Schulentwicklungsplanung

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1 Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen der Stadt Blomberg 2. Entwurf Mai 2011 (überarbeitete Fassung)

2 2 Inhaltsverzeichnis: 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlagen und Zielsetzung der Schulentwicklungsplanung 3. Die schulrechtlichen Rahmenbedingungen 4. Planungsgrundlagen der Schulentwicklungsplanung 4.1 Planungsraum Blomberg 4.2 Bevölkerungsentwicklung 4.3 Schulangebot und Schulraumbestand in Blomberg 4.4 Entwicklung der Grundschulen in Blomberg 5. Prognose der Schülerzahlen in der Stadt Blomberg 5.1 Grundschule am Weinberg 5.2 Grundschule am Paradies 5.3 Grundschule Großenmarpe 5.4 Grundschule Istrup 5.5 Grundschule Reelkirchen 5.6 Erreichbarkeit und Schülerbeförderung 6. Die Planung des zukünftigen Grundschulangebotes in der Stadt Blomberg 6.1 Mittelfristiger Zielplan 6.2 Schulbauliche Maßnahmen 7. Verknüpfung der Schulentwicklungsplanung mit der Jugendhilfeplanung 8. Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren zur Schulentwicklungsplanung 8.1 Mitwirkung der Schulen gemäß 65 SchulG 8.2 Abstimmung mit benachbarten Schulträgern gemäß 80 SchulG

3 3 1 Vorwort Die Schulentwicklungsplanung ist ein fachbezogener Teil der kommunalen Entwicklungsplanung. Sie soll unter Beachtung der bildungspolitischen Ziele und Leitlinien Grundlagen und Entscheidungshilfen für die zukünftige Gestaltung eines bedarfsgerechten Schulangebots aufzeigen. Grundlage der Schulentwicklungsplanung ist das Schulgesetz NRW (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), in der zurzeit geltenden Fassung. Eine bedeutsame Herausforderung für die Schulentwicklungsplanung ist die demographische Entwicklung. Im Mittelpunkt der Planung steht die Optimierung der schulischen Versorgung auf der Grundlage der rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie ist maßgeblich für schulorganisatorische und schulbauliche Maßnahmen. Die vorgelegte Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen der Stadt Blomberg liefert neben der Prognose zur Entwicklung der Schülerzahlen, der einzelnen Grundschulen und Standorte Aussagen zu den ggf. notwendigen schulorganisatorischen Konsequenzen und mit der Raumanalyse Aussagen zur räumlichen Infrastruktur, die aus der Entwicklung der Schülerzahlen und die Entwicklung der Nachfrage nach OGS-Plätzen, 13 Plus- und Randstundenbetreuung (Schule von 8 1) in den Grundschulen gezogen werden können. Eine Schulentwicklungsplanung für den Bereich der weiterführenden Schulen und der Förderschule wird in diesem Zusammenhang nicht erstellt, weil zurzeit keine gravierenden Veränderungen in diesen Schulformen festzustellen sind. Die im Folgenden dargestellte Planung im Grundschulbereich wird erst zeitversetzt in einigen Jahren die Entwicklung der Sekundarstufen I und II beeinflussen. Gleichwohl ist hierfür ebenfalls Schulentwicklungsplanung zu betreiben, die aber zeitlich bzw. anlassbezogen unabhängig von der jetzt vorgelegten Schulentwicklungsplanung für die Primarstufe durchzuführen ist.

4 4 2 Gesetzliche Grundlage und Zielsetzung der Schulentwicklungsplanung Gesetzliche Grundlage ist neben den einschlägigen Normen der Landesverfassung das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW SchulG). Nach 80 SchulG sind die Kommunen als Schulträger verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Es handelt sich also um eine Pflichtaufgabe des Schulträgers. Die Schulentwicklungsplanung muss im Einzelnen folgende inhaltliche Mindestanforderungen berücksichtigen ( 80 Abs. 5 SchulG): das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern/Erziehungsberechtigten und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen, die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten. Im Mittelpunkt der Schulentwicklungsplanung steht die Sicherung und Optimierung der schulischen Versorgung im Gebiet des Schulträgers. Dies erfordert eine detaillierte Bewertung des vorhandenen Schulraumangebotes sowie solide kleinräumige Prognosen der Schülerzahlen, in die u.a. auch die relevanten Einflussfaktoren der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung eingehen. Auf dieser Grundlage kann ein am tatsächlichen Bedarf orientiertes Schulangebot abgeleitet und dargestellt werden, das im Ergebnis zu einer optimalen schulischen Versorgung führt. Darüber hinaus sollen die Schulentwicklungsplanung und die Jugendhilfeplanung aufeinander abgestimmt werden. Die Schulentwicklungsplanung bildet somit auch die Grundlage für einen vernünftigen Ressourceneinsatz des Schulträgers. Weiter sind die Schulen bei der Aufstellung und Änderung von Schulentwicklungsplänen zu beteiligen ( 76 Nr. 2 SchulG). Diese Beteiligung geschieht durch Anhörung. Über den Inhalt ihrer Stellungnahmen gegenüber dem Schulträger beschließt die Schulkonferenz. Während des Planungsprozesses findet eine Beteiligung der Schulen durch bilaterale Gespräche zwischen Schulleitung und Schulträger sowie durch Diskussionsrunden mit den Schulleitungen informell statt. Die formelle Beteiligung der Schulen wird auf der Basis der erstellten Schulentwicklungsplanung stattfinden. Schulentwicklungsplanung beinhaltet damit die Darstellung des aktuellen und die Planung des zukünftigen Schulangebotes. Somit wird eine Analyse und Prognose zur bedarfsgerechten Sicherstellung von Schulabschlussmöglichkeiten und Bildungsgängen erstellt. Mit der Übertragung der Planungskompetenz wird dem Selbstverwaltungsrecht des Schulträgers in Bezug auf den Schulbereich ausdrücklich Rechnung getragen, indem er auf diese Weise in die Lage versetzt wird, bildungspolitische Zielsetzungen und Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung der spezifischen örtlichen Bedingungen umzusetzen. Die Schulentwicklungsplanung ist damit zentrale Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge.

5 5 Die Selbstverwaltungskompetenz des Schulträgers kommt auch bei der Frage der Errichtung, Änderung oder Auflösung einer Schule im 81 des SchulG zum Ausdruck. In Abs. 2 des 81 heißt es: Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule sowie den organisatorischen Zusammenschluss von Schulen, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs, die Einführung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes, die Bildung eines Teilstandortes, der Wechsel des Schulträgers, die Änderung der Schulform und der Schulart zu behandeln. Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen. Schulentwicklungsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, das Planwerk als solches ist fortzuschreiben, um Verwaltung, Politik und allen Schulbeteiligten ein verlässliches Planungsinstrumentarium an die Hand zu geben. 3. Die schulrechtlichen Rahmenbedingungen Die Schulentwicklungsplanung hat unter formalen Gesichtspunkten vor allem zwei Regelungen des SchulG zu berücksichtigen: die Regelung über die Mindestgröße von Schulen ( 82 SchulG) sowie die Regelung zur Klassenbildung und zu den Klassengrößen (Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des 93 Absatz 2 SchulG (AVO- Richtlinien 2010/2011 AVO-RL), RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung mit der Änderungsverordnung vom ) Mindestgröße von Grundschulen 1. Schulen müssen die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Bei der Errichtung muss sie für mindestens fünf Jahre gesichert sein; dabei gelten 28 Schülerinnen und Schüler als Klasse. Für die Fortführung gelten die gemäß 93 Abs. 2 Nr. 3 SchulG bestimmten Klassengrößen. 2. Grundschulen müssen bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindestens eine Klasse pro Jahrgang. Eine Grundschule mit mindestens zwei aufsteigenden Klassen kann fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Grundschule mit mindestens einer Klasse pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann. Der Unterricht ist in diesem Fall gemeinsam mit anderen Schulen und, soweit erforderlich, durch zusätzliche Lehrerstellen sicher zu stellen. 3. Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang sollen, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur Erreichung angemessener Klassenund Schulgrößen im Sinne von 81 Abs. 1 SchulG möglichst als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund). Auch Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen können als Teilstandort in einen Grundschulverbund eingebracht werden. An einem solchen Teilstandort werden Schülerinnen und Schüler nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses oder dieser Weltanschauung unterrichtet und erzogen.

6 6 Im Rahmen eines Grundschulverbundes soll der Hauptstandort dieses Verbundes (mindestens) zweizügig sein, um eine angemessene Schul- und Klassengröße herbeizuführen. Klassengrößen an Grundschulen, Klassenbildungswerte 1. Die Klassen werden auf der Grundlage von Klassenfrequenzrichtwerten, Klassenfrequenzhöchstwerten und Klassenfrequenzmindestwerten sowie Bandbreiten in der Regel als Jahrgangsklassen gebildet. Davon abweichend kann die Schuleingangsphase auch jahrgangsübergreifend gebildet werden. 2. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler einer Klasse soll den Klassenfrequenzrichtwert nicht unterschreiten. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler darf nicht über dem Klassenfrequenzhöchstwert und nicht unter dem Klassenfrequenzmindestwert (50 v.h. des Klassenfrequenzhöchstwertes) liegen; geringfügige Abweichungen können von der Schulleiterin oder dem Schulleiter in besonderen Ausnahmefällen zugelassen werden. Dabei darf, soweit Bandbreiten vorgesehen sind, die Zahl der Schülerinnen und Schüler nur insoweit außerhalb der Bandbreite liegen, als der Durchschnittswert der Jahrgangsstufe insgesamt innerhalb der Bandbreite liegt oder ausnahmen nach den Absätzen 4 und 5 zugelassen sind. 3. Die Zahl der von der Schule zu bildenden Klassen (Klassenrichtzahl) ergibt sich dadurch, dass die Schülerzahl der Schule durch den jeweiligen Klassenfrequenzrichtwert geteilt wird. Die Klassenrichtzahl darf nur insoweit überschritten werden, als nach dieser Verordnung die Klassenbildung in den Jahrgangsstufen dies unumgänglich erforderlich macht oder ausdrücklich zugelassen ist. 4. In der Grundschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 24. Es gilt die Bandbreite 18 bis 30. Die Werte zur Klassenbildung gelten für eingerichtete Gruppen entsprechend. In der Grundschule kann eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf den Mindestwert von 15 von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugelassen werden, wenn der Weg zu einer anderen Grundschule der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann. Aus diesen rechtlichen Vorschriften resultieren für die Schulentwicklungsplanung folgende Konsequenzen: Die Zahl der zu bildenden Klassen wird zunächst mit dem Klassenfrequenzrichtwert gerechnet Bei der Beurteilung, ob eine Grundschule die notwendige Mindestgröße (dauerhaft) erreicht, wird auch der Mindestwert der Bandbreite, also 18 Schüler, berücksichtigt. Allerdings ist dabei zu beachten, dass eine dauerhafte Klassenbildung mit 18 Schülern die Lehrerversorgung dieser Schule gefährdet, so dass sowohl aus der Sicht des Schulträgers als auch der Schulaufsicht sinnvollerweise der Klassenfrequenzrichtwert als Maßstab genutzt wird. Die Empfehlung zur Einrichtung eines Grundschulverbundes ergibt sich dann, wenn eine Schule nur dauerhaft einzügig geführt werden kann. In diesem Fall wird allerdings als Partner und Hauptstandort des Schulverbundes eine mindestens zweizügig geführte Schule benötigt.

7 7 4 Planungsgrundlagen der Schulentwicklungsplanung 4.1 Planungsraum Blomberg Die Stadt Blomberg wurde am 01. Januar 1970 im Zuge der kommunalen Gebietsreform im Kreis Detmold aufgrund von Gebietsänderungsverträgen gebildet und besteht neben der Kernstadt Blomberg aus den Ortsteilen Altendonop, Borkhausen, Brüntrup, Cappel, Dalborn, Donop, Eschenbruch, Großenmarpe, Herrentrup, Höntrup, Istrup, Kleinenmarpe, Maspe, Mossenberg-Wöhren, Reelkirchen, Siebenhöfen, Tintrup und Wellentrup. In Blomberg leben auf fast 100 Quadratkilometern ca Einwohner (Stand ). Begrenzt wird die Stadt Blomberg im Norden durch die Städte Barntrup und Lemgo sowie die Gemeinde Dörentrup, im Westen und Südwesten durch die Städte Detmold und Horn-Bad Meinberg und im Südosten durch die Städte Schieder-Schwalenberg, Lügde und Bad Pyrmont. 4.2 Bevölkerungsentwicklung Die Einwohnerzahl der Stadt Blomberg ist im Zuge einer sehr positiven wirtschaftlichen Entwicklung und im Wesentlichen in den 1990er Jahren infolge des überproportional starken Zuzuges von Familien mit Migrationshintergrund (überwiegend Zuwanderung von Deutschen aus der ehemaligen UdSSR) deutlich gestiegen ( am ). Seit etwa dem Jahr 2004 ist die Einwohnerzahl kontinuierlich rückläufig ( im Jahr 2010). Der Kreis Lippe prognostiziert in seinem Demografiebericht bis zum Jahr 2030 einen Rückgang der Blomberger Bevölkerung um ca. 11,2 %, so dass dann voraussichtlich nur noch etwa Menschen in Blomberg leben werden. Beeinflusst wird die Bevölkerungsentwicklung durch zwei Faktoren: 1. die natürliche Bevölkerungsentwicklung (Geburten und Sterbefälle) und 2. die Wanderungsbewegungen (Zu- und Fortzüge) Für die Schulentwicklungsplanung sind in erster Linie die Geburtenzahlen sowie die Wanderungsbewegungen relevant. Die Geburtenzahlen sind in den letzten Jahren tendenziell rückläufig. Nach Angaben der Statistikstelle des Kreises Lippe wird die Zahl der Grundschulkinder bis zum Jahr 2030 um ca. 20 % zurückgehen.

8 Bevölkerungspyramide , Blomberg (Statistikstelle Kreis Lippe) 8

9 9 Bevölkerungsentwicklung 2006 bis 2025 in % (Quelle Bertelsmann.-Stiftung) Darstellung der Entwicklung von 2006 ( Einwohner) bis 2025 ( Einwohner) Rückgang der Bevölkerung in Blomberg von 2006 bis 2025 um ca. 11,2 %. Diese Entwicklung wird sich nach Angaben der Statistikstelle des Kreises Lippe auch bis zum Jahr 2030 fortsetzen. Die Bertelsmann-Stiftung prognostiziert die Entwicklung der Altersgruppe der gebärfähigen Frauen (Alter Jahre) dahingehend, dass der Anteil von 19,6 % im Jahr 2006 bis auf 16,4 % im Jahr 2025 sinken wird.

10 Das Schulangebot und der Schulraumbestand in Blomberg In Blomberg bestehen fünf Grundschulen (zwei in der Kernstadt -Weinberg und Paradies- und jeweils eine in den Ortsteilen Großenmarpe, Istrup und Reelkirchen). Das Raumangebot an allen Schulen entspricht dem derzeitigen Bedarf. Es besteht aktuell offenkundig kein Bedarf an weiteren Räumen. An den fünf Grundschulen wurden in der Vergangenheit Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten mit unterschiedlichem Umfang durchgeführt. Alle Schulen befinden sich in einem guten Zustand. Grundsätzlicher Sanierungsbedarf besteht nicht. Die Funktionalität und Bausubstanz der jeweiligen Gebäude sind in keiner Weise beeinträchtigt. Es werden die allgemeinen Unterhaltungsaufwendungen und notwendigen Reparaturen durchgeführt. In den nächsten fünf Jahren sind an keinem der fünf Standorte Investitionen geplant. Die Planung einer möglichen energetischen Sanierung der Grundschule am Paradies ist wegen Wegfalls möglicher Fördergelder nicht weiter vorangetrieben worden. Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 wurde an der Grundschule am Weinberg die Offene Ganztagsschule eingerichtet. Dafür wurde in unmittelbarer Nähe zur Schule ein Gebäude komplett umgebaut. Die Maßnahme wurde mit Mitteln des Bundes aus dem IZZB-Programm (Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung) gefördert. Zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 wurde an den Grundschulen in Istrup und Reelkirchen jeweils eine Offene Ganztagsschule eingerichtet. Bauliche Maßnahmen waren dafür nicht notwendig. Es konnten Räume im Bestand des jeweiligen Schulgebäudes genutzt werden. Das Betreuungsangebot 13Plus an der Grundschule Großenmarpe findet innerhalb der Schulräume zzgl. zweier Räume im Kellergeschoss des Altbaus statt. Der Hort des Kinderschutzbundes ist im Nachbargebäude und in unmittelbarer Nähe der Grundschule am Paradies untergebracht. Auf den Folgeseiten ist die Beschreibung der Grundschulstandorte dargestellt:

11 Grundschule am Weinberg 11

12 12

13 Grundschule am Paradies 13

14 14

15 Grundschule Istrup 15

16 16

17 17

18 18

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23 23

24 Entwicklung der Grundschulen in der Stadt Blomberg In der Trägerschaft der Stadt Blomberg befinden sich die Grundschule am Weinberg, Grundschule am Paradies und die Grundschulen in Großenmarpe Istrup und Reelkirchen Die Schülerzahlen an den Blomberger Grundschulen haben sich in den Schuljahren 2000/01 bis 2010/11 wie folgt entwickelt: Grundschule am Weinberg Schuljahr Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Summe 2000/01 74/3 79/3 98/4 85/4 336/ /02 64/3 81/3 80/3 86/3 311/ /03 96/4 68/3 75/3 82/3 321/ /04 78/3 97/4 66/3 71/3 312/ /05 77/3 79/3 92/4 67/3 315/ /06 66/3 80/3 74/3 92/4 312/ /07 70/3 69/3 77/3 75/3 291/ /08 47/2 68/3 69/3 74/3 258/ /09 42/2 52/2 61/3 66/3 221/ /10 53/2 51/2 47/2 61/3 212/9 2010/11 53/2 55/2 47/2 44/2 199/8 Grundschule am Paradies Schuljahr Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Summe 2000/01 51/2 51/2 53/2 52/2 207/8 2001/02 47/2 40/2 47/2 52/2 186/8 2002/03 51/2 40/2 35/2 44/2 170/8 2003/04 53/2 51/2 36/2 36/2 176/8 2004/05 37/2 52/2 46/2 37/2 172/8 2005/06 45/2 39/2 48/2 41/2 173/8 2006/07 35/2 42/2 41/2 45/2 163/8 2007/08 44/2 36/2 38/2 41/2 159/8 2008/09 37/2 45/2 34/2 35/2 151/8 2009/10 31/2 38/2 36/2 34/2 139/8 2010/11 39/2 32/2 36/2 36/2 143/8

25 25 Grundschule Großenmarpe Schuljahr Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Summe 2000/01 51/2 54/2 46/2 57/2 208/8 2001/02 42/2 49/2 54/2 46/2 191/8 2002/03 54/2 42/2 51/2 46/2 193/8 2003/04 36/2 53/2 42/2 49/2 180/8 2004/05 50/2 39/2 51/2 39/2 179/8 2005/06 38/2 48/2 41/2 46/2 173/8 2006/07 44/2 38/2 46/2 39/2 167/8 2007/08 36/2 36/2 39/2 44/2 155/8 2008/09 31/2 34/2 36/2 38/2 139/8 2009/10 31/2 32/2 35/2 33/2 131/8 2010/11 26/1 33/2 34/2 35/2 128/7 Grundschule Istrup Schuljahr Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Summe 2000/01 31/2 25/1 33/2 29/1 118/6 2001/02 35/2 31/1 29/1 31/2 126/7 2002/03 30/1 35/2 31/2 27/1 123/6 2003/04 36/2 26/1 35/2 31/2 128/7 2004/05 24/1 38/2 25/1 36/2 123/6 2005/06 41/2 21/1 41/2 26/1 129/6 2006/07 28/1 42/2 20/1 42/2 132/6 2007/08 26/1 29/1 42/2 21/1 118/5 2008/09 25/1 29/1 30/1 39/2 123/5 2009/10 31/2 27/1 25/1 29/1 112/5 2010/11 22/1 31/2 28/1 25/1 106/5 Grundschule Reelkirchen Schuljahr Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Summe 2000/01 27/1 28/1 37/2 32/2 124/6 2001/02 36/2 26/1 26/1 36/2 124/6 2002/03 18/1 36/2 24/1 26/1 104/5 2003/04 32/2 20/1 33/2 20/1 105/6 2004/05 17/1 35/2 21/1 32/2 105/6 2005/06 26/1 18/1 33/2 17/1 94/5 2006/07 16/1 24/1 18/1 30/2 88/5 2007/08 24/1 18/1 22/1 21/1 85/4 2008/09 25/1 25/1 18/1 15/1 83/4 2009/10 23/1 24/1 24/1 19/1 90/4 2010/11 17/1 22/1 26/1 24/1 89/4

26 26 5. Prognose der Schülerzahlen an den Blomberger Grundschulen Die Prognose der Schülerzahlen für die Primarstufe basiert für den mittelfristigen Planungszeitraum auf den Bestandszahlen der entsprechenden Altersjahrgänge. Diese Daten liegen sowohl für die Stadt Blomberg insgesamt als auch für die einzelnen Ortsteile auf aktuellem Stand vor. In diesem Zusammenhang ist auf strukturelle Veränderungen hinzuweisen, die bei der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen sind: Der Stichtag für die Einschulung wurde seit dem Schuljahr 2010/2011 um jeweils einen Monat nach hinten verschoben, so dass das Schülerpotential für einen Übergangszeitraum statistisch gesehen teilweise 13 Monate umfasst. Mit Verabschiedung des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05. April 2011 wird mit Beginn des Schuljahres 2011/12 der Stichtag für die Einschulung auf den 30. September festgeschrieben. Diese Änderung ist den nachstehenden Prognosen eingearbeitet. Außerdem wurden ab dem Schuljahr 2008/2009 die Schulbezirke abgeschafft. Dadurch soll es für die Eltern leichter möglich sein, Kinder in Schulen der eigenen Wahl anzumelden. Daher kann die Entwicklung für die einzelne Schule nicht sicher geschätzt werden. Allerdings ist in den ersten beiden Schuljahren seit Aufhebung der Schulbezirke festzustellen, dass sich die Schülerströme in Blomberg kaum verändert haben. Nur in sehr wenigen Einzelfällen wurden Schüler aus einem ehemaligen Schulbezirk an einer anderen Grundschule im Gemeindegebiet angemeldet. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass es erfahrungsgemäß und nach Auswertung der Entwicklung der Vorjahre zwischen dem Datenbestand der anzumeldenden Kinder und der Zahl der tatsächlich eingeschulten Kinder eine geringfügige Tendenz nach unten gibt. Diese Entwicklung mag mit Abwanderungen, Besuch einer anderen Schule bzw. Förderschule zu begründen sein. Inzwischen ist die Wiedereinführung von Schuleinzugsbereichen nach der entsprechenden 4. Änderung des Schulgesetzes wieder möglich. In den nachfolgenden Prognosen wird angenommen, dass wieder -die ursprünglichen- Schuleinzugsbereiche gebildet werden. Im Einzelfall sind geringe Veränderungen dann nicht auszuschließen, wenn einzelne Eltern auf eigenem Wunsch ihr Kind an einer anderen Schule in Blomberg anmelden. 5.1 Prognose Grundschule am Weinberg Schuljahr Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Summe 2011/12 57/2 53/2 55/2 47/2 212/8 2012/13 54/2 57/2 53/2 55/2 219/8 2013/14 49/2 54/2 57/2 53/2 213/8 2014/15 46/2 49/2 54/2 57/2 206/8 2015/16 55/2 46/2 49/2 54/2 204/8 2016/17 53/2 55/2 46/2 49/2 203/8 Die Klassenfrequenz liegt im Schuljahr 2011/12 bei 26,5. In den Folgejahren steigt sie teilweise auf 27,4 an und liegt im Schuljahr 2016/17 bei 25,3.

27 Prognose Grundschule am Paradies Schuljahr Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Summe 2011/12 34/2 39/2 32/2 36/2 141/8 2012/13 34/2 34/2 39/2 32/2 139/8 2013/14 25/1 34/2 34/2 39/2 132/7 2014/15 34/2 25/1 34/2 34/2 127/7 2015/16 22/1 34/2 25/1 34/2 115/6 2016/17 28/1 22/1 34/2 25/1 109/5 Die Klassenfrequenz liegt im Schuljahr 2011/12 und Folgejahr bei 17,6 bzw. 17,4. Bis zum Schuljahr 2016/17 steigt sie bedingt durch weniger Klassen auf 21,8 an. 5.3 Prognose Grundschule Großenmarpe Schuljahr Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Summe 2011/12 36/2 26/1 33/2 34/2 129/7 2012/13 33/2 36/2 26/1 33/2 128/7 2013/14 31/2 33/2 36/2 26/1 126/7 2014/15 32/2 31/2 33/2 36/2 132/8 2015/16 21/1 32/2 31/2 33/2 117/7 2016/17 19/1 21/1 32/2 31/2 103/6 Die Klassenfrequenz liegt im Schuljahr 2011/12 bei 18,4, im Schuljahr 2014/15 mit der Bildung einer zusätzlichen Klasse bei 16,5. Im Schuljahr 2016/17 liegt sie bei 17, Prognose Grundschule Istrup Schuljahr Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Summe 2011/12 21/1 22/1 31/2 28/1 102/5 2012/13 20/1 21/1 22/1 31/2 94/5 2013/14 23/1 20/1 21/1 22/1 86/4 2014/15 25/1 23/1 20/1 21/1 89/4 2015/16 17/1 25/1 23/1 20/1 85/4 2016/17 30/1 17/1 25/1 23/1 95/4 Die Klassenfrequenz liegt im Schuljahr 2011/12 bei 20,4. In den Folgejahren steigt sie bedingt durch eine Klasse weniger auf 23,8 im Schuljahr 2016/17 an.

28 Prognose Grundschule Reelkirchen Schuljahr Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Summe 2011/12 19/1 17/1 22/1 26/1 84/4 2012/13 19/1 19/1 17/1 22/1 77/4 2013/14 18/1 19/1 19/1 17/1 73/4 2014/15 16/1 18/1 19/1 19/1 72/4 2015/16 21/1 16/1 18/1 19/1 74/4 2016/17 16/1 21/1 16/1 18/1 71/4 Die Klassenfrequenz liegt im Schuljahr 2011/12 bei 21,0. In den Folgejahren geht sie bis auf 17,8 im Schuljahr 2016/17 zurück. Die Grundschulen Istrup und Reelkirchen werden jeweils einzügig geführt, die Grundschulen am Paradies und Großenmarpe entwickeln sich ebenfalls in Richtung Einzügigkeit. Bis zum Ende des Planungszeitraumes wird lediglich die Grundschule am Weinberg gesichert zweizügig zu führen sein. Zusammenfassend sind die bis zum Schuljahr 2016/17 zu erwartenden Einschulungszahlen mit der Aufteilung Kernstadt/Ortsteile und die tatsächliche bzw. fiktive Klassenbildung aufgelistet. Einschulungen insgesamt Aufteilung Kernstadt/ Ortsteile*) Tatsächliche Klassen Fiktive Klassen Schuljahr Differenz 2011/ / / / / / / / / / / / *) In den Zahlen Kernstadt sind auch die Kinder aus Eschenbruch enthalten, weil diese eine Grundschule in der Kernstadt besuchen Zusammenfassend sind die bis zum Schuljahr 2016/17 zu erwartenden Gesamtschülerzahlen an den Grundschulen und die tatsächliche bzw. fiktive Klassenbildung aufgelistet. Schuljahr Grundschüler insgesamt Tatsächliche Klassen Fiktive Klassen Differenz 2011/ / / / / /

29 Erreichbarkeit und Schülerbeförderung Die Schüler aus der Kernstadt Blomberg sowie den Ortschaften Großenmarpe, Istrup und Herrentrup/Reelkirchen können die jeweilige Grundschule überwiegend zumutbar fußläufig erreichen. Die Schüler aus allen anderen Ortsteilen sowie aus Randlagen der Kernstadt Blomberg sind zu befördern. Die Stadt Blomberg führt die Schülerbeförderung für die Grundschulen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs durch. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler optimal zu den Schulanfangs- und - endzeiten befördert. Auf Veränderungen kann kurzfristig Einfluss genommen werden. 6 Die Planung des zukünftigen Grundschulangebotes in der Stadt Blomberg Ausgehend vom derzeitigen Angebot und unter Berücksichtigung aller relevanten Planungsgrundlagen und -daten enthält und begründet die Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der bildungspolitischen Vorgaben den mittelfristigen Zielplan sowie die langfristigen Entwicklungsvorstellungen auf dem Gebiet der Stadt Blomberg. Dabei ist die mittelfristige Zielplanung auf einen Horizont von fünf Jahren angelegt, sie soll somit den Entwicklungsstand fünf Jahre nach Aufstellung der Planung darstellen. Gemäß 80 SchulG bildet die Schulentwicklungsplanung den Rahmen für schulorganisatorische und schulbauliche Einzelmaßnahmen und bestimmt und begründet die Ziele der örtlichen schulischen Entwicklung sowie die zu ihrer Umsetzung notwendigen Maßnahmen. Entsprechend wird nachfolgend die Entwicklung des zukünftigen schulischen Angebotes in Blomberg dargestellt und im Einzelnen begründet. 6.1 Mittelfristiger Zielplan Der mittelfristige Zielplan stellt die schulorganisatorischen und schulbaulichen Maßnahmen dar, die zur Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebs im mittelfristigen Planungszeitraum erforderlich sind. In Blomberg besteht im mittelfristigen Planungszeitraum im Bereich der Grundschulen schulorganisatorischer Handlungsbedarf. Die Fortführung aller fünf bestehenden Grundschulen in der Stadt Blomberg wird in der bisherigen Form nicht möglich sein. Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen sind nicht alle Standorte in ihrem Bestand gesichert. Der zuvor prognostizierte Rückgang der Anmeldezahlen (145 im Schuljahr 2016/17) würde unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Klassenbildungswerte nur noch die Bildung von sechs Eingangsklassen zulassen. Die Anmeldezahlen verteilen sich auf 80 in der Kernstadt und 65 in den Ortsteilen. Die 80 Kinder in der Kernstadt würden für die Unterrichtung in einer dreizügigen Grundschule in der Kernstadt sprechen. Für die 65 Kinder aus den Ortsteilen muss eine parallele Lösung gefunden werden. Aufgrund der derzeit insgesamt bestehenden fünf Grundschulstandorte ließe sich anhand vorgenannter Anmeldezahlen folgende Überlegung anstellen:

30 30 1. Die Grundschule am Weinberg könnte als einzige Grundschule in der Kernstadt dreizügig geführt werden 2. Für die Ortsteile würde sich die Grundschule Großenmarpe als zweizügige Grundschule anbieten (sie ist räumlich entsprechend ausgestattet). Eine weitere Ortsteilgrundschule würde einzügig fortgeführt. Ggf. könnten diese beiden Grundschulen als Grundschulverbund geführt werden. Gleichzeitig bietet diese Grundstruktur eine solide Basis für die nach dem Planungszeitraum zu erwartenden weiteren Entwicklungen, denn eine deutlich kleiner werdende Elterngeneration und damit verbunden weiterhin rückläufige Geburtenzahlen werden Herausforderungen bleiben. Inwieweit eine möglicherweise mittel- bis langfristige Umkehr in den derzeitigen Megatrends (hier insbesondere die negativen Wanderungsbewegungen in Richtung der Ballungsräume sowie die geringe Geburtenziffer/Fertilität) erfolgen wird, ist derzeit belastbar nicht zu prognostizieren. 6.2 Schulbauliche Maßnahmen Neben den regelmäßigen Unterhaltungskosten fallen keine schulbaulichen Maßnahmen an. 7 Verknüpfung der Schulentwicklungsplanung mit der Kindergarten- und Jugendhilfeplanung Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 wurde an den Grundschule am Weinberg eine Offene Ganztagsgrundschule (OGS) eingerichtet. Die offene Ganztagsgrundschule wird derzeit von ca. 60 Schülerinnen und Schülern besucht. Weitere etwa 22 Kinder nehmen Angebote in der so genannten Randstundenbetreuung (Schule von 8-1) wahr. An den Grundschulen in Istrup und Reelkirchen wurde mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 ebenfalls jeweils eine OGS eingerichtet. Derzeit besuchen ca. 20 Kinder die OGS in Istrup und 30 Kinder die OGS in Reelkirchen. Parallel nehmen ca. 22 Kinder in Istrup und 17 Kinder in Reelkirchen an der jeweiligen Randstundenbetreuung teil. Zum Schuljahr 2009/2010 wurde an der Grundschule Großenmarpe neben der Randstundenbetreuung, die derzeit von ca. 33 Kindern besucht wird, die Nachmittagsbetreuung 13 Plus eingerichtet, hier werden zurzeit 14 Kinder betreut.

31 31 8 Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren zur Schulentwicklungsplannung 8.1 Mitwirkung der Schulen gemäß 65 SchulG Gemäß 65 SchulG wirken Schulträger und Schulen bei der Aufstellung des Schul entwicklungsplanes zusammen. Der Entwurf für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Blomberg wird den Schulen zur Stellungnahme zugeleitet. 8.2 Abstimmung mit benachbarten Schulträgern gemäß 80 SchulG Im Bereich der Primarstufe bedarf es keiner Abstimmung mit benachbarten Schulträgern, weil es keine überörtlichen Verflechtungen gibt. Gleichwohl wird die Schulentwicklungsplanung den Nachbarkommunen vorgelegt.

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