3. Vollstreckungshindernisse
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- Moritz Haupt
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1 Zwangsvollstreckungsrecht primäres Lernziel: Zweckmäßigkeitsüberlegungen RA mittelbares Lernziel: Entsch. des Ri in der ZV 0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen 3. Vollstreckungshindernisse zugunsten des Schuldners zugunsten eines Dritten 3.3 InsO 0. Verfahrensablauf 1. Fremd(insolvenz)antrag 2. Eigen(insolvenz)antrag 1. ev. Antragspflicht bei jur. Personen, 15a InsO 2. ev. Ziel: selbst Vollstreckungshindernis schaffen 3. ev. Ziel: Restschuldbefreiung König - jurref.de ZV Inso Eigenantrag 2.3 1
2 Ablauf Insolvenzverfahren Ziel: gleichmäßige Befriedigung, 1 S 1 InsO Insolvenzantrag Gl. 14 InsO o. Schuld. 18 InsO t König - jurref.de ZV Inso Ablauf 1.2 2
3 Zwangsvollstreckungsrecht primäres Lernziel: Zweckmäßigkeitsüberlegungen RA mittelbares Lernziel: Entsch. des Ri in der ZV 0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen 3. Vollstreckungshindernisse zugunsten des Schuldners zugunsten eines Dritten 3.3 InsO 0. Verfahrensablauf 1. Fremd(insolvenz)antrag 2. Eigen(insolvenz)antrag 1. ev. Antragspflicht bei jur. Personen, 15a InsO 2. ev. Ziel: selbst Vollstreckungshindernis schaffen 3. ev. Ziel: Restschuldbefreiung König - jurref.de ZV Inso Eigenantrag 2.1 3
4 Zwangsvollstreckungsrecht primäres Lernziel: Zweckmäßigkeitsüberlegungen RA mittelbares Lernziel: Entsch. des Ri in der ZV 0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen 3. Vollstreckungshindernisse zugunsten des Schuldners zugunsten eines Dritten 3.3 InsO 0. Verfahrensablauf 1. Fremd(insolvenz)antrag 2. Eigen(insolvenz)antrag 1. ev. Antragspflicht bei jur. Personen, 15a InsO 2. ev. Ziel: selbst Vollstreckungshindernis schaffen 3. ev. Ziel: Restschuldbefreiung König - jurref.de ZV Inso Eigenantrag 2.1 4
5 König - jurref.de ZV Inso Eigenantrag 2.0 5
6 Zwangsvollstreckungsrecht primäres Lernziel: Zweckmäßigkeitsüberlegungen RA mittelbares Lernziel: Entsch. des Ri in der ZV König - jurref.de ZV Inso Eigenantrag Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen 3. Vollstreckungshindernisse zugunsten des Schuldners zugunsten eines Dritten 3.3 InsO 0. Verfahrensablauf 1. Fremd(insolvenz)antrag 2. Eigen(insolvenz)antrag 1. ev. Antragspflicht bei jur. Personen, 15a InsO 2. ev. Ziel: selbst Vollstreckungshindernis schaffen 3. ev. Ziel: Restschuldbefreiung 1 S. 2 InsO - nur bei natürlichen Personen, 287 InsO - vorher Inso-Verfahren notwendig 287 I 1 -> Eigenantrag notwendig 6 bei Verbrauchern i.s.v. 304 InsO erforderlich: gescheiterter Versuch e. außergerichtlichen Einigung, 305 I Nr. 1
7 294: keine Einzel-ZV für Insolvenzgl. in das Neuvermögen aus Titeln, die schon vor Inso-Eröffung existierten Neugläubiger können unbeschränkt in das freie Neuvermögen vollstrecken Ablauf Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung außergerichtlicher Einigungsversuch (nur bei Verbrauchern ) falls vergebens o. nicht notwendig: Antrag auf Insolveneröffn. + Restschuldbefreiung => Eröffnung Inso-Verfahren: keine Einzel-ZV mehr, 88, 89 InsO => Altvermögen und Neuerwerb wird an Insolvenzgläubiger ( 38) verteilt nach Verteilung des Vermögens: Aufhebung des Inso-Verfahrens => mit Ankündigung Restschuldbefreiung 291 anschließende Wohlverhaltsperiode: => 6 Jahre ab Antragstellung, 287 II 1 5 Jahre, wenn Schuldner gestundete Verfahrenskosten ( 4a) zahlt 3 Jahre, wenn Schuldner zusätzlich 35% seiner Schulden an Inso-Gläubiger zahlt => ernsthaftes Bemühen um Erwerbstätigkeit, 287b => pfändbaren Arbeitslohn abtreten ( 287 II 1) => Treuhänder zieht abgetretenen Arbeitslohn ein zusätzlich Hälfte einer Erbschaft als Neuerwerb herausgeben ( 295 I Nr. 2; II) Lottogewinn z.b. nicht => Treuhänder verteilt an Insolvenzgläubiger, 292 I 2 nach sechs Jahren: - bei Erteilung nat. Personen: (ev. Versagung: ev. Ziel 290) Restschuldbefreiung => Beschluss:... wird Restschuldbefreiung erteilt - Änderung der mat. Rechtslage bezogen auf Restforderungen: offene Forderungen d. Insolvenzgl. werden unvollkommene Verbindlichkeiten betr. auch die Gl., die ihre Forderung nicht angemeldet hatten, selbst wenn schon tituliert war! Ausnahme: Anspruch aus vorsätzlich begangener unerl. Handlg., 302 Nr Gläubiger erhalten keine Vollstreckungsklausel bezogen auf Tabelle BGH v IX 93/13, MDR 2014, 802, Rz. 18 t - Gl., die schon and. Titel hatten: 767 ZPO des Schuldners statthaft König - jurref.de ZV Inso Eigenantrag 2.3
8 Ablauf Insolvenzverfahren Insolvenzantrag Gl. o. Schuld....ich melde eine Forderung in Höhe von von 2.500,00 EUR an. -> Kaufvertrag 2.500,00 -> Ware geliefert-> nicht bezahlt -> Der Schuldner wusste bei der Bestellung, dass er nicht bezahlten konnte und er hat in Kauf genommen, dass mir dadurch ein Schaden entsteht. Es liegt eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung vor. Forderungsanm., 174 InsO-Verwalter prüft Schlüssigkeit / Erheblichkeit bezogen auf 433 II, nicht bezogen auf 823 II, weil er Gl. auch dann an der Verteilung beteiligen muss, wenn nur Anspruch aus 433 II Prüfungstermin 176 -> Inso Verw. widerspr. (u.u. nur w. 433 II) nicht -> Schuldner kann ( 138 I ZPO!) s. BGH Beschl. v IX 93/13, MDR 2014, 802: - der Forderung insgesamt widersprechen, also auch bzgl. 433 II -> Feststellungsklage d. Gl., 184 InsO? - nur dem Rechtsgrund der vorsätzl. beg. unerlaubten Handlung widersprechen (also Beschränkung auf Vorsatzdelikt), die Kaufpreisforderung unbestritten lassen Forderungsfestst., 178 Eintrag in InsO-Tabelle 2.500,00 Kaufpreisforderung und aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung Vermerk: Festgestellt für den Ausfall Der Schuldner hat der Forderung als vorsätzlich begangene unerlaubter Handlung widersprochen -> Gl. erhält nach Aufhebung des InsO-Verf eine vollstreckbare Ausfertigung (also eine Klausel) -> Schu.: 767-Klage erheben beschr. auf 823 II Gl. muss 823 II darlegen und beweisen Gläubiger könnte alternativ - bei nat. Personen: ev. Ziel Restschuldbefreiung schon vor Erteilung der Reschuldbefreiung Feststellungsklage entspr. 184 InsO erheben, dass seine Forderung auch auf einer vors. begangenen unerl. Handlung beruht, BGH NJW-RR 2007, 659 -> BT Vermerk d. Rechtspflegers in der Tabelle: Ausnahme: Anspruch aus vorsätzlich begangener unerl. Handlg., 302 Nr. 1 8 König - jurref.de ZV Inso Eigenantrag 2.1
9 König - jurref.de ZV Inso Eigenantrag 2.0 9
10 König - jurref.de ZV Inso Eigenantrag
3. Vollstreckungshindernisse
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