statistik.info 16/10

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "statistik.info 16/10"

Transkript

1 statistik.info 16/10 STATISTISCHES AMT DES KANTONS ZÜRICH Josef Perrez Die Zürcher Steuerstatistik der natürlichen Personen: Datenlage, Erhebungsmethoden und Repräsentativität Zusammenfassung Steuerdaten enthalten wichtige Informationen über die finanziellen Verhältnisse der natürlichen Personen. Die Zürcher Steuerstatistik setzt sich aus verschiedenen Statistiken zusammen, die teilweise online verfügbar sind. Die Steuerstatistik ist auch die Datengrundlage für wirtschaftspolitische Analysen und Modellrechnungen des Statistischen Amts im Bereich der kantonalen Finanzpolitik. Zentraler Teil der Steuerstatistik sind die Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts mit Daten zur Verteilung und Entwicklung der steuerbaren Einkommen und Vermögen im Kanton Zürich. Dieses Statistik.Info gibt einen Überblick über die Zürcher Steuerstatistik. Es wird aufgezeigt, welche Merkmale dokumentiert sind, wie sie erhoben wurden und wie repräsentativ die Daten sind.

2 Die Grundlagen der Zürcher Steuerstatistik Seit über einem halben Jahrhundert werden im Kanton Zürich Steuerstatistiken publiziert. Sie vermitteln Informationen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, über die Ertrags- und Kapitalverhältnisse sowie über weitere Merkmale der Steuerpflichtigen wurde die erste Staatssteuerstatistik veröffentlicht. Das Statistische Amt führte seither in mehrjährigen Abständen Erhebungen durch bekräftigte der Regierungsrat die Bedeutung der Steuerstatistik und beauftrage das Statistische Amt, in vierjährigem Intervall eine Staatssteuer- und Einkommenskomponentenstatistik zu produzieren, wobei dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit gebührend Rechnung zu tragen sei 1. In der Folge wurden 1983 und 1987 Erhebungen auf der Basis von Cluster- Stichproben durchgeführt. 1991, 1995, 1999 und 2003 wurden die Daten der Staatssteuerstatistik dann in einer Vollerhebung erhoben. Entsprechende Analysen (Bucher 1998a,b, Moser, 2002 und 2006) wurden publiziert und sind online verfügbar. Seit 1999 liegt eine weitere Statistik mit Daten über die steuerbaren Einkommen sämtlicher natürlicher steuerpflichtiger Personen vor: die Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts. Das kantonale Steueramt bereitet als Bindeglied zwischen den Gemeinden und dem Bund die für die Rechnungsstellung der Bundessteuer sowie für die Berechnung des eidgenössischen Finanzausgleichs benötigten Zahlen auf. Ab 2003 erfassen die Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts auch die steuerbaren Vermögen. Im Gegensatz zur Staatssteuerstatistik enthält sie aber keine Angaben über juristische Personen. Die Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts erscheinen in jährlicher Frequenz. Dies eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für die Analyse der Entwicklung der Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen. Zum aktuellen Zeitpunkt deckt der Datensatz die Zeit bis 2007 ab. Seitdem die Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts neben den steuerbaren Einkommen auch die steuerbaren Vermögen ausweisen, entspricht ihr Informationsgehalt hinsichtlich der natürlichen Personen weitgehend jenem der Staatssteuerstatistik. Keine der beiden Statistiken weist das Total der Einkünfte vor Berücksichtigung der Abzüge aus. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass das steuerbare Einkommen der Staatssteuerstatistik nach kantonalem Steuerrecht berechnet wurde, jenes der Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts nach eidgenössischem. Das zweite liegt leicht über dem ersten, da der Kanton Zürich höhere Steuerabzüge zulässt als der Bund. Die Differenz fällt aber nicht stark ins Gewicht 2. Aus diesem Grund wurde auf die Durchführung einer Vollerhebung der Staatssteuerstatistik 2007 verzichtet. Die Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts entsprechen den im Regierungsratsbeschluss von 1982 festgelegten Anforderungen. In den kommenden Jahren werden die verschiedenen Datenbanken mit Steuerdaten der kantonalen Steuerverwaltung integriert. Ist dieser Prozess abgeschlossen, sollten sämtliche Steuerdaten in ein und demselben elektronischen System gespeichert und abrufbar sein. Viel detaillierter als die Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts gibt die Komponentensteuerstatistik Auskunft über die finanziellen Verhältnisse der natürlichen steuerpflichtigen Personen. Sie stellt die Resultate einer Stichprobe über die einzelnen Komponenten der Einkommen und Vermögen der Steuerpflichtigen des Kantons Zürich dar. Es existieren gegenwärtig drei Datensätze der Komponentensteuerstatistik, und 1 Regierungsratsbeschluss vom 24. März Betroffen davon sind lediglich drei Positionen der Steuererklärung: die Abzüge für Versicherungsprämien, die Abzüge für Kinder und unterstützungsbedürftige Personen sowie die Abzüge bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten. Aufgrund der Angaben zum Steuertarif und der Anzahl Kinder kann die Differenz zudem ziemlich genau geschätzt werden. statistik.info 16/10 2

3 zwar für die Jahre 1997, 2003/2004 und Die Zahl der erfassten Gemeinden hat im Verlauf der Zeit zugenommen hatten sie einen Anteil von 57 Prozent an den Steuerpflichtigen des Kantons Zürich. Als letzter Teil der kantonalen Steuerstatistik ist die Statistik über die Steuererträge zu erwähnen. Hier handelt es sich um aggregierte Angaben zur Zusammensetzung der Steuererträge der Gemeinden. Für ein gegebenes Steuerjahr sind die Daten der Steuerertragsstatistik früher verfügbar als die Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts. So liegen jetzt schon die Zahlen für 2009 vor. Da es sich bei den Daten der Steuerstatistik abgesehen von den letztgenannten um Informationen über einzelne Steuerpflichtige handelt, stellt sich die Frage des Datenschutzes. Dieser ist gewährleistet. Für alle Daten der Steuerstatistik gilt, dass sie keine Rückschlüsse auf einzelne Steuerpflichtige zulassen, weil sämtliche Angaben zur Identität der Steuerpflichtigen verschlüsselt wurden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bilden die Bundessteuer- und die Komponentensteuerstatistik die Grundpfeiler der Steuerstatistik. Da diese beiden Statistiken aus Einzeldaten bestehen, können aus ihnen Hinweise auf die finanziellen Verhältnisse der einzelnen Steuerpflichtigen gewonnen werden. Sie werden in den beiden folgenden Kapiteln näher beschrieben. Die Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts Bei den Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts handelt es sich um einen vollständigen Datensatz aller im Kanton Zürich steuerpflichtigen natürlichen Personen. Die Daten liegen in jährlicher Frequenz vor für die Periode 1999 bis Es wird also eine beinahe zehn Jahre umfassende Periode lückenlos abgedeckt. Der Datensatz wird laufend ergänzt. Im Frühjahr 2011 werden die Zahlen für 2008 verfügbar sein. Anders als bei der Komponentensteuerstatistik werden nicht alle Positionen der Steuererklärung erfasst, sondern nur die für die Einschätzung massgeblichen Totale: Steuerjahr. Dabei handelt es sich um das Jahr, für das die Steuererklärung eingereicht wurde. Alter des Steuerpflichtigen. Im Fall von verheirateten Steuerpflichtigen handelt es sich dabei um das Alter des Ehemannes. Die Information über das Alter stammt bis anhin aus der AHV-Nummer der Steuererklärung, wo die Ziffern der Position 4 und 5 für die letzten zwei Ziffern des Geburtsjahres stehen. Steuertarif. Der Steuertarif ist "Alleinstehend" oder "Verheiratet und Einelternfamilien" entsprechend der Familiensituation des Steuerpflichtigen. Zivilstand. Beim Zivilstand wird unterschieden zwischen "Verheiratet in ungetrennter Ehe", "Einelternfamilie" und "Alleinstehende und übrige". Anzahl Kinder und übrige unterstützte Personen. Auf der ersten Seite der Steuererklärung sind im Haushalt und ausserhalb des Haushalts lebende Kinder sowie erwerbsunfähige oder nur beschränkt erwerbsfähige Personen aufzuführen, die vom Steuerpflichtigen finanziell unterstützt werden. Im Datenrecord der Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts erscheint die Summe der unterstützten Personen. Aufgrund von Eingabefehlern kommen einige wenige unplausibel hohe Werte vor. Die entsprechenden zweistelligen Zahlen wurden bei der Datenbereinigung durch den Eintrag "keine Antwort" ersetzt. Steuerbares Einkommen. Es handelt sich um die Position 398 (Steuerbares Einkommen im Kanton Zürich bzw. in der Schweiz) der Steuererklärung. Zu beachten ist, dass die in den Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts ausgewiesenen Zahlen jenen entsprechen, die in der zweiten, als Bundessteuer bezeichneten Kolonne eingetragen sind. statistik.info 16/10 3

4 Steuerbares Vermögen. Es handelt sich um die Position 490 (Steuerbares Vermögen insgesamt) der Steuererklärung. Das Vermögen wird per 31. Dezember des entsprechenden Steuerjahrs bewertet. Beim Vermögen enthält der Datenrecord einige wenige unplausible Werte, die bei der Bereinigung durch den Eintrag "keine Antwort" ersetzt wurden. In ihrer Eigenschaft als Zeitreihe von neun die gesamte Population der Steuerpflichtigen abdeckenden Datensätzen sind die Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts die umfassendste Dokumentation der finanziellen Verhältnisse der Zürcher Steuerzahler. Ihre grösste Einschränkung betrifft die steuerbaren Vermögen, die erst für die Jahre ab 2003 vorliegen. Da dieses Merkmal aber ebenfalls im Rahmen der Staatssteuerstatistik erhoben wurde, gibt es eine alternative Möglichkeit, sich die entsprechende Information für einzelne weiter zurückliegende Jahre zu beschaffen 3. Die Komponentensteuerstatistik Die Komponentensteuerstatistik ist eine vom Statistischen Amt des Kantons Zürich durchgeführte Erhebung bei einem Teil der Zürcher Gemeinden. Sie erfasst sämtliche Positionen (Komponenten) des Hauptformulars der Steuererklärung für natürliche Personen. Die Datensätze der Komponentensteuerstatistik umfassen also viel mehr Merkmale als die Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts, die Zahl der Datensätze d.h. der erfassten Steuerpflichtigen ist dagegen kleiner. Komponentensteuerstatistiken wurden für die Jahre 1987, 1991, 1997, 2003 und 2007 produziert. Es wurde immer die Methode der Cluster-Stichprobe angewendet, d.h. sämtliche Steuererklärungen einer Auswahl von Gemeinden wurden ausgewertet 4. In den ersten drei Fällen die Daten wurden noch nicht maschinell eingelesen wurden sechs Gemeinden (Cluster) ausgewählt und 2007 wurden die berücksichtigten Gemeinden aufgrund technischer Kriterien bestimmt. Es handelte sich dabei um die Gemeinden, welche sämtliche Steuererklärungen mit der Steuersoftware NEST erfassten und im Auftrag des kantonalen Steueramts und des statistischen Amts einen Export ihrer Steuerdaten vorgenommen hatten 5. Seit 2007 gehört auch die Stadt Zürich zu den NEST-Gemeinden, womit die Stichprobe auf 57 Prozent aller Steuerpflichtigen angestiegen ist. Die in der Komponentensteuerstatistik erfassten Merkmale können wie folgt gruppiert werden. Angaben zur Person. Dazu zählen unter anderem die Wohngemeinde, die Zahl der Kinder und übrigen unterstützten Personen, der Steuertarif ("Alleinstehend", "Verheiratet und Einelternfamilien"), das Alter des Steuerpflichtigen und bei Verheirateten des Ehepartners. Einkünfte. Die Positionen 100 bis 199 der Steuererklärung. Neben den Einkünften aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, welche für viele Steuerzahler die wichtigste Einnahmequelle darstellen, werden z.b. auch die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit, der Wertschriftenertrag und Einkünfte aus Liegenschaften erhoben. 3 Siehe diesbezüglich auch Fussnote 2. 4 Es handelt sich also um ein zweistufiges Vorgehen, bei dem zuerst sog. Primary Sampling Units (die Gemeinden) und dann sog. Secondary Sampling Units (die Steuerpflichtigen) ausgewählt werden, wobei es sich bei der zweiten Auswahl um eine Vollerhebung handelt (Lumley, 2010). 5 Dies impliziert, dass die Gemeinden nicht zufällig ausgewählt wurden. Es handelt sich hier eigentlich um eine sog. Self Selection, d.h. es sind die Gemeinden, die durch ihre Wahl der Steuersoftware zur Teilnahme an der Erhebung qualifizieren. Analysen haben allerdings gezeigt, dass die Selektion mit soziodemographischer Gemeindevariablen nicht "erklärt" werden und daher als zufällig betrachtet werden kann. statistik.info 16/10 4

5 Abzüge. Die Positionen 220 bis 299 sowie 310 bis 398 der Steuererklärung, wobei es sich jeweils um die in der Kolonne "Bundessteuer" aufgeführten Werte handelt, die für die Berechnung der Staatssteuern relevant sind. Die wichtigsten Abzüge sind die Berufsauslagen, die Versicherungsprämien und die Schuldzinsen. Die Angaben über die Abzüge konkretisieren, auf welche Auslagen die Differenz zwischen dem Total der Einkünfte und dem steuerbare Einkommen zurückzuführen ist. So lässt sich beispielsweise abschätzen, wie bedeutend die Beiträge an politische Parteien in bestimmten Einkommensklassen von Steuerpflichtigen sind. Vermögen. Die Positionen 400 bis 498 der Steuererklärung. Die Hauptkategorien bilden das bewegliche Vermögen, die Liegenschaften, das Betriebsvermögen und die Schulden. Kapitalleistungen. Die Positionen 510, 516 und 519 der Steuererklärung. Es wird zwischen erhaltenen und ausgerichteten Kapitalleistungen unterschieden. Da die Komponentensteuerstatistik eine sehr grosse Stichprobe darstellt, lässt sie relativ genaue Rückschlüsse auf die Gesamtheit aller Steuerpflichtigen zu 6. Mit einem Gewichtungsverfahren (Poststratifikation) lässt sich die Schätzung von Merkmalen der Gesamtheit aller Steuerpflichtigen, insbesondere von Totalen, zudem verbessern. Dieses Verfahren verknüpft die Daten mit den Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts und berechnet, inwiefern in der Cluster-Stichprobe gewisse Steuerpflichtige überund untervertreten sind. Für übervertretene Steuerpflichtige wird bei der Hochrechnung dann ein tieferer Faktor angewendet als für untervertretene. Poststratifikation der Komponentensteuerstatistik Bei den Daten der Komponentensteuerstatistik handelt es sich um eine Cluster- Stichprobe: Für einen Teil der Zürcher Gemeinden liegt eine Vollerhebung vor, für die restlichen Gemeinden existieren keine Daten. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein Teil der Gemeinden in dieser Stichprobe vertreten sind, kann die übliche Annahme einer zufälligen Auswahl der erfassten Steuerpflichtigen nicht gemacht werden, was zu einer Erhöhung der Varianz von geschätzten Merkmalen führt. Die Poststratifikation ist eine Methode, dieses Problem zu reduzieren, indem die Repräsentativität der bereits gezogenen Stichprobe und dadurch die Genauigkeit der Schätzung erhöht werden. Konkret geht es bei der Poststratifikation darum, nach der Erhebung eine Gewichtung der Stichprobe vorzunehmen was wie eine nachträgliche Schichtung (Stratifikation) verstanden werden kann. Die Gewichtungsfaktoren werden auf der Basis von Merkmalen d.h. Variablen berechnet, welche sowohl in der Stichprobe als auch in der Grundgesamtheit vorkommen. Eine solche Schnittmenge mit fünf Merkmalen existiert im Fall der Komponentensteuerstatistik, da ihre Datensätze mit jenen der Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts verknüpft werden können. Die fünf Merkmale werden in Wertebereiche unterteilt. Folgende Überlegungen sind dabei zu berücksichtigen. Die Segmentierung sollte Wertebereiche produzieren, über die sich die Steuerpflichtigen möglichst gleichmässig verteilen. Dabei spielt nicht nur die Verteilung bezüglich der einzelnen Merkmale eine Rolle, sondern vor allem auch die kumulative Verteilung. Werden die Merkmale miteinander gekreuzt, sollten möglichst wenige Zellen vorkommen, in denen keine Steuerpflichten existieren (siehe unten). Die Merkmale und ihre Wertebereich sind: Steuertarif: "Alleinstehend", "Verheiratet und Einelternfamilien". 6 Die Tatsache, dass zwischen den Beobachtungen der gleichen Gemeinden keine Unabhängigkeit vorliegt, erhöht allerdings die Varianz bei der Schätzung von Merkmalen der Gesamtpopulation, d.h. der Gesamtheit aller Steuerpflichtigen. statistik.info 16/10 5

6 Anzahl Kinder: 0, 1, 2 und mehr. Alter des Steuerpflichtigen in Jahren: 0 bis 35, 36 bis 65, 66 und mehr. Steuerbares Einkommen: 0 bis 25'000, 25'001 bis 45'000, 45'001 bis 75'000, 75'001 und mehr. Steuerbares Vermögen: 0, 1 bis 50'000, 50'001 bis 400'000, 400'001 und mehr. Die Kreuzung der Merkmale ergibt eine Häufigkeitstabelle mit 2 * 3 * 3 * 4 * 4 = 288 Zellen, wobei die Zellen leer sind, wenn keine Steuerpflichtige mit Merkmalen in den entsprechenden Wertebereichen vorkommen. In der Tabelle 1 sind als Beispiel vier Zellen der Häufigkeitstabellen für die Komponentensteuer- und für die Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts aufgeführt. Sie zeigt, dass es 2007 im Kanton 4'039 Steuerpflichtige gab, die Tabelle 1: Poststratifikation: Zellen aus Häufigkeitstabellen Hochrechnungsfaktoren für die Komponentensteuerstatistik 2007 Zelle Wertebereiche der fünf Merkmale Häufigkeitstabelle Gewichtungsfaktor Steuertarif Anzahl Kinder Alter Steuerpflichttiger Stb. Einkommen in 1'000 CHF Stb. Vermögen in CHF für die BST: Anzahl Steuerpfl. für die KST: Anzahl Steuerpfl. 45 ledig verh ledig > verh. > Eigene Berechnungen, Quelle: Komponentensteuerstatistik (KST) und Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts (BST) ledig waren, ein Kind hatten, zwischen 36 und 65 Jahren alt waren, ein Einkommen zwischen 45'001 und 75'000 Franken versteuerten und kein steuerbares Vermögen besassen. In der Komponentensteuerstatistik gab es 2'028 Steuerpflichtige mit diesen Merkmalen. Daraus ergibt sich für diese Steuerpflichtigen ein Gewichtungsfaktor von 2.0, mit dem die entsprechenden Datensätze der Komponentensteuerstatistik auf den ganzen Kanton hochgerechnet werden können. Analog wird hinsichtlich der übrigen Zellen vorgegangen. Mit der Gewichtung wird erreicht, dass die Häufigkeiten in der Komponentensteuerstatistik jenen der Bundessteuerstatistk, die ja eine Vollerhebung ist, angenähert werden. Dadurch werden auf Basis der Komponentensteuerstatistik geschätzte Totale, Mittelwert und Mediane von Merkmalen der Steuerpflichtigen genauer, d.h. sie liegen näher statistik.info 16/10 6

7 Anzahl in 100' beim wahren Wert 7. Auch bei der Schätzung von Quantilen wird eine Verbesserung erzielt, da die unterschiedlichen Kategorien von Steuerpflichtigen in einem annähernd richtigen Verhältnis berücksichtigt werden. Ungewichtet hätten alle Datensätze den Hochrechnungsfaktor von 1.8 8, der dem Verhältnis der Anzahl Steuerpflichtigen in den Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts zur Anzahl Steuerpflichtigen in der Komponentensteuerstatistik entspricht. Mit der Gewichtung liegt der Hochrechnungsfaktor von untervertretenen Steuerpflichtigen über dieser Zahl, jener von übervertretenen darunter. Grafik 3 illustriert die Verteilung der Hochrechnungsfaktoren. Die Mehrzahl der Faktoren liegt im Bereich von 1.8. Es gibt aber auch deutlich kleinere und grössere Werte. Grafik 1: Verteilung der Hochrechnungsfaktoren Hochrechnungsfaktoren für die Komponentensteuerstatistik Faktoren Hochrechnungsfaktoren, die grösser als 2.4 sind, treten so selten auf, dass sie im Histogramm nicht als Säule erscheinen. Grafik: Statistisches Amt des Kantons Zürich Extrem hohe oder tiefe Werte treten in Feldern auf, denen nur eine kleine Zahl von Steuerpflichtigen entspricht. Bei der Hochrechnung werden die Faktoren auf sämtliche Merkmale der Steuerpflichtigen angewendet. Extrem hohe Faktoren würden dazu führen, dass auch Merkmale, die nicht bei ihrer Berechnung berücksichtigt wurden, ein im Vergleich zur Stichprobe sehr hohes Gewicht bekämen. Da den Faktoren keine oberen 7 So beträgt beispielsweise der mit dem Post-Stratifikation-Verfahren geschätzte Mittelwert des steuerbaren Einkommens 63'731 Franken. Der wahre Mittelwert beträgt 63' 700 Franken. Aufgrund der Schätzung kann die Aussage gemacht werden, dass der wahre Wert mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent zwischen 61'264 und 66'198 Franken liegen muss. 8 Zahl der Steuerpflichtigen der Bundessteuerstatistik / Zahl der Steuerpflichtigen der Komponentensteuerstatistik = / = 1.8. statistik.info 16/10 7

8 Grenzen gesetzt sind 9, kann dies zu problematischen Ergebnissen führen. Aus diesem Grund wird für die Hochrechnungsfaktoren oft eine obere Grenze festgelegt. In unserem Fall beträgt sie 3. Bibliographie Bucher, A., 1998a, "Sind unsere Löhne höher als früher? " "Werden die Reichen immer reicher?", Statistisches Amt des Kantons Zürich, statistik.info 16/1998. Bucher, A., 1998b, Statistik über die Einkommens- und Vermögenskomponenten der Steuererklärung 1997, Statistisches Amt des Kantons Zürich, statistik.info 34/1998. Moser, P., 2002, Zürcher Staatssteuerstatistik der natürlichen Personen, Statistisches Amt des Kantons Zürich, statistik.info 17/2002. Moser, P., 2002, Alter, Einkommen und Vermögen: Eine Analyse der Zürcher Staatssteuerstatistik 1999, Statistisches Amt des Kantons Zürich, statistik.info 23/2002. Moser, P., 2006, Einkommen und Vermögen der Generationen im Lebenszyklus: Eine Querschnitts-Kohortenanalyse der Zürcher Staatssteuerdaten , Statistisches Amt des Kantons Zürich, statistik.info 1/2006. Lumley, T., 2010, Complex Surveys, Wiley, Hoboken, New Jersey. 9 So sind Faktoren möglich, die sich unendlich annähern, wenn in der Häufigkeitstabelle der Stichprobe ein Feld leer bleibt. statistik.info 16/10 8

9 Anhang: Überblick über die Zürcher Steuerstatistik der natürlichen Personen Statistik Beobachtungseinheit Erhebungsmethode Anzahl Beobachtungen im Jahr 2007 Bundessteuerdaten des kantonalen Steueramts Staatssteuerstatistik Steuerpflichtige => Einzeldaten Steuerpflichtige => Einzeldaten Komponentensteuerstatistik Steuerpflichtige => Einzeldaten Gemeindesteuerstatistik Gemeinden => aggregierte Daten Jahre Verwendung Vollerhebung bis 2007 Analyse der Entwicklung der finanziellen Situation der Steuerhaushalte über die Zeit Vollerhebung , 1995, 1999, 2003 Analyse der Entwicklung der finanziellen Situation der Steuerhaushalte und Unternehmen über die Zeit Cluster-Stichprobe , 2003, 2007 Analyse der Zusammensetzung der Einkommen, Steuerabzüge und Vermögen der Steuerhaushalte Vollerhebung bis 2009 Berechnung der Steuereinnahmen der Gemeinden

10 statistik.info Das Statistische Amt des Kantons Zürich ist das Kompetenzzentrum für Datenanalyse der kantonalen Verwaltung. In unserer Online-Publikationsreihe "statistik.info" analysieren wir für ein breites interessiertes Publikum wesentliche soziale und wirtschaftliche Entwicklungen im Kanton und Wirtschaftsraum Zürich. Unser monatlicher Newsletter "NewsStat" und unser tagesaktueller RSS-Feed informieren Sie über unsere Neuerscheinungen in der Reihe "statistik.info" sowie über die Neuigkeiten in unserem Webangebot. Fragen, Anregungen, Kritik? Dr. Josef Perrez Telefon: Statistisches Amt des Kantons Zürich Bleicherweg Zürich Telefon: Fax: datashop@statistik.zh.ch Statistisches Amt des Kantons Zürich, Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2018 KR-Nr. 327/2018 1209. Anfrage (Steuerstatistik: Aktuelle Daten aufbereiten und veröffentlichen) Die Kantonsräte

Mehr

Wer profitiert von den Steuerabzügen?

Wer profitiert von den Steuerabzügen? Wer profitiert von den Steuerabzügen? Bericht des Bundesrates vom Oktober 2005 in Beantwortung der Interpellation 04.3429 von Ständerätin Simonetta Sommaruga Als Antwort auf die Interpellation von Ständerätin

Mehr

Steuerstatistiken des Kantons Zürich

Steuerstatistiken des Kantons Zürich Steuerstatistiken des Kantons Zürich Kantonaler Datenbericht im Rahmen des Forschungsprojektes Ungleichheit der Einkommen und Vermögen in der Schweiz (SNF P3 (143399) Februar 2016 Kontakte und weiterführende

Mehr

Einkommen und Vermögen der Steuerhaushalte 2008

Einkommen und Vermögen der Steuerhaushalte 2008 Baudirektion Amt für Raumplanung Statistik Zug Steuerlandschaft Zug Einkommen und Vermögen der Steuerhaushalte 2008 Dominic Bentz, 17. März 2011 Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 54 80, F 041 728 54

Mehr

EINKOMMEN UND VERMÖGEN DER WINTERTHURER "HAUSHALTE"

EINKOMMEN UND VERMÖGEN DER WINTERTHURER HAUSHALTE EINKOMMEN UND VERMÖGEN DER WINTERTHURER "HAUSHALTE" Staatssteuerdaten - im Vergleich zum Kanton Zürich nach Steuertarif und Alter Guido Brunner Fachstelle Statistik und Grundlagen 9000 8000 7000 339 Grundtarif

Mehr

Steuerstatistiken des Kantons Basel-Stadt

Steuerstatistiken des Kantons Basel-Stadt Steuerstatistiken des Kantons Basel-Stadt Kantonaler Datenbericht im Rahmen des Forschungsprojektes Ungleichheit der Einkommen und Vermögen in der Schweiz (SNF P3 (143399) Februar 2016 Kontakte und weiterführende

Mehr

Statistik Kantonssteuern natürliche Personen 2010 prov. Kanton Schaffhausen

Statistik Kantonssteuern natürliche Personen 2010 prov. Kanton Schaffhausen Statistik Kantonssteuern natürliche Personen 2010 prov. Kanton Schaffhausen Herausgeber: Steuerverwaltung und Wirtschaftsförderung Kanton Schaffhausen, Juli 2012 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1

Mehr

Gewichtung in der Umfragepraxis. Von Tobias Hentze

Gewichtung in der Umfragepraxis. Von Tobias Hentze Gewichtung in der Umfragepraxis Von Tobias Hentze Gliederung 1. Einführung 2. Gewichtungsarten 1. Designgewichtung 2. Non-Response-Gewichtung 3. Zellgewichtung 3. Fazit Gewichtung Definition: Ein Gewicht

Mehr

Steuerstatistiken des Kantons Aargau

Steuerstatistiken des Kantons Aargau Steuerstatistiken des Kantons Aargau Kantonaler Datenbericht im Rahmen des Forschungsprojektes Ungleichheit der Einkommen und Vermögen in der Schweiz (SNF P3 (143399) Februar 2016 Kontakte und weiterführende

Mehr

Steuerstatistik Ausgewählte Diagramme und Karten

Steuerstatistik Ausgewählte Diagramme und Karten Steuerstatistik 215 - Ausgewählte Diagramme und Karten Erläuterungen Die nachfolgenden Diagramme und Karten bilden Steuerdaten des Steuerjahrs 215 ab und ergänzen die im Excelformat publizierten Resultate

Mehr

Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 21/001 Teilsatzverfahren Weisung KStA

Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 21/001 Teilsatzverfahren Weisung KStA Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 21/001 Teilsatzverfahren Weisung KStA Weisung des kantonalen Steueramtes über die Besteuerung von Gewinnausschüttungen aus qualifizierten Beteiligungen (Teilsatzverfahren)

Mehr

Steuerstatistiken des Kantons Neuenburg

Steuerstatistiken des Kantons Neuenburg Steuerstatistiken des Kantons Neuenburg Kantonaler Datenbericht im Rahmen des Forschungsprojektes Ungleichheit der Einkommen und Vermögen in der Schweiz (SNF P3 (143399) Februar 2016 Kontakte und weiterführende

Mehr

Steuerstatistiken des Kantons Jura

Steuerstatistiken des Kantons Jura Steuerstatistiken des Kantons Jura Kantonaler Datenbericht im Rahmen des Forschungsprojektes Ungleichheit der Einkommen und Vermögen in der Schweiz (SNF P3 (143399) Februar 2016 Kontakte und weiterführende

Mehr

3. Lektion: Deskriptive Statistik

3. Lektion: Deskriptive Statistik Seite 1 von 5 3. Lektion: Deskriptive Statistik Ziel dieser Lektion: Du kennst die verschiedenen Methoden der deskriptiven Statistik und weißt, welche davon für Deine Daten passen. Inhalt: 3.1 Deskriptive

Mehr

Quellensteuer Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000

Quellensteuer Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Quellensteuer 01 Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang zur Verordnung über die Quellensteuer vom. November 000 Gültig ab 1. Januar 01 INHALTSVERZEICHNIS Seite Erläuterungen Tarif für Alleinstehende

Mehr

Quellensteuer Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000

Quellensteuer Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Quellensteuer 01 Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang zur Verordnung über die Quellensteuer vom. November 000 Gültig ab 1. Januar 01 INHALTSVERZEICHNIS Seite Erläuterungen Tarif für Alleinstehende

Mehr

Quellensteuer Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000

Quellensteuer Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Quellensteuer 01 Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang zur Verordnung über die Quellensteuer vom. November 000 Gültig ab 1. Januar 01 INHALTSVERZEICHNIS Seite Erläuterungen Tarif für Alleinstehende

Mehr

Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmer

Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmer Steuerverwaltung Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmer Monatstarife A B C für Alleinstehende für Verheiratete (Ehegatte nicht erwerbstätig) für Doppelverdiener (beide Ehegatten hauptberuflich

Mehr

Fundierte Stichproben der IHA-GfK auf Grundlage der Schweizer Volkszählung 2000 und einer jährlichen Fortschreibung in der GfK

Fundierte Stichproben der IHA-GfK auf Grundlage der Schweizer Volkszählung 2000 und einer jährlichen Fortschreibung in der GfK Ralph Wenzl, IHA-GfK Schweiz Fundierte Stichproben der IHA-GfK auf Grundlage der Schweizer Volkszählung 2000 und einer jährlichen Fortschreibung in der GfK Schweizer Tage der öffentlichen Statistik 8.-10.

Mehr

Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmer Tarif B

Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmer Tarif B Steuerverwaltung Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmer Tarif B Monatstarif für Verheiratete (Ehegatte nicht erwerbstätig) Ausgabe 2006 + 2007 Formular 121 Allgemeine Hinweise Erwerbseinkommen

Mehr

Steuerverwaltung Steuern

Steuerverwaltung Steuern Steuerverwaltung Steuern Steuerstatistik 2005: Einkommens- und Vermögenssteuer Natürliche Personen Statistische Mitteilungen Nr. 5/2008 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1-2 Vorwort

Mehr

Steuerverwaltung Steuern

Steuerverwaltung Steuern Steuerverwaltung Steuern Steuerstatistik 2006: Einkommens- und Vermögenssteuer Natürliche Personen Statistische Mitteilungen Nr. 2/2009 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1-2 Vorwort

Mehr

Ergänzungen zur Wegleitung

Ergänzungen zur Wegleitung Ergänzungen zur Wegleitung der Steuererklärung für natürliche Personen unselbständig und selbständig Erwerbende sowie nicht Erwerbstätige 2017 Ergänzungen zur Wegleitung Sehr geehrte Dame, sehr geehrter

Mehr

Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmer. Tarif A. Monatstarif für Alleinstehende

Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmer. Tarif A. Monatstarif für Alleinstehende Formular 120 Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmer Tarif A Monatstarif für Alleinstehende (Ledige, verwitwete, geschiedene oder getrennt lebende Personen) Ausgabe 2005 Allgemeine Hinweise Erwerbseinkommen

Mehr

Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmer Tarif A

Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmer Tarif A Steuerverwaltung Quellensteuertarif für ausländische Arbeitnehmer Tarif A Monatstarif für Alleinstehende (Ledige, verwitwete, geschiedene oder getrennt lebende Personen) Ausgabe 2008 + 2009 Formular 120

Mehr

Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung

Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung

Mehr

statistik.info 2012/01

statistik.info 2012/01 Kanton Zürich Statistisches Amt statistik.info 2012/01 www.statistik.zh.ch Josef Perrez Altersstruktur und Steuerertrag Günstige Ausgangslage im Kanton Zürich Zusammenfassung Steuerpflichtige Personen

Mehr

Tarif für die Einkommenssteuer 2015

Tarif für die Einkommenssteuer 2015 Tarif für die ssteuer 2015 Gemäss Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 Änderung vom 22. Mai 2012 (Teilrevision) Gültig ab Steuerperiode 2015 Herausgeber Departement Finanzen und Ressourcen Kantonales Steueramt

Mehr

Steuerstatistiken des Kantons St. Gallen

Steuerstatistiken des Kantons St. Gallen Steuerstatistiken des Kantons St. Gallen Kantonaler Datenbericht im Rahmen des Forschungsprojektes Ungleichheit der Einkommen und Vermögen in der Schweiz (SNF P3 (143399) Februar 2016 Kontakte und weiterführende

Mehr

Unterjährige Steuerpflicht. (Stand per 1. Januar 2013)

Unterjährige Steuerpflicht. (Stand per 1. Januar 2013) Service cantonal des contributions SCC Kantonale Steuerverwaltung KSTV Rue Joseph-Piller 13, Postfach, 1701 Freiburg www.fr.ch/kstv Unterjährige Steuerpflicht (Stand per 1. Januar 2013) Einleitung Das

Mehr

Bundesgesetz über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen

Bundesgesetz über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen Bundesgesetz über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen vom 22. März 2013 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach

Mehr

Bericht Indikatoren Altstadt Gross- und Kleinbasel nach LES

Bericht Indikatoren Altstadt Gross- und Kleinbasel nach LES Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Statistisches Amt Bericht Indikatoren Altstadt Gross- und Kleinbasel nach LES Herausgeber Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt Statistisches Amt Kanton

Mehr

Steuerstatistik Basel-Stadt

Steuerstatistik Basel-Stadt Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Statistisches Amt Ausgabe 217 Steuerstatistik Basel-Stadt Herausgeber Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt Statistisches Amt Kanton Basel-Stadt Binningerstrasse

Mehr

Quellensteuer Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000

Quellensteuer Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Quellensteuer 2017 Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Gültig ab 1. Januar 2017 INHALTSVERZEICHNIS Seite Erläuterungen 4 5 Tarif für

Mehr

Das Steuererklärungsformular ist so ausgestaltet, dass die Veranlagungsbehörden. und der direkten Bundessteuer daraus entnehmen können.

Das Steuererklärungsformular ist so ausgestaltet, dass die Veranlagungsbehörden. und der direkten Bundessteuer daraus entnehmen können. Ausführungsbestimmungen über die Steuerveranlagung * vom 0. November 0 (Stand. Januar 04) 64.40 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 65 Absatz des Steuergesetzes (StG) vom 30. Oktober

Mehr

Quellensteuer Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000

Quellensteuer Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Quellensteuer 2015 Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Gültig ab 1. Januar 2015 52524 INHALTSVERZEICHNIS Seite Erläuterungen 4 5 Tarif

Mehr

Quellensteuer Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000

Quellensteuer Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Quellensteuer 2017 Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Gültig ab 1. Januar 2017 INHALTSVERZEICHNIS Seite Erläuterungen 4 5 Tarif für Alleinstehende

Mehr

Quellensteuer Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000

Quellensteuer Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Quellensteuer 2019 Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Gültig ab 1. Januar 2019 INHALTSVERZEICHNIS Seite Erläuterungen 4 5 Tarif für Alleinstehende

Mehr

Quellensteuer Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000

Quellensteuer Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Quellensteuer 016 Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang zur Verordnung über die Quellensteuer vom. November 000 Gültig ab 1. Januar 016 INHALTSVERZEICHNIS Seite Erläuterungen Tarif für Alleinstehende

Mehr

Quellensteuer Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000

Quellensteuer Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Quellensteuer 2019 Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Gültig ab 1. Januar 2019 INHALTSVERZEICHNIS Seite Erläuterungen 4 5 Tarif für

Mehr

Quellensteuer Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000

Quellensteuer Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Quellensteuer 2015 Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Gültig ab 1. Januar 2015 52523 INHALTSVERZEICHNIS Seite Erläuterungen 4 5 Tarif

Mehr

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. [Signature] [QR Code] Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)

Mehr

Abzug von Spenden und Parteibeiträgen 41 Nr. 10 (Steuererklärung Ziff. 21 bzw. 15.7) (Formular Zuwendungen)

Abzug von Spenden und Parteibeiträgen 41 Nr. 10 (Steuererklärung Ziff. 21 bzw. 15.7) (Formular Zuwendungen) Solothurner Steuerbuch Abzug von Spenden und Parteibeiträgen 41 Nr. 10 (Steuererklärung Ziff. 21 bzw. 15.7) (Formular Zuwendungen) Gesetzliche Grundlagen 41 Abs. 1 StG Allgemeine Abzüge 1 Von den Einkünften

Mehr

Heft 178 Dezember 2006 STEUERSTATISTIK 2003 NATÜRLICHE PERSONEN. Kantonales Statistisches Amt, Bleichemattstrasse 4, 5000 Aarau, Tel.

Heft 178 Dezember 2006 STEUERSTATISTIK 2003 NATÜRLICHE PERSONEN. Kantonales Statistisches Amt, Bleichemattstrasse 4, 5000 Aarau, Tel. Heft 178 Dezember 2006 STEUERSTATISTIK 2003 NATÜRLICHE PERSONEN Kantonales Statistisches Amt, Bleichemattstrasse 4, 5000 Aarau, Tel. 062 835 13 00 STEUERSTATISTIK 2003 Natürliche Personen 3 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Es werden je Familienkonstellation die Besteuerung der Kinderalimente, der Kinderabzug sowie der anwendbare Tarif für Kanton und Bund dargestellt.

Es werden je Familienkonstellation die Besteuerung der Kinderalimente, der Kinderabzug sowie der anwendbare Tarif für Kanton und Bund dargestellt. Familienkonstellationen 1. Ausgangslage Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) hat in ihrem Kreisschreiben Nr. 30 vom 21. Dezember 2010 zur Ehepaar- und Familienbesteuerung nach dem DBG (http://www.estv.admin.ch/bundessteuer/dokumentation)

Mehr

Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern

Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Mai

Mehr

Wohnsituation der älteren Personen in der Stadt Zürich

Wohnsituation der älteren Personen in der Stadt Zürich INFO 3/2003 Napfgasse 6, Postfach, CH-8022 Zürich Telefon 0 250 48 00 - Fax 0 250 48 29 E-mail: statistik@stat.stzh.ch www.statistik-stadt-zuerich.info Wohnsituation der älteren Personen in der Stadt Zürich

Mehr

Die wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand

Die wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand Die wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand Die wichtigsten Ergebnisse Philippe Wanner Alexis Gabadinho Universität Genf Laboratoire de démographie et d études familiales

Mehr

Auswertung statistischer Daten 1

Auswertung statistischer Daten 1 Auswertung statistischer Daten 1 Dr. Elke Warmuth Sommersemester 2018 1 / 26 Statistik Untersuchungseinheiten u. Merkmale Grundgesamtheit u. Stichprobe Datenaufbereitung Urliste, Strichliste, Häufigkeitstabelle,

Mehr

Staatskanzlei Dienststelle für Statistik. Steuern. Steuerstatistik 2009: Einkommens- und Vermögenssteuer Natürliche Personen

Staatskanzlei Dienststelle für Statistik. Steuern. Steuerstatistik 2009: Einkommens- und Vermögenssteuer Natürliche Personen Staatskanzlei Dienststelle für Statistik Steuern Steuerstatistik 2009: Einkommens- und Vermögenssteuer Natürliche Personen Statistische Mitteilungen Nr. 4/2012 Inhalt Einkommen steigt dank Zuwanderung

Mehr

Monatstarif ohne Kirchensteuer Gültig ab 1. Januar 2012

Monatstarif ohne Kirchensteuer Gültig ab 1. Januar 2012 Kanton Aargau Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Monatstarif ohne Kirchensteuer Gültig ab 1. Januar 2012 für im Kanton quellensteuerpflichtige Personen (Kantons-, Gemeindesteuern

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. März 2016 KR-Nr. 331/2015 187. Anfrage (Steuerliche Behandlung von Auslandsverlusten) Die Kantonsräte Alex Gantner, Maur,

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Gewährung eines Einschlags auf dem Eigenmietwert in Härtefällen

Ausführungsbestimmungen über die Gewährung eines Einschlags auf dem Eigenmietwert in Härtefällen 23.73 Ausführungsbestimmungen über die Gewährung eines Einschlags auf dem Eigenmietwert in Härtefällen vom 27. September 206 (Stand. Januar 207) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel

Mehr

Monatstarif mit Kirchensteuer Gültig ab 1. Januar 2011

Monatstarif mit Kirchensteuer Gültig ab 1. Januar 2011 Kanton Aargau Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Monatstarif mit Kirchensteuer Gültig ab 1. Januar 2011 für im Kanton quellensteuerpflichtige Personen (Kantons-, Gemeinde-,

Mehr

Monatstarif mit Kirchensteuer Gültig ab 1. Januar 2012

Monatstarif mit Kirchensteuer Gültig ab 1. Januar 2012 Kanton Aargau Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Monatstarif mit Kirchensteuer Gültig ab 1. Januar 2012 für im Kanton quellensteuerpflichtige Personen (Kantons-, Gemeinde-,

Mehr

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN 2015 Abteilung Volkswirtschaft und Steuerstatistik Bern, 2018 Vermögensstatistik der natürlichen Personen 2015 Statistique de la fortune

Mehr

Ausführungsbestimmungen

Ausführungsbestimmungen Stadt Bremgarten Ausführungsbestimmungen Zum Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR) vom I.August 2017 Ausführungsbestimmungen Der Stadtrat Bremgarten erlässt

Mehr

statistik.info 06/10

statistik.info 06/10 statistik.info 06/10 STATISTISCHES AMT DES KANTONS ZÜRICH www.statistik.zh.ch Josef Perrez Die Entwicklung der Steuerkraft in den Zürcher Gemeinden Ungleichheitsmasse und mittelfristige Trends Zusammenfassung

Mehr

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN 2013 Abteilung Volkswirtschaft und Steuerstatistik Bern, 2016 Vermögensstatistik der natürlichen Personen 2013 Statistique de la fortune

Mehr

statistik.info 2018/04

statistik.info 2018/04 Kanton Zürich Statistisches Amt www.statistik.zh.ch Peter Moser Die Abstimmungen vom 10.6.2018 eine Kurzanalyse Einleitung Die vorliegende Analyse beruht methodisch auf einer Aggregatsdatenanalyse der

Mehr

Gemeinde 8964 Rudolfstetten-Friedlisberg

Gemeinde 8964 Rudolfstetten-Friedlisberg Gemeinde 8964 Rudolfstetten-Friedlisberg Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR) vom 1. August 2018 Ausführungsbestimmungen Der Gemeinderat

Mehr

[Geschäftsnummer] Der Erlass Steuergesetz vom (StG) (Stand ) wird wie folgt geändert:

[Geschäftsnummer] Der Erlass Steuergesetz vom (StG) (Stand ) wird wie folgt geändert: Steuergesetz (StG) Änderung vom [Datum] Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert: 66. Aufgehoben: Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Erlass 66.

Mehr

Datenstrukturen. Querschnitt. Grösche: Empirische Wirtschaftsforschung

Datenstrukturen. Querschnitt. Grösche: Empirische Wirtschaftsforschung Datenstrukturen Datenstrukturen Querschnitt Panel Zeitreihe 2 Querschnittsdaten Stichprobe von enthält mehreren Individuen (Personen, Haushalte, Firmen, Länder, etc.) einmalig beobachtet zu einem Zeitpunkt

Mehr

Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung

Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung 3. Vorlesung Dr. Jochen Köhler 1 Inhalte der heutigen Vorlesung Ziel: Daten Modellbildung Probabilistisches Modell Wahrscheinlichkeit von Ereignissen Im ersten

Mehr

Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2011

Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2011 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 15. September 2010 DB-434.4

Mehr

Welche der folgenden Aussagen sind richtig (jeweils 1 Punkt)?

Welche der folgenden Aussagen sind richtig (jeweils 1 Punkt)? Aufgabe 1 Welche der folgenden Aussagen sind richtig (jeweils 1 Punkt)? (a) Der Median entspricht dem 50%-Quantil. (b) Für eine eingipflige und symmetrische Verteilung gilt stets, dass der Median und der

Mehr

I M D I E N S T E D E S R E I CH S T E N P R OZ E N T S : E CON OMIES UI S S E V E R Z E R R T FAKTEN ZUR V E R T E I L UNG S G E R E CHTIGKEIT

I M D I E N S T E D E S R E I CH S T E N P R OZ E N T S : E CON OMIES UI S S E V E R Z E R R T FAKTEN ZUR V E R T E I L UNG S G E R E CHTIGKEIT I M D I E N S T E D E S R E I CH S T E N P R OZ E N T S : E CON OMIES UI S S E V E R Z E R R T FAKTEN ZUR V E R T E I L UNG S G E R E CHTIGKEIT Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse versucht uns mit

Mehr

Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich

Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich [Signature] [QR Code] Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I 1. Die Verordnung vom 7. November 2007 1 über den Finanz- und Lastenausgleich

Mehr

Der Erlass Steuergesetz vom (StG) (Stand ) wird wie folgt geändert:

Der Erlass Steuergesetz vom (StG) (Stand ) wird wie folgt geändert: Steuergesetz (StG) Änderung vom 28.03.208 Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert: 66. Aufgehoben: Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Erlass 66.

Mehr

Statistik direkte Bundessteuer, natürliche Personen Gemeinden. Steuerjahr 2013

Statistik direkte Bundessteuer, natürliche Personen Gemeinden. Steuerjahr 2013 Statistik direkte Bundessteuer, natürliche Personen Gemeinden Steuerjahr 2013 EINLEITUNG Die vorliegende Statistik orientiert über die Gemeindeergebnisse der natürlichen Personen im Steuerjahr 2013 (Bemessungs-

Mehr

Steuerstatistik 2015 AUF EINEN BLICK. Juli Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra

Steuerstatistik 2015 AUF EINEN BLICK. Juli Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Juli 2016 Steuerstatistik 2015 AUF EINEN BLICK Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung

Mehr

B. Straflose Selbstanzeige

B. Straflose Selbstanzeige Kanton St.Gallen Finanzdepartement Steueramt Amtsleitung B. Straflose Selbstanzeige Dr. Felix Sager, Leiter Kantonales Steueramt 1. Straflose Selbstanzeige Seit neun Jahren kennen wir in der ganzen Schweiz

Mehr

Einkommen nach Ziffern der Steuererklärung (Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Kanton Uri)

Einkommen nach Ziffern der Steuererklärung (Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Kanton Uri) Einkommen nach n der Steuererklärung je 100 Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit 13'671 840'253'949 61'463 101 Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit der Ehefrau 4'307 123'094'582

Mehr

Wolf falsch eingeschätzt und deshalb falsche Werbemaßnahmen ergriffen.

Wolf falsch eingeschätzt und deshalb falsche Werbemaßnahmen ergriffen. Aufgabenstellung Klausur Methoden der Marktforschung 0.08.004 Der Automobilhersteller People Car verkauft eine neue Variante seines Erfolgsmodells Wolf zunächst nur auf einem Testmarkt. Dabei muss das

Mehr

Wahrscheinlichkeitsverteilungen

Wahrscheinlichkeitsverteilungen Universität Bielefeld 3. Mai 2005 Wahrscheinlichkeitsrechnung Wahrscheinlichkeitsrechnung Das Ziehen einer Stichprobe ist die Realisierung eines Zufallsexperimentes. Die Wahrscheinlichkeitsrechnung betrachtet

Mehr

Einkommen nach Ziffern der Steuererklärung (Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Kanton Uri)

Einkommen nach Ziffern der Steuererklärung (Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Kanton Uri) Einkommen nach n der Steuererklärung je 100 Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit 13'738 826'833'756 60'186 101 Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit der Ehefrau 4'444 127'773'153

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2015 KR-Nr. 38/2015 303. Motion (Splitting für Verheiratete) Die Kantonsrätinnen Judith Bellaiche, Kilchberg, und Silvia

Mehr

(Änderung vom...; Kinderdrittbetreuungskostenabzug) nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 29. Februar

(Änderung vom...; Kinderdrittbetreuungskostenabzug) nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 29. Februar 1 Antrag des Regierungsrates vom 29. Februar 2012 4870 Steuergesetz (Änderung vom............; Kinderdrittbetreuungskostenabzug) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom

Mehr

Ist das Betreute Wohnen im Alter in. Die allgemeine Schlussfolgerung des VAOF ist: Für die

Ist das Betreute Wohnen im Alter in. Die allgemeine Schlussfolgerung des VAOF ist: Für die Ist das Betreute Wohnen im Alter in Alterswohnungen lohnend oder belastend für die aufnehmende Gemeinde? Die allgemeine Schlussfolgerung des VAOF ist: Für die aufnehmende Gemeinde ist es kein Verlustgeschäft.

Mehr

Hinweis: Geplante nächste Aktualisierung: Dezember /9

Hinweis: Geplante nächste Aktualisierung: Dezember /9 Prozentuale Steuerbelastung des Bruttoarbeitseinkommens Stadt St.Gallen und Vergleichsstädte seit 2010 Quelle: Tabellen: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): Steuerbelastung in der Schweiz Steuerbelastung_2016

Mehr

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Regierungsrat des Kantons -Stadt An den Grossen Rat 08.5128.02 FD/085128, 2. Juli 2008 Regierungsratsbeschluss vom 1. Juli 2008 Schriftliche Anfrage Sebastian Frehner betreffend verliert den Mittelstand

Mehr

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN 2011 Abteilung Grundlagen Bern, 2014 Vermögensstatistik der natürlichen Personen 2011 Statistique de la fortune des personnes physiques

Mehr

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN 2008 Abteilung Grundlagen Bern, 2011 Vermögensstatistik der natürlichen Personen 2008 Statistique de la fortune des personnes physiques

Mehr

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN 2006 Abteilung Grundlagen Bern, 2009 Vermögensstatistik der natürlichen Personen 2006 Statistique de la fortune des personnes physiques

Mehr

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN 2005 Abteilung Grundlagen Bern, 2008 Vermögensstatistik der natürlichen Personen 2005 Statistique de la fortune des personnes physiques

Mehr

Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung Bundesgesetz Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft

Mehr

Prof. Dr. Christoph Kleinn Institut für Waldinventur und Waldwachstum Arbeitsbereich Waldinventur und Fernerkundung

Prof. Dr. Christoph Kleinn Institut für Waldinventur und Waldwachstum Arbeitsbereich Waldinventur und Fernerkundung Systematische Stichprobe Rel. große Gruppe von Stichprobenverfahren. Allgemeines Merkmal: es existiert ein festes, systematisches Muster bei der Auswahl. Wie passt das zur allgemeinen Forderung nach Randomisierung

Mehr

Statistik Testverfahren. Heinz Holling Günther Gediga. Bachelorstudium Psychologie. hogrefe.de

Statistik Testverfahren. Heinz Holling Günther Gediga. Bachelorstudium Psychologie. hogrefe.de rbu leh ch s plu psych Heinz Holling Günther Gediga hogrefe.de Bachelorstudium Psychologie Statistik Testverfahren 18 Kapitel 2 i.i.d.-annahme dem unabhängig. Es gilt also die i.i.d.-annahme (i.i.d = independent

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 46 B Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Steuerbuch, Erläuterungen zu 46 B Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 46 B Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil 46 B - Stand 31. Januar

Mehr

Angewandte Statistik 3. Semester

Angewandte Statistik 3. Semester Angewandte Statistik 3. Semester Übung 5 Grundlagen der Statistik Übersicht Semester 1 Einführung ins SPSS Auswertung im SPSS anhand eines Beispieles Häufigkeitsauswertungen Grafiken Statistische Grundlagen

Mehr

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 9. Vorlesung - 2017 Monte Carlo Methode für numerische Integration Sei g : [0, 1] R stetige Funktion; man möchte 1 0 g(t)dt numerisch approximieren mit Hilfe von Zufallszahlen: Sei (U n ) n eine Folge

Mehr

Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens

Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom...

Mehr

DWS-Symposium 2007 Zukunft der Familienbesteuerung, 10. Dezember 2007

DWS-Symposium 2007 Zukunft der Familienbesteuerung, 10. Dezember 2007 DWS-Symposium 2007 Zukunft der Familienbesteuerung, 10. Dezember 2007 BLICK INS AUSLAND Alain Girard, Expert-comptable/Commissaire aux comptes, Paris Die Studie über die Berechnungsmethoden der Einkommensteuer

Mehr

Marcel Dettling. GdM 2: LinAlg & Statistik FS 2017 Woche 12. Winterthur, 17. Mai Institut für Datenanalyse und Prozessdesign

Marcel Dettling. GdM 2: LinAlg & Statistik FS 2017 Woche 12. Winterthur, 17. Mai Institut für Datenanalyse und Prozessdesign Marcel Dettling Institut für Datenanalyse und Prozessdesign Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften marcel.dettling@zhaw.ch http://stat.ethz.ch/~dettling Winterthur, 17. Mai 2017 1 Verteilung

Mehr

fh management, communication & it Constantin von Craushaar fh-management, communication & it Statistik Angewandte Statistik

fh management, communication & it Constantin von Craushaar fh-management, communication & it Statistik Angewandte Statistik fh management, communication & it Folie 1 Überblick Grundlagen (Testvoraussetzungen) Mittelwertvergleiche (t-test,..) Nichtparametrische Tests Korrelationen Regressionsanalyse... Folie 2 Überblick... Varianzanalyse

Mehr

statistik.info 2011/05

statistik.info 2011/05 Kanton Zürich Statistisches Amt statistik.info 2011/05 www.statistik.zh.ch Josef Perrez Soziale Durchmischung in den Gemeinden angestiegen Zusammenfassung Das Einkommen eines Haushalts ist ein Indikator

Mehr

Verordnung über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer

Verordnung über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer Verordnung über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer (Verordnung über die kalte Progression, VKP) 1 642.119.2 vom 4. März 1996 (Stand

Mehr

Verordnung über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer

Verordnung über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer Verordnung über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer (Verordnung über die kalte Progression, VKP) 1 642.119.2 vom 4. März 1996 (Stand

Mehr