Themenbereich und Inhalt
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- Markus Stieber
- vor 7 Jahren
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1 Module der Weiterbildung zur Einrichtungsleitung gem. AVPflewoqG Themenbereich und Inhalt Unterrichts- Einheiten UE (1 UE=45 min.) Modul A: Soziale Führungs-Qualifikationen 328 UE A 1: Führungsethik 32 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen die wichtigsten Führungstheorien und können sie auf ihren beruflichen Alltag beziehen. Sie kennen die Bedeutung und die wesentlichen Konzepte der Führungsethik und können sie in Bezug auf ihr eigenes Führungsverständnis und verhalten kritisch reflektieren. 1. Klassische Führungstheorien und -modelle und ethische Begründung 2. Grundbegriffe der Ethik 2.1. Ethische Positionen 2.2. Ethik und Ökonomie 3. Werteorientiertes Management im Spannungsfeld zwischen ökonomischen und ethischen Anforderungen 4. Autorität und Macht 5. Führungsethik und Unternehmenskultur 6. Prinzipien der Führungsethik als Grundlage des Berufsethos A 2: Kommunikation als Führungsaufgabe 40 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen die unterschiedlichen Modelle der Kommunikation und können sie in ihrem beruflichen Alltag anwenden. Sie kennen die Bedeutung und Anwendungsmöglichkeiten eines funktionierenden Informationsmanagements. 1. Theorien und Modelle der Kommunikation 2. Gesprächsführung 3. Kommunikation als Instrument der Führung 3.1. Mitarbeitergespräche führen 3.2. Kritikgespräche führen 4. Analyse des eigenen Kommunikations- und Führungsstils 5. Informationsmanagement A 3: Veränderungsmanagement 32 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen die verschiedenen Ansätze zur Steuerung von Veränderungsprozessen mit ihren Vor- und Nachteilen. Sie können die Projektmanagementmethode in der eigenen beruflichen Praxis anwenden. 1. Change Management als integrativer Ansatz 2. Widerstände gegen Veränderungen 3. Lernende Organisation 4. Projektmanagement 1
2 A 4: Personalführung 24 Ziel: Die Teilnehmer/-innen erwerben Kompetenz, um Personals/Mitarbeiter zielgerichtet und situationsbezogen zu Führen. Dies geschieht durch den Einsatz von Instrumenten, die auf einen gemeinsam zu erzielenden Erfolg ausgerichtet sind. 1. Typologien des Menschen, der Führungskraft, des Mitarbeiters 2. Führungsstile 3. Führungstheorien (Eigenschafts-, Verhaltens-, Situationstheorien, Interaktionstheorie) 4. Motivationstheorien (Mitarbeitermotivation 5. Management-by -Konzeptionen 6. Systemtheorie der Personalführung A 5: Konfliktmanagement 24 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen die Theorie zur Entstehung und Lösung von Konflikten. Sie kennen die Besonderheiten von Konflikten in verschiedenen Settings und die Möglichkeiten, Konflikte zu bearbeiten. 7. Grundlagen des Konfliktmanagements 8. Merkmale und Symptome von Konflikten 9. Konfliktarten 10. Phasen der Konfliktentwicklung 11. Konfliktanalyse 12. Konfliktlösungsmodelle 13. Mediation A 6: Moderation, Präsentation und Rhetorik 32 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen die Anwendungsbereiche von Moderation und kennen die Anforderungen an eine professionelle Gestaltung des Moderationsprozesses. Sie können Techniken/Methoden der Moderation und Präsentation im beruflichen Alltag anwenden. 1. Grundlagen der Moderation 2. Phasen der Moderation 3. Moderationstechniken und Moderationsinstrumente 4. Präsentationsmedien und -techniken 5. Techniken der Argumentation 6. Rhetorik 7. Praktische Anwendung der Moderation und Präsentation 2
3 A 7: Kollegiale Beratung und Coaching 32 Ziel: Die Teilnehmer/-innen tauschen ihre beruflichen Erfahrungen mit und in Leitungspositionen aus und stärken ihre methodischen, sozialen und persönlichen Kompetenzen. Sie lernen die Methode der Kollegialen Beratung kennen und in ihrer beruflichen Praxis anzuwenden. Kollegiale Beratungstage in Kleingruppen 1. Austausch über berufliche Erfahrungen mit Leitungsaufgaben 2. Methoden der kollegialen Beratung 3. Übungen zur kollegialen Beratung 4. Praktische Übungen zur kollegialen Beratung 5. Analyse und Gesprächsauswertungen der kollegialen Beratung A 8: Teamentwicklung 28 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen Möglichkeiten und Methoden, um Teams zu analysieren und zu entwickeln und können diese in der beruflichen Praxis anwenden. 1. Ziele der Teamentwicklung 2. Phasen des Teamentwicklungsprozesses 3. Methoden der Teamentwicklung 4. Teamanalyse 5. Teambildung 6. Teamleitung A 9: Rollenkompetenz 28 Ziel: Die Teilnehmer/-innen sollen sich selbst in ihren führungsrelevanten Kompetenzen bewerten und diese Einschätzung mit der Wahrnehmung anderer abgleichen. Stärken und Schwächen sollen deutlich sichtbar, Entwicklungsbereiche bewusst werden. 1. Rollenkonzept 2. Rollenidentität und Rollenselbstbild 3. Leitungsrolle 4. Rollenkonflikte 5. Selbsteinschätzung 6. Persönlichkeitsmodelle 7. Potenzialanalysen und Persönlichkeitstests A 10: Führen und Leiten in sozialen Organisationen 32 Ziel: Die Teilnehmer/-innen lernen Schlüsselkompetenzen für erfolgreiches Führen in Sozial- und Gesundheits-Einrichtungen kennen und können im komplexen Spannungsfeld ressourcenorientiert Erwartungen öffentlicher Auftraggeber und Wirtschaft mit Begriffen wie z.b. Kunde, Dienstleistung und Effektivität differenzieren. 1. Non-Profit Organisationen und Soziale Dienstleistungsbetriebe 2. Betreuung und Pflege als personenbezogene Dienstleistung 3. Lebenswelt- und Alltagsorientierung 4. Soziale Teilhabe 5. Pflegeanspruch und Berufsalltag 3
4 A 11: Strategisches Management 24 Ziel: Die Teilnehmer/-innen lernen die Entwicklung, Planung und Umsetzung inhaltlicher Ziele und Ausrichtungen von sozialen Organisationen kennen. Sie können außerdem die Produktpolitik des Marketings und der Bedeutung für die Stakeholder zuordnen. 1. Strategische Planungen 2. Konzeptionsentwicklung 3. Leitbild 4. Mitarbeiterbindung 5. Projektmanagement Modul B: Ökonomische Qualifikationen 184 UE B 1: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 32 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen die wesentlichen betriebswirtschaftlichen Grundbegriffe und Grundlagen. Sie kennen die verschiedenen Möglichkeiten bei der Wahl einer Rechtsform für ein Unternehmen. Sie kennen Bestandteile einer Finanzierungsplanung, wesentliche Finanzierungsregeln und sind vertraut mit den allgemeinen Finanzierungsregeln. 1. Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften 2. Unternehmen als Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre 3. Rechtsformen von Unternehmen 4. Überblick über die betrieblichen Funktionsbereiche 5. Überblick über betriebswirtschaftliche Kennzahlen 6. Finanzierungsarten, -regeln und -kennzahlen B 2: Spezielle Betriebswirtschaftslehre 16 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen die Forderungen der Pflegebuchführungsverordnung und die Vorgehensweise bei Pflegesatzverhandlungen. 1. Finanzierung der Einrichtungen im Rahmen eines Versorgungsvertrags nach SGB XI/SGB V 2. Vergütungsvereinbarungen und Pflegesatzverhandlungen 3. Pflegesatzkommission 4. Pflegebuchführungsverordnung 5. Entgeltkalkulation 6. Ergänzende und alternative Finanzierungsformen B 3: Controlling 32 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen den Controlling-Regelkreis und relevante Instrumente. Sie können Verfahren der beschreibenden Statistik anwenden. 1. Aufgabenbereiche des Controlling 2. Rechnungswesen als Grundlage des Controlling 3. Controlling-Instrumente 4. Praktisch relevante Kennzahlen der beschreibenden Statistik 4
5 B 4: Sozial- und Gesundheitsökonomie 32 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen die besonderen ökonomischen Grundlagen ihres Handelns und verstehen die ihnen daraus entstehenden Gegebenheiten. 1. Dienstleistungen als ökonomisches Gut 2. Dienstleistungswettbewerb auf dem nationalen und europäischen Markt 3. Staatliche Eingriffe in den Markt für Pflegedienstleistungen 4. Der Sozial- und Gesundheitsmarkt B 5: Marketing und Öffentlichkeitsarbeit 32 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen die Elemente eines ganzheitlichen Marketing- Ansatzes und die Bedeutung der Produkt, Preis- und Vertriebspolitik für die Gestaltung der Beziehungen mit der Außenwelt. Sie kennen Konzepte, Kanäle und Instrumente für eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit. 1. Grundlagen des Marketing 2. Strategisches Marketing 3. Produkt-, Preis- und Vertriebspolitik 4. Kommunikationspolitik 5. Öffentlichkeitsarbeit 6. Corporate Design und Corporate Identity 7. Methoden der Öffentlichkeitsarbeit 8. Social Sponsoring und Fundraising B 6: Finanzierung und Investition 40 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen die Finanzierungsmöglichkeiten von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und die Grundstrukturen der Finanzierung nach einzelnen Sozialgesetzen wie z.b. Krankenversicherung, Bundessozialhilfegesetz oder Pflegeversicherung sowie die Finanzierung über die Strukturfonds der Europäischen Union. 1. Finanz- und Liquiditätsplanung 2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. Finanzierungsformen 4. Finanzierungsregeln 5. Zusätzliche Finanzierungsquellen, öffentliche Fördermittel 6. Kredite, Sicherheiten, Kosten 7. Illiquidität und Insolvenz 8. Haftungsfragen 5
6 Modul C: Organisatorische Qualifikationen 184 UE C 1: Organisation und Netzwerkarbeit 32 Ziel: Die Teilnehmer/-innen sind in der Lage Netzwerkarbeit zu initiieren und zu entwickeln 1. Pflege- und Betreuungskonzepte für z.b. gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen 2. Projektmanagement 3. Netzwerkarbeit C 2: Qualitätsmanagement 40 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen Anforderungen an QM-Systeme in Pflegeeinrichtungen und können die erforderlichen Methoden und Instrumente in der Praxis anwenden. 1. Total Quality Management als Grundlage von Qualitätsmanagement 2. Pflegeempfänger/-innen als Kunden 3. Prozessorientierung 4. Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements 5. Selbst- und Fremdbewertungssysteme 6. DIN-EN-ISO 9000:2000-er Normenreihe 7. EFQM 8. Qualitätsprüfrichtlinie des MDK 9. Pflegequalitätsprüfungen durch Heimaufsicht/FQA und MDK 10. Spezielle Qualitätsanforderungen an einzelne Funktionsbereiche der Pflegeeinrichtungen C 3: Einbeziehung von Angehörigen und Ehrenamtlichen 20 Ziel: Die Teilnehmer/-innen sind für die Situation von Angehörigen und Ehrenamtlichen sensibilisiert und kennen Möglichkeiten der Anleitung und Einbindung von Angehörigen und Ehrenamtlichen in die Betreuung von Klienten. 1. Die Situation der Angehörigen von Pflegeempfängern 2. Möglichkeiten der Einbeziehung von Angehörigen 3. Angebote für Angehörige 4. Gewinnung und Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen in der Begleitung und Betreuung von Klienten C 4: Personalmanagement 40 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen Grundlagen des Personalmanagements und können sicher mit Instrumenten der Personalsteuerung und -entwicklung umgehen. 1. Personalplanung 2. Personalgewinnung 3. Personalauswahl 4. Personaleinsatz 5. Personalentwicklung und Personalcontrolling 6
7 C 5: Beschwerdemanagement 24 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen Instrumente der Zufriedenheits- und Beschwerdeermittlung und können diese praxisbezogen anwenden. 1. Bedeutung des Beschwerdemanagements 2. Phasen des Beschwerdemanagements 2.1. Beschwerdestimulation 2.2. Beschwerdeerfassung 2.3. Beschwerdebearbeitung 2.4. Beschwerdeauswertung 3. Ermittlung von Kundenzufriedenheit 4. Identifikation von Verbesserungspotenzialen C 6: Schnittstellenmanagement 28 Ziel: Die Teilnehmer/-innen lernen Schnittstellen und Funktionsbereiche zu gestalten, zu managen. Zudem lernen sie Informations- und Kommunikationsprozesse von sozialen Einrichtungen sowie Kooperationsformen der Einrichtungen der Gesundheitsversorgung kennen und können Betreuungsprozesse klientenorientiert umsetzen. 1. Schnittstellen und Funktionsbereiche im Heim 2. Spezifika der Funktionsbereiche Hauswirtschaft, Pflege, Technik, Verwaltung 3. Koordination der Funktionsbereiche 4. Outsourcing von Funktionsbereichen Modul D: Strukturelle Qualifikationen 216 UE D 1: Angewandte Pflegewissenschaft 32 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen den Zusammenhang zwischen Pflegetheorie und Pflegepraxis und wissen um die Bedeutung der Pflegeforschung für die Pflegepraxis. Sie kennen die Bedeutung von gerontopsychiatrischen Betreuungskonzepten und pflegerelevanten Qualitätsanforderungen. 1. Pflegewissenschaft 2. Pflegetheorien und -modelle 3. Pflegeforschung und evidenzbasierte Pflegepraxis 4. Pflegeprozess 5. Nationale Expertenstandards und Qualitätsniveaus D 2: Allgemeines Recht 24 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen die Grundlagen des deutschen Rechtssystems. Sie kennen die relevanten gesetzlichen Bestimmungen des BGB und des StGB um eine Pflegeeinrichtung diesbezüglich rechtssicher führen zu können. 1. Bürgerliches Recht 2. Rechtsgeschäfte und Vertragsrecht 3. Haftungsrecht 4. Betreuungsrecht 5. Strafrecht 7
8 D 3: Sozialrecht 32 Ziel: Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick über relevante Ausschnitte des Sozialrechts und sind in der Lage, Anträge zu stellen, Verfahren am Sozialgericht zu begleiten sowie Rechtsmittel zu erheben. 1. Überblick über das Netzwerk der sozialen Sicherung: 2. Finanzierung 3. Sozialverwaltungsverfahren 4. Sozialgerichtsverfahren 5. Grundzüge des Leistungsrechts 6. Sozialversicherungsrecht 7. Einführung in die SGB I XII D 4: Betriebsbezogenes Recht 32 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen die relevanten betriebsbezogenen gesetzlichen Bestimmungen, um eine Pflegeeinrichtung diesbezüglich rechtssicher führen zu können. 1. Gesetzliche Anforderungen an den Betrieb einer stationären Pflegeeinrichtung 1.1. Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz 1.2. Arbeitssicherheit 1.3. Medizin-Produkte-Gesetz 1.4. Hygiene/HACCP 1.5. Rechte der Heimbewohner 2. Rechte der Pflegeempfänger/Charta der hilfs- und pflegebedürftigen Menschen 3. Gesetzliche Anforderungen an den Betrieb einer ambulanten od. teilstationären Pflegeeinrichtung 4. Datenschutzrecht 5. Steuerrecht 6. EU-Recht (z.b. Dienstleistungsrichtlinie) D 5: Arbeitsrecht 32 Ziel: Die Teilnehmer/-innen kennen die notwendigen Rechtsgrundlagen, um ihre Mitarbeiter in Belangen des Arbeitsrechts rechtssicher führen zu können. 1. Grundlagen des Arbeitsrechts 2. Arbeitsgerichtliches Verfahren 3. Kollektives Arbeitsrecht 4. Begründung von Arbeitsverhältnissen 5. Inhalt von Arbeitsverhältnissen 6. Arbeitnehmerschutz 7. Beendigung des Arbeitsverhältnisses D 6: Sozialpolitik 24 Ziel: Die Teilnehmer/-innen 1. Herausfoderungen des Gesundheitssystems 8
9 2. Soziale Berufe und ihre Zielgruppen 3. Staatliches Handeln im Gesundheitswesen 4. Perspektiven der Gesundheitspolitik 5. Akteure und Leistungsanbieter im Sozial- und Gesundheitswesen 6. Strukturmerkmale und Steuerungsprinzipien des Sozialstaates 7. Sozialwirtschaftliche Perspektiven in der EU D 7: Gerontologie/Gerontopsychiatrie 40 Ziel: Die Teilnehmer/-innen 1. Gerontologische Theorien und Modelle 2. Lebensqualität im Alter/Altern in Würde 3. Geriatrie 4. Gerontopsychiatrische Erkrankungen 5. Besondere Betreuungsanforderungen bei gerontopsychiatrischen Bewohnern 6. Aktuelle Konzepte der gerontopsychiatrischen Betreuung z.b. Wohninseln GESAMT UE 912 Praktikum 40 Ziel: Praktische Einarbeitung in die Aufgaben einer Pflegedienstleitung und Durchführung der Projektarbeit. 55 Weiterbildungsform Auszug AVPflewoqG (1) Die Weiterbildungen sind entsprechend Anlagen 1 bis 4 modular aufgebaut. Die Module stellen die Anrechenbarkeit bereits erworbener fachlicher Qualifikationen sicher. (2) Die Weiterbildungseinrichtungen können von den Stundenvorgaben für die einzelnen Themenbereiche der Module bis zu 20 v.h. abweichen. Die Gesamtstundenvorgaben der jeweiligen Module bleiben davon unberührt. (3) Die Weiterbildungen gliedern sich in theoretischen Unterricht und praktische Weiterbildung. (4) Die praktische Weiterbildung besteht aus einem Praktikum und einer Projektarbeit. Sie ist in dafür geeigneten Einrichtungen unter Anleitung von entsprechend qualifizierten Personen abzuleisten. Im Rahmen der Weiterbildung zur Praxisanleitung gemäß 88 bis 92 ist anstatt eines Praktikums eine Hospitation zu absolvieren. Die Hospitation nach 91 Abs. 2 Nr. 2 erfolgt in einer Berufsfachschule für Alten- oder Krankenpflege sowie in einer Einrichtung, in der die praktische Ausbildung gemäß dem Altenpflegegesetz oder Krankenpflegegesetz stattfindet. (5) Eine theoretische Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten, die Praktikumsstunden und die Hospitationsstunden betragen 60 Minuten. (6) Die Weiterbildungen können als Fernlehrgang durchgeführt werden oder auch Fernstudienzeiten beinhalten. 9
10 61 Prüfungsformen und Leistungsnachweise (1) Prüfungsformen sind 1. Fallbearbeitungen, 2. eine Projektarbeit und 3. eine mündliche Abschlussprüfung. (2) Fallbearbeitungen dienen dem Nachweis der erworbenen Fachkompetenz in Bezug auf die jeweiligen Module. Für jedes Modul ist eine Fallbearbeitung durchzuführen, die grundsätzlich alle Themenbereiche des jeweiligen Moduls umfasst. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen dazu die in den Modulen vermittelte Fachkompetenz auf eine konkrete Fallschilderung aus dem Tätigkeitsfeld der jeweiligen Weiterbildung anwenden. (3) Leistungsnachweise für die Fallbearbeitungen werden erbracht in Form 1. einer schriftlichen Klausur mit einer Dauer von mindestens 90 Minuten oder 2. einer mündlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens 30 Minuten oder 3. einer mindestens zehn Seiten umfassenden Hausarbeit mit anschließender Präsentation. Jeder der in Nrn. 1 bis 3 genannten Leistungsnachweise sollte im Rahmen der zu absolvierenden Fallbearbeitungen mindestens einmal erbracht werden. (4) Die Projektarbeit dient dem Transfer des erworbenen Wissens in die Praxis. Mit der Projektarbeit sollen insbesondere Fähigkeiten zur Steuerung von Veränderungsprozessen in einer Organisation nachgewiesen werden. (5) Der Leistungsnachweis für die Projektarbeit erfolgt in Form eines schriftlichen Projektberichts, der eine Beschreibung der Projektaufgabe und dessen fachlich begründete Bearbeitung sowie die Projektplanung, -durchführung und -evaluation umfasst. Ein Projektbericht über eine bereits außerhalb der Weiterbildung erfolgreich durchgeführte und einschlägige Projektarbeit kann als Leistungsnachweis anerkannt werden. (6) Die mündliche Abschlussprüfung dient dem Nachweis der im Rahmen der Weiterbildung erworbenen Kompetenzen im Hinblick auf ihre praktische Anwendung. (7) Der Leistungsnachweis im Rahmen der mündlichen Abschlussprüfung erfolgt in Form einer Präsentation der Projektarbeit und einem Fachgespräch. Die Dauer der Abschlussprüfung beträgt 30 Minuten. (8) Der Leistungsnachweis über das Praktikum oder die Hospitation erfolgt in Form einer schriftlichen Bestätigung durch die Praktikumsstelle oder die Hospitationsstelle sowie eines schriftlichen Praktikumsberichts oder Hospitationsberichts. 73 Qualifikationsziele Besondere Vorschriften zur Weiterbildung Abschnitt 1 Einrichtungsleitung 1Die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung soll das dem aktuellen Stand entsprechende fachliche Wissen zur Führung und Organisation einer Einrichtung vermitteln ( 54 Abs. 2 Nr. 1). 2Sie soll dazu befähigen, das erworbene Führungs- und Organisationswissen situationsgerecht in der beruflichen Praxis anzuwenden ( 54 Abs. 2 Nr. 2), das Lebens- und Arbeitsumfeld der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter günstig zu gestalten ( 54 Abs. 2 Nr. 3), die mit den Leitungsaufgaben verbundenen Herausforderungen in persönlicher Hinsicht angemessen zu bewältigen ( 54 Abs. 2 Nr. 4) sowie ein kritisches Bewusstsein zu entwickeln, die Wechselwirkungen zwischen der Leitungstätigkeit und den gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und politischen Einflussfaktoren zu verstehen und entsprechend zu berücksichtigen ( 54 Abs. 2 Nr. 5). 10
11 74 Zugangsvoraussetzung An der Weiterbildung kann teilnehmen, wer über ein Studium oder eine Berufsausbildung gemäß 12 Abs. 1 Nr. 1 verfügt. 75 Anforderungen an die Leitung der Weiterbildung (1) Die Leitung der Weiterbildung muss 1. über einen beruflichen oder akademischen Abschluss nach 74 verfügen, 2. eine entsprechende berufspädagogische Eignung und 3. eine mindestens zweijährige Praxis- oder Lehrerfahrung in der Seniorenarbeit oder Pflege besitzen. (2) Auf Antrag der Weiterbildungseinrichtung kann die zuständige Behörde Personen, die die Anforderungen nach Abs. 1 nicht erfüllen, als Leitung der Weiterbildung zulassen, wennfür diese Personen vergleichbare Qualifikationen nachgewiesen werden können. 76 Inhalt und Umfang (1) Die Weiterbildung gliedert sich inhaltlich entsprechend Anlage 1. (2) Die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung umfasst eine Projektarbeit sowie insgesamt 952 Stunden, davon Unterrichtsstunden und 2. ein Praktikum im Umfang von 40 Praxisstunden. 77 Weiterbildungsbezeichnung Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung `Leitung von Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen. 11
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