Frauenförderplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Fakultät für Philologie der Ruhr-Universität Bochum (Februar 2001) Präambel

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1 Frauenförderplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Fakultät für Philologie der Ruhr-Universität Bochum (Februar 2001) Präambel Die Fakultät für Philologie setzt sich zum Ziel, die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Frauen und Männern in Forschung, Lehre, Dienstleistung und Studium zu fördern. Sie will Maßnahmen ergreifen, die sich insbesondere auf die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an der Wissenschaft und auf die Vereinbarkeit von Beruf und Elternschaft beziehen. Konstruktive Veränderungen in Wissenschaft und Forschung werden durch die Einbeziehung aller Impulse angestrebt. Hierzu gehört auch die Ermutigung zur Integration von Frauen- und Geschlechterforschung sowie feministischer Theoriebildung in die Forschung und die Lehre der Fakultät für Philologie. Die Ruhr-Universität Bochum integriert Erfolge der Gleichstellung in die Parameter der internen, leistungsbezogenen Finanzverteilung und schafft effektive Anreiz- und Sanktionssysteme zur Gleichstellung von Frauen und Männern auch im Bereich von Medizin, Technik und Verwaltung (GG Art. 3 Abs. 2; HG und Gleichstellungsgesetz NRW). Zu den Indikatoren im Bereich der leistungsbezogenen Mittelvergaben gehören u.a. eine relevante Anteilssteigerung von Frauen im Bereich der Neubesetzung von wissenschaftlichen Dauerstellen und von Professuren. Die Fakultät für Philologie ergreift gezielte Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenquote in den relevanten Bereichen. Die Richtlinien zur Gleichstellung gelten für alle Mitglieder der Fakultät für Philologie, also für die Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, für das übrige wissenschaftliche Personal, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Medizin, Technik und Verwaltung und für die Studierenden. Sie richten sich an Frauen und Männer gleichermaßen, denn Gleichstellung ist eine gemeinsam zu bewältigende Zukunftsaufgabe der gesamten Fakultät. Die Fakultät für Philologie hält konkrete Ziel- und Zeitvorgaben für ein wichtiges Instrument, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Sie fordert die Berufungs- und Stellenbesetzungskommissionen und alle Personalverantwortlichen auf, daran mitzuwirken, dass die Ziel- und Zeitvorgaben im Bereich der Fakultät erreicht werden. 1. Quotenregelung 1 Verbindliche Inhalte des zentralen Frauenförderplans 1.1 Um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, bedarf es in Bereichen, in denen der Frauenanteil unter 50% liegt, besonderer Anstrengungen. Daher

2 sollen Frauen in diesen Bereichen bei gleicher Eignung, Qualifikation und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden. Diese Quotenregelung gilt für die Besetzung von Professuren, für die Besetzung der Stellen des übrigen wissenschaftlichen Personals einschließlich der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte, für das Personal in Medizin, Technik und Verwaltung und auch für die Vergabe von Lehraufträgen und Stipendien sowie für die Gastprofessuren und Lehrstuhlvertretungen. 2. Wissenschaftliches Personal 2.1 Die Fakultät für Philologie hält die Förderung von Wissenschaftlerinnen vorrangig durch ihre Integration in den alltäglichen Lehr- und Forschungsbetrieb für realisierbar. Daher will sie in Zukunft eine umfassende Personalentwicklung im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchses betreiben. 2.2 Hierzu werden die Stellenpläne der Fakultät intern bekannt gemacht und freiwerdende Stellen frühzeitig mit den jeweiligen Anforderungsprofilen ausgeschrieben. 2.3 Darüber hinaus werden Frauen in ihrer Karriereplanung stärker unterstützt. Studentinnen und Doktorandinnen werden über die Möglichkeit der Weiterqualifizierung informiert und auch motiviert, diese wahrzunehmen. Es soll ermittelt werden, was Frauen bisher von einer wissenschaftlichen Weiterqualifizierung abgehalten hat. 3. Personal aus Medizin, Technik und Verwaltung 3.1 Für das Personal aus Medizin, Technik und Verwaltung werden die genannten Grundsätze uneingeschränkt übernommen. Auch hier wird die Fakultät für Philologie dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter/innen in Medizin, Technik und Verwaltung frühzeitig und regelmäßig über Anforderungsprofile von freiwerdenden Stellen und Qualifizierungsmöglichkeiten informiert werden. 4. Vereinbarkeit von Beruf und Familie 4.1 Die Fakultät für Philologie unterstützt alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass familiäre Aufgaben und Dienstaufgaben miteinander vereinbart werden können. Sie ermöglicht flexible Arbeitszeitregelungen, informiert die Beschäftigten regelmäßig über Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung und der Freistellung und befürwortet entsprechende Anträge, sofern zwingende dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. 4.2 Die Fakultät unterstützt die Bemühungen des Rektorats, die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Teilzeitarbeit auch in solchen Aufgabengebieten und Beschäftigungsebenen möglich wird, die bisher als schwer teilbar angesehen wurden, und dass im Falle der Erkrankung von Kindern die bestehenden Beurlaubungsregelungen großzügig angewendet werden.

3 5. Studium und Ausbildung 5.1 Die Fakultät für Philologie unterstützt die Maßnahmen des Rektorats, um die Studienbedingungen für Studierende mit Kindern zu verbessern. Studien- und Prüfungsordnungen sind so angelegt, daß ein Studium mit Schwangerschaft und Elternschaft zu verbinden ist. 5.2 Um Studentinnen und Studenten gleichermaßen zur Aufnahme eines Studiums in einer philologischen Fachrichtung zu motivieren, wird ein besonderes Informationsangebot für Schüler/innen erarbeitet. 6. Lehre 6.1 Die Lehrenden der Fakultät für Philologie wissen, dass der Eindruck geschlechtsspezifischer Kommunikation, Wahrnehmung und Verhaltensweisen häufig das Lehr- und Lernverhalten beeinflusst und dass Frauen und Männer aufgrund dessen mitunter unterschiedlich behandelt werden. 6.2 Die Lehrenden versuchen, sich Prozesse der Geschlechtersegregierung in ihrer Wahrnehmung und ihrem Verhalten zu vergegenwärtigen. Sie bilden sich entsprechend fort und sind sich darüber im Klaren, daß die Gleichbehandlung von Frauen und Männern auch Bestandteil von Lehrevaluationen ist. 6.3 Die Fakultät für Philologie fördert Fragestellungen zur Geschlechterproblematik in Forschung und Lehre und schafft ein Klima sachlicher Auseinandersetzung und offener Diskussion für methodologische und inhaltliche Probleme der Frauen- und Geschlechterforschung sowie feministischer Theorie. 6.4 Fragestellungen der Frauen- und der Geschlechterforschung sowie feministischer Forschung sind Bestandteil des Lehrangebotes der Fakultät. Im Rahmen ihrer Studienberatung und ihrer Einführungsveranstaltung informiert die Fakultät die Studierenden regelmäßig über das Lehrangebot zu feministischer Forschung und Geschlechterforschung. 6.5 Die Bibliothek wird wie bisher die dafür notwendige Literatur zur Verfügung stellen. 7. Sicherheit 7.1 Alle Mitglieder und Angehörige der Fakultät für Philologie tragen Sorge dafür, dass sexuell belästigendes Verhalten und andere Formen sexualisierter Gewalt unterbleiben. Gegen die Verantwortlichen wird mit disziplinarischen und rechtlichen Maßnahmen vorgegangen. Es ist sicherzustellen, dass aus den eingeleiteten Maßnahmen der beschwerdeführenden Person keine persönlichen oder beruflichen Nachteile entstehen. Alle Schritte erfolgen deshalb im Einvernehmen mit den Betroffenen.

4 2 Verbindliche Vorschriften aus dem zentralen Frauenförderplan 1. Stellenausschreibungen 1.1 Die Fakultät für Philologie schreibt alle Stellen so aus, dass sie gleichermaßen für Bewerberinnen und Bewerber gelten. Sie nimmt folgenden Hinweis auf: Die Ruhr-Universität Bochum strebt die Erhöhung des Anteils von Frauen an und fordert deshalb Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. 1.2 Die Fakultät für Philologie schreibt alle Stellen mindestens hochschulintern aus. Professuren, unbefristete Mittelbaustellen und leitende Stellen im Verwaltungsbereich werden öffentlich ausgeschrieben. Wenn auf interne Ausschreibungen keine Bewerbungen von Frauen erfolgen, wird die Stelle öffentlich ausgeschrieben (LGG 8). 2. Kommissionen und Gremien 2.1 Jeder Berufungskommission gehört mindestens eine stimmberechtigte Wissenschaftlerin, nach Möglichkeit eine Professorin an. In Fächern, in denen keine Wissenschaftlerin vertreten ist, werden Professorinnen oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen aus verwandten Fächergruppen hinzugezogen. Ist auch dies nicht möglich, werden die Gründe dafür aktenkundig gemacht. 3. Vertrauensfrauen/Frauenbeauftragte 3.1 In der Fakultät für Philologie wählt die Frauenvollversammlung eine Vertrauensfrau jeder Statusgruppe. 3.2 Die Vertrauensfrauen werden frühzeitig von den jeweils zuständigen Stellen der Fakultät in allen Angelegenheiten unterrichtet, die die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Fakultät berühren. Sie können hierzu an den Sitzungen der Gremien der Fakultät mit Antrags- und Rederecht teilnehmen. Sie werden wie ein Mitglied geladen und informiert. 3.3 Soweit es ihnen von der Gleichstellungsbeauftragten übertragen wird, nehmen die Vertrauensfrauen folgende Aufgaben wahr: Stellungnahme zu Frauenförderplänen; Kontrolle der Umsetzung von Frauenförderplänen; Stellungnahme über Berufungsvorschläge gegenüber der Fakultät vor der Beschlussfassung; Stellungnahme gegenüber der Fakultätsleitung vor der Entscheidung über Vorschläge für die Einstellung von wissenschaftlichem und anderem Personal. 3.4 Die Leitung/das Gremium der Fakultät für Philologie hört die Vertrauensfrauen zur Sachlage an. 3.5 Zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben werden die Vertrauensfrauen mit entsprechenden Sachmitteln von der Fakultät für Philologie unterstützt; sie erhalten

5 nach Möglichkeit einen Raum. Die Fakultät bemüht sich um eine Freistellung in angemessenem Umfang und befürwortet die Bereitstellung von Mitteln zur Vergütung von entsprechenden Leistungen der Vertreter/innen durch das Rektorat. Die studentische Vertrauensfrau kann sich ihre Tätigkeit im Sinne der studentischen Selbstverwaltung bescheinigen lassen. 3 Analyse und Prognose der Beschäftigtenstruktur 1. Beschreibung des Ist-Standes 1.1 Aufstellung der derzeitigen Beschäftigungsstruktur (Stand: ): Die an dieser Stelle eingefügte Tabelle zur Beschäftigungsstruktur ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht aufgenommen worden. 1.2 Beschreibung der derzeitigen Beschäftigungsstruktur: Beim wissenschaftlichen Personal liegt der Anteil der Frauen insgesamt derzeit bei 46%. In den höheren Statusgruppen liegt der Frauenanteil hier deutlich niedriger als bei den niedrigen Statusgruppen. So sind von den 25 C4-Professuren 3, von den 21 C3- Professuren 2 von Frauen besetzt; d.h., der Frauenanteil bei den C3- und C4- Professuren liegt derzeit bei etwa 10%. Die einzige C2-Professur sowie die Honorarprofessur und die Studienprofessur werden jeweils von einem Mann besetzt; eine der 4 Lehrstuhlvertretungen ist mit einer Frau besetzt. Im Bereich der Dauerstellen im Mittelbau ist der Männeranteil etwa doppelt so hoch wie der der Frauen. Im Bereich der befristeten Stellen ist dieses Gefälle nicht zu beobachten: hier liegt der Frauenanteil bei etwa 50%. In der Gruppe der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte liegt ebenfalls ein Gefälle vor, allerdings mit einer deutlichen weiblichen Mehrheit: Hier sind insgesamt 57 Stellen mit Männern (39%), 90 mit Frauen besetzt. Derzeit studieren an der Fakultät für Philologie 2181 Männer und 4061 Frauen. Im Bereich Medizin, Technik und Verwaltung liegt der Frauenanteil derzeit mit 53 Stellenbesetzungen bei etwa 90%; die 7 hier mit Männern besetzten Stellen verteilen sich auf die Bereiche Bibliothek (3), Datenverarbeitung (3) und Technik (1). Alle 40 Stellen für Verwaltungsangestellte sind mit Frauen besetzt. Aufgeschlüsselt nach Vergütung ergibt sich folgendes Bild: 69 Männer und 21 Frauen sind Beamte; davon sind 49 Männer und 9 Frauen in C- Besoldungsgruppen; 20 Männer und 10 Frauen in den Besoldungsgruppen A und 2 Frauen in den Besoldungsgruppen A 10 und A 8.

6 Unter den Angestellten sind derzeit 56 Männer und 94 Frauen. In den Vergütungsgruppen I und II sind 51 Männer und 48 Frauen, in den Vergütungsgruppen III, IV und V sind 3 Männer und 10 Frauen, in der Vergütungsgruppe VI sind 2 Männer und 32 Frauen, und in Vergütungsgruppe VII sind 5 Frauen. In der Gruppe der Arbeiter sind 2 Männer und 4 Frauen in Lohngruppe 3 bzw. 3a; eine Frau in Lohngruppe 7. Auf Teilzeitbasis arbeiten in der Fakultät für Philologie 15 Männer (davon 12 wissenschaftliche Mitarbeiter) und 41 Frauen (davon 14 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und 20 Verwaltungsangestellte). 2. Analyse 2.1 Die Beschreibung des Ist-Standes lässt ein deutliches Gefälle zwischen den Geschlechtern proportional zu Einkommens- und Statusgruppen deutlich werden. Der ungleich höhere Anteil von Männern in den höheren Statusgruppen mit hohem Einkommen steht einem signifikant höheren Frauenanteil in den unteren Statusgruppen mit niedrigerem Einkommen gegenüber. Diese Ungleichverteilung zu analysieren, erfordert im einzelnen weitere Informationen, einige Phänomene treten jedoch deutlich zutage: Die Gruppe der Teilzeitbeschäftigten weist eine hohe Frauenquote auf. Hier steht zu vermuten, dass die Vereinbarkeit von Vollzeitbeschäftigung und Familie Männern weniger Probleme bereitet als Frauen. Daneben könnte dieser Befund zurückzuführen sein auf das geringfügige Angebot an Vollzeitstellen im nichtwissenschaftlichen Verwaltungsbereich, in dem mehrheitlich Frauen beschäftigt sind. Dieses ohnehin geringfügige Angebot wird derzeit weiter verringert, indem vorhandene Vollzeitstellen in Teilzeitstellen verwandelt werden. Die Gruppe der Geringerverdienenden weist ebenfalls eine hohe Frauenquote auf. Die auffallend hohe Zahl von Frauen in der Vergütungsgruppe BAT VIb könnte sich dadurch erklären lassen, dass Verwaltungsangestellte (Frauenquote in der Fakultät für Philologie 100%) grundsätzlich nicht höhergruppiert werden bzw. dass es nur wenige Aufstiegsmöglichkeiten einschließlich der Möglichkeit zur Höhergruppierung im Bereich der Verwaltung gibt. 2.2 Bemerkenswert in der Fakultät für Philologie ist daneben der hohe Frauenanteil unter den Studierenden, der dem Anschein nach nicht dazu führt, dass Student/innen gemäß ihrem Anteil unter Studierenden eine akademische Laufbahn in der Philologie mit der Übernahme einer Professur verfolgen. Zwar studieren fast doppelt so viele Frauen wie Männer an der Fakultät für Philologie (65%:35%); doch diese Quote verringert sich auf fast jeder Stufe des wissenschaftlichen Personals: Unter den studentischen Hilfskräften liegt die Frauenquote bei 62%, bei den wissenschaftlichen Hilfskräften bei 59%, bei den wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen bei 52%, bei den wissenschaftlichen Assistent/innen bei 57%; bei den C3- Professuren jedoch nur noch bei 9% und bei C4-Professuren bei 12%. 2.3 Gründe für dieses Bild zu benennen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum möglich, da die Zahlen nicht auf Hintergründe und persönliche Biographien von Frauen und Männern schließen lassen. Dennoch lassen sich Hypothesen aufstellen:

7 Vielfach wird auf das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verwiesen (vgl. den zentralen Frauenförderplan der Ruhr-Universität Bochum, 1.4). Es könnte sein, dass dieses Problem auch in der Philologie ausschlaggebend dafür ist, dass Frauen zwar in wissenschaftlichen Mitarbeiter- und Assistent/innenpositionen mehr als 50% der Stellen besetzen, die Übernahme einer Professur im Anschluß daran aber z.b. aufgrund mangelnder Kinderbetreuungsmöglichkeiten nicht anstreben. Um diese Hypothese zu überprüfen, müssten zusätzliche Informationen erhoben werden: zumindest bedarf es einer Bewerbungsstatistik, einer landes- bzw. bundesweiten Erhebung zur Frauenquote bei Promovenden und Habilitanden sowie Statistiken zu Elternschaft unter Studierenden, Promovenden und Habilitanden (vgl. auch Maßnahmen ). Frauen haben möglicherweise weniger Interesse an einer akademischen Laufbahn und entscheiden sich bewusst gegen eine Bewerbung auf Professuren. Auch zur Überprüfung dieser Hypothese bedarf es weiterer Informationen zur Berufsaussicht und Zukunftsplanung von promovierten und habilitierten Frauen und Männern sowie einer Bewerbungsstatistik. Der hohe Anteil der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Assistentinnen (schon vor seinem Inkrafttreten liegt diese Quote höher als vom Frauenplan gefordert) könnte dadurch begründet sein, dass erst in den letzten Jahren in der Fakultät für Philologie zunehmend Frauen und Männer gleichermaßen gefördert worden sind. Wenn dieser Trend weiterhin anhält, steht zu vermuten, dass in Zukunft auch Professuren sukzessive mit Frauen besetzt werden und die Quote der Professorinnen in einem entsprechenden Zeitraum ebenfalls 50% oder mehr erreichen wird. 3. Prognose 3.1 In den Jahren 2001 bis 2003 werden insgesamt 5 C4-Professuren und 5 C3- Professuren (eine davon befristet) frei und werden voraussichtlich wieder besetzt. 3.2 Im Mittelbau werden die Stellen von 7 Wissenschaftlichen Assistent/innenund 51 Wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen neu besetzt; bei einem Teil dieser Verträge kann man aber davon ausgehen, dass die Fristen zunächst um einen weiteren befristeten Vertrag verlängert werden, so dass man realistischerweise von einer Neubesetzung bei den wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und Assistent/innen von ca. 30 Stellen in den nächsten 3 Jahren ausgehen kann. 4 Ziele 1. Die Fakultät für Philologie setzt es sich zum Ziel, den Frauenanteil an Professuren bis 2005 erhöhen. 1.1 Daher sollen Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden.

8 1.2 Ein weiteres Ziel der Fakultät für Philologie ist es, den Frauenanteil unter den wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und Assistent/innen weiterhin bei mindestens 50% zu halten. 2. Da der Frauenförderplan der Fakultät für Philologie wie alle Frauenförderpläne - zur Gleichstellung der Geschlechter führen soll, ist darauf zu verweisen, dass einige Frauenquoten in der Philologie zukünftig verringert werden müssen, um langfristig eine Gleichstellung der Geschlechter zu ermöglichen. 2.1 Wenn das Interesse von Frauen im Sinne des Frauenförderplans zur Gleichstellung der Geschlechter in Zukunft auch vermehrt auf andere Fachrichtungen außerhalb der Philologie gerichtet sein wird, werden die hohen Frauenanteile unter Studierenden der Philologie zugunsten einer zunehmend paritätischen Verteilung in anderen Fachbereichen zurückgehen. 2.2 Die Fakultät für Philologie setzt es sich deshalb zum Ziel, die Männerquote unter den Studierenden bis 2003/4 um mindestens 5 Prozentpunkte auf 40% zu erhöhen. 3. Im Bereich der Mitarbeiter/innen aus Medizin, Technik und Verwaltung fällt die hohe Frauenquote bei den Verwaltungsangestellten ebenso wie der hohe Anteil von Frauen bei den Geringerverdienenden auf. Hier ist es Ziel der Fakultät, die Arbeitsund Einkommensbedingungen für Frauen und Männer zu prüfen und gegebenenfalls zu beeinflussen, indem sie mehr Durchlässigkeit auf die Gehaltsstruktur gewährt, Aufstiegsmöglichkeiten prüft und den Bewerber/innen und Stelleninhaber/innen bekanntgibt; ein ausgeglichenes Verhältnis von Teilzeit- und Vollzeitstellen anstrebt; mehr Qualifizierungsmöglichkeiten anbietet, die eine höhere Verwaltungstätigkeit im Hochschulbereich ermöglichen; Möglichkeiten für eine dezentrale Verwaltung der Arbeitsplatzbedingungen und dezentrale Einflussnahme auf das Lohn- und Gehaltsniveau prüft. 5 Maßnahmen in der Personalentwicklung 1. Zur Erhöhung des Frauenanteils unter den Professor/innen wird die Fakultät für Philologie Erhebungen durchführen, die zur Klärung von Ursachen des geringen Frauenanteils in diesem Bereich führen. Neben einer Bewerbungsstatistik werden von Hochschullehrenden Statistiken zur Anzahl von Promovenden und Habilitanden geführt; in Befragungen ermitteln, ob bzw. warum durch Promotion oder Habilitation qualifizierte Frauen häufiger als Männer keine akademische Laufbahn verfolgen; Mentoring zur Karriereplanung von Frauen und Männern durchführen und insbesondere weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs auf eine im Anschluss an wissenschaftliche Qualifikationen (Promotion, Habilitation) folgende akademische Laufbahn vorbereiten. Zu diesem Zweck werden Professor/innen in Fortbildungsveranstaltungen mit Mentoringprogammen vertraut gemacht;

9 Möglichkeiten von Teilzeit und Jobsharing prüfen und ggf. in der Stellenausschreibung erwähnen; jeder/jedem Bewerber/in Informationen über Kinder- und Elternbetreuung zukommen lassen. 2. Das Anforderungsprofil der Angestellten hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Der Einsatz neuer Medien erfordert eine nachhaltige Veränderung und Erweiterung des Aufgabenspektrums eines/r nichtwissenschaftlichen Mitarbeiters/in. Sie werden zunehmend mehr konfrontiert mit einer sich immer schneller entwickelnden Organisationsverwaltung, die neue Kenntnisse im verwaltungstechnischen Bereich verlangt. An die Mitarbeiter/innen werden immer höhere Anforderung im verwaltungstechnischen Ablauf ihrer Arbeit gestellt, die jedoch bei der Eingruppierung in BAT nicht berücksichtigt werden. Es erfolgt weiterhin eine Bezahlung im Bereich der unteren Vergütungsgruppen. Zur Verbesserung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Angestellte in Medizin, Technik und Verwaltung wird die Fakultät für Philologie deshalb Qualifizierungsangebote für Frauen durch Mitarbeiter/innengespräche und Weitergabe von entsprechenden Informationen u.a. über das Internet unterstützen, indem sie sie über Möglichkeiten der Fortbildung informieren und zur Weiterqualifizierung motivieren; prüfen, ob eine Höhergruppierung für Verwaltungsangestellte möglich ist, wenn diese sich fortbilden und weiterqualifizieren. Die Fakultät erkennt den Widerspruch zwischen Forderung nach Weiterqualifizierung der Angestellten in Medizin, Technik und Verwaltung einerseits und der derzeit gesetzlich festgelegten Unmöglichkeit einer entsprechenden Bezahlung andererseits; das Rektorat auffordern, ihre Kriterien für Höhergruppierung zu überarbeiten und den neuen Anforderungsprofilen von Medizin, Technik und Verwaltung anzupassen; Arbeitsplatzbeschreibungen entwickeln, die die neuen Arbeitsplatzanforderungen mit einschließen; das Rektorat auffordern, das Weiterbildungsprogramm zu erweitern und zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf hochschulspezifische Aufgabenstellungen sowie leitende Verwaltungstätigkeiten im Hochschulbereich; über berufliche Perspektiven hinsichtlich führender Verwaltungstätigkeiten informieren; das Rektorat auffordern, mehr Vollzeitstellen zu schaffen und auszuschreiben, die es Frauen ermöglichen, bei entsprechender Qualifikation und angemessener Bezahlung aus familiären Gründen Haupterwerbsträgerin zu sein; Beschäftigten aus Medizin, Technik und Verwaltung Mitspracherecht einräumen bei Versetzungen und/oder Stellensplitting. Es dürfen sich für die Beschäftigten keine Nachteile daraus ergeben. 3. Die Fakultät weist ausdrücklich darauf hin, dass sie daran interessiert ist, Männern und Frauen gleichermaßen zu verdeutlichen, dass ein Studium einer philologischen Fachrichtung beiden Geschlechtern vielfältige Wege und Positionen in der Berufswelt ermöglicht. 3.1 Die Fakultät für Philologie wird sich in ihrer Außendarstellung als eine gleichstellungsorientierte Einrichtung präsentieren. Im Zuge zunehmender Autonomie der Hochschulen und der wachsenden Konkurrenz ist es ihr Ziel, ihr Profil als eine die

10 Geschlechter gleichermaßen fördernde Einrichtung auch in einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit zu demonstrieren. Insbesondere wird die Fakultät für Philologie Seminarveranstaltungen mit Schwerpunkten in feministischer Forschung und Geschlechterforschung sowie Gastvorträge anbieten und auf solche Angebote sowohl in Studienführern und Veranstaltungsverzeichnissen als auch durch Broschüren und im Internet aufmerksam machen; die Vertrauensfrauen beauftragen, notwendige Erhebungen zur Überprüfung der Gleichstellung von Studierenden, Promovenden und Habilitanden zu initiieren, zu koordinieren und die Ergebnisse zu publizieren. Zu diesem Zweck wird sie nach Möglichkeit einen Raum und Sachmittel zur Verfügung stellen; Forschungsprojekte, die zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit dem Landesgleichstellungsgesetz beitragen sollen und die über Initiierung und Koordination von Befragungen, Erhebungen und Berichterstattung hinausgehen, werden von der Fakultät für Philologie ausdrücklich befürwortet. Deren Durchführung ist jedoch nicht Aufgabe der Frauenbeauftragten, sondern obliegt Einzelinitiativen von Wissenschaftler/innen oder Projektgruppen, die dafür gemäß dem FFP (2.6.3.) gesonderte Unterstützung bei der Fakultät und der Gleichstellungsstelle (FFP 6) beantragen können; beide Geschlechter in Informationsveranstaltungen für Schüler/innen für ein Studium einer philologischen Fachrichtung ansprechen, wobei stereotypen Auffassungen von philologischen Studiengängen als Frauensache gezielt entgegenzuwirken ist. Die Fakultät wird Schüler/innen auf die Berufschancen und Laufbahnen von Studienabsolvent/innen aufmerksam machen. Zu diesem Zweck regt die Fakultät das Staatliche Prüfungsamt, das Dekanat für Philologie sowie das M.A. Reformmodell an, eine Statistik über Studienabsolvent/innen in philologischen Fächern und deren anschließende berufliche Laufbahnen zu führen. 6 Bericht und Kontrolle 1. Die Fakultät für Philologie berichtet dem Senat einmal jährlich schriftlich über ihre Erfolge der Umsetzung des Frauenförderplans. Sie geht dabei insbesondere ein auf den Frauenanteil bei den Professuren, dem wissenschaftlichen Personal einschließlich der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte, bei den Promotionen und bei den Habilitationen sowie bei den Studierenden und den Mitarbeiter/innen in Medizin, Technik und Verwaltung. 2. Nach Ablauf dieses Frauenförderplanes, also in drei Jahren, berichtet die Fakultät für Philologie dem Rektorat über den Stand der Personalentwicklung in ihrem Bereich und nimmt Stellung zu den durch die leistungsorientierte Mittelvergabe erzielten Fortschritte bei der Frauenförderung. 3. Die Überprüfung der Zielerreichung wird in Abstimmung mit den Vertrauensfrauen vorgenommen.

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