Das Mindestlohngesetz Neue rechtliche Herausforderungen für das Transport- und Logistikgewerbe
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- Christoph Morgenstern
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1 Neue rechtliche Herausforderungen für das Transport- und Logistikgewerbe Dr. Guido Belger, Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v., Bremen, 08.Juni 2015
2 I. Einleitung Das MiLoG ist theoretisch gut gedacht. Weil bei der Erarbeitung des Gesetzes spezifische Regelungen für die Besonderheiten des Transport- und Logistikgewerbes schlicht und ergreifend vergessen wurden, ist das Gesetz aber praktisch schlecht gemacht! 2
3 I. Einleitung Nachbesserungsbedarf am Mindestlohngesetz, insbesondere: 1. Mindestlohnkontrollen gegenüber gebietsfremden Transportunternehmen wirkungsvoll und unbürokratisch ausgestalten. 2. Klarstellung, welche Unterlagen ein ausländischer Fahrer zum Nachweis der Mindestlohnzahlung bereithalten muss, bzw. welche Unterlagen von ausländischen Transportunternehmen auf Anforderung für Mindestlohnkontrollen zu übersenden sind. 3
4 I. Einleitung 3. Regelungsbedarf, wie bei grenzüberschreitenden Verkehren durch gebietsfremde Transporteure anteilige Löhne auf den deutschen Streckenabschnitten ermittelt werden. 4. Klarstellung, mit welchen Mitteln ein Auftraggeber seiner Kontrollpflicht für Nachunternehmer zur Zahlung des Mindestlohns rechtssicher nachkommen kann, um Haftungsund Bußgeldrisiken auszuschließen. 5. Klarstellung, dass eine Überwälzung von Bußgeldern auf den Vertragspartner rechtlich ausgeschlossen ist und diesbzgl. Vereinbarungen unwirksam sind. 4
5 I. Einleitung 6. Klarstellung, dass Bereitschaftszeiten des Fahrpersonals unter arbeitszeitrechtlichen Gesichtspunkten gemäß 21a ArbZG nicht zur Arbeitszeit zählen und deshalb nicht mit Mindestlohn vergütet werden müssen. 5
6 Agenda I. Einleitung II. Überblick über Mindestlöhne in der EU III. Überblick über die Systematik des MiLoG IV. Geltungsbereich des MiLoG V. Mindestlohnrelevante Lohnbestandteile VI. Haftungs- und Sanktionssystem des MiLoG VII.Bürokratische Belastungen für das Gewerbe VIII.Fazit Neue rechtl. Herausforderungen für Transport- und Logistikgewerbe 6
7 II. Überblick über die Mindestlöhne der EU Wie verbreitet ist ein gesetzlicher Mindestlohn in den EU-Mitgliedstaaten? In 22 von 28 EU-Mitgliedstaaten gilt ein branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn Ausnahme: Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern 7
8 II. Überblick über die Mindestlöhne der EU 8
9 III. Überblick über die Systematik des MiLoG Mindestlohngesetz (MiLoG) 1 Mindestlohn 2 Fälligkeit des Mindestlohns 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns Inhalt des Mindestlohns 4 Aufgaben und Zusammensetzung 5 Stimmberechtigte Mitglieder 6 Vorsatz 7 Beratende Mitglieder 8 Rechtsstellung der Mitglieder 9 Beschluss der Mindestlohnkommission 10 Verfahren der Mindestlohnkommission 11 Rechtsverordnung 12 Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn, Kostenträgerschaft Mindestlohnkommission Neue rechtl. Herausforderungen für Transport- und Logistikgewerbe 9
10 III. Überblick über die Systematik des MiLoG 13 Haftung des Auftraggebers Zivilrechtliche Durchsetzung 14 Zuständigkeit 15 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden, Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers 16 Meldepflicht 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten 18 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden 19 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden 20 Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns 21 Bußgeldvorschriften 22 Persönlicher Anwendungsbereich 23 Evaluation 24 Übergangsregelung Schlussvorschriften Neue rechtl. Herausforderungen für Transport- und Logistikgewerbe 10
11 IV. Geltungsbereich des MiLoG 20 MiLoG bestimmt: Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sind verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns [ ] zu zahlen. 11
12 IV. Geltungsbereich des MiLoG Deutschland vollumfängliche Geltung des MiLoG EU-Kommission eingeschränkte Geltung des MiLoG Pilotverfahren Vertragsverletzungsverfahren 12
13 IV. Geltungsbereich des MiLoG BGL-Position Alle von der EU-Kommission aufgeworfenen Punkte können bei entsprechender Abhandlung durch die Bundesregierung dazu beitragen, die Klarheit und die Praxistauglichkeit des deutschen Mindestlohnsystems zu erhöhen. 13
14 V. Mindestlohnrelevante Lohnbestandteile Grundsatz nach EuGH/BAG-Rechtsprechung: funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen Soll nur die eigentliche vertragsgemäße Arbeitsleistung an sich honoriert werden, kann grundsätzlich eine Anrechnung auf den Mindestlohn stattfinden. Soll dagegen ein darüber hinausgehender oder anderer Zweck verfolgt werden, findet abhängig vom Einzelfall keine Anrechnung statt. 14
15 V. Mindestlohnrelevante Lohnbestandteile Die Bereitschaftszeit, die nach 21a Abs. 3 ArbZG nicht zur Arbeitszeit zählt, muss trotzdem erfasst und vergütet werden. Eine Vergütung unterhalb des normalen Stundenlohns, der ab min. 8,50 Euro beträgt, setzt eine diesbzgl. Vereinbarung voraus. Diese kann z.b. tarifvertraglich oder im Einzelarbeitsvertrag getroffen werden. Ist keine Vereinbarung getroffen worden, so sind auch Bereitschaftszeiten i.s.von 21 a Abs. 3 ArbZG mit min. 8,50 Euro zu entlohnen. 15
16 V. Mindestlohnrelevante Lohnbestandteile 1. Bereitschaftszeit 2. Lenkzeit 3. Spesen 4. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge 5. Überstundenzuschläge 6. Zuschläge für besondere Arbeitsanforderungen 7. Qualitätsprämien 8. Sachbezüge 9. Vermögenswirksame Leistungen 10.Jahresendbonus und Weihnachtsgeld 11.Urlaubsgeld 16
17 VI. Haftungs- und Sanktionssystem des MiLoG Verantwortlichkeit der Auftraggeberseite nach dem MiLoG 1. Säule 2. Säule zivilrechtliche Bürgenhaftung 13 MiLoG i.v.m. 14 AEntG bußgeld-rechtliche Verantwortlichkeit 21 MiLoG Neue rechtl. Herausforderungen für Transport- und Logistikgewerbe 17
18 VI. Haftungs- und Sanktionssystem des MiLoG Speditionsunternehmer Transportlogistikunternehmen 1. Nachunternehmer 2. Nachunternehmer r o b l e m! Mindestlohn nicht bezahlt Arbeitnehmer Neue rechtl. Herausforderungen für Transport- und Logistikgewerbe 18
19 VI. Haftungs- und Sanktionssystem des MiLoG Speditionsunternehmer Transportlogistikunternehmen 1. Nachunternehmer 2. Nachunternehmer r o b l e m! Mindestlohn nicht bezahlt Arbeitnehmer Neue rechtl. Herausforderungen für Transport- und Logistikgewerbe 19
20 VI. Haftungs- und Sanktionssystem des MiLoG MiLoG-Verpflichtungserklärung: - Verpflichtungen des Auftragnehmers nach dem MiLoG (Hinweisfunktion) - Zustimmungsvorbehalt des Auftraggebers (Risikokontrollfunktion) - Vorlagepflicht von Unterlagen (Risikokontrollfunktion) 20
21 VI. Haftungs- und Sanktionssystem des MiLoG Neue rechtl. Herausforderungen für Transport- und Logistikgewerbe 21
22 VI. Haftungs- und Sanktionssystem des MiLoG MiLoG-Verpflichtungserklärung: - Zusicherung von der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht ausgeschlossen zu sein (Risikokontrollfunktion) - Freistellung von zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter (Risikokontrollfunktion) 22
23 VII. Bürokratische Belastungen für das Gewerbe Gemäß 17 Absatz 1 Satz 1 MiLoG sind Arbeitgeber u.a. des Transport- und Logistikgewerbes verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer aufzuzeichnen (Beginn, Ende und Dauer) und die Unterlagen für mindestens zwei Jahre aufzubewahren. 23
24 VII. Bürokratische Belastungen für das Gewerbe Die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV), in der derzeitigen Fassung, hilft nur bedingt weiter, um den bürokratischen Aufwand auf ein vertretbares Maß zu beschränken. 24
25 VIII. Fazit Bei dem Thema Mindestlohn braucht das Gewerbe dringende Unterstützung seitens des Gesetz- und Verordnungsgebers, nicht um den bequemen, sondern den wirksamen Weg einzuschlagen. 25
26 BGL-Leitfaden Neue rechtl. Herausforderungen für Transport- und Logistikgewerbe 26
27 BGL-Leitfaden Neue rechtl. Herausforderungen für Transport- und Logistikgewerbe 27
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 28
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