Inhalt. 1. Bezeichnung der Betriebsstätte (und Betreiberwechsel)

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1 Inhalt Vorwort 1. Bezeichnung der Betriebsstätte (und Betreiberwechsel) 2. Serviceadressen Landratsämter der Region 3. Getränkeschankanlage 3.1 Anlagenbeschreibung 3.2 Übergabeprotokolle 3.3 Anlagen- Änderungen/Ergänzungen 4. Überprüfung der Schankanlage 4.1 Auszug aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 4.2 Gefährdungsbeurteilung Berechnung der Gefährdung durch CO 2 /Mischgas Mögliche Gefährdungen - Maßnahmen zur Beseitigung Bestätigung Gefährdungsbeurteilung 4.3 Sicherheitsüberprüfung (alle 2 Jahre) 4.4 Prüfprotokolle Gaswarnanlage/Lüftung (1 x pro Jahr falls vorhanden) 5. Qualität, Hygiene und Reinigung von Schankanlagen 5.1 Qualitäts- und Hygiene- Check 5.2 Reinigungsplan 5.3 Beispiel Reinigungsnachweis 5.4 Reinigungsnachweise (Protokoll Kühlraumtemperatur) 6. Unterweisungsnachweis Übersicht 6.1 Unterweisungsnachweis Bestätigungen 7. Bedienungsanleitungen Technische und sonstige Unterlagen zur Schankanlage 8. Urheberrecht/ Haftungsausschluss

2 Vorwort Nach dem Wegfall der Schankanlagenverordnung zum 30. Juni 2005 müssen Sie als eigenverantwortlicher Betreiber (Wirt) eine Schankanlagen- Dokumentation weiterhin führen. Die vorliegende Schankanlagen-Dokumentation soll als Beispiel dienen und hilft Ihnen bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Hygiene der Getränkeschankanlage. Weiterhin können in den jeweiligen Kapiteln alle notwendigen Unterlagen z.b. Prüfprotokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Reinigungsnachweise, Bedienungs- Anleitungen, Serviceadressen und Unterweisungsnachweise abgelegt werden. Die sicherheitstechnischen Anforderungen werden seit 01. Januar 2003 durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt (siehe Kapitel 4.1). Der Stand der Technik wird zukünftig unter anderem durch die DIN 6650 Teile 1 bis 7 und die BG-Regel Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen BGR 228 sowie die Arbeitssicherheits- Informationsblätter (ASI) der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gasstätten (BGN) beschrieben. Die hygienischen Anforderungen wurden seit dem 01. Januar 2006 durch die Lebensmittelhygieneverordnung VO EG 852/2004 und durch das Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB) geregelt. Weiter Informationen finden Sie auch im Internet (z. B. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, oder dem Deutschen Brauerbund), oder bei Ihrem für Sie zuständigem Landratsamt (siehe 2. Serviceadressen / Ansprechpartner)

3 Wer macht was? Ausfüllhinweise für die Dokumentation: Getränkeschankanlage: Betreiber / Wirt Anlagenbeschreibung Übergabeprotokoll Anlagenänderungen / Anlagenergänzung Errichter X X X befähigte Person / Prüfer Beurteilung und Prüfung: Gefährdungsbeurteilung Überprüfung der Schankanlage nach BetrSichV Hygiene und Reinigung von Schankanlagen: Hygiene Check Reinigungsplan (Was/Wie/Wann/Wer) Reinigungsnachweise X X X X X Unterweisungen: Unterweisungen für die Beschäftigten X Dokumentation: Technische Unterlagen der Schankanlage Betriebsanweisungen X X

4 1. Bezeichnung der Betriebsstätte Bezeichnung der Betriebsstätte Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Name des Betreibers Anschrift des Betreibers Bei Wechsel des Betreibers: seit: Bezeichnung Name Datum seit: Bezeichnung Name Datum seit: Bezeichnung Name Datum seit: Bezeichnung Name Datum seit: Bezeichnung Name Datum seit: Bezeichnung Name Datum seit: Bezeichnung Name Datum

5 2. Serviceadressen / Ansprechpartner Getränkelieferant: Schankanlagenservice: Leitungsreinigung Schankanlagenservice: Leitungsreinigung Kälte / Klimatechnik: Schankanlagenbau Kälte / Klimatechnik: Schankanlagenbau Service: Service: Landratsamt: Eichstätt Eichstätt, Residenzplatz 2, Tel / Eichstätt, Grabmannstraße 2, Tel / Stadt Ingolstadt Ingolstadt, Rathausplatz 4 Tel.: 0841/ Donau-Ries Donauwörth, Pflegstr. 2 Tel.: 0906/ 74-0 Neuburg-Schrobenhausen Neuburg a.d.donau, Tel.: 08431/ 57-0 Platz der Deutschen Einheit 1 Weißenburg-Gunzenhausen Weißenburg, Tel.: 09141/ Bahnhofstr. 2 Kelheim Kelheim, Schloßweg 3 Tel.: 09441/ Neumarkt Neumarkt i.d.opf., Tel.: 09181/ Nürnberger Straße 1

6 Sonstiges:

7 3.1 Getränkeschankanlage Anlagenbeschreibung Blatt 1 Standort (z.b. Wirtsstube) (Betreiber) Art der Anlage: ( ) Kelleranstich ( ) Überkopfanstich ( ) Thekenanstich ( ) Ausschank über die Decke Getränkelagerraum: ( ) Kühlraum ( ) Kühlzelle ( ) Fasskühlbox ( ) Theke ( ) ungekühlter Raum Temperatur Lagerraum C (sollte den Anforderungen entsprechen, meist. 6-8 C sein!) Begleitkühlung: Fabrikat: Leistung: W ( ) Trockenpython ( ) Nasspython Temperatur Wasserbad: C Durchlaufkühler: ( ) ja ( ) nein Fabrikat: Getränkeleitungen: Temperatur Wasserbad: C Leitungslänge: m Steighöhe: m Querschnitt: mm Leitungsmaterial: Wendeldurchmesser: mm Anzahl Windungen: m Leitung Sorte CO 2 Gehalt in g/l Zapfdruck in bar Fördergas CO 2 /N 2 Zapfkopf Typ Zapfhahn Typ Gläserreinigung: ( ) Gläserspülmaschine Fabrikat / BJ: ( ) Spülboy (getrennte Vorreinigung / Nachspülung) ( ) Spülbeckenanzahl ( ) Gläserdusche

8 3.1 Getränkeschankanlage Anlagenbeschreibung Blatt 1 Standort (z.b. Wirtsstube) (Errichter) Art der Anlage: ( ) Kelleranstich ( ) Überkopfanstich ( ) Thekenanstich ( ) Ausschank über die Decke Getränkelagerraum: ( ) Kühlraum ( ) Kühlzelle ( ) Fasskühlbox ( ) Theke ( ) ungekühlter Raum Temperatur Lagerraum C (sollte den Anforderungen entsprechen, meist. 6-8 C sein!) Begleitkühlung: Fabrikat: Leistung: W ( ) Trockenpython ( ) Nasspython Temperatur Wasserbad: C Durchlaufkühler: ( ) ja ( ) nein Fabrikat: Getränkeleitungen: Temperatur Wasserbad: C Leitungslänge: m Steighöhe: m Querschnitt: mm Leitungsmaterial: Wendeldurchmesser: mm Anzahl Windungen: m Leitung Sorte CO 2 Gehalt in g/l Zapfdruck in bar Fördergas CO 2 /N 2 Zapfkopf Typ Zapfhahn Typ Gläserreinigung: ( ) Gläserspülmaschine Fabrikat / BJ: ( ) Spülboy (getrennte Vorreinigung / Nachspülung) ( ) Spülbeckenanzahl ( ) Gläserdusche

9 3.1 Getränkeschankanlage Anlagenbeschreibung Blatt 2 Standort (z.b. Wirtsstube) (Betreiber) Bauteile mit SK-Zeichen sind für ihre vorgesehene Verwendung baumustergeprüft. Nachweise der lebensmittelrechtlichen Unbedenklichkeit, Reinigungsfähigkeit und der "guten Ingenieurpraxis" sind beim Einsatz dieser Bauteile nicht notwendig. Korrodierte Teile sind auszutauschen. Die Prüfung der und e durch eine befähigte Person ist eine Maßnahme im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung und sollte alle 2 Jahre durchgeführt werden. e müssen ein Überschreiten des zulässigen Betriebsüberdruckes bei einem Verwendungsbereich bis 3 bar um mehr als 20 v. H. bei einem Verwendungsbereich bis 7 bar um mehr als 10 v. H. verhindern. Druckgasversorgung SK-Zeichen Ser.-Nummer Leitung Prüfdruck Datum Prüfer Sonstige Einbauten: z.b.: Durchflussmengenmesser, Computerausschank, Bierpumpen, Gaswarngerät, Reinigungsanlagen,...

10 3.1 Getränkeschankanlage Anlagenbeschreibung Blatt 2 Standort (z.b. Wirtsstube) (Errichter) Bauteile mit SK-Zeichen sind für ihre vorgesehene Verwendung baumustergeprüft. Nachweise der lebensmittelrechtlichen Unbedenklichkeit, Reinigungsfähigkeit und der "guten Ingenieurpraxis" sind beim Einsatz dieser Bauteile nicht notwendig. Korrodierte Teile sind auszutauschen. Die Prüfung der und e durch eine befähigte Person ist eine Maßnahme im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung und sollte alle 2 Jahre durchgeführt werden. e müssen ein Überschreiten des zulässigen Betriebsüberdruckes bei einem Verwendungsbereich bis 3 bar um mehr als 20 v. H. bei einem Verwendungsbereich bis 7 bar um mehr als 10 v. H. verhindern. Druckgasversorgung SK-Zeichen Ser.-Nummer Leitung Prüfdruck Datum Prüfer Sonstige Einbauten: z.b.: Durchflussmengenmesser, Computerausschank, Bierpumpen, Gaswarngerät, Reinigungsanlagen,...

11 3.2 Übergabeprotokoll (für den Betreiber) Der Betreiber/Wirt wurde in den Betrieb der Schankanlage eingewiesen. Auf die Gefahren, insbesondere im Umgang mit Druckgasen (Kohlendioxid, Stickstoff), wurde hingewiesen. Alle angeschlossenen Flaschen sind immer stehend zu lagern und gegen ein Umfallen zu sichern!! Explosionsgefahr! Erstickungsgefahr im Umgang mit CO 2!! CO 2 -Anteil in der Atemluft ca. 0,5-1 Vol. % ca. 2-3 Vol. % ca. 4-7 Vol. % ca Vol. % über 10 Vol. % Gefährdung und Auswirkung bei zunehmender CO 2 -Einwirkung Bei nur kurzzeitiger Einatmung generell noch keine besonderen Beeinträchtigungen der Körperfunktionen. Zunehmende Reizung des Atemzentrums mit Aktivierung der Atmung und Erhöhung der Pulsfrequenz. Verstärkung der vorgenannten Beschwerden; zusätzlich Durchblutungsprobleme im Gehirn, Aufkommen von Schwindelgefühl, Brechreiz und Ohrensausen. Verstärkung der vorgenannten Beschwerden bis zu Krämpfen und Bewusstlosigkeit mit kurzfristig folgendem Tod. Tod tritt kurzfristig ein. Die Schankanlage wurde nach der Anlagenbeschreibung unter 3.1 erstellt. Sie entspricht dem Stand der Technik. Die Schankanlage wurde in einem gereinigten, betriebssicheren und funktionsfähigen Zustand an den Betreiber/Wirt übergeben. Ergänzungen: PLZ, Ort Name Betreiber Datum Name Errichter

12 3.2 Übergabeprotokoll (für den Errichter) Der Betreiber/Wirt wurde in den Betrieb der Schankanlage eingewiesen. Auf die Gefahren insbesondere im Umgang mit Druckgasen (Kohlendioxid, Stickstoff) wurde hingewiesen. Alle angeschlossenen Flaschen sind immer stehend zu lagern und gegen ein Umfallen zu sichern!! Explosionsgefahr! Erstickungsgefahr im Umgang mit CO 2!! CO 2 -Anteil in der Atemluft ca. 0,5-1 Vol. % ca. 2-3 Vol. % ca. 4-7 Vol. % ca Vol. % über 10 Vol. % Gefährdung und Auswirkung bei zunehmender CO 2 -Einwirkung Bei nur kurzzeitiger Einatmung generell noch keine besonderen Beeinträchtigungen der Körperfunktionen. Zunehmende Reizung des Atemzentrums mit Aktivierung der Atmung und Erhöhung der Pulsfrequenz. Verstärkung der vorgenannten Beschwerden; zusätzlich Durchblutungsprobleme im Gehirn, Aufkommen von Schwindelgefühl, Brechreiz und Ohrensausen. Verstärkung der vorgenannten Beschwerden bis zu Krämpfen und Bewusstlosigkeit mit kurzfristig folgendem Tod. Tod tritt kurzfristig ein. Die Schankanlage wurde nach der Anlagenbeschreibung unter 3.1 erstellt. Sie entspricht dem Stand der Technik. Die Schankanlage wurde in einem gereinigten, betriebssicheren und funktionsfähigen Zustand an den Betreiber/Wirt übergeben. Ergänzungen: PLZ, Ort Name Betreiber Datum Name Errichter

13 3.3 Anlagen- Änderungen/Ergänzungen Bauteil: Kennzeichnung: in / für Leitung: Datum: Unterschrift

14 4.1 Auszug aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2 Begriffsbestimmungen (1) Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Anlagen im Sinne von Satz 1 setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird; hierzu gehören insbesondere überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des 2 Abs. 2a des Gerätesicherheitsgesetzes. (2) Bereitstellung im Sinne dieser Verordnung umfasst alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Bereitstellung im Sinne von Satz 1 umfasst auch Montagearbeiten wie den Zusammenbau eines Arbeitsmittels einschließlich der für die sichere Benutzung erforderlichen Installationsarbeiten. (3) Benutzung im Sinne dieser Verordnung umfasst alle ein Arbeitsmittel betreffenden Maßnahmen wie Erprobung, Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung und Wartung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung, Um- und Abbau und Transport.... (7) Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. 3 Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des 16 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. (3) Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. 4 Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel (1) Der Arbeitgeber hat die nach den allgemeinen Grundsätzen des 4 des Arbeitsschutzgesetzes erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Ist es nicht möglich, demgemäß Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vollem Umfang zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung so gering wie möglich zu halten. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Montage von Arbeitsmitteln, deren Sicherheit vom Zusammenbau abhängt. (2) Bei den Maßnahmen nach Absatz 1 sind die vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelten und vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt veröffentlichten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Maßnahmen müssen dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach 3 und dem Stand der Technik entsprechen. (3) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nur benutzt werden, wenn sie gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung für die vorgesehene Verwendung geeignet sind. (4) Bei der Festlegung der Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 sind für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln auch die ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe zu berücksichtigen; dies gilt insbesondere für die Körperhaltung, die Beschäftigte bei der Benutzung der Arbeitsmittel einnehmen müssen. 10 Prüfung der Arbeitsmittel (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden. (2) Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen. Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel einer außerordentlichen Überprüfung durch hierzu befähigte Personen unverzüglich zu unterziehen, wenn außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit des Arbeitsmittels haben können. Außergewöhnliche Ereignisse im Sinne des Satzes 2 können insbesondere Unfälle, Veränderungen an den Arbeitsmitteln, längere Zeiträume der Nichtbenutzung der Arbeitsmittel oder Naturereignisse sein. Die Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 sind mit dem Ziel durchzuführen, Schäden rechtzeitig zu entdecken und zu beheben sowie die Einhaltung des sicheren Betriebs zu gewährleisten. (3) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen können, durch befähigte Personen auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden. (4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Prüfungen auch den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach 3 genügen. Hinweis: Der Text wurde der ASi /03 der BGN, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, entnommen. Die ASi, Arbeits-Sicherheits-Information, können Sie über die BGN, Dynamostraße 7-11, Mannheim, anfordern.

15 4.2 Gefährdungsbeurteilung Der Betreiber (Wirt) einer Getränkeschankanlage hat eine Gefährdungsbeurteilung (durch eine befähigte Person) durchzuführen. Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist es, die notwendigen sicherheitstechnischen Maßnahmen auf der Grundlage eines systematischen Vorgehens zu ermitteln. Bei der Gefährdungsbeurteilung muss er die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung des Arbeitsmittels Getränkeschankanlage ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung der Getränkeschankanlage selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. Für die Getränkeschankanlage sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Betreiber einer Getränkeschankanlage zu ermitteln und festzulegen, welche notwendigen Voraussetzungen die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung der Getränkeschankanlage zu beauftragen sind. Bei der Festlegung der geeigneten Maßnahmen hat der Arbeitgeber technischen Maßnahmen den Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zu geben. Beispielberechnung Gefährdung durch Druckgasversorgung (CO 2 ): Situation: Aufstellungsraum für Druckgasbehälter mit z.b. 20 m² Grundfläche. Berechnung: Raumgröße: 20 m² x 2,50 m Höhe = 50 m³ Raumvolumen Druckgasbehälter: 10 kg CO 2 : dies entspricht ca. 5 m³ Gasvolumen Formel: Gaskonzentration = Gasvolumen / Raumvolumen x 100 Konzentration: ab ca. 10 % CO 2 führt zu schweren Krämpfen und Bewusstlosigkeit mit kurzfristig folgendem Tod! Konsequenz: Bei einem Defekt an der Druckgasleitung besteht in diesem Raum Lebensgefahr durch extreme Kohlendioxid- Konzentration. Der Raum muss daher abgesichert werden durch z.b. ein Gaswarngerät oder eine ausreichende Be- und Entlüftung (Lüftungsanlage durch Fachfirma auslegen lassen!) Der Gefährdungs-/Maßnahmenkatalog ist untergliedert in: * Mechanische Gefährdungen * Elektrische Gefährdungen * Chemische Gefährdungen * Biologische Gefährdungen * Brandgefährdungen * Thermische Gefährdungen * Physikalische Gefährdungen * Belastungen durch Heben und Tragen von Lasten. Sowohl die aufgeführten Gefährdungen als auch die möglichen Maßnahmen erheben nicht den Anspruch einer vollständigen Auflistung. Maßnahmenblätter: Mit dem Maßnahmenblatt werden die ermittelten Gefährdungen, die ausgewählten Maßnahmen und die Regelungen von Zuständigkeiten und Kontrollen dokumentiert. Das Dokument muss immer dann angepasst und aktualisiert werden, wenn sich auf Grund von Veränderungen im beurteilten Bereich eine andere Gefährdung ergibt. Im folgenden finden Sie die Berechnung der CO 2 -Konzentration, die sehr wichtig ist für die Gefährdungsbeurteilung, je nach dem ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. Im Anschluss finden Sie einige Gefährdungen und Maßnahmen, die Sie als Dokumentation benutzten können. Notwendige Maßnahmen sind anzukreuzen, mit Termin und Zuständigkeit durchzuführen, oder als bereits erledigt abzuhaken. (Nicht zutreffendes bitte streichen)

16 4.2. Gefährdungsbeurteilung: Räume: Skizzen/Übersicht Hier bitte eine Skizze zur besseren Übersicht der Räume mit Nummerierung/Identifikation anfertigen:

17 4.2.1 Gefährdungsbeurteilung CO 2 /Mischgas Berechnung der Gefährdung durch CO 2 / Mischgas. (Raum 1 - Beschreibung) Tabelle für Flascheninhalte: Flasche: Flaschengröße: Gas -Volumen in m³ CO 2 10 kg 5,0 m³ CO 2 25 kg 12,5 m³ Mischgas (NiCO) 13,4 l 20 l 4,0 m³ Mischgas (NiCO) 50 l 12,0 m³ a) Aufstellungsort der Druckgasbehälter / Getränke- oder Grundstoffbehälter m x m x m = m³ Länge Breite Höhe Volumen b) Berechnung der CO²- Konzentration nach Austritt der angeschlossenen Gasmenge St. x m³ = m³ CO 2 -Flaschen Volumen/siehe Tabelle Gesamtvolumen St. x m³ = m³ NiCO-Flaschen Volumen/siehe Tabelle Gesamtvolumen c) Situation/Lage: Erfordert es die räumliche Situation, so muss ein Gaswarngerät installiert werden, oder für technische Belüftung gesorgt werden (siehe d). d) Technische Belüftung 2-/10fach mindestens 2-facher Luftwechsel pro Stunde bei ständig laufender Lüftung, für ausreichende Zu- und Abluft ist zu sorgen. Die Absaugung muss in Bodennähe erfolgen. e) Natürliche Lüftung durch: Berechnung: m³ / m³ x 100 = in % Gasvolumen Raumvolumen Gasvolumen Ab einer Konzentration von ca. 10% Kohlendioxid (CO 2 ) kann der kurzfristige Tod eintreten! zu treffende Maßnahmen: ( ) keine (natürliche Lüftung ist ausreichend) wer: bis Datum: ( ) Gaswarnanlage installieren ab ca. 3 % Konzentration muss Gaswarnanlage eingebaut werden!! ( ) Lüftung einbauen, sinvoll Intervall-Lüftung notwendiger Luftwechsel: Unterschrift / Firmenstempel: (der Verantwortliche)

18 4.2.1 Gefährdungsbeurteilung CO 2 /Mischgas Berechnung der Gefährdung durch CO 2 / Mischgas. (Raum 2 - Beschreibung) Tabelle für Flascheninhalte: Flasche: Flaschengröße: Gas -Volumen in m³ CO 2 10 kg 5,0 m³ CO 2 25 kg 12,5 m³ Mischgas (NiCO) 13,4 l 20 l 4,0 m³ Mischgas (NiCO) 50 l 12,0 m³ a) Aufstellungsort der Druckgasbehälter / Getränke- oder Grundstoffbehälter m x m x m = m³ Länge Breite Höhe Volumen b) Berechnung der CO²- Konzentration nach Austritt der angeschlossenen Gasmenge St. x m³ = m³ CO 2 -Flaschen Volumen/siehe Tabelle Gesamtvolumen St. x m³ = m³ NiCO-Flaschen Volumen/siehe Tabelle Gesamtvolumen c) Situation/Lage: Erfordert es die räumliche Situation, so muss ein Gaswarngerät installiert werden, oder für technische Belüftung gesorgt werden (siehe d). d) Technische Belüftung 2-/10fach mindestens 2-facher Luftwechsel pro Stunde bei ständig laufender Lüftung, für ausreichende Zu- und Abluft ist zu sorgen. Die Absaugung muss in Bodennähe erfolgen. e) Natürliche Lüftung durch: Berechnung: m³ / m³ x 100 = in % Gasvolumen Raumvolumen Gasvolumen Ab einer Konzentration von ca. 10% Kohlendioxid (CO 2 ) kann der kurzfristige Tod eintreten! zu treffende Maßnahmen: ( ) keine (natürliche Lüftung ist ausreichend) wer: bis Datum: ( ) Gaswarnanlage installieren ab ca. 3 % Konzentration muss Gaswarnanlage eingebaut werden!! ( ) Lüftung einbauen, sinvoll Intervall-Lüftung notwendiger Luftwechsel: Unterschrift / Firmenstempel: (der Verantwortliche)

19 4.2.1 Gefährdungsbeurteilung CO 2 /Mischgas Berechnung der Gefährdung durch CO 2 / Mischgas. (Raum 3 - Beschreibung) Tabelle für Flascheninhalte: Flasche: Flaschengröße: Gas -Volumen in m³ CO 2 10 kg 5,0 m³ CO 2 25 kg 12,5 m³ Mischgas (NiCO) 13,4 l 20 l 4,0 m³ Mischgas (NiCO) 50 l 12,0 m³ a) Aufstellungsort der Druckgasbehälter / Getränke- oder Grundstoffbehälter m x m x m = m³ Länge Breite Höhe Volumen b) Berechnung der CO²- Konzentration nach Austritt der angeschlossenen Gasmenge St. x m³ = m³ CO 2 -Flaschen Volumen/siehe Tabelle Gesamtvolumen St. x m³ = m³ NiCO-Flaschen Volumen/siehe Tabelle Gesamtvolumen c) Situation/Lage: Erfordert es die räumliche Situation, so muss ein Gaswarngerät installiert werden, oder für technische Belüftung gesorgt werden (siehe d). d) Technische Belüftung 2-/10fach mindestens 2-facher Luftwechsel pro Stunde bei ständig laufender Lüftung, für ausreichende Zu- und Abluft ist zu sorgen. Die Absaugung muss in Bodennähe erfolgen. e) Natürliche Lüftung durch: Berechnung: m³ / m³ x 100 = in % Gasvolumen Raumvolumen Gasvolumen Ab einer Konzentration von ca. 10% Kohlendioxid (CO 2 ) kann der kurzfristige Tod eintreten! zu treffende Maßnahmen: ( ) keine (natürliche Lüftung ist ausreichend) wer: bis Datum: ( ) Gaswarnanlage installieren ab ca. 3 % Konzentration muss Gaswarnanlage eingebaut werden!! ( ) Lüftung einbauen, sinvoll Intervall-Lüftung notwendiger Luftwechsel: Unterschrift / Firmenstempel: (der Verantwortliche)

20 4.2.2 Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen Elektrische Gefährdungen: ja/ Mögliche Gefährdung nein Gefährdung durch elektrischen Strom infolge schadhafter elektrischer Geräte, Anschlüsse und elektrischer Leitungen ja/ nein Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung der Gefährdung Vor der Benutzung Geräte auf sichtbare Mängel prüfen schadhafte Geräte und Kabel nicht weiter betreiben bzw. benutzen keine unzulässigen Verlängerungskabel benutzen regelmäßige Überprüfung / Reparatur durch Elektrofachkraft Kühlraum in "Feuchtraum- Installation" Wer oder bis Datum Unzureichende Beleuchtung ( 19 UVV) Lager- Kühlräume, Treppen > 100 Lux Abstell- Nebenräume > 50 Lux Restaurant, Wirtsstube > 200 Lux Für ausreichend helle und blendfreie Beleuchtung sorgen; insbesondere an den Zugangstreppen zu Getränke und Lagerräumen Chemische Gefährdungen: ja/ Mögliche Gefährdung nein Unkontrolliert ausströmendes Gas (CO 2 /N 2 ) z.b. durch schadhafte -Dichtungen - - e - Überdruckmessgeräte (Manometer) - Anschlussverschraubungen durch - Fehlbedienung und - undichte Leitungsanschlussteile - ungeeignete Schläuche Gefahrenhinweis "Erstickungsgefahr" am Lagerraum ordnungsgemäß angebracht Verwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, die Gefahrstoffe enthalten ja/ nein Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung der Gefährdung Durch die räumlichen Bedingungen oder geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass keine Gefährdung für Personen zu befürchten ist, z.b. durch: verbesserte natürliche Belüftung technische Lüftung (Bodenabsaugung) eine für das verwendete Druckgas geeignete Gaswarneinrichtung installieren Warnzeichen an den Zugängen zu den Aufstellungsräumen für Druckgasbehälter und Getränkebehälter anbringen Schadhafte, e, Überdruckmessgeräte außer Betrieb nehmen und ersetzen lassen Undichtigkeiten an Dichtungen, Schläuchen, Anschlussverschraubungen beseitigen Hinweis ist außerhalb des Gefahrenbereichs anzubringen Anhand des Sicherheitsdatenblattes Betriebsanweisung erstellen Umgang entsprechend der Betriebs- Anweisung sicherstellen, persönliche Schutzhandschuhe und Schutzbrille bereitstellen und benutzen T-O-P Arbeits-Schutz-Prinzip beachten! geeigneten Lagerort auswählen Wer oder bis Datum bei gleicher Wirkweise der Mittel weniger gefährliche einsetzen

21 4.2.2 Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen Biologische Gefährdungen: ja/ Mögliche Gefährdung nein Schimmelpilzbefall z. B. im Getränkekühlraum ja/ nein Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung der Gefährdung Decken und Wände abwaschbar gestalten, ggf. mit Spezialfarbe streichen Verdampfer regelmäßig reinigen Wer oder bis Datum Wasserzuleitungen Schank-/Reinigungs- Anlage Schankanlage Bierleitungen Leitungen aus Edelstahl verlegen, Schläuche nach Trinkwasserverordnung verwenden Regelmäßige Reinigung nach entsprechendem Reinigungsplan Brandgefährdungen: ja/ Mögliche Gefährdung nein Unkenntnis über die Handhabung von Feuerlöschern Brand ja/ nein Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung der Gefährdung Schulung bezüglich Brandschutz- Maßnahmen z. B. Übungen abhalten Keine brennbaren Stoffe lagern Wer oder bis Datum Thermische Gefährdungen: ja/ Mögliche Gefährdung nein Unzulässigen Erwärmungen von Anlageteilen Unterkühlung (Getränkekühlraum) ja/ nein Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung der Gefährdung Auswahl der Schläuche für den jeweiligen Einsatzbereich vornehmen Schläuche so verlegen, dass keine unzulässige Erwärmung auftritt (Verlegungshinweise des Herstellers beachten) Geeignete Kleidung tragen Wer oder bis Datum Einschließen von Personen im Getränkekühlraum verhindern z. B. durch eine Notentriegelung Physikalische Gefährdungen: ja/ Mögliche Gefährdung nein Bersten der ortsbeweglichen Druckgeräte (Druckgasflaschen), Defekte am oder ja/ nein Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung der Gefährdung Anlage vor Beaufschlagung durch flüssiges CO 2 schützen, z.b. Druckgasflasche nicht liegend betreiben Druckgasflasche vor Anschluss kurz öffnen (zur Schmutzentfernung) Druckgasflasche vor gefährlicher Erwärmung schützen (z.b. Aufstellung mit Abstand zu Heizkörpern) und auf Funktionsfähigkeit prüfen lassen Wer oder bis Datum

22 4.2.2 Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen Belastungen durch Heben und Tragen von Lasten: ja/ ja/ Maßnahmen zur Beseitigung oder Mögliche Gefährdung nein nein Verringerung der Gefährdung Körperliche Überlastungen durch Heben Bauliche Gegebenheiten verbessern und Tragen von Lasten, z.b. Transport der Fässer über Treppen, Stapeln von Transporthilfsmittel einsetzen z.b. Fässern Sackkarren Lastgewichte individuell begrenzen oder aufteilen Wer oder bis Datum Mechanische Gefährdungen: ja/ Mögliche Gefährdung nein Sturz - durch Stolperstellen - auf rutschigem Fußboden - durch Umknicken in ungeeignetem Schuhwerk ja/ nein Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung der Gefährdung Unebenen Fußboden und schadhaften Bodenbelag ausbessern Rutschhemmenden Bodenbelag verlegen Verschmutzungen sofort beseitigen Wer oder bis Datum Bodenabfluss für Flüssigkeiten Tragen von geeignetem Schuhwerk Absturz, Treppen (Sind Treppen oder Öffnungen gegen Absturz gesichert?) - von Treppen - durch Kellerluken Umkippende oder herab fallende Fässer durch falsches Stapeln Kabel und Anschlussleitungen nicht quer durch den Raum verlegen Geländer oder Haltebügel anbringen Lukenabdeckung installieren Abdeckung / Deckel nach Benutzen wieder verschließen Stapelhöhe von Fässern beachten (max. nur ein Aufsatz) volle nicht auf leere Behälter stapeln nur Behälter stapeln, die stapelfähig sind Umfallende oder herab fallende ortsbewegliche Druckgeräte (Druckgasflaschen) Teile mit gefährlichen Oberflächen wie z.b. Kanten, Spitzen, Ecken, Schneiden Druckgasflaschen gegen Umfallen oder Herabfallen sichern zum Befördern von Druckgasflaschen nur solche Lastaufnahmemittel verwenden, die Beschädigung oder ein Herabfallen der Druckgasflaschen verhindern Abdeckungen anbringen Schlauchklemmen oder Halterungen ohne scharfe Kanten verwenden Kennzeichnung (Warnanstrich) Ungeschützte bewegte Maschinenteile Schutzgitter anbringen, z.b. am Ventilator des Verdampfers

23 4.2.2 Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen für Veränderungen und Ergänzungen zur durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Berücksichtigen Sie auch das erweiterte Umfeld, wie z.b. in Diskotheken sind Gaswarnanlagen nicht zu hören (Hupe zur Lautstärkeanhebung, optische Warnanlagen. Skizzen der Räumlichkeiten bitte jeweils (bei Bedarf) auf den Rückseiten der Gefährdungsbeurteilungen unter Punkt aufzeichnen. Mögliche Gefährdung oder Belastung Maßnahmen nach dem T.O.P.- Arbeitsschutzprinzip Technisch - Organisatorisch Personenbezogen Wer bis Datum

24 4.2.3 Bestätigung Gefährdungsbeurteilung (Betreiber) Betriebsstätte Straße, Nr. PLZ, Ort Durchführung Firma (Stempel): Vorname, Name Ich bestätige hiermit, dass ich bezüglich der technischen Prüfung/en der Getränkeschankanlage/n über die erforderliche Befähigung gem. 2 Abs. 7 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) verfüge, die verwendungsfertige Anlage oder die Bauteile der in der oben genannten Betriebsstätte errichteten Anlage mit dem SK-Zeichen versehen sind und / oder die EU-Gleichwertigkeitsbescheinigung/en vorliegt/en oder die Bescheinigung/en nach der Druckgeräte - Richtlinie vorliegen. Die Anlage hat keine Mängel. Die Anlage hat Mängel gem. Gefährdungsbeurteilung. Entscheidung: Die Anlage kann nicht in Betrieb genommen werden. Bemerkungen: PLZ, Ort Datum Unterschrift Sachkundiger (befähigte Person)

25 4.2.3 Bestätigung Gefährdungsbeurteilung (befähigte Person) Betriebsstätte Straße, Nr. PLZ, Ort Durchführung Firma (Stempel): Vorname, Name Ich bestätige hiermit, dass ich bezüglich der technischen Prüfung/en der Getränkeschankanlage/n über die erforderliche Befähigung gem. 2 Abs. 7 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) verfüge, die verwendungsfertige Anlage oder die Bauteile der in der oben genannten Betriebsstätte errichteten Anlage mit dem SK-Zeichen versehen sind und / oder die EU-Gleichwertigkeitsbescheinigung/en vorliegt/en oder die Bescheinigung/en nach der Druckgeräte - Richtlinie vorliegen. Die Anlage hat keine Mängel. Die Anlage hat Mängel gem. Gefährdungsbeurteilung. Entscheidung: Die Anlage kann nicht in Betrieb genommen werden. Bemerkungen: PLZ, Ort Datum Unterschrift Sachkundiger (befähigte Person)

26 4.3 Sicherheitsüberprüfung (gemäß Gefährdungsbeurteilung, i. d. R. alle 2 Jahre) Die wiederkehrende Prüfung der und e durch eine befähigte Person ( 2 Abs. 7 BetrSichV) ist eine Maßnahme im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung und sollte alle 2 Jahre durchgeführt werden. Eine befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderliche Fachkenntnis zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Beispiel: Ein Schankanlagen - Sachkundiger, der sich aufgrund von Weiterbildungen auf dem Laufenden gehalten hat. e müssen ein Überschreiten des zulässigen Betriebsüberdruckes bei einem Verwendungsbereich bis 3 bar um mehr als 20 v. H. bei einem Verwendungsbereich bis 7 bar um mehr als 10 v. H. verhindern. Druckgasversorgung: SK-Zeichen: Ser.-Nummer: Leitung: Prüfdruck: Datum: Prüfer:

27 4.4 Prüfprotokolle Gaswarnanlage/Lüftung (jährlich bzw. nach Herstellervorgaben) Die Überprüfung der bestehenden Gaswarnanlage oder Lüftung sollte einmal jährlich von einem Fachmann durchgeführt werden. Hier können Sie Ihren Nachweis belegen: Technische Anlage Technische Daten Art der Überprüfung Name Firma/Stempel Datum

28 5. Qualität, Hygiene, Reinigung von Schankanlagen Für die Erhaltung einer hervorragenden Bier- und Getränkequalität ist stets eine einwandfreie Sauberkeit und Hygiene der Schankanlage notwendig. Dabei ist es egal, ob der Betreiber seine Schankanlage selbst reinigt, oder eine Fachfirma damit beauftragt. Der Betreiber/Wirt ist immer für den hygienisch einwandfreien Zustand seiner Schankanlage sowie die einwandfreie Pflege der Gläser und Gläserspüleinrichtungen verantwortlich. In diesem Kapitel sind die notwendigen Reinigungsarbeiten als Übersicht dargestellt. Weiterhin finden sie Tipps zur Durchführung eines Qualitäts- und Hygiene- Checks. 5.1 Qualitäts- und Hygiene- Check Getränke unterliegen, wie nahezu alle Lebensmittel, wenn auch in unterschiedlichem Maße, dem Verderb durch Mikroorganismen. Solche Mikroorganismen sind überall zu finden insbesondere in der Luft, am menschlichen Körper, an Gerätschaften sowie auf dem Fußboden. Produktreste, Ablagerungen und Beläge stellen für Mikroorganismen eine Nahrungsquelle dar. Solche Verschmutzungen sind regelmäßig zu entfernen. Es gilt dafür Sorge zu tragen, dass nur wenige, oder besser keine Mikroorganismen in die Getränke bzw. in Schankanlagen gelangen, dort Nährstoffe finden und sich vermehren können. Wie das zu verhindern ist, haben wir im Kapitel 5.2 beschrieben. Anhand der nachfolgenden Qualitäts-Merkmale können Sie prüfen, ob sich die Schankanlage in einem ordentlichen Betriebszustand befindet, oder ob Mängel vorliegen. Produktspezifische Merkmale Produktgerechte Temperatur im Lagerraum (sollte meist zwischen 6-8 C liegen) Temperaturen bitte regelmäßig dokumentieren (siehe Reinigungsnachweise) Kurze Anstichdauer (max. 3 Tage, Gebindegröße beachten!) Optimale Bevorratung der Getränke ( First In First Out" - Prinzip) Sensorische Merkmale Keine Trübung von blank- filtrierten Bieren Haltbare Schaumkrone bei fachgerechtem Ausschank Geruch der Getränke (typisch und rein) Optimale Trinktemperatur nach Ausschank (Bier/Alkoholfreie Getr. ca. 8 C) Unverfälschter CO 2 -Gehalt im Getränk Geschmack des Getränkes (typisch und rein) Visuelle Merkmale Keine Verunreinigungen an Bauteilen sichtbar (Schmutz, Schimmel, etc.) Keine Beläge und Verfärbungen in Bierleitungen Sauberkeit der Gläser und der Gläserspüleinrichtungen

29 5.2 Reinigungsplan Was? Wie? Wann? Wer? Zapfhahn, (außen) Auslauftülle (innen und außen) Schanktisch und Gläserspülbürsten Zapfkopf (innen und außen) Fitting Zapfhahn (innen und außen) Zapfkopf (innen und außen) Bierleitung Getränkelagerraum: Bierkeller, Fassvorkühler, Kühlzelle, Thekeneinschub Trinkwasser*, Zapfhahnbürste, Handpumpe Trinkwasser* mit geeignetem Reinigungsmittel Mindestens täglich, nach Betriebsschluss und vor Betriebsbeginn Mindestens täglich Betreiber Betreiber Mit Trinkwasser* spülen Bei jedem Fasswechsel Betreiber Mit Trinkwasser* ausbürsten und spülen Trinkwasser*, Zapfhahnbürste, geeignetes Reinigungsmittel Chemisch oder Chemischmechanisch So, dass die Räume und die Einbauten stets in einem hygienisch einwandfreien Zustand sind. * möglichst Warmwasser!! Bei jedem Neu- und Wiederanschluss des Fasses, insbesondere nach der Leitungsreinigung Wöchentlich Mindestens wöchentlich Insbesondere müssen Bierund Getränkereste entfernt werden, um einer Schimmelbildung vorzubeugen! 5.3 Beispiel Reinigungsnachweis Betreiber oder Schankanlagenreiniger Betreiber oder Schankanlagenreiniger Betreiber oder Schankanlagenreiniger Betreiber Datum Leitung Bauteile Chemischmechanische Reinigung Chemische Reinigung Reinigungsmittel Kühlraum Temp. Durchgeführt durch: Unterschrift alkalisch sauer alkalisch sauer in C Betreiber / Firma bis 4 Zapfkopf, Muster- Sepp X 7 C Zapfhahn mittel Muster S. Muster bis 4 Zapfkopf, Muster- Sepp X 6 C Zapfhahn mittel Muster S. Muster bis 4 Zapfkopf, Muster- Sepp X 7 C Zapfhahn mittel Muster S. Muster Hinweis: Eine automatische Protokollierung ist möglich, wenn hierdurch ein gleichwertiger Nachweis erreicht wird.

30 5.4 Reinigungsnachweise Datum Leitung Bauteile Chemischmechanische Reinigung Chemische Reinigung Reinigungsmittel Kühlraum Temp. Durchgeführt durch: Unterschrift alkalisch sauer alkalisch sauer in C Betreiber / Firma

31 5.4 Reinigungsnachweise Datum Leitung Bauteile Chemischmechanische Reinigung Chemische Reinigung Reinigungsmittel Kühlraum Temp. Durchgeführt durch: Unterschrift alkalisch sauer alkalisch sauer in C Betreiber / Firma

32 5.4 Reinigungsnachweise (bitte vor Beschriftung kopieren!!) Datum Leitung Bauteile Chemischmechanische Reinigung Chemische Reinigung Reinigungsmittel Kühlraum Temp. Durchgeführt durch: Unterschrift alkalisch sauer alkalisch sauer in C Betreiber / Firma

33 6. Unterweisungsnachweise Übersicht Nach 9 Betriebssicherheitsverordnung ist der Betreiber / Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person verpflichtet, die Beschäftigten über die Gefahren im Umgang mit dem Arbeitsmittel Schankanlage zu unterweisen, insbesondere über: allgemeine Betriebsabläufe den Wechsel der Getränkebehälter das Anschließen der Druckgasbehälter und der die besonderen Gefahren beim Umgang mit Druckgas die Funktion der Lüftungsanlage die Funktion der Gaswarnanlage das Verhalten bei Alarm durch die Gaswarnanlage die Maßnahmen bei Störungen der Gaswarnanlage der Umgang mit Gefahrstoffen (Reinigungsmitteln) den Hinweis auf bestehende Unterlagen Darüber hinaus sind die Beschäftigten auf die notwendigen Reinigungs- und Kontrollaufgaben hinzuweisen: die Reinigung des Zapfkopfes die Reinigung des Zapfhahns die Reinigung der Gläserspüleinrichtungen die Reinigung der Theke die Reinigung der Gläser die Reinigung des Getränkelagerraumes weitere Themen: Hinweis: Unterweisungen an die Entwicklung der Betriebsbedingungen anpassen und regelmäßig wiederholen.

34 6.1 Unterweisungsnachweis Bestätigung Hiermit bestätige(n) ich/wir, am (Datum) über folgende Themen unterwiesen worden zu sein: allgemeine Betriebsabläufe Wechsel der Getränkebehälter Anschließen der Druckgasbehälter und der besonderen Gefahren beim Umgang mit Druckgas Funktion der Lüftungsanlage Funktion der Gaswarnanlage Maßnahmen bei Störungen der Gaswarnanlage Umgang mit Gefahrstoffen (Reinigungsmitteln) Hinweis auf bestehende Unterlagen Reinigung des Zapfkopfes Reinigung des Zapfhahns Reinigung der Gläserspüleinrichtungen Reinigung der Theke Reinigung der Kühlzüge (Theke) Reinigung der Gläser Reinigung des Getränkelagerraumes Hygienegrundsätze Nicht zutreffendes streichen! Weitere Themen:

35 6.1 Unterweisungsnachweis Bestätigung (bitte vor Beschriftung kopieren!!) Hiermit bestätige(n) ich/wir, am (Datum) über folgende Themen unterwiesen worden zu sein: allgemeine Betriebsabläufe Wechsel der Getränkebehälter Anschließen der Druckgasbehälter und der besonderen Gefahren beim Umgang mit Druckgas Funktion der Lüftungsanlage Funktion der Gaswarnanlage Maßnahmen bei Störungen der Gaswarnanlage Umgang mit Gefahrstoffen (Reinigungsmitteln) Hinweis auf bestehende Unterlagen Reinigung des Zapfkopfes Reinigung des Zapfhahns Reinigung der Gläserspüleinrichtungen Reinigung der Theke Reinigung der Kühlzüge (Theke) Reinigung der Gläser Reinigung des Getränkelagerraumes Weitere Themen: Nicht zutreffendes streichen!

36 7. Bedienungsanleitungen Technische und sonstige Unterlagen zur Schankanlage Hier können Sie sämtliche vorhandenen Unterlagen zur Anlage abheften wie z.b.: * Bauteile (z.b. Kompensatorhahn, Zapfkopf) * Kühlung * Begleitkühler * Gaswarneinrichtung mit festen Stromanschluss (keine Steckdose!) Wartungsintervalle beachten! * Technische Lüftung mit festen Stromanschluss (keine Steckdose!) Wartungsintervalle beachten! * Gläserspüleinrichtungen * Gläserspülmaschine * Vertrag mit Schankanlagenreiniger * Bierpflegebroschüre * Sicherheitsdatenblätter für Reinigungsmittel 8. Urheberrecht/ Haftungsausschluss Diese Muster-Dokumentation für den Betrieb einer Getränkeschankanlage wurde in Zusammenarbeit mit Herrn Stephan Emslander und Herrn Uwe Seisenberger erarbeitet, enthält Auszüge der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten sowie des Deutschen Brauerbundes und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr. Für weitere rechtliche Hinweise verweisen wir auf das Impressum der Internetseite des Landkreises Eichstätt.

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