Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung eines Bebauungsplan für Feuerwehr und Bauhof der Samtgemeinde Ostheide in Reinstorf

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1 Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung eines Bebauungsplan für Feuerwehr und Bauhof der Samtgemeinde Ostheide in Reinstorf Datum des Gutachtens: Nummer: Umfang: 23 Seiten Bericht 4 Seiten Anhang DIN A 3 Bearbeiter: Dipl.-Met. Uwe Hoppmann Dipl.-Ing. (FH) Michael Oehlerking Auftraggeber: Samtgemeinde Ostheide Schulstraße Barendorf Ausführung: AMT Ingenieurgesellschaft mbh Steller Straße 4, Isernhagen Telefon (051 36) Telefax (051 36) info@amt-ig.de

2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Auftraggeber Planungsgrundlagen Beschreibung des Untersuchungsraums Emissionsquellen Betriebsbeschreibungen Emissionskennwerte Betriebshof Emissionskennwerte Feuerwehr Emissionskennwerte Multifunktionsfläche Ergebnisse Beurteilungsgrundlage Berechnungsmodell Berechnungsgröße Immissionsorte Geräuschimmissionen Maximalpegel Tieffrequente Geräusche Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Straßen Qualität der Prognose Schallschutzmaßnahmen Quellen Anhang Seite 2

3 1 Aufgabenstellung Die Samtgemeinde Ostheide beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans für Feuerwehr und Bauhof der Samtgemeinde Ostheide, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau des Feuerwehrhauses der Stützpunktfeuerwehr Reinstorf und des kommunalen Bauhofes der Samtgemeide Ostheide zu schaffen. Der Standort soll durch die Aufstellung des Bebauungsplans als Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr bzw. Gemeinbedarfsfläche Bauhof festgesetzt werden, nachdem diese Fläche bislang als Fläche für die Landwirtschaft dargesetllt war. Neben dem Feuerwehrhaus ist eine Multifunktionsfläche geplant, die einerseits für praktische Übungen der Feuerwehr, andererseits auch für Sport- und Freizeitaktivitäten genutzt werden soll. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen und zur Vorbeugung vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [1] ist eine schalltechnische Untersuchung für das Plangebiet durchzuführen. Daher wird geprüft, ob trotz der Geräuschquellen innerhalb des Plangebiets der Nachweis der immissionsschutzrechtlichen Unbedenklichkeit im Bereich der umliegenden Nutzungen möglich ist. Die Beurteilung der ermittelten Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft zum Plangebiet erfolgt gemäß TA Lärm [4] in Bezug auf die Einhaltung des Störgrades für die benachbarten Wohnnutzungen. Hierbei werden gegebenenfalls Vorschläge für aktive Schallschutzmaßnahmen erarbeitet und in ihrer Wirksamkeit beurteilt. Die Beurteilung der Nutzung der Multifunktionsfläche für Sport- und Freizeitzwecke wird in Anlehnung an die 18. BImSchV [23] bzw. der Niedersächsischen Freizeitlärmrichtlinie [17] unabhängig von den Nutzungen Feuerwehr und Bauhof beurteilt. Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden dabei die folgenden immissionsrelevanten Nutzungen innerhalb des Plangebiets berücksichtigt: Fahrzeugbewegungen (Fahrbewegungen Pkw und Lkw, Radlader, Einsatzfahrten mit Martinshorn), Parkplatzverkehr (Besucher, Mitarbeiter Bauhof, Mitglieder Feuerwehr), geräuschintensive Aktivitäten (z. B. Übungseinsätze Feuerwehr, Einsatz Baumaschinen, Reparatur und Wartung, Waschplatz), Aufenthalt von Personen außerhalb der Gebäude, Nutzung Multifunktionsplatz für Übungen der Feuerwehr und für Sport- und Freizeitzwecke. 2 Auftraggeber Samtgemeinde Ostheide Schulstraße Barendorf Seite 3

4 3 Planungsgrundlagen Für die Erstellung des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens wurden folgende Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt: Entwurf Bebauungsplan, Planungsbüro Matthias Reinold, Rinteln, Stand Lageplan - Neubau eines Feuerwehrhauses mit Bauhof, Dipl.-Ing. Rolf Schröder, Hamburg, (Die Lage der Gebäude wurde an den Entwurf des Bebauungsplans vom angepasst.) Betriebsbeschreibung Feuerwehr, Samtgemeinde Ostheide, Betriebsbeschreibung Bauhof, ohne Autor, ohne Datum, eingegangen Betriebsbeschreibung Multifunktionsplatz, Samtgemeinde Ostheide, Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplans Gemeinden Reinstorf und Thomasburg, Samtgemeinde Ostheide Bebauungsplan Reinstorf Nr. 1 Auf dem Erbsenberge mit örtlicher Bauvorschrift, Gemeinde Reinstorf, Bebauungsplan Nr. 3 Erlenbruch, mit örtlicher Bauvorschrift, Gemeinde Reinstorf, Ortstermin am Beschreibung des Untersuchungsraums Das Plangebiet befindet sich nördlich der Straße Am Vitusberg am nördlichen Ortsrand der Gemeinde Reinstorf im Landkreis Lüneburg (siehe Abbildung 1). Im Geltungsbereich des Plangebiets sollen im westlichen Bereich ein kommunaler Bauhof mit Lagerplatz für die Samtgemeinde Ostheide, im mittleren Bereich ein Neubau für die Feuerwehr des Stützpunktes Reinstorf und im östlichen Bereich eine Multifunktionsfläche realisiert werden. Durch die unmittelbar benachbarten Standorte Feuerwehr und Bauhof innerhalb des Plangebiets werden seitens der Samtgemeinde Ostheide Synergieeffekte zwischen beiden Einrichtungen angestrebt. Die Multifunktionsfläche wird für Übungen der Feuerwehr genutzt und steht auch der Öffentlichkeit für Sport- und Freizeitzwecke (beispielsweise als Bolzplatz) zur Verfügung. Das Plangebiet selbst wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt und umfasst eine Fläche von ca m 2. Im Süden grenzt Wohnbebauung unmittelbar an das Plangebiet, im Norden und Westen befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Flächen entlang der Böttcherstraße und westlich davon liegen im Bereich der Bebauungspläne Nr. 1 und Nr. 3 der Gemeinde Reinstorf und sind als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Für die weiteren an das Plangebiet angrenzenden Flächen liegt derzeit kein rechtsgültiger Bebauungsplan vor. Im Flächennutzungsplan sind diese Flächen als dörfliches Mischgebiet (MD) ausgewiesen Seite 4

5 Abbildung 1 Untersuchungsraum für Aufstellung des Bebauungsplans Feuerwehr und Bauhof der Samtgemeinde Ostheide (Ausschnitt Stadtplan, ohne Maßstab, Quelle: 5 Emissionsquellen 5.1 Betriebsbeschreibungen Als immissionsrelevante Geräuschquellen sind einerseits die Nutzung des Feuerwehrhauses sowie andererseits der Betrieb des geplanten Betriebshofes mit Lagerplatz zu berücksichtigen. Hierzu werden - basierend auf den vorgelegten Betriebskonzepten und Gebäudeplänen - Annahmen zu Fahrzeugbewegungen, Parkplatznutzung, Regelbetrieb des Bauhofes sowie Übungsbetrieb und Notfalleinsätzen der Feuerwehr getroffen und schalltechnisch quantifiziert. Bauhof Der kommunale Bauhof am Standort Reinstorf wird von der Samtgemeinde Ostheide betrieben und verfügt laut der vorgelegten Betriebsbeschreibung über eine Fahrzeughalle, einen Werkstattund Sozialbereich sowie über Park- und Lagerflächen. Es werden vier Mitarbeiter auf dem Bauhof beschäftigt. Die reguläre Arbeitszeit beträgt Montag bis Freitag von 7:00 bis 16:00 Uhr (540 min). Es sind die folgenden immissionsrelevanten Vorgänge im Regelbetrieb zu berücksichtigen: An- und Abfahrt von bis zu 4 Mitarbeitern mit Pkw An- und Abfahrt von bis zu 4 Besuchern mit Pkw, Seite 5

6 Nutzung Pkw Stellplätze (5 Stellplätze), Nutzung von 3 kommunalen Betriebsfahrzeuge (inkl. Rangierbewegungen), Lieferung Material (Lkw), Beladung auf dem Betriebsgelände (Radlader), Betrieb des Waschplatzes für Fahrzeuge, Reparatur und Wartungsarbeiten von Fahrzeugen und Geräten. Darüber hinaus findet während der Wintermonate bei Bedarf auch nachts bis 23:00 sowie ab 3:30 Betrieb statt, um den notwendigen Winterdienst zu bewerkstelligen. Hierzu zählen im Einzelnen folgende Betriebsabläufe: An- und Abfahrt eines Mitarbeiter mit Pkw, Nutzung Pkw Stellplätze Nutzung eines kommunalen Betriebsfahrzeugs. Feuerwehr Im Hinblick auf die Nutzung des Feuerwehrstandortes ist von einem regelmäßigen Fahrzeugverkehr im Tageszeitraum ( Uhr) auszugehen. Hinzu kommen in unregelmäßigen Abständen Notfalleinsätze, die auch während der Nacht ( Uhr) stattfinden und vor allem aufgrund der Alarmsignale (Sirene und Martinshorn) zu Lärmeinwirkungen führen können. Tagsüber sind durch die Übungseinsätze, die auf dem Multifunktionsplatz durchgeführt werden, Lärmbelastungen möglich. Wartungs- und Reparaturarbeiten werden einmal monatlich durchgeführt, wobei auch der Waschplatz am Bauhof genutzt wird. Schließlich befinden sich auf dem Betriebsgelände 29 Pkw Stellplätze für die Mitglieder der Feuerwehr. Im Einzelnen werden die nachfolgenden Aktivitäten für die Ermittlung der Geräuschbelastung auf dem Betriebsgelände betrachtet: An- und Abfahrt von bis zu 40 Mitgliedern und Besuchern der Feuerwehr mit Pkw, Nutzung Pkw Stellplätze durch Mitglieder und Besucher (29 Stellplätze), Praktischer Ausbildungsdienst auf dem Multifunktionsplatz mit verschiedenen Aggregaten (werktags bis zu 6 Stunden), Rangierverkehr mit Feuerwehrfahrzeugen während des praktischen Ausbildungsdienstes (3 Fahrzeuge), Übungsdienst der Wettbewerbsgruppe mit Tragkraftspritze (werktags von 18: Uhr) Wartungs- und Reparaturarbeiten vor dem Feuerwehrhaus (werktags bis zu 6 Stunden) Nutzung des Waschplatzes am Bauhof Notfalleinsätze mit Sirene und Martinshorn (inkl. An-/Abfahrt der Mitglieder) Seite 6

7 Multifunktionsplatz Der geplante Multifunktionsplatz soll als Übungsfläche für die Feuerwehr dienen, wobei diese Art der Nutzung im Kapitel Feuerwehr bereits berücksichtigt wurde. Außerhalb der Übungszeiten steht die Fläche der Öffentlichkeit für Sport- und Freizeitzwecke zur Verfügung, wobei beispielhaft die Nutzung als Bolzplatz betrachtet wurde, da sie eine besonders lärmintensive Art der Nutzung darstellt. 5.2 Emissionskennwerte Betriebshof Aufgrund der bisher vorliegenden Annahmen zum Nutzungskonzept des kommunalen Betriebshof der Samtgemeinde Ostheide werden die folgenden Emissionsansätze für die schalltechnischen Berechnungen im Beurteilungszeitraum Tag ( Uhr) und Nacht ( Uhr) herangezogen: An- und Abfahrt der Mitarbeiter und Besucher Auf dem Betriebsgrundstück sind insgesamt 5 Pkw Stellplätze geplant, die von den Mitarbeitern und Besuchern des Bauhofes genutzt werden. Sie befinden sich südlich des geplanten Gebäudes (siehe Anhang B). Der östlich gelegene Parkplatz 1 befindet sich außerhalb, die westlichen Parkplätze 2 bis 5 innerhalb des durch Tore abgesperrten Bereiches. Die Zu- und Abfahrt zu den Stellplätzen erfolgt über das Betriebsgelände von der Straße Am Vitusbach. Es werden im regulären Betrieb 4 An- und Abfahrten von Mitarbeitern des Bauhofes auf die Parkplätze 2 bis 5 sowie 4 An- und Abfahrten von Besuchern im Zeitfenster von 6:30 bis 16:30 auf Parkplatz 1 angesetzt. Dadurch ergeben sich tagsüber 16 Fahrbewegungen, wobei angenommen wird, dass die Fahrzeuge von der Einfahrt direkt zu den Parkplätzen fahren. Die Fahrzeuge von den Parkplätzen 2 bis 5 wenden bei der Abfahrt auf der westlichen Seite des Gebäudes und fahren vor dem Gebäude zurück zur Ausfahrt. Im Rahmen des Winterdienstes wird eine weitere Fahrbewegung in der lautesten Nachtstunde angenommen, wobei angenommen wird, dass der Mitarbeiter im Nachtdienst grundsätzlich auf Parkplatz 1 parkt, um unnötige Fahrwege zu vermeiden. Für die betroffenen Abschnitte wird eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und eine Fahrbahnoberfläche aus Betonsteinpflaster (Fahrbahnoberflächenkorrekturwert DStrO = 2) zu Grunde gelegt. Die Längsneigung der betrachteten Straßenabschnitte ist kleiner als 5 %, so dass sie richtliniengerecht nicht berücksichtigt wurde. Die Berechnung erfolgt anhand des Emissionspegels L wa als Linienschallquelle in Anlehnung an RLS 90 [3] Seite 7

8 Tabelle 1 Emissionspegel An-/Abfahrt Pkw Betriebshof Fahrbewegungen zulässige Einwirkzeit T r Emissionspegel L WA Abschnitt Nacht Tag (lauteste (6-22 Uhr) Stunde) Höchstgeschwindigkeit Tag Nacht Tag Nacht [Kfz] [Kfz] [km/h] [min] [min] [db(a)/m] [db(a)/m] Zufahrt Pkw Betriebshof P ,5 Abfahrt Pkw Betriebshof P ,5 Zufahrt Pkw Betriebshof P ,5 Abfahrt Pkw Betriebshof P ,5 Zu- oder Abfahrt Betriebshof P ,7 Pkw Stellplätze Bauhof Auf dem Betriebsgrundstück sind insgesamt 5 Pkw Stellplätze geplant, die von den Mitarbeitern und Besuchern des Bauhofes genutzt werden. In der Zeit von 6:30 bis 16:30 werden 16 Fahrbewegungen angesetzt und im Rahmen des nächtlichen Winterdienstes eine weitere Fahrbewegungen in der lautesten Nachtstunde. Die Ermittlung der Geräuschemissionen erfolgt anhand der Parkplatzlärmstudie [9]. Dieses allgemein anerkannte Verfahren gewährleistet, dass alle Geräuschquellen eines Parkplatzes (Parksuch- und Durchfahrtsverkehr, Türklappen etc.) und in der Regel ein im Vergleich zu Messungen auf der sicheren Seite befindliches Ergebnis berücksichtigt werden. Für die Stellplätze werden im Folgenden die Kenndaten entsprechend der Parkplatzart P+R-Parkplatz aus der Parkplatzlärmstudie [9] zu Grunde gelegt, die einem Besucher- und Mitarbeiterparkplatz entspricht: Zuschlag für Betonsteinpflaster K Stro = 0,5 db, Zuschlag für Parkplatzart Besucher- und Mitarbeiterparkplatz K PA = 0 db(a), Zuschlag für impulshaltige Geräusche Besucher- und Mitarbeiterparkplatz K I = 4 db(a). Unter Berücksichtigung der Zuschläge ergeben sich die in der Tabelle 2 dargestellten Schallleistungspegel L WA für die Parkplatzfläche. In der vorliegenden Situation ist gemäß Parkplatzlärmstudie [9] für den kritischen Fall (lauteste Nachtstunde), aufgrund einzelner Geräuschspitzen durch Türschlagen, ein Mindestabstand zwischen dem kritischen Immissionsort und dem nächstgelegenen Stellplatz von 15 m vorzusehen. Dieser Mindestabstand wird nach der vorliegenden Planunterlage (siehe Anhang B) für alle Stellplatzflächen eingehalten Seite 8

9 Tabelle 2 Schallleistungspegel Pkw Stellplätze Betriebshof Fahrbewegungen Einwirkzeit T r Schallleistungspegel L WA Abschnitt Tag (6-22 Uhr) Nacht (lauteste Stunde) Anzahl Stellplätze Tag Nacht Tag Nacht [Kfz] [Kfz] [min] [min] [db(a)] [db(a)] Pkw Betriebshof P ,0 67,5 Pkw Betriebshof P ,0 An- und Abfahrt Betriebsfahrzeuge sowie Lieferverkehr Es werden tagsüber bis zu 8 Fahrbewegungen mit Lkw und 8 Fahrbewegungen mit Transportern für den regulären Betrieb auf dem Betriebshof zu Grunde gelegt. Dabei wird unterstellt, dass der Betriebs-LKW (Unimog) sowie die beiden Transporter jeweils zweimal das Betriebsgelände verlassen und wieder zurückkehren. Außerdem werden zwei An- und Abfahrten von LKW aufgrund von Materialanlieferungen berücksichtigt. Pro kombinierter An- und Abfahrt wird angenommen, dass die Fahrzeuge das Bauhofgebäude einmal komplett umrunden, um beispielsweise auf der Gebäuderückseite Material auf- oder abzuladen. Für einen Lkw-Fahrweg (Leistung 105 kw) wird ein Schallleistungspegel L WA,1h von 63 db(a) pro Stunde und Meter zu Grunde gelegt. Für einen Transporter werden 50 db(a) pro Stunde und Meter angesetzt. Unter Berücksichtigung der Anzahl der Fahrbewegungen und der Einsatzzeiten ergeben sich in Anlehnung an RLS 90 [3] die in Tabelle 3 dargestellten Emissionspegel, die als Linienschallquelle in der Berechnung berücksichtigt wurden. Tabelle 3 Emissionspegel An-/Abfahrt LKW und Transporter Betriebshof Tagbetrieb Fahrbewegungen zulässige Einwirkzeit T r Emissionspegel L WA Abschnitt Tag (6-22 Uhr) Nacht (lauteste Stunde) Höchstgeschwindigkeit Tag Nacht Tag Nacht Kombinierte Zu- und Anfahrt Betriebshof LKW Kombinierte Zu- und Abfahrt Betriebshof Transporter [Kfz] [Kfz] [km/h] [min] [min] [db(a)/m] [db(a)/m] , , Seite 9

10 Winterdienst Darüber hinaus finden bei Bedarf während der Wintermonate auch nachts bis 23:00 Uhr bzw. ab auf dem Betriebsgelände Aktivitäten statt, um den notwendigen Winterdienst zu bewerkstelligen. Hierzu werden als immissionsrelevante Betriebsabläufe die An- und Abfahrt der Fahrzeuge (1 Mitarbeiter mit Pkw, 1 Betriebsfahrzeug) und die Nutzung der Pkw Stellplätze (1 Fahrbewegung) betrachtet. Die Pkw Fahrbewegungen wurden weiter oben bereits berücksichtigt. Für die Fahrbewegungen des Betriebsfahrzeugs wird konservativ ein Emissionsansatz für Lkw unterstellt. Es wird angenommen, dass das Einsatzfahrzeug während der Tagschicht für den Nachteinsatz vorbereitet wurde und entweder von der östlichen Fahrzeughalle direkt zur Ausfahrt fährt oder von den westlichen Toren oder von einem Stellplatz auf der Rückseite des Gebäudes startet und dann rückseitig um das Gebäude herum fährt. Fahrwege und Rangierbewegungen auf der Vorderseite des Gebäudes sind zu vermeiden. Tabelle 4 Emissionspegel An-/Abfahrt LKW Betriebshof Nachtbetrieb Fahrbewegungen zulässige Höchstgeschwindigkeit Einwirkzeit T r Emissionspegel L WA Abschnitt Nacht Tag (lauteste (6-22 Uhr) Stunde) Tag Nacht Tag Nacht [Kfz] [Kfz] [km/h] [min] [min] [db(a)/m] [db(a)/m] Zu- oder Anfahrt Betriebshof LKW ,0 Rangierbewegungen Betriebsfahrzeuge Die Nutzung der Betriebsfahrzeuge mit den zugehörigen Rangiervorgängen erfolgt tagsüber nahezu auf dem kompletten Betriebsgrundstück. Für die Rangiergeräusche ist laut Angabe in [15] gegenüber dem Pegel eines Streckenabschnitts für Lkw ein um bis zu 5 db(a) höherer Schallleistungspegel anzusetzen. Bei angenommenen 10 Rangiervorgängen pro Tag mit jeweils 10 m Fahrweg ergibt sich ein Schallleistungspegel von 88 db(a), der als Flächenquelle berücksichtigt wurde, die sich über das gesamte Außengelände des Betriebsgrundstücks erstreckt. Lieferung Material (Lkw) Hierzu werden neben den Fahrbewegungen beispielhaft das Befüllen eines Salzsilos sowie eine Schüttgutanlieferung betrachtet. Für die Beschickung einer Siloanlage ergibt sich ein Schallleistungspegel L WA in Höhe von 108 db(a) und für die Anlieferung von Schüttgut von bis zu 105 db(a). Unter Berücksichtigung der effektiven Einwirkzeiten (30 bzw. 60 min) ergibt sich jeweils ein Schalleistungs-Beurteilungspegel L WAr von 93 db(a) für die Materiallieferung. Es wurden zwei Materialanlieferungen pro Tag im hinteren Bereich des Betriebsgeländes berücksichtigt Seite 10

11 Materialtransport auf dem Betriebsgelände (Radlader) Der Transport des Materials (Be- und Abfüllen) bzw. der Betriebsstoffe auf dem Betriebsgrundstück erfolgt tagsüber mittels eines Radladers (100 kw). Es wird eine effektive Einwirkzeit von 60 min pro Tag unterstellt. Der Schallleistungspegel L WA beträgt gemäß Angabe im Technischen Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen [14] 100 db(a) einschließlich Zuschlag für Impulshaltigkeit und wird als Flächenquelle berücksichtigt, die sich über das gesamten Außengelände des Betriebsgrundstücks erstreckt. Waschplatz für Fahrzeuge Für den Betrieb eines Waschplatzes (Hochdruckreiniger) wird ein mittlerer Schallleistungspegel L WA in Höhe von 100 db(a) berücksichtigt und eine effektive Einwirkzeit von 180 min pro Tag angesetzt, wobei die Nutzung des Waschplatzes durch die Feuerwehr bereits eingeschlossen ist. Reparatur und Wartungsarbeiten von Fahrzeugen und Geräten Der Werkstattbetrieb innerhalb des Betriebsgebäudes kann als nicht relevant eingestuft werden, weil bei massiven Außenbauteilen keine nennenswerte Gebäudeabstrahlung zu erwarten ist. Dagegen tritt bei Tätigkeiten im Außenbereich eine immissionsrelevante Geräuschentwicklung auf, die sich zum Beispiel durch Prüf- oder Probeläufe bzw. den Betrieb von Kleingeräten (Rasenmäher, Trennschleifer, Kettensäge) ergibt. Für den Probelauf von Kleingeräten wurde ein mittlerer Schallleistungspegel L WA in Höhe von 105 db(a) und eine effektive Einwirkzeit von 60 min pro Tag berücksichtigt. Probeläufe sollten grundsätzlich auf der Rückseite des Gebäudes stattfinden. 5.3 Emissionskennwerte Feuerwehr Für die relevanten Betriebsvorgänge im Außenbereich des geplanten Feuerwehrstandortes werden im Weiteren die folgenden Emissionsansätze zur Ermittlung der Geräuschbelastung zu Grunde gelegt. Man kann davon ausgehen, dass durch die Nutzung der Räumlichkeiten im geplanten Feuerwehrgebäude (Schulungs- und Aufenthaltsräume) bei einer massiven Bauweise keine nennenswerten Geräusche von den Außenbauteilen abgestrahlt werden. An- und Abfahrt Mitglieder Feuerwehr und Besucher Auf dem Betriebsgrundstück sind insgesamt 29 Pkw Stellplätze geplant, die von den Mitgliedern und Besuchern der Feuerwehr genutzt werden. Sie befinden sich östlich des geplanten Feuerwehrgebäudes (siehe Anhang B). Die Zu- und Abfahrt zu den Stellplätzen erfolgt über das Betriebsgelände von der Straße Am Vitusbach. Für den regulären Feuerwehrbetrieb werden insgesamt 80 Pkw Fahrbewegungen pro Tag bzw. 40 Fahrbewegungen pro Fahrtrichtung berücksichtigt. Es wurde eine Nutzungsdauer von 6 Stunden pro Tag, die auch 1 Stunde der Ruhezeit einschließt, angenommen Seite 11

12 Im Nachtzeitraum ( Uhr) finden regulär keine Fahrzeugbewegungen statt. Für einen nächtlichen Notfalleinsatz werden 10 Pkw Fahrbewegungen in der lautesten Nachtstunde durch die eintreffenden oder abfahrenden Feuerwehrleute angenommen. Für die betroffenen Abschnitte wird eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und eine Fahrbahnoberfläche aus Betonsteinpflaster (Fahrbahnoberflächenkorrekturwert DStrO = 2) zu Grunde gelegt. Die Längsneigung der betrachteten Straßenabschnitte ist kleiner als 5 %, so dass sie richtliniengerecht nicht berücksichtigt wurde. Die Berechnung erfolgt anhand des Emissionspegels L wa als Linienschallquelle in Anlehnung an RLS 90 [3]. Tabelle 5 Emissionspegel An-/Abfahrt Pkw Feuerwehr und Betriebshof Fahrbewegungen zulässige Einwirkzeit T r Emissionspegel L WA Abschnitt Tag (6-22 Uhr) Nacht (lauteste Stunde) Höchstgeschwindigkeit Tag Nacht Tag Nacht [Kfz] [Kfz] [km/h] [min] [min] [db(a)/m] [db(a)/m] Zu- und Abfahrt Pkw Feuerwehr ,9 Notfall Nacht Zu- oder Abfahrt Feuerwehr ,7 Pkw Stellplätze Auf dem Betriebsgrundstück sind insgesamt 29 Pkw Stellplätze geplant, die von den Mitgliedern und Besuchern der Feuerwehr genutzt werden. Im Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00) werden 80 Fahrbewegungen angesetzt und in der lautesten Nachtstunde 10 Fahrbewegungen im Rahmen eines nächtlichen Notfalleinsatzes. Die Ermittlung der Geräuschemissionen erfolgt wie in Kapitel 5.2 beschrieben anhand der Parkplatzlärmstudie [9]. Unter Berücksichtigung der Zuschläge ergeben sich die in Tabelle 6 dargestellten Schallleistungspegel L WA für die Parkplatzfläche. Tabelle 6 Schallleistungspegel Pkw Stellplätze Feuerwehr Fahrbewegungen Einwirkzeit T r Schallleistungspegel L WA Abschnitt Tag (6-22 Uhr) Nacht (lauteste Stunde) Anzahl Stellplätze Tag Nacht Tag Nacht [Kfz] [Kfz] [min] [min] [db(a)] [db(a)] Pkw Feuerwehr ,0 Notfall Nacht Pkw Feuerwehr , Seite 12

13 In der vorliegenden Situation ist gemäß Parkplatzlärmstudie [9] für den kritischen Fall (lauteste Nachtstunde), aufgrund einzelner Geräuschspitzen durch Türschlagen, ein Mindestabstand zwischen dem kritischen Immissionsort und dem nächstgelegenen Stellplatz von 15 m vorzusehen. Dieser Mindestabstand wird nach der vorliegenden Planunterlage (siehe Anhang B) für alle Stellplatzflächen eingehalten. An- und Abfahrt Feuerwehrfahrzeuge Bei einem Übungs- oder Notfalleinsatz der Feuerwehr sind bis zu 2 Löschfahrzeuge (Lkw) und ein Mannschafttransporter im Einsatz. Im Beurteilungszeitraum Tag (06:00 bis 22:00) werden 4 Fahrbewegungen (2 Abfahrten, 2 Rückfahrten) mit Einsatzfahrzeugen (Lkw) sowie 4 Fahrbewegungen mit Mannschaftstransportern zu Grunde gelegt. Beim Nachteinsatz wird die lauteste Nachstunde betrachtet und es davon ausgegangen, dass Abfahrt und Rückfahrt nicht in derselben Stunde erfolgen. Daher werden 2 Fahrbewegungen mit Einsatzfahrzeugen (Lkw) sowie 1 Fahrbewegung mit Mannschaftstransporter zu Grunde gelegt Für einen Lkw (Leistung 105 kw) wird ein Schallleistungspegel L WA,1h von 63 db(a) pro Stunde und Meter zu Grunde gelegt. Für einen Transporter werden 50 db(a) pro Stunde und Meter angesetzt. Unter Berücksichtigung der Anzahl der Fahrbewegungen und der Einsatzzeiten ergeben sich in Anlehnung an RLS 90 [3] die in Tabelle 7 dargestellten Emissionspegel, die als Linienschallquelle in der Berechnung berücksichtigt wurden. Tabelle 7 Emissionspegel An-/Abfahrt LKW und Transporter Feuerwehr Fahrbewegungen zulässige Höchstgeschwindigkeit Einwirkzeit T r Emissionspegel L WA Abschnitt Nacht Tag (lauteste (6-22 Uhr) Stunde) Tag Nacht Tag Nacht [Kfz] [Kfz] [km/h] [min] [min] [db(a)/m] [db(a)/m] Zu- und Anfahrt Feuerwehr LKW Zu- und Abfahrt Feuerwehr Transporter Übungs- und Ausbildungsdienst Zur Berücksichtigung der Geräuschemissionen der Geräte, die typischerweise im Rahmen des Übungs- und Ausbildungsdienstes der Feuerwehr verwendet werden, werden die folgenden Schallleistungspegel zu Grunde gelegt (siehe Tabelle 8). Es wird im Bereich des Multifunktionsplatzes (ca m 2 ) östlich des Feuerwehrgebäudes eine effektive Einwirkzeit von jeweils bis zu 180 Minuten während der Dienste berücksichtigt, wobei 30 Minuten in die Ruhezeit fallen Seite 13

14 Tabelle 8 Emissionsansätze Geräte im Übungs- und Ausbildungsdienst der Feuerwehr Bezeichnung Schallleistungspegel L WA effektive Einwirkzeit Schallleistungs- Beurteilungspegel L WAr [db(a)] [min] [db(a)] Notstromaggregat Pumpe Tragkraftspritze Summe Rangierverkehr Der Rangierverkehr der Feuerwehrfahrzeuge erfolgt südlich des Feuerwehrhauses. Für die Rangiertätigkeiten wird dabei gemäß [15] mit 68 db(a) pro Stunde und Meter ein um 5 db(a) höherer Schallleistungspegel gegenüber einem Streckenabschnitt angesetzt. Der Rangierbereich wird als Flächenschallquelle für die Ausbreitungsrechnung berücksichtigt. Während der Nacht finden regulär keine Fahrzeugbewegungen auf dem Betriebsgelände statt. Notfalleinsätze mit Sirene und Martinshorn Man kann laut Angabe der Feuerwehr Reinstorf davon ausgehen, dass insgesamt 30 Notfalleinsätze pro Jahr stattfinden, davon ein Teil in den Nachstunden. Es wurde daher ein Notfalleinsatz nachts ( Uhr, lauteste Nachtstunde) untersucht. Neben Fahrzeuggeräuschen (Anfahrt Pkw Mitglieder, Abfahrt Einsatzfahrzeuge), die oben bereits dargestellt wurden, sind die Geräusche der Sirene und des Martinshorns zu berücksichtigen. Da die Alarmierung der Feuerwehrmitglieder über Sirene erfolgen kann, wird ein Schallleistungspegel L WA von 140 db(a) bei einer Einwirkzeit von 36 sec zu Grunde gelegt. Für ein Martinshorn ist ein Schallleistungspegel L WA von bis zu 135 db(a) zu Grunde zu legen bei einer Einwirkzeit von 3 sec pro Fahrzeug auf dem Betriebsgelände. Die Notfalleinsätze werden nicht nach TA Lärm bewertet. Weitere Erläuterungen finden sich in Kapitel Emissionskennwerte Multifunktionsfläche Die östlich des Feuerwehrhauses geplante Multifunktionsfläche soll außerhalb der Übungszeiten der Feuerwehr als Sport- und Freizeitfläche genutzt werden, wobei eine Nutzung als Bolzplatz die lärmintensivste Nutzung darstellt. Zur Beurteilung wurde eine Untersuchung zu Geräuschen von Trendsportanlagen [18], die im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Umwelt erstellt wurde, herangezogen. Hier werden folgende Emissionskennwerte ermittelt: Seite 14

15 Tabelle 9 Emissionsansätze für Bolzplätze, Quelle Geräuschen von Trendsportanlagen [18] Bezeichnung Schallleistungspegel L WA Impulshaltigkeitszuschlag K* I 1 Erwachsener bzw. Jugendlicher 25 Erwachsene bzw. Jugendliche [db(a)] [db(a)] Kinder Der Bolzplatz wird auf Grund dieser Ansätze als Flächenschallquelle mit einem Schallleistungspegel L WA in Höhe von 101 db(a) bei einer Einwirkdauer von 6 Stunden außerhalb der Ruhezeiten angenommen. 6 Ergebnisse 6.1 Beurteilungsgrundlage Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Feuerwehrstandorts sowie des Betriebshof sind zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die von der Anlage ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik zur Lärmminderung entsprechenden Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung. Für die Schutzwürdigkeit der kritischen Immissionsorte werden entsprechend der vorgelegten Baubauungspläne bzw. Flächennutzungspläne die Immissionsrichtwerte für die Gebietsart Allgemeines Wohngebiet WA) bzw. Mischgebiet (MI) zu Grunde gelegt: Allgemeines Wohngebiet (WA) Beurteilungszeitraum Tag (06:00-22:00 Uhr) L r = 55 db(a) bzw. Beurteilungszeitraum Nacht (22:00-06:00 Uhr) L r = 40 db(a). Mischgebiet (MI) Beurteilungszeitraum Tag (06:00-22:00 Uhr) L r = 60 db(a) bzw. Beurteilungszeitraum Nacht (22:00-06:00 Uhr) L r = 45 db(a). Weiterhin sind gemäß TA Lärm [4] für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) als Immissionsrichtwerte 85 db(a) / 60 db(a) (Tag/Nacht) bzw. in einem Mischgebiet (MI) 90 db(a) / 65 db(a) (Tag/Nacht) für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden zu berücksichtigen. Eine Feuerwache stellt keine gewerbliche Nutzung bzw. Anlage im eigentlichen Sinne der TA Lärm [4] dar, so dass eine Beurteilung der Geräuschimmissionen nur in Anlehnung an die Regularien der TA Lärm erfolgen kann. Die Einsatzfahrten der Feuerwehr stehen im engen Zusammenhang mit einer Notsituation zu Abwehr von Gefahren oder zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit, so dass auf eine Beurteilung der Notfalleinsätze im Weiteren verzichtet Seite 15

16 wird. Weil unnötige Geräuschstörungen nach dem allgemeingültigen Minimierungsgebot des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [1] grundsätzlich zu vermeiden sind, werden potenziell geeignete Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Notfalleinsätze im Folgenden diskutiert (siehe Kapitel 7). 6.2 Berechnungsmodell Zur Durchführung der schalltechnischen Ausbreitungsrechnungen wurden alle für die Schallausbreitung wesentlichen baulichen und topographischen Parameter digitalisiert, so dass ein Digitales Simulationsmodell entstanden ist (siehe Abbildung 2 und Anhang D). Weil keine nennenswerten Höhendifferenzen im Plangebiet auftreten, wird ebenes Gelände im Simulationsmodell unterstellt. Abbildung 2 Digitales Simulationsmodell Feuerwehr und Bauhof (Ausschnitt ohne Maßstab) Zur Berücksichtigung der meteorologischen Dämpfung gemäß DIN ISO [7] wird ein Korrekturfaktor C met in Höhe von 2 db herangezogen. Der Boden wird im Bereich des Plangebiets und der Umgebung als teilweise absorbierend angenommen (Bodenabsorption G = 0,5). Für den kommunalen Betriebshof und die Feuerwehr wird der derzeitige Planentwurf herangezogen. Die Berechnungen wurden mit dem schalltechnischen Berechnungsprogramm CadnaA (Version ) der Firma DataKustik GmbH durchgeführt Seite 16

17 6.3 Berechnungsgröße Als maßgebliche Beurteilungsgröße wird der Beurteilungspegel L r gebildet. Der Beurteilungspegel wird für die Beurteilungszeiträume Tag ( Uhr) und Nacht ( Uhr, lauteste Nachtstunde) getrennt ermittelt und ist gemäß TA Lärm [4] folgendermaßen definiert: L r mit 1 = 10 lg Tr N j= 1 T j 10 0,1 ( L C + K + K + K ) Aeqj met Tj Ij Rj Beurteilungszeit T R = 16 h tagsüber, 1 h nachts Einwirkzeit T j = im Emissionsansatz der Quellen enthalten Mittelungspegel L Aeqj = Mittelungspegel je Emissionsquelle Meteorologische Korrektur C met = 2 db Zuschlag Ton- und Informationshaltigkeit K Tj = 0 db Zuschlag Impulshaltigkeit K Ij = im Emissionsansatz der Quellen enthalten Zuschlag Ruhezeiten K Rj = 6 db für Allgemeines Wohngebiet (WA) = 0 db für Mischgebiet (MI) 6.4 Immissionsorte Als kritische Immissionsorte werden die nächstgelegenen Wohnnutzungen zum Plangebiet betrachtet (siehe Tabelle 10). Dabei wird für die Aufpunkte eine Immissionspunkthöhe von 3,0 m über Gelände für den Erdgeschossbereich sowie eine Höhe von jeweils 5,80 m für das erste Obergeschoß in einem Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster der jeweils den Geräuschquellen zugewandten Fassaden berücksichtigt. Für diese kritischen Immissionsorte wird die Schutzwürdigkeit entsprechend der eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) bzw. Mischgebietes (MI) unterstellt. Tabelle 10 Kritische Immissionsorte am Plangebiet Bezeichnung Lage zum Plangebiet Fassadenrichtung Nutzung Entfernung zum Plangebiet IO 1 Am Vitusbach 27 südlich Norden WA ca. 15 m IO 2 Am Vitusbach 25 südlich Norden WA ca. 7 m IO 3 Am Vitusbach 23 südlich Norden WA ca. 7 m IO 4 Am Vitusbach 21 südlich Norden MI ca. 10 m IO 5 Am Vitusbach 24 östlich Westen MI ca. 5 m IO 6 Am Vitusbach 24 östlich Norden MI ca. 5 m Seite 17

18 6.5 Geräuschimmissionen Die Beurteilungspegel an den Immissionsorten ergeben sich aus der Summe aller im Kapitel 5 beschriebenen Geräuschquellen im Bereich des Plangebiets mit Ausnahme der Notfalleinsätze der Feuerwehr und des Bolzplatzes, die nicht nach TA Lärm zu beurteilen sind. In der nachfolgenden Tabelle 11 sind die höchsten Beurteilungspegel an den Fassaden der relevanten Wohngebäude aufgrund der relevanten Geräuscheinwirkungen für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht im Regelbetrieb wiedergegeben. Tabelle 11 Beurteilungspegel L r an den kritische Immissionsorten im Regelbetrieb von Bauhof und Feuerwehr Gebietsart Immissionsrichtwert Beurteilungspegel Immissionsort - Tag/Nacht in [db(a)] Tag/Nacht in [db(a)] IO 1 Am Vitusbach 27 WA 55 / / 40 IO 2 Am Vitusbach 25 WA 55 / / 40 IO 3 Am Vitusbach 23 WA 55 / / 36 IO 4 Am Vitusbach 21 MI 60 / / 30 IO 5 Am Vitusbach 24 MI 60 / / 23 IO 6 Am Vitusbach 24 MI 60 / / 22 Die Berechnung der Beurteilungspegel ergibt während der Tagzeit an allen Immissionsorten Beurteilungspegel unterhalb der Immissionsrichtwerte der TA Lärm [4]. Auch während des Nachtzeitraums sind keine weiteren Schallschutzmaßnahmen notwendig, obwohl die Immissionsrichtwerte durch den Wintereinsatz des Bauhofes ausgeschöpft werden. Demzufolge können schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [1] bzw. der TA Lärm [4] durch den unterstellten Regelbetrieb ausgeschlossen werden. Notfalleinsätze Feuerwehr Wenn die Alarmierung der Feuerwehrmitglieder über Funkmeldeempfänger erfolgt und das Martinshorn erst auf den öffentlichen Straßen eingesetzt wird, lassen sich Überschreitungen der maßgeblichen Immissionsrichtwerte an den kritischen Immissionsorten im Beurteilungszeitraum Tag völlig vermeiden und im Beurteilungszeitraum Nacht fallen die Überschreitungen mit maximal 6 db(a) relativ moderat aus, so dass sie als seltene Ereignisse im Sinne der TA Lärm als akzeptabel einzustufen sind. Allein die Alarmierung durch Sirene bzw. Einsatzfahrten der Feuerwehr mit Martinshorn ergeben deutliche Überschreitungen der maßgeblichen Immissionsrichtwerte an den kritischen Immissionsorten. Die Geräuschimmissionen durch die Notfalleinsätze sind als sozialadäquat einzustufen und dementsprechend von den Betroffenen zu akzeptieren. Deswegen wird auf eine separate Beurteilung dieser Geräuschimmissionen gemäß TA Lärm verzichtet. Dies gilt sowohl für den Beurteilungszeitraum Tag als auch für die Nacht und auch unter Berücksichtigung der Kriterien für seltene Ereignisse, die während der Nacht ebenso nicht eingehalten werden können Seite 18

19 Für Notfalleinsätze gilt nach TA Lärm (siehe 7.1 Ausnahmeregelung für Notsituationen) eine Ausnahmeregelung. Tritt ein ungewöhnliches, nicht voraussehbares [..] und plötzlich eintretendes Ereignis, das die Gefahr eines unverhältnismäßigen Schadens mit sich bringt auf, dürfen die Immissionsrichtwerte überschritten werden. Die Notfalleinsätze der Feuerwehr sind entsprechend zu bewerten, weil sie von übergeordnetem öffentlichem Interesse sind. Bolzplatz Die Beurteilungspegel für die Bolzplatznutzung an den Immissionsorten werden unabhängig von Emissionen durch Bauhof und Feuerwehr berechnet und nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) [15] bewertet. Für die Schutzwürdigkeit der kritischen Immissionsorte werden die Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung für die Gebietsart Allgemeines Wohngebiet WA) bzw. Mischgebiet (MI) zu Grunde gelegt: Allgemeines Wohngebiet (WA) Beurteilungszeitraum Tag, außerhalb der Ruhezeiten L r = 55 db(a) bzw. Beurteilungszeitraum Tag, innerhalb der Ruhezeiten L r = 50 db(a) bzw. Beurteilungszeitraum Nacht L r = 40 db(a). Mischgebiet (MI) Beurteilungszeitraum Tag, außerhalb der Ruhezeiten L r = 60 db(a) bzw. Beurteilungszeitraum Tag, innerhalb der Ruhezeiten L r = 55 db(a) bzw. Beurteilungszeitraum Nacht L r = 45 db(a). Die Beurteilungszeiten sind dabei folgenmaßen festgelegt: 1. tagsüber an Werktagen an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr, 2. nachts an Werktagen an Sonn- und Feiertagen Uhr und Uhr Uhr und Uhr, 3. Ruhezeit an Werktagen an Sonn- und Feiertagen Uhr und Uhr, Uhr, Uhr und Uhr. Da Bolzplätze neben Wohngebieten häufig Anlass zu Konflikten sind und die niedrigeren Richtwerte während der Ruhezeiten die Nutzungsmöglichkeiten deutlich einschränken, wurde beim Emissionsansatz eine Nutzung des Bolzplatzes in den Ruhezeiten von vornherein ausgeschlossen, da eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zu erwarten wäre. Ebenso ist die nächtliche Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen Seite 19

20 In der nachfolgenden Tabelle 12 sind die höchsten Beurteilungspegel an den Fassaden der relevanten Wohngebäude aufgrund der relevanten Geräuscheinwirkungen für den Beurteilungszeitraum Tag (außerhalb der Ruhezeiten) wiedergegeben. Bei einer Nutzung von bis zu 6 Stunden am Tag außerhalb der Ruhezeiten bleibt eine Reserve von 2 db zum Immissionsrichtwert. Tabelle 12 Beurteilungspegel L r an den kritische Immissionsorten durch Nutzung des Bolzplatzes Gebietsart Immissionsrichtwert Beurteilungspegel Immissionsort Tag/Ruhezeit/Nacht Tag/Ruhezeit/Nacht - in [db(a)] in [db(a)] IO 1 Am Vitusbach 27 WA 55 / 50 / / - / - IO 2 Am Vitusbach 25 WA 55 / 50 / / - / - IO 3 Am Vitusbach 23 WA 55 / 50 / / - / - IO 4 Am Vitusbach 21 MI 60 / 55 / / - / - IO 5 Am Vitusbach 24 MI 60 / 55 / / - / - IO 6 Am Vitusbach 24 MI 60 / 55 / / - / Maximalpegel Die Geräuschspitzen sollen nach der TA Lärm [4] die Richtwerte am Tag um nicht mehr als 30 db und in der Nacht um nicht mehr als 20 db überschreiten. Die höchsten Schallemissionen werden in der Nacht durch die Betriebsbremsen der Lkw (mittlerer Maximalpegel 78 db(a) in 7,5 m Entfernung) bzw. aufgrund einzelner Geräuschspitzen durch Türschlagen im Bereich der Stellplätze (mittlerer Maximalpegel 72 db(a) in 7,5 m Entfernung) verursacht. Unter Berücksichtigung der Gebietsart Allgemeines Wohngebiet (WA) / Mischgebiet (MI) kann nicht ausgeschlossen werden, dass an den kritischen Immissionsorten die zulässigen Maximalpegel für Geräuschspitzen während eines nächtlichen Wintereinsatzes überschritten werden. Da andererseits ein öffentliches Interesse an der Durchführung der Wintereinsätze besteht und diese Einsätze nur relativ selten stattfinden, sollte hier eine Abwägung erfolgen, ob diese Richtwertüberschreitungen für die Betroffenen als zumutbar angesehen werden können, da die Abwehr von Gefahren durch die Wintereinsätze höher einzustufen ist. 6.7 Tieffrequente Geräusche Aufgrund der zu erwartenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des Feuerwehrgebäudes sowie des kommunalen Betriebshofs ist davon auszugehen, dasss keine störenden tieffrequenten Geräusche auftreten. Eine Gefährdung durch tieffrequent abstrahlende Quellen ist in der Regel durch Betriebe, wie sie in der TA Lärm (siehe Anhang A.1.5) benannt sind, zu erwarten. Nach den für die Berechnung vorliegenden Daten sind störende Beeinträchtigungen durch den Regelbetrieb nicht zu erwarten Seite 20

21 6.8 Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Straßen Gemäß TA Lärm [4] ist der Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einem Umkreis von 500 m von dem Betriebsgrundstück zu betrachten, soweit dieser der Anlage zuzuordnen ist. Die Prüfung hat für alle Nutzungsarten, außer Gewerbegebiet (GE) und Industriegebiet (GI), zu erfolgen. Die Geräusche sollen gegebenenfalls durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich verringert werden, wenn sich der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche um mindestens 3 db (entspricht einer Verdopplung der Verkehrsmenge) erhöht, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV erstmalig oder weitergehend überschritten werden. Aufgrund der ruhigen Wohnlage am Ortsrand wird sich das Verkehrsaufkommen, insbesondere bei Übungen der Feuerwehr, zwar spürbar erhöhen, allerdings bleiben die Immissionswerte auch weiterhin unter den Immissionsgrenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung [2] von tagsüber 59 db(a) und nachts 49 db(a). 6.9 Qualität der Prognose Die Berechnungen basieren auf konservativen Annahmen, so dass höhere Emissionen als hier angegeben nicht zu erwarten sind. Die Genauigkeit der Ausbreitungsrechnung wird entsprechend DIN ISO [7] für eine Entfernung von weniger als 100 m zwischen der zu beurteilenden Anlage und den Immissionsorten mit ± 1 bis 3 db(a) angegeben. 7 Schallschutzmaßnahmen Aufgrund der Ergebnisse aus der Ausbreitungsrechnung ergeben sich Empfehlungen zu organisatorischen und planerischen Schallschutzmaßnahmen, die im Einzelnen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden sollten, obwohl sich aufgrund der schalltechnischen Ausbreitungsrechnungen keine Überschreitungen der maßgeblichen Immissionsrichtwerte im Regelbetrieb ergeben haben. Mit Hilfe dieser Maßnahmen ist eine zusätzliche Minderung bzw. Vermeidung unnötiger Geräuschimmissionen möglich, die gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz [1] unter der Prämisse eines allgemeinen Gebots zur Minimierung der Geräuschbelastungen zu berücksichtigen sind. Für die weitere Planung ist entsprechend der im vorliegenden schalltechnischen Gutachten unterstellten Annahme zu berücksichtigen, dass beim nächtlichen Winterdienst Fahrwege vor dem Betriebsgebäude vermieden werden sollten. Soweit es nötig ist, das Gelände nachts zu befahren, so sollten die Fahrwege hinter dem Betriebsgebäude entlang führen, um die Abschirmung des Gebäudes zu nutzen Seite 21

22 In Bezug auf die Feuerwache sind die Tore der Fahrzeughalle nachts geschlossen zu halten und im Einsatzfall sind die Motoren der Einsatzfahrzeuge vor Öffnung der Tore anzulassen. Sofern keine Notwendigkeit besteht, das Martinshorn schon bei Abfahrt auf dem Feuerwehrgelände in Betrieb zu nehmen, sollte es erst auf öffentlichen Straßen eingeschaltet werden. Für den geplanten Betriebshof der Samtgemeinde Ostheide wird empfohlen, lärmintensive Reparatur- und Wartungsarbeiten, Rangiertätigkeiten und Materialtransport möglichst hinter dem Bauhofgebäude durchzuführen. Es wäre weiterhin von Vorteil, die Einfahrt zur Werkstatt auf die Rückseite des Gebäudes zu verlegen. 8 Quellen [1] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2723) [2] Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV vom (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2146) [3] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90), Bundesminister für Verkehr, Ausgabe 1990 [4] TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom (GMBl S. 503) [5] DIN Norm, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Beuth Verlag [6] DIN Beiblatt 1 Norm, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Beuth Verlag [7] DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO :1996), Beuth Verlag [8] DIN 4109 Norm Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, Beuth Verlag [9] Parkplatzlärmstudie 6. Aufl., Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg [10] VDI , Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, Beuth Verlag [11] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2585) [12] Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 466) [13] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und verwertung sowie Kläranlagen, Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 1, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (Hrsg.), Wiesbaden Seite 22

23 [14] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 2, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (Hrsg.), Wiesbaden 2004 [15] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (Hrsg.), Wiesbaden 2005 [16] Sportanlagenlärmschutzverordnung, Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (18. BImSchV) von , zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung am 9. Februar [17] Freizeitlärm-Richtlinie, Gem. RdErl. d. MU, d. MI, d. ML u. d. MW vom , Gem. RdErl. vom (Nds. MBl S. 1652) [18] Bayerische Landesamt für Umwelt (ACCON GmbH), Geräusche von Trendsportanlagen, Augsburg Anhang A) Entwurf Bebauungsplan, Planungsbüro Matthias Reinold, Rinteln, (1 Seite DIN A 3) B) Lageplan - Neubau eines Feuerwehrhauses mit Bauhof, Dipl.-Ing. Rolf Schröder, Hamburg, (1 Seite DIN A 3) C) Schallimmissionsraster Regelbetrieb Betriebshof und Feuerwehr, Beurteilungszeitraum Tag ( Uhr), Maßstab 1:750, Rasterhöhe 5,8 m (1 Seite DIN A 3) D) Schallimmissionsraster Regelbetrieb Betriebshof und Feuerwehr, Beurteilungszeitraum Nacht ( Uhr), Maßstab 1:750, Rasterhöhe 5,8 m (1 Seite DIN A 3) AMT Ingenieurgesellschaft mbh Isernhagen, Bearbeiter: Dipl.-Met. Uwe Hoppmann Dipl.-Ing. (FH) Michael Oehlerking Seite 23

24 I Ö1 Rahmeneingrünung 3 (a) 0,5 H max= 65,00 m ü.nn - a (a) Ö4 Entwässerungsmulde "Bauhof" 0,5 H max= 64,00 m ü. NN I - a (b) (a) 14 3 Ö2 Multifunktionsplatz 98 3 Ö3 RRB 25 Ö4 Entwässerungsmulde 5 19 Am Vitusbach Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, Erbsenberg ,02 m ü. NN (a) 5 30 (a) (b) Nach Bavendorf NF 198 NF Feuerwehr Planungsbüro Matthias Reinold Dipl.- Ing. für Raum- und Stadtplanung (IfR) Rinteln - Seetorstraße 1a Telefon Telefax Maßstab 1 : Bebauungsplan Nr. 4 "Feuerwehr/Bauhof" Gemeinde Reinstorf -Kennzeichnung der Flächen der Gemeinde Reinstorf-

25 AMT Ingenieurgesellschaft mbh Amtlich bekanntgegebene Messstelle nach 26 BImSchG Gesellschaft für Akustik, Messungen und technische Planungen D Isernhagen, Steller Str. 4, Tel , Anhang B Seite 1 von 1

26 Anhang C AMT Ingenieurgesellschaft mbh Steller Straße Isernhagen Tel Fax Internet: info@amt-ig.de Schüttgut Rangierfläche Wartung Waschplatz Bauhof Rangierfläche Feuerwehr Rangierfläche PKW-Stellflächen Multifunktionsplatz Auftraggeber: Samtgemeinde Ostheide Schulstraße Barendorf Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung eines Bebauungsplans für 'Feuerwehr und Bauhof der Samtgemeinde Ostheide' in Reinstorf Schallimmissionsraster Gewerbelärm Regelbetrieb Bauhof und Feuerwehr Beurteilungszeitraum Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) Aufpunkthöhe: 5,8 m PKW-Stellflächen Abfallplatz Fahrwege Einsatzfahrzeuge Rasterauflösung: 2,0 m x 2,0 m Fahrwege Pkw und Lkw Am 42 Vitusbach Am Vitusbach Böttcherstraße Am Vitusbach Pkw Fahrweg Sirene Plangebietsgrenze Am Vitusbach Am Vitusbach Am Vitusbach > 35.0 db db(a) > 40.0 db db(a) > 45.0 db db(a) > 50.0 db db(a) > 55.0 db db(a) > 60.0 db db(a) > 65.0 db db(a) > 70.0 db db(a) > 75.0 db db(a) > 80.0 db db(a) > 85.0 db db(a) Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Parkplatz Haus Immissionspunkt Hausbeurteilung Rechengebiet Datei: Reinstorf B-Plan Feuerwehr Bauhof Regelbetrieb cna Datum: Massstab 1 : Programm: CadnaA, Datakustik GmbH, München

27 Anhang D AMT Ingenieurgesellschaft mbh Steller Straße Isernhagen Tel Fax Internet: info@amt-ig.de Schüttgut Rangierfläche Wartung Waschplatz Bauhof Rangierfläche Feuerwehr Rangierfläche PKW-Stellflächen Multifunktionsplatz Auftraggeber: Samtgemeinde Ostheide Schulstraße Barendorf Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung eines Bebauungsplans für 'Feuerwehr und Bauhof der Samtgemeinde Ostheide' in Reinstorf Schallimmissionsraster Gewerbelärm Regelbetrieb Bauhof und Feuerwehr Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr) Aufpunkthöhe: 5,8 m PKW-Stellflächen Abfallplatz Fahrwege Einsatzfahrzeuge Rasterauflösung: 2,0 m x 2,0 m Fahrwege Pkw und Lkw Am 23 Vitusbach Am Vitusbach Böttcherstraße Am Vitusbach Pkw Fahrweg Sirene Plangebietsgrenze Am Vitusbach Am Vitusbach Am Vitusbach > 35.0 db db(a) > 40.0 db db(a) > 45.0 db db(a) > 50.0 db db(a) > 55.0 db db(a) > 60.0 db db(a) > 65.0 db db(a) > 70.0 db db(a) > 75.0 db db(a) > 80.0 db db(a) > 85.0 db db(a) Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Parkplatz Haus Immissionspunkt Hausbeurteilung Rechengebiet Datei: Reinstorf B-Plan Feuerwehr Bauhof Regelbetrieb cna Datum: Massstab 1 : Programm: CadnaA, Datakustik GmbH, München

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