Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Gesundheitszentrum. Stadt Saarbrücken

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1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Gesundheitszentrum Stadt Saarbrücken im Auftrag der Lesax GmbH Gießerstraße 18, Leipzig Bericht-Nr.: P14-108/1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 18. August 2015 FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz mbh Richard-Wagner-Straße Kaiserslautern Telefon (06 31) Fax: -15 info@firu-gfi.de Sitz 676 Kaiserslautern Amtsgericht Kaiserslautern HRB 483 Geschäftsführer Dipl.-Ing. Volker Ganz Gesellschafter Dipl.-Ing. Volker Ganz FIRU mbh, Kaiserslautern

2 Inhaltsverzeichnis Saarbrücken SU Gesundheitszentrum August 2015 Seite 2 1 Allgemeine Grundlagen Aufgabenstellung Plangrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Anforderungen Auswirkungen der Planung auf die Umgebung Betriebsbeschreibung Emissionsberechnung Tiefgarage Ladevorgänge und Lkw-Fahrwege Immissionsberechnung Beurteilung Geräuscheinwirkungen im Plangebiet durch die Sportanlagennutzung Emissionsberechnung Immissionsberechnung Beurteilung Auswirkungen der Planung auf die Sportanlagenlärmeinwirkungen in der Umgebung Tabellen Tabelle 1: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm... 5 Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach BImSchV... 6 Tabelle 3: Beurteilungszeiträume nach BImSchV... 6 Tabelle 4: Emissionsberechnung Tiefgarage... 8 Tabelle 5: Lkw-Anlieferung - Emissionsberechnung... 9 Karten Karte 1: Gewerbelärmeinwirkungen, Tag Karte 2: Gewerbelärmeinwirkungen, Nacht Karte 3: Geräuscheinwirkungen sonntags in der Ruhezeit am Mittag ohne geplante Bebauung Karte 4: Geräuscheinwirkungen sonntags in der Ruhezeit am Mittag mit geplanter Bebauung Karte 5: Geräuschverhältnisse Sportanlagen Pegeldifferenzen... 20

3 Saarbrücken SU Gesundheitszentrum August 2015 Seite 3 1 Allgemeine Grundlagen 1.1 Aufgabenstellung Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Gesundheitszentrums mit Hotellerie und Gastronomiebetrieben und der erforderlichen Parkplätze auf dem östlichen Teil des Sportgeländes Am Kieselhumes in Saarbrücken geschaffen. Das Plangebiet liegt zwischen der Straße Am Kieselhumes im Süden, dem Stadion im Westen und dem Kohlweg im Norden. Die Zufahrt zum geplanten Parkplatz ist von der Straße Am Kieselhumes aus vorgesehen. Südlich der Straße Am Kieselhumes und am Kohlweg befinden sich die nächstgelegenen störempfindlichen Wohnnutzungen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die an den nächstgelegenen störempfindlichen Wohnnutzungen zu erwartenden Geräuscheinwirkungen durch Kfz-Fahrten zur geplanten Tiefgarage sowie Anliefervorgänge für das Gesundheitszentrum, das Hotel und die Gastronomiebetriebe zu prognostizieren und zu beurteilen. Des Weiteren sind die Sportanlagenlärmeinwirkungen im Plangebiet durch die Sportanlagen westlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans und die Auswirkungen der Planung auf die Sportanlagenlärmeinwirkungen in der Umgebung des Vorhabens zu ermitteln und zu beurteilen. 1.2 Plangrundlagen Die schalltechnische Untersuchung basiert auf folgenden Karten- und Datengrundlagen: DGM Höhenraster und ALK Rasterdaten des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landesentwicklung Saarland, übermittelt am ; Verkehrsuntersuchung zur Ansiedlung eines Gesundheitszentrums mit angeschlossenem Hotel am Kieselhumes in Saarbrücken, Kohns PLAN GmbH Neunkirchen, August 2014; übermittelt durch den Auftraggeber; Lageplan Außenanlagen, Vorentwurf, DENK Architekten Ingenieure GmbH, Stand: , übermittelt durch den Auftraggeber; Bebauungsplanentwurf, Stand: , übermittelt durch DENK Architekten Ingenieure GmbH am :

4 1.3 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Saarbrücken SU Gesundheitszentrum August 2015 Seite 4 Die Ermittlung und Bewertung der Gewerbelärmeinwirkungen durch die Nutzung des geplanten Vorhabens erfolgt nach: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. S. 3) [TA Lärm]. Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Sportanlagenlärmeinwirkungen im Plangebiet erfolgt nach: 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Sportanlagenlärmschutzverordnung, Juli 1991 [18. BImSchV]. Für die Emissions- und Schallausbreitungsberechnungen werden weiterhin die in der Verordnung und in sonstigen Erkenntnisquellen genannten Berechnungsvorschriften herangezogen. Dies sind: DIN ISO 9613 Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 [DIN ISO ]; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage 2007 [Parkplatzlärmstudie]; Hessisches Landesamt für Umwelt: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw-und Ladegeräusche, Schriftenreihe Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz Heft 192, Wiesbaden 1995 [Ladelärmstudie]; Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Wiesbaden 2005 [Ladelärmstudie 2005]; VDI-Richtlinie 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 [VDI 2720]. 1.4 Anforderungen Die TA Lärm dient dem Schutz vor sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Gewerbelärm. Sie gilt für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Die Vorschriften der TA Lärm sind u.a. zu beachten für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen bei der Prüfung der Einhaltung der Betreiberpflichten ( 22 BImSchG) im Rahmen der Prüfung von Anträgen im Baugenehmigungsverfahren. Durch die Beurteilung von Gewerbegeräuschen im Rahmen der Bebauungsplanung nach TA Lärm kann sichergestellt werden, dass keine Nutzungen festgesetzt werden, die nach TA Lärm nicht genehmigungsfähig wären. Die maßgeblichen Immissionsorte befinden sich an zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden in der Umgebung des geplanten Gesundheitszentrums mit Hotellerie

5 Saarbrücken SU Gesundheitszentrum August 2015 Seite 5 und Gastgewerbe in der Straße Am Kieselhumes, Oberer Kohlweg und der Straße Kobenhüttenweg. Die Lage der Immissionsorte ist in den Schallausbreitungskarten dargestellt. Für die maßgeblichen Immissionsorte nördlich, östlich sowie südöstlich des geplanten Gesundheitszentrums wird die Schutzbedürftigkeit eines Reinen Wohngebiets angesetzt. Für die Immissionsorte südwestlich des Plangebiets (westlich des Kobenhüttenwegs) wird die Schutzbedürftigkeit eines Allgemeinen Wohngebiets angesetzt. Zur Beurteilung der an den maßgeblichen Immissionsorten zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbelärmeinwirkungen in Reinen Wohngebieten sowie in Allgemeinen Wohngebieten herangezogen. Diese sind in der folgenden Tabelle angegeben. Der Immissionsrichtwert Nacht bezieht sich auf die ungünstigste (lauteste) Nachtstunde. Tabelle 1: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Gebietsart Immissionsrichtwert in db(a) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Reines Wohngebiet (WR) Allgemeines Wohngebiet (WA) Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN Schallschutz im Städtebau für Gewerbelärmeinwirkungen entsprechen im Wesentlichen den Immissionsrichtwerten der TA Lärm. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beziehen sich auf die maßgebenden Immissionsorte im Einwirkungsbereich des Vorhabens. Diese Immissionsorte liegen in bebauten Gebieten 0,5 m vor dem Fenster von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. Schutzbedürftige Räume sind demnach insbesondere Wohn- und Schlafräume. Die Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der Sportanlagen auf das geplante Gesundheitszentrums mit Hotellerie und Gastgewerbe werden als Sportanlagenlärmeinwirkungen gemäß der 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung beurteilt. Nach der 18. BImSchV sind Sportanlagen so zu betreiben, dass die in 2 der Verordnung für die verschiedenen Gebietsarten genannten Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden. Für Sondergebiete enthält die 18. BImSchV keine Immissionsrichtwerte. In dem Sondergebiet sind nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Anlagen für gesundheitliche Zwecke und gewerbliche Nutzungen wie Hotel, Gastronomie und Einzelhandel zulässig. Zur Beurteilung der Sportanlagenlärmeinwirkungen an den geplanten Nutzungen innerhalb des Plangebiets werden die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für Mischgebiete und Gewerbegebiete herangezogen:

6 Saarbrücken SU Gesundheitszentrum August 2015 Seite 6 Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach BImSchV Gebietsart Tag außerhalb der Ruhezeit Immissionsrichtwert in db(a) Tag innerhalb der Ruhezeit lauteste Nachtstunde Mischgebiet 60 Gewerbegebiet Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Beurteilungszeiten: Tabelle 3: Beurteilungszeiträume nach BImSchV Beurteilungszeit Werktage Sonn- und Feiertage Tag außerhalb der Ruhezeiten Tag innerhalb Ruhezeiten Nacht Uhr 12 Stunden Uhr Uhr je 2 Stunden Uhr lauteste Stunde Uhr Uhr 9 Stunden Uhr Uhr Uhr je 2 Stunden Uhr lauteste Stunde Die Ruhezeit am Sonntag ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage in der Zeit zwischen 9.00 und Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. Beträgt die gesamte Nutzungszeit der Anlage weniger als 4 Stunden und fallen mehr als Minuten der Nutzungszeit in die Zeit von bis Uhr, gilt als Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 Stunden, der die volle Nutzungszeit umfasst.

7 Saarbrücken SU Gesundheitszentrum August 2015 Seite 7 2 Auswirkungen der Planung auf die Umgebung 2.1 Betriebsbeschreibung Das geplante Gesundheitszentrum befindet sich auf dem östlichen Teil des Sportgeländes Am Kieselhumes in Saarbrücken. Neben dem Gesundheitszentrum sind weiterhin ein Hotel sowie Gaststättenbetriebe geplant. Geplant ist der Bau einer Tiefgarage unter dem geplanten Gebäude. Die Tiefgarage verfügt insgesamt über 216 Stellplätze. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Straße Am Kieselhumes. Die Anlieferung für das Gesundheitszentrum, das Hotel und die Gaststätten erfolgt ausschließlich im Tagzeitraum ( Uhr) südöstlich des geplanten Gebäudes. Die Öffnungszeiten des Gesundheitszentrums sind von Uhr bis Uhr geplant. Die folgenden schalltechnisch relevanten Betriebsvorgänge wurden mit dem Auftraggeber abgestimmt und werden den Berechnungen zugrunde gelegt: - insgesamt vier Anlieferungen per Lkw im Tagzeitraum (6.00 bis Uhr) im Anlieferhof, davon eine Anlieferung von Frischwaren durch Lkw mit Kühlaggregat, Entladung von insgesamt Paletten; Zu- und Abfahrten von Pkw in die Tiefgarage im Tagzeitraum, 25 Zu und Abfahrten in der Nacht in die Tiefgarage. 2.2 Emissionsberechnung Tiefgarage In der Tiefgarage sind insgesamt 216 Stellplätze vorgesehen. Laut Verkehrsgutachten werden pro Tag (24h) insgesamt Pkw- Zu- und Abfahrten zur Tiefgarage prognostiziert. Im Tagzeitraum ( Uhr) wird somit von rund 88 Pkw Zu- bzw. Abfahrten in die Tiefgarage ausgegangen. In der ungünstigsten Nachtstunde ( Uhr) wird mit rund 25 Pkw Zu- bzw. Abfahrten gerechnet. Für die Schallabstrahlung des Tiefgaragentors wird nach Parkplatzlärmstudie je Pkw-Bewegung in einer Stunde ein auf einen Quadratmeter und Stunde bezogener Schallleistungspegel von L WA,1h = db(a) angesetzt. Für die Tiefgarageneinfahrt wird eine Durchfahrhöhe von 3 m angesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass die Abdeckungen von ggf. erforderlichen Regenrinnen im Bereich der Tiefgaragen Ein- und Ausfahrt lärmarm ausgebildet werden und ggf. vorgesehene Tiefgaragenrolltore dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen.

8 Saarbrücken SU Gesundheitszentrum August 2015 Seite 8 Tabelle 4: Emissionsberechnung Tiefgarage Tiefgarage Tag Tiefgarage ltst. NS Anzahl der Stellplätze Schallabstrahlung je Bewegung pro m² in db(a) Bewegungen gesamt L WA Tor pro m² in db(a) 81,5 64,0 Fahrwege zur Tiefgarage Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über eine Zufahrt über die Straße Am Kieselhumes. Gemäß Parkplatzlärmstudie wird für die Fahrwege der Pkw auf allen Parkplätzen der längenbezogene Schallleistungspegel je Pkw-Fahrt in einer Stunde aus dem Schallemissionspegel L m,e nach folgender Formel ermittelt: L WA`,1h = L m,e + 19 db(a) Nach dieser Formel ist je Pkw-Fahrt der auf eine Stunde und 1m-Wegelement bezogene Schallleistungspegel von L WA, 1h = 47,7 db(a) anzusetzen Ladevorgänge und Lkw-Fahrwege Die Belieferung des Gesundheitszentrums, des Hotels und der Gaststätten erfolgt per Lkw über einen Anlieferhof südöstlich des geplanten Gebäudes. Da es keine konkreten Angaben zu Andienvorgängen gibt wird für eine Berechnung auf der sicheren Seite von bis zu vier Lkw-Anlieferungen am Tag ( Uhr) und der Entladung von insgesamt bis zu Paletten ausgegangen. Die Anlieferung von Frischwaren erfolgt durch einen Lkw mit Kühlaggregat. Nach Parkplatzlärmstudie kann für das Kühlaggregat des Lkw von einem anlagenbezogenen Schallleistungspegel von L WA = 97 db(a) mit einer Einwirkzeit von 15 Minuten je Stunde ausgegangen werden. Dieser wird im Rechenmodell von einer Punktschallquelle simuliert. Für alle Lkw wird eine Rangierdauer von jeweils 5 Minuten angesetzt. Für die Emissionsberechnung der Lkw-Rangiervorgänge und Einzelgeräusche sowie der Entladung von Paletten im Freien werden die Ansätze der Ladelärmstudie des Hessischen Landesamts für Umwelt herangezogen. Für die einzelnen schalltechnisch relevanten Vorgänge der Anlieferung werden je Lkw folgende, auf eine Stunde bezogene Schallleistungspegel berechnet:

9 Saarbrücken SU Gesundheitszentrum August 2015 Seite 9 Tabelle 5: Lkw-Anlieferung - Emissionsberechnung Eingabedaten Lkw groß Bezugszeit Stunden 1 Lkw / Lieferwagen Stück 1 Rangieren Dauer Rangieren/Lkw Sekunden/Lkw 0 Entladung Paletten pro Lkw Stück 10 Emissionspegel Rangieren (auf eine Stunde bezogen) Summe Rangieren [99dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 88,2 Emissionspegel Einzelvorgänge (auf eine Stunde bezogen) Einzelgeräusche (je 5s) [L WA ] Anlassen (1x je Lkw) [100dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 71,4 Türenschlagen (2x) [100dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 74,4 Betriebsbremse (1x) [108dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 79,4 Leerlauf (60s je Lkw) [94dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 76,2 Summe Einzelgeräusche L WAr,1h [db(a)] 82,3 Emissionspegel Entladung (auf eine Stunde bezogen) Entladung (im Freien) [L WAT 1h ] Paletten [88 db(a) je P] L WAr,1h [db(a)] 98,0 Summe Entladung L WAr,1h [db(a)] 98,0 Summe Rangieren und Einzelgeräusche L WAr,1h [db(a)] 89,2 L WAr = auf die Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel L WAT,1h = zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für einen Vorgang pro Stunde L WA = Schallleistungspegel Die erforderlichen Zuschläge für impulshaltige Geräusche sind in den Emissionsansätzen bereits enthalten. Für den Fahrweg der Lkw auf dem Betriebsgrundstück wird gemäß Ladelärmstudie der auf einen Meter in einer Stunde bezogene Schallleistungspegel von L WA 1h = 63 db(a) für ungünstige Fahrzustände von Lkw herangezogen. 2.3 Immissionsberechnung Die schalltechnischen Berechnungen werden mit dem Schallberechnungsprogramm SoundPLAN 7.3 durchgeführt. Die Berechnung der an den nächstgelegenen Wohngebäuden in der Umgebung zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen durch das geplante Gesundheitszentrum mit Hotel- und Gastgewerbe erfolgt auf der Grundlage der oben angegebenen Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Alle versiegelten Flächen innerhalb des Plangebiets und in der Umgebung des Plangebiets werden als schallharte Flächen gemäß DIN ISO mit einem

10 Saarbrücken SU Gesundheitszentrum August 2015 Seite 10 Bodenfaktor von G=0 berücksichtigt, alle übrigen Flächen als überwiegend porös mit einem Bodenfaktor von G=0,8. Die Gewerbelärmeinwirkungen an den maßgeblichen Immissionsorten werden geschossweise in Einzelpunktberechnungen für einzelne Immissionsorte an den Gebäuden der Straße Am Kieselhumes, Oberer Kohlweg und dem Kobenhüttenweg berechnet. Zusätzlich werden flächige Rasterberechnungen für ein Punkteraster in einer Höhe von 4 m ü. Gr. durchgeführt. Für die Zu- und Abfahrt auf die Parkplatzflächen (Mitarbeiter; Kunden/Gäste) und zum Anlieferhof gibt es drei verschiedene Varianten. Die Lage der Schallquellen, der Immissionsorte und die Berechnungsergebnisse sind in Karte 1 und Karte 2 jeweils für den Tag- und Nachtzeitraum für dargestellt.

11 ,0, obenhüttenweg , ,2 Oberer Kohlweg,4 Schalltechnische Untersuchung zum BV Gesundheitszentrum Stadt Saarbrücken Karte 1: Geräuscheinwirkungen Parkplatz Beurteilungszeit Tagzeitraum ( Uhr) Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Reines Wohngebiet - db(a) Allgemeines Wohngebiet PP Gesamt: 88 Pkw-Bew./h Isophone 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (00,02) Pegel in db(a) < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= Legende Linienschallquelle Originalmaßstab (A4) 1: m Flächenschallquelle Immissionsort Gebäude 39,1 Schnitt AA Planung 44,1 36,3 43,8 GEB Planung, ,0 60 Lkw Anlieferung 65 IO 3 43,1 44,4 Schnitt AA, Am Kieselhumes Zufahrt TG,6 46, ,0 47,6 IO 3 IO 4 48,4 47,9 47,4 46, Schnitt AA

12 ,0 17,0 nweg Schalltechnische Untersuchung zum BV Gesundheitszentrum Stadt Saarbrücken ,4 17,4 Oberer Kohlweg Schnitt AA 17, ,6 Karte 2: Geräuscheinwirkungen Parkplatz Beurteilungszeit ltst. Nachtstunde (eine Stunde zw und Uhr) Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Reines Wohngebiet - db(a) Allgemeines Wohngebiet Planung 19,9 PP Gesamt: 25 Pkw-Bew./h GEB Planung 20,1 12 Isophone 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (5200,5202) Schnitt AA 37,0 39, Zufahrt TG Schnitt AA Am Kieselhumes IO 3 IO 4 38,7 36,9 34,3 31, ,9 26, ,9 23, IO 3 19,8 13,1 13, Pegel in db(a) < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= Legende Linienschallquelle Flächenschallquelle Immissionsort Gebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

13 Saarbrücken SU Gesundheitszentrum August 2015 Seite Beurteilung Im Tagzeitraum ( Uhr) werden unter Berücksichtigung der oben angegebenen Emissionsansätze Gewerbelärmbeurteilungspegel von bis zu 48,4 db(a) berechnet. Die Immissionsrichtwerte für Reine Wohngebiete von db(a) und für Allgemeine Wohngebiete von db(a) werden an allen Immissionsorten in der Umgebung des Plangebiets eingehalten. In den Gebieten mit der Schutzbedürftigkeit eines Reinen Wohngebiets wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm am Tag um mindestens 3 db(a) unterschritten. In der lautesten Nachtstunde (eine volle Stunde zwischen und Uhr) werden an den nächstgelegenen Immissionsorten mit schutzbedürftigen Nutzungen durch 25 Pkw Zu- und Abfahrten zur Tiefgarage Beurteilungspegel von bis zu 39,3 db(a) berechnet. Die nächstgelegenen schutzbedürftigen Wohnnutzungen gegenüber der Tiefgaragenzufahrt (westlich des Kobenhüttenwegs) sind als Allgemeines Wohngebiet einzustufen. Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete im Nachtzeitraum von db(a) wird eingehalten. An den übrigen Immissionsorten in der Umgebung des Plangebiets werden Beurteilungspegel von bis zu 28,9 db(a) verursacht. Der Immissionsrichtwert für Reine Wohngebiete von db(a) in der Nacht wird an allen Immissionsorten deutlich unterschritten. Ist sichergestellt, dass insbesondere im Nachtzeitraum nicht mehr als 25 Pkw pro Stunde zur Tiefgarage zu- und abfahren, so werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Reine Wohngebiete von db(a) an den Immissionsorten nördlich, östlich und südöstlich (östlich des Kobenhüttenwegs) des Plangebiets und der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete von db(a) an Immissionsorten südwestlich des Plangebiets (westlich des Kobenhüttenwegs) mit schutzbedürftigen Wohnnutzungen sicher eingehalten. Es sind keine weiteren Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

14 Saarbrücken SU Gesundheitszentrum August 2015 Seite 14 3 Geräuscheinwirkungen im Plangebiet durch die Sportanlagennutzung Westlich des geplanten Gesundheitszentrums mit Hotellerie und Gastgewerbe befindet sich das Stadion Kieselhumes. Die zulässigen Geräuschemissionen durch die Nutzung des Stadions sind durch die bestehenden Wohnnutzungen, insbesondere durch das festgesetzte Reine Wohngebiet entlang des Kobenhüttenwegs, eingeschränkt. An den Gebäuden entlang des Kobenhüttenwegs dürfen die Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung des Stadions die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV von db(a) am Tag außerhalb der Ruhezeiten und db(a) am Tag innerhalb der Ruhezeiten nicht überschreiten. Die an den innerhalb des Plangebiets zu erwartenden Sportanlagenlärmeinwirkungen werden auf der Grundlage der unter Berücksichtigung der bestehenden Wohnbebauung in der Umgebung zulässigen Geräuschemissionen des Stadionbetriebs prognostiziert. 3.1 Emissionsberechnung Die zulässigen Geräuschemissionen durch die Nutzung des Stadions Kieselhumes werden auf der Grundlage der an den Gebäuden am Kobenhüttenweg einzuhaltenden Immissionsrichtwerten berechnet. Hierzu wird im Rechenmodell einer Flächenschallquelle mit den Maßen des Stadions (Spielfläche, Zuschauerbereich, Tribüne) der Schallleistungspegel zugeordnet, der in einer Schallausbreitungsberechnung gemäß 18. BImSchV an den Wohngebäuden entlang des Kobenhüttenwegs zu Sportanlagenlärmeinwirkungen führt, die die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für Reine Wohngebiete einhalten. Die Immissionsrichtwerte für Reine Wohngebiete von db(a) innerhalb der Ruhezeiten werden in der empfindlichsten Beurteilungszeit sonntags in der Ruhezeit am Mittag ( Uhr) nicht überschritten, wenn eine Flächenschallquelle mit einem Gesamtschallleistungspegel von L WA = 107 db(a) durchgehend über die gesamte 2-stündige Ruhezeit am Mittag emittiert (vgl. Karte 3). 3.2 Immissionsberechnung Die Berechnung der Sportanlagenlärmeinwirkungen im Plangebiet durch die Emissionen des Stadions Kieselhumes erfolgt mit dem ermittelten Schallleistungspegel von L WA = 107 db(a) durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Minderung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien und durch Hindernisse im Schallausbreitungsweg wird gemäß 18. BImSchV nach den VDI-Richtlinien 2714 und 2720 berechnet. Die Richtlinie VDI 2714 wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Der VDI empfiehlt stattdessen die Anwendung der Richtlinie DIN ISO 9613/2. Die Sportanlagenlärmeinwirkungen werden gemäß DIN ISO ermittelt. Alle versiegelten Flächen innerhalb

15 Saarbrücken SU Gesundheitszentrum August 2015 Seite 15 des Plangebiets und in der Umgebung des Plangebiets werden als schallharte Flächen mit einem Bodenfaktor von G=0 berücksichtigt, alle übrigen Flächen als überwiegend porös mit einem Bodenfaktor von G=0,8. Die Beurteilung erfolgt anhand der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV. Die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen werden geschossweise für Immissionsorte an der geplanten Bebauung und flächig in einem Punkteraster in 4 m über Grund berechnet. Die Berechnungsergebnisse für die Ruhezeit am Sonntagmittag sind in Karte 4 für das 1. Obergeschoss dargestellt.

16 ,6 Schalltechnische Untersuchung zum BV Gesundheitszentrum benhüttenweg 52 54,6 Stadt Saarbrücken, , ,1 Oberer Kohlweg 44, ,9 Karte 3: Geräuscheinwirkungen Sportanlagen ohne geplante Bebauung Beurteilungszeit sonntags i.d.rz am Mittag ( Uhr) Immissionsrichtwert 18. BImSchV - db(a) Reines Wohngebiet - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Sportanlage LWA=107 db(a),9 46,0 Isophone 4 m über Grund Einzelpegel im 1. Obergeschoss (7100, 7102) ,9, Am Kieselhumes 52,7,1 46,9 44,7 IO 3 IO 4 46,0 43, ,5 41, IO 3,7 38,5 36,9 Pegel in db(a) < <= < <= < <= < <= < <= < <= <60 60 <= <65 65 <= <70 70 <= <75 75 <= Legende Flächenschallquelle Immissionsort Gebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

17 ,0 Schalltechnische Untersuchung zum BV Gesundheitszentrum Kobenhüttenweg ,1 Stadt Saarbrücken, , ,1 Oberer Kohlweg 60 38, ,8 Karte 4: Geräuscheinwirkungen Sportanlagen mit geplanter Bebauung Beurteilungszeit sonntags i.d.rz am Mittag ( Uhr) 70 56,8 Immissionsrichtwert 18. BImSchV - db(a) Reines Wohngebiet - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet ,7 Sportanlage LWA=107 db(a) ,6 GEB Planung,5 Am Kieselhumes,0 42,5 42,8 38, IO 3,9 28,4 32,5 Isophone 4 m über Grund Einzelpegel im 1.Obergeschoss (7200, 7202) Pegel in db(a) < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= Legende Flächenschallquelle Immissionsort Gebäude 56,9, ,7,1 46,9 44,7 IO 3 IO ,8 42, Originalmaßstab (A4) 1: m

18 Saarbrücken SU Gesundheitszentrum August 2015 Seite Beurteilung In der empfindlichsten Beurteilungszeit sonntags in der Ruhezeit am Mittag werden durch die Geräuschemissionen des Stadions Kieselhumes Geräuscheinwirkungen an der Westfassade der geplanten Bebauung im Plangebiet zwischen und 57 db(a) prognostiziert. Der Immissionsrichtwert der 18. BImSchV für Sportanlagenlärmeinwirkungen in der Ruhezeit in Mischgebieten von db(a) wird an der Westfassade der geplanten Bebauung um bis zu 2 db(a) geringfügig überschritten. Der Immissionsrichtwert der 18. BImSchV für Gewerbegebiete von 60 db(a) wird deutlich unterschritten. Im Nachtzeitraum gehen von der Sportanlage keine relevanten Geräuschemissionen aus. Eine relevante Beeinträchtigung der im Geltungsbereich des Bebauungsplans zulässigen Nutzungen (Hotel, Gastronomie, gewerbliche Nutzung, Anlagen für gesundheitliche Zwecke) ist bei den prognostizierten Sportanlagenlärmeinwirkungen auszuschließen.

19 Saarbrücken SU Gesundheitszentrum August 2015 Seite 19 4 Auswirkungen der Planung auf die Sportanlagenlärmeinwirkungen in der Umgebung Der geplante Baukörper des Gesundheitszentrums mit Hotellerie und Gastronomie, der östlich des Stadions Kieselhumes errichtet wird, wirkt sich auf die Sportanlagenlärmeinwirkungen in der Umgebung aus. Ohne die geplante Neubebauung verursachen die Geräuschemissionen des Stadions Kieselhumes bei einem Schallleistungspegel von L WA = 107 db(a) an den Gebäuden am Kobenhüttenweg Sportanlagenlärmeinwirkungen von bis zu db(a) (vgl. Karte 3). Unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung östlich des Stadions werden bei gleichen Emissionsansätzen an den Immissionsorten an den Wohngebäuden entlang der Kobenhüttenwegs Sportanlagenlärmeinwirkungen von bis zu 42,0 db(a) berechnet (vgl. Karte 4). Die Pegeldifferenzen (ohne Neubebauung mit Bebauung) sind in Karte 5 dargestellt. An den Immissionsorten östlich der geplanten Bebauung an den Immissionsorten an Gebäuden entlang des Kobenhüttenwegs verringern sich die Sportanlagenlärmeinwirkungen aufgrund der abschirmenden Wirkung des geplanten Gebäudes um 3 bis 5 db(a). Durch die geplante Bebauung sind an den Immissionsorten an den Gebäuden nördlich des Oberen Kohlwegs und südlich der Straße Am Kieselhumes keine Veränderungen der Sportanlagenbeurteilungspegel zu erwarten.

20 ,6 Schalltechnische Untersuchung zum BV Gesundheitszentrum benhüttenweg ,4 Stadt Saarbrücken -4, , ,0 Oberer Kohlweg -5, ,1 Karte 5: Geräuschverhätnisse Sportanlagen Pegeldifferenzen Beurteilungszeit sonntags i.d.rz am Mittag ( Uhr) 56,8 Immissionsrichtwert 18. BImSchV - db(a) Reines Wohngebiet - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet ,7 Sportanlage LWA=107 db(a) 56,6 GEB Planung,5-3,4-3,2-10,1-4,4 Pegeldifferenzen im 1.Obergeschoss ( ) Pegel in db(a) < 0,0 0,0 <= < 1,0 1,0 <= Legende Flächenschallquelle Immissionsort Gebäude Am Kieselhumes -2,4-3, IO 3-4,7 0,0 0, IO 3 IO 4 0,0 0,0 0,0 0,0-0,2-1, Originalmaßstab (A4) 1: m

21 Urheberrechtliche Hinweise Saarbrücken SU Gesundheitszentrum August 2015 Seite 21 Die in dieser Unterlage vorgelegten Ermittlungen und Berechnungen sowie die durchgeführten Recherchen wurden nach bestem Wissen und mit der nötigen Sorgfalt auf der Grundlage der angegebenen und während der Bearbeitung zugänglichen Quellen erarbeitet. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird nur für selbst ermittelte und erstellte Informationen und Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit für Daten und Sachverhalte aus dritter Hand wird nicht übernommen. Die Ausfertigungen dieser Unterlage bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum der FIRU GfI mbh. Alle Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Nur der Auftraggeber ist berechtigt, die Unterlagen oder Auszüge hiervon (dies jedoch nur mit Quellenangaben) für die gemäß Auftrag vereinbarte Zweckbestimmung weiterzugeben. Vervielfältigungen, Veröffentlichungen und Weitergabe von Inhalten an Dritte in jeglicher Form sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der FIRU GfI mbh gestattet. Ausgenommen ist die Verwendung der Unterlagen oder Teilen davon für Vermarktungsaktionen des Auftraggebers. In diesen Fällen ist ein deutlich sichtbarer Hinweis auf FIRU GfI mbh als Urheber zu platzieren. FIRU GfI mbh

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