Die Zukunft ist erneuerbar: : Für sicheren und sauberen Strom
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- Heiko Schmid
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1 22. März 2011 Medienmitteilung Die Zukunft ist erneuerbar: : Für sicheren und sauberen Strom Angesichts der nuklearen Katastrophe in Japan wird erneut auf schreckliche Weise deutlich: AKWs sind nicht sicher. Die Zukunft muss erneuerbaren Energien gehören. Die Weichen dazu hat die Politik zu stellen. Die Grünen Baselland lancierten am 23. Februar 2011 die kantonale Volksinitiative Für sicheren und sauberen Strom 100% Zukunft ohne Atomkraft. Jetzt reichen die Grünen im Parlament ein Vorstosspaket ein,, um auch regional und national Rahmenbedingungen für sicheren und sauberen Strom zu schaffen. Die Volksinitiative Für sicheren und sauberen Strom 100% Zukunft ohne Atomkraft, von den Grünen am 23. Februar 2011 lanciert, erhält angesichts eines der grössten Unglücke in der Geschichte der Atomenergie bei Fukushima in Japan traurige Aktualität. Die Initiative will dafür sorgen, dass das Baselbiet bis im Jahr 2030 vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt wird. Damit pflegen die Grünen Baselland thematisch ihre Wurzeln: Sie entstanden in der Nordwestschweiz Anfang der siebziger Jahre aus den Anti-AKW-Bewegungen rund um das geplante Atomkraftwerk Kaiseraugst. Die Grünen sind überzeugt: Allein kantonale Massnahmen wie die lancierte Volksinitiative reichen nicht, um in Zukunft für eine sichere und saubere Stromproduktion zu sorgen. Deshalb reichen sie am 31. März 2011 ein weiteres Vorstosspaket ein (das erste wurde am 30. Oktober 2008 eingebracht), um auch in der Nordwestschweiz und der ganzen Schweiz die politischen Rahmenbedingungen für einen Ausstieg aus der Atomkraft zu schaffen: - Dringliches Postulat: Beitritt des Kantons Baselland zum Schutzverband Fessenheim Der Regierungsrat wird eingeladen, den Schutzverband Fessenheim namens des Kantons Basel-Landschaft verbindlich und im selben Umfang wie die übrigen beteiligten Kantone zu unterstützen, und namentlich diesem beizutreten. - Dringliches Postulat: Fessenheim abschalten Der Regierungsrat wird aufgefordert zu prüfen, wie er sich so schnell wie möglich bei den französischen Behörden für die Abschaltung des AKW Fessenheim einsetzen kann.
2 - Motion: Kein neues AKW mit Baselbieter Beteiligung Die Paragraphen betreffend der Konzessionserteilung an Energieversorger im kantonalen Energiegesetz sind so anzupassen, dass auf dem Kantonsgebiet tätige Energieversorger sich nicht an Unternehmen beteiligen dürfen, welche neue Atomkraftwerke planen. Allfällig existierende Beteiligungen an solchen Unternehmen müssten über einen Zeitraum von fünf Jahren veräussert werden. - Motion: Standesinitiative geordneter Ausstieg aus der Atomenergie Der Bund wird aufgefordert, Massnahmen für einen möglichst raschen, geordneten Ausstieg aus der Atomenergie vorzunehmen und die nötigen gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen, sowie einen Ausstiegs-Zeitplan auszuarbeiten. Die Landratsfraktion der Grünen wird ein weiteres Vorstosspaket zu den Schwerpunkten Energieeffizienz und erneuerbare Energien erarbeiten und einreichen. Kontakt: Philipp Schoch, Parteipräsident und Landrat:
3 Philipp Schoch Dringliches Postulat Fessenheim abschalten Die katastrophalen Ereignisse in Japan führen uns vor Augen, dass der Betrieb und die Abschaltung in einem AKW bei einem grossen Naturereignis wie einem Erdbeben ausser Kontrolle geraten kann. Trotz grössten Sicherheitsbemühungen besteht immer ein atomares Risiko mit verheerenden Folgen. Keine 50 km von der stark besiedelten Region Basel entfernt steht am Rhein, auch in der Nachbarschaft zu Deutschland, das AKW Fessenheim. Es ist das älteste Atomkraftwerk von Frankreich. Es liegt in einem Erbebengebiet und ist tiefer als der Wasserspiegel des Rheins gebaut. Bei einem Dammbruch kann das AKW vom Rheinwasser überschwemmt werden. Der trinationale Atomschutzverband TRAS kämpft seit Jahren für die Stilllegung des französischen AKWs Fessenheim. Leider bis heute vergeblich. Die Klage beim französischen Verwaltungsgericht wurde am 9. März 2011 zurückgewiesen. Doch dadurch ist dieses Atomkraftwerk, das immer wieder wegen Pannen im Gespräch ist, nicht sicherer. Im Gegenteil, es bedeutet ein grosses Risiko für die ganze Oberrheinregion und damit auch für die Schweizer Bevölkerung. Es ist dringend notwendig, dass sich der Regierungsrat nun einschaltet und bei den französischen Behörden vorspricht. Er muss sich für eine Abschaltung dieses überalterten, gefährlichen AKWs einsetzen. Der Regierungsrat wird aufgefordert zu prüfen, wie er sich so schnell wie möglich bei den französischen Behörden für die Abschaltung des AKW Fessenheim einsetzen kann. Pratteln, 31. März 2011
4 Isaac Reber Dringliches Postulat Beitritt des Kantons Baselland zum Schutzverband Fessenheim (Neuauflage von , von Regierung und Parlament abgelehnt am 6. April 2006) Das Atomkraftwerk in Fessenheim stellt unbestreitbar für die Region Nordwestschweiz, zu welcher bekanntermassen auch der Kanton Baselland gehört, ein erhebliches, im Extremfall sogar verheerendes Gefahrenpotential dar, namentlich auch mit Blick auf das Erdbebenrisiko. Ebenso unbestreitbar haben die Behörden des Kantons Baselland mit dem eigens zu diesem Zweck erlassenen Gesetz über den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken 1 sowie den Bestimmungen von 115 der Kantonsverfassung 2 einen in seiner Deutlichkeit absolut unmissverständlichen und klaren Auftrag, die Bevölkerung vor den erwiesenen Gefahren von Atomkraftwerken zu schützen. Es kann wohl auch kaum von einer Überinterpretation des Gesetzestextes gesprochen werden, wenn der Schutz vor neuen Atomkraftwerken jenem vor bestehenden gleichgestellt wird. Dies umso mehr, als es sich bei Fessenheim um ein älteres, nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechendes und auch bereits von Störfällen heimgesuchtes Kraftwerk handelt. Gerade diese Umstände lassen es unverständlich erscheinen, weshalb sich der Kanton Baselland beim Schutzverband gegen das Atomkraftwerk Fessenheim nicht wie andere betroffene Kantone verbindlich engagieren soll. Die Argumentation der Schaffung eines Präjudizes erweist sich vor dem Hintergrund des eindeutigen gesetzes- und verfassungsmässigen Auftrages jedenfalls als absolut nicht stichhaltig, und die Schlagzeile des entsprechenden Artikels "Baselland gratis dabei" (baz, ) tut fast schon weh. Aufgrund des Alters und des anstehenden Handlungsbedarfs bei Fessenheim erscheint ein Schutzverband, welcher die Interessen der potentiell gefährdeten Bevölkerung vertritt, ein notwendiges, geeignetes und adäquates Instrument, ganz im Sinne der Artikel 3 respektive 80 unserer Kantonsverfassung betreffend die regionale Zusammenarbeit und die Beteiligung an Zweckverbänden. Obwohl Gesetzes- und Verfassungsauftrag vollumfänglich genügen, kann an dieser Stelle auch noch darauf verwiesen werden, dass auch gemäss einer aktuellen Umfrage der BaZ eine klare Mehrheit der Bevölkerung Fessenheim für eine reale Bedrohung hält. Der Regierungsrat wird eingeladen, den Schutzverband Fessenheim namens des Kantons Baselland verbindlich und im selben Umfang wie die übrigen beteiligten Kantone zu unterstützen, und namentlich diesem beizutreten. Sissach, 31. März 2011 Fussnoten 1 1 Gesetz über den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken Die Behörden des Kantons Basel-Landschaft sind verpflichtet, im Rahmen des Bundesrechts und des kantonalen Verfassungsrechts mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln darauf hinzuwirken, dass auf dem Kantonsgebiet oder in dessen Nachbarschaft keine Atomkraftwerke nach dem Prinzip der Kernspaltung und keine Aufbereitungsanlagen für Kernbrennstoffe oder Lagerstätten für mittel- und hochradioaktive Rückstände errichtet werden Energieversorgung, Kantonsverfassung Baselland Der Kanton erlässt ein Konzept, das die Grundsätze der kantonalen Energiepolitik enthält. Er wirkt darauf hin, dass auf dem Kantonsgebiet oder in dessen Nachbarschaft keine Atomkraftwerke nach dem Prinzip der Kernspaltung, Aufbereitungsanlagen für Kernbrennstoffe und Lagerstätten für mittel- und hochradioaktive Rückstände errichtet werden.
5 Sarah Martin Motion Kein neues AKW mit Baselbieter Beteiligung (Neuauflage von , von Regierung und Parlament knapp abgelehnt am 28. Mai 2009) Die kantonalen Energieversorger EBM und EBL sind mit 13.63% respektive mit 7.1% an der Alpiq beteiligt. Damit halten die beiden Stromversorger über 20% an einem Unternehmen, das 2008 ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein neues AKW eingereicht hat. Dies bedeutet, dass die Baselbieter BürgerInnen mit ihren Stromrechnungen ein neues AKW mitfinanzieren sollen. Die beiden Energieversorger verdanken ihre Existenz dem Monopol, welches ihnen die Konzessionen des Kantons Baselland garantieren. Laut Verfassung ( 115 Energieversorgung) muss der Kanton jedoch mit allen möglichen rechtlichen und politischen Mitteln darauf hinwirken, den Bau von Atomkraftwerken im Kanton selbst und in der Nachbarschaft zu verhindern. Deshalb wird beantragt: Die Paragraphen betreffend der Konzessionserteilung an Energieversorger im kantonalen Energiegesetz sind so anzupassen, dass auf dem Kantonsgebiet tätige Energieversorger sich nicht an Unternehmen beteiligen dürfen, welche neue Atomkraftwerke planen. Allfällig existierende Beteiligungen igungen an solchen Unternehmen müssten über einen Zeitraum von fünf Jahren veräussert werden. Hemmiken, 31. März 2011
6 Rahel Bänziger Keel Motion Standesinitiative: Geordneter Ausstieg aus der Atomenergie Die Ereignisse in Japan erschüttern und wir nehmen Anteil am unermesslichen Leid der betroffenen Bevölkerung. Die atomare Katastrophe verschlimmert die Zustände in dem zerstörten Land in einer unvorstellbaren Dimension. In unserem Land stehen vergleichbare Atom-Anlagen. Sie sind ein sehr grosses Sicherheitsrisiko. Ein Umdenken in der Energiepolitik ist dringend notwendig. Energiesparmassnahmen zusammen mit dem Ausbau von Alternativenergien haben das Potential um die Atomkraft vollständig zu ersetzen. Erneuerbare Energien müssen konsequent gefördert werden. Der Bund soll beauftragt werden, dem Parlament möglichst rasch ein Ausstiegsszenario aus der Atomenergie vorzulegen. Darin soll er aufzeigen, welche Massnahmen zu ergreifen und welche gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen dazu nötig sind. Deshalb wird der Regierungsrat beantragt, im Namen des Kantons Basel-Landschaft bei den eidgenössischen Räten folgende Standesinitiative einzureichen: Der Bund wird aufgefordert, Massnahmen für einen möglichst raschen, geordneten Ausstieg aus der Atomenergie vorzunehmen und die nötigen gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen, sowie einen Ausstiegs-Zeitplan auszuarbeiten. Binningen, 31. März 2011
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