SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG

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1 SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG 33X Revision 0 Tobias Auchter Bauort Niederwaldstraße Herbolzheim Neubau einer Kfz-Werkstatt Bebauungsplan Niederwaldstraße Stadt Herbolzheim

2 Seite 2 von (13) Kontrollblatt Kunde Tobias Auchter Titel Schalltechnische Untersuchung Projekt Neubau einer Kfz-Werkstatt Stadt Herbolzheim Phase Revision 0 Projekt Nr. 33X Dateiname _SU_Kfz_Auchter_rev00.docx Ablageort P:\Umwelt\33X129940_Kleinprojekte Essen\B-Plan Niederwaldstraße - Kfz- Werkstatt_Auchter\300_Planung\320_Planungsprodukte\Berichte\ _SU_Kfz_Auchter_rev00.docx Revisionen Original Datum Verfasser/Position/Unterschrift KIR33 A Kontrolldatum Überprüft von/position/unterschrift THH33 Datum Verfasser/Position/Unterschrift B Kontrolldatum Überprüft von/position/unterschrift Datum Verfasser/Position/Unterschrift Kontrolldatum Überprüft von/position/unterschrift P:\Umwelt\33X129940_Kleinprojekte Essen\B-Plan Niederwaldstraße - Kfz-Werkstatt_Auchter\300_Planung\320_Planungsprodukte\Berichte\ _SU_Kfz_Auchter_rev00.docx

3 Seite 3 von (13) Inhalt 1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG GRUNDLAGEN Allgemeines Rechtliche Grundlagen Plangrundlagen METHODIK EMISSIONSBERECHNUNGEN IMMISSIONSBERECHNUNGEN PROGNOSEUNSICHERHEIT GRUNDLAGENVERZEICHNIS Kontakt Pöyry Deutschland GmbH Holger Thiel Jörn Kirchmeyer Berliner Allee Freiburg Tel Fax [email protected] Pöyry Deutschland GmbH Copyright Pöyry Deutschland GmbH Alle Rechte vorbehalten. Weder Teile des Berichts noch der Bericht im Ganzen dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Pöyry Deutschland GmbH in irgendeiner Form vervielfältigt werden. P:\Umwelt\33X129940_Kleinprojekte Essen\B-Plan Niederwaldstraße - Kfz-Werkstatt_Auchter\300_Planung\320_Planungsprodukte\Berichte\ _SU_Kfz_Auchter_rev00.docx

4 Seite 4 von (13) 1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG Die Stadt Herbolzheim hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Niederwaldstraße beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Flächen als Gewerbegebiet zu schaffen. Aufgrund der direkt an das geplante Areal angrenzenden Wohnbebauung am Seeweg, soll ein abgestuftes Gewerbegebiet entstehen, das nur Nutzungen zulässt, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die nachfolgende Abbildung zeigt das Areal des Bebauungsplanes. Abbildung 1: Ausschnitt Bebauungsplan Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans soll für ein konkretes Baugesuch über die Errichtung einer Kfz-Werkstatt auf einer Teilfläche des B-Planareals, eine Überprüfung der geplanten Nutzung auf mögliche Immissionskonflikte mit umgebender Wohnnutzung erfolgen. Ziel ist es, möglicherweise erforderliche Schallschutzmaßnahmen in den Festsetzungen des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Für die Antragsunterlagen zur Erteilung einer Baugenehmigung wären Aussagen zum Schallschutz ohnehin erforderlich.

5 Seite 5 von (13) 2 GRUNDLAGEN 2.1 Allgemeines Der von der Quelle ausgehende Schall, die Schallemission, und der an einem bestimmten Ort (Immissionsort) ankommende Schall, die Schallimmission, werden grundsätzlich berechnet. Die Beurteilung wird anhand von Mittelungspegeln vorgenommen. In die Mittelungspegel gehen Stärke und Dauer der Einzelgeräusche ein. Durch die A-Bewertung wird der frequenzabhängigen Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs Rechnung getragen. 2.2 Rechtliche Grundlagen Die Ermittlung und Beurteilung gewerblicher Emissionen und Immissionen erfolgt nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) [3]. Die geplante Kfz-Werkstatt mit integrierter Waschstraße stellt eine Anlage/Nutzung dar, die dem Gewerbelärm im Sinne der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) zuzuordnen ist. Für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens ist die Gesamtbelastung eines Immissionsortes die von allen Anlagen im Sinne der TA Lärm hervorgerufen wird entscheidend. Die Gesamtbelastung setzt sich aus der Vor- und Zusatzbelastung zusammen. Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage. Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende Anlage voraussichtlich hervorgerufen wird. Die Bestimmung der Vorbelastung kann entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der Anlage die Immissionsrichtwerte (IRW) nach Nr. 6.1 TA Lärm um mindestens 6 db(a) unterschreiten. Im vorliegenden Fall zielt die Untersuchung auf eine Einhaltung des vorgenannten Kriteriums an den nächstgelegenen schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld der geplanten Anlage ab, um sicherzustellen, dass die Bestimmung der Vorbelastung und damit sämtlicher in der Umgebung befindlicher Gewerbebetriebe entfallen kann. Die IRW gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage beiträgt. Eine Nutzung der geplanten Anlage während der Nachtzeit ist nicht vorgesehen. Die Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden betragen nach Nr. 6.1 der TA Lärm:

6 Tabelle 1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm Tag Pöyry Deutschland GmbH Seite 6 von (13) Nacht a) in Industriegebieten 70 db(a) 70 db(a) b) in Gewerbegebieten 65 db(a) 50 db(a) c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 60 db(a) 45 db(a) d) in allgemeinen Wohngebieten 55 db(a) 40 db(a) e) in reinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 50 db(a) 35 db(a) f) Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 db(a) 35 db(a) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Basis für die Ermittlung des jeweils anzuwendenden Richtwertes ist die Einstufung des betroffenen Gebietes. Die Feststellung der Art der Gebietsnutzung ergibt sich aus: dem rechtsgültigen Bebauungsplan der tatsächlichen Bebauung dieser Fläche, wobei Darstellungen in Flächennutzungsplänen Anhaltspunkte liefern können. Grundlagen zur Festlegung der tatsächlichen Schutzbedürftigkeit einer Fläche sind: die Erhebung der tatsächlichen Schutzbedürftigkeit seitens des Gutachters die Darstellung im Flächennutzungsplan die Beurteilung der Flächennutzung seitens der Gemeinde bzw. Stadt. Im direkten Umfeld der geplanten Werkstatt befinden sich am Seeweg Gebäude mit schutzwürdiger Nutzung. Die Einstufung der Gebietsnutzung dieser Wohngebäude als Mischgebiet, die nach den Darstellungen im Flächennutzungsplan den Gewerbegebieten zuzuordnen wäre, geschieht in Absprache mit der Gemeinde Herbolzheim anhand der tatsächlichen Nutzung. Im Einzelnen wurden die folgenden, nächstgelegenen Gebäude und Immissionsorte (IO) untersucht: 1. IO-1 / Seeweg 20, 2 Stockwerke / Mischgebiet / Beurteilung nach Ziff c) der TA Lärm mit 60 db(a) am Tag 2. IO-2 / Seeweg 18, 2 Stockwerke / Mischgebiet / Beurteilung nach Ziff c) der TA Lärm mit 60 db(a) am Tag 3. IO-3 / Seeweg 16-16b, 4 Stockwerke / Mischgebiet / Beurteilung nach Ziff c) der TA Lärm mit 60 db(a) am Tag 4. IO-4 / Seeweg 14, 2 Stockwerke / Mischgebiet / Beurteilung nach Ziff c) der TA Lärm mit 60 db(a) am Tag Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels in den Gebieten nach Nummer 6.1 d) - f) der TA Lärm wird in folgenden Zeiten die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag berücksichtigt:

7 1. an Werktagen Uhr 2. an Sonn- und Feiertagen Uhr Der Zuschlag beträgt 6 db(a) Uhr Uhr Uhr Die Öffnungszeiten der Kfz-Werkstatt sind nach Angaben des Betreibers: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr Pöyry Deutschland GmbH Seite 7 von (13) Auch für den Fall einer Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr oder nach Uhr fallen keine Tätigkeiten in einen der oben genannten zuschlagspflichtigen Zeiträume. 2.3 Plangrundlagen Die im Folgenden aufgeführten Unterlagen finden in den schalltechnischen Berechnungen Verwendung. Lageplan, sowie Grundrisse, Schnitte und Ansichten zum geplanten Bauvorhaben im Maßstab 1:100, Krewenka, beigestellt Dezember 2014 Angaben zum geplanten Betrieb der Kfz-Werkstatt durch den Betreiber, beigestellt Dezember 2014 Plangrundlage und Luftbild zum Untersuchungsgebiet, beigestellt Dezember 2014 Planunterlagen zur vorhandenen Wohnbebauung am Seeweg, Stadt Herbolzheim, beigestellt Dezember 2014 Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Niederwaldstraße, Stadt Herbolzheim, beigestellt Dezember METHODIK Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgt mit dem Programmpaket "SoundPlan" der Firma Braunstein+Berndt in der Version 7.3. Vor Ablauf des Programms werden die für die Schallausbreitung bedeutsamen topographischen Gegebenheiten in dreidimensionale, digitale Informationen überführt. Aus der koordinatenmäßig erfassten Geometrie und weiteren Kennwerten, wie z.b. dem Emissionspegel, wird der Schallpegel an einem Immissionsort bestimmt. 4 EMISSIONSBERECHNUNGEN Die Emissionen aus dem Gewerbelärm werden gemäß DIN ISO [2] berechnet. Hierbei wird ein sog. Worst-Case Szenario unterstellt, in dem folgende immissionsrelevanten Tätigkeiten zugrunde gelegt werden: Durchgehender Betrieb der Kfz-Werkstatt mit einem konstanten Innenpegel L i von 75 db(a) [9] von 8.00 Uhr bis Uhr bei geöffneten Rolltoren (3 Stück in Richtung Süden/Wohnbebauung)

8 Seite 8 von (13) 10 malige Nutzung der geplanten Waschanlage je Tag, Waschen und Trocknen bei geöffnetem Rolltor (Tor in Richtung Osten) Anlieferung mit Lkw, entladen von 10 Paletten mit Material Anlieferung Ersatzteile mit Transporter Ein- und Ausfahrt 9 Kunden-Pkw/Tag, dabei Nutzung der geplanten 9 Stellplätze (1 Stellplatzwechsel je Stellplatz/Tag) Der nachfolgende Planausschnitt zeigt die Lage des geplanten Werkstattgeländes zur südlich gelegenen Wohnbebauung. Abbildung 2: Auschnitt Lageplan zum Bauantrag der geplanten Kfz-Werkstatt Auf Basis der dargestellten immissionsrelevanten Tätigkeiten ergeben sich die in Tabelle 2 aufgeführten Einwirkdauern und Schallleistungspegel.

9 Seite 9 von (13) Tabelle 2: Schallleistungspegel und Einwirkdauern der Schallquellen Geräuschart (Schallquelle) Schallleistungspegel Einwirkdauer Lkw Ein- und Ausfahrt (Linienquelle) L WA, 1h = 63 db(a) Jeweils 1 Ereignis / h für Ein- und Ausfahrt Rangieren Lkw (Linienquelle) L WA, 1h = 68 db(a) 1 Ereignis/h PKW Ein- und Ausfahrten (Linienquelle) Ein- und Ausparken Pkw: 3 Stellplätze 6 Stellplätze L WA = 90,1 db(a) [8] L WA = 71,7 db(a) [10] L WA = 74,8 db(a) [10] jeweils 5 min für Einund Ausfahrt 1 Vorgang Ein und Ausparken je Stellplatz Leerlauf Lkw (Punktquelle) L WA = 94 db(a) [5,6] 5 min Anlassen Lkw (Punktquelle) L WA = 100 db(a) [5,6] Vorgang 5 sec Türenschlagen Lkw + Transporter (Punktquelle) L WA = 98 db(a) [5,6] 6 x 5 sec = 30 sec Bremsen entlüften Lkw (Punktquelle) L WA = 110 db(a) [5,6] Vorgang 5 sec Be- und Entladung Lkw: Paletten über Überladebrücke (Punktquelle) Hubwagen beladen auf Asphalt (Linienquelle) Hubwagen leer auf Asphalt (Linienquelle) Abstrahlung durch die geöffneten Rolltore der Kfz-Werkstatt, L i = 75 db(a) [9] (Flächenquelle) Abstrahlung der Fassaden (übliches Schalldämmmaß R w = 30 db(a) [8]) der Kfz-Werkstatt, L i = 75 db(a) [9] (Flächenquelle) Abstrahlung durch geöffnete Fenster der Kfz-Werkstatt, L i = 75 db(a) [9] (Flächenquelle) Abstrahlung durch das geöffnete Rolltor der Waschanlage Vorgang Waschen L i = 85 db(a) [7] (Flächenquelle) L WA = 89,8 db(a) [5,6] L WA,max = 114 db(a) L WA = 86,0 db(a) [5,6] L WA 94,0 db(a) [5,6] L WA = 71 db(a) L WA = 41 db(a) L WA = 71 db(a) L WA = 81 db(a) 20 Ereignisse/h 1 min je Palette = 10 min 1 min je Palette = 10 min 10 h 10 h 10 h 10 min/h = 100 min

10 Seite 10 von (13) Geräuschart (Schallquelle) Schallleistungspegel Einwirkdauer Abstrahlung durch das geöffnete Rolltor der Waschanlage Vorgang Trocknen L i = 99 db(a) [7] (Flächenquelle) L WA = 95 db(a) 5 min/h = 50 min L WA, 1h: L WA : L WA max : L i : zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für einen Lkw pro Stunde auf einer Strecke von 1m in db(a) Schallleistungspegel in db(a) Maximalpegel in db(a) Innenpegel in db(a) Die angesetzten Ereignisse und Einwirkdauern stellen ein Worst-Case-Szenario der durch den geplanten Betrieb zu erwartenden Emissionen dar. 5 IMMISSIONSBERECHNUNGEN Die Immissionsberechnungen werden sowohl für vier zur Schallquelle ausgerichtete Immissionsorte an den in Kap. 2.2 genannten Gebäuden als auch flächenhaft in Form von Rasterberechnungen (5m x 5m Raster, 5,0m ü. Grund) mit Ausgabe der Richtwertisophonen (Linien gleichen Schallpegels) der TA Lärm gem. DIN ISO durchgeführt. In der nachfolgenden Abbildung 3 sind die Beurteilungspegel und deren Bewertung anhand der TA Lärm aufgeführt. Die Abbildung 4 zeigt die Lage der Immissionsorte sowie den Auswirkungsbereich und damit die Immissionssituation im Umfeld der geplanten Kfz-Werkstatt. Abbildung 3: Ergebnisse Immissionsberechnung mit MI = Mischgebiet HR = Himmelsrichtung RW,T = Immissionsrichtwert Tag LrT = Beurteilungspegel Tag LrT, diff = Überschreitung des Immissionsrichtwertes Tag RW,Tmax = Immissionsrichtwert Spitzenpegel Tag LT, max = Spitzenpegel Tag LrT, diff = Überschreitung des Spitzenpegels Tag

11 Seite 11 von (13) Abbildung 4: Isophonendarstellung und Übersicht Im Ergebnis der Immissionsberechnungen konnten unter Zugrundelegung der in Kapitel 4 erläuterten Annahmen an keinem Gebäude Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm festgestellt werden. Vielmehr liegt der höchste ermittelte Beurteilungspegel mit 52,9 db(a) (IO3, 3. OG) mehr als 6 db(a) unterhalb des Richtwertes für Mischgebiete von 60 db(a). Damit kann die Bestimmung der Vorbelastung entfallen. Festsetzungen zum Schallschutz sind im aufzustellenden Bebauungsplan Niederwaldstraße und auch im Bauantrag für das geplante Vorhaben nicht zu berücksichtigen bzw. zu treffen. Außerdem ermöglicht dieses Ergebnis ein entsprechendes Entwicklungspotential für die weiteren Teilflächen des B-Plans. Aufgrund der deutlich überschätzten Annahmen zur Emissionsermittlung kann davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Immissionssituation nach Realisierung und Inbetriebnahme der Kfz-Werkstatt deutlich niedriger ausfallen wird. Beispielsweise findet eine Anlieferung per Lkw voraussichtlich nur 1 mal je Quartal statt. Es ist weiterhin nicht davon auszugehen, dass der geplante Ein-Mann-Betrieb dauerhaft 10 Stunden je Tag Geräusche erzeugt, dass die Rolltore während der Betriebszeiten durchgehend geöffnet sind und dass die Waschanlage von 10 Fahrzeugen täglich genutzt wird. Freiburg, i.v. Holger Thiel i.a. Jörn Kirchmeyer

12 Seite 12 von (13) 6 PROGNOSEUNSICHERHEIT Die Qualität einer Prognose wird im Wesentlichen von folgenden Faktoren bestimmt: - Qualität der beigestellten Betriebsdaten - Genauigkeit/Qualität der Schallleistungspegel aller (angenommenen) Lärmquellen - Genauigkeit der Ausbreitungsrechnung des Prognosemodells Die im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zur geplanten Kfz-Werkstatt angesetzten Schallleistungspegel sind einschlägiger Literatur entnommen. Auf Basis der beigestellten Eingangsdaten ist ein als deutlich auf der sicheren Seite liegendes Szenario eines maximal lauten Betriebstages erstellt worden. Hinsichtlich der Genauigkeit des Berechnungsmodells wird in Tabelle 5 der DIN ISO ein sehr pauschaler Wert von ± 3dB(A) angegeben. Da sich mit zunehmender Anzahl an Lärmquellen einzelne Ungenauigkeiten gegenseitig aufheben und unter Berücksichtigung der zuvor genannten Voraussetzungen, wird die Genauigkeit der Prognose mit ± 1,0 db(a) abgeschätzt. Aufgrund der Annahme eines Worst-Case Szenarios wird davon ausgegangen, dass auch die ermittelten Beurteilungspegel auf der sicheren Seite liegen und eher eine Überschätzung der tatsächlichen Situation darstellen.

13 Seite 13 von (13) 7 GRUNDLAGENVERZEICHNIS 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuell gültigen Fassung 2 DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Februar Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom August Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) 5 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Technischer Bericht, LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen, Hessische Landesanstalt für Umwelt (HLfU), August Emissionsbibliothek des Herstellers der Berechnungssoftware SoundPLAN, Braunstein + Berndt GmbH 9 Handwerk und Wohnen bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel, Vergleichende Studie des TÜV Rheinland 1993/2005, TÜV Rheinland Group, Köln, 26. September Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, 6. überarbeitete Auflage, August 2007

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