Steuerstatistik Basel-Stadt

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1 Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Statistisches Amt Ausgabe 217 Steuerstatistik Basel-Stadt Herausgeber Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt Statistisches Amt Kanton Basel-Stadt Binningerstrasse 6 Postfach 41 Basel Tel

2 Inhaltsverzeichnis Steuerstatistik Basel-Stadt Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung und Methodik Ordentliche Veranlagung Reineinkommen und Ertrag aus Einkommenssteuer Reinvermögen und Ertrag aus Vermögenssteuer Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuer Alter Staatsangehörigkeit Wanderung Quellenbesteuerung Tabellenanhang Glossar Impressum Herausgeber Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt Postfach, Binningerstrasse 6, 41 Basel Telefon , Fax stata@bs.ch Autoren Ulrich Gräf, Raphael Alù Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt, Oktober 217 Nachdruck unter Quellenangabe erwünscht

3 Steuerstatistik Basel-Stadt Einleitung und Methodik 1 Einleitung und Methodik Steuererträge sind eine der Haupteinnahmequellen des Kantons Basel-Stadt. Für das Steuerjahr 214 wurden von den ordentlich veranlagten Personen, die ganzjährig im Kanton steuerpflichtig waren, über 1,4 Mrd. Franken an Einkommens- und Vermögenssteuer entrichtet. Bedeutung der Steuereinnahmen Der Ertrag des Kantons Basel-Stadt betrug im Jahr 214 über 3,7 Mrd. Franken. Der Fiskalertrag machte mit 2,6 Mrd. Franken einen Anteil von über 7% aus. Hier sind unter anderem auch die Einnahmen von juristischen Personen oder aus der Quellenbesteuerung enthalten. Die Daten, die der Steuerstatistik Basel-Stadt zugrundeliegen, sind Veranlagungsdaten. Die Veranlagungen eines Steuerjahres und die Bezahlung der entsprechenden Steuern können in verschiedenen Kalenderbzw. Rechnungsjahren ausgewiesen sein. Dies erklärt die Abweichungen bei den Auswertungen in diesem Bericht zu den Angaben in der Jahresrechnung des Kantons. Kantonale Steuerpflicht Im Zuge der Ordentlichen Veranlagung natürlicher Personen 214 mussten alle Personen eine Steuererklärung abgeben, die am 31. Dezember 214 Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hatten und im Jahr 214 volljährig waren oder wurden. Auch Personen ohne Wohnsitz im Kanton, die nur wirtschaftlich zugehörig waren zum Beispiel Inhaber eines Grundstücks oder Geschäftsbetriebs mussten die Einnahmen hieraus in der Regel im Kanton Basel-Stadt versteuern. Daten aus der steuerlichen Veranlagung Die Auswertungen im Bericht Steuerstatistik Basel-Stadt stützen sich überwiegend auf die Daten und Merkmale, die in den Steuerveranlagungen der natürlichen Personen verfügbar sind. Da die Daten auch nach räumlichen Aspekten wie nach Gemeinde und Wohnviertel ausgewertet werden, sind Veranlagungen von Personen ohne Wohnsitz in Basel-Stadt (nur wirtschaftlich zugehörig, im Bericht «Auswärtige» genannt) nicht berücksichtigt. Auch Veranlagungen von Personen, die zum Beispiel aufgrund eines Umzugs ins Ausland nicht für das ganze Steuerjahr im Kanton Basel-Stadt steuerpflichtig waren, wurden in die Analyse nicht einbezogen (im Bericht «Unterjährige» genannt). Merkmale, Zivilstand und Tarif Bei den Auswertungen dieses Berichts geht es in der Regel um Veranlagungen, nicht um einzelne Steuerpflichtige. Die Veranlagungen von Verheirateten und in eingetragener Partnerschaft Lebenden repräsentieren zwei einzelne Steuerpflichtige; dies ist für das Steuerjahr 214 bei Veranlagungen der Fall, die somit steuerpflichtige Personen repräsentieren. Wird nach persönlichen Merkmalen wie zum Beispiel Alter oder Staatsangehörigkeit ausgewertet, werden die Angaben der in der Steuererklärung erstgenannten Person verwendet. Im Bericht benutzte Begriffe wie verheiratet, Ehemann, Ehefrau, verwitwet etc. gelten sinngemäss auch für die eingetragene Partnerschaft. Seit der eidgenössischen Steuerharmonisierung im Jahr 22 ist für die Steuerpflicht in den Schweizer Kantonen der Wohnsitz am des Steuerjahres massgebend. Deshalb wird aus praktischen Gründen der Zivilstand zum Jahresende für das ganze Jahr angenommen. Starb zum Beispiel im Lauf des Jahres der Ehepartner, so wird für das ganze Jahr der Tarif Alleinstehend zugrundegelegt, auch wenn zuvor pro rata der Tarif Verheiratet galt. Wochenaufenthalter Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton, die im Jahr 214 Wochenaufenthalt im Kanton Basel-Stadt hatten, sind nicht in Basel-Stadt steuerpflichtig. Stichtag Die Steuererklärungen für das Steuerjahr 214 mussten bis zum 31. März 215 eingereicht werden (Fristverlängerung möglich). Für den Bericht Steuerstatistik Basel-Stadt wurden die Daten Ende September 216 exportiert. 1¾ Jahre nach Ende des Steuerjahres gelten die Werte als ausreichend vollständig, um plausible statistische Auswertungen durchführen zu können. Zum Stichtag lagen für das Steuerjahr 214 im Kanton Basel-Stadt insgesamt Veranlagungen vor. Darunter Veranlagungen von Unterjährigen (4,%) und 8 67 Veranlagungen (6,3%) von Auswärtigen (siehe Abbildung 2 und Tabelle T1 im Anhang). Darunter sind auch Doppelzählungen Veranlagungen lagen von ganzjährig im Kanton Basel-Stadt steuerpflichtigen Personen beziehungsweise von Ehepaaren oder in eingetragener Partnerschaft Lebenden vor (siehe Tabelle T2). Wenn sich die Auswertungen in diesem Bericht auf eine andere Grundgesamtheit wie zum Beispiel im Kapitel zur Wanderung beziehen, wird in den Kommentaren darauf hingewiesen. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 3

4 Einleitung und Methodik Steuerstatistik Basel-Stadt Datenschutz Bei der räumlichen Darstellung wie zum Beispiel nach Block werden dort keine Kennzahlen ausgewiesen, wo weniger als 3 Veranlagungen vorliegen (Vorgabe des Datenschutzes). Generell wurde bei der Darstellung darauf geachtet, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind. Deshalb werden teilweise Extremwerte in den Abbildungen nicht ausgewiesen; in den Titeln der Grafiken wird jeweils darauf hingewiesen. Einkommens- und Vermögensbegriffe In der Steuererklärung werden eine Vielzahl von Einkommens- und Vermögensbegriffen verwendet, zum Beispiel das Total der Einkünfte, das Reineinkommen oder das Steuerbare Einkommen. Für den vorliegenden Bericht wurden für die Auswertungen als zentrale Vergleichsgrössen das Reineinkommen und das Reinvermögen gewählt, dazu jeweils der Ertrag aus Einkommens- bzw. Vermögenssteuer. Das Reineinkommen errechnet sich aus den Einkünften abzüglich verschiedener Ausgaben wie Berufskosten, Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Rentenleistungen, Beiträge zu Vorsorgeeinrichtungen und weitere. Sozialabzüge zum Beispiel für Kinder, Ehegatten etc. sind beim Reineinkommen noch nicht abgezogen (nach deren Abzug ergibt sich das Steuerbare Einkommen). Das Reinvermögen erhält man nach Abzug der Schulden. Steuerfreie Beträge wie zum Beispiel für Ehegatten oder minderjährige Kinder sind beim Reinvermögen noch nicht abgezogen. Steuerbares Einkommen und Steuerbares Vermögen sind zu einem guten Teil von den Ausgestaltungen der Abzüge geprägt; Reineinkommen und Reinvermögen sind deshalb im Zeitablauf potentiell stabiler und zeigen eher langfristige Entwicklungen wie zum Beispiel den konjunkturellen Verlauf. Veranlagungen in Riehen und Bettingen Bei der Veranlagung von Personen mit Wohnsitz in Riehen und Bettingen wird von den Steuerpflichtigen ein Teil der Einkommens- und Vermögenssteuer an den Kanton und ein Teil als Gemeindesteuer an die Gemeinden bezahlt. Dies hat Konsequenzen bei den Werten für den Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuer, da in den vorliegenden Datensätzen nur kantonale Steuererträge enthalten sind. Für die anderen zentralen Grössen in diesem Bericht (zum Beispiel Reineinkommen) hat dies keine Auswirkungen. Um die Vergleichbarkeit mit den Wohnvierteln zu gewährleisten, werden die Daten von Veranlagungen aus den Einwohnergemeinden beim Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuer hochgerechnet. Quellenbesteuerung und nachträgliche Ordentliche Veranlagung Quellensteuerpflichtige mit Einkünften von mehr als 12 Franken in einem Kalenderjahr werden nachträglich ordentlich veranlagt. Daneben gibt es noch weitere Fälle, wo bisher quellenbesteuerte Personen nachträglich ordentlich veranlagt werden, zum Beispiel nach einer Heirat mit einem ordentlich veranlagten Ehepartner oder nach dem Erteilen der Niederlassungsbewilligung. Dadurch gibt es Überschneidungen in der Statistik der beiden Steuerarten. Statistische Kennzahlen Im Bericht werden verschiedene statistische Grössen für die Veranschaulichung herangezogen. Als Mittelwert wird in der Regel das arithmetische Mittel zum Beispiel die Summe des Ertrags geteilt durch die Anzahl Veranlagungen bezeichnet. Robuster gegenüber Ausreissern ist der Median. Er ist als der mittlere aller der Grösse nach sortierten Variablenwerte definiert. Er teilt die Verteilung in zwei Hälften, die gleichviele Datensätze enthalten. Die verwendete Grösse für die gleichmässige Verteilung von Einkommen und Vermögen ist der Gini-Koeffizient. Wanderung Die Analyse der Effekte auf den Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuer durch Zu- und Abwanderung im Kanton Basel-Stadt wird durch verschiedene methodische Aspekte erschwert. Seit der eidgenössischen Steuerharmonisierung im Jahr 22 ist für die Steuerpflicht innerhalb der Schweiz der Wohnsitz am 31. Dezember massgebend. Es liegen daher in Basel-Stadt in der Regel keine Daten zur Einkommens- und Vermögenssituation im Jahr des Wegzugs vor. Für die Steuerstatistik der Wegzügerinnen und Wegzüger wurden daher die Steuerdaten des jeweiligen Vorjahres verwendet. Für die Zugezogenen und die ganzjährig Niedergelassenen sind die Steuerdaten des Berichtsjahres vorhanden und wurden für die Analyse verwendet. Bei der Definition der Zuzüger wurde berücksichtigt, dass Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung in der Regel an der Quelle veranlagt werden. Aus diesem Grund wurde ein Zuzug erst bei einer Niederlassung als solcher gezählt. Tarif Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern im Kanton Basel-Stadt gibt es zwei Tarife: Tarif A für Alleinstehende und Tarif B für Verheiratete. Bei alleinstehenden Personen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt leben und deren Unterhalt zu Hauptsache bestreiten, wird die Einkommenssteuer zum Tarif B berechnet, die Vermögenssteuer hingegen zum Tarif A. Diese Gruppe wird im folgenden mit «Tarif Alleinstehend mit Kind u. a.» abgekürzt. 4 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

5 Steuerstatistik Basel-Stadt Einleitung und Methodik Ertrag im Kanton Basel-Stadt 214 Ertrag aus Steuern im Kanton Basel-Stadt 214 Fiskalertrag Regalien und Konzessionen Entgelte Verschiedene Erträge Transferertrag Direkte Steuern natürliche Personen Direkte Steuern juristische Personen Übrige Steuern 15,1% 6,9%,6% 13,5% 26,7%,5% 7,4% 66,4% Abb. 1-1; Quelle: Jahresbericht des Kantons Basel-Stadt. Der Fiskalertrag ist die grösste Einnahmequelle des Kantons mit über 7% des gesamten Ertrags. Abb. 1-2; Quelle: Jahresbericht des Kantons Basel-Stadt. Die Einkommens- und Vermögenssteuern machen mit über 66% den Grossteil der Steuereinnahmen aus. Gemeinden und Wohnviertel des Kantons Basel-Stadt km Altstadt Grossbasel 2 Vorstädte 3 Am Ring 4 Breite 5 St. Alban 6 Gundeldingen 7 Bruderholz 8 Bachletten 9 Gotthelf 1 Iselin 11 St. Johann 12 Altstadt Kleinbasel 13 Clara 14 Wettstein 15 Hirzbrunnen 16 Rosental 17 Matthäus 18 Klybeck 19 Kleinhüningen 2 Riehen 3 Bettingen 7 Abb. 1-3; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt. Anzahl Veranlagungen ganzjährig Zugehöriger nach Tarifstatus und Wohnbevölkerung am Jahresende 214 nach Gemeinde und Wohnviertel 21 Tarif Alleinstehend Tarif Verheiratet Tarif Alleinstehend mit Kind u.a. Wohnbevölkerung Abb. 1-4; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die Veranlagungen für das Steuerjahr 214, die im Bericht in der Regel die Grundgesamtheit bilden, teilen sich auf in Veranlagungen von Alleinstehenden (67,6%), von Verheirateten (27,5%) und von Alleinstehenden mit Kind u. a. (4,9%). Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 5

6 Ordentliche Veranlagung Einkommen Steuerstatistik Basel-Stadt 2 Ordentliche Veranlagung Im Steuerjahr 214 wurden ordentliche Veranlagungen von ganzjährig in Basel-Stadt steuerpflichtigen Personen durchgeführt. Nicht berücksichtigt sind dabei Wochenaufenthalter, Auswärtige und Personen, die nicht das ganze Jahr in Basel-Stadt steuerpflichtig waren. 2.1 Reineinkommen und Ertrag aus Einkommenssteuer Bei der Untersuchung der Einkommen wurde das Reineinkommen, wie es in der Steuerveranlagung berechnet wird, herangezogen. Gegenüber anderen Einkommensbegriffen aus der Steuererklärung (Total der Einkünfte, Nettoeinkommen oder Steuerbares Einkommen etc.), bietet das Reineinkommen den Vorteil, dass seine Entwicklung über die Zeit nicht von der Ausgestaltung der Sozialabzüge für Kinder oder Ehegatten abhängig ist, andere Abzüge aber berücksichtigt sind, wie zum Beispiel für Berufskosten, Schuldzinsen und Unterhaltsbeiträge. Die Summe des Reineinkommens nach Gemeinde und Wohnviertel errechnet sich durch die Addition der Werte des Reineinkommens aus den Steuerveranlagungen. Die Auswertung nach Gemeinde und Wohnviertel zeigt, wie unterschiedlich die Summe des Reineinkommens verteilt ist. Die höheren Werte des Reineinkommens sind einerseits auf die hohen Durchschnittswerte je Veranlagung, andererseits auf die hohe Anzahl von Veranlagungen in den bevölkerungsreichen Gemeinden und Wohnvierteln zurückzuführen. Die Zahl von jeweils über 11 Veranlagungen sorgt zum Beispiel in der Einwohnergemeinde Riehen und im Wohnviertel Gundeldingen für eine entsprechend grössere Gesamtsumme. Die Unterschiede in der Summe erklären sich dann durch die ungleichen Durchschnittswerte pro Veranlagung. Bei der Darstellung nach Block sind aus Datenschutzgründen nur solche Werte ausgewiesen, wo im Steuerjahr 214 mindestens 3 Veranlagungen vorliegen. 6 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

7 Steuerstatistik Basel-Stadt Ordentliche Veranlagung Einkommen Summe des Reineinkommens 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die bevölkerungsreiche Einwohnergemeinde Riehen weist mit über 1 Mrd. Franken die mit Abstand höchste Summe des Reineinkommens auf, gefolgt von den Wohnvierteln Gundeldingen, St. Alban, Bachletten und Bruderholz mit Werten zwischen 647 Mio. und 597 Mio. Franken. Am anderen Ende der Skala finden sich die Wohnviertel Altstadt Kleinbasel, Kleinhüningen und die Einwohnergemeinde Bettingen mit Werten unter 96 Mio. Franken. Summe des Reineinkommens 214 nach Block Summe in Mio. Fr. 1 km < 4, 4, 7,9 8, 1,9 11, 15,9 16, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Viele Blöcke mit der Summe des Reineinkommens von mindestens 16 Mio. Franken gibt es unter anderem in den Wohnvierteln St. Alban, Gundeldingen, Breite und Am Ring. Die am hellsten eingefärbten Blöcke weisen eine Summe von unter 4 Mio. Franken auf. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 7

8 Ordentliche Veranlagung Einkommen Steuerstatistik Basel-Stadt Summe des Ertrags aus Einkommenssteuer 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Mit über 159 Mio. Franken (einschliesslich Gemeindesteuer) trägt Riehen 14,3% zum Ertrag des Kantons aus Einkommenssteuer im Zuge der Ordentlichen Veranlagung von natürlichen Personen bei. Danach folgen die Wohnviertel Bruderholz, St. Alban und Bachletten. Die kleinsten Erträge weisen das Wohnviertel Kleinhüningen und die Einwohnergemeinde Bettingen mit unter 9 Mio. Franken auf. Summe des Ertrags aus Einkommenssteuer 214 nach Block Summe in Mio. Fr. 1 km <,5,5,9 1, 1,9 2, 2,9 3, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Dunkel eingefärbt sind Blöcke mit einem Wert ab 3 Mio. Franken. Sie sind vor allem in den Wohnvierteln St. Alban, Vorstädte und Bruderholz zu finden. In der Mehrheit der Blöcke liegt die Summe des Ertrags aus der Einkommenssteuer unter 1 Mio. Franken. 8 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

9 Steuerstatistik Basel-Stadt Ordentliche Veranlagung Einkommen Mittelwert des Reineinkommens 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel 12 Mittelwert Mittelwert Kanton Basel-Stadt Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Das höchste durchschnittliche Reineinkommen pro Veranlagung verzeichnet das Wohnviertel Bruderholz mit Franken. Danach folgt das Wohnviertel Vorstädte mit 15 2 Franken, die Gemeinde Bettingen mit Franken und die Altstadt Grossbasel mit Franken. Der Mittelwert pro Veranlagung für den gesamten Kanton Basel-Stadt beträgt Franken; 2,4% mehr als im Jahr 213. Mittelwert des Reineinkommens 214 nach Block Mittelwert in Fr. 1 km < aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die meisten Blöcke mit einem durchschnittlichen Reineinkommen von mindestens 1 Franken pro Veranlagung verzeichnen die Wohnviertel Bruderholz, St. Alban, Bachletten und Vorstädte sowie die Einwohnergemeinde Riehen. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 9

10 Ordentliche Veranlagung Einkommen Steuerstatistik Basel-Stadt Median des Reineinkommens 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel Median Median Kanton Basel-Stadt Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Den höchsten Wert für den Median des Reineinkommens weist die Einwohnergemeinde Bettingen auf. Er beträgt Franken. Die tiefsten Werte für den Median des Reineinkommens liegen in den Wohnvierteln Klybeck und Matthäus mit jeweils unter 39 Franken vor. Der Median für den gesamten Kanton Basel-Stadt beträgt Franken,,5% mehr als im Steuerjahr 213. Median des Reineinkommens 214 nach Block Median in Fr. 1 km < aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die Werte variieren deutlich weniger als jene für den Durchschnitt, auch weil zu Vergleichszwecken beim Median die gleiche Skala wie bei den Mittelwerten gewählt wurde. Die Blöcke mit einem Wert ab 1 Franken sind dunkel eingefärbt; sie sind vor allem in Riehen und im Wohnviertel Bruderholz zu finden. 1 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

11 Steuerstatistik Basel-Stadt Ordentliche Veranlagung Einkommen Mittelwert des Ertrags aus Einkommenssteuer 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel 24 Mittelwert Mittelwert Kanton BS Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die Linie repräsentiert den Durchschnittswert aus den gesamten Veranlagungen im Kanton Basel-Stadt, er beträgt 9 66 Franken, 2,% mehr als im Jahr zuvor. Den höchsten Mittelwert verzeichnet 214 das Wohnviertel Bruderholz mit Franken. Die tiefsten Werte weisen die Wohnviertel Klybeck und Kleinüningen mit 4 41 Franken und Franken auf. Mittelwert des Ertrags aus Einkommenssteuer 214 nach Block Mittelwert in Fr. 1 km < aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Dunkel eingefärbt sind die Blöcke mit Mittelwerten des Ertrags pro Veranlagung von mindestens 2 Franken. Die meisten davon befinden sich in den Wohnvierteln Bruderholz und St. Alban sowie in der Einwohnergemeinde Riehen. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 11

12 Ordentliche Veranlagung Einkommen Steuerstatistik Basel-Stadt Median des Ertrags aus Einkommenssteuer 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel 9 Median Median Kanton BS Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Der höchste Wert 214 ist im Wohnviertel Bruderholz mit Franken zu finden. Den tiefsten Medianwert verzeichnet das Wohnviertel Klybeck mit 2 63 Franken. Der Wert für den ganzen Kanton liegt bei Franken,,1% mehr als im Steuerjahr 213. Median des Ertrags aus Einkommenssteuer 214 nach Block Median in Fr. 1 km < aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die Blöcke mit Medianwerten ab 1 Franken sind dunkel gefärbt und hauptsächlich in Riehen sowie in den Wohnvierteln Bruderholz, St. Alban, Vorstädte und Bachletten zu finden. 12 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

13 Steuerstatistik Basel-Stadt Ordentliche Veranlagung Einkommen Steuerbelastung des Reineinkommens Verhältnis des Mittelwertes des Ertrags aus Einkommenssteuer zum Mittelwert des Reineinkommens 214 nach Gemeinde und Wohnviertel 18% 16% 14% 12% 1% 8% 6% 4% 2% % Steuerbelastung des Reineinkommens Steuerbelastung des Reineinkommens Kanton BS Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die Steuerbelastung des Reineinkommens errechnet sich aus dem Verhältnis des Mittelwertes des Ertrags aus Einkommenssteuer und des Reineinkommens (siehe Tabelle T3). Die Linie zeigt den Wert für die durchschnittliche Steuerbelastung des Reineinkommens aller Veranlagungen im Kanton Basel-Stadt. Die Unterschiede können durch verschiedene Aspekte wie Höhe des Reineinkommens, Tarif, Abzüge, Zivilstand etc. verursacht sein. Die höchste durchschnittliche Steuerbelastung des Reineinkommens hat mit 17,3% das Wohnviertel Bruderholz. Die Steuerpflichtigen mussten also im Durchschitt auf das Reineinkommen, wie es in der Veranlagung berechnet wurde, einen Anteil von 17,3% als Einkommenssteuer an den Kanton bezahlen. An zweiter Stelle folgt das Wohnviertel Vorstädte mit einer Steuerbelastung von 17,%, gefolgt vom Wohnviertel Altstadt Grossbasel mit 16,5%. Alle anderen Gemeinden und Wohnviertel liegen mit der Steuerbelastung des Reineinkommens unter 16,1%. Den kleinsten Wert weisen die Wohnviertel Klybeck und Kleinhüningen auf. Dort beträgt die Steuerbelastung des Reineinkommens 1,4% und 1,6%. Der Durchschnittswert der Steuerbelastung des Reineinkommens aller Veranlagungen im Kanton Basel-Stadt liegt für das Jahr 214 wie im Vorjahr bei 14,1%. Mittelwert des Reineinkommens 24 und 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel Reineinkommen 24 Reineinkommen 214 Mittelwert Kanton BS 24 Mittelwert Kanton BS Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Zwischen den Jahren 24 und 214 gab es zahlreiche Veränderungen der Steuergesetzgebung nicht zuletzt das sogenannte Steuerpaket, das 28 in Kraft trat. Hier betrafen die Änderungen vor allem das Steuerbare Einkommen und das Steuerbare Vermögen; aber auch das Reineinkommen reduzierte sich beispielsweise durch die erhöhten Abzugsmöglichkeiten bei den Berufskosten. Beim Vergleich von Grössen wie Reineinkommen, Reinvermögen oder Steuerertrag über einen etwas grösseren Zeitraum muss berücksichtigen werden, dass die unterschiedlichen Werte auch von diesen Änderungen verursacht sind. Dies erschwert die Interpretation des Vergleichs. Generell ist aber die Entwicklung des Reineinkommens stärker von externen Faktoren wie dem Konjunkturverlauf betroffen als das Steuerbare Einkommen. Der Vergleich bezieht sich auf reale Grössen; die Werte des Jahres 24 wurden gemäss dem Basler Index der Konsumentenpreise an die Werte des Jahres 214 angepasst (siehe Tabellen T6 bis T8). Die Teuerung in diesem Zeitraum beträgt 5,6%. Der Mittelwert aller Veranlagungen im Kanton Basel-Stadt stieg von 65 3 Franken auf Franken. Das entspricht einem realen Anstieg um 5,4% (pro Jahr durchschnittlich,5%). Zwischen 24 und 214 ist das mittlere Reineinkommen in der Mehrheit der Wohnviertel gestiegen. Der grösste Anstieg ist in den Wohnvierteln Altstadt Grossbasel (+25,7%) und Bruderholz (+21,9%) zu beobachten. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 13

14 Ordentliche Veranlagung Vermögen Steuerstatistik Basel-Stadt 2.2 Reinvermögen und Ertrag aus Vermögenssteuer Bei den Auswertungen bezüglich des Vermögens der Steuerpflichtigen im Kanton Basel-Stadt wurde das Reinvermögen, wie es in der Steuerveranlagung berechnet wird, herangezogen. Gegenüber anderen Vermögensbegriffen aus der Steuererklärung (zum Beispiel Total der Vermögenswerte oder Steuerbares Vermögen), bietet das Reinvermögen den Vorteil, dass seine Entwicklung über die Zeit nicht von der Ausgestaltung der steuerfreien Beträge für Ehegatten oder Kinder abhängig ist, andere Abzüge aber berücksichtigt sind, wie zum Beispiel Privatschulden oder Geschäftsschulden. Bei der Darstellung nach Block sind aus Datenschutzgründen nur solche Werte ausgewiesen, wo im Steuerjahr 214 mindestens 3 Veranlagungen vorliegen. Die Summe des Reinvermögens nach Gemeinde und Wohnviertel im Steuerjahr 214 ergibt sich durch Addition der Werte für das Reinvermögen der einzelnen Steuerveranlagungen. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden und Wohnvierteln sind erheblich grösser als beim Reineinkommen. Wie beim Reineinkommen spiegeln die Werte der Summe des Reinvermögens in den Gemeinden und Wohnvierteln zwei Aspekte wider: Die Anzahl der Veranlagungen und die Durchschnittswerte pro Veranlagung. In bevölkerungsreichen Gebieten gibt es in der Regel auch eine hohe Anzahl an Veranlagungen und dementsprechend tendenziell eine höhere Summe. Dies gilt zum Beispiel für die Einwohnergemeinde Riehen (11 85 Veranlagungen) und die Wohnviertel Gundeldingen (11 623), St. Johann (1 892) und Iselin (9 73). Die hohen Durchschnittswerte des Reinvermögens pro Veranlagung sind hingegen eher in den Wohnvierteln Bruderholz, St. Alban oder Gotthelf ausschlaggebend für die hohen Summen. 14 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

15 Steuerstatistik Basel-Stadt Ordentliche Veranlagung Vermögen Summe des Reinvermögens 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Das grösste Reinvermögen weist das Wohnviertel Bruderholz mit rund 14,4 Mrd. Franken auf, gefolgt von der Einwohnergemeinde Riehen mit 7,9 Mrd. Franken. Die tiefsten Werte der Summe des Reinvermögens finden sich in den Wohnvierteln Kleinhüningen mit 13 Mio. Franken, Rosental mit 22 Mio. Franken und Klybeck mit 239 Mio. Franken. Summe des Reinvermögens 214 nach Block Summe in Mio. Fr. 1 km < 1, 1, 19,9 2, 39,9 4, 79,9 8, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die Blöcke mit den grössten Summen des Reinvermögens 214 finden sich überwiegend in jenen Gemeinden und Wohnvierteln wo auch die grössten Reineinkommen vorliegen. Summen des Reinvermögens von mindestens 8 Mio. Franken sind vor allem in den Wohnvierteln Vorstädte, St. Alban, Bruderholz, Am Ring und in der Einwohnergemeinde Riehen zu finden. Die hell eingefärbten Blöcke mit Reinvermögen von unter 1 Mio. Franken finden sich häufig in den Wohnvierteln Iselin, Hirzbrunnen, Klybeck und Kleinhüningen. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 15

16 Ordentliche Veranlagung Vermögen Steuerstatistik Basel-Stadt Summe des Ertrags aus Vermögenssteuer 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Der höchste Ertrag aus Vermögenssteuer liegt mit ca. 15 Mio. Franken im Wohnviertel Bruderholz vor (siehe Tabelle T4). In der Einwohnergemeinde Riehen werden über 39 Mio. Franken Vermögenssteuer bezahlt, in St. Alban über 31 Mio. Franken. Summe des Ertrags aus Vermögenssteuer 214 nach Block Summe in Fr. 1 km < aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. In den dunkel eingefärbten Blöcken liegt die Summe des Ertrags aus Vermögenssteuer bei mindestens 4 Franken. Besonders viele davon gibt es in den Wohnvierteln Bruderholz, St. Alban, Vorstädte sowie in Riehen. In den Blöcken mit der hellsten Färbung werden Werte des Ertrags aus Vermögenssteuer von unter 5 Franken verzeichnet. 16 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

17 Steuerstatistik Basel-Stadt Ordentliche Veranlagung Vermögen Mittelwert des Reinvermögens 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel Mittelwert Reinvermögen Mittelwert Kanton Basel-Stadt Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Das höchste durchschnittliche Reinvermögen pro Veranlagung wurde wie schon beim Reineinkommen im Wohnviertel Bruderholz mit ca. 2,9 Mio. Franken verzeichnet. Der Mittelwert des Reinvermögens pro Veranlagung für den gesamten Kanton Basel-Stadt im Steuerjahr 214 beträgt Franken. Dies sind 9,% mehr als im Jahr zuvor. Mittelwert des Reinvermögens 214 nach Block Mittelwert in Fr. 1 km < aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die meisten Blöcke mit einem durchschnittlichen Reinvermögen von mindestens 1 Mio. Franken pro Veranlagung liegen in den Wohnvierteln Bruderholz, St. Alban und in der Einwohnergemeinde Riehen. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 17

18 Ordentliche Veranlagung Vermögen Steuerstatistik Basel-Stadt Median des Reinvermögens 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel Median Reinvermögen Median Kanton Basel-Stadt Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Wie beim Reineinkommen weist die Einwohnergemeinde Bettingen auch den höchsten Median des Reinvermögens aus. Er beträgt Franken. Der Median für den gesamten Kanton liegt bei Franken. Dies sind 8,% mehr als im Jahr 213. Median des Reinvermögens 214 nach Block Median in Fr. 1 km < aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die Blöcke mit einem Median des Reinvermögens von mindestens 1 Franken sind dunkel eingefärbt; sie sind vor allem in Riehen und in den Wohnvierteln Bruderholz, St. Alban, Vorstädte und Bachletten zu finden. Die Mehrheit der Blöcke weist einen Median im Bereich von unter 2 Franken aus. 18 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

19 Steuerstatistik Basel-Stadt Ordentliche Veranlagung Vermögen Mittelwert des Ertrags aus Vermögenssteuer 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel 24 Mittelwert Ertrag aus Vermögenssteuer Mittelwert Kanton Basel-Stadt Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Der höchste Mittelwert des Vermögenssteuerertrags ist im Wohnviertel Bruderholz zu beobachten, er beträgt 2 93 Franken. Die tiefsten Mittelwerte werden in den Wohnvierteln Klybeck mit 176 Franken und Kleinhüningen mit 171 Franken verzeichnet. Der Mittelwert aller Veranlagungen im Kanton Basel-Stadt 214 beträgt Franken. Dies sind 8,5% mehr als im Jahr zuvor. Mittelwert des Ertrags aus Vermögenssteuer 214 nach Block Mittelwert in Fr. 1 km < aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Dunkel eingefärbt sind die Blöcke mit Mittelwerten des Ertrags pro Veranlagung von mindestens 2 Franken. Die meisten davon findet man in den Wohnvierteln Bruderholz, St. Alban, Vorstädte, Bachletten und Am Ring sowie in der Einwohnergemeinde Riehen. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 19

20 Ordentliche Veranlagung Vermögen Steuerstatistik Basel-Stadt Median des Ertrags aus Vermögenssteuer 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel Median Median Kanton BS Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Der Median des Ertrags aus Vermögenssteuer des Steuerjahres 214 beträgt in allen Gemeinden und Wohnvierteln Franken. Das heisst, in allen Gemeinden und Wohnvierteln hat mindestens die Hälfte der Veranlagungen keine Vermögenssteuer an den Kanton erbracht. Auch in den Vorjahren betrug der Median in allen Gemeinden und Wohnvierteln Franken. Median des Ertrags aus Vermögenssteuer 214 nach Block Median in Fr. 1 km aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die wenigen Blöcke mit einem Median von mindestens 3 Franken sind vor allem in Riehen und in den Wohnvierteln Bruderholz und St. Alban zu finden. Die Mehrheit der Blöcke weist einen Median des Ertrags aus Vermögenssteuer von Franken aus. 2 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

21 Steuerstatistik Basel-Stadt Ordentliche Veranlagung Vermögen Steuerbelastung des Reinvermögens Verhältnis des Mittelwertes des Ertrags aus Vermögenssteuer zum Mittelwert des Reinvermögens 214 nach Gemeinde und Wohnviertel,8%,7%,6%,5%,4%,3%,2%,1%,% Steuerbelastung des Reinvermögens Steuerbelastung des Reinvermögens Kanton BS Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die Steuerbelastung des Reinvermögens errechnet sich aus dem Verhältnis des Mittelwertes des Ertrags aus Vermögenssteuer und des Reinvermögens (siehe Tabelle T4). Die Linie zeigt den Wert für die durchschnittliche Steuerbelastung des Reinvermögens aller Veranlagungen im Kanton Basel-Stadt. Die Unterschiede in den einzelnen Gemeinden und Wohnvierteln können durch verschiedene Aspekte wie Höhe des Reinvermögens, Tarif, Abzüge, Zivilstand und weitere verursacht sein. Die höchste durchschnittliche Steuerbelastung des Reinvermögens ist mit,73% im Wohnviertel Bruderholz anzutreffen. An zweiter Stelle liegt das Wohnviertel Am Ring mit einem Wert von,57%. Mit einer durchschnittlichen Steuerbelastung des Reinvermögens von,52% folgen die Wohnviertel Altstadt Grossbasel und St. Alban. Die tiefsten Werte für die Steuerbelastung werden in den Wohnvierteln Kleinhüningen mit,27% und Klybeck mit,3% verzeichnet. Der Durchschnittswert der Steuerbelastung des Reinvermögens aller Veranlagungen im Kanton liegt 214 wie im Vorjahr bei,54%. Mittelwert des Reinvermögens 24 und 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel 3 Reinvermögen 24 Reinvermögen 214 Mittelwert Kanton BS 24 Mittelwert Kanton BS Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Zwischen den Jahren 24 und 214 gab es zahlreiche Veränderungen der Steuergesetzgebung nicht zuletzt das sogenannte Steuerpaket, das 28 in Kraft trat. Hier betrafen die Änderungen vor allem das Steuerbare Einkommen und das Steuerbare Vermögen; aber auch das Reineinkommen reduzierte sich beispielsweise durch die erhöhten Abzugsmöglichkeiten bei den Berufskosten. Der Vergleich bezieht sich auf reale Grössen; die Werte des Jahres 24 wurden gemäss dem Basler Index der Konsumentenpreise an die Werte des Jahres 214 angepasst. Die Teuerung in diesem Zeitraum beträgt 5,6%. Die Entwicklung in den einzelnen Wohnvierteln ist sehr unterschiedlich. Hohe Zuwachsraten verzeichnen zum Beispiel die Wohnviertel Wettstein (+172,8%), Bruderholz (+142,%) oder Am Ring (+95,2%). In keinem Wohnviertel und keiner Gemeinde wurde in diesem Zeitraum ein Rückgang des Mittelwertes verzeichnet. Für den gesamten Kanton betrug das Wachstum des mittleren Reinvermögens pro Veranlagung zwischen 24 und ,3%; der Wert stieg von Franken auf Franken pro Veranlagung (siehe Tabelle T8). Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 21

22 Ordentliche Veranlagung Gesamtsteuerertrag Steuerstatistik Basel-Stadt 2.3 Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuer Summe des Ertrags aus Einkommens- und Vermögenssteuer 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Der höchste Gesamtertrag (Summe aus Einkommens- und Vermögenssteuer) fällt mit 29 Mio. Franken im Wohnviertel Bruderholz an. Danach folgen mit 199 Mio. Franken die Einwohnergemeinde Riehen und St. Alban mit 135 Mio. Franken. Insgesamt betrug der Gesamtsteuerertrag im Steuerjahr 214 1,421 Mrd. Franken. Dies sind 4,1% mehr als im Jahr davor. Summe des Ertrags aus Einkommens- und Vermögenssteuer 214 nach Block Summe in Mio. Fr. 1 km <,5,5,9 1, 1,9 2, 2,9 3, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Eine Häufung von Blöcken mit einem Gesamtertrag von mindestens 3, Mio. Franken ist in den Wohnvierteln St. Alban, Bruderholz, Am Ring und Vorstädte sowie in der Einwohnergemeinde Riehen festzustellen. 22 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

23 Steuerstatistik Basel-Stadt Ordentliche Veranlagung Gesamtsteuerertrag Mittelwert des Ertrags aus Einkommens- und Vermögenssteuer 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel Mittelwert Ertrag Einkommens- und Vermögenssteuer Mittelwert Kanton Basel-Stadt Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Der höchste durchschnittliche Ertrag pro Veranlagung wurde im Wohnviertel Bruderholz verzeichnet. Er beträgt Franken. Danach folgen die Wohnviertel Vorstädte mit Franken und Altstadt Grossbasel mit Franken. Der Durchschnittswert für den gesamten Kanton beträgt im Steuerjahr Franken, 3,4% mehr als im Jahr 213. Mittelwert des Ertrags aus Einkommens- und Vermögenssteuer 214 nach Block Mittelwert in Fr. 1 km < aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die höchsten Werte von mindestens 16 Franken sind vor allem in Riehen sowie in den Wohnvierteln Wettstein, St. Alban, Bruderholz, Vorstädte und Am Ring zu finden. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 23

24 Ordentliche Veranlagung Gesamtsteuerertrag Steuerstatistik Basel-Stadt Median des Ertrags aus Einkommens- und Vermögenssteuer 214 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel Median Ertrag Einkommens- und Vermögenssteuer Median Kanton Basel-Stadt Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Den höchsten Median des Gesamtertrags findet man im Wohnviertel Bruderholz. Er beträgt 8 77 Franken. Einen Median von über 8 Franken weisen ebenfalls St. Alban, Bettingen, Vorstädte und Riehen auf. Die tiefsten Werte verzeichnen Klybeck, Kleinhüningen und Matthäus mit jeweils unter 3 1 Franken. Der Median des Ertrags aus Einkommens- und Vermögenssteuer für den gesamten Kanton beträgt Franken, der Wert ist gegenüber dem Vorjahr fast unverändert. 24 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

25 Steuerstatistik Basel-Stadt Ordentliche Veranlagung Alter 2.4 Alter Bei den Auswertungen von Verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen ist das Alter der in der Steuererklärung erstgenannten Person zum Jahresende 214 massgebend. Aus Datenschutzgründen sind nur solche Altersklassen dargestellt, in denen mindestens 3 Veranlagungen vorliegen. Dadurch sollen Rückschlüsse auf Einzelpersonen innerhalb einer Altersklasse ausgeschlossen werden. Zudem werden die Werte pro Altersklasse teilweise nicht komplett ausgewiesen. Anzahl Veranlagungen und Wohnbevölkerung am Jahresende 214 nach Alter Veranlagungen Wohnbevölkerung Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Zum Vergleich zeigen die grauen Säulen die Wohnbevölkerung zum Jahresende nach Altersklasse an. Die Unterschiede zwischen Wohnbevölkerung und Veranlagungen ergeben sich beispielsweise durch jene Veranlagungen, die zwei Personen repräsentieren, wie Verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft Lebende, oder die Kinder, die noch nicht steuerpflichtig sind Veranlagungen stehen einer Bevölkerung von Personen zum Jahresende 214 gegenüber. Die Altersjahre 26, 28 bis 33 und 48 bis 51 weisen die meisten Veranlagungen auf, jeweils knapp über 2. Fast alle Altersjahre von 22 bis 58 weisen über 1 7 Veranlagungen auf. Diese Verteilung spiegelt auch gut jene der Gesamtbevölkerung wider. Mittelwert des Reineinkommens 214 in Franken nach Alter Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. In Abbildung 2 sind die Mittelwerte des Reineinkommens pro Altersklasse aufgeführt. Die Gruppen der 47-, 56- und 59-Jährigen weisen einen Mittelwert von über 1 Franken auf. In den Altersklassen von 35 bis 67 liegt der Wert durchgehend bei über 7 Franken. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 25

26 Ordentliche Veranlagung Alter Steuerstatistik Basel-Stadt Mittelwert des Reinvermögens 214 in Franken nach Alter (Werte pro Altersklasse sind bis 1 Mio. Franken ausgewiesen) Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Bis zum Alter 45 beträgt der Mittelwert des Reinvermögens bis auf wenige Ausnahmen weniger als 2 Franken pro Altersjahr. Werte über einem mittleren Reinvermögen von 4 Franken werden fast durchgehend ab der Altersklasse der 59-Jährigen erreicht. 26 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

27 Steuerstatistik Basel-Stadt Ordentliche Veranlagung Staatsangehörigkeit 2.5 Staatsangehörigkeit Ausschlaggebend für die Einteilung der Veranlagungen von Verheirateten oder von in eingetragener Partnerschaft Lebenden ist die Staatsangehörigkeit der in der Steuererklärung erstgenannten Person. In den Daten der Ordentlichen Veranlagung von natürlichen Personen sind auch Veranlagungen von zunächst quellenbesteuerten Personen (Jahresaufenthalter), die nachträglich ordentlich veranlagt wurden. Dies geschieht hauptsächlich dann, wenn die quellenbesteuerten Einkünfte einer Person im Kalenderjahr 12 Franken übersteigen. Die quellenbesteuerten Ausländer mit Einkünften unter 12 Franken sind in der Regel nicht in der Statistik enthalten; diese sind in den Auswertungen im Kapitel Quellensteuer enthalten. Dies erklärt zu einem Teil die hohen Mittelwerte des Reineinkommens bei den Veranlagungen von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Anzahl Veranlagungen 214 nach Staatsangehörigkeit und nach Gemeinde und Wohnviertel Schweizer Ausländer Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die meisten Veranlagungen von Ausländern verzeichnen die Wohnviertel Matthäus, St. Johann und Gundeldingen mit jeweils über 3 4 Veranlagungen. Die wenigsten liegen in der Einwohnergemeinde Bettingen mit 114 Veranlagungen vor. Die grössten Anteile werden in den Wohnvierteln Rosental mit 41,8% sowie Klybeck (41,4%) und Matthäus (39,9%) verzeichnet. Die kleinsten Anteile von Veranlagungen von Personen ausländischer Staatsangehörigkeit weisen Bachletten mit 16,5% und Hirzbrunnen mit 17,6% auf. Im ganzen Kanton beträgt die Anzahl der Veranlagungen von ausländischen Staatsangehörigen 3 856, dies entspricht einem Anteil von 26,7% an allen Veranlagungen. Im Vorjahr lag er bei 26,4% (siehe Tabellen T9 und T1). Summe des Ertrags aus Einkommenssteuer in Franken 214 nach Staatsangehörigkeit und nach Gemeinde und Wohnviertel 12 Schweizer Ausländer Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Insgesamt belief sich der Einkommenssteuerertrag von Veranlagungen von Personen ausländischer Staatsangehörigkeit auf über 328 Mio. Franken (Vorjahr: 315 Mio. Franken), dies entspricht einem Anteil vom gesamten Ertrag aus Einkommenssteuer von 29,4%. Die höchsten Erträge von Ausländern mit jeweils über 2 Mio. Franken wurden in der Einwohnergemeinde Riehen und in den Wohnvierteln Am Ring, St. Alban, Gundeldingen, Matthäus und St. Johann verzeichnet. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 27

28 Ordentliche Veranlagung Staatsangehörigkeit Steuerstatistik Basel-Stadt Summe des Ertrags aus Vermögenssteuer in Franken 214 nach Staatsangehörigkeit und nach Gemeinde und Wohnviertel Schweizer Ausländer Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Bei der Vermögenssteuer sind die Anteile der Ausländer deutlich geringer als beim Ertrag aus Einkommenssteuer. Insgesamt tragen die Veranlagungen von Personen ausländischer Staatsangehörigkeit 5,4% (16,3 Mio. Franken) zum Vermögenssteuerertrag im Kanton bei. Mittelwert des Ertrags aus Einkommenssteuer in Franken 214 nach Staatsangehörigkeit und nach Gemeinde und Wohnviertel Schweizer Ausländer Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. In fast allen Gemeinden und Wohnvierteln ist der Durchschnittswert des Einkommenssteuerertrags aus Veranlagungen von Personen ausländischer Staatsangehörigkeit höher als von Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit. Der mittlere Ertrag im gesamten Kanton beträgt für Veranlagungen von Schweizern 9 36 Franken, für Ausländer Franken. Zu einem Teil erklären sich die hohen Mittelwerte bei den Veranlagungen von Ausländern durch die Veranlagung von Personen, die zunächst der Quellenbesteuerung unterliegen und dann nachträglich ordentlich veranlagt wurden, weil sie Einkünfte von über 12 Franken im Jahr erzielten. Veranlagungen von quellenbesteuerten Personen mit Einkünften von unter 12 Franken sind in der Regel in den Auswertungen nicht enthalten. Mittelwert des Ertrags aus Vermögenssteuer in Franken 214 nach Staatsangehörigkeit und nach Gemeinde und Wohnviertel Schweizer Ausländer Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Der durchschnittliche Vermögenssteuerertrag von Ausländern ist in allen Gemeinden und Wohnvierteln niedriger als jener der Schweizer. Für den gesamten Kanton beträgt der Mittelwert bei Veranlagungen von Schweizern Franken, von Ausländern 529 Franken. 28 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

29 Steuerstatistik Basel-Stadt Ordentliche Veranlagung Staatsangehörigkeit Anzahl Veranlagungen 214 nach Staatsangehörigkeit und Alter Schweizer Ausländer Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. In allen Altersklassen gibt es weniger Veranlagungen von ausländischen als von Schweizer Staatsangehörigen. Am relativ grössten ist die Anzahl der Veranlagungen von Ausländern bei Alter 4. Dort stammen über 49% der Veranlagungen von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (883). Auch hier sind die oben erwähnten quellenbesteuerten ausländischen Personen, die nicht nachträglich ordentlich veranlagt wurden, nicht enthalten. Summe des Ertrags aus Einkommenssteuer 214 nach Staatsangehörigkeit und Alter (Werte pro Altersklasse sind bis 2 Mio. Franken ausgewiesen) Schweizer Ausländer Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die Werte pro Altersklasse sind bis maximal 2 Mio. Franken ausgewiesen. Der Einkommenssteuerertrag aus Veranlagungen ausländischer Staatsangehöriger ist in der Mehrheit der Altersklassen kleiner als jener von Schweizern. Summe des Ertrags aus Vermögenssteuer 214 nach Staatsangehörigkeit und Alter (Werte pro Altersklasse sind bis 6 Mio. Franken ausgewiesen) 6 Schweizer Ausländer Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die Werte pro Altersklasse sind bis maximal 6 Mio. Franken ausgewiesen. Die Anteile des Steuertrags aus Vermögen durch Personen ausländischer Staatsangehörigkeit sind in fast allen Altersgruppen relativ gering. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 29

30 Ordentliche Veranlagung Staatsangehörigkeit Steuerstatistik Basel-Stadt Mittelwert des Ertrags aus Einkommenssteuer 214 nach Staatsangehörigkeit und Alter 28 Schweizer Ausländer Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Bis zur Altersgruppe der 54-Jährigen sind die Mittelwerte von Ausländern in der Regel höher. Danach sind in fast allen Altersjahren jene der Schweizer höher. Zu einem Teil ist dies wieder durch die nachträgliche ordentliche Veranlagung von zunächst Quellenbesteuerten zu erklären (siehe Abb ). Mittelwert des Ertrags aus Vermögenssteuer 214 nach Staatsangehörigkeit und Alter; Werte pro Altersklasse sind bis 8 Franken ausgewiesen 8 Schweizer Ausländer Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die Werte pro Altersklasse sind bis 8 Franken ausgewiesen. Die Mittelwerte der Veranlagungen von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind in fast allen Altersjahren deutlich kleiner als die Mittelwerte der Veranlagungen von Schweizern. 3 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

31 Steuerstatistik Basel-Stadt Ordentliche Veranlagung Staatsangehörigkeit Anzahl und Anteil Veranlagungen 214 nach Staatsangehörigkeit Schweizer Ausländer Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuer in Franken und Anteil 214 nach Staatsangehörigkeit Schweizer Ausländer 3 856; 26,7% ; 73,3% ; 24,2% ; 75,8% Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik Veranlagungen von Schweizern machen einen Anteil von 73,3% aus. Auf Veranlagungen von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit entfällt mit ein Anteil von 26,7% an allen Veranlagungen im Kanton. Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Fast 1,1 Mrd. Franken Ertrag entfallen auf Veranlagungen von Schweizern. Dies entspricht einem Anteil von 75,8%. Von Personen ausländischer Staatsangehörigkeit stammt im Steuerjahr 214 ein Ertrag von fast 344 Mio. Franken oder 24,2%. Ertrag aus Einkommenssteuer in Franken und Anteil 214 nach Staatsangehörigkeit Schweizer Ausländer Ertrag aus Vermögenssteuer in Franken und Anteil 214 nach Staatsangehörigkeit Schweizer Ausländer ; 29,4% ; 7,6% ; 5,4% ; 94,6% Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Veranlagungen von Schweizern tragen im Steuerjahr 214 mit 787 Mio. Franken einen Anteil von 7,6% zum Ertrag aus Einkommenssteuer des Kantons bei. Von den Veranlagungen von Ausländern stammen über 328 Mio. Franken oder ein Anteil von 29,4%. Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Mit einem Ertrag aus Vermögenssteuer von fast 289 Mio. Franken tragen Veranlagungen von Schweizern mit 94,6% zum gesamten Ertrag bei. Auf Veranlagungen von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit entfallen über 16 Mio. Franken. Dies entspricht einem Anteil von 5,4%. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 31

32 Ordentliche Veranlagung Wanderung Steuerstatistik Basel-Stadt 2.6 Wanderung Die Datengrundlage dieses Kapitels unterscheidet sich von jener, die in diesem Bericht üblicherweise verwendet wird (siehe Kapitel 1). Deshalb ergibt sich ein etwas abweichender Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuer als in den Kapiteln zu Einkommen, Vermögen und Gesamtertrag. Auch der Steueranteil, der an die Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen entrichtet wird, ist in dieser Auswertung nicht enthalten. Die Analyse der Wanderungseffekte wird immer dann erschwert, wenn sich die Steuergesetzgebung ändert. Da bei den Wegzügern der Steuerertrag des jeweiligen Vorjahres herangezogen werden muss (weil in der Regel der Wohnsitz am entscheidend ist, wo für das gesamte Jahr die Steuerpflicht besteht, siehe Kapitel Methodik), werden die Erträge aus den Veranlagungen ohne die neuen steuerlichen Bestimmungen (Wegzüger) mit Erträgen aus Veranlagungen nach den neuen Regelungen (Zuzüger) verglichen. Dieses systematische Ungleichgewicht betrifft vor allem das Steuerjahr 28, als das sogenannte Steuerpaket in Kraft trat. Auch 214 war der Einkommenssteuertarif im Durchschnitt niedriger als 213 (Senkung von 22,5% auf 22,25% für Einkünfte bis 2 Franken). Im Jahr 214 ergab sich ein positiver Wanderungssaldo von 571 Veranlagungen (eine Veranlagung kann bei Verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft Lebenden zwei Steuerpflichtige repräsentieren). Dieser ist mehrheitlich auf Personen der Reineinkommensklasse bis 75 Franken zurückzuführen (+412 Veranlagungen), aber auch in den übrigen Klassen bis 4 Franken gab es ein Plus an Veranlagungen. Bei den Veranlagungen mit einem Reineinkommen von über 4 Franken wurde ein negativer Saldo bei den Zu- und Weggezogenen von 6 Veranlagungen verzeichnet (siehe Tabelle T11). Bei der Einkommenssteuer erbrachte die Wanderung bis zur Reineinkommensklassen von bis zu 3 ein Plus des Steuerertrags. Den grössten zusätzlichen Ertrag verzeichnete die Klasse mit einem Reineinkommen von 2 1 bis 3 Franken. Er betrug 2, Mio. Franken, bei einem Plus von 52 Veranlagungen in dieser Klasse. Bei der Vermögenssteuer wurde durch die Wanderung ein Verlust von 17 Franken verzeichnet, der allein aus der obersten Vermögensklasse (über 1 Mio. Franken) resultiert (wo es insgesamt sowohl 113 Zu- als auch Wegzüge gab). Summe des Ertrags aus Einkommens- und Vermögenssteuer 25 bis 214 in Franken 1 25 Ganzjährig Niedergelassene Zugezogene Weggezogene (Steuerertrag im Vorjahr) Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Im Steuerjahr 214 beträgt der Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuer der Zuzüger 41,7 Mio. Franken. Dies entspricht 3,4% des gesamten Steuerertrags dieses Jahres (ganzjährig Niedergelassene und Zugezogene) in Höhe von ca. 1,2 Mrd. Franken. Die Weggezogenen erbrachten im Jahr davor 37,6 Mio. Franken an Steuerertrag für den Kanton. 32 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

33 Steuerstatistik Basel-Stadt Ordentliche Veranlagung Wanderung Summe des Ertrags aus Einkommens- und Vermögenssteuer von Zugezogenen und Weggezogenen 25 bis 214 in Franken 6 Zugezogene Weggezogene (Steuerertrag im Vorjahr) Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Erstmals im untersuchten Zeitraum wurde im Jahr 29 ein positiver Saldo des Steuerertrags von Zuzügern und Wegzügern festgestellt. Er betrug etwas mehr als 4,6 Mio. Franken (siehe auch Tabelle T13). Seitdem blieb der Saldo positiv, im Steuerjahr 214 beträgt er 4,1 Mio. Franken. Dies ist allein auf die Einkommenssteuer zurückzuführen. Bei der Vermögenssteuer wurde ein Minus von 17 Franken verzeichnet. Zuzüger und Wegzüger 214 nach Alter Zuzüger Wegzüger Abb ; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. In den tieferen Altersklassen ist die Zahl der Zuzüger grösser als diejenige der Wegzüger, in den höheren Altersklassen ist es tendenziell umgekehrt. Dies dürfte daran leigen, dass eher jüngere Leute zu Ausbildungszwecken oder wegen ihres beruflichen Engagements nach Basel ziehen. Diese Gruppe weist in der Regel auch ein kleineres durchschnittliches Einkommen sowie ein deutlich kleineres Vermögen auf als Ältere. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 33

34 Quellenbesteuerung Steuerstatistik Basel-Stadt 3 Quellenbesteuerung Im Steuerjahr 215 nahm der Kanton Basel-Stadt 44 Mio. Franken an Quellensteuern ein. 75 Mio. Franken davon wurden an den Bund weitergegeben. Für die französischen Grenzgänger erhielt Basel-Stadt einen Fiskalausgleich von 76 Mio. Franken. Ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche keine Niederlassungsbewilligung besitzen, aber im Kanton Basel-Stadt Wohnsitz haben, unterliegen für die Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit einem Steuerabzug an der Quelle. Heiraten sie eine Person mit schweizerischer Staatsangehörigkeit oder mit Niederlassungsbewilligung, unterliegen sie nicht mehr der Quellenbesteuerung. Auch im Ausland wohnhafte Personen unterliegen für bestimmte Einkünfte, die sie aus dem Kanton Basel-Stadt beziehen, der Quellensteuer. Dabei kann es sich um Grenzgänger und internationale Wochenaufenthalter mit Erwerbstätigkeit im Kanton Basel-Stadt handeln, um Personen, die im internationalen Transport tätig sind, um ausländische Künstler und Sportler, die im Kanton Basel-Stadt auftreten, um Mitglieder des Verwaltungsrates einer Gesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton Basel-Stadt, um Gläubiger oder Nutzniesser von Forderungen, die durch Grundstücke im Kanton Basel-Stadt gesichert sind oder um Personen, die Leistungen aus Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt beziehen. Quellensteuerpflichtige mit Einkünften von mehr als 12 Franken in einem Kalenderjahr werden nachträglich ordentlich veranlagt. Dadurch gibt es Überschneidungen in den Statistiken der Ordentlichen Veranlagung von natürlichen Personen und der Quellenbesteuerung (siehe auch Statistisches Jahrbuch des Kantons Basel-Stadt). In den vorliegenden Darstellungen und Tabellen sind die nachträglich ordentlich Veranlagten mit Einkünften von mehr als 12 Franken sowohl im Kapitel Quellenbesteuerung als auch im Kapitel Einkommen enthalten. Hinzu kommen ebenfalls einige Quellensteuerveranlagte mit geringeren Einkünften, die aus verschiedenen Gründen nachträglich ordentlich veranlagt wurden. Im Steuerjahr 214 wurden nachträgliche ordentliche Veranlagungen von Personen durchgeführt, bei denen zuvor bereits eine Quellenbesteuerung vorlag. Ein Teil des Quellensteuerertrags fliesst an den Bund. Im Steuerjahr 215 waren dies von insgesamt 44 Mio. Franken über 75 Mio. Franken, was einem Anteil von 18,6% entspricht. Der Anteil an den Bund schwankt je nach Einkunftsart oder Status des Quellenbesteuerten zwischen 6,3% (Versicherungsleistungen) und 28,6% (Verwaltungsräte). Für die in Deutschland wohnhaften Grenzgänger beträgt er im Jahr ,6%. Anzahl Veranlagungen von Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt 215 nach Gemeinde und Wohnviertel Abb. 3-1; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Im Steuerjahr 215 werden von in Basel-Stadt wohnhaften Personen Veranlagungen durchgeführt (zusammen mit den nicht in Basel-Stadt Wohnhaften ). Die meisten Veranlagungen betreffen Personen im Wohnviertel Matthäus (2 849 Veranlagungen). Die wenigsten Veranlagungen liegen von Personen in der Einwohnergemeinde Bettingen (98) vor (siehe Tabelle T14). 34 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

35 Steuerstatistik Basel-Stadt Quellenbesteuerung Summe des Ertrags aus Quellenbesteuerung (Kanton und Bund) von Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt 215 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel Abb. 3-2; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Der höchste Ertrag aus Quellenbesteuerung liegt mit 23,7 Mio. im Wohnviertel St. Alban vor, gefolgt von der Einwohnergemeinde Riehen mit 23,5 Mio. Franken. Dies entspricht 5,9% bzw. 5,8% des Gesamtertrags aus dieser Steuerart im Jahr 215. Der kleinste Ertrag wird in der Einwohnergemeinde Bettingen mit,7 Mio. Franken (,2%) verzeichnet. Mittelwert des Ertrags aus Quellenbesteuerung (Kanton und Bund) von Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt 215 in Franken nach Gemeinde und Wohnviertel Abb. 3-3; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Das Wohnviertel Altstadt Grossbasel weist mit einem Durchschnitt von Franken den höchsten Wert auf. In den meisten Gemeinden und Wohnvierteln liegt der Durchschnitt pro Veranlagung deutlich unter 2 Franken. Summe des Ertrags aus Quellenbesteuerung (Kanton und Bund) aller Steuerpflichtigen 215 (einschliesslich Fiskalausgleich für Grenzgänger aus Frankreich) in Franken nach Einkunftsart oder Status Erwerb Versicherung Grenzgänger Deutschland Grenzgänger aus Frankreich (Fiskalausgleich) Künstler, Sport Verwaltungsräte Renten Kapitalleistungen Abb. 3-4; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Insgesamt beträgt der Ertrag aus Quellensteuer im Steuerjahr 215 fast 44 Mio. Franken (einschliesslich über 75 Mio. Franken, die an den Bund fliessen), im Vorjahr waren es ca. 381 Mio. Franken. Die Erwerbseinkommen haben im Steuerjahr 215 mit über 267 Mio. Franken oder 66,% den grössten Anteil des Gesamtertrags aus der Quellenbesteuerung. Nicht enthalten im Totalbetrag ist der Fiskalausgleich aus Frankreich für den Teil der dort wohnhaften Grenzgänger, die eine Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt haben; er betrug für das Steuerjahr 215 über 76 Mio. Franken (zum Vergleich ist dieser Betrag ebenfalls in der Grafik aufgeführt, obwohl es sich nicht um einen Quellensteuerertrag handelt). Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 35

36 Quellenbesteuerung Steuerstatistik Basel-Stadt Anteil der Quellensteuerpflichtigen nach Zugehörigkeit 215 Wohnhaft in Basel-Stadt Auswärtig/Keine Angabe Anteil des Ertrags aller Quellensteuerpflichtigen (Kanton und Bund) nach Zugehörigkeit 215 Wohnhaft in Basel-Stadt Auswärtig/Keine Angabe 33,4% 39,5% 6,5% 66,6% Abb. 3-5; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Im Steuerjahr 215 stammen 33,4% der Veranlagungen im Zuge der Quellensteuer von Personen, die in Basel-Stadt wohnen. Abb. 3-6; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die in Basel-Stadt wohnhaften Personen tragen mit 6,5% des Quellensteuerertrags überproportional zum Ertrag bei. Anzahl Veranlagungen Quellensteuer 25 und 215 Summe des Quellensteuerertrags 25 und Abb. 3-7; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Die Bedeutung der Quellensteuer hat für den Kanton Basel-Stadt in den letzten Jahren stark zugenommen. 25 wurden Veranlagungen durchgeführt, im Jahr 215 sind es Grosse Steigerungen gibt es bei den Erwerbseinkommen sowie bei den Grenzgängern aus Deutschland. Der relative Zuwachs ist aber auch bei Renten oder Kapitalleistungen hoch. Abb. 3-8; Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt, Steuerstatistik. Im Steuerjahr 25 lag der Gesamtertrag bei 183 Mio. Franken (teuerungsbereinigt), im Jahr 215 beträgt er 44 Mio. Franken (siehe auch Tabelle T15). Der Bund erhält davon 75 Mio. Franken (18,6%). Besonders gross ist der Zuwachs bei den Quellensteuern auf Erwerbseinkommen, von 19 Mio. Franken auf 267 Mio. Franken. 36 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

37 Steuerstatistik Basel-Stadt Tabellen 4 Tabellenanhang T1: Reineinkommen, Reinvermögen und Steuerertrag natürlicher Personen nach Wohnsitzstatus Wohnsitzstatus Anzahl Veran- Reineinkommen in Fr. Reinvermögen in Fr. Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuer 3 in Fr. lagungen 2 Mittelwert Mittelwert Ertrag 3 Mittelwert Mittelwert Ertrag Mittelwert Summe Wohnhaft in Basel-Stadt Unterjährige Auswärtige Steuerveranlagungen von natürlichen Personen, die für das Steuerjahr 214 ordentlich veranlagt wurden. Enthalten sind auch Personen, die der Quellenbesteuerung unterliegen und gemäss Steuergesetz nachträglich ordentlich veranlagt werden. 2 Mit Überschneidungen in den Untergruppen, zum Beispiel unterjährige Auswärtige. Erfasst sind Veranlagungen, die bis Anfang September 216 durchgeführt wurden. 3 In den Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen werden seit dem Steuerjahr 28 die Einkommens- und die Vermögenssteuer anteilig an Kanton und Gemeinde bezahlt, zuvor galt dies nur für die Einkommenssteuer. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde der Wert für Veranlagungen in Riehen und Bettingen hochgerechnet. 4 Die im Kanton Basel-Stadt gemeldeten Wochenaufenthalter versteuern ihr Einkommen und Vermögen im Wohnsitzkanton. Sie sind in dieser Tabelle nicht aufgeführt. T2: Reineinkommen, Reinvermögen und Steuerertrag natürlicher Personen nach Tarifstatus Tarifstatus Anzahl Veran- Reineinkommen in Fr. Reinvermögen in Fr. Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuer 2 in Fr. lagungen Mittelwert Mittelwert Ertrag 2 Mittelwert Mittelwert Ertrag Mittelwert Summe Alleinstehend Verheiratet Alleinstehend mit Kind u.a Total Veranlagungen von ganzjährig in Basel-Stadt Steuerpflichtigen, ohne Unterjährige und Auswärtige; ohne Wochenaufenthalter. 2 In den Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen werden seit dem Steuerjahr 28 die Einkommens- und die Vermögenssteuer anteilig an Kanton und Gemeinde bezahlt, zuvor galt dies nur für die Einkommenssteuer. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde der Wert für Veranlagungen in Riehen und Bettingen hochgerechnet. 3 Seit dem Steuerjahr 27 werden die kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern von in eingetragener Partnerschaft Lebenden wie bei Verheirateten zum Tarif B berechnet. Die eingetragene Partnerschaft wird gleichbehandelt wie die Ehe und in der Auswertung aus praktischen Gründen zu dieser Kategorie gezählt. 4 Die kantonale Einkommenssteuer von alleinstehenden Personen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt leben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten, wird wie bei Verheirateten zum Tarif B berechnet. Die Vermögenssteuer hingegen zum Tarif A. T3: Reineinkommen und Einkommenssteuer nach Gemeinde und Wohnviertel 214 Gemeinde Anzahl Veran- Reineinkommen in Fr. Gini- Ertrag aus Einkommenssteuer 2 in Fr. Steuerbe- Wohnviertel lagungen 1 Mittelwert Median Koeffizient Mittelwert Median Summe lastung 3 in % Altstadt Grossbasel , ,5 Vorstädte , , Am Ring , ,2 Breite , ,9 St. Alban , , Gundeldingen , ,9 Bruderholz , ,3 Bachletten , ,5 Gotthelf , ,7 Iselin , ,2 St. Johann , ,5 Altstadt Kleinbasel , , Clara , ,5 Wettstein , ,6 Hirzbrunnen , ,6 Rosental , ,8 Matthäus , ,4 Klybeck , ,4 Kleinhüningen , ,6 Riehen , ,7 Bettingen , , Kanton Basel-Stadt , ,1 1 Veranlagungen von ganzjährig in Basel-Stadt Steuerpflichtigen, ohne Unterjährige und Auswärtige; ohne Wochenaufenthalter. 2 In den Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen werden seit dem Steuerjahr 28 die Einkommens- und die Vermögenssteuer anteilig an Kanton und Gemeinde bezahlt, zuvor galt dies nur für die Einkommenssteuer. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde der Wert für Veranlagungen in Riehen und Bettingen hochgerechnet. 3 Die Steuerbelastung des Reineinkommens ergibt sich aus dem Verhältnis des Mittelwertes des Ertrags aus Einkommenssteuer und des Mittelwertes des Reineinkommens. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 37

38 Tabellen Steuerstatistik Basel-Stadt T4: Reinvermögen und Vermögenssteuer nach Gemeinde und Wohnviertel 214 Gemeinde Anzahl Veran- Reinvermögen in Fr. Gini- Ertrag aus Vermögenssteuer 2 in Fr. Steuerbe- Wohnviertel lagungen 1 Mittelwert Median Koeffizient Mittelwert Median Summe lastung 3 in % Altstadt Grossbasel , ,52 Vorstädte , ,5 Am Ring , ,57 Breite , ,36 St. Alban , ,52 Gundeldingen , ,38 Bruderholz , ,73 Bachletten , ,46 Gotthelf , ,5 Iselin , ,36 St. Johann , ,41 Altstadt Kleinbasel , ,46 Clara , ,38 Wettstein , ,34 Hirzbrunnen , ,39 Rosental , ,33 Matthäus , ,38 Klybeck , ,3 Kleinhüningen , ,27 Riehen , ,5 Bettingen , ,44 Kanton Basel-Stadt , ,54 1 Veranlagungen von ganzjährig in Basel-Stadt Steuerpflichtigen, ohne Unterjährige und Auswärtige; ohne Wochenaufenthalter. 2 In den Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen werden seit dem Steuerjahr 28 die Einkommens- und die Vermögenssteuer anteilig an Kanton und Gemeinde bezahlt, zuvor galt dies nur für die Einkommenssteuer. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde der Wert für Veranlagungen in Riehen und Bettingen hochgerechnet. 3 Die Steuerbelastung des Reinvermögens ergibt sich aus dem Verhältnis des Mittelwertes des Ertrags aus Vermögenssteuer und des Mittelwertes des Reinvermögens. T5: Steuerertrag nach Gemeinde und Wohnviertel 214 Gemeinde Anzahl Veran- Mittelwert des Steuerertrags 2 in Fr. Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuer 2 in Fr. Anteil am Steuer- Wohnviertel lagungen 1 Einkommen Vermögen Mittelwert Median Summe ertrag 2 in % Altstadt Grossbasel ,5 Vorstädte ,7 Am Ring ,8 Breite , St. Alban ,5 Gundeldingen ,3 Bruderholz ,7 Bachletten ,5 Gotthelf ,7 Iselin ,6 St. Johann ,4 Altstadt Kleinbasel ,1 Clara ,2 Wettstein , Hirzbrunnen , Rosental ,2 Matthäus ,3 Klybeck ,3 Kleinhüningen ,6 Riehen , Bettingen ,8 Kanton Basel-Stadt , 1 Veranlagungen von ganzjährig in Basel-Stadt Steuerpflichtigen, ohne Unterjährige und Auswärtige; ohne Wochenaufenthalter. 2 In den Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen werden seit dem Steuerjahr 28 die Einkommens- und die Vermögenssteuer anteilig an Kanton und Gemeinde bezahlt, zuvor galt dies nur für die Einkommenssteuer. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde der Wert für Veranlagungen in Riehen und Bettingen hochgerechnet. 38 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

39 Steuerstatistik Basel-Stadt Tabellen T6: Steuerveranlagungen und Steuerertrag nach Gemeinde und Wohnviertel 24 und Gemeinde Anzahl Veranlagungen 2 Veränderung in % Gesamtsteuerertrag in Fr. 3 Veränderung in % Wohnviertel pro Jahr pro Jahr Altstadt Grossbasel ,7, ,9 3,56 Vorstädte ,4, ,1,96 Am Ring ,4 -, ,9 2,96 Breite ,1, ,8,8 St. Alban ,3, ,5 1, Gundeldingen ,4, ,5,82 Bruderholz ,6, ,4 5,96 Bachletten ,9, ,6,35 Gotthelf ,5, ,7,27 Iselin ,8, ,9 -,5 St. Johann ,4, ,8,66 Altstadt Kleinbasel ,6, , -,2 Clara ,9, ,,49 Wettstein ,3, ,6 2,14 Hirzbrunnen ,, ,3 -,13 Rosental ,5, ,9 1,22 Matthäus ,, ,3 -,23 Klybeck ,2, ,5-1,68 Kleinhüningen ,1 1, ,2 -,64 Riehen ,6, ,1,87 Bettingen ,9, ,7 1,64 Kanton Basel-Stadt ,5, ,8 1,39 1 Teuerungsbereinigt gemäss der Entwicklung des Basler Index der Konsumentenpreise 24 bis Veranlagungen von ganzjährig in Basel-Stadt Steuerpflichtigen, ohne Unterjährige und Auswärtige; ohne Wochenaufenthalter. 3 In den Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen werden seit dem Steuerjahr 28 die Einkommens- und die Vermögenssteuer anteilig an Kanton und Gemeinde bezahlt, zuvor galt dies nur für die Einkommenssteuer. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde der Wert für Veranlagungen in Riehen und Bettingen hochgerechnet. T7: Reineinkommen nach Gemeinde und Wohnviertel 24 und Gemeinde Mittelwert Reineinkommen in Fr. Veränderung in % Median Reineinkommen in Fr. Veränderung in % Wohnviertel pro Jahr pro Jahr Altstadt Grossbasel ,7 2, ,4 -,4 Vorstädte ,9 1, ,5,72 Am Ring , 1, ,5,15 Breite ,2, ,4 -,55 St. Alban ,5, ,4,4 Gundeldingen ,, ,3 -,34 Bruderholz ,9 2, ,6 -,47 Bachletten ,8, ,5 -,25 Gotthelf ,1 -, ,8,8 Iselin ,6 -, , -,72 St. Johann ,9, ,5 -,78 Altstadt Kleinbasel ,1 -, ,5 -,36 Clara ,6, ,8 -,49 Wettstein ,8 1, ,7 -,27 Hirzbrunnen ,7, , -,2 Rosental ,7, ,9 -,6 Matthäus , -, ,4-1,2 Klybeck ,1-1, ,2-1,52 Kleinhüningen ,4 -, ,7 -,48 Riehen ,7, ,5 -,36 Bettingen ,9 1, ,4 -,44 Kanton Basel-Stadt ,4, , -,51 1 Teuerungsbereinigt gemäss der Entwicklung des Basler Index der Konsumentenpreise 24 bis 214. Veranlagungen von ganzjährig in Basel-Stadt Steuerpflichtigen, ohne Unterjährige und Auswärtige; ohne Wochenaufenthalter. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 39

40 Tabellen Steuerstatistik Basel-Stadt T8: Reinvermögen nach Gemeinde und Wohnviertel 24 und Gemeinde Mittelwert Reinvermögen in Fr. Veränderung in % Median Reinvermögen in Fr. Veränderung in % Wohnviertel pro Jahr pro Jahr Altstadt Grossbasel , 6, ,3 4,43 Vorstädte ,5, ,9 5,13 Am Ring ,2 6, ,3 6,13 Breite ,8 1, ,4,24 St. Alban ,8 1, , 1,67 Gundeldingen ,3 4, ,2 1,12 Bruderholz , 9, ,8 -,18 Bachletten ,4 1, ,8,28 Gotthelf ,1 4, ,5 3,68 Iselin , 1, ,1 1,5 St. Johann ,4 2, , 6,11 Altstadt Kleinbasel ,5, ,3 2,68 Clara ,6 3, ,5 1,54 Wettstein ,8 1, , 5,33 Hirzbrunnen ,1 1, ,5 -,57 Rosental , 3, ,1 25,64 Matthäus ,2 2, ,8 14,24 Klybeck ,2, ,5 14,2 Kleinhüningen ,8, , 9,33 Riehen , 2, ,8,66 Bettingen , 2, ,4 3,53 Kanton Basel-Stadt ,3 3, ,8 2,95 1 Teuerungsbereinigt gemäss der Entwicklung des Basler Index der Konsumentenpreise 24 bis 214. Veranlagungen von ganzjährig in Basel-Stadt Steuerpflichtigen, ohne Unterjährige und Auswärtige; ohne Wochenaufenthalter. T9: Reineinkommen, Reinvermögen und Steuerertrag von Schweizern nach Gemeinde und Wohnviertel 214 Gemeinde Anzahl Veran- Reineinkommen in Fr. Reinvermögen in Fr. Steuerertrag aus Einkommen Wohnviertel lagungen 1 Mittelwert Mittelwert Ertrag 2 Summe Ertrag 2 Mittelwert Mittelwert Ertrag 2 Summe Ertrag 2 und Vermögen in Fr. Altstadt Grossbasel Vorstädte Am Ring Breite St. Alban Gundeldingen Bruderholz Bachletten Gotthelf Iselin St. Johann Altstadt Kleinbasel Clara Wettstein Hirzbrunnen Rosental Matthäus Klybeck Kleinhüningen Riehen Bettingen Kanton Basel-Stadt Veranlagungen von ganzjährig in Basel-Stadt Steuerpflichtigen, ohne Unterjährige und Auswärtige; ohne Wochenaufenthalter. Bei Verheirateten und bei in eingetragener Partnerschaft Lebenden ist die Staatsangehörigkeit der in der Steuererklärung erstgenannten Person massgebend. 2 In den Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen werden seit dem Steuerjahr 28 die Einkommens- und die Vermögenssteuer anteilig an Kanton und Gemeinde bezahlt, zuvor galt dies nur für die Einkommenssteuer. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde der Wert für Veranlagungen in Riehen und Bettingen hochgerechnet. 4 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

41 Steuerstatistik Basel-Stadt Tabellen T1: Reineinkommen, Reinvermögen und Steuerertrag von Ausländern nach Gemeinde und Wohnviertel 214 Gemeinde Anzahl Veran- Reineinkommen in Fr. Reinvermögen in Fr. Steuerertrag aus Einkommen Wohnviertel lagungen 1 Mittelwert Mittelwert Ertrag 2 Summe Ertrag 2 Mittelwert Mittelwert Ertrag 2 Summe Ertrag 2 und Vermögen in Fr. Altstadt Grossbasel Vorstädte Am Ring Breite St. Alban Gundeldingen Bruderholz Bachletten Gotthelf Iselin St. Johann Altstadt Kleinbasel Clara Wettstein Hirzbrunnen Rosental Matthäus Klybeck Kleinhüningen Riehen Bettingen Kanton Basel-Stadt Veranlagungen von ganzjährig in Basel-Stadt Steuerpflichtigen, ohne Unterjährige und Auswärtige; ohne Wochenaufenthalter. Bei Verheirateten und bei in eingetragener Partnerschaft Lebenden ist die Staatsangehörigkeit der in der Steuererklärung erstgenannten Person massgebend. 2 In den Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen werden seit dem Steuerjahr 28 die Einkommens- und die Vermögenssteuer anteilig an Kanton und Gemeinde bezahlt, zuvor galt dies nur für die Einkommenssteuer. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde der Wert für Veranlagungen in Riehen und Bettingen hochgerechnet. T11: Steuerveranlagungen von Gewanderten und ganzjährig Niedergelassenen nach Einkommensklasse seit 25 Klassen des Reineinkommens Ganzjährig Niedergelassene 2 Bis 5 Fr bis 75 Fr bis 1 Fr bis 2 Fr bis 3 Fr bis 4 Fr bis 5 Fr Fr. u.m Total Zugezogene 3 Bis 5 Fr bis 75 Fr bis 1 Fr bis 2 Fr bis 3 Fr bis 4 Fr bis 5 Fr Fr. u.m Total Weggezogene 4 Bis 5 Fr bis 75 Fr bis 1 Fr bis 2 Fr bis 3 Fr bis 4 Fr bis 5 Fr Fr. u.m Total Saldo 5 Bis 5 Fr bis 75 Fr bis 1 Fr bis 2 Fr bis 3 Fr bis 4 Fr bis 5 Fr Fr. u.m Total Bei unterjähriger Steuerpflicht wurde das Einkommen auf ein ganzes Jahr hochgerechnet. 2 Steuerpflichtige ab 19 Jahre, die sowohl am des Berichtsjahres, wie auch am des Vorjahres in Basel-Stadt niedergelassen waren und ordentlich veranlagt wurden. Jahre 25 und 26 aufgrund von Nachmeldungen korrigiert. 3 Steuerpflichtige ab 19 Jahre, die am des Berichtsjahres, nicht aber am des Vorjahres in Basel-Stadt niedergelassen waren und ordentlich veranlagt wurden. 4 Steuerpflichtige ab 19 Jahre, die am des Vorjahres in Basel-Stadt niedergelassen waren und im Vorjahr ordentlich veranlagt wurden, am des Berichtsjahres nicht mehr in Basel-Stadt niedergelassen waren und nicht im Berichtsjahr gestorben sind. Massgebend ist die Einkommensklasse gemäss Veranlagung des Jahres vor dem Wegzug. 5 Zugezogene minus Weggezogene. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 41

42 Tabellen Steuerstatistik Basel-Stadt T12: Steuerveranlagungen von Gewanderten und ganzjährig Niedergelassenen nach Vermögensklasse seit 25 Klassen des Reinvermögens Ganzjährig Niedergelassene 2 Bis 5 Fr bis 1 Fr bis 2 Fr bis 5 Fr bis 1 Fr Fr. u.m Total Zugezogene 3 Bis 5 Fr bis 1 Fr bis 2 Fr bis 5 Fr bis 1 Fr Fr. u.m Total Weggezogene 4 Bis 5 Fr bis 1 Fr bis 2 Fr bis 5 Fr bis 1 Fr Fr. u.m Total Saldo 5 Bis 5 Fr bis 1 Fr bis 2 Fr bis 5 Fr bis 1 Fr Fr. u.m Total Bei unterjähriger Steuerpflicht wurde der Vermögensstand per Ende der Steuerpflicht, ansonsten per Ende Jahr betrachtet. 2 Steuerpflichtige ab 19 Jahre, die sowohl am des Berichtsjahres, wie auch am des Vorjahres in Basel-Stadt niedergelassen waren und ordentlich veranlagt wurden. Jahre 25 und 26 aufgrund von Nachmeldungen korrigiert. 3 Steuerpflichtige ab 19 Jahre, die am des Berichtsjahres, nicht aber am des Vorjahres in Basel-Stadt niedergelassen waren und ordentlich veranlagt wurden. 4 Steuerpflichtige ab 19 Jahre, die am des Vorjahres in Basel-Stadt niedergelassen waren und im Vorjahr ordentlich veranlagt wurden, am des Berichtsjahres nicht mehr in Basel-Stadt niedergelassen waren und nicht im Berichtsjahr gestorben sind. Massgebend ist die Einkommensklasse gemäss Veranlagung des Jahres vor dem Wegzug. 5 Zugezogene minus Weggezogene. T13: Steuerertrag von Gewanderten und ganzjährig Niedergelassenen seit 25 in Mio. Fr. Steuerart, Wohnsitzstatus Einkommenssteuer Ganzjährig Niedergelassene 1 865,8 878,3 912,8 878,7 886,1 97,7 868,3 869,6 877,8 95,2 Zugezogene 2 28, 29,3 35,5 33,3 37,3 37,1 39,1 43,2 45,1 39,7 Weggezogene 3 44, 35,1 36,6 34,9 31,9 27,8 32,7 31,3 33,9 35,6 Reineinkommen über 1 Fr. Ganzjährig Niedergelassene 1 433,2 446,8 478,5 476,2 477, 495, 455,9 463,7 483,1 512,1 Zugezogene 2 11,7 12,8 16,8 14,1 18,7 18,2 18,1 21,7 23,9 21, Weggezogene 3 21,9 14,7 16,2 15,9 14,2 12,6 15,2 14,2 16,5 18,8 Reinvermögen über 1 Fr. Ganzjährig Niedergelassene 1 46,8 472,4 497,8 54,3 58,2 524,9 486,5 498,4 52,8 53,5 Zugezogene 2 9,4 1,4 12,9 1,3 14,2 14, 13,4 17,4 19,4 17,5 Weggezogene 3 19,2 12,1 12,9 13, 11,7 1,4 13,6 11,9 14,6 16,1 Vermögenssteuer Ganzjährig Niedergelassene 1 24,7 28, 25,9 27,2 214,4 212,3 185,7 213,2 255,5 281,5 Zugezogene 2 8,5 3, 1,8 1,3 1,4 2,6 1,8 2,9 3,5 2, Weggezogene 3 5,7 1,5 1,8 2,2 2,2 1,2 3,4 1,7 2,5 2, Reineinkommen über 1 Fr. Ganzjährig Niedergelassene 1 162,1 165,5 167,3 173,8 179,6 176,1 147,2 177,9 25,5 229,6 Zugezogene 2 8, 2,6 1,4 1,,9 2, 1,2 2,3 3, 1,4 Weggezogene 3 5,1,9 1,3 1,6 1,7,8 2,7 1,2 1,9 1,4 Reinvermögen über 1 Fr. Ganzjährig Niedergelassene 1 24,2 27,5 25,5 26,8 214,1 211,9 185,3 213,1 255,4 281,4 Zugezogene 2 8,5 3, 1,8 1,3 1,3 2,6 1,7 2,9 3,5 2, Weggezogene 3 5,7 1,5 1,8 2,2 2,2 1,2 3,4 1,7 2,5 2, 1 Steuerpflichtige ab 19 Jahre, die sowohl am des Berichtsjahres, wie auch am des Vorjahres in Basel-Stadt niedergelassen waren und ordentlich veranlagt wurden. 2 Steuerpflichtige ab 19 Jahre, die am des Berichtsjahres, nicht aber am des Vorjahres in Basel-Stadt niedergelassen waren und ordentlich veranlagt wurden. Jahre 25 und 26 aufgrund von Nachmeldungen korrigiert. 3 Steuerpflichtige ab 19 Jahre, die am des Vorjahres in Basel-Stadt niedergelassen waren und im Vorjahr ordentlich veranlagt wurden, am des Berichtsjahres nicht mehr in Basel-Stadt niedergelassen waren und nicht im Berichtsjahr gestorben sind. Massgebend ist die Einkommensklasse gemäss Veranlagung des Jahres vor dem Wegzug. 42 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

43 Steuerstatistik Basel-Stadt Tabellen T14: Quellensteuerertrag (Kanton und Bund) nach Gemeinde und Wohnviertel Gemeinde Anzahl Steuer- Veranlagungen Steuerertrag aus Quellensteuer in Fr. 3 Anteil an Gesamt- Wohnviertel pflichtige 2 Anzahl Anteil in % Mittelwert pro Veranl. Summe ertrag in % Altstadt Grossbasel , ,7 Vorstädte , ,8 Am Ring , , Breite , ,1 St. Alban , ,9 Gundeldingen , ,1 Bruderholz , ,4 Bachletten , ,7 Gotthelf , ,7 Iselin , ,5 St. Johann , ,3 Altstadt Kleinbasel , ,2 Clara , ,1 Wettstein , ,7 Hirzbrunnen , , Rosental , ,6 Matthäus , ,3 Klybeck , , Kleinhüningen , ,4 Riehen , ,8 Bettingen 89 98, ,2 Auswärtig, keine Angabe , ,5 Kanton Basel-Stadt , , 1 Bestimmte steuerpflichtige Personen - zum Beispiel ausländische Arbeitskräfte ohne Niederlassungsbewilligung - unterliegen einer Quellensteuer, die anstelle des ordentlichen Veranlagungs- und Bezugsverfahrens erhoben wird. Weitere Informationen hierzu finden sich im Glossar. Eine nachträgliche ordentliche Veranlagung wird durchgeführt, wenn die quellenbesteuerten Einkünfte einer Person in einem Kalenderjahr mehr als 12 Franken betragen. Daneben gibt es noch weitere Fälle, wo bisher quellenbesteuerte Personen nachträglich ordentlich veranlagt werden; zum Beispiel nach einer Heirat mit einem ordentlich veranlagten Ehepartner oder nach dem Erteilen der Niederlassungsbewilligung. Im Steuerjahr 214 waren dies insgesamt Veranlagungen. Diese sind ebenfalls in den Tabellen zur Ordentlichen Veranlagung natürlicher Personen erfasst. 2 Steuerpflichtige, die mehrmals im Jahr für verschiedene Einkunftsarten bzw. in einem unterschiedlichen Status im Zuge der Quellenbesteuerung veranlagt wurden, werden nur einmal gezählt. 3 Der Ertrag umfasst auch den Anteil, der an den Bund fliesst. Im Jahr 215 waren dies über 75 Mio. Franken. T15: Quellensteuerertrag nach Einkunftsart oder Status 25 und Einkunftsart Anzahl Veranlagungen Anteil in % Mittelwert in Fr. Summe in Fr. Anteil in % Veränderung in % Status Erwerbseinkommen ,9 44, ,5 66, 145,1 9,4 Versicherungsleistungen ,6 3, ,8,5 42,4 3,6 Grenzgänger ,6 36, , 21,3 51,6 4,2 Künstler, Sportler, Referenten ,1 2, ,7,5 54,1 4,4 Verwaltungsräte ,4, ,4 4,8 63,4 22, Rentenbezüger , 1, ,9,6 55,5 4,5 Bezüger von Kapitalleistungen ,5 11, ,7 6,3 144,1 9,3 Total , 1, , 1, 12,8 8,2 1 Bestimmte steuerpflichtige Personen - zum Beispiel ausländische Arbeitskräfte ohne Niederlassungsbewilligung - unterliegen einer Quellensteuer, die anstelle des ordentlichen Veranlagungs- und Bezugsverfahrens erhoben wird. Weitere Informationen hierzu finden sich im Glossar. Eine nachträgliche ordentliche Veranlagung wird durchgeführt, wenn die quellenbesteuerten Einkünfte einer Person in einem Kalenderjahr mehr als 12 Franken betragen. Daneben gibt es noch weitere Fälle, wo bisher quellenbesteuerte Personen nachträglich ordentlich veranlagt werden; zum Beispiel nach einer Heirat mit einem ordentlich veranlagten Ehepartner oder nach dem Erteilen der Niederlassungsbewilligung. Im Steuerjahr 214 waren dies insgesamt Veranlagungen. Diese sind ebenfalls in den Tabellen zur Ordentlichen Veranlagung von natürlichen Personen erfasst. Teuerungsbereinigt gemäss der Entwicklung des Basler Index der Konsumentenpreise 25 bis Ohne Fiskalausgleich aus Frankreich für dort wohnhafte Grenzgänger, die eine Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt haben. Für das Steuerjahr 215 betrug der Fiskalausgleich 76,4 Mio. Franken. Im Jahr 25 betrug er ca. 6,2 Mio. Franken (teuerungsbereinigt: 64,3 Mio.). 3 Verwaltungsräte als Bezüger von Tantiemen und Sitzungsgeldern; einschliesslich Mitarbeiterbeteiligungen. 4 Einschliesslich Hypothekenzinsbezüger. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 43

44 Glossar Steuerstatistik Basel-Stadt Glossar Abzüge Verschiedene Beträge, die in der Steuererklärung von den Einkünften oder dem Vermögen subtrahiert werden dürfen (zum Beispiel Sozialabzüge für Kinder). Die Abzüge mindern das Einkommen oder Vermögen, das versteuert werden muss. Arithmetisches Mittel Das arithmetische Mittel, auch Mittelwert oder Durchschnitt genannt, wird errechnet, indem man die einzelnen Beobachtungswerte addiert und die Summe durch die Anzahl der Beobachtungswerte teilt. Auswärtige Personen, die im Steuerjahr eine selbstständige Erwerbstätigkeit im Kanton Basel-Stadt (Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte oder Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton Basel-Stadt) ausübten oder ein Grundstück besassen, ihren Wohnsitz aber in einem anderen Kanton hatten, brauchen die Steuererklärung nicht auszufüllen. Sie können stattdessen eine Kopie der ausgefüllten Steuererklärung des Wohnsitzkantons samt Beilagen zusammen mit dem unausgefüllten, aber unterzeichneten Steuerformular abgeben. Die den Kanton Basel-Stadt betreffende Jahresrechnung bzw. Liegenschaftsabrechnung ist beizulegen. Personen mit Wohnsitz im Ausland haben die Steuererklärung in jedem Fall auszufüllen. Besteuert wird der baselstädtische Teil des Einkommens und Vermögens zum Satz des gesamten Einkommens und Vermögens. Datenschutz Für die Auswertungen im Zuge der Steuerstatistik wurde seitens der Datenschutz-Kommission Basel-Stadt die Vorgabe gemacht, räumliche Auswertungen erst ab 3 Veranlagungen pro Einheit zu veröffentlichen. Zusätzlich werden im Bericht Extremwerte wie zum Beispiel bei der Auswertung nach Alter nicht ausgewiesen. Eingetragene Partnerschaft Gemäss dem Partnerschaftsgesetz, das am 1. Januar 27 in Kraft getreten ist, ist eine eingetragene Partnerschaft eine privatrechtliche Institution, die Personen gleichen Geschlechts vorbehalten ist und ihnen einen neuen Zivilstand und damit einen eigenen Status verleiht. Die eingetragene Partnerschaft wird mit Ausnahme bestimmter Bereiche (Name, Bürgerrecht, Adoption und fortpflanzungsmedizinische Verfahren) der Ehe gleichgestellt. Sie wird von einem Zivilstandsamt vollzogen und gibt der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft einen gesetzlichen Rahmen. Bei Gericht kann auch die Auflösung der Partnerschaft beantragt werden. Gemeindesteuer Personen, die in den Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen Wohnsitz haben oder dort Grundeigentum besitzen oder einen selbständigen Erwerb ausüben, müssen einen Teil der Einkommenssteuer und der Vermögenssteuer an die Gemeinde abführen. Um die Gemeinden mit den Wohnvierteln des Kantons Basel-Stadt vergleichen zu können, wurde der Ertrag hochgerechnet. Gini-Koeffizient Der Gini-Koeffizient ist ein gebräuchliches Mass dafür, wie gleichmässig Einkommen (oder Vermögen) zwischen einzelnen Haushalten verteilt sind. Der Gini-Koeffizient kann Werte zwischen und 1 annehmen, wobei höhere Werte mehr Ungleichheit bedeuten. Ein Wert von würde bedeuten, dass alle Haushalte ein gleich hohes Einkommen hätten (perfekte Gleichheit). Ein Wert von 1 würde dann erreicht, wenn nur ein Haushalt ein Einkommen erzielte, alle andern aber kein Einkommen haben (maximale Ungleichheit). Der Gini-Koeffizient wird von der sogenannten Lorenzkurve abgeleitet; er berechnet sich aus dem Verhältnis der Fläche zwischen Gleichverteilungslinie und Lorenzkurve zur Fläche unterhalb der Gleichverteilungslinie. Median Der Median ist als der mittlere aller der Grösse nach sortierten Variablenwerte definiert. Er teilt die Verteilung in zwei Teile, die gleichviel Werte enthalten. Merkmal Ein Merkmal ist allgemein eine erkennbare Eigenschaft, die eine Person, eine Sache oder einen abstrakten Zusammenhang von anderen unterscheidet (Charakteristikum). In der Statistik spricht man von einem Merkmal im Sinne einer erhobenen Grösse bzw. einer statistischen Variable. 44 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

45 Steuerstatistik Basel-Stadt Glossar Ordentliche Veranlagung Das gängige Verfahren im Kanton Basel-Stadt, um das Einkommen und Vermögen natürlicher Personen zu besteuern. Personen, die während eines ganzen Steuerjahres steuerpflichtig waren und nicht der Quellenbesteuerung unterliegen, werden ordentlich besteuert. Quellenbesteuerung Ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche keine Niederlassungsbewilligung besitzen, aber im Kanton Basel-Stadt Wohnsitz haben, unterliegen für die Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit einem Steuerabzug an der Quelle. Heiraten sie eine Person mit schweizerischer Staatsangehörigkeit oder mit Niederlassungsbewilligung, unterliegen sie nicht mehr der Quellenbesteuerung. Im Ausland wohnhafte Personen unterliegen für bestimmte Einkünfte, die sie aus dem Kanton Basel-Stadt beziehen, der Quellensteuer. Dabei kann es sich um Grenzgänger und internationale Wochenaufenthalter mit Erwerbstätigkeit im Kanton Basel-Stadt handeln, um Personen, die im internationalen Transport tätig sind, um ausländische Künstler und Sportler, die im Kanton Basel-Stadt auftreten, um Mitglieder des Verwaltungsrates einer Gesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton Basel-Stadt, um Gläubiger oder Nutzniesser von Forderungen, die durch Grundstücke im Kanton Basel-Stadt gesichert sind oder um Personen, die Leistungen aus Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt beziehen. Reineinkommen Steuerbare Einkünfte abzüglich der zu ihrer Erzielung notwendigen Aufwendungen und allgemeinen Abzüge. Reinvermögen Vermögen abzüglich Schulden (einschliesslich der fälligen Steuerschulden). Sozialabzüge Beträge für beispielsweise Ehegatten oder Kinder, die von den Einkünften oder dem Vermögen abgezogen werden dürfen und das steuerbare Einkommen und Vermögen und somit den Steuerbetrag reduzieren. Sozialabzüge tragen der individuellen Situation Rechnung und führen zu einer Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Steuerbares Einkommen Reineinkommen abzüglich Sozialabzüge (Kinder-, Fremdbetreuungs- und Unterstützungsbeiträge). Steuerbares Vermögen Reinvermögen abzüglich Steuerfreibeträge. Steuerbelastung Zum Errechnen dieser Masszahl wird der Mittelwert des Steuerertrags (aus Einkommens- oder Vermögenssteuer) pro Veranlagung durch den Mittelwert des Reineinkommens oder des Reinvermögens geteilt. So erhält man die Steuerbelastung des Reineinkommens oder die Steuerbelastung des Reinvermögens. Steuerpflicht Im Zuge der Ordentlichen Veranlagung natürlicher Personen 214 mussten alle Personen eine Steuererklärung abgeben, die am 31. Dezember 214 Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hatten und im Jahre 214 volljährig waren oder wurden. Auch Personen ohne Wohnsitz im Kanton, die nur wirtschaftlich zugehörig waren zum Beispiel Inhaber eines Grundstücks oder Geschäftsbetriebs mussten die Einnahmen hieraus in der Regel im Kanton Basel-Stadt versteuern. Wochenaufenthalter sind an ihrem Wohnkanton steuerpflichtig. Stichtag Die Steuererklärungen im Kanton Basel-Stadt müssen in jedem Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Steuerverwaltung eingereicht werden. Für das Steuerjahr 214 war dies der 31. März 215. Eine Abgabefristverlängerung ist möglich. Tarif Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern im Kanton Basel-Stadt gibt es zwei Tarife; Tarif A für Alleinstehende und Tarif B für Verheiratete. Bei alleinstehenden Personen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt leben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten, wird die Einkommenssteuer zum Tarif B berechnet, die Vermögenssteuer hingegen zum Tarif A. Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 45

46 Glossar Steuerstatistik Basel-Stadt Teuerungsbereinigung Um die Daten der Steuerjahre 24 bzw. 25 real mit den Werten der Jahre 214 bzw. 215 vergleichen zu können, wurden die Werte anhand der Reihe des Basler Index der Konsumentenpreise teuerungsbereinigt. Dies ergab für 24 einen Korrekturfaktor von 1,561, für 25 einen von 1,286. Unterjährige Personen, die nicht für das gesamte Steuerjahr in Basel-Stadt veranlagt wurden, wurden in der Regel bei den Auswertungen nicht berücksichtigt. Sie werden im Bericht als Unterjährige bezeichnet. Personen, die im Steuerjahr aus einem anderen Kanton in den Kanton Basel-Stadt zugezogen sind und am 31. Dezember im Kanton Wohnsitz hatten, werden für das ganze Jahr besteuert und haben eine Steuererklärung abzugeben. Personen, die im Steuerjahr aus dem Kanton Basel-Stadt weggezogen sind, werden für das ganze Jahr im anderen Kanton besteuert. Sie haben keine Steuererklärung abzugeben. Personen, die im Steuerjahr aus dem Ausland in den Kanton Basel-Stadt zugezogen sind, sind ab dem Zuzugsdatum steuerpflichtig und haben eine Steuererklärung für den Zeitraum vom Beginn der Steuerpflicht bis zum 31. Dezember abzugeben. Die Dauer der unterjährigen Steuerpflicht ist in der Steuererklärung anzugeben. Personen, die im Steuerjahr vom Kanton Basel-Stadt ins Ausland weggezogen sind, sind bis zum Wegzugsdatum steuerpflichtig und haben eine Steuererklärung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Ende der Steuerpflicht abzugeben. Die Dauer der unterjährigen Steuerpflicht ist in der Steuererklärung anzugeben. Wanderung Oberbegriff für den Saldo der Zu- und Wegzüger im Kanton Basel-Stadt. Wochenaufenthalter Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton, die im Steuerjahr Wochenaufenthalt im Kanton Basel-Stadt hatten, sind nicht steuerpflichtig und in den Auswertungen des Berichts nicht enthalten. Der Status des Wochenaufenthalters ist aufgrund verschiedener Bundesgerichtsurteile an enge Bedingungen geknüpft. Block Die Blöcke gehören zu den administrativen Einteilungen des Kantons Basel-Stadt. Sie bilden noch kleinere Einheiten als die Wohnviertel und die Bezirke. Ein Block wird in der Regel von allen Seiten durch Strassen begrenzt und kann Gebäude, Grünflachen, Industrieareale etc. beinhalten. 46 Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt

47 Steuerstatistik Basel-Stadt Notizen Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt 47

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