine Abmeldung vom Muttersprachenunterricht ist nicht vorgesehen. (Der Wortlaut auf den Anmeldungsformularen des BMUKK: Durch die Anmeldung verpflichte ich mich, dass mein Kind den muttersprachlichen Unterricht ebenso wie den regulären Unterricht das ganze Jahr hindurch regelmäßig besucht. ) Es gilt die gesetzliche Regelung für Freigegenstand und Unverbindliche Übung. Bei nicht Erscheinen zum Unterricht oder längerfristigen Absenzen gilt der Fünfstufenplan genau wie allen anderen Gegenständen. Ein "Nichterscheinen zum Unterricht" zieht ein "Nicht teilgenommen" im Zeugnis nach sich. (bei Freigegenstand:... Nachtragsprüfung - Wiederholungsprüfung - allenfalls: Nicht genügend) Das Stundenkontingent - die Lehrerstunden Der LSR trifft die Lehrerstundeneinteilungen. Aufgrund dieser Einteilungen erhalten die LehrerInnen ihre Stundenzuteilungen, die Dienstverträge und die im SAP eingetragenen Beschäftigungsnachweise. Auf Grundlage dieser Lehrerstunden sind dann Gruppen bzw. Stundenpläne zu erstellen. Die Diensteinteilung, Gruppenlisten, Schülerlisten: Die MuttersprachenlehrerInnen schicken ihre Diensteinteilungen bis spätestens und des Schuljahres an ihre Stammschule. Diese hat sie bis bzw an den LSR weiterzuleiten. Seite 2

3 Es ist ausnahmslos das jeweils aktuelle Formular des LSR f. Stmk zu verwenden. Die Gruppeneinteilungen und Schülerlisten sind bis 10. Oktober in den betreffenden Schulen und in der Stammschule abzugeben. Alle Gruppenlisten liegen in der Stammschule auf. Bei jeder Änderungen sind neue Gruppenlisten zu senden. Die Gruppenlisten beinhalten: Wochentag, Ort, Zeit, SchülerInnen, Telefonnummern der Erziehungsberechtigten und die betreffenden Schulen. Es soll dieses Formular verwendet werden: _SPRACHE.xlsx An allen Schulen sind von den MuttersprachenlehrerInnen in die Notfallmappen (im Konferenzzimmer) die Schülerlisten, mit Adresse und Telefonnummer der Erziehungsberechtigten, einzulegen. (Krisenplan) Änderungen der Diensteinteilungen werden den jeweiligen SchulleiterInnen und der Stammschule gemeldet. Der Dienstantritt der MuttersprachenlehrerInnen: Neue KollegInnen oder KollegInnen, die wiederangestellt werden, melden Ihren Dienstantritt in ihrer Stammschule. Damit ist auch das Datum für den Dienstantritt und für den Dienstvertrag festgelegt. Die Stammschule meldet diesen Dienstantritt an den LSR. Der Unterricht, Organisation: Alle DirektorInnen versuchen gemeinsam mit den MuttersprachenlehrerInnen geeignete Stunden - bzw. Gruppeneinteilungen zu treffen und sorgen für die Bereitstellung von Unterrichtsräumen. Bei der Zeiteinteilung ist auf das Alter der Schülerinnen Rücksicht zu nehmen. Es erweist sich als sinnvoll, an Schulen, aus denen viele Anmeldungen kommen, auch den Unterricht abzuhalten. (Die Erziehungsberechtigten haben aber keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Unterricht an dieser Schule stattfindet und letztendlich müssen die MuttersprachenlehrerInnen ihre Stunden so einteilen, dass sie, ihre Stunden, die dazugehörenden Pausen und allenfalls notwendige Schulwechsel durchführen können. In Kooperation DirektorInnen, LehrerInnen und MuttersprachenlehrerInnen kann der Unterricht auch integrativ am Vormittag gehalten werden, wenn genügend Anmeldungen der Klasse und Sprache vorliegen. Sonst wird er als Unverbindliche Übung (VS), als UÜ, Freigegenstand bzw. Sprachentausch-Pflichtgegenstand (NMS, AHS) geführt. Bis 1. November des Schuljahres sind Jahresplanungen bzw. Lehrstoffverteilungen in der Stammschule abzugeben. (zumindest auch in einer deutschen Kurzfassung) Der Teilbereich C der Jahresnorm der MuttersprachenlehrerInnen wird zum überwiegenden Teil organisatorischen Tätigkeiten, aus Dolmetschertätigkeiten und sprachlichen Hilfen bei Projekten bestehen. Sehr viel Zeit beanspruchen auch die Anmeldung und Einteilung der Schüler. Die MuttersprachenlehrerInnen führen darüber Aufzeichnungen. Das Ausmaß der Stunden steht am Beschäftigungsnachweis. Die Muttersprachenlehrerinnen sind dazu angehalten sich auch an der Schulentwicklung (SQA) aktiv zu beteiligen. Es dürfen keine Dolmetschertätigkeiten in der Unterrichtszeit und an Schulen an denen nicht unterrichtet wird durchgeführt werden. Seite 3

4 Kopien und Unterrichtsmaterialien Die SchulleiterInnen müssen den MuttersprachenlehrerInnen die Möglichkeit zum Kopieren geben. Die Kopienrückverrechnung erfolgt mit dem Amt für Bildung und Integration der Stadt Graz (Frau Schirmetz) zweimal pro Schuljahr. Die MuttersprachenlehrerInnen die regelmäßig ins Haus kommen, sollen einen Schulschlüssel erhalten sonst muss dafür gesorgt werden, dass die Klassen rechtzeitig geöffnet werden. Die Krankenstände und Abwesenheiten SchülerInnen: Die MuttersprachenlehrerInnen führen Anwesenheitslisten. Fehlen SchülerInnen länger, ist Kontakt mit den Eltern und den betreffenden Direktionen bzw. KlassenlehrerInnen aufzunehmen. LehrerInnen: Abwesenheiten und Krankenstände von MuttersprachenlehrerInnen sind umgehend den betroffenen Schulen und der Stammschule zu melden. (üblicherweise vom Muttersprachenlehrer selbst per Telefon oder ) Die DirektorInnen (KlassenlehrerInnen) verständigen dann die SchülerInnen bzw. Eltern. (Wenn möglich informieren die Muttersprachenlehrerinnen die Eltern selbst oder untestützen die Direktionen dabei.) Diese Meldungen sollen so rechtzeitig geschehen, dass keine SchülerInnen unbeaufsichtigt vor verschlossenen Türen stehen. Jeder Krankmeldung hat auch eine Gesundmeldung an die Direktionen und an die Stammschule zu folgen. (wichtig! - SAP-Eintragungen) Fortbildungsveranstaltungen zu denen man sich angemeldet hat sollen auch besucht werden. Bei Verhinderung ist die Stammschule und die PH zu Verständigen. (rechtzeitig mittels , Datum, Titel und Veranstaltungsnummer) Die autonom unterrichtsfreien Tage und Feiertage: Die autonomen Tage sind standortgebunden. Der Unterricht entfällt an der Schule die autonom frei hat und nur dort. (Wenn die Stammschule autonom frei hat, findet der Unterricht an den anderen Schulen stundenplanmäßig statt.) An den konfessionellen Feiertagen können die SchülerInnen um Fernbleiben vom Unterricht ansuchen. (z.b. islamisches Opferfest bis zu 4 Tage) Der muttersprachliche Unterricht findet statt. Unterricht zu Schulbeginn und Schulschluss: Der Unterricht sollte so rasch als möglich (zumindest mit Beginn der zweiten Unterrichtswoche) organisiert sein und regelmäßig stattfinden. Wo in der letzten Unterrichtswoche kein Muttersprachenunterricht stattfinden kann (Exkursionen, Wandertage etc.) bieten die MuttersprachenlehrerInnen den Klassenlehrerinnen ihre Unterstützung und Hilfe bei der Gestaltung des Unterrichts an. In der Regel jedoch findet der Unterricht auch in der letzten Schulwoche statt. (Den Unterricht mit der Begründung "dass ohnehin keine Schüler mehr kommen" entfallen zu lassen ist nicht statthaft.) Seite 4

5 Der Sprachentausch: Alle SchülerInnen (Hauptschulen, Polytechnische Schulen, AHS - Unterstufe) mit nichtdeutscher Muttersprache haben die Möglichkeit einen Sprachentausch durchzuführen. (z.b.: Deutsch Türkisch; Deutsch ist dann erste lebendige Fremdsprache und Englisch ist Freigegenstand. Die Muttersprache ist dann Pflichtgegenstand) Anmeldeschluss für den Sprachentausch ist der 1.Dezember des laufenden Schuljahres. Alle Meldungen bitte an die Direktion der NMS St.Andrä senden. Der Sprachentausch ist bindend, es kann während des Schuljahres kein Rücktausch vorgenommen werden. Ein Rücktausch im Folgejahr ist auch nur dann möglich, wenn der Schüler Englisch als Freigegenstand, mit positiver Beurteilung, besucht hat. (Englisch wird dann wieder erste lebendige Fremdsprache!). Die Beurteilung des Sprachentausches erfolgt in der Schulnachricht und im Jahreszeugnis. Die MuttersprachenlehrerInnen werden ersucht, die SchülerInnen anzuhalten den Unterricht regelmäßig zu besuchen. Längere Absenzen melden die Muttersprachenlehrerinnen den DirektorInnen, die die Eltern verständigen. Vor der Durchführung des Sprachentauschs ist mit den Erziehungsberechtigten ein beratendes und aufklärendes Gespräch durchzuführen. (KlassenlehreInnen MuttersprachenlehrerInnen) Die Beurteilungen: Rechtzeitig (spätestens 14 Tage vor der Schulnachricht und dem Jahreszeugnis) informieren die MuttersprachenlehrerInnen die Direktionen aller Schulen an denen sie unterrichten selbst von der Teilnahme (UÜ) bzw. den Beurteilungen (Freigegenstand, Sprachentausch) ihrer SchülerInnen. Dies erfolgt per . (bitte auch cc an mut@nmsandrae.at für Rückfragen) Der Dienstweg: In allen dienstlichen Belangen ist der Dienstweg einzuhalten: Stammschule - BSR - LSR (Dienstverträge-Diensteinteilungen-Krankenstände-Post-Nebenbeschäftigungen- etc.) Nebenbeschäftigungen: Nebenbeschäftigungen sind dem Landesschulrat im Dienstweg zu melden. Die Unterrichtsstunden und die Aufsichtspflicht: Eine Unterrichtsstunde dauert an allen Standorten immer 50 Minuten. Die MuttersprachenlehrerInnen haben wie alle anderen LehrerInnen vor, zwischen und nach den Unterrichtsstunden ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen. 51 Abs. 3 SchUG: Die Unterrichtszeiten sind so anzusetzen, dass die LehrerInnen auch bei Schulwechsel am Nachmittag ihrer Pausenaufsichtspflicht nachkommen können. Die SchülerInnen müssen immer unter Aufsicht sein. Zu Schulbeginn sind den SchülerInnen die Fluchtwege zu zeigen bzw. Pläne für Krisenfälle zu besprechen. Die jeweiligen Hausordnungen sind mit den SchülerInnen zu besprechen. Seite 5

6 Die Konferenzen: Die muttersprachlichen Konferenzen (Muttersprachenlehrerinnen - Graz) finden in der Stammschule (NMS St.Andrä) statt. Aus organisatorischen Gründen (die KollegInnen haben so lange Unterricht) meistens erst am Abend. Die Teilnahme an den Konferenzen ist für alle MuttersprachenlehrerInnen verpflichtend. Wenn es notwendig ist, können die MuttersprachenlehrerInnen von den DirektorInnen der Schulen in denen sie unterrichten ebenfalls zu Konferenzen eingeladen werden. Mitarbeitergespräche und Hospitationen sind bei Bedarf durch die jeweiligen Direktionen durchzuführen. Die Post, Dienstpost: Alle Grazer Muttersprachenlehrerinnen haben ihr Postfach in der NMS St. Andrä, an das Briefsendungen gesendet werden können. Sämtliche Dienstpost des LSR und BSR wird dort verteilt. Alle MuttersprachenlehrerInnen sind auch per zu erreichen. (vorname.nachname@nmsandrae.at) Die MuttersprachenlehrerInnen werden gebeten diese s regelmäßig zu lesen und gegebenenfalls zu beantworten. Die Kooperation und Kommunikation: Alle Beteiligten werden ersucht größtmögliche Kooperation zu zeigen. Die Direktoren werden gebeten den MuttersprachenlehrerInnen beim Kontakt und bei beratenden Gesprächen mit den Eltern behilflich zu sein. (Adressen, Telefonnummern) Die MuttersprachenlehrerInnen haben oft Probleme mit dem Organisieren von Unterrichtsräumen, Unterrichtszeiten, Gruppeneinteilungen von SchülerInnen unterschiedlichster Schulen, Überschneidungen von Raumbelegungen und Stundenplänen anderer LehrerInnen. Wir bitten dafür um Verständnis, Toleranz und Mithilfe. Die Meinung dass MuttersprachenlehrerInnen beim Amt für Bildung und Kultur um Schulraumbenutzung ansuchen müssen ist falsch. Die Schulen müssen Ihnen (soweit organisatorisch durchführbar) die Räume unentgeltlich für ihren Unterricht überlassen. Öffentlichkeitsarbeit: Die NMS St.Andrä organisiert jedes Jahr bei der Berufsinformationswoche den Stand der MuttersprachenlehrerInnen. Dieser wird von den MuttersprachenlehrerInnen gestaltet und betreut. Folder und Informationsmaterialien sollen erstellt werden. Diese muttersprachlichen Richtlinien entstand 2011 in Zusammenarbeit mit den MuttersprachenlehrerInnen, der NMS St. Andrä, dem Bezirksschulinspektor Graz-Stadt: Herrn BSI Lickl und dem Landesschulrat für Steiermark: Mag. Fresner und Dr. Kerschbaumer und werden laufend ergänzt bzw. den aktuellen Erlässen angepasst. aktueller Stand: Juni 2015 Seite 6

7 AnsprechpartnerInnen im Landesschulrat: Pädagogische Belange, Fortbildungen, Stundenkontingent und LehrerInneneinteilungen: LSI Sabine Haucinger, Dr. Eva-Maria CHibici-Revneanu Mag. Andrea Vidak Dienstrechtliche Belange, Dienstverträge, Diensteinteilungen: Mag. Michael Fresner Rosmarie Kerschbaumer-Felfer Beratung für muttersprachliche Belange, Bildungsberatung: HR Dr. Josef Zollneritsch Alexandra Ettinger Seite 7

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