Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen

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1 Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Projektnummer: November 2013 Im Auftrag von: Gemeinde Rellingen Hauptstraße Rellingen Dieses Gutachten wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt / Objekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet sei es vollständig oder auszugsweise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. LAIRM CONSULT GmbH, Hauptstraße 45, Hammoor, Tel.: +49 (4532) ; Fax: +49 (4532) ; info@lairm.de

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3 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Örtliche Situation Beurteilungsgrundlagen Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Gewerbelärm Gewerbelärm Allgemeines Prognose-Nullfall Aldi-Markt Vorbelastungen Westliche gewerbliche Nutzungen Mercedes-Benz Tankstelle Stellplatzanlage Prognose-Planfall Innerhalb des Plangebiets Vorbelastungen Mercedes-Benz Emissionen Immissionen Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung Quellenmodellierung Immissionsorte Beurteilungspegel Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Spitzenpegel LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

4 Seite 2 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen 4.7. Qualität der Prognose Verkehrslärm Verkehrsmengen Emissionen Immissionen Allgemeines Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm Gesamtlärm Vorschläge für Begründung und Festsetzungen Begründung Festsetzungen Quellenverzeichnis Anlagenverzeichnis... I bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

5 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite 3 1. Anlass und Aufgabenstellung Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 will die Gemeinde Rellingen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von Geschäfts- und Wohnhäusern südlich der Hauptstraße schaffen. Zudem ist eine Erweiterung des vorhandenen Aldi-Marktes geplant. Im Norden soll ein Mischgebiet, in der Mitte ein Sondergebiet und im Süden soll ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Der Plangeltungsbereich befindet sich östlich der Bundesautobahn A 23 und südlich der Hauptstraße (L 99). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist der Nachweis zu erbringen, dass die Planung grundsätzlich mit den umliegenden schützenswerten Nutzungen verträglich ist. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung beinhaltet folgende Aufgabenstellungen: Schutz der Nachbarschaft vor Immissionen aus Gewerbelärm; Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen durch den B- Plan-induzierten Zusatzverkehr; Schutz schützenswerter Nutzungen innerhalb des Plangebiets vor Gewerbe- und Verkehrslärm. Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 [7] zur DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau [6], wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärm unterschieden wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV ( Verkehrslärmschutzverordnung [4]) orientieren. In den Bebauungsplan sind gegebenenfalls Festsetzungen aufzunehmen, die dem Schutz der innerhalb des Plangeltungsbereiches vorhandenen oder geplanten baulichen Nutzungen vor Verkehrs- und Gewerbelärm dienen. Die vorliegende Untersuchung enthält die in diesem Zusammenhang erforderlichen Aussagen. In der DIN 18005, Teil 1 [6] wird für die Beurteilung von gewerblichen Anlagen auf die TA Lärm [5] verwiesen. Dementsprechend werden die Immissionen aus Gewerbelärm auf Grundlage der TA Lärm beurteilt. 2. Örtliche Situation Der Plangeltungsbereich befindet sich südlich der Hauptstraße, östlich des Grünen Wegs und nördlich der Jahnstraße. Im nördlichen Bereich sind zwei Wohn- und Geschäftshäuser mit Tiefgarage vorgesehen. Der vorhandene Aldi-Markt befindet sich in der Mitte des Plangebiets. Zwischen dem Aldi-Markt und den Geschäftshäusern ist eine Stellplatzanlage geplant. Südlich des Aldi-Marktes sind Doppelhäuser vorgesehen. Innerhalb des Plangebiets werden an den Wohn- und Geschäftshäusern die Immissionsorte IO A bis IO J und an den Doppelhäusern IO K und IO L berücksichtigt. LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

6 Seite 4 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Die maßgebenden schutzbedürftigen Bebauungen außerhalb des Plangebiets befinden sich in folgenden Bereichen: Wohnbebauung östlich des Plangebiets (IO 1.1 bis IO 3.2): Im Bebauungsplan Nr. 57 ist dieses Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Wohnbebauung westlich des Plangebiets (IO 4 und IO 5): Für diesen Bereich existiert kein rechtkräftiger Bebauungsplan. Aufgrund der tatsächlichen Nutzung wird von einem Schutzanspruch ausgegangen, der einem Mischgebiet vergleichbar ist. Die genauen örtlichen Gegebenheiten sind dem Lageplan der Anlage A 1.1 zu entnehmen. Tabelle 1: Immissionsorte außerhalb des Plangeltungsbereiches Sp Ze Immissionsorte Geschosse Anzahl der Adresse Einstufung 1 IO 1.1 Hauptstraße 97 WA 3 2 IO 1.2 Hauptstraße 97 WA 3 3 IO 2 Siedlerstraße 8 WA 2 3 IO 3.1 Siedlerstraße 10 WA 2 4 IO 3.2 Siedlerstraße 12a WA 2 5 IO 4 Grüner Weg 14 MI 2 6 IO 5 Grüner Weg 8 MI 2 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1. Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Die Berücksichtigung der Belange des Schallschutzes erfolgt nach den Kriterien der DIN Teil 1 [6] in Verbindung mit dem Beiblatt 1 [7] unter Beachtung folgender Gesichtspunkte: Nach 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nach 50 BImSchG ist die Flächenzuordnung so vorzunehmen, dass schädliche Umwelteinwirkungen unter anderem auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Die Orientierungswerte nach [7] stellen aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte dar. Sie dienen lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nach oben (bei Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann. Konkreter wird im Beiblatt 1 zur DIN 18005/1 in diesem Zusammenhang ausgeführt: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

7 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite 5 Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. durch geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen (insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Über den Abwägungsspielraum gibt es keine Regelungen. Zur Beurteilung des Verkehrslärms kann man hilfsweise als Obergrenze die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BImSchV [4] heranziehen, da davon ausgegangen werden kann, dass die 16. BImSchV rechtlich insoweit nicht strittig ist. Aufgrund neuer Erkenntnisse im Rahmen eines Austausches mit dem Innenministerium Schleswig-Holstein bezüglich der Beurteilung der Schutzbedürftigkeit von Außenwohnbereichen, wird die Ausdehnung des Lärmschutzbereichs, innerhalb derer bauliche Anlagen aufgrund der Überschreitung des Tages-Immissionsgrenzwertes geschlossen auszuführen sind, etwas weiter gefasst. Danach ist eine Überschreitung des jeweiligen Orientierungswertes bei Außenwohnbereichen von maximal 3 db(a) akzeptabel. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen gemäß Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die im Rahmen dieser Untersuchung zu betrachtenden Nutzungsarten legt Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 die in Tabelle 2 zusammengefassten Orientierungswerte für Beurteilungspegel aus Verkehrs- und Gewerbelärm fest. Beurteilungszeiträume sind die 16 Stunden zwischen 6 und 22 Uhr tags sowie die 8 Stunden von 22 bis 6 Uhr nachts. Tabelle 2: Orientierungswerte nach DIN Teil 1, Beiblatt 1 [7] Nutzungsart tags Orientierungswert nach [7] nachts Verkehr a) Anlagen b) db(a) reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis bis 65 a) gilt für Verkehrslärm; b) gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Anlagen LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

8 Seite 6 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte nach 2 Absatz 1 der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung [4] Immissionsgrenzwerte Nr. Gebietsnutzung tags nachts db(a) 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete Gewerbliche Anlagen sind gemäß Abschnitt 7.5 der DIN 18005, Teil 1 nach den Vorgaben der TA Lärm zu beurteilen (vgl. Abschnitt 3.2) Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Um bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaft von gewerblicher Nutzung, Verkehrswegen und Wohnen die Belange des Schallschutzes betreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische Instrumente zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung sind: die Gliederung von Baugebieten nach in unterschiedlichem Maße schutzbedürftigen Nutzungen, aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände und -wälle; Emissionsbeschränkungen für Gewerbeflächen durch Festsetzung maximal zulässiger flächenbezogener immissionswirksamer Schallleistungspegel als Emissionskontingentierung nach der Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen und Eigenschaften im Sinne von 1, (4), Satz 1, Ziffer 2 BauNVO sowie eines entsprechenden Nachweisverfahrens, Maßnahmen der Grundrissgestaltung und der Anordnung von Baukörpern derart, dass dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten hin orientiert werden, Vorzugsweise Anordnung der Außenwohnbereiche im Schutz der Gebäude, ersatzweise passiver Schallschutz an den Gebäuden durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau [8]. Nicht Gegenstand von Festsetzungen im Bebauungsplan sind unter Beachtung des Gebotes der planerischen Zurückhaltung Regelungen im Detail, wenn zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmeinwirkungen erforderliche konkrete Maßnahmen in Form von Auflagen im Baugenehmigungsverfahren durchsetzbar sind bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

9 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite Gewerbelärm Nach 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG [1] sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind, und nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ( 5 Abs. 1 Nr. 1 BIm- SchG) ist nach TA Lärm... sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung 1 am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Die Immissionsrichtwerte sind in der Tabelle 4 aufgeführt. Die Art der in Nummer 6.1 bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Nummer 6.1 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Tabelle 4: Immissionsrichtwerte (IRW) nach Nummer 6, TA Lärm [5] Bauliche Nutzung Beurteilungspegel Üblicher Betrieb Seltene Ereignisse (a) Kurzzeitige Geräuschspitzen Beurteilungspegel Kurzzeitige Geräuschspitzen Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) Gewerbegebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Kurgebiete, bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten (a) im Sinne von Nummer 7.2, TA Lärm... an nicht mehr als an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden... Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beschreiben Außenwerte, die in 0,5 m Abstand vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzwürdigen Raumes einzuhalten sind. 1 Die Gesamtbelastung wird gemäß TA Lärm als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung definiert. Die Vorbelastung ist nach Nummer 2.4 TA Lärm die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage. Letzterer stellt die Zusatzbelastung dar. LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

10 Seite 8 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Es gelten die in Tabelle 5 aufgeführten Beurteilungszeiten. Die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird für Einwirkungsorte in allgemeinen und reinen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Kurgebieten und bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten durch einen Zuschlag von 6 db(a) zum Mittelungspegel berücksichtigt, soweit dies zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet ( Relevanzkriterium ). Unbeschadet der Regelung im vorhergehenden Absatz soll für die zu beurteilende Anlage die Genehmigung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 aufgrund der Vorbelastung auch dann nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 db(a) beträgt. Tabelle 5: Beurteilungszeiten nach Nummer 6, TA Lärm [5] Beurteilungszeitraum werktags sonn- und feiertags Tag Nacht (a) Tag Nacht (a) gesamt Ruhezeit gesamt Ruhezeit 6 bis 7 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 9 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 22 Uhr (lauteste 6 bis 22 Uhr 13 bis 15 Uhr (lauteste (a) 20 bis 22 Uhr Stunde) 20 bis 22 Uhr Stunde) Nummer 6.4, TA Lärm führt dazu aus: Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen entsprechend Nummer 7.4 der TA Lärm... durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, sofern sie den Beurteilungspegel der vorhandenen Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung [4] erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Beurteilung des anlagenbezogenen Verkehrs auf öffentlichen Straßen orientiert sich an der 16. BImSchV, in der die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) zugrunde bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

11 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite 9 gelegt wird. Die Beurteilungszeit nachts umfasst gemäß 16. BImSchV abweichend von der TA Lärm den vollen Nachtabschnitt von 8 Stunden (22 6 Uhr). 4. Gewerbelärm 4.1. Allgemeines Innerhalb des Plangeltungsbereichs befindet sich das Betriebsgrundstück eines Aldi- Marktes. Westlich des Grünen Wegs liegen weitere gewerbliche Nutzungen (Geschäftshaus mit einem Getränkemarkt usw.). Nördlich der Hauptstraße befinden sich eine Mercedes-Benz Niederlassung mit Werkstatt, eine Tankstelle sowie eine Stellplatzanlage zu einer Wohnanlage für seniorengerechtes Wohnen auf Grundlage der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34. Für die Erweiterung von Mercedes-Benz befindet sich die 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 in Aufstellung und in der gemeindlichen Beratung. Somit wird im Prognose-Nullfall die Bestandssituation erfasst. Im Prognose-Planfall werden sowohl die Planungen innerhalb des Plangeltungsbereiches als auch die geplante Erweiterung von Mercedes-Benz berücksichtigt. Das den schalltechnischen Berechnungen zugrunde liegende Betriebsszenario beschreibt einen maßgeblichen mittleren Spitzentag (an mehr als 10 Tagen im Jahr erreicht) und stellt den nach der TA Lärm für die Beurteilung heranzuziehenden üblichen Betrieb dar Prognose-Nullfall Aldi-Markt Das Gebäude des Aldi-Marktes liegt in der Mitte des Plangeltungsbereiches. Die Stellplatzanlage mit 93 Stellplätzen befindet sich nördlich des Gebäudes. Die Anlieferung erfolgt an der Westseite. Zurzeit verfügt der Aldi-Markt über eine Verkaufsfläche von etwa 800 m². Die Ermittlung des Pkw-Verkehrsaufkommens durch Kunden erfolgt auf Grundlage des Ansatzes für Discounter aus der Parkplatzlärmstudie [11]. Dementsprechend ist je m² Verkaufsfläche mit 0,17 Pkw-Bewegungen je Stunde zu rechnen, bezogen auf den gesamten Tagesabschnitt von 16 Stunden. Im vorliegenden Fall ergeben sich Pkw-Bewegungen pro Tag, was Pkw- Kunden entspricht. Es wird davon ausgegangen, dass 10 % der Bewegungen innerhalb der Ruhezeiten tags stattfinden. Für die Anzahl der Anlieferungen des Aldi-Marktes werden die Angaben des Betreibers verwendet. Für den maßgeblichen Spitzentag werden im Folgenden insgesamt vier Lkw- Anlieferungen zugrunde gelegt (zwei große Lkw (40 t), davon ein Kühl-Lkw, sowie zwei LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

12 Seite 10 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen kleine Lkw (7,5 t)). Alle Anlieferungen erfolgen während des Tagesabschnittes (6:00 bis 22:00) Uhr. Zurzeit finden keine Nachtanlieferungen statt. Die Waren für den Aldi-Markt werden im Bereich der Ladezone ins Lager verbracht. Da die Lkw die Laderampe rückwärts anfahren, ist vor der Ladezone eine Rangierfahrt erforderlich. Für die Verweildauer der Lkw werden die Parkgeräusche (Türenschlagen etc.) entsprechend der Parkplatzlärmstudie für Abstellplätze von Lastkraftwagen berücksichtigt. Die getroffenen Ansätze stellen den worst-case dar, da hier die höchsten Immissionen durch Lkw-Rangierfahrten und Parken auftreten. Weiterhin sind die folgenden haustechnischen Anlagen zu berücksichtigen. Auf dem Gebäudedach befindet sich eine Entlüftung. Für die Kühlanlage ist ein Verflüssiger im Bereich des Lagers in Kombination mit einem Verdichtersatz zu berücksichtigen. Der zur Kühlanlage gehörende Verdichter ist innerhalb des Gebäudes aufgestellt. Aufgrund der massiven Bauweise des Gebäudes ist diese Quelle zu vernachlässigen. Der Außenverflüssiger steht an der Südseite der Anlieferungszone. Da zeitliche Angaben über den tatsächlich auftretenden Betrieb nicht zur Verfügung stehen und die Leistungsregelung der Anlage temperaturgesteuert erfolgt, wird den Berechnungen für die Anlagen tags ein durchgehender Volllastbetrieb zugrunde gelegt. In der Nacht werden die haustechnischen Anlagen üblicherweise reduziert betrieben oder ausgeschaltet. Durch die automatische Temperatursteuerung kann es jedoch auch in der Nacht vorkommen, dass die Lüfter für die Dauer von etwa 1 bis 2 Stunden eingeschaltet werden. Daher wird zur sicheren Seite für die lauteste Stunde nachts ebenfalls ein durchgehender Volllastbetrieb angesetzt Vorbelastungen Westliche gewerbliche Nutzungen Die Ermittlung der Gewerbelärmimmissionen von den vorhandenen gewerblich Flächen im Westen erfolgt über den Ansatz von flächenbezogenen Schallleistungspegeln L W (bezogen auf eine Grundfläche von 1 m²). Aufgrund der gemischten Nutzung des Gebiets wird in Anlehnung an die DIN 18005/1 [6], nach der für die Berechnung von Mindestabständen oder zur Feststellung von Schallschutzmaßnahmen für Gewerbegebiete sowohl tags als auch nachts mit flächenbezogenen immissionswirksamen Schallleistungspegeln (FISP) von L W = 60 db(a) zu rechnen ist. Diese Werte sind demnach als Anhaltswerte für nicht eingeschränkte Gewerbegebiete anzusehen. Im Tageszeitraum ergeben sich durch die benachbarte Wohnnutzung keine Beschränkungen der Flächen, so dass tags ein FISP von L W = 60 db(a) berücksichtigt wird. Für den Nachtzeitraum wird zum Schutz der vorhandenen Wohnbebauung von einem FISP von L W = 45 db(a) ausgegangen Mercedes-Benz Die folgende Betriebsbeschreibung wurde in Abstimmung mit der Walter Burmester GmbH [22] erstellt. Dabei werden Ansätze zugrunde gelegt, die hinsichtlich der Belas bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

13 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite 11 tungssituation auf der sicheren Seite liegen. Für den tatsächlichen Betrieb können sich teilweise Abweichungen ergeben, die für die Beurteilung jedoch nicht maßgebend sind. Der Standort umfasst einen Gebäudekomplex, in dem sich die Anmeldung, Wareneingang, Werkstatt mit AU-Prüf- und Meßhalle, Lackierkabine, Ausstellungsflächen sowie die Büros befinden. Die Grundstückzufahrt erfolgt ausschließlich über die Hauptstraße. Die Werkstatt sowie die betriebseigene Waschanlage befinden sich im nördlichen Bereich des Gebäudes. Im südlichen Gebäudeteil ist die Ausstellungshalle untergebracht. Westlich und nördlich des Gebäudes befindet sich das Außengelände. Dabei werden im Südwesten die Neufahrzeuge und im Nordwesten die Gebrauchtwagen ausgestellt. Im Westen vor der Werkstatt befinden sich die Kundenstellplätze. Östlich des Gebäudes befinden sich Mitarbeiterstellplätze und im südlichen Bereich sind Stellplätze für Spätabholer (nach den Öffnungszeiten) vorgehalten. Die Öffnungszeiten gehen von 7:00 bis 19:00 Uhr. Für den Standort wird die Zahl der Beschäftigten mit ca. 26 Mitarbeitern angegeben, die mit dem Pkw zur Arbeit kommen. Des Weiteren wird zur sicheren Seite von bis zu 52 Kunden am Tag ausgegangen. Die Kundenfahrzeuge werden auf den dafür vorgesehen Stellplätzen geparkt und dann für die Arbeiten in die Werkstatt gefahren. Nach Beendigung der Arbeiten werden die Fahrzeuge wieder auf die Kundenstellplätze zurück gebracht, wo sie von den Kunden abgeholt werden. Für die Tore der Direktannahme, der Werkstatt und der AU- Prüf- und Meßstelle wird davon ausgegangen, dass die Tore während der Öffnungszeiten geöffnet bleibt. Der Betrieb der Pkw-Waschanlage (Portalwaschanlage) liegt werktags im Tageszeitraum. Dabei wird die Waschanlage mit geöffneten Toren betrieben. Zur sicheren Seite wird angenommen, dass alle Kundenfahrzeuge gewaschen werden. Die Anlieferung erfolgt täglich mit bis zu 1 Lkw und bis zu 4 Kleintransporter östlich des Gebäudes, wobei die Entladung der Kleintransporter lärmarm per Hand erfolgt. Alle Anlieferungen erfolgen während der Öffnungszeiten des Autohauses. Die Anlieferung der Fahrzeuge kann sowohl tags als auch nachts erfolgen. Am maßgebenden Spitzentag wird zur sicheren Seite eine Anlieferung tags und eine Anlieferung in der lautesten Nachtstunde berücksichtigt. In der Regel werden tags pro Anlieferung ca. 8 Fahrzeuge und nachts ca. 2 Fahrzeuge angeliefert. Diese werden nördlich des Gebäudes vom Kfz-Transporter gefahren und abgestellt. Nordöstlich des Gebäudes und in der Nordostecke des Geländes befinden sich Containerstellplätze für die Entsorgungscontainer. Auf dem Container nordöstlich des Gebäudes befindet sich ein Schneckenverdichter. Der Schneckenverdichter wird etwa vier Stunden am Tag betrieben. Nachts wird der Schneckenverdichter nicht genutzt. Für die Entsorgung werden je eine Lkw- Zu- und Abfahrten pro Containerstellplatz berücksichtigt. Nördlich des Gebäudes liegt ein Lagerplatz mit Garagen. Auf dem Lagerplatz werden Materialien für die Werkstatt und Reifen gelagert. Diese werden mit einem Gabelstapler vom Lager zur Werkstatt und zurück gebracht. Für den Gabelstaplerbetrieb wird eine Betriebszeit von 4 Stunden am Tag berücksichtigt. LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

14 Seite 12 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Hinsichtlich der haustechnischen Anlagen werden für das Autohaus zwei Abluftanlagen auf dem Gebäudedach berücksichtigt. Da zeitliche Angaben über den tatsächlich auftretenden Betrieb nicht zur Verfügung stehen und die Leistungsregelung der Anlage temperaturgesteuert erfolgt, wird den Berechnungen für die Anlagen tags ein durchgehender Volllastbetrieb zugrunde gelegt. In der Nacht werden die haustechnischen Anlagen üblicherweise reduziert betrieben oder ausgeschaltet. Durch die automatische Temperatursteuerung kann es jedoch auch in der Nacht vorkommen, dass die Lüfter für die Dauer von etwa 1 bis 2 Stunden eingeschaltet werden. Daher wird zur sicheren Seite für die lauteste Stunde nachts ebenfalls ein durchgehender Volllastbetrieb angesetzt Tankstelle Der Betrieb von Tankstellen, Tankstellenshop und Waschanlage sowie des dazugehörigen Servicebereichs mit Luftdruckstation und Münzstaubsauger findet sowohl werktags als auch an Sonn- und Feiertagen statt. Lediglich die Waschanlage und der Münzstaubsauger werden nachts nicht betrieben. Gemäß Tankstellenlärmstudie [15] ist als Basiswert der Tankstellen-Frequentierung werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr von 42 Pkw pro Stunde auszugehen. In der Zeit von 6:00 bis 7:00 Uhr und von 20:00 bis 22:00 Uhr sind werktags 33 Pkw pro Stunde anzusetzen. Für die Betriebszeiten von 6:00 bis 22:00 Uhr errechnet sich mit diesen Basiswerten werktags eine Belastung von 645 Pkw. An Sonn- und Feiertagen ist gemäß Tankstellenlärmstudie zwischen 7:00 und 20:00 Uhr von 40 Pkw pro Stunde als Basiswert für die Tankstellen-Frequentierung auszugehen. In der Zeit von 6:00 bis 7:00 Uhr sowie von 20:00 bis 22:00 Uhr ist an Sonn- und Feiertagen von 27 Pkw pro Stunde auszugehen. An Sonn- und Feiertagen errechnet sich mit diesen Basiswerten eine Belastung von 601 Pkw. Da die Belastung an Sonn- und Feiertagen geringer als die Belastung an Werktagen ist, wird zur sicheren Seite die Belastung für Werktage berücksichtigt. Für die Anlieferung von Auto-Kraftstoffen mittels Tankwagen werden für den Spitzentag zwei Tankwagenanlieferungen berücksichtigt. Für die Warenanlieferung des Shops wird für den Spitzentag eine Lkw-Anlieferung mit eigenem Kühlaggregat angesetzt. Die Anlieferungen finden innerhalb des Tageszeitraums statt. Nachts (zwischen 22:00 und 6:00 Uhr) erfolgen keine Anlieferungen. Der Betrieb der Pkw-Waschanlage (Portalwaschanlage) ist werktags, sonntags und feiertags für den Tageszeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr vorgesehen. Ein Nachtbetrieb findet nicht statt. Es wird angenommen, dass die Tore während des Waschvorgangs geöffnet sind. Die Portalwaschanlage wird in einem massiven Gebäude installiert, so dass die Schallabstrahlung lediglich über die Toröffnungen erfolgt bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

15 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite Stellplatzanlage Das Verkehrsaufkommen in der Stellplatzanlage wurde mit Hilfe der Parkplatzlärmstudie [11] abgeschätzt, die die Besonderheiten einer Beurteilung gemäß TA Lärm berücksichtigt: Es ergeben sich insgesamt 174 Pkw-Fahrten pro Tag und 6 Pkw-Fahrten in der lautesten Nachtstunde Prognose-Planfall Innerhalb des Plangebiets Auch zukünftig soll die Stellplatzanlage ca. 93 Stellplätzen zwischen dem Aldi-Markt und den Wohn- und Geschäftshäusern haben. Die Anlieferung erfolgt weiterhin an der Westseite. Zukünftig soll der Aldi-Markt über eine Verkaufsfläche von etwa m² verfügen. Die Ermittlung des Pkw-Verkehrsaufkommens durch Kunden erfolgt auf Grundlage des Ansatzes für Discounter aus der Parkplatzlärmstudie [11]. Dementsprechend ist je m² Verkaufsfläche mit 0,17 Pkw-Bewegungen je Stunde zu rechnen, bezogen auf den gesamten Tagesabschnitt von 16 Stunden. Im vorliegenden Fall ergeben sich Pkw- Bewegungen pro Tag, was Pkw-Kunden entspricht. Für die Kunden der Läden in den Wohn- und Geschäftshäusern werden zusätzlich 400 Pkw-Bewegungen angesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass 10 % der Bewegungen innerhalb der Ruhezeiten tags stattfinden. Für die Einkaufswagensammelbox wird davon ausgegangen, dass etwa 85 % der gesamten Stellplatzkunden einen Einkaufswagen verwenden. Für die Zu- und Abfahrten der geplanten Tiefgarage werden das zu erwartende Verkehrsaufkommen gemäß der Angaben des Verkehrsgutachters [20] und [21] berücksichtigt, demnach werden 187 Kfz/24h Bewegungen angesetzt. Für die Anzahl der Anlieferungen des Aldi-Marktes werden die Angaben des Betreibers verwendet. Für den maßgeblichen Spitzentag werden im Folgenden insgesamt vier Lkw- Anlieferungen zugrunde gelegt (zwei große Lkw (40 t), davon ein Kühl-Lkw, sowie zwei kleine Lkw (7,5 t)). Alle Anlieferungen erfolgen während des Tagesabschnittes (6:00 bis 22:00) Uhr. Es werden keine Nachtanlieferungen statt. Die Waren für den Aldi-Markt werden im Bereich der Ladezone ins Lager verbracht. Da die Lkw die Laderampe rückwärts anfahren, ist vor der Ladezone eine Rangierfahrt erforderlich. Für die Verweildauer der Lkw werden die Parkgeräusche (Türenschlagen etc.) entsprechend der Parkplatzlärmstudie für Abstellplätze von Lastkraftwagen berücksichtigt. Die getroffenen Ansätze stellen den worst-case dar, da hier die höchsten Immissionen durch Lkw-Rangierfahrten und Parken auftreten. Für die Anlieferungen an den Wohn- und Geschäftshäusern werden die Angaben des Verkehrsgutachters [20] und [21] verwendet, wobei am westlichen Gebäude 6 Anlieferungen und am östlichen Gebäude 2 Anlieferungen berücksichtigt werden. Die Anlieferungen erfolgen in den Anlieferungsbuchen an der Hauptstraße (L 99) zwischen 7:00 und 20:00 Uhr. LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

16 Seite 14 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Für die Entsorgung des Entsorgungscontainers am Aldi-Markt wird zusätzlich eine Lkw- Zu- und Abfahrt berücksichtigt. Weiterhin ist ein Schneckenverdichter im Bereich der Rampe westlich des Gebäudes aufgestellt. Der Schneckenverdichter wird etwa vier Stunden am Tag betrieben. Nachts wird der Schneckenverdichter nicht genutzt. Weiterhin sind die folgenden haustechnischen Anlagen zu berücksichtigen. Auf dem Gebäudedach befindet sich eine Entlüftung. Für die Kühlanlage ist ein Verflüssiger im Bereich des Lagers in Kombination mit einem Verdichtersatz zu berücksichtigen. Der zur Kühlanlage gehörende Verdichter ist innerhalb des Gebäudes aufgestellt. Aufgrund der massiven Bauweise des Gebäudes ist diese Quelle zu vernachlässigen. Der Außenverflüssiger steht an der Westseite des Gebäudes. Da zeitliche Angaben über den tatsächlich auftretenden Betrieb nicht zur Verfügung stehen und die Leistungsregelung der Anlage temperaturgesteuert erfolgt, wird den Berechnungen für die Anlagen tags ein durchgehender Volllastbetrieb zugrunde gelegt. In der Nacht werden die haustechnischen Anlagen üblicherweise reduziert betrieben oder ausgeschaltet. Durch die automatische Temperatursteuerung kann es jedoch auch in der Nacht vorkommen, dass die Lüfter für die Dauer von etwa 1 bis 2 Stunden eingeschaltet werden. Daher wird zur sicheren Seite für die lauteste Stunde nachts ebenfalls ein durchgehender Volllastbetrieb angesetzt Vorbelastungen Die meisten Vorbelastungen werden mit den Ansätzen aus dem Prognose-Nullfall verwendet. Lediglich bei Mercedes-Benz sind Veränderungen geplant, die entsprechend im Prognose-Planfall berücksichtigt werden Mercedes-Benz Die folgende Betriebsbeschreibung wurde in Abstimmung mit der Walter Burmester GmbH erstellt. Dabei werden Ansätze zugrunde gelegt, die hinsichtlich der Belastungssituation auf der sicheren Seite liegen. Für den tatsächlichen Betrieb können sich teilweise Abweichungen ergeben, die für die Beurteilung jedoch nicht maßgebend sind. Der Standort umfasst einen Gebäudekomplex, in dem sich die Anmeldung, Wareneingang, Werkstatt mit AU-Prüf- und Meßhalle, Lackierkabine, Ausstellungsflächen sowie die Büros befinden. Die Grundstückzufahrten erfolgen über die Hauptstraße. Die Werkstatt sowie die betriebseigene Waschanlage befinden sich im nördlichen Bereich des Gebäudes. Im südlichen Gebäudeteil ist die Ausstellungshalle untergebracht. Westlich und nördlich des Gebäudes befindet sich das Außengelände. Dabei werden im Südwesten die Neufahrzeuge und im Nordwesten die Gebrauchtwagen ausgestellt. Im Westen vor der Werkstatt befinden sich die Kundenstellplätze. Östlich des Gebäudes befinden sich Mitarbeiterstellplätze und im südlichen Bereich sind Stellplätze für Spätabholer (nach den Öffnungszeiten) vorgehalten. Die Öffnungszeiten gehen von 7:00 bis 19:00 Uhr bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

17 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite 15 Für den Standort wird die Zahl der Beschäftigten mit ca. 26 Mitarbeitern angegeben, die mit dem Pkw zur Arbeit kommen. Des Weiteren wird zur sicheren Seite von bis zu 52 Kunden am Tag ausgegangen. Die Kundenfahrzeuge werden auf den dafür vorgesehen Stellplätzen geparkt und dann für die Arbeiten in die Werkstatt gefahren. Nach Beendigung der Arbeiten werden die Fahrzeuge wieder auf die Kundenstellplätze zurück gebracht, wo sie von den Kunden abgeholt werden. Für die Tore der Direktannahme, der Werkstatt und der AU- Prüf- und Meßstelle sowie das Tor der geplanten Lagerhalle wird davon ausgegangen, dass die Tore während der Öffnungszeiten geöffnet bleibt. Der Betrieb der Pkw-Waschanlage (Portalwaschanlage) liegt werktags im Tageszeitraum. Dabei wird die Waschanlage mit geöffneten Toren betrieben. Zur sicheren Seite wird angenommen, dass alle Kundenfahrzeuge gewaschen werden. Die Anlieferung erfolgt täglich mit bis zu 1 Lkw und bis zu 4 Kleintransporter östlich des Gebäudes, wobei die Entladung der Kleintransporter lärmarm per Hand erfolgt. Alle Anlieferungen erfolgen während der Öffnungszeiten des Autohauses. Die Anlieferung der Fahrzeuge soll zukünftig nur noch im Tagezeitraum erfolgen, daher wird eine Anlieferung tags berücksichtigt. In der Regel werden pro Anlieferung ca. 8 Fahrzeuge angeliefert. Diese werden nördlich des Gebäudes vom Kfz-Transporter gefahren und abgestellt. Die Entsorgungscontainer sollen zukünftig in einem überdachten Bereich an der Nordostfassade des Gebäudes untergebracht werden. Dabei wird weiterhin ein Schneckenverdichter etwa vier Stunden am Tag betrieben. Nachts wird der Schneckenverdichter nicht genutzt. Für die Entsorgung werden je zwei Lkw- Zu- und Abfahrt berücksichtigt. Nördlich des Gebäudes liegt ein Lagerplatz mit Garagen. Der Lagerplatz soll nach Norden durch eine neue Lager- und Montagehalle erweitert werden. Dabei ist geplant in der Halle eine Hebebühne für Reifenwechsel zu installieren. Auf dem Lagerplatz und in den Garagen und der geplanten Lagerhalle werden Materialien für die Werkstatt und Reifen gelagert. Diese werden mit einem Gabelstapler vom jeweiligen Lager zur Werkstatt und zurück gebracht. Für den Gabelstaplerbetrieb wird eine Betriebszeit von 4 Stunden am Tag berücksichtigt. Die für den Reifenwechsel erforderlichen Bewegungen der Kundenfahrzeuge auf dem Gelände werden entsprechend berücksichtigt. Zukünftig sollen zur Prüfung der Spurentreue und Unwuchten Fahrten bei niedrigen Geschwindigkeiten auf dem Betriebsgelände durchgeführt werden Hinsichtlich der haustechnischen Anlagen werden weiterhin zwei Abluftanlagen auf dem Gebäudedach berücksichtigt. Da zeitliche Angaben über den tatsächlich auftretenden Betrieb der haustechnischen Anlagen nicht zur Verfügung stehen und die Leistungsregelung der Anlage temperaturgesteuert erfolgt, wird den Berechnungen für die Anlagen tags ein durchgehender Volllastbetrieb zugrunde gelegt. In der Nacht werden die haustechnischen Anlagen üblicherweise reduziert betrieben oder ausgeschaltet. Durch die automatische Temperatursteuerung kann es jedoch auch in der Nacht vorkommen, dass die Lüfter für die Dauer von etwa 1 LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

18 Seite 16 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen bis 2 Stunden eingeschaltet werden. Daher wird zur sicheren Seite für die lauteste Stunde nachts ebenfalls ein durchgehender Volllastbetrieb angesetzt Emissionen Die maßgeblichen Emissionsquellen sind gegeben durch: Pkw- und Lkw-Fahrten auf dem Betriebsgrundstück; Stellplatzgeräusche (Türenschlagen, Motorstarten, etc.); Schieben der Einkaufswagen und Ein- und Ausstapeln in die Sammelboxen; Lkw-Rangieren im Bereich der Ladezone; Betrieb der Lkw-eigenen Kühlaggregate während der Entladezeit; Entladegeräusche; Containerwechsel; Gabelstaplerbetrieb; Betrieb der Werkstatt (AU-Prüf- und Meßstelle); Wasch- und Trockengeräusche der Portalwaschanlage; Betrieb der Tankstelle (Parkgeräusche, Türenschlagen, Zapfgeräusche Luftstation, Ein- und Ausfahrtbereich, Anlieferungen usw.); Betrieb der haustechnischen Anlagen (Lüftungen, Kühlaggregate etc.). Alle weiteren Quellen sind gegenüber den oben genannten nicht pegelbestimmend und werden daher vernachlässigt. Die Ermittlung der Geräusche durch die Pkw-Stellplätze erfolgt gemäß der aktuellen Fassung der Parkplatzlärmstudie [11]. Bei der Quellenmodellierung wurde das zusammengefasste Verfahren nach Abschnitt der Parkplatzlärmstudie verwendet. Der Parkplatzsuchverkehr und der Durchfahranteil sind bereits in den Zuschlägen enthalten und daher nicht gesondert zu erfassen. Für die Oberflächenausführung der Stellplatzanlage wird von Asphalt oder Phasen- und Fugenlosem Pflaster ausgegangen. Die Geräuschemissionen durch das Schieben von Einkaufswagen werden in der Parkplatzlärmstudie durch entsprechende Zuschläge erfasst. Dabei wird hinsichtlich der Oberflächenausführung der Stellplatzanlage sowie der Art der Einkaufswagen unterschieden (Unterschied in den Zuschlägen für die Parkplatzart). Im vorliegenden Fall werden Einkaufswagen auf Asphalt für die geplanten Stellplätze angesetzt. Zusätzlich werden die Geräusche beim Ein- und Ausstapeln der Einkaufwagen in den Sammelboxen berücksichtigt (zwei Vorgänge je Kunden). Hierzu stehen aktuelle Daten einer Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [14] zur Verfügung bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

19 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite 17 Für die Lkw-Fahrten und die Rangiergeräusche auf dem Betriebsgelände wird ein aktueller Bericht der Hessischen Landesanstalt für Umwelt [15] herangezogen. Für einen Vorgang pro Stunde und eine Wegstrecke von 1 Meter wird dementsprechend von einem Schallleistungspegel von 63 db(a) ausgegangen. Für Rangierfahrten wird gemäß aktuellem Bericht der Hessischen Landesanstalt für Umwelt ein Schallleistungspegel angesetzt, der um 5 db(a) oberhalb des Fahrgeräusches von Lkw auf Betriebsgeländen liegt. Der Auslegung der TA Lärm entsprechend sind Kraftfahrzeugfahrten den Betriebsgeräuschen zuzurechnen, sobald bzw. solange sich eine Fahrzeugachse auf dem Betriebsgelände befindet. Dementsprechend werden die Pkw-Fahrstrecken bis über den Fußweg und die Lkw-Anlieferungen zur sicheren Seite bis ca. zur Mitte der Straße zugerechnet. Für die Entladungsgeräusche wird ein Schallleistungspegel von 97 db(a) (inkl. Impulszuschlag von 6 db(a)) zugrunde gelegt, der auf Erfahrungswerten und eigenen Messungen im Rahmen andere Untersuchungen basiert. Die geräuschintensive Entladungszeit wird für große Lkw ( 7,5 t) zu 30 Minuten, für kleine Lkw (< 7,5 t) zu 15 Minuten angenommen. Die tatsächliche Standzeit kann jedoch durchaus länger sein. Alternativ stehen mit der hessischen Ladelärmstudie [13] andere Ansätze zur Verfügung (Ladegeräusche an Frachtzentren, Auslieferungslager und Speditionen), die unseres Erachtens jedoch nicht für die Entladung an Verbraucher- und Getränkemärkten repräsentativ sind. Die verwendeten Schallleistungspegel für die Entladungsarbeiten stellen vielmehr realistische Ansätze dar, die in anderen Untersuchungen seit langem Verwendung finden. Beschwerden über unzulässig hohe Geräuschimmissionen durch die Ladearbeiten an SB- Märkten, für die wir eine Schallimmissionsprognose mit obigen Ansätzen erstellt haben, sind uns nicht bekannt. Hinsichtlich der dieselbetriebenen Kühlaggregate von Kühl-Lkw wird gemäß Parkplatzlärmstudie [11] von einem Schallleistungspegel von 97 db(a) und einer Laufzeit von 15 Minuten je Stunde ausgegangen. Für die Containerwechsel stehen Literaturwerte auf Basis von aktuellen Messungen in einer Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [14] zur Verfügung. Dementsprechend werden Schallleistungspegel von 107 db(a) für das Absetzen und 109 db(a) für das Aufnehmen von Containern zuzüglich der Zuschläge für Impulshaltigkeit von 4 db(a) bzw. 7 db(a) zugrunde gelegt. Hinsichtlich der Einwirkzeit ist gemäß [14] von 1 Minute je Vorgang auszugehen. Hierbei ist zu beachten, dass für einen Containerwechsel an einem festen Standort in der Regel je 3 Absetz- und Aufnahmevorgänge erforderlich sind: Absetzen des angefahrenen leeren Containers (Zwischenlagerung); Aufnehmen des zu abzufahrenden Containers am Standort und Absetzen an anderer Stelle (Zwischenlagerung); Wiederaufnehmen des neuen Containers und Absetzen am endgültigen Standort; Aufnehmen des abgestellten Containers zur Abfuhr. LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

20 Seite 18 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Bei Mercedes-Benz erfolgt die Anlieferung des leeren Containers auf einen leeren Stellplatz und dann wird lediglich der volle Container abgeholt. Für die Müllpresse in den Containern wird ein Schallleistungspegel von 95 db(a) verwendet. Diese Werte werden von Anlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, problemlos eingehalten. Für den Betrieb des Gabelstaplers auf dem Betriebsgelände wird ein typischer Schallleistungspegel von 70 db(a) berücksichtigt. Die Ermittlung der Geräusche durch den Betrieb der Tankstelle und der Tankstellenshops sowie der dazugehörigen Servicebereiche und der Anlieferung von Auto-Kraftstoffen erfolgt gemäß Tabelle 8 der Tankstellenlärmstudie [15]. Es wird gemäß Tabelle 2, Tankstellenlärmstudie angenommen, dass werktags insgesamt 55 % der Kunden tanken und 45 % der Kunden lediglich im Tankstellenshop einkaufen ohne zu tanken. Diese Verteilung ist in den Emissionsansätzen der Tankstellenlärmstudie bereits enthalten, so dass als Bezugsgröße die gesamte Kundenanzahl anzusetzen ist. Für die Fahrstrecken und die Stellplätze erfolgt eine Trennung von Tankstelle und Shop. Für den Betrieb der Serviceplätze mit Luftdrucküberprüfung sowie den Münzsaugerbetrieb werden ebenfalls die Ansätze der Tankstellenlärmstudie [15] herangezogen. Von den Tankstellenkunden nutzen an Werktagen gemäß Tankstellenlärmstudie 6 % die Serviceplätze (Luft- und Staubsaugerstation). Hinsichtlich des Betriebes der Portalwaschanlage wird für den kompletten Zyklus gemäß Abschnitt 6.1 der Tankstellenlärmstudie [15] ein Schallleistungsbeurteilungspegel von 95,9 db(a) (4 Minuten pro Zyklus) zu Grunde gelegt, wobei das Waschen und Trocknen bei geöffneten Rolltoren erfolgt. Für den Betrieb der Werkstatt wird ein mittlerer Schallleistungsbeurteilungspegel (Innenpegel) von 70 db(a) während des gesamten Werkstattbetriebes bei geöffnetem Tor zugrunde gelegt. Die Ermittlung der Schallabstrahlung erfolgt auf Grundlage der VDI- Richtlinie 2571 [18]. Im Modell werden die Öffnungen und Tore durch vertikale Flächenquellen an den Fassaden abgebildet. Für die Lüftungsanlagen wurde ein Schallleistungspegel von je 55 db(a) und für die Verflüssiger ein Schallleistungspegel von 70 db(a) für den Betrieb tags und nachts zugrunde gelegt. Diese Werte können von Geräten, die dem Stand der Technik entsprechen, eingehalten werden. Bei allen haustechnischen Anlagen wird unterstellt, dass sie keine tonund/oder impulshaltigen Geräusche erzeugen (Stand der Technik). Die Belastungen sind in der Anlage A 2.1 zusammengestellt. Die Schallleistungspegel und die sich ergebenden Schallleistungs-Beurteilungspegel sind in der Anlage A 2.2 aufgeführt. Dort finden sich auch die verwendeten Basis-Oktavspektren. Die Lage der Quellen kann den Plänen der Anlage A 1 entnommen werden bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

21 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite Immissionen Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms Cadna/A [19] auf Grundlage des in der TA Lärm [5] beschriebenen Verfahrens. Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen und Immissionsorte sind aus der Anlage A 1 ersichtlich. Im Ausbreitungsmodell werden berücksichtigt: die Abschirmwirkung von Gebäuden und vorhandenen Lärmschutzwänden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten (Höhen nach Ortsbesichtigung [23] geschätzt); Quellenhöhen gemäß Abschnitt 4.5.2; Immissionsorthöhen gemäß Abschnitt Aufgrund der Geländesituation wurde ein entsprechendes dreidimensionales Geländemodell verwendet. Die Berechnung der Dämpfungsterme erfolgte in Oktaven, die Bodendämpfung wurde gemäß dem alternativen Verfahren aus Abschnitt der DIN ISO [16] ermittelt. Die Formeln zur Berechnung der Schallausbreitung gelten für eine die Schallausbreitung begünstigende Wettersituation ( Mitwindausbreitungssituation ). Zur Berechnung des Beurteilungspegels ist gemäß TA Lärm eine meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613 Teil 2 [16] zu berücksichtigen. Diese Korrektur beinhaltet die Häufigkeit des Auftretens von Mitwindsituationen, so dass der Beurteilungspegel einen Langzeitmittelungspegel darstellt. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel wurde zur sicheren Seite auf die Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur verzichtet Quellenmodellierung Die Parkvorgänge der Kunden-Pkw und der Lkw, die Ladetätigkeiten sowie der Containerwechsel werden als Flächenschallquellen berücksichtigt. Die Fahrgeräusche der Pkw und Lkw sowie die Geräusche für Lkw-Rangieren werden als Linienquellen modelliert. Die Schallabstrahlung der Werkstatt und der Portalwaschanlagen fließen als vertikale Flächenquellen in das Modell ein. Das Ein-/Ausstapeln von Einkaufswagen in der Sammelbox, die Lkw-Kühlaggregate und die Haustechnik werden als Punktquellen dargestellt. Die Lage der Quellen kann der Anlage A 1 entnommen werden. Die Emissionshöhen betragen: Pkw-Stellplatzanlage: 0,5 m über Gelände; Pkw-Fahrwege: 0,5 m über Gelände; Ein-/Ausstapeln der Einkaufswagen: 1,0 m über Gelände; Lkw-Fahrwege: 1,0 m über Gelände; LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

22 Seite 20 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Lkw Parken/Rangieren: 1,0 m über Gelände; Be- und Entladen (Lkw): 1,2 m über Gelände; Containerwechsel: 1,0 m über Gelände; Kühlaggregat (Lkw): 3,5 m über Gelände; Schneckenverdichter: 1,0 m über Gelände; Außenverflüssiger: 1,5 m über Gelände; Gabelstaplerbetrieb: 1,0 m über Gelände; Entladung Kfz: 2,5 m über Gelände; Schallabstrahlung aus der Werkstatt: 0,0 bis 4,0 m über Gelände; Schallabstrahlung aus der Waschanlage: 0,0 bis 4,0 m über Gelände; Dachlüfter: 1,0 m über Dach Immissionsorte Die Berechnungen erfolgen für die in dem Lageplan der Anlage A 1.1 verzeichneten Immissionsorten. Die Immissionshöhen betragen 2,5 m über Gelände für das Erdgeschoss und jeweils 2,8 m zusätzlich für jedes weitere Geschoss Beurteilungspegel Auf Grundlage der obigen Emissionsansätze wurden die Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten sowohl tags als auch nachts berechnet. Eine graphische Darstellung der Ergebnisse kann für den Tageszeitraum der Abbildung 1 und für den Nachtzeitraum der Abbildung 2 entnommen werden. Detaillierte Pegellisten und Teilpegelanalysen finden sich in der Anlage A Prognose-Nullfall Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Tagesabschnitt (6:00 bis 22:00 Uhr): Unter Berücksichtigung der Vorbelastungen errechnen sich an den Immissionsorten IO 1 bis IO 3.2 Beurteilungspegel von bis zu 52,3 db(a), somit wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags eingehalten. Der Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 60 db(a) tags wird an den Immissionsorten IO 4 und IO 5 mit Beurteilungspegeln von bis zu 58,1 db(a) eingehalten. Nachtabschnitt (lauteste volle Stunde zwischen 22:00 und 6:00 Uhr): An den Immissionsorten IO 1 bis IO 3.2 wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) eingehalten bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

23 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite 21 An den Immissionsorten IO 4 und IO 5 errechnen sich Beurteilungspegel von bis zu 44,5 db(a), somit wird der Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 45 db(a) nachts eingehalten. Tabelle 6: Beurteilungspegel aus Gewerbelärm außerhalb des Plangebiets Sp Immissionsort Beurteilungspegel Ze Nr. Gebiet Immissionsrichtwert Geschoss Prognose- Nullfall Prognose- Planfall Differenz tags nachts tags nachts tags nachts tags nacht db(a) db(a) db(a) db(a) 1 IO 1 WA EG 51,4 33,2 52,9 28,9 1,5-4,2 2 IO 1 WA OG 52,0 33,9 53,5 29,7 1,5-4,2 3 IO 1 WA OG 52,1 34,5 54,2 32,1 2,0-2,4 4 IO 2 WA EG 51,3 37,2 50,2 28,4-1,0-8,8 5 IO 2 WA OG 52,0 37,7 51,1 29,3-0,9-8,4 6 IO 3.1 WA EG 51,7 38,4 50,2 32,6-1,5-5,7 7 IO 3.1 WA OG 52,3 38,8 51,3 33,5-1,0-5,3 8 IO 3.2 WA EG 49,7 37,1 47,5 29,2-2,2-7,9 9 IO 3.2 WA OG 50,3 37,6 48,6 30,3-1,7-7,3 10 IO 4 MI EG 52,7 42,3 58,5 41,7 5,8-0,6 11 IO 4 MI OG 54,1 42,9 59,5 41,9 5,5-1,0 12 IO 5 MI EG 57,5 44,0 58,5 42,8 1,0-1,3 13 IO 5 MI OG 58,1 44,5 59,4 43,3 1,3-1, Prognose-Planfall Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Tagesabschnitt (6:00 bis 22:00 Uhr): An den Immissionsorten IO 1 bis IO 3.2 liegen die Beurteilungspegel bei bis zu 54,2 db(a), somit wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags eingehalten. Der Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 60 db(a) tags wird an den Immissionsorten IO 4 und IO 5, IO A bis IO E, IO F 2.OG, IO G, IO H 2.OG und IO I eingehalten. Verbleibende geringfügige Überschreitungen liegen im Rahmen der Rundungsund Rechengenauigkeit und sind daher nicht beurteilungsrelevant. An den Immissionsorten IO F 1. OG, IO H 1.OG und IO J 2.OG errechnen sich Beurteilungspegel von bis zu 60,9 db(a). Unter Berücksichtigung der Vorbelastungen aus Gewerbelärm werden die Vorgaben der TA Lärm (Überschreitung des Immissionsrichtwertes um bis zu 1 db(a)) erfüllt. Lediglich am Immissionsort IO J 1. OG wird der Immissionsrichtwert für Mischgebiete deutlich überschritten, an dieser Fassade sind öffenbare Fenster zu schutzbedürfti- LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

24 Seite 22 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen gen Räumen (Wohnräume, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnküchen, Büros (aber keine Großraumbüros)) auszuschließen. An den Immissionsorten IO K und IO L errechnen sich Beurteilungspegel von bis zu 54,9 db(a), somit wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags eingehalten. Nachtabschnitt (lauteste volle Stunde zwischen 22:00 und 6:00 Uhr): An den Immissionsorten IO 1 bis IO 5, IO B, IO C, IO E bis IO H, IO K und IO L werden die jeweiligen Immissionsrichtwert nachts eingehalten. Der Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 45 db(a) nachts wird an den Immissionsorten IO A, IO D, IO I und IO J überschritten. An diesen Immissionsorten sind öffenbare Fenster zu schutzbedürftigen Räumen nachts auszuschließen. Tabelle 7: Beurteilungspegel aus Gewerbelärm innerhalb des Plangebiets Sp Beurteilungspegel Immissionsort Ze Nr. Gebiet Immissionsrichtwert Geschoss Prognose- Planfall tags nachts tags nachts db(a) db(a) 1 IO A MI OG 59,2 46,8 2 IO A MI OG 54,5 47,3 3 IO B MI OG 52,3 41,0 4 IO B MI OG 54,7 43,2 5 IO C MI OG 59,6 32,4 6 IO C MI OG 55,2 32,2 7 IO D MI OG 59,3 47,4 8 IO D MI OG 58,1 48,0 9 IO E MI OG 57,9 39,2 10 IO E MI OG 55,5 39,4 11 IO F MI OG 60,7 31,3 12 IO F MI OG 56,9 33,5 13 IO G MI OG 60,1 31,9 14 IO G MI OG 56,3 37,1 15 IO H MI OG 60,9 34,8 16 IO H MI OG 59,6 37,3 17 IO I MI OG 59,1 46,4 18 IO I MI OG 57,9 46,2 19 IO J MI OG 62,8 55,0 20 IO J MI OG 60,6 54,7 21 IO K WA EG 50,6 33,8 22 IO K WA OG 51,9 35,3 23 IO K WA OG 54,9 38,5 24 IO L WA EG 43,6 27,8 25 IO L WA OG 45,4 29,6 26 IO L WA OG 48,1 32, bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

25 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite Spitzenpegel Um die Einhaltung der Spitzenpegelkriterien gemäß TA Lärm [5] zu prüfen, wurden die erforderlichen Mindestabstände abgeschätzt, die zur Einhaltung der maximal zulässigen Spitzenpegel erforderlich sind. Abschirmungen wurden nicht berücksichtigt. Bezüglich der Spitzenpegel sind tags beschleunigte Pkw- und Lkw-Abfahrten, Türen- bzw. Kofferraumschließen auf den Stellplätzen sowie kurzzeitige Geräuschspitzen bei der Beund Entladung von Interesse. Im Nachtzeitraum wird lediglich die Tiefgarage genutzt, so dass beschleunigte Pkw-Abfahrten von Interesse sind. Die erforderlichen Mindestabstände zur Einhaltung des zulässigen Spitzenpegels sind in der Tabelle 8 zusammengestellt. Tabelle 8: Mindestabstand zur Einhaltung der maximal zulässigen Spitzenpegel aus dem Plangeltungsbereich Vorgang Schallleistungspegel [db(a)] Mindestabstand [m] WA 1) MI 1) tags nachts tags nachts 1) 2) 3) 4) 5) Ladegeräusche mit Hubwagen Beschleunigte Lkw- Abfahrt Türen-/ Kofferraumschließen Ein-/Ausstapeln von Einkaufswagen (Metallkorb) 120 2) ) ) 104,5 3) ) < ) 99,5 3) < ) < ) 99 4) < ) < ) Beschleunigte Pkw- 92,5 3) < 1 17 < 1 9 Abfahrt Zulässiger Spitzenpegel (WA): 85 db(a) tags, 60 db(a) nachts; (MI): 90 db(a) tags, 65 db(a) nachts; Schätzung zur sicheren Seite; Gemäß Parkplatzlärmstudie [11]; Gemäß Studie Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie [14]; keine Vorgänge nachts Im vorliegenden Fall werden die Mindestabstände zu allen maßgebenden Immissionsorten außerhalb des Plangebiets am Tage eingehalten. Zu den Immissionsorten an den Wohn- und Geschäftshäusern werden die Mindestabstände tags ebenfalls überwiegend eingehalten. Lediglich an den Immissionsorten, an denen öffenbare Fenster aufgrund der Überschreitungen des Immissionsrichtwertes ausgeschlossen werden, werden die Mindestabstände für Ladegeräusche nicht eingehalten. Im Nachtzeitraum wird der Mindestabstand zu den meisten Immissionsorten eingehalten, lediglich am Immissionsort östlich der Tiefgaragenausfahrt sowie an denen den Tiefgaragenrampen zugewandten Fassaden der Wohn- und Geschäftshäuser wird der Mindestabstand unterschritten. Allerdings handelt es sich bei den nächtlichen Zu- und Abfahrten in LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

26 Seite 24 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen die Tiefgarage um Anwohnerverkehre, so dass diese für ein allgemeines Wohngebiet bzw. Mischgebiet als ortsüblich anzusehen sind Qualität der Prognose Die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung verwendeten Ansätze liegen auf der sicheren Seite. Hinsichtlich der Betriebszeiten wurde ein konservativer Ansatz verwendet, so dass eine Überschreitung der im Rahmen der vorliegenden Untersuchung ermittelten Beurteilungspegel mit einiger Sicherheit nicht zu erwarten ist. Angaben über die Standardabweichungen für die Quellgrößen finden sich in den Tabellen der Anlage A Die Angabe einer Standardabweichung für die angesetzten Quellgrößen kann an dieser Stelle jedoch lediglich der Orientierung dienen und beschreibt die zu erwartende Streuung der Pegelwerte. An den maßgebenden Immissionsorten beträgt die zu erwartende Standardabweichung etwa 0,3 bis 2,4 db(a). (Anmerkung: Die angeführten Standardabweichungen dienen nur als Anhaltswerte zur Einschätzung der Qualität der Prognose. Belastbare Aussagen über die statistische Pegelverteilung sind nur dann möglich, wenn bei der Prognose für die Belastungen und die Schallleistungen von Mittelwerten ausgegangen wird. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden jedoch die Ansätze zur sicheren Seite hin getroffen und liegen gegenüber den Mittelwerten deutlich höher.) 5. Verkehrslärm 5.1. Verkehrsmengen Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm berechnet. Als maßgebende Quellen werden folgende öffentliche Verkehrswege berücksichtigt: Bundesautobahn A 23; Hauptstraße; Grüner Weg; Rosenhof. Die Straßenverkehrsbelastungen (DTV - durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an allen Tagen des Jahres) und die maßgeblichen Lkw-Anteile (Kfz mit mehr als 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht, p) auf den öffentlichen Straßen wurden im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung [20] ermittelt. Im vorliegenden Fall ist durch die Planung nicht mit einer erheblichen Zunahme im öffentlichen Straßenverkehr zu rechnen, so dass sich der B-Plan-induzierte Zusatzverkehr vom bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

27 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite 25 Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall nicht beurteilungsrelevant verändert. Aus den Verkehrsbelastungen der Verkehrsuntersuchung ergeben sich auf den umliegenden Straßen ausschließlich Emissionspegelerhöhungen von bis zu 1,1 db(a) (siehe Anlage A 4.3). Eine detaillierte Untersuchung des B-Plan-induzierten Zusatzverkehrs auf öffentlichen Straßen ist daher nicht erforderlich Emissionen Die Emissionspegel wurden entsprechend den Rechenregeln gemäß RLS-90 [10] berechnet. Für lichtzeichengeregelte Kreuzungen werden die Zuschläge gemäß Tabelle 2 der RLS-90 berücksichtigt. Eine Zusammenstellung zeigt die Anlage A Immissionen Allgemeines Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms Cadna/A [19] auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90 [10]. Für die Beurteilung werden im Ausbreitungsmodell zudem die Abschirmwirkung von vorhandenen Gebäuden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten berücksichtigt. Die Immissionshöhen betragen für das Erdgeschoss 2,5 m über Gelände sowie jeweils 2,8 m zusätzlich für jedes weitere Geschoss. Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen sind aus der Anlage A 1 ersichtlich Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm Innerhalb des Plangebiets ist die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet und sowie eines Sonstigen Sondergebietes für die Erweiterung der Verkaufsfläche des ALDI-Marktes (Schutzanspruch vergleichbar einem Mischgebiet) geplant. Die Beurteilungspegel aus Verkehrslärm im Plangebiet sind in der Anlage A 5 in Form von Rasterlärmkarten dargestellt. Innerhalb des Plangebiets ergeben sich an der Hauptstraße die höchsten Beurteilungspegel von bis zu 69 db(a) tags und 63 db(a) nachts. Innerhalb des Mischgebiets werden der Immissionsgrenzwert für Mischgebiete von 64 db(a) tags in weiten Bereichen und die Orientierungswerte für Mischgebiete von 60 db(a) tags und von 50 db(a) nachts sowie der Immissionsgrenzwert für Mischgebiete von 54 db(a) nachts im gesamten Gebiet überschritten. Im Bereich des allgemeinen Wohngebiets werden die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts sowie die Immissionsgrenzwerte von 59 db(a) tags und 49 db(a) überschritten. LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

28 Seite 26 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Schutzmaßnahmen in Form von aktivem Lärmschutz sind aus Belegenheitsgründen und der Erschließung des Plangebietes nicht möglich. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse können aufgrund der Bauweise durch Grundrissgestaltung (Verlegung von schützenswerten Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite) oder passiven Schallschutz geschaffen werden. Die Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz von Büro- und Wohnnutzungen vor Verkehrslärm ergeben sich gemäß DIN Die Dimensionierung des passiven Schallschutzes erfolgt durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen gemäß DIN Die Lärmpegelbereiche werden nach DIN 4109 [8], Ziffer 5.5 ermittelt. Rührt die Geräuschbelastung von mehreren verschiedenartigen Quellen her, so ist grundsätzlich der maßgebliche Außenlärmpegel durch Überlagerung von im vorliegenden Fall Verkehrsund Gewerbelärm für den Tagesabschnitt zu bilden. Der maßgebende Außenlärmpegel für den Verkehrslärm ergibt sich aus dem um 3 db(a) 2 erhöhten Beurteilungspegel tags. Berechnungsgrundlage bilden die Verkehrsbelastungen im Prognose-Planfall. Für Gewerbelärmbelastungen sind gemäß Abschnitt der DIN 4109 die gemäß TA Lärm geltenden Immissionsrichtwerte am Tage bzw. im Einzelfall die tatsächlich zu erwartenden Geräuschemissionen als maßgeblicher Außenlärmpegel zu verwenden. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche aus Verkehrs- und Gewerbelärm ist in dem Plan der Anlage A 5.9 dargestellt. Zum Schutz der Nachtruhe sind im gesamten Plangeltungsbereich für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Weise sichergestellt werden kann. Bei der Beurteilung von Außenwohnbereichen lassen sich folgende Ergebnisse festhalten: Im Bereich des Mischgebietes wird der Orientierungswert für Mischgebiete von 60 db(a) fast überall um mehr als 3 db(a) überschritten, so dass Außenwohnbereiche lediglich im Schutz von Baukörpern auf den von der Hauptstraße und Bundesautobahn A 23 lärmabgewandten Gebäudefassaden zulässig sind. Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten oder verglasten Loggien ist im Plangeltungsbereich generell zulässig. Im Bereich des allgemeinen Wohngebietes wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) im gesamten Bereich sowohl für die ebenerdigen Außenwohnbereiche als auch für die Außenwohnbereiche in den Obergeschossen um mehr als 3 db(a) überschritten. Die Außenwohnbereiche sind somit lediglich im Schutz von Baukörpern auf der straßenabgewandten Seite von der Bundesautobahn A 23 zulässig. Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten / Loggien ist generell zulässig. Zudem kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung für ein konkretes Bauvorhaben geprüft werden, ob mit Abschirmungen an den der Bundesautobahn A 23 zugewandten 2 Zuschlag zur Berücksichtigung der Abhängigkeit der Schalldämmung von Fenstern vom Einfallswinkel des Schalls (Messung der akustischen Eigenschaften der Fenster im Prüfstand bei diffusem Schallfeld gerichteter Schalleinfall bei Straßenverkehrslärm) bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

29 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite 27 Seiten Terrassen die Anforderungen an hinreichenden Schallschutz ggf. erfüllt werden. Daher wird empfohlen, den Einzelnachweis in die Festsetzungen aufzunehmen. 6. Gesamtlärm Unabhängig davon, dass nach Beiblatt 1 zur DIN [7] die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden (sollen), ist im folgenden die Gesamtbelastung des Planungsgebietes aus den Anlagengeräuschen und dem Verkehrslärm dargestellt. Ähnlich wie bei der Bestimmung der maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109 werden dabei (im Sinne einer Vereinfachung) unterschiedliche Definitionen der einzelnen «maßgeblichen Außenlärmpegel» in Kauf genommen. Eine tabellarische Zusammenstellung des Gesamtlärms für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall kann der Tabelle 9 entnommen werden. Hinsichtlich der Bewertung der Veränderungen im Prognose-Planfall gegenüber dem Prognose-Nullfall ist festzustellen, dass die Zunahmen des Gesamtlärms an allen Immissionsorten außerhalb des Plangebiets bei bis zu etwa 1,8 db(a) tags und 0,8 db(a) nachts betragen. Die Erheblichkeitsschwelle von 3 db(a) wird somit unterschritten. An vielen Immissionsorten wird zudem auch die Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1 db(a) unterschritten. Die Anhaltswerte für die Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts werden nicht erreicht. Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass durch das Planvorhaben keine beurteilungsrelevanten Veränderungen der Gesamtlärmsituation zu erwarten sind. Tabelle 9: Beurteilungspegel aus Gesamtlärm Sp Immissionsort Beurteilungspegel Ze Differenz Immissions- Prognose-Nullfall Prognose-Planfall richtwert Ge- Gesamt Gesamt Nr. Gebiet tags nachts schoss tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) 1 IO 1 WA EG 57,8 51,1 58,9 51,9 1,1 0,8 2 IO 1 WA OG 58,6 51,8 59,6 52,5 1,0 0,8 3 IO 1 WA OG 59,5 52,8 60,5 53,4 1,0 0,6 4 IO 2 WA EG 59,5 52,9 59,7 53,2 0,2 0,3 5 IO 2 WA OG 60,7 54,2 61,2 54,9 0,5 0,7 6 IO 3.1 WA EG 59,9 53,3 60,4 54,0 0,5 0,7 7 IO 3.1 WA OG 61,2 54,8 61,7 55,3 0,5 0,5 8 IO 3.2 WA EG 60,4 54,2 61,0 54,9 0,6 0,7 9 IO 3.2 WA OG 61,3 55,1 61,8 55,7 0,5 0,6 10 IO 4 MI EG 60,9 53,8 62,7 53,6 1,8-0,2 11 IO 4 MI OG 62,3 55,4 63,8 55,1 1,5-0,2 12 IO 5 MI EG 61,9 53,4 62,8 53,4 0,8 0,0 13 IO 5 MI OG 62,9 54,8 63,8 54,9 0,9 0,1 LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

30 Seite 28 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen 7. Vorschläge für Begründung und Festsetzungen 7.1. Begründung a) Allgemeines Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 will die Gemeinde Rellingen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von Geschäfts- und Wohnhäusern südlich der Hauptstraße schaffen. Zudem ist eine Erweiterung des vorhandenen Aldi-Marktes geplant. Im Norden soll ein Mischgebiet, in der Mitte ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Lebensmitteldiscountmarkt" und im Süden ein allgemeines Wohngebiet für Doppelhäuser ausgewiesen werden. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurden die Auswirkungen der in mehreren Realisierungsschritten geplanten Vorhaben gegenüber dem Prognose-Nullfall aufgezeigt und bewertet. Dabei wurden die Veränderungen der Belastungen aus Gewerbelärm und Verkehrslärm getrennt als auch die Veränderungen der Gesamtbelastungen ermittelt. Als Untersuchungsfälle wurden der Prognose-Nullfall ohne Umsetzung der geplanten Maßnahmen und der Prognose-Planfall berücksichtigt. Beide Untersuchungsfälle beziehen sich auf den Prognose-Horizont Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau, wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärm unterschieden wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV ( Verkehrslärmschutzverordnung ) orientieren. Die DIN 18005, Teil 1 verweist für die Beurteilung von gewerblichen Anlagen auf die TA Lärm, so dass die Immissionen aus Gewerbelärm auf Grundlage der TA Lärm beurteilt werden. Die nächstgelegene schutzbedürftige Bebauung befindet sich in folgenden Bereichen: Wohnbebauung östlich des Plangebiets (IO 1.1 bis IO 3.2): Im Bebauungsplan Nr. 57 ist dieses Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Wohnbebauung westlich des Plangebiets (IO 4 und IO 5): Für diesen Bereich existiert kein rechtkräftiger Bebauungsplan. Aufgrund der tatsächlichen Nutzung wird von einem Schutzanspruch ausgegangen, der einem Mischgebiet vergleichbar ist. b) Gewerbelärm Zum Schutz der nächstgelegenen maßgeblichen schützenswerten Nutzung vor Gewerbelärmimmissionen aus dem Plangeltungsbereich wurden für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall die Beurteilungspegel an den maßgebenden Immissionsorten tags und nachts (lauteste Stunde nachts) getrennt ermittelt bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

31 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite 29 Hierzu wurden die hervorgerufenen Geräuschimmissionen nach den Kriterien der TA Lärm ermittelt. Dabei wurden die Vorbelastungen der gewerblichen Nutzungen in der Nachbarschaft des Plangeltungsbereiches berücksichtigt. Zusätzlich wurde die geplante Erweiterung der Mercedes-Benz Niederlassung innerhalb des Geltungsbereiches der in Aufstellung befindlichen 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 im Prognose-Planfall angesetzt. Für den Plangeltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 wurde exemplarisch die geplante Aldi-Erweiterung und die geplanten Wohn- und Geschäftshäuser sowie die Realisierung einer Doppelhausbebauung im Süden berücksichtigt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die jeweiligen Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzung außerhalb des Plangeltungsbereiches eingehalten werden. Ebenso werden die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete im geplanten allgemeinen Wohngebiet eingehalten. Lediglich an den Wohn- und Geschäftshäusern ergeben sich teilweise Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für Mischgebiete tags und nachts. An diesen Fassaden sind öffenbare Fenster zu schutzbedürftigen Nutzungen auszuschließen. Im Tageszeitraum ist die Nordfassade des Westgebäudes im 1. Obergeschoss von den Überschreitungen betroffen und im Nachtzeitraum die der Tankstelle zugewandten Fassaden. Hinsichtlich der kurzzeitig auftretenden Spitzenpegel wird den Anforderungen der TA Lärm entsprochen. Insgesamt ist festzustellen, dass die vorliegende Bauleitplanung und die gewerblichen Nutzungen grundsätzlich mit dem Schutz der angrenzenden vorhandenen schutzbedürftigen Bebauung verträglich sind. c) Verkehrslärm Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm berechnet. Dabei wurde der Straßenverkehrslärm auf den maßgeblichen Straßenabschnitten berücksichtigt. Die Straßenverkehrsbelastungen wurden im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung ermittelt (Prognosehorizont 2030). Die Berechnung der Schallausbreitung für den Straßenverkehrslärm erfolgte auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90. Im vorliegenden Fall ist der B-Plan-induzierte Zusatzverkehr nicht beurteilungsrelevant, da aufgrund der bereits vorliegenden Belastung auf den umliegenden Straßenabschnitten nicht mit einer erheblichen Zunahme im öffentlichen Straßenverkehr zu rechnen ist. Innerhalb des Plangeltungsbereichs werden die jeweiligen Orientierungswerte überall und die Immissionsgrenzwert meistens überschritten. Es ergeben sich an der Hauptstraße die höchsten Beurteilungspegel von bis zu 69 db(a) tags und 63 db(a) nachts. LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

32 Seite 30 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Schutzmaßnahmen in Form von aktivem Lärmschutz sind aus Belegenheitsgründen und der Erschließung des Plangebietes nicht möglich. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse können aufgrund der Bauweise durch Grundrissgestaltung (Verlegung von schützenswerten Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite) oder passiven Schallschutz geschaffen werden. Gemäß DIN 4109 ergeben sich Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz der Wohn- und Büronutzungen vor Verkehrslärm. Die Dimensionierung des passiven Schallschutzes erfolgt durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen. Zum Schutz der Nachtruhe sind im gesamten Plangeltungsbereich für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Weise sichergestellt werden kann. Aufgrund der Überschreitung der jeweiligen Orientierungswerte tags um mehr als 3 db(a) sind Außenwohnbereiche im Mischgebiet lediglich im Schutz von Baukörpern auf den von der Hauptstraße und Bundesautobahn A 23 lärmabgewandten Gebäudefassaden und im allgemeinen Wohngebiet lediglich im Schutz von Baukörpern auf der lärmabgewandten Seite von der Bundesautobahn A 23 zulässig. Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten / Loggien ist überall zulässig. Zudem kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung für ein konkretes Bauvorhaben geprüft werden, ob mit Abschirmungen an den der Bundesautobahn A 23 bzw. der Hauptstraße zugewandten Seiten Terrassen die Anforderungen an hinreichenden Schallschutz ggf. erfüllt werden. Daher wird empfohlen, den Einzelnachweis in die Festsetzungen aufzunehmen. e) Gesamtlärm Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Verkehrslärm überwiegend pegelbestimmend ist. Lediglich im nahen Umfeld der gewerblich genutzten Flächen sind maßgebende Anteile aus Gewerbelärm zu erwarten. Vom Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall ergeben sich überwiegend Zunahmen unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1 db(a) bzw. überall unterhalb der Erheblichkeitsschwelle von 3 db(a). Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass durch das Planvorhaben keine beurteilungsrelevanten Veränderungen der Gesamtlärmsituation zu erwarten sind Festsetzungen a) Schutz vor Gewerbelärm Zum Schutz der Wohn- und Büronutzungen vor Gewerbelärm sind für die in der Planzeichnung dargestellten Fassaden Außenbauteile von Gebäuden vor Aufenthaltsräumen (schutzbedürftige Räume gemäß DIN 4109) geschlossen auszuführen. Fenster als Bestandteil des Außenbauteils vor schutzbedürftigen Räumen, die nur zum Reinigen zu öffnen sind, sind dann zulässig, wenn die natürliche Lüftung der schutzbedürftigen Räume über eine lärmabgewandte Front des Gebäudes erfolgen kann bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

33 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite 31 Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung an den Gebäudefassaden geringere Beurteilungspegel resultieren. Abbildung 1: Rot markierte Fassaden: An diesen Fassaden sind Außenbauteile vor Aufenthaltsräumen im 1. Obergeschoss tags geschlossen auszuführen Abbildung 2: Rot markierte Fassaden: An diesen Fassaden sind Außenbauteile vor Aufenthaltsräumen nachts im 1. und 2. Obergeschoss geschlossen auszuführen b) Schutz vor Verkehrslärm Zum Schutz der Büro- und Wohnnutzungen vor Verkehrslärm und Gewerbelärm bei Neu- Um- und Ausbauten werden die in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau festgesetzt. Die Festsetzungen gelten für die der Hauptstraße und dem Grünen Weg zugewandten Gebäudefronten und Seitenfronten. Für rückwärtige Fronten gelten um jeweils eine Stufe niedrigere Lärmpegelbereiche. LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

34 Seite 32 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Abbildung 3: Lage der Lärmpegelbereiche, Maßstab 1:1.000 Hauptstraße Grüner Weg LPB IV LPB V bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

35 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite 33 Den genannten Lärmpegelbereichen entsprechen folgende Anforderungen an den passiven Schallschutz: 1) 2) Lärmpegelbereich nach DIN 4109 Maßgeblicher Außenlärmpegel L a db(a) erforderliches bewertetes Schalldämmmaß der Außenbauteile 1) R w,res Wohnräume Büroräume 2) [db] IV V resultierendes Schalldämmmaß des gesamten Außenbauteils (Wände, Fenster und Lüftung zusammen) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster, Lüftung) müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches genügen. Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile der Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 nachzuweisen. Zum Schutz der Nachtruhe sind im gesamten Plangeltungsbereich für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Weise sichergestellt werden kann. Bauliche Anlagen mit schützenswerten Nutzungen (Außenwohnbereiche) sind im gesamten Plangebiet geschlossen auszuführen bzw. sind Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkone, Loggien) im Mischgebiet auf den von der Hauptstraße und vom Grünen Weg abgewandten Gebäudeseiten im Schutz von Baukörpern und im allgemeinen Wohngebiet auf den vom Grünen Weg abgewandten Gebäudeseiten im Schutz von Baukörpern zulässig. Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten / Loggien ist im gesamten Plangebiet zulässig. Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an den passiven Schallschutz resultieren. Hammoor, den 1. November 2013 (Dipl.-Met. Miriam Sparr) (Dipl.-Ing. Björn Heichen) LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

36 Seite 34 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen 8. Quellenverzeichnis Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943) geändert worden ist; [2] Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I Nr. 37 vom S. 1757) zuletzt geändert am 21. Dezember 2006 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (BGBl. I Nr. 64 vom S. 3316); [3] Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert am 22. April 1993 durch Artikel 3 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) (BGBl. I S. 466); [4] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I Nr. 27 vom S. 1036) zuletzt geändert am 19. September 2006 durch Artikel 3 des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BGBl. I Nr. 44 vom S. 2146); [5] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (6. BImSchVwV), TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (GMBl. Nr. 26 vom S. 503); [6] DIN Teil 1, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; [7] DIN Teil 1 Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987; [8] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 1989; [9] DIN 4109 Berichtigung 1, Berichtigung zu DIN 4109/11.89, DIN 4109 Bbl. 1/11.89 und DIN 4109 Bbl. 2/11.89, August 1992; Emissions-/Immissionsberechnung [10] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990; [11] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tief bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

37 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Seite 35 garagen, Bayrischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. vollständig überarbeitete Auflage, 2007; [12] Wolfgang Probst, Bernd Huber, Die Berechnung der Schallemission von Parkhäusern, Zeitschrift für Lärmbekämpfung 47 Nr. 5, September 2000, S ; [13] Hessische Landesanstalt für Umwelt, Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, aus: Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 1992, 16. Mai 1995; [14] Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Wiesbaden, 2005; [15] Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Tankstellen, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft Nr. 275, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 1999; [16] DIN ISO , Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO :1996), Oktober 1999; [17] DIN EN ISO 717-1, Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 1: Luftschalldämmung November 2006; [18] VDI 2571, Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976; [19] DataKustik GmbH, Software, Technische Dokumentation und Ausbildung für den Immissionsschutz, München, Cadna/A für Windows, Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien, Version (32-Bit), Oktober 2012; Sonstige projektbezogene Quellen und Unterlagen [20] Verkehrsgutachten zum Neubau von Geschäfts- und Wohnhäusern im Zuge der Hauptstraße (L 99) Gemeinde Rellingen B-Plan Nr. 57-2, Wasser- und Verkehrs-Kontor, Neumünster, ; [21] Ergänzende Aussagen zum Verkehrsgutachten zum Neubau von Geschäfts- und Wohnhäusern im Zuge der Hauptstraße (L 99) Gemeinde Rellingen B-Plan Nr. 57-2, Wasser- und Verkehrs-Kontor, Neumünster, von Herrn Hinz vom ; [21] Planzeichnungen Neubau Geschäfts- und Wohnhäuser Hauptstraße Rellingen, Variante 6, Jan-Peter Witte Dipl. Ing. Architekten, Elmshorn, ; [22] Betriebsbeschreibung Walter Burmester GmbH Hauptstraße Rellingen, Gespräch mit Herrn Müller, und ; LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

38 Seite 36 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen [23] Informationen gemäß Ortstermin mit Fotodokumentation, LAIRM CONSULT GmbH, ; [24] Schalltechnische Untersuchung zur 1. Vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 der Gemeinde Rellingen, LAIRM CONSULT GmbH, Stand bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

39 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans I 9. Anlagenverzeichnis A 1 Lagepläne... III A 1.1 Übersichtsplan, Maßstab 1: III A 1.2 Prognose-Nullfall... IV A Plangebiet, Maßstab 1: IV A Mercedes-Benz Niederlassung, Maßstab 1: V A Tankstelle und Stellplatzanlage, Maßstab 1: VI A 1.3 Prognose-Planfall... VII A Plangebiet, Maßstab 1: VII A Mercedes-Benz Niederlassung, Maßstab 1: VIII A 2 Emissionen aus Gewerbelärm... IX A 2.1 Betriebsbeschreibung... IX A 2.2 Basisschallleistungen der einzelnen Quellen... XIII A Fahrbewegungen Pkw... XIII A Lkw-Verkehre... XV A Parkvorgänge... XVI A Anlieferungen... XVI A Technik... XVII A Flächenbezogene Schallleistungspegel... XVIII A Tankstelle... XVIII A Schallabstrahlung aus dem Parkhaus... XVIII A Schallabstrahlung von den Außenbauteilen... XIX A Oktavspektren Schallleistungspegel... XX A Abschätzung der Standardabweichungen... XXI A 2.3 Schallleistungspegel für die Quellbereiche... XXII A 2.4 Zusammenfassung der Schallleistungs-Beurteilungspegel... XXXIII A 3 Beurteilungspegel aus Gewerbelärm... XXXVI A 3.1 Prognose-Nullfall... XXXVI A Teilpegelanalyse tags... XXXVI A Teilpegelanalyse nachts... XXXVIII LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

40 II Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans A 3.2 Prognose-Planfall... XXXIX A Teilpegelanalyse tags... XXXIX A Teilpegelanalyse nachts... XLIII A 4 Verkehrslärm... XLIV A 4.1 Basis-Emissionspegel... XLIV A 4.2 Emissionspegel... XLV A 4.3 Zunahmen der Emissionspegel... XLV A 5 Beurteilungspegel aus Verkehrslärm... XLVI A 5.1 Beurteilungspegel tags, ebenerdige Außenwohnbereiche ohne Gebäude, Aufpunkthöhe 2,0 m... XLVI A 5.2 Beurteilungspegel tags, ebenerdige Außenwohnbereiche mit Gebäude, Aufpunkthöhe 2,0 m... XLVII A 5.3 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 2,5 m... XLVIII A 5.4 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 2,5 m... XLIX A 5.5 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 5,3 m... L A 5.6 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 5,3 m... LI A 5.7 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,1 m... LII A 5.8 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,1 m... LIII A 5.9 Lärmpegelbereiche, Aufpunkthöhe 8,1 m... LIV bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

41 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans III A 1 Lagepläne A 1.1 Übersichtsplan, Maßstab 1:2.500 Mercedes-Benz Tankstelle Rosenhof Bundesautobahn A 23 Vorbelastung 2 Hauptstraße IO J IO I IO E IO F IO D Stellplatzanlage IO A IO B IO 1 Punktquelle Linienquelle Flächenquelle vert. Flächenquelle Straße Kreuzung Haus Schirm 3D-Reflektor Immissionspunkt Vorbelastung 1 IO 4 IO 5 Grüner Weg IO H IO G IO C Plangebiet IO 3.1 Aldi IO 3.2 IO K IO L IO 2 LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

42 IV Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans A 1.2 Prognose-Nullfall A Plangebiet, Maßstab 1:750 npfs1 npfs2 npst4 npst6 npst5 npst8 npfs3 nlfs1 nlfs3 nlfs2 npfs5 npst7 npst2 npst3 nlkk1 nlp1 npst1 npfs4 nlad1 nht3 newb1 IO 3.1 nht1 nht2 Aldi Punktquelle Linienquelle Flächenquelle vert. Flächenquelle Haus Schirm 3D-Reflektor Immissionspunkt IO bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

43 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans V A Mercedes-Benz Niederlassung, Maßstab 1:1.500 nlf2 nconw2 nstpl4 nladt2 npf2 ngsb1 nlf1 nsv1 nconw1 npf3 ntor2 ntor3 ntor1 nstpl3 nstpl2 nht1 nladt1 nht2 nstpl5 Punktquelle Linienquelle Flächenquelle vert. Flächenquelle Haus Schirm 3D-Reflektor Immissionspunkt npf1 nstpl1 npf5 npf4 nstpl6 LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

44 tein2 tpf3 tluft tsaug tklopf tanl tpf1 tpf1 tzapf1 tpf2 tein1 VI Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans A Tankstelle und Stellplatzanlage, Maßstab 1:500 ppark4 ppark3 ppark2 ppark5 ppark1 phf2 phf1 ppark6 tshop1 twstr2 twstr1 Punktquelle Linienquelle Flächenquelle vert. Flächenquelle Haus Schirm 3D-Reflektor Immissionspunkt pstpl tlad1 tlad bericht2.docx 1. November 2013 LAIRM CONSULT GmbH

45 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans VII A 1.3 Prognose-Planfall A Plangebiet, Maßstab 1:750 LAIRM CONSULT GmbH 1. November bericht2.docx

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