Ökumenische Paarberatung und Mediation im Kanton Zürich. Strukturelle und finanzielle Reorganisation

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1 Bericht und Antrag an die Synode im Kanton Zürich. Strukturelle und finanzielle Reorganisation Ressort Sachbearbeitung Spezialseelsorge, Rolf Bezjak Markus Köferli Ort/Datum Zürich, 16. März 2015 Bericht 1. Geschichtlicher Rückblick und Ausgangslage 1.1 Paarberatung als kirchlicher Auftrag Die Begleitung der Ehepaare über die Feier des Ehesakraments hinaus ist für die Kirche seit jeher ein zentraler Auftrag und ein wichtiger Vollzug des kirchlichen Lebens. Dies hält insbesondere der Pastoralplan der Katholischen Kirche im Kanton Zürich mit dem Hinweis auf die diakonische Grundoption der Botschaft Jesu fest. Im Pastoralplan aus dem Jahr 1999 werden explizit die Ehebegleitung und die Begleitung der Menschen, die in ihrer Ehe gescheitert sind erwähnt. Bereits von 1957 bis 1974 führte die eine Eheberatungsstelle, die dem Sekretariat des katholischen Frauenbundes angegliedert war verabschiedete die Zentralkommission (heute ) ein neues Konzept, welches regionale Beratungsstellen auf ökumenischer Basis vorsah. Von 1948 bis 1972 bestand bei der Evangelisch-reformierten Landeskirche eine gesamtkirchliche Beratungsstelle für Ehe- und Partnerschaftsfragen wurde diese neu organisiert und erhielt vom Kirchenrat den Auftrag, das Angebot zu erweitern und regionale Beratungsstellen aufzubauen. So entstanden im Kanton Zürich in 11 von 12 Bezirken ökumenische Eheberatungsstellen, die von rechtlich eigenständigen Trägerschaften geführt werden. Finanziert werden sie durch die jeweiligen reformierten und katholischen Kirchgemeinden. Einige dieser Stellen werden auch von politischen Gemeinden des jeweiligen Bezirks mit getragen. Im Bezirk Dietikon besteht bis heute keine solches Angebot. Bericht und Antrag an die Synode Nr 440

2 1.2 Revision des Eherechts: Kanton unterstützt die kirchlichen Beratungsstellen Am 1. Januar 1988 erhielten die Kantone mit der Revision des Eherechts in Art. 171 ZGB den Auftrag, dafür zu sorgen, dass sich Ehegatten bei persönlichen Schwierigkeiten gemeinsam oder einzeln an Ehe- und Familienberatungsstellen wenden können. Der Regierungsrat des Kantons Zürich beschloss daraufhin, keine eigenen kantonalen Stellen zu errichten, sondern die bestehenden Stellen mit einem Beitrag von zuerst CHF 200'000, ab 2008 von CHF 250'000 und ab 2013 von CHF aus dem Etat der Bildungsdirektion zu unterstützen. Anfangs der 90er Jahre wurde die als präventiver Ansatz entwickelt, um die Interessen des Kindes in der Auseinandersetzung zwischen Eltern, die sich trennen oder scheiden wollten, besser vertreten zu können. Mit diesem Ansatz gewannen die Beratungsstellen Gewicht im juristischen Scheidungsgeschehen, da die Ressourcen der Gerichte limitiert sind, wenn es darum geht, die Familien zu begleiten. 1.3 Unterschiedliche Strukturen Die Strukturen der Paarberatungsstellen waren von Anfang an nicht einheitlich und sie entwickelten sich unterschiedlich. Deshalb wurde von den beiden Kirchen per 1. Januar 1999 eine zentrale Koordinationsstelle geschaffen. Sie hat u.a. die Aufgabe, die Paarberatungsstellen in den einzelnen Bezirken zu vernetzen. Ein sichtbares Zeichen dafür sind die verschiedenen mit allen Stellen koordinierten Kurs-, Beratungs- und Präventionsangebote unter dem Titel PaarImPuls was Paare weiterbringt. Im Hinblick auf die Reorganisation und Regionalisierung der Jugendhilfe veranlasste das zuständige Kantonale Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) im Jahr 2008 eine Bestandesaufnahme. Handlungsbedarf war gegeben, da im Rahmen der Jugendhilfereform u.a. die Bezirks-Jugendkommissionen abgeschafft wurden, weshalb in mehreren Bezirken neue Trägerschaftslösungen für die Paarberatung und gefunden werden mussten. Bis heute sind Paarberatungsstellen in einzelnen Bezirken (Pfäffikon, Hinwil, Uster, Meilen) auch durch Gelder der politischen Gemeinden (im Bezirk Winterthur zahlt die Stadt Winterthur einen pauschalen Unterstützungsbeitrag) finanziert. 2. Erwägungen des s in den vergangenen 20 Jahren Von Anfang an unterstützte der immer im Einvernehmen mit dem Generalvikar die ökumenischen Paarberatungs- und sstellen. So hielten u.a. in einem Schreiben an den Regierungsrat vom 21. November 1996 Kirchenratspräsident Ruedi Reich und Zentralkommissionspräsident René Zihlmann in einem Gesuch um staatliche finanzielle Beiträge fest: Jede ökumenische Ehe- und Familienberatungsstelle im Kanton begleitet auch mittellose Menschen. Wegen der zunehmenden Arbeitslosigkeit ist diese Zahl im Steigen begriffen. Unentgeltliche Beratung sollte, trotz schlechter Finanzlage, immer möglich sein Nicht alle Scheidungswilligen landen beim Richter. Immer wieder stossen unsere Beraterinnen und Berater auf realistische Verbesserungsmöglichkeiten, auch bei einem zerstrittenen Paar. Langsames, sorgfältiges und längeres Durchbegleiten ist in solchen Krisensituationen sehr sinnvoll. Und mit einer Scheidung ist die traurige Situation erst recht nicht immer gelöst und erledigt. Sehr oft braucht der schwächere Teil (vermehrt auch Männer) Unterstützung in einer schweren Sinn- und Lebenskrise. Sind Kinder da, bleiben die Geschiedenen Mutter und 2 von 9

3 Vater und sollen wenigstens diese Elternaufgaben in geschickter Weise weiterführen. Darum treffen sich vermehrt auch Geschiedene in den kirchlichen Sprechzimmern und suchen sinnvolle Elternhilfe. Über 60 % der Geschiedenen heiraten ein zweites Mal. Auch da kann eine fachlich begleitete Standortbestimmung verhüten, dass sich Fehler der Erstbeziehung wiederholen An der Sitzung vom 30. März 2009 haben sich die Mitglieder des s und der Generalvikar eingehend mit der Stellung der Katholischen Kirche im Kanton Zürich zur Ehe- und Paarberatung allgemein wie auch zum Reformvorhaben der Bildungsdirektion Kanton Zürich auseinandergesetzt. Kurz zusammengefasst wurde festgehalten, dass die Ehe- und Paarberatung eine wichtige Aufgabe der katholischen Kirche ist und die bewährte ökumenische Zusammenarbeit, die bisher insbesondere auch durch die Kirchgemeinden und Pfarreien ermöglicht wird, weitergeführt werden soll; dass die unterschiedlichen regionalen Strukturen und Führungen optimiert, das kirchliche Profil sichtbar und eine verstärkte finanzielle Beteiligung des Kantons Zürich angestrebt werden sollen; dass die Mitarbeit der Kirchen an Reformbestrebungen notwendig ist. Die Unterstützung der Reformziele hat die beiden Kirchen bewogen, im März 2014 einen grundsätzlichen Richtungsentscheid zu treffen. Der spezifisch diakonische Auftrag der Kirchen gegenüber Paaren und Familien, wie ihn die Legislaturziele sowohl des Kirchenrates wie auch des es ausweisen, lässt sich nur sinnvoll weiterführen, wenn er sich am Leitbild orientiert, hinter das sich Trägerschaften bereits im Jahr 2010 gestellt haben. Der Bericht fasst die dazu notwendigen Reformziele wie folgt zusammen: Strategisch: Stärkung der ökumenischen Paarberatung und im Kanton Zürich organisatorisch, quantitativ, qualitativ, finanziell, damit sie im nächsten Jahrzehnt ihren Auftrag erfüllen und sich bedarfsorientiert weiterentwickeln kann (z.b. Einbezug neuer Medien, Prävention, usw.). Operativ: Die Ablösung der sehr heterogenen dezentralen Strukturen und aufwendigen Finanzierung durch eine gemeinsame kantonale Trägerschaft, Finanzierung und Steuerung. Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton. Der Ausarbeitung eines konkreten Vorschlags der Reorganisation und Harmonisierung der ökumenischen Paarberatung und im Kanton Zürich hat der mit dem Grundsatzentscheid vom 17. März 2014 zugestimmt: Die Paarberatung und im Kanton Zürich wird ab 1. Januar 2016 als ökumenisches kantonales Angebot der Evangelisch-reformierten Landeskirche und der Römischkatholischen Körperschaft mit dezentralen Beratungsstellen geführt, vorausgesetzt eines gleichlautenden Beschlusses des Kirchenrates. Den gleichlautenden Beschluss hat der Kirchenrat am 19. März 2014 gefällt. 3 von 9

4 3. Ist-Situation Bereits heute erbringen die 9 bestehenden Beratungsstellen eine beachtliche Leistung, von der Paare, Familien, Kinder profitieren. Mit insgesamt Stellenprozenten werden jährlich rund Paaren Beratungen angeboten Beratungsstunden können verrechnet werden. 80 Prozent der Ratsuchenden sind Paare mit Kindern. Davon sind wiederum über 80 Prozent wegen ihres finanziellen Hintergrundes berechtigt, Tarifvergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Nicht zu übersehen ist aber, dass sich die Beratungsstellen aufgrund ihrer je eigenen Geschichte und ihrer unterschiedliche Grösse in ihrer fachlichen und kapazitätsmässigen Ausgestaltung unterscheiden. Sie weisen zwar alle neben der eigentlichen Paarberatung im Grundangebot auch Einzelberatung in Paarkonflikten aus. Die Mehrheit der Stellen führt zudem heute en durch, bei Bedarf mit dazugehöriger Rechtsberatung. Einzelne Stellen übernehmen auch eine angeordnete Paarberatung und, etwa im Falle häuslicher Gewalt. Insgesamt ergibt sich ein heterogenes Bild, eine bedarfsgerechte und qualitative Weiterentwicklung des Beratungsangebotes liegt weitgehend im Ermessen der jeweils Betroffenen und bleibt so eher im zufälligen Bereich. Die Beratungsstellen werden durch regionale Trägerschaften begleitet. Auch diese sind unterschiedlich aufgebaut und ausgestattet. Generell werden sie getragen durch reformierte und katholische Kirchgemeinden, teilweise ergänzt durch politische Gemeinden. Für die Mittelbeschaffung bei diesen Mitgliedgemeinden sind Trägervereine zuständig. Dies wird aber zunehmend als unverhältnismässig empfunden: Jede Beratungsstelle mit durchschnittlich 150 Stellenprozenten verfügt über eigene Abläufe, Tarifsysteme, Öffentlichkeitsarbeit und Webauftritte. Um die Finanzierung sicherzustellen, müssen die Vorstände viel Zeit und Kraft aufwenden. Bei gespannter Finanzlage erlauben sich auch einzelne Kirchgemeinden, den Beitrag auszusetzen. Die reformierte und die katholische Kirche begleiten die Beratungsstellen wie die Trägerschaften durch den Dienst der Koordination, das Einberufen von Konferenzen der Trägerschaftspräsidien bzw. der Beraterinnen und Berater. Sie leisten Vernetzungsarbeit und koordinieren zusätzlich Angebote im Bereiche der Prävention oder der Weiterbildung. Der Aufwand dafür beträgt CHF Franken. 4. Soll-Situation Der Kirchenrat und der wiesen in den vergangen Jahren sowohl die Trägerschaften wie auch die Beraterinnen und Berater wiederholt auf die inhaltlich-fachlichen sowie strukturell-finanziellen Unebenheiten und einen entsprechenden Reformbedarf hin. Es bedarf einer besseren Koordination der Dienste, vergleichbarer Standards und Innovationen im Beratungsangebot, die den Ratsuchenden zugute kommen sollen. Es bedarf einer einheitlichen Tarifgestaltung und eines gemeinsamen Auftritts nicht zuletzt auch, um mit dem Kanton die Leistungsvereinbarung auszuarbeiten. Veränderungsprozesse lösen Unsicherheiten und Widerstände aus. Man verlässt ungern das Vertraute, um auf noch Unbekanntes oder Ungesichertes zuzugehen. Nach verschiedenen Gesprächsrunden aber sind heute 8 von 9 Trägerschaften und deren Beratungsstellen bereit und willens, sich auf Veränderungen einzulassen. Auch die Trägerschaft, die zögert, bleibt gesprächsbereit. Bei Bedarf wird ihr eine Übergangsfrist von zwei Jahren zugestanden. 4 von 9

5 Inhaltlich, strukturell und finanziell soll sich die Weiterentwicklung an folgenden Kriterien orientieren: 4.1 Inhaltlich Die Beratungstätigkeit der Ökumenischen Paarberatung und wird sich künftig an folgenden Leitsätzen orientieren: Grundhaltung: Die Beratungstätigkeit ist ermutigend, lösungsorientiert, an einem christlich-humanistischen Menschenbild orientiert und offen gegenüber allen Menschen, auch gegenüber Ratsuchenden anderer Kulturen und Religionen. Zweck, Wirksamkeit, Nutzen: Unterstützung von Beziehungen, Förderung von Lebenskompetenzen, Vermeidung von Trennungen bzw. Reduzieren negativer Folgen, direkter und indirekter qualitativer und materieller Nutzen für Ratsuchende und deren Kinder bzw. deren Umfeld, für die Gesellschaft und die öffentliche Hand im Ganzen. Qualität und Auftritt: Insgesamt soll ein qualitativ hochstehendes professionelles Grundangebot allen Menschen gleichwertig zugänglich sein, finanziell der Leistungsfähigkeit der Ratsuchenden angepasst. Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität entsprechen dem bestmöglich zu realisierenden Grundsatz. Der Auftritt in der Öffentlichkeit ist einladend und zeitgemäss. Organisation, Steuerung und Finanzierung: Im Zusammenwirken aller Beteiligten sind eine langfristige Leistungserbringung, der sorgsame Umgang mit den Ressourcen, zeitgemässe Arbeitsbedingungen und ein wohlwollendes Arbeitsklima sicherzustellen. Die fachliche Leistungserbringung geschieht dezentral. Die Steuerung, Koordination, Planung, Entwicklung und die Finanzierung erfolgen zentral. Die in diesen Leitsätzen angesprochenen Werte, Erwartungen und Anforderungen, der Respekt vor der Würde der Ratsuchenden und der niederschwellige Zugang aller, die Rat suchen, sind für die dezentralen Beratungsstellen verbindliche Referenzgrössen. Dies bedeutet namentlich: Die Beratungsstellen verstehen sich als Teil der Gesamtorganisation Ökumenische Paarberatung und im Kanton Zürich und präsentieren sich entsprechend einheitlich. Sie sind Kompetenzzentren für das Grundangebot Paarberatung,, Rechtsberatung und erfüllen dabei die Qualitätsstandards der Fachorganisationen. Sie sind vernetzt und kooperieren mit anderen Beratungsdiensten in ihrem Einzugsbereich. Die Beratenden bilden sich weiter und tragen zur qualitativen Weiterentwicklung des Grundangebotes bei. 4.2 Strukturell Die Evangelisch-reformierte Landeskirche und die Römisch-katholische Körperschaft bilden per 1. Januar 2016 gemeinsam den Ökumenischen Verein Paarberatung und im Kanton Zürich mit den Vereinsorganen Mitgliederversammlung, Vorstand und Revisionsstelle. Sie delegieren je zwei (natürliche) Personen in die Mitgliederversammlung, wovon je eine Person Mitglied des es bzw. des Kirchenrates ist. Alle rechtlich notwendigen Vo- 5 von 9

6 raussetzungen zur Vereinsgründung, sodass der Verein die Rechtspersönlichkeit erlangen kann, sollen im Verlaufe des Jahres 2015 erfüllt sein. Der Verein führt gemäss Statuten die Beratungsstellen und setzt zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Geschäftsstelle ein. Die Geschäftsstelle trägt die operative Verantwortung für die im Kanton Zürich. Namentlich obliegen ihr die Umsetzung der Gesamtstrategie gemäss Vorgaben des Vorstandes, die Personalverantwortung für die Beratungsstellen, die Tarifgestaltung, die Verantwortung für Budget, Rechnung und Jahresbericht, die Ressourcenplanung, die Entwicklung der Beratungsangebote, die Weiterbildung, die Qualitätssicherung und -entwicklung, der Auftritt in der Öffentlichkeit, das Marketing und Controlling. Die Geschäftsstelle achtet auf eine gute Vernetzung der Beratungsstellen untereinander und in ihrem Einzugsgebiet. 4.3 Finanziell Der Aufwand der Ökumenischen Paarberatung und im Kanton Zürich setzt sich heute aus dem Aufwand der Beratungsstellen und der Koordination durch die kantonalkirchlichen Dienste zusammen, ertragseits durch die Beiträge der Kirchgemeinden, einiger politischer Gemeinden sowie den Staatsbeitrag: Rechnung 2014 Ertrag CHF Beiträge KlientInnen (Paarberatung) 712'571 Beiträge KlientInnen () 696'070 Beiträge KlientInnen (Rechtsberatung) 138'775 Kirchgemeinden reformiert 824'075 Kirchgemeinden katholisch 624'461 Staatsbeitrag Politische Gemeinden 296'000 Weitere Einnahmen 33'034 Total Aufwand 3'624'986 Aufwand Personalaufwand 3'000'244 Sachaufwand 590'066 Koordination Total Aufwand Aufwandüberschuss In der heutigen Situation müssen die regionalen Trägerschaften die Kirchgemeinden, teilweise jährlich, um Beiträge ersuchen. Ein wichtiger Baustein der Reorganisation ist, dass künftig die Landeskirche und die Körperschaft die Beiträge der Kirchgemeinden durch einen Zentralkassenbeitrag ablösen, wobei die katholische Seite ihren Beitrag auf das Niveau des Beitrags der Evangelisch-reformierten Landeskirche anhebt. Die Kosten sind durch die Körperschaft in den Finanzplan eingestellt. Diese Lösung unterstützt den Lastenausgleich unter den Gemein- 6 von 9

7 den, da sich bisher sowohl reformierter- wie katholischerseits nicht alle Kirchgemeinden beteiligten. Die staatliche Seite übernimmt die Regelung der Beitragsleistung seitens der öffentlichen Hand. Auf der Grundlage der Rechnung 2014 ergeben sich für den Voranschlag 2016 folgende Erträge und Aufwände (Stand März 2015): Budget 2016 Ertrag CHF Beiträge KlientInnen (Paarberatung) 720'000 Beiträge KlientInnen () 700'000 Beiträge KlientInnen (Rechtsberatung) 140'000 Zentralkasse Landeskirche 800'000 Zentralkasse Körperschaft 800'000 Beiträge öffentliche Hand 640'000 Total Ertrag 3'800'000 Aufwand Personalaufwand 3'000'000 Sachaufwand 600'000 Geschäftsstelle 200'000 Total Aufwand Leistungsvereinbarung mit dem Staat Durch das Führen der Ökumenischen Paarberatung und entsprechen die reformierte und die katholische Kirche einerseits ihrem sozial-diakonischen Auftrag, sich für Familien, Kinder und das Zusammenleben der Generationen einzusetzen. Zugleich erbringen sie damit eine Leistung von öffentlichem Interesse und entlasten den Staat von einem Auftrag, den ihm der Gesetzgeber zuweist (Art. 171 ZGB, 15 und 40 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)), in den Bereichen familiäres Zusammenleben, Konflikt- und Krisenbewältigung sowie im Fall von Trennung und Scheidung bei Paaren mit Kindern für einen Beratungsdienst zu sorgen. Aufgrund der bis heute uneinheitlichen Situation kann der Kanton Zürich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäss KJHG 40 Absatz d, lit. 4 die Paarberatung und lediglich mit einem Pauschalbeitrag subventionieren. Mit der Reorganisation und Harmonisierung des Angebotes werden Paarberatung und zu Leistungen, die der Gesetzgeber gemäss 15 Absatz b. ( familiäres Zusammenleben und Konflikt- und Krisenbewältigung ) sowie Absatz d. ( Trennung und Scheidung bei Paaren mit Kindern ) von Gesetzes wegen gewährleisten muss. Mit Blick auf die Reorganisation hat das zuständige Amt für Jugend und Berufsberatung daher eine Arbeitsgruppe Paarberatung und als Service public eingesetzt. Ziel ist, dass ab 2017 die heutigen Beitragsregelungen vom Kanton und einzelnen Gemeinden durch einen kantonsweiten Leistungsvertrag abgelöst werden. Ziel ist, dass sich künftig die Beitragsleistung an die Tarifermässigungen bindet und an dier Differenz 7 von 9

8 zwischen verrechenbaren Vollkosten und den gewährten Tarifermässigungen (vgl. Anhang Zukünftige Tarifstruktur ). 6. Fazit Mit der in Aussicht genommenen Reorganisation der Ökumenischen Paarberatung und führen Generalvikar und eine lange Tradition der Solidarität mit den familialen Lebenswelten fort. Die Errichtung einer Geschäftsstelle ermöglicht eine verbindlichere Koordination, einen einheitlichen Auftritt in der Öffentlichkeit sowie die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Angebots der Beratungsstellen. Das Einstehen der Kirche für Familien, Paare und Kinder, auf dem Hintergrund ihrer christlichen Tradition und eines christlichen Menschenbildes ist ein wichtiger intermediärer Dienst der Kirche, in der Offenheit gegenüber der ganzen Gesellschaft, und ist gerade im interreligiösen und interkulturellen Zusammenhang unserer Zeit von Bedeutung. Hier erbringen die Kirchen einen Vermittlungsund Integrationsdienst, der gesellschaftlich relevant und glaubwürdig ist. Antrag Die Synode nach Einsichtnahme in Bericht und Antrag des es vom 16. März 2015 beschliesst: I. Der Bericht des es betreffend die im Kanton Zürich wird zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Als Anteil der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich an die Kosten der Ökumenischen Paarberatung und wird ab dem Jahr 2016 dem noch zu gründenden Trägerverein ein jährlich wiederkehrender Beitrag in der Höhe von CHF (Stand März 2015) ausgerichtet. III. Ziffer II des Beschlusses untersteht gemäss Art. 12 lit. c der Kirchenordnung dem fakultativen Referendum. IV. Mitteilung an den und Veröffentlichung im Amtsblatt. Im Namen des es Der Präsident Dr. Benno Schnüriger Der Generalsekretär Markus Hodel 8 von 9

9 Anhang Zukünftige Tarifstruktur Es werden drei Tarifgruppen unterschieden: 1. Paar-/Einzelberatung/ (1 Beratungsperson) 2. Co- (2 Beratungspersonen) 3. Juristische und Zusatzarbeiten im Zusammenhang mit der Gemäss kantonalen Vorgaben wird eine Gebühr festgesetzt, die stufenweise nach Einkommen/Vermögen ermässigt wird: Gebühr CHF 200 pro Beratungsstunde Stufe Steuerbares Einkommen Ermässigung Gebühr 8 ab CHF/Mt. CHF ab CHF/Mt. bis CHF/Mt. 15% CHF ab CHF/Mt. bis CHF/Mt. 30% CHF ab CHF/Mt. bis CHF/Mt. 40% CHF ab CHF/Mt. bis CHF/Mt. 50% CHF ab CHF/Mt. bis CHF/Mt. 60% CHF 80 2 ab CHF/Mt. bis CHF/Mt. 65% CHF 70 1 bis CHF/Mt. 70% CHF 60 Die Gebührentabelle für Co- (2 Beratungspersonen) wird entsprechend angepasst. Für angeordnete en wird eine kantonal einheitliche Lösung der Finanzierungsfrage angestrebt. (Stand: März 2015) 9 von 9

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