Schulentwicklungsplanung der. Gemeinde Schwalmtal. Gemeinde Schwalmtal. Fortschreibung 2010/11. Entwurf

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1 Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Schwalmtal Gemeinde Schwalmtal Fortschreibung 2/ Entwurf (incl. geänderte Prognosen nach den Vorgaben des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 3.3.2) Bochum, Juni 2

2 Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Schwalmtal Fortschreibung 2/ Planungszeitraum 29/-25/6 erstellt von kompl an Arbeitsgemeinschaft Kommunale Planung Brückstraße Bochum Telefon 234 / 66 2 Telefax 234 / 6 6 aol.com Bearbeiter: Dipl.-Volkswirt Tilman Bieber (Stadtplaner AKNW) Dipl.-Ingenieur Peter Steiner (Stadtplaner AKNW) Bochum, Juni 2

3 Inhaltsverzeichnis Seite. Vorwort. Gesetzliche Grundlagen und Zielsetzung der Schulentwicklungsplanung 4 2. Planungsgrundlagen 8 2. Planungsraum Schwalmtal Daten zur Bevölkerungsstruktur 9 3. Schulangebot in der Gemeinde Schwalmtal 4 3. Erreichbarkeit der Schulstandorte 6 4. Schulraumbestandsanalyse 7 4. GGS Waldniel GGS Amern GHS Europaschule Schwalmtal Janusz-Korczak-Realschule Schwalmtal St. Wolfhelm-Gymnasium Schwalmtal Schule an der Schwalm Daten zur Entwicklung und zum Stand des Schulwesens in der Gemeinde Schwalmtal Primarstufe Entwicklung der Schülerzahlen 997/98-29/ Klassenfrequenzen Erreichbarkeit und Schülerbeförderung Ausländische Schüler/Schüler mit Migrationshintergrund Sekundarstufe Entwicklung der Schülerzahlen 997/98-29/ Schulwahlverhalten Klassenfrequenzen Ausländische Schüler Schülerbeförderung und Pendlerverflechtungen Förderschule - Schule an der Schwalm Prognose der Schülerzahlen Primarstufe Sekundarstufe Ermittlung des Schülerpotenzials für die Sekundarstufe I Ermittlung der schulformspezifischen Schülerpotenziale Pendlerverflechtungen Einzelprognosen 47 o? 6 2 Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/2 Seite - Inhaltsverzeichnis -

4 P- Seite Hauptschule Schwalmtal (Europaschule) Janusz-Korczak-Realschule Gymnasium St. Wolfhelm Förderschule - Schule an der Schwalm Die Planung des zukünftigen Schulangebotes in der Gemeinde Schwalmtal Mittelfristiger Zielplan Primarstufe GGS Waldniel GGSAmern Mittelfristiger Zielplan Sekundarstufe Gemeinschaftshauptschuie Schwalmtal (Europaschule) Janusz-Korczak-Realschule Gymnasium St. Wolfhelm Förderschule - Schule an der Schwalm Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren Mitwirkung der Schulen gemäß 65, 76 Schulgesetz NRW Abstimmung mit benachbarten Schulträgern gemäß 8 Schulgesetz NRW 67 Anhang: Raumbestand und Raumnutzung Anhang: Gesetzliche Grundlagen Seite 2 Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ n - Inhaltsverzeichnis -

5 . Vorwort Die Schulentwicklungsplanung in Nordrhein-Westfalen steht gegenwärtig vor großen Herausforderungen. Zahlreiche neue Vorgaben und Vorschriften sowie eine teilweise als dramatisch zu bezeichnende demografische Entwicklung führen zu einer grundlegenden Veränderung der Parameter, auf die sich eine verantwortungsbewusste und vorausschauende Schulentwicklungsplanung einstellen muss. Dies alles geschieht auch vor dem Hintergrund einer allgemeinen, von den Ergebnissen der so genannten ^ISA- Studie' beeinflussten Debatte über die Leistungsfähigkeit und die Zukunft des deutschen Schulsystems. Grundsätzlich versteht sich die Schulentwicklungsplanung als fachbezogener Ausschnitt der kommunalen Entwicklungsplanung. Sie soll unter Beachtung der geltenden bildungspolitischen Ziele und Leitlinien Grundlagen und Entscheidungshilfen für die zukünftige Gestaltung eines bedarfsgerechten Schulangebotes im Gebiet eines Schulträgers aufzeigen. Es handelt sich bei der Schulentwicklungsplanung also um eine interdisziplinäre Querschnittsaufgabe, deren Inhalt und Ablauf sowohl durch eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften als auch durch die jeweiligen kommunalen Planungen und Entwicklungsvorstellungen bestimmt wird. Mit dem zum.8.25 in Kraft getretenen und bereits ein Jahr später novellierten Schulgesetz sind in NRW nahezu alle die Schule betreffenden gesetzlichen Vorschriften erstmals in einem einzigen Gesetz zusammengefasst worden. Mit diesem Schulgesetz wurden gleichzeitig auch neue Elemente und Instrumente wie der achtjährige Bildungsgang im Gymnasium, die Option auf so genannte,verbundschulen ' (Organisatorischer Zusammenschluss von Schulen verschiedener Schulformen) in der Sekundarstufe I, die Einführung von Teilstandorten im Primarbereich und die Aufhebung der bisherigen Schulbezirke in der Primarstufe ab dem Schuljahr 28/9 eingeführt, die ganz konkrete Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung haben. Daneben hat es weitergehende Veränderungen in der Sekundarstufe I, insbesondere im Rahmen des Ganztagsbetriebes bzw. des durch die geänderten Stundentafeln in Folge der Schulzeitverkürzung am Gymnasium bedingten notwendigen Nachmittagsunterrichts, gegeben. Im Zusammenhang damit werden die Kommunen insbesondere durch die verbindliche einstündige Mittagspause nach der sechsten Stunde und der damit einhergehenden Verpflichtung, die Aufnahme einer einfachen Mahlzeit zu gewährleisten, vor neue Herausforderungen gestellt ii Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite

6 E Nach dem erneuten Regierungswechsel im Jahr 2 zeichnen sich aktuell weitere Veränderungen in der Schulpolitik ab. So ist es nach dem im Dezember verabschiedeten 4. Schulrechtsänderungsgesetz für den Schulträger möglich, den erst 28 in Kraft getretenen Wegfall der Schulbezirke wieder zurückzunehmen. Von der einmalig eingeräumten Möglichkeit im Rahmen eines Schulversuches schon ab dem Schuljahr 2/2 ganz oder teilweise wieder zu einem neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium zurückzukehren, haben landesweit nur 4 Gymnasien Gebrauch gemacht. Ein weiterer Schwerpunkt der aktuellen Schulpolitik ergibt sich aus dem erklärten Ziel der Regierungskoalition, bis 25 etwa 3 % der Sekundärschulen in Gemeinschaftsschulen zu überführen. Die Umsetzung wird zunächst in Form eines Modellversuches begonnen. So wurden 4 Gemeinschaftsschulen zum Start am.8.2 genehmigt (in den Städten Bad Honnef, Bornheim und Sprockhövel waren die notwendigen Mindestanmeldezahlen nicht erreicht worden); von 43 weiteren Schulträgem wurde ein ernsthaftes Interesse für die Gründung einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 22/3 bekundet. Die im Schulgesetz geregelte vorgezogene Einschulung im Primarbereich wird nach der Verabschiedung des 5. Schulrechtsänderungsgesetz am zukünftig auf den Stichtag 3.9. eines Jahres eingefroren. Dies ist in den nachfolgend wiedergegebenen, aktualisierten Prognosen für die Schulen im Primarbereich für die Schuljahre 22/3 bis 24/5 bereits berücksichtigt. Ebenso wird die Umsetzung der so genannten Inklusion (die Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Förderbedarf als Folge des Beitritts zur UN-Behindertenrechtskonvention) in Zukunft vermehrt die Aufmerksamkeit der Schulträger verlangen. Derzeit sind hier nur allerdings wenig konkrete Umsetzungshinweise für die Schulträger zu finden. Hier ist damit zu rechnen, dass im Jahr 2 weitere Regelungen erlassen und veröffentlicht werden. Angesichts dieser komplexen Ausgangslage brauchen die Kommunen heute eine 'intelligente' Schulentwicklungsplanung, die auf der Basis fundierter und differenzierter Analysen vorhandene Spielräume identifiziert und Lösungen anbietet, die den Anforderungen der Schüler und der Schulträger gleichermaßen Rechnung tragen. Seite 2 Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ n

7 komm an E Im Mittelpunkt steht dabei für den Schulträger immer die Optimierung der schulischen Versorgung; wobei nicht mehr nur isoliert die einzelne Kommune betrachtet werden sollte, sondern mehr und mehr auch die regionale E- bene einzubeziehen ist. Das Instrumentarium der Schulentwicklungsplanung besteht grundsätzlich aus schulorganisatorischen und schulbaulichen Maßnahmen. Gerade den schulorganisatorischen Maßnahmen wird in Zukunft eine wachsende Bedeutung zukommen, vor allem wenn es darum geht, bei sinkenden Schülerzahlen ein wohnortnahes Schulangebot und gleichzeitig hohe Leistungsstandards zu gewährleisten. Mit dem vorliegenden Schulentwicklungsplan für die Gemeinde Schwalmtal versuchen wir, diesen komplexen Anforderungen gerecht zu werden. Eine detaillierte Bewertung des vorhandenen Schulraumangebotes (auf Basis einer Begehung aller Schulgebäude), solide kleinräumige Prognosen der Schülerzahlen und eine konsistente, mit allen relevanten Beteiligten abgestimmte Maßnahmenplanung bilden dafür aus unserer Sicht eine gute und tragfähige Grundlage. Wie bereits erwähnt wurden die Prognosen gegenüber der im Winter 2 vorgestellten Planung auf der Grundlage der Änderungen des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom aktualisiert und überarbeitet. Dabei wurden auch die aktuellen Schülerzahlen des Schuljahres 2/ berücksichtigt. Die Bestandsaufnahmen in Punkt 4 und 5 wurden allerdings auf dem Stand des Schuljahres 29/ belassen. Bochum, im Juni ii Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite 3

8 E. Gesetzliche Grundlagen und Zielsetzung der Schulentwicklungsplanung Für die Schulentwicklungsplanung ist neben den verfassungsrechtlichen Aussagen insbesondere das zum.8.25 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getretene und zum.8.26 geänderte Schulgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Schulgesetz NRW - SchuIG) von Bedeutung. In diesem Gesetz sind unter anderem die bis dahin für die Schulen in Nordrhein-Westfalen geltenden gesetzlichen Regelungen - des Schulordnungsgesetzes, - des Schulverwaltungsgesetzes, - des Schulfinanzgesetzes, - des Schulpflichtgesetzes und - des Schulmitwirkungsgesetzes zusammengefasst worden. Gemäß 8 Schulgesetz sind die Kommunen in ihrer Eigenschaft als Schulträger verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Dabei sind Schulen und Schulstandorte unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so zu planen, dass schulische Angebote aller Schulformen und Schularten unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können. Bei der Errichtung neuer Schulen muss gewährleistet sein, dass andere Schulformen, soweit ein entsprechendes schulisches Angebot bereits besteht, auch künftig in zumutbarer Weise erreichbar sind. Sind die Voraussetzungen für die Errichtung und Fortführung von Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen nur durch Schüler mehrerer Gemeinden sicherzustellen, so sind diese Gemeinden insoweit zu einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung verpflichtet. Bei der Auflösung von Schulen muss darauf geachtet werden, dass ein Angebot in zumutbarer Weise erreichbar bleibt. Die Schulentwicklungsplanung muss im Einzelnen folgende inhaltliche Anforderungen berücksichtigen: Seite 4 Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ u

9 das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen, die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten. Im Mittelpunkt der Schulentwicklungsplanung steht die Sicherung und Optimierung der schulischen Versorgung im Gebiet des Schulträgers. Dies erfordert vor allem eine detaillierte Bewertung des vorhandenen Schulraumanqebotes sowie solide kleinräumiqe Prognosen der Schülerzahlen, in die u. a. auch die relevanten Einflussfaktoren der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung eingehen (z. B. geplante Neubaugebiete). Auf dieser Grundlage kann ein am tatsächlichen Bedarf orientiertes Schulangebot abgeleitet und dargestellt werden, das im Ergebnis zu einer optimalen schulischen Versorgung führt. Darüber hinaus sollen die Schulentwicklungsplanung und die Jugendhilfeplanung aufeinander abgestimmt werden. Neben 8 Schulgesetz sind für die Schulentwicklungsplanung auf kommunaler Ebene darüber hinaus insbesondere die beiden folgenden Vorschriften, die weitgehend die Bestimmungsgrößen für Nachfrage und Angebot regeln, von Bedeutung: - Verordnung zur Ausführung des 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu 93 Abs. 2 SchuIG) i. d. F. vom (GV. NRW. S. 28), geändert durch Verordnung vom mit Verwaltungsvorschriften (AVO-Richtlinien 2/ - AVO- RL) RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen - RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung i. d. F. vom 6..2 (ABI. NRW. S. 4) (Geltungsdauer am 6..2 bis zum verlängert). Auszüge dieser und weiterführender gesetzlicher Grundlagen der Schulentwicklungsplanung und einiger weitergehender Vorschriften sind in einem Anhang,Gesetzliche Grundlagen' auf dem Stand der bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften (BASS)' Schuljahr 2/ wiedergegeben ii Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite

10 E Die in den gesetzlichen Grundlagen enthaltenen Vorschriften und Regelungen beinhalten u. a. Aussagen zur Mindestgröße bzw. -zügigkeit sowie zu den zu Grunde zu legenden Klassenfrequenzen von bzw. an Schulen, die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung entsprechend zu berücksichtigen sind. Wegen ihres hohen Stellenwertes innerhalb der Planung sollen diese Vorgaben im Folgenden kurz dargestellt und erläutert werden. Die für die Schulentwicklungsplanung maßgebliche Mindestgröße ergibt sich für die Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen aus 82 des Schulgesetzes. Danach müssen in der Regel: - Grundschulen mindestens einzügig (bei Errichtung zweizügig) - Hauptschulen in den Klassen 5-9 mindestens zweizügig - Realschulen und Gymnasien bis Klasse mindestens zweizügig (Gymnasien bei Errichtung dreizügig) - Gesamtschulen bis Klasse i. d. R. mindestens vierzügig gegliedert sein. Bei Förderschulen bestimmt das Ministerium die Mindestgröße. Diese Mindestnormen können jedoch - sofern es sich um die Fortführung bereits bestehender Schulen handelt - in bestimmten Ausnahmefällen unterschritten werden. Danach ist zulässig: Eine Grundschule mit mindestens zwei aufsteigenden Klassen fortzuführen, wenn den betroffenen Schülern anderenfalls der Weg nicht zugemutet werden kann ( 82 Abs. 2 SchuIG), Eine Hauptschule einzügig fortzuführen, wenn entweder der Schulweg zu einer zweizügigen Hauptschule unzumutbar ist oder die Fortführung der Schule unter sozialen und kulturellen Gesichtspunkten unverzichtbar ist ( 82 Abs. 4 SchuIG), Eine Realschule und ein Gymnasium bzw. eine Gesamtschule bis Klasse fortzuführen, wenn die Zweizügigkeit (Gesamtschule: Vierzügigkeit) nur vorübergehend unterschritten wird und den betroffenen Schülern der Weg zu einer anderen Schule der gewählten Schulform nicht zugemutet werden kann ( 82 Abs. 5 bis 7 SchuIG). Außerdem sollen Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang als Teilstandort im Grundschulverbund geführt werden. Die Mindestgrößen von Förderschulen werden durch Rechtsverordnung bestimmt ( 82 Abs. SchuIG). Seite 6 Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/2 6.oe.2n

11 Werden die zuvor genannten Zügigkeiten unterschritten, so ist zu prüfen, ob die Schule auf der Grundlage der dargestellten Ausnahmeregelungen fortgeführt werden kann. Dies ist ggf. in der Schulentwicklungsplanung entsprechend zu begründen. Die Rahmendaten für die Schulentwicklungsplanung wurden durch die Verordnung zur Ausführung des 93 Schulgesetz vom.6.25 teilweise modifiziert. Im Schuljahr 2/ gilt die Verordnung i. d. F. vom (vgl. Anhang). Danach gelten gem. 6 im Schuljahr 2/ folgende Klassenfrequenzrichtwerte: - Grundschule: Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 24 bei einer Bandbreite zwischen 8 und 3 Schülern. In der Schuleingangsphase gelten die Werte zur Klassenbildung für die eingerichteten Gruppen. Eine Unterschreitung bis auf 5 Schüler kann vom Schulleiter in besonderen Ausnahmefällen zugelassen werden. - Hauptschule: Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 24 bei einer Bandbreite zwischen 8 und 3 Schülern. Eine Überschreitung um bis zu 5 Schüler kann vom Schulleiter zugelassen werden, wenn Schüler eine andere Schule derselben Schulart im Gebiet des Schulträgers nicht in zumutbarer Weise erreichen können. - Realschule, Gymnasium/Sek. I, Gesamtschule/Sek. I: Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 28. Es gilt bei einer bis zu drei Zügen umfassenden Einrichtung eine Bandbreite von Die Bandbreite kann um bis zu 5 Schüler überschritten werden, eine Unterschreitung auf 8 ist zulässig, wenn Schüler eine andere Schule derselben Schulform im Gebiet des Schulträgers nicht in zumutbarer Weise erreichen können. Ab der Vierzügigkeit gilt eine Bandbreite von 27-29, die um einen Schüler über- oder unterschritten werden kann. Soweit es im Einzelfall zur Klassenbildung einer Realschule oder eines Gymnasiums erforderlich ist, kann der Schulleiter eine Über- oder Unterschreitung um einen weiteren Schüler zulassen. - Gymnasiale Oberstufe: Der zu erreichende Klassenfrequenzrichtwert in der Sekundarstufe II liegt gegenwärtig bei 9,5. - Förderschule Förderschwerpunkt Lernen: Der Klassenfrequenzrichtwert liegt in der Jahrgangsstufe - bei 6 Schülern, der Höchstwert bei 22 Schülern ii Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite 7

12 kom pian 2. Planungsgrundlagen 2. Planungsraum Schwalmtal Schwalmtal stellt sich heute als eine junge, lebendige Gemeinde dar, die durch ihre günstige Anbindung an die benachbarten Großstädte Mönchengladbach und Krefeld und die gute infrastrukturelle Ausstattung über einen hohen Wohnwert verfügt. Die Gemeinde Schwalmtal wurde am. Januar 97 durch das Neugliederungsgesetz aus den bis dahin selbstständigen Gemeinden Waldniel und Amern gebildet. Der heutige Name, der bei der kommunalen Neugliederung gefunden wurde, geht auf das Flüsschen Schwalm zurück. In einer Urkunde aus dem Jahr 2 wird die Gemeinde Waldniel erstmals erwähnt, Amern im 2. Jahrhundert in Urkunden des Stiftes zu Xanten. Durch einige Funde sowohl in Amern als auch in Waldniel kann der Nachweis erbracht werden, dass der Mensch der jüngeren Steinzeit (bis 2 vor Christus) in dieser Gegend der Jagd und dem Fischfang nachging. Die vorgefundenen Steinbeile, Schaber, Klingen und auch einige steinzeitliche Siedlungsreste lassen den Schluss zu, dass eine allerdings nur schwache Besiedlung stattgefunden hat. Die Menschen der nachfolgenden Bronze- und Eisenzeit (2 bis und bis etwa 5 vor Christus) haben das Schwalmgebiet stärker besiedelt und sogar Ackerbau betrieben. Eine stärkere Siedlungstätigkeit für dieses Gebiet setzte aber erst im ersten nachchristlichen Jahrhundert ein, als die römische Grenze endgültig an den Rhein verlegt und durch Kastelle gesichert wurde. Das Schwalmgebiet bildet einen Teil des Mülgaus, der zuerst unter dem Namen»Moilla«im Jahr 839 genannt wird. Im Jahr 966 wird zum ersten Mal ein gewisser Eremfried als Gaugraf im Mülgau ernannt. Später waren es die Grafen von Kessel (82 erstmalig genannt), die dieses Amt innehatten. Sie waren nicht nur über die Besitzungen St. Pantaleons im Mülgau als Vögte gestellt, sondern auch über die Grundherrschaften des Kölner Domkapitels zu Waldniel und Amern - St. Georg und des Xantener Stiftes zu Dülken und Amern - St. Anton. (Quelle: 574E2EEB? Open document&nidl=254 - Gemeinde Schwalmtal) Seite 8 Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ n

13 E Das Gemeindegebiet liegt im Südwesten des Kreises Viersen. Karte : Planungsraum Schwalmtal (genordet) IViUL AN DI (Quelle: ehemaliges Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) 2.2 Daten zur Bevölkerungsstruktur Die Einwohnerzahl in der Gemeinde Schwalmtal ist von 977 bis 28 um Einwohner (= 33,2%) gestiegen. Dieser sprunghafte Zuwachs fand allerdings im Wesentlichen bereits in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts statt. Ab 27 ist die Einwohnerzahl jeweils gegenüber den Vorjahren gesunken. Die Einwohnerzahlen im Einzelnen sind der folgenden Tabelle und der Abbildung zu entnehmen ii Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite 9

14 E Tab.l: Einwohnerzahlen in Schwalmtal 98,985, 99, Jahr Einwohner Jahr Einwohner Jahr Einwohner Quelle: Landesbetrieb für Information und Technik NRW, IT.NRW, Stand jeweils 3.2. Abb. : Einwohnerentwicklung 98, 985, 99, Quelle: IT.NRW Die Einwohnerzahl der Gemeinde Schwalmtal ist seit 2 nahezu konstant geblieben. Sie hat damit nicht an dem Zuwachs im Kreis Viersen, allerdings auch nicht an den Verlusten in den Vergleichsregionen Regierungsbezirk und Land Nordrhein-Westfalen teilgenommen (vgl. Tab. 2). Seite Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ n

15 i Tab. 2: Einwohnerentwicklung in der Gemeinde Schwalmtal im Regionalvergleich Einwohner in Veränderung Nordrhein-Westfalen Reg.-Bez. Düsseldorf Kreis Viersen Gde. Schwalmtal ,65% -,4% +.5% +,% Quelle: IT.NRW Für die Gemeinde Schwalmtal ergab sich nach langer Zeit positiver Wanderungssaldi, in den Jahren 24, 25 und 27 bis 29 ein allerdings recht geringer Wanderungsverlust. Der Wanderungssaldo im Einzelnen ist der folgenden Tabelle 3 und der Abbildung 2 zu entnehmen. Tab. 3: Wanderungssaldo in Schwalmtal 98, 987, 99, Jahr Wand.-Saldo Jahr Wand.-Saldo Jahr Wand.-Saldo Quelle: IT.NRW 6.6.2ii Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite

16 e Abb. 2: Saldo der Fort- und Zuzüge in Schwalmtal 98, 987, 99, Quelle: IT.NRW Gegebenenfalls zu erwartende Zuwanderungen in der Zukunft, insbesondere aufgrund ausgewiesener Baugebiete, deren Baureife im mittelfristigen Planungszeitraum liegt, werden unter Punkt 6 (Prognosen) näher ausgeführt. Die für die Schulentwicklungsplanung besonders interessante Zahl der Geburten lag von 995 bis 28 im Durchschnitt bei 72. Diese Zahl wurde zuletzt 22 erreicht. Seit 25 betrug der Durchschnitt nur noch 4 Geburten. Die Zahlen der Lebendgeborenen ist der folgenden Tabelle 4 und Abbildung 3 zu entnehmen. Seite 2 Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/

17 El Tab. 4: Zahl der Lebendgeborenen in Schwalmtal 98, 987, 99, Jahr Jahr Jahr Lebendgebo- Lebendgebo- Lebendgebo Quelle: IT.NRW Abb. 3: Lebendgeborene in Schwalmtal 98, 987, 99, Quelle: IT.NRW 6.6.2ii Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite 3

18 e 3. Schulangebot in der Gemeinde Schwalmtal Die Gemeinde Schwalmtal ist Trägerin zweier Gemeinschaftsgrundschulen und je einer Hauptschule, einer Realschule, eines Gymnasiums und einer Förderschule. Prima rstufe. Gemeinschaftsgrundschule Waldniel Sechs Linden Schwalmtal 2. Gemeinschaftsgrundschule Amern Hermann-Löns-Str Schwalmtal Sekundarstufe 3. Europaschule Schwalmtal - Gemeinschaftshauptschule Schulstr Schwalmtal 4. Janusz Korczak-Realschule Schwalmtal Turmstr Schwalmtal 5. St. Wolfhelm-Gymnasium Schwalmtal Turmstr Schwalmtal Sonderpädagogischer Bereich 6. Schule an der Schwalm - Förderschule Geneschen Schwalmtal Seite 4 Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ n

19 Karte 2 : Schulstandorte (genordet) komplan E i Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite 5

20 E 3. Erreichbarkeit der Schulstandorte Um es allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, die gewünschte Schule in einer zumutbaren Zeit und mit einem zumutbaren Aufwand zu erreichen, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Schülerfahrkostenverordnung erlassen. Sie legt alle Voraussetzungen fest, die erfüllt werden müssen, damit eine Schülerin bzw. ein Schüler Anspruch auf die Übernahme der Schülerfahrkosten hat. Die Schülerfahrkostenverordnung unterscheidet zwischen Schülerinnen und Schülern der Primarstufe und der Sekundarstufen I und II. Der Schulträger übernimmt Schülerfahrkosten, wenn der kürzeste Schulweg (das ist der Fußweg von der Wohnung bis zum nächstgelegenen Eingang des Schulgrundstückes) - mehr als 2. m bei Schülerinnen und Schülern der Klassen -4 - mehr als 3.5 m bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 5- - mehr als 5. m bei Schülerinnen und Schülern der Klassen -3 beträgt. Unabhängig von der Länge des Schulweges hat der Schulträger für die Beförderung zu sorgen, wenn der Schulweg entweder besonders gefährlich o- der nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist. Für diese beiden Fälle lässt sich keine generelle Aussage treffen. Es muss in jedem Einzelfall vom Schulträger entschieden werden, ob der Schulweg besonders gefährlich oder für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist. Die Gemeinde Schwalmtal ist jedoch nur verpflichtet, die Kosten für die wirtschaftlichste Beförderung zu übernehmen. Die wirtschaftlichste Beförderung ist immer die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Gemeinde übernimmt die Kosten der Schülerjahreskarten. Nur wenn Schulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar sind oder Fahrtzeiten entstehen, die nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung nicht zumutbar sind, kann der Schulträger einen Schülerspezialverkehr (z. B. Schulbusse) einrichten. Nach der Schülerfahrkostenverordnung ist es auch möglich, eine Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines PKW's, eines sonstigen Fahrzeuges oder eines Fahrrades zu zahlen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel oder des Schülerspezialverkehrs nicht zumutbar ist. Die Beförderungszahlen für die einzelnen Schulstandorte werden unter Punkt 5 wiedergegeben. Seite 6 Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/

21 4. Schulraumbestandsanalyse komplan E Im Folgenden wird der Bestand an schulisch genutzten Räumen der in Trägerschaft der Gemeinde Schwalmtal liegenden Schulen dargestellt und dem Bedarf im Schuljahr 29/ gegenüber gestellt. Der Schulraumbestand bzw. die Nutzung der Räume wurde grundsätzlich auf der Grundlage bei der Schulträgerin vorhandenen Kartenmaterials erhoben, die tatsächliche Nutzung der Räume im Schuljahr 29/ bei einer Begehung am 29. und ermittelt. Der zu Grunde gelegte Bedarf resultiert aus Schülerzahlen und gebildeten Klassen des Schuljahres 29/ zum Stichtag und wurde mit Hilfe der Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Sonderschulen i. d. F. vom (vgl. Anhang gesetzliche Grundlagen') festgelegt. Hierbei wurde mit den 995 neu gefassten Richtlinien, deren Gültigkeit am um weitere fünf Jahre verlängert wurde, erstmals die Gruppengröße zum Ausgangspunkt des Raumbedarfs gemacht, so dass in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I entsprechend der Klassenstärke im Schuljahr 29/ ein spezifischer Raumbedarf ausgewiesen ist. Dabei wurden die in der offiziellen Schulstatistik gemeldeten Klassenstärken zu Grunde gelegt. Außerdem wurde entsprechend der Richtlinien der Klassenfrequenzhöchstwert von 3 Schülerinnen bzw. Schülern als Obergrenze eingeführt, auch wenn die tatsächlichen Schülerzahlen höher liegen. Ein solches Vorgehen ist in der Sekundarstufe II nur eingeschränkt möglich, da aufgrund des Kurssystems hier keine Klassenstärken anzugeben sind. Auch der gültige Richtwert von 9,5 Schülerinnen und Schülern pro Kurs ist hier nicht anwendbar, da es sich hierbei, anders als bei den Klassenfrequenzrichtwerten in Primarstufe und Sekundarstufe I, nur um einen nicht zu unterschreitenden Durchschnittswert handelt. Bei Verwendung dieses Durchschnittswertes würden keine Räume für große Kurse Berücksichtigung finden. Die tatsächliche Bandbreite liegt zwischen der Mindestfrequenz von 3 Schülerinnen bzw. Schülern pro Kurs (die sogar in Einzelfällen noch unterschritten werden kann) und der Höchstfrequenz von 25 Schülerinnen und Schülern pro Kurs, die auch bei Neueinrichtung um bis zu drei Schülerinnen bzw. Schüler (max. 28) überschritten werden kann. Da bei kleinen Kursen nur ein Raumbedarf von unter 3 m 2 gegeben ist, wird bei den Schulraumbilanzen i. d. R., um einen möglichst realistischen Bedarf an ausreichend großen Unterrichtsräumen wiederzugeben, für die einzelnen Jahrgangsstufen ein Durchschnittswert von 2 (in etwa entsprechend der Raumgröße in den alten Richtlinien) und ein Höchstwert von 24 Schülerinnen bzw. Schülern zu Grunde gelegt ii Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite 7

22 E Bei der Versorgung mit Übungsstunden in Turnhallen, Sporthallen und Lehrschwimmbecken bzw. Hallenbädern werden die bei der Verwaltung vorhandenen Angaben zum Bestand und zur Belegung im Schuljahr 29/ übernommen. Für jede einzelne Schule ist im Anhang,Gebäudebestand - Raumnutzung' eine ausführliche Übersicht (Schulraumbilanz) wiedergegeben, in denen der Schulraumbestand dem o.a. Bedarf gegenüber gestellt wird und ggf. auftretende Abweichungen dokumentiert sind. Ein Fehlbedarf bzw. Überhang an für Unterrichtszwecke geeigneten Räumen ist hierbei durch eine Einrahmung hervorgehoben. Für die eingerichteten Betreuungsangebote wurde für jedes Kind in der Betreuung ein Flächenbedarf von zwei Quadratmetern für Gruppenräume, für jedes Kind in einer Form der Übermittagbetreuung (z. B.,Offene Ganztagsschule - Primarstufe - OGS') ein zusätzlicher Flächenbedarf von einem und einem halben Quadratmeter für Küche/Essensausgabe und Speiseraum angesetzt. Für die,ogs' an der Schule an der Schwalm (Förderschule) wurden drei bzw. zwei Quadratmeter pro Kind angesetzt. 4.. Gemeinschaftsgrundschule Waldniel Die GGS Waldniel ist in einem zweigeschossigen Altbau, einem ebenfalls zweigeschossigen Neubau mit einem teilweise für Unterrichtszwecke genutzten Kellergeschoss und einem eingeschossigen Pavillonbauteil untergebracht. Außerdem wird eine Klasse provisorisch in einem Holzhaus unterrichtet. An den Gebäuden waren bei der Begehung keine baulichen Mängel erkennbar, die eine Nutzung über den mittelfristigen Planungszeitraum hinaus ausschließen würden. Für den Sportunterricht stehen im Schuljahr 29/ Übungsstunden in der eigenen Sporthalle (zwei Übungseinheiten) und Übungsstunden in der Turnhalle Schulstraße der Europaschule (eine Übungseinheit) zur Verfügung An der GGS Waldniel wurden im Schuljahr 29/ zum Stichtag mit 495 Kindern 9 Klassen gebildet. Außerdem nahmen an der GGS Waldniel zu Beginn des Schuljahres 29/ 53 Kinder an dem eingerichteten Betreuungsangebot,Verlässliche Grundschule von acht bis eins' (,8-') und 9 Kinder an dem eingerichteten Betreuungsangebot,Offene Ganztagsschule - Primarstufe' (,OGS' ) teil. Es waren insgesamt 52,93 % der Schülerinnen und Schüler in einer Betreuungsmaßnahme. Die Schülerinnen und Schüler verteilten sich in etwa wie folgt auf die gebildeten Klassen: Seite 8 Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/

23 E a b c d e Summ Klasse /2 Klasse 3 Klasse 4 gesamt 'acht bis eins' OGS zus. 52,93% (AI - A9) Kinder 53 9 Kinder 9 der Kinder in Betreuungsmaßnahmen Aus der Gegenüberstellung von Raumbedarf und Raumbestand (vgl. ausführliche Schulraumbilanz im Anhang) ergab sich im Schuljahr 29/ im Unterrichtsbereich ein Fehlbedarf von zwei Mehrzweckräumen. Für den Betreuungsbereich ergibt sich auf der Grundlage der angenommenen Flächenfaktoren (s. Vorseite) ein deutliches flächenmäßiges Defizit. Allerdings ist auf Grund der gemeinsamen Trägerschaft von,8-' und,ogs' eine Mehrfachnutzung insbesondere der Räume im so genannten Betreuungshaus möglich. Zusammenfassung der Schulraumsituation an der GGS Waldniel im Schuljahr 29/ (vgl. Schulraumbilanz im Anhang): Bedarf Schuljahr 29/ Bestand + Abweichung 9 Unterrichtsräume 9 UR 4 Mehrzweckräume 2 MZ ~- -2 Saldo -2 folgende Räume sind nicht in den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen enthalten: 524 m 2 Räume Betreuung, 64 m 2 Küche, Speiseraum zusammen 434 m 2 -» m 2 Saldo -254 m 2 o6.o6.2oii Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite 9

24 E 4.2. Gemeinschaftsgrundschule Amern Die GGS Amern ist in einem zweigeschossigen Gebäude, das teilweise noch mit einem für Unterrichtszwecke genutzten Kellergeschoss versehen ist untergebracht. An dem Gebäude waren bei der Begehung keine baulichen Mängel erkennbar, die eine Nutzung über den mittelfristigen Planungszeitraum hinaus ausschließen würden. Für den Sportunterricht stehen im Schuljahr 29/ Übungsstunden in der Turnhalle Geneschen (eine Übungseinheit) und in der Turnhalle Bahnstraße (eine Übungseinheit) zur Verfügung. An der GGS Amern wurden im Schuljahr 29/ zum Stichtag mit 299 Kindern 3 Klassen gebildet. Außerdem nahmen an der GGS Amern zu Beginn des Schuljahres 29/ 48 Kinder an dem eingerichteten Betreuungsangebot,Verlässliche Grundschule von acht bis eins' (,8-') und 49 Kinder an dem eingerichteten Betreuungsangebot,Offene Ganztagsschule - Primarstufe' (,OGS' ) teil. Es waren insgesamt 32,44% der Schülerinnen und Schüler der Schule in einer Betreuungsmaßnahme. Die Schülerinnen und Schüler verteilten sich in etwa wie folgt auf die gebildeten Klassen: Klasse Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 gesamt acht bis eins' OGS a zus. b c ,44% d Summe Kinder Kinder 49 der Kinder in Betreuungsmaßnahmen Aus der Gegenüberstellung von Raumbedarf und Raumbestand (vgl. ausführliche Schulraumbilanz im Anhang) ergab sich im Schuljahr 29/ im Unterrichtsbereich ein Überhang von einem Mehrzweckraum. Für den Betreuungsbereich ergibt sich auf der Grundlage der angenommenen Flächenfaktoren ein nur sehr geringfügiges flächenmäßiges Defizit. Seite 2 Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ n

25 komnlan plan Zusammenfassung der Schulraumsituation an der GGS Amern im Schuljahr 29/ (vgl. Schulraumbilanz im Anhang): Bedarf Schuljahr 29/ Bestand + Abweichung 3 Unterrichtsräume 3 UR + 3 Mehrzweckräume 4 MZ Saldo + l folgende Räume sind nicht in den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen enthalten: 243 m 2 Räume Betreuung, zusammen 73 m 2 Küche, Speiseraum 33 m 2 * -3 m 2 Saldo -3 m Europaschule Schwalmtal - Gemeinschaftshauptschule Die Europaschule ist in einem zweigeschossigen Altbau und einem ebenfalls zweigeschossigen Neubau untergebracht. Beide Bauteile sind mit einem für Unterrichtszwecke genutzten Untergeschoss versehen. An den Gebäuden waren bei der Begehung keine baulichen Mängel erkennbar, die eine Nutzung über den mittelfristigen Planungszeitraum hinaus ausschließen würden. Für den Sportunterricht stehen im Schuljahr 29/ Übungsstunden in der eigenen Turnhalle (eine Übungseinheit) und Übungsstunden in der Großsporthalle Dülkener Straße (drei Übungseinheiten) zur Verfügung. An der GHS Europaschule Schwalmtal wurden im Schuljahr 29/ zum Stichtag mit 36 Schülern 6 Klassen gebildet. Die Schülerinnen und Schüler verteilten sich in etwa wie folgt auf die gebildeten Klassen: Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite 2

26 p Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse gesamt a b c Summe Aus der Gegenüberstellung von Raumbedarf und Raumbestand (vgl. ausführliche Schulraumbilanz im Anhang) ergab sich im Schuljahr 29/ im Unterrichtsbereich im Saldo ein Überhang von zwei für Unterrichtszwecke geeigneten Räumen. Zusammenfassung der Schulraumsituation an der GHS Europaschule Schwalmtal im Schuljahr 29/ (vgl. Schulraumbilanz im Anhang): Bedarf Schuljahr 29/ Bestand Abweichung (dreizügiges Fachraumprogramm) 6 Unterrichtsräume 7 UR + Fachraum Informatik - + 3* Fachraum Naturwiss. 3 4 Fachraum Arbeitslehre Fachraum Musischer Ber. - Mehrzweckraum 4 MZ - +3 Saldo + 2 * Raumprogramm schulformspezifisch um einen Raum gekürzt Seite 22 Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ n

27 E 4.4. Janusz Korczak-Realschule Schwalmtal Die Janusz Korczak-Realschule ist in einem zweigeschossigen Hauptgebäude mit einem ebenfalls zweigeschossigen Erweiterungsbau untergebracht. Beide Bauteile sind mit einem teilweise für Unterrichtszwecke genutzten Untergeschoss versehen. An den Gebäuden waren bei der Begehung keine baulichen Mängel erkennbar, die eine Nutzung über den mittelfristigen Planungszeitraum hinaus ausschließen würden. Für den Sportunterricht stehen im Schuljahr 29/ Übungsstunden in der Großsporthalle Dülkener Str. (drei Übungseinheiten) und in der Sporthalle Sechs Linden (zwei Übungseinheiten) zur Verfügung. An der Janusz Korczak-Realschule wurden im Schuljahr 29/ zum Stichtag mit 868 Schülern 3 Klassen gebildet. Die Schülerinnen und Schüler verteilten sich in etwa wie folgt auf die gebildeten Klassen: a b c d e Summe Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse gesamt 868 Aus der Gegenüberstellung von Raumbedarf und Raumbestand (vgl. ausführliche Schulraumbilanz im Anhang) ergab sich im Schuljahr 29/ im Unterrichtsbereich im Saldo ein Fehlbedarf von acht für Unterrichtszwecke geeigneten Räumen. o6.o6.2on Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite 23

28 E Zusammenfassung der Schulraumsituation an der Janusz Korczak- Realschule im Schuljahr 29/ (vgl. Schulraumbilanz im Anhang): Bedarf Schuljahr 29/ (fünfzügiges Fachraumprogramm) 3 Unterrichtsräume 2 Fachraum Informatik 6 Fachraum Naturwiss. 3* Fachraum Arbeitslehre 4 Fachraum Musischer Ber. Bestand 27 UR Mehrzweckraum MZ -- Saldo Abweichung * Raumprogramm schulformspezifisch um einer i Raum gekürzt 4.5 St. Wolfhelm-Gymnasium Schwalmtal Das St. Wolfhelm-Gymnasiums ist in einem zweieinhalbgeschossigen Altbau ( überwiegend von der Sek. II genutzt) und in einem bis zu viergeschossigen Gebäude untergebracht. Außerdem werden einige Räume im Untergeschoss für schulische Zwecke genutzt. An den Gebäuden waren bei der Begehung keine baulichen Mängel erkennbar, die eine Nutzung über den mittelfristigen Planungszeitraum hinaus ausschließen würden. Für den Sportunterricht stehen im Schuljahr 29/ Übungsstunden in der Großsporthalle Dülkener Straße (drei Übungseinheiten) zur Verfügung. Seite 24 Schulentwicklungspianung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ n

29 konnplan i Am St. Wolfhelm-Gymnasium wurden im Schuljahr 29/ zum Stichtag mit 95 Schülern 26 Klassen gebildet, für die Sek. II werden bei insgesamt 246 Schülern 2 fiktive Kurse angerechnet. Die Schüler verteilten sich in etwa wie folgt auf die gebildeten Klassen bzw. angerechneten Kurse: Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse Sek. I a b c d e 26 3 Summe Jgst. Jgst. 2 Jgst. 3 Sek. II gesamt 95 Aus der Gegenüberstellung von Raumbedarf und Raumbestand (vgl. ausführliche Schulraumbilanz im Anhang) ergab sich im Schuljahr 29/ im Unterrichtsbereich im Saldo ein Fehlbedarf von sieben für Unterrichtszwecke geeigneten Räumen. o6.o6.2ou Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite 25

30 E Zusammenfassung der Schulraumsituation am St. Wolfhelm- Gymnasium im Schuljahr 29/ (vgl. Schulraumbilanz im Anhang): Bedarf Schuljahr 29/ Bestand Abweichung (vierzügiges Fachraumprogramm) SI 26 Unterrichtsräume 26 UR Fachraum Informatik 5 Fachraum Naturwiss * Fachraum Arbeitslehre 2 Fachraum Musischer Ber Mehrzweckraum MZ -+ Sil 2 Unterrichtsräume 9 UR -3 Fachraum Informatik - 4 Fachraum Naturwiss. 3-2 Fachraum Arbeitslehre - Fachraum Musischer Ber. MZ - Schüleraufenthalt SAH Saldo * Raumprogramm schulformspezifisch um drei Räume gekürzt Seite 26 Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ u

31 kom plan 4.6 Schule an der Schwalm - Förderschule Die Schule an der Schwalm ist in einem zweigeschossigen Gebäudekomplex untergebracht, außerdem stehen zwei Räume in einem Pavillongebäude zur Verfügung. An den Gebäuden waren bei der Begehung keine baulichen Mängel erkennbar, die eine Nutzung über den mittelfristigen Planungszeitraum hinaus ausschließen würden. Für den Sportunterricht stehen im Schuljahr 29/ Übungsstunden in der eigenen Turnhalle (eine Übungseinheit) und in der Turnhalle Bahnstraße (eine Übungseinheit) zur Verfügung. An der Schule an der Schwalm wurden im Schuljahr 29/ zum Stichtag mit 36 Schülern Klassen gebildet. An der Schule an der Schwalm werden die Klassen als Unter-, Mittel- und Oberstufe (U,M,) bezeichnet. Die Schüler verteilten sich in etwa wie folgt auf die gebildeten Klassen: Klasse Ul Klasse U2 Klasse Ml Klasse M2 Klasse M3 gesamt Klasse M4 Klasse M5 Klasse Ol Klasse 2 Klasse An der Schule an der Schwalm war außerdem das Betreuungsangebot Offene Ganztagsschule" (OGS) mit 43 Kindern in vier Gruppen eingerichtet. Aus der Gegenüberstellung von Raumbedarf und Raumbestand (vgl. ausführliche Schulraumbilanz im Anhang) ergab sich im Schuljahr 29/ im Unterrichtsbereich im Saldo ein Fehlbedarf von fünf für Unterrichtszwecke geeigneten Räumen. Im Betreuungsbereich ergab sich ein leichter flächenmäßiger Überhang von 5 m ii Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite 27

32 E Zusammenfassung der Schulraumsituation an der Schule an der Schwalm im Schuljahr 29/ (vgl. Schulraumbilanz im Anhang): Bedarf Schuljahr 29/ Bestand -+ Abweichung (einzügiges Fachraumprogramm) Unterrichts-/Gruppenräume UR -+ Fachraum Informatik Mehrzweckraum MZ - Testraum TR - Fachraum Naturwiss. - 3 Fachraum Arbeitslehre -2 2 Werkraum - Mehrzweckraum Saldo MZ 2 m 2 Gruppen-/Speiseräume OGS 25 m m 2 Seite 28 Schulentwicklungsplanung Schwalmtal - Fortschreibung 2/ u

33 El 5. Daten zur Entwicklung und zum Stand des Schulwesens in der Gemeinde Schwalmtal 5. Primarstufe Im Bereich der Primarstufe hat sich das schulische Angebot im Gebiet der Gemeinde Schwalmtal in den vergangenen Jahren (seit Aufstellung des letzten Schulentwicklungsplans im Jahr 997) dahingehend verändert, dass die bisherige Grundschule Hehler aufgelöst wurde. Somit befinden sich in der Trägerschaft der Gemeinde Schwalmtal gegenwärtig zwei Grundschulen, die beide als Gemeinschaftsgrundschulen (GGS) geführt werden. Im Einzelnen umfasst das Angebot: GGS Waldniel GGSAmern. 5.. Entwicklung der Schülerzahlen 997/98-29/ Seit der letzten Fortschreibung des Schulentwicklungsplans hat sich die Zahl der Grundschüler in der Gemeinde Schwalmtal insgesamt stark rückläufig entwickelt. Sie reduzierte sich von.9 im Schuljahr 997/98 auf 794 im Schuljahr 29/, was einem Rückgang um 27,2 % entspricht. Von dieser Entwicklung ist vor allem die Grundschule Amern betroffen, während die Grundschule Waldniel eine recht stabile Schülerzahl aufweist. Eine Ursache für die ungleichmäßige Entwicklung dürfte in der Auflösung der Grundschule Hehler zu sehen sein, da die Schüler aus dem ehemaligen Einzugsbereich Hehler heute die GGS Waldniel besuchen. Gegenwärtig erreichen bzw. überschreiten beide Grundschulen im Gemeindegebiet Schwalmtal die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße (Einzügigkeit); die Grundschule Waldniel ist mit gegenwärtig ca. 5 Grundschülern sogar eine der größten im Land Nordrhein-Westfalen. Einen differenzierten Überblick über die Entwicklung der Schülerzahlen an den einzelnen Schulstandorten vermitteln Tab. 5 und Abb ii Schulentwicklungsplanung Gem. Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite 29

34 El Tab. 5: Entwicklung der Schülerzahlen/Primarstufe - Schuljahr 997/98-29/ - Schule GGS Waldniel GGS Amern Schülerzahl Schuljahr 997/ Schülerzahl Schuljahr 29/ Veränderung in% - 4,% - 4, % GGS Hehler 77 Summe Grundschulen ,2% Abb. 4: Entwicklung der Schülerzahlen/Primarstufe - Schuljahr 997/98-29/ F i i i GGS Waldniel GGS Amern GGS Hehler Gemeinde Schwalmtal 5..2 Klassenfrequenzen Die Klassenfrequenz stellt die Maßzahl dar für die durchschnittliche Größe der gebildeten Klassen. Die gegenwärtig geltenden Vorgaben für die Klassenbildung sehen im Bereich der Primarstufe folgende Richtwerte vor: Grundschule: 24 Schüler je Klasse. Seite 3 Schulentwicklungsplanung Gem. Schwalmtal - Fortschreibung 2/ 7.6.2u

35 El Dabei ist eine Bandbreite von 8-3 Schülern je Klasse zulässig. Folgende Klassenfrequenzen werden an den einzelnen Grundschulen in Schwalmtal im Schuljahr 29/ erreicht: - GGS Waldniel - GGS Amern Summe Grundschulen 26, Schüler je Klasse 23, Schüler je Klasse 24,8 Schüler je Klasse Somit wird der vorgegebene Richtwert an der Grundschule Waldniel leicht überschritten Erreichbarkeit und Schülerbeförderung Von den 794 Schülern in der Primarstufe wurde im Schuljahr 29/ etwa ein Drittel der Schüler in der Primarstufe zum Unterricht befördert. Bezogen auf die einzelnen Schulstandorte ergab sich folgendes Bild: Tab. 6: Schülerbeförderung an den einzelnen Grundschulen Schule OPNV Schülerzahl Schülerspezialverkehr Taxi Summe GGS Waldniel (32,7 %) (,2 %) 63 (32,9 %) GGS Amern 299 (,3 %) 85 (28,4 %) 9 (3, %) 95 (3,8 %) Summe Beförderungen 794 (, %) 247 (3, %) (,3 %) 258 (32,5 %) 5..4 Ausländische Schüler/Schüler mit Migrationshintergrund Im Schuljahr 29/ haben von den 794 Schülern und Schülerinnen an den beiden Grundschulen in der Gemeinde Schwalmtal 9 Schüler eine ausländische Nationalität; dies entspricht einer Quote von 2,4 %. Davon werden 4 Schüler (Anteil = 2,8 %) an der GGS Waldniel und 5 Schüler (Anteil =,7 %) an der GGS Amern beschult ii Schulentwicklungsplanung Gem. Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite 3

36 E 5.2 Sekundarstufe Im Bereich der Sekundarstufe hat sich das schulische Angebot im Gebiet der Gemeinde Schwalmtal im Berichtszeitraum nicht verändert. Das Angebot umfasst somit im Einzelnen folgende Einrichtungen: eine Hauptschule: eine Realschule: ein Gymnasium: Europaschule Schwalmtal Janusz-Korczak-Realschule Schwalmtal Gymnasium St. Wolfhelm Schwalmtal Entwicklung der Schülerzahlen 997/98-29/ Im Zeitraum seit 997/98 ist das Schüleraufkommen im Bereich der Sekundarstufe insgesamt um 4,8 % gesunken. Diese negative Entwicklung betrifft allerdings nur die Hauptschule, die fast 3 % ihrer Schüler verloren hat. An der Realschule und am Gymnasium sind die Schülerzahlen dagegen relativ stabil geblieben. Einen Überblick vermitteln Tab. 7 und Abb. 5. Tab. 7: Entwicklung der Schülerzahlen in der Sekundarstufe - Schuljahr 997/98-29/ - Schule Schülerzahl Schuljahr 997/98 Schülerzahl Schuljahr 29/ Veränderung in% Hauptschule Schwalmtal ,2% Janusz-Korczak-Realschule ,% St. Wolfhelm-Gymnasium - dav. Sek. I - dav. Sek.n ,7% + 3,5% - 6,5% Summe Sek. I + n ,8% Seite 32 Schulentwicklungsplanung Gem. Schwalmtal - Fortschreibung 2/ 7.6.2

37 Abb. 5: Entwicklung der Schülerzahlen in der Sekundarstufe - Schuljahr 997/98-29/ - komplan i T »JoJ. ~ 3 2 Hauptschule Realschule Gymnasium Schulwahlverhalten Da das Schüleraufkommen an den Schulen der Sekundarstufe in erster Linie durch die Wahl der Schulform am Ende der Primarstufe bestimmt wird, ist die Entwicklung dieses Indikators in den vergangenen Jahren näher analysiert worden. Die Ergebnisse sind für die Gemeinde Schwalmtal in Tab. 8. und für die zwei Grundschulen in den Tab differenziert dargestellt. Dabei ist es bemerkenswert, dass trotz des kompletten gegliederten Schulangebots in der Gemeinde Schwalmtal die Zahl der Auspendler recht hoch ist und im Durchschnitt der vergangenen Jahre eine Größenordnung von etwa 27 % erreicht - mit leicht steigender Tendenz: Schuljahr 27/8: 24,3 % Schuljahr 28/9: 25,8 % Schuljahr 29/: 28,5 % Schuljahr 28/9: 26,5 % Schuljahr 29/: 29,9 % 7.6.2ii Schulentwicklungsplanung Gem. Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite 33

38 El Tab. 8.: Entwicklung der Übertrittszahlen von der Primarstufe zu den Schulen der Sekundarstufe in der Gemeinde Schwalmtal Jahr 27/8 28/9 29/ 2/ 2/2 Durchschnitt Gewichtet HS Schwalmtal 45 /7,9% 3 /2,7% 25/,% 3 /4,7% 22 /2,4% 3,8 % 3,2 % RS Schwalmtal 83/33,% /4,2% 78 /34,5% 7 /34,3% 59 /33,3 % 35,3 % 34,8 % 6 /24,3% 47 /9,3% 57 /25,2% 48 /23,5% 43 /24,3% 23,3 % 23,5 % GY Schwalmtal Schulform Gesamtschule 24/ 9,6% 35 /4,4% 28/2,4% 28/3,7% 25/4,% 2,8 % 3,4 % FS Schwalmtal /,4 % - 2 /, % -,3 %,5 % Sonstige Auswärtige 37 /4,7% 3 /2,4% 38 /6,8% 26 /2,8% 28 /5,8% 4,5 % 4,6 % Summe ,%,% Tab. 8.: GGS Amern Jahr 27/8 28/9 29/ 2/ 2/2 HS Schwalmtal RS Schwalmtal GY Schwalmtal Gesamt schule FS Schwalmtal Sonstige Ausw Summe Tab. 8.2: GGS Waldniel Jahr 27/8 28/9 29/ 2/ 2/2 HS Schwalmtal RS Schwalmtal GY Schwalmtal Gesamt schule FS Schwalmtal Sonstige Ausw Summe Seite 34 Schulentwicklungsplanung Gem. Schwalmtal - Fortschreibung 2/ 7.6.2

39 El Klassenfrequenzen Die Vorgaben für die Klassenbildung an den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und II sehen gegenwärtig folgende Richtwerte vor: - Hauptschule: Richtwert: 24 Höchstwert: 3 Bandbreite: Realschule: Richtwert: 28 Höchstwert: 3 (ab vierzügig: 29) Bandbreite: Gymnasium/Sek. I: Richtwert: 28 Höchstwert: 3 (ab vierzügig: 29) Bandbreite: " Sek. II: Richtwert: 9,5 Im Schuljahr 29/ betragen die Klassenfrequenzen an den Sekundärschulen in der Gemeinde Schwalmtal: - Europaschule Schwalmtal: 22,6 Schüler je Klasse - Janusz-Korczak-Realschule: 28,9 Schüler je Klasse - Gymnasium St. Wolfhelm (Sek. I): 27, Schüler je Klasse Damit liegen die durchschnittlichen Klassengrößen im Schuljahr 29/ an allen drei Sekundärschulen relativ nahe am Richtwert Ausländische Schüler Im Schuljahr 29/ haben von den 2.8 Schülern und Schülerinnen an den drei Schulen der Sekundarstufe I und II in der Gemeinde Schwalmtal 68 Schüler eine ausländische Staatsbürgerschaft; dies entspricht einer Quote von 3, %. Bezogen auf die einzelnen Schulformen ist die Zahl der ausländischen Schüler traditionell an der Hauptschule mit 8,3 % am höchsten; am Gymnasium mit knapp 2 % dagegen am geringsten. o7.o6.2ou Schulentwicklungsplanung Gem. Schwalmtal - Fortschreibung 2/ Seite 35

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