Schalltechnische Untersuchung

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1 Institut für Umweltschutz und Bauphysik VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach 26 BImSchG Projekt: B-Plan Nr. 60 Wintershof-Ost Stadt Eichstätt Auftraggeber: Stadt Eichstätt Stadtplanungsamt Marktplatz Eichstätt Projekt-Nr.: Datum: OBERMEYER Planen + Beraten GmbH Hauptsitz: Hansastr München Tel.: Fax: info@opb.de

2 Projekt-Nr. : Seite I von I Inhalt 1 Aufgabenstellung Grundlagen der Untersuchung Beurteilungskriterien Lärmkontingentierung Untersuchungsgebiet, örtliche Gegebenheiten Immissionen aus bestehenden Straßen Berechnung der Immissionen aus den bestehenden Betrieben Emissionen aus den bestehenden Betrieben Immissionen aus den bestehenden Betrieben Berechnung des Geräuschkontingents Auswirkungen der Lärmkontingentierung Zusammenfassung Literaturverzeichnis Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung (DIN ) Tabelle 2: Beurteilungspegeln an der bestehenden Bebauung Tabelle 3: Berechnete Kontingente für Teilflächen Tabelle 4: Berechnete Beurteilungspegel an den Immissionsorten Anhang: Lageplanskizze Übersichtslageplanskizze Geräuschkontingentierung

3 Projekt-Nr. : Seite 1 von 12 1 Aufgabenstellung Im Zuge einer bedarfsgerechten Entwicklung von Wohn- und Gewerbebebauland in den Ortsteilen der Stadt Eichstätt hat die Stadt Eichstätt das Grundstück Flst.-Nr. 285, Gemarkung Wintershof, erworben, um dort Wohnnutzung zu ermöglichen. Aus diesem Grund soll auf der Gemarkung Wintershof ein allgemeines Wohngebiet neben einem Mischgebiet ausgewiesen werden. Zurzeit sind die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 286, 286/4 und 286/2 im Flächennutzungsplan als ein Gewerbegebiet ausgewiesen, diese sollen jetzt als Mischgebiet ausgewiesen werden. In Zuge der schalltechnischen Untersuchung soll festgestellt werden, ob der Bebauungsplan in Einklang mit den Belangen des Immissionsschutzes steht. Dabei sollen die Einwirkungen des Verkehrslärms auf das Gebiet des Bebauungsplans und des Gewerbelärms auf die bestehende und geplante Wohnbebauung innerhalb des Bebauungsplans beurteilt werden und Kontingente für das neu ausgewiesene Mischgebiet festgelegt werden.

4 Projekt-Nr. : Seite 2 von 12 2 Grundlagen der Untersuchung 2.1 Beurteilungskriterien Grundlage für die Beurteilung der Schallimmissionen ist das Beiblatt 1 zu DIN , Teil 1 "Berechnungsverfahren, schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" vom Juli Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen: Orientierungswerte in db(a) Tag Nacht Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendgebieten, Ferienhausgebieten Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten bzw bzw. 40 Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Bei besonderen Wohngebieten (WB) bzw.40 Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) bzw. 45 Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) bzw. 50 Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis 65 Bei Industriegebieten (GI) - - Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung (DIN ) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden. [4] Für die Genehmigung konkreter Bauvorhaben mit gewerblicher Nutzung wird die TA Lärm [1] herangezogen, welche dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche dient.

5 Projekt-Nr. : Seite 3 von 12 Die in der TA Lärm festgesetzten Immissionsrichtwerte entsprechen weitgehend den Orientierungswerten der DIN Darüber hinaus enthält die TA Lärm weitere Bestimmungen. Insbesondere heißt es in Kapitel der TA Lärm: Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet. In Anlehnung an diese Bestimmung der TA Lärm wird angestrebt, durch eine Kontingentierung die Immissionsrichtwerte durch Immissionen aus dem gesamten Gebiet um mindestens 6 db(a) zu unterschreiten. 2.2 Lärmkontingentierung Wenn bei einem geplanten Industrie- oder Gewerbegebiet die Abstände nach Kap der DIN , Teil 1 von schutzbedürftigen Gebieten nicht eingehalten werden können, muss es deshalb (in Anwendung von 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO) in Teilflächen untergliedert werden, für die die zulässigen Emissionen durch Festsetzung von Geräuschkontingenten begrenzt werden. Die festzusetzenden Emissionskontingente werden nach DIN , Geräuschkontingentierung [5], bestimmt. In der DIN werden u.a. folgende zu beachtende Begriffe definiert: Plangebiet: Teilfläche: Gesamt- Immissionswert: Vorbelastung: Planwert: Gesamtheit der Teilflächen, für die Geräuschkontingente bestimmt werden Teil des Plangebietes, für den ein Geräuschkontingent bestimmt wird Wert, den nach Planungsabsicht der Gemeinde der Beurteilungspegel der Summe der einwirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen auch von solchen außerhalb des Plangebietes in einem betroffenem Gebiet nicht überschreiten darf Beurteilungspegel der Summe aller auf den jeweiligen Immissionsort einwirkenden Geräusche von bereits bestehenden Betrieben und Anlagen, außerhalb des Bebauungsplangebietes ( vorhandene Vorbelastung ) einschließlich der Immissionskontingente für noch nicht bestehende Betriebe und Anlagen außerhalb des Bebauungsplangebietes ( planerische Vorbelastung ) Wert, den der Beurteilungspegel aller auf den jeweiligen Immissionsort ein-

6 Projekt-Nr. : Seite 4 von 12 wirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen im Plangebiet zusammen an diesem nicht überschreiten darf Immissionskontingent L IK,i,j : Emissionskontingent L EK,i : Wert, den der Beurteilungspegel aller auf den Immissionsort j einwirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen auf der Teilfläche i zusammen nicht überschreiten darf Wert des Pegels der flächenbezogenen Schallleistung der Teilfläche i, der der Berechnung der Immissionskontingente zugrunde gelegt wird. Die Gesamt-Immissionswerte dürfen in der Regel nicht höher sein als die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm. Als Anhalt gelten die schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Im vorliegenden Fall sind schützenswerte Gebiete, die in der Nachbarschaft des Plangebietes liegen, allgemeine Wohngebiete und Gewerbegebiete. Die jeweiligen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm und die schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN für diese Gebietskategorien sind gleich und werden als Gesamt-Immissionswert herangezogen. Da die Vorbelastung, die sich aus bestehenden Quellen und plangegebenen zulässigen, aber noch nicht realisierten - Schallquellen zusammensetzt, schwer zu bestimmen ist und um genügend Spielraum für zukünftige noch nicht bekannte Entwicklungen zu lassen, wird die Kontingentierung in Anlehnung an Punkt 2.2 der TA Lärm so vorgenommen, dass die Immissionskontingente mindestens 6 db(a) unter dem jeweiligen Richtwert bleiben. Für die Berechnung der Emissionskontingente ist eine ausreichende Zahl von geeigneten Immissionsorten außerhalb des Plangebietes so zu wählen, dass bei Einhaltung der Immissionskontingente an diesen Orten auch im übrigen Einwirkungsbereich keine Überschreitungen von Immissionsrichtwerten zu erwarten sind. Die Emissionskontingente sind für alle Teilflächen in ganzen Dezibel so festzulegen, dass an keinem der untersuchten Immissionsorte der Planwert durch die energetische Summe der Immissionskontingente aller Teilflächen überschritten wird. Die Differenz zwischen dem Emissionskontingent und dem Immissionskontingent einer Teilfläche am Immissionsort ergibt sich aus ihrer Größe und dem Abstand ihres Schwerpunktes vom Immissionsort. Sie ist unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung wie folgt zu berechnen: ΔL i,j = -10 lg(s i / 4 π s² i,j )

7 Projekt-Nr. : Seite 5 von 12 Dabei ist: ΔL i,j Differenz zwischen dem Emissionskontingent und dem Immissionskontingent einer Teilfläche i am Immissionsort j S i die Flächengröße der Teilfläche i in m² s i,j der horizontale Abstand des Immissionsortes j vom Schwerpunkt der Teilfläche i Die Verteilung der Emissionen auf die Teilflächen richtet sich nach den Planungsabsichten der Gemeinde. Die Emissionskontingente werden in der Regel so bestimmt, dass insgesamt so viel Schall emittiert werden darf wie maximal zulässig ist. Die ermittelten Emissionskontingente werden häufig durch nur einen besonders kritischen Immissionsort bestimmt, während an anderen Immissionsorten die Planwerte nicht ausgeschöpft werden. Um dort, wo es nicht schädlich ist, höhere Emissionen zuzulassen, können dann im Bebauungsplan zusätzliche oder andere Festsetzungen getroffen werden. Im Einzelnen nennt die DIN folgende Möglichkeiten: Erhöhung der Emissionskontingente für einzelne Richtungssektoren (richtungsabhängige Zusatzkontingente) Erhöhung der Emissionskontingente für einzelne Immissionsorte Richtungssektoren (immissionsortabhängige Zusatzkontingente) Festsetzung von nach betroffenen Gebieten unterschiedenen Emissionskontingenten

8 Projekt-Nr. : Seite 6 von 12 3 Untersuchungsgebiet, örtliche Gegebenheiten In der TA Lärm heißt es: Die Art der bezeichneten Gebiete ergibt sich aus den Festlegungen in Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. [1] Das Gebiet des Bebauungsplanentwurfs Wintershof Ost umfasst zwei Bereiche: im nordwestlichen Teil soll ein allgemeines Wohngebiet mit 16 Wohnhäusern entstehen, der südöstliche Bereich soll als Mischgebiet ausgewiesen werden. Hier befinden sich ein Wohngebäude (Prinz-Max- Straße 29a) und drei Gewerbebetriebe. In der näheren Umgebung besteht westlich des Plangebiets der Bebauungsplan Wintershof Nr. 2 (Mischgebiet) und westlich davon Wintershof Nr. 1 (reines Wohngebiet). Für die übrigen Bauflächen in der Umgebung bestehen keine Bebauungspläne. Für die schalltechnische Beurteilung wurde daher die tatsächliche Nutzung herangezogen, die im Zuge einer Ortsbesichtigung erhoben wurde. Alle Bereiche der Abbaufläche, in denen lärmintensive Arbeiten wie Steinabbau stattfinden können, werden als Industriegebiet behandelt. Südlich des Hauses Prinz-Max-Straße 22 befinden sich mehrere Hallen, weswegen davon auszugehen ist, dass dort kein Steinabbau stattfindet und stattfinden wird und dieses Gebiet als Gewerbegebiet behandelt werden kann. Für die Wohnhäuser in der Fossilienstraße und in der Prinz-Max Straße westlich der Gewerbegebietes ist von einem Mischgebiet auszugehen. Das gesamte Bereich um das Untersuchungsgebiet ist aus schalltechnischer Sicht als eben zu bezeichnen. 4 Immissionen aus bestehenden Straßen Alle Berechnungen erfolgten mit dem EDV-Programm CadnaA der Firma Datakustik GmbH in der Version 2017 MR 1. In der Nähe des geplanten Wohngebiets befinden sich zwei aus schalltechnischer Sicht relevante Straßen: Prinz-Max-Straße im Süden und EI49 im Norden. Laut dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Eichstätt beträgt die Verkehrsstärke auf der Prinz- Max-Straße 900 Kfz/ 24 Std. und auf der EI Kfz/24 Std. östlich bzw Kfz/24 Std. westlich der Prinz-Max-Straße. Für diese Straßen wurden bei der Berechnung LKW Anteile von 10% im Tageszeitraum und 3% im Nachtzeitraum nach RLS-90 [7] angenommen.

9 Projekt-Nr. : Seite 7 von 12 Die Berechnungen zeigen, dass an der beiden Gebäuden, die direkt an der Prinz-Max-Straße stehen, an den der Straße zugewandten Fassaden in dem geplanten allgemeinen Wohngebiet die Orientierungswerte der DIN sowohl im Tages- als auch im Nachtzeitraum überschritten werden. Dabei betragen die Beurteilungspegeln 58 db(a) bzw. 57 db(a) im Tageszeitraum und 47 db(a) im Nachtzeitraum. An allen weiteren geplanten Gebäuden werden die Orientierungswerte der DIN sowohl im Tages- als auch im Nachtzeitraum eingehalten. Da nur geringe Überschreitungen der Orientierungswerte an zwei Häusern zu erwarten sind, die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV) jedoch eingehalten sind, spricht unter der Verkehrslärmimmission nichts dagegen, die betrachtete Fläche als allgemeines Wohngebiet auszuweisen. 5 Berechnung der Immissionen aus den bestehenden Betrieben Weder für die bestehenden Betriebe in dem geplanten Mischgebiet noch für die Betriebe südlich der Prinz-Max-Straße existieren Bebauungspläne mit Festsetzungen bezüglich der Emissionen, die von den Betrieben eingehalten werden müssen. In diesem Kapitel wird geprüft, ob die Immissionen aus den bestehenden Betrieben die Orientierungswerte an den bestehenden Gebäuden überschreiten. 5.1 Emissionen aus den bestehenden Betrieben Um die Größenordnung der Immissionen aus bestehenden Gewerbebetrieben abzuschätzen, wurden auf der geplanten Mischgebietsfläche eine Flächenquelle mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von 60 db(a)/m 2 [3] angesetzt, ausgenommen wurde die Grundstücksfläche des Hauses Prinz-Max-Straße 29a. Für das Gebiet südlich des Hauses in der Prinz-Max-Straße 22 wurde ebenso eine Flächenquelle mit einem flächenbezogenem Schallleistungspegel von 60 db(a)/m 2 angesetzt. Für alle Bereiche des Steinbruchs, die als Industriegebiet betrachtet werden, wurde nach [3] ein flächenbezogener Schallleistungspegel von 65 db(a)/m 2 nach DIN [3] angesetzt. Im Nachtzeitraum wurden um 15 db(a) niedrige flächenbezogene Schallleistungspegel angesetzt, womit der Tatsache Rechnung getragen wird, dass dem Betrieben nachts keine lärmtechnisch relevanten Tätigkeiten erfolgen. 5.2 Immissionen aus den bestehenden Betrieben An Anlehnung an DIN wurde bei der Berechnung der Immissionen das Gelände berücksichtigt, dagegen wurden die abschirmenden Gebäude auf den Flächen mit den Emissionen nicht berücksichtigt (freie Schallausbreitung). Die Berechnungen unter Berücksichtigung obiger Ansätze zeigen, dass an den bestehenden Gebäuden im bestehenden Mischgebiet folgende Beurteilungspegel auftreten:

10 Projekt-Nr. : Seite 8 von 12 Adresse Orientierungswerte [db(a)] Beurteilungspegeln [db(a)] Tag Nacht Tag Nacht Prinz-Max-Straße Fossilienweg Fossilienweg Tabelle 2: Beurteilungspegeln an der bestehenden Bebauung Die Orientierungswerte der städtebaulichen Planung sind an der bestehenden Bebauung eingehalten. Daher ist davon auszugehen, dass zurzeit die bestehenden Betriebe den vollen flächenbezogenen Schallleistungspegel von 60 bzw. 65 db(a)/m 2 emittieren dürfen. 6 Berechnung des Geräuschkontingents An den geplanten Gebäuden bzw. Bebauungsgrenzen wurden Einzelpunktberechnungen durchgeführt. Die gewerblich genutzte Fläche wurde in vier Teilflächen unterteilt, siehe Lageplanskizze. Auf der Teilfläche 2 befindet sich ein Haus, Prinz-Max-Straße 29a. Das ist das Haus des Betriebsleiters des Betriebs auf der Teilfläche 3. Da davon auszugehen ist, dass von diesem Haus keine nennenswerten Emissionen zu erwarten sind, wurde für die Grundstücksfläche ein Emissionskontingent von 50 db(a)/m 2 angesetzt und bei weiteren Berechnungen nicht variiert. Für die gewerblich genutzten Flächen, Teilflächen 1, 3 und 4 in dem geplanten Mischgebiet wurde ein zulässiges Emissionskontingent nach DIN in einem iterativen Prozess berechnet. Die Emissionskontingente L EK wurden so festgelegt, dass die Summe aus allen vier Teilflächen die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN (und damit die entsprechenden Richtwerte der TA Lärm) in dem geplanten allgemeinen Wohngebiet um 6 db unterschreit. Dabei berechnen sich folgende Emissionskontingente L EK und die Beurteilungspegel an den Berechneten immissionsorten:

11 Projekt-Nr. : Seite 9 von 12 L EK, [db(a)/m 2 ] Fläche Tag Nacht Teilfläche Teilfläche Teilfläche Teilfläche Tabelle 3: Berechnete Kontingente für Teilflächen Dabei berechnen sich folgende Beurteilungspegel an den Immissionsorten: Tabelle 4: IO Beurteilungspegel [db(a)/m 2 ] Tag Nacht IO IO IO IO IO IO IO IO Berechnete Beurteilungspegel an den Immissionsorten Durch einseitige Abschirmung könnte man deutlich höhere Kontingente auf den Teilflächen 1 und 4 erreichen. 7 Auswirkungen der Lärmkontingentierung Als groben Orientierungswert nennt die DIN für Gewerbegebiete, wenn die Art der unterzubringenden Anlagen noch nicht bekannt ist, einen flächenbezogenen Schallleistungspegel von 60 db tags und nachts. Das hier ermittelte Emissionskontingent für gewerblich genutzte Flächen für den Fall, dass angrenzend ein allgemeines Wohngebiet festgelegt würde, liegt also im Tageszeitraum um 7 db(a) darunter. Das heißt, dass die üblicherweise in Mischgebieten anzutreffenden Betriebe ggf. mit einer entsprechenden schalltechnischen Optimierung sich hier ansiedeln können, dass allerdings die bereits bestehenden Betriebe eingeschränkt würden. Laut einem Merkblatt des österreichischen Umweltbundesamts [6] hätten folgende Betriebe in der Regel höhere Emissionen als 53 db(a)/m 2 : Baustoffzentrum mit Werkstätten und Tankstelle Betonmischwerk mit Brechanlage und LKW-Verkehr Lagerhalle mit Kfz-Werkstatt Lebensmittelmarkt mit Kundenparkplätzen

12 Projekt-Nr. : Seite 10 von 12 Folgende Betriebstypen kommen mit einem Emissionskontingent von maximal 53 db((a) aus: Auslieferungslager für Lebensmittel mit Rampen und Warteplätzen Dienstleistungszentrum (Büro und Lagerräume) Recyclinghalle gute Dämmung, Rolltore offen, natürliche Lüftung Auf den Teilflächen 3 und 4 würden demnach folgende Betriebstypen mit einem Emissionskontingent von maximal 57 db(a) auskommen: Lagerhalle mit Kfz-Werkstatt, schlechtes Wanddämmmaß, Fenster geschlossen Lebensmittelmarkt mit Kundenparkplätzen Tankstelle mit Servicearbeiten bei offenen Toren Der Nachweis, dass das festgelegte Emissionskontingent auf den einzelnen Grundstücken eingehalten wird, kann im Einzelfall in Form einer schalltechnischen Untersuchung erbracht werden.

13 Projekt-Nr. : Seite 11 von 12 8 Zusammenfassung Für den Bebauungsplan 60 Winterhof-Ost wurde für die geplante Ausweisung des Gebiets in ein Misch- und ein allgemeines Wohngebiet schalltechnisch untersucht. Die Untersuchung der Immissionen aus dem Verkehrslärm in dem Bereich ergab, dass mit einer Verträglichkeit mit den Zielen des Immissionsschutzes gerechnet werden kann. Bezüglich des Gewerbelärms wurde eine Geräuschkontingentierung der geplanten Bauflächen vorgenommen. Durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes würden die bestehenden Betriebe außerhalb des Bereichs des Bebauungsplans 60 Winterhof-Ost in ihren Emissionsrechten teilweise beschränkt werden. OBERMEYER Planen + Beraten GmbH Institut für Umweltschutz und Bauphysik München, den

14 Projekt-Nr. : Seite 12 von 12 9 Literaturverzeichnis [1] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom August [2] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO), in der Fassung der Bekanntmachung vom zuletzt geändert am [3] DIN Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung vom Juli [4] Beiblatt 1 zu DIN , Teil 1 "Berechnungsverfahren, schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" vom Mai [5] DIN Geräuschkontingentierung vom Dezember [6] Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Umweltbundesamt Österreich, [7] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90; Ausgabe 1990.

15 Projekt-Nr. : Seite 3 von 1 Anhang

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