Die Stadt Goch als Schulträger. Die Stadt Goch als Schulträger
|
|
- Walther Lichtenberg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Stadt Goch als Schulträger 1
2 Gliederung der Präsentation: Gesetzliche Grundlagen Zuständigkeiten Stadt Goch als Schulstandort Inklusion 2
3 Gesetzliche Grundlagen GG Artikel 7 (1): Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates. LV NRW Artikel 8 (3): Das Land und die Gemeinden haben die Pflicht, Schulen zu errichten und zu fördern. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Landes. Die Schulaufsicht wird durch hauptamtlich tätige, fachlich vorgebildete Beamte ausgeübt. Schulgesetz NRW Neunter Teil ( 86 91) 3
4 Oberste Schulaufsichtsbehörde Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) Obere Schulaufsichtsbehörden Schulabteilungen der Bezirksregierungen zuständig für alle Schulformen Untere Schulaufsichtsbehörden 54 Schulämter für die Kreise und Städte zuständig für Grundschulen, Hauptschulen, Förderschulen 4
5 Innere und äußere Schulangelegenheiten Innere Schulangelegenheiten: Bildungs- und Erziehungsarbeit Lehrkräfte Sozialpädagogen Erzieher Staatliches Schulamt Äußere Schulangelegenheiten: Schulgebäude errichten und unterhalten Sachmittelausstattung Lehr- und Lernmittel Verwaltungspersonal Kommunales Schulverwaltungsamt 5
6 Konkrete Aufgaben des Schulträgers Errichtung, Aufhebung und Veränderung (z.b. Erweiterung, Zusammenlegung) von Schuleinrichtungen Beschaffung und Unterhaltung/Bewirtschaftung des notwendigen Schulraums durch Bau oder Anmietung Bewirtschaftung (Strom, Heizung, Reinigung usw.) Einrichtung und Ausstattung der Schulgebäude einschl. Mensen Bereitstellung der Lehr- und Lernmittel Namensgebung von Schulen Organisation und Finanzierung des Schülertransportes 6
7 Konkrete Aufgaben des Schulträgers Gestellung des Verwaltungspersonals Durchführung von Betreuungsangeboten Mitwirkung in der Schulkonferenz 7
8 Schulformen in der Stadt Goch Grundschulen Hauptschulen, davon 1 Ganztagshauptschule Realschule Gymnasium Förderschulen Bischhöfliches Gymnasium ( Internat ) Gesamtschule 8
9 Stadt Goch als Schulträger für: 5 Grundschulen an 6 Standorten 2 Hauptschulen, davon 1 Ganztagsschule 1 Realschule 1 Gymnasium 1 Förderschule Mitglied im Zweckverband Gesamtschule Mittelkreis 9
10 Es folgen die einzelnen Schulen mit Angaben: Schülerzahl Betreuungsangebote ( Teilnehmer ) 10
11 Die Schulen in Goch Gemeinschaftsgrundschule Niers-Kendel Schulleiterin: Dagmar Wintjens Standorte Asperden und Kessel Schülerzahl: ca. 220 Zügigkeit: 2 Betreuungsmaßnahme: Offener Ganztag Teilnehmer: ca. 76 Träger: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kleve 11
12 Die Schulen in Goch Gemeinschaftsgrundschule St. Georg Schulleiterin: Heike Schwartze Schülerzahl: ca. 280 Zügigkeit: 3 Betreuungsmaßnahme: Offener Ganztag Teilnehmer: ca. 76 Träger: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kleve 12
13 Die Schulen in Goch Gemeinschaftsgrundschule Arnold-Janssen Schulleiterin: Kirsten Wamers Schülerzahl: ca. 235 Zügigkeit: 2 Betreuungsmaßnahme: Offener Ganztag Teilnehmer: ca. 120 Träger: Caritasverband Kleve 13
14 Die Schulen in Goch Gemeinschaftsgrundschule Freiherr-von-Motzfeld Schulleiterin: Frau Leuwer-Niewerth Schülerzahl: ca. 265 Zügigkeit: 3 Betreuungsmaßnahme: Offener Ganztag Teilnehmer: ca. 64 Träger: Arbeiterwohlfahrt Kleve 14
15 Die Schulen in Goch Kath. Bekenntnisgrundschule Liebfrauen Schulleiterin: Frau Carolin Fink Schülerzahl: ca. 278 Zügigkeit: 3 Betreuungsmaßnahme: Offener Ganztag Teilnehmer: ca. 232 Träger: Förderverein Liebfrauenschule 15
16 Die Schulen in Goch Gemeinschaftsgrundschule Freiherr-von-Motzfeld Schulleiterin: Frau Leuwer-Niewerth Schülerzahl: ca. 265 Zügigkeit: 3 Betreuungsmaßnahme: Offener Ganztag Teilnehmer: ca. 64 Träger: Arbeiterwohlfahrt Kleve 16
17 Die Schulen in Goch GHS Gustav-Adolf Schulleiter: Herr Franz van Beek Schülerzahl: ca. 314 Zügigkeit: 3 Schulform Ganztagsschule 17
18 Die Schulen in Goch GHS St. Martin Schulleiterin: Frau Flores Schülerzahl: 192 Zügigkeit: 2 Betreuungsmaßnahme: Pädagogische Übermittagsbetreuung Teilnehmer: ca. 11 Träger: Caritasverband Kleve 18
19 Die Schulen in Goch Leni-Valk-Realschule Schulleiterin: Frau Ursula Arens Schülerzahl: ca. 572 Zügigkeit: 3 Betreuungsmaßnahme: Pädagogische Übermittagsbetreuung Teilnehmer: ca. 47 Träger: Arbeiterwohlfahrt Kleve 19
20 Die Schulen in Goch Städt. Gymnasium Schulleiter: Herr Dr. Christoph Peters Schülerzahl: ca. 814 Zügigkeit: - Betreuungsmaßnahme: Pädagogische Übermittagsbetreuung Teilnehmer: ca. 28 Träger: Arbeiterwohlfahrt 20
21 Die Schulen in Goch Förderschule Pestalozzi Komm. Schulleiter: Herr Kleinengrothe Schülerzahl: ca 91 Zügigkeit: Betreuungsmaßnahme: Pädagogische Übermittagsbetreuung/OGATA Teilnehmer: ca. 34 Träger: Arbeiterwohlfahrt Kleve 21
22 Inklusion - eine Aufgabe im Spannungsfeld zwischen Kind, Struktur, Recht und Ressource - 22
23 Inklusion 23
24 UN-Behindertenrechtskonvention Die UN-BRK basiert auf den zentralen Menschenrechtsabkommen der UN und konkretisiert die dort verankerten Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Die UN- BRK verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und garantiert die bürgerlichen, politischen und wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. 24
25 UN-Behindertenrechtskonvention Kein Sonderrecht für behinderte Menschen Präzisierung der bestehenden Menschenrechte mit Blick auf die besondere Situation behinderter Menschen Diskriminierung/ Benachteiligung behinderter Menschen wird definiert als Menschenrechts-verletzung 25
26 UN-Behindertenrechtskonvention Auswirkungen auf das Schulsystem Artikel 24 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen möglichst in örtlicher Gemeinschaft zur Schule gehen können (Art. 24 Abs. 2b) 26
27 9. Schulrechtsänderungsgesetz 27
28 9. Schulrechtsänderungsgesetz Schulgesetzliche Verankerung des Rechtsanspruches auf Unterricht in der allg. Schule auch für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf. (Klasse 1 und Klasse 5) Inkrafttreten des Schulgesetzes ( ) 28
29 HERAUSFORDERUNG DER ZUKUNFT: Rahmenkonzept Förderschulen Gemeinsames Lernen im Kreis Kleve 29
30 Rahmenkonzept Förderschulen Inklusionsentwicklung Daten und Fakten Rahmenkonzept 30
31 Daten und Fakten Schüler im Gemeinsamen Unterricht Primarstufe Sekundarstufe I Sj 09/10 Sj 10 /11 Sj 11 /12 Sj 12 /13 Sj 13 / 14 31
32 Rahmenkonzept Förderschulen Drei Förderzentren in Kreisträgerschaft im Bereich der Förderschwerpunkte LE / ES / SQ 32
33 Konkretisierung Förderschule Nordkreis Förderschule Mittelkreis Förderschule Südkreis 33
34 Ein gemeinsames Ringen? Sonderpäd. Qualitätsstandards Schwerpunktschulen Integrationshelfer Schülerspezialverkehr Barrierefreiheit 34
35 PERSPEKTIVEN UND HANDLUNGSFELDER - für Schulaufsicht, Schulen, Schulträger - 35
36 Inklusion an Gocher Schulen Zum Schuljahr 2014/15 werden Kinder mit Förderbedarf an folgenden Schulen gefördert: GGS St. Georg 34 Freiherr-Von-Motzfeld 2 GHS Gustav-Adolf 33 GHS St. Martin 11 Leni-Valk-Realschule 4 Gesamtschule 11 36
37 Handlungsfelder Schulaufsicht Personaleinsatzmanagement: Herausforderung LES- Stellenbudget Sicherung der sonderpädagogischen Qualitätsstandards Verteilung der Schüler Beratung des Schulträgers Auf- und Ausbau von tragfähigen Kommunikationsstrukturen Vernetzung aller am Prozess beteiligten Institutionen 37
38 Handlungsfelder für Schulen und Lehrkräfte Sonderpädagogen: Öffnung Berufsperspektive allgemeine Schule Kooperation mit außerschulischen Kooperationspartnern Schulen: Erziehungskonsens Allgemeine Lehrkräfte: Öffnung SuS mit sonderpäd. Förderbedarf Allgemeine Lehrkräfte: Individuelle Förderung in heterogenen Lerngruppen Schulen: Unterrichtsentwicklung 38
39 Handlungsfelder Schulträger Elternwahlrecht Bildung von Schwerpunktschulen versus flächendeckende Verteilung Infrastrukturelle Prüfung Nicht-pädagogisches Personal Schülerbeförderung Bauliche Anpassungen 39
40 Zeit für Fragen 40
Niederschrift über die 1. öffentliche Sitzung des Schulausschusses am Dienstag, , 18:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Markt 2, Goch
Niederschrift über die 1. öffentliche Sitzung des Schulausschusses am Dienstag, 30.09.2014, 18:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Markt 2, Goch Unter dem Vorsitz von Ratsmitglied Engeline Aymans sind
MehrHandlungsfelder für Schulträger. Focus: Förderschulen
INKLUSION IM KREIS KLEVE Handlungsfelder für Schulträger Focus: Förderschulen Schulausschuss Stadt Goch: 07.03.13 Die Auftraggeber Förderschwerpunkte in NRW 43 % Lernen (LE) 15 % Emotionale und soziale
MehrUN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung
MehrEin Vorschlag der Förderschulaufsicht für den Kreis Kleve
RAHMENKONZEPT ZUR ZUKUNFT DER FÖRDERSCHULEN IM KREIS KLEVE Ein Vorschlag der Förderschulaufsicht für den Kreis Kleve INTENTION DER SCHULAUFSICHT Transparenz schaffen Perspektiven aufzeigen für Schüler,
MehrBegründung des Regierungsentwurfs zu 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Begriffswandel von der Integration zur Inklusion bedeutet, dass es nicht mehr darum gehen kann, Menschen zur Teilhabe an einem Regelsystem zu befähigen, sondern dieses Regelsystem so einzurichten,
MehrWorkshop. Überlieferung aus Schulverwaltung und Schulen. Staatlich und kommunal: Verwaltungsstrukturen im Bereich Schule
Workshop Überlieferung aus Schulverwaltung und Schulen Staatlich und kommunal: Verwaltungsstrukturen im Bereich Schule Name der Referentin: Ursel Schraa /Bezirksregierung Münster LWL Archivamt für Westfalen
MehrEin Vorschlag der Förderschulaufsicht für den Kreis Kleve.
RAHMENKONZEPT ZUR ZUKUNFT DER FÖRDERSCHULEN IM KREIS KLEVE Ein Vorschlag der Förderschulaufsicht für den Kreis Kleve. Im Rahmen der Inklusionsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland sind die Bundesländer
MehrEinführung: Das Schulrecht NRW im Überblick 1
Inhaltsübersicht Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XV Einführung: Das Schulrecht NRW im Überblick 1 Erstes Kapitel: Vom Auftrag der Schule und ihrer Stellung im Recht 1 1 Was vorab zu sagen ist 1 2 Warum
MehrEmpfehlungen zu zentralen Fragestellungen bei der. Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Empfehlungen zu zentralen Fragestellungen bei der 02. Dezember 2016 Seite 1 von 10 Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes
MehrRAHMENKONZEPT ZUR ZUKUNFT DER FÖRDERSCHULEN IM KREIS KLEVE
RAHMENKONZEPT ZUR ZUKUNFT DER FÖRDERSCHULEN IM KREIS KLEVE Ein Vorschlag der Förderschulaufsicht für den Kreis Kleve. Im Rahmen der Inklusionsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland sind die Bundesländer
MehrWie man besondere Bedürfnisse in einer Schule unterrichtet
Quantitative Entwicklung des Gemeinsamen Lernens im Kreis Unna erfasster Zeitraum: Schuljahr 8/9 Schuljahr / Haftungsausschluss Die Inhalte dieser Broschüre wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert
MehrQuantitative Entwicklung des Gemeinsamen Lernens im Kreis Unna
Quantitative Entwicklung des Gemeinsamen Lernens im Kreis Unna Schuljahr 8/9 Schuljahr / Haftungsausschluss Die Inhalte dieser Broschüre wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und implementiert.
MehrMinisterium, Bezirksregierungen, Schulämter Schulverwaltung als Überlieferungsthema im Landesarchiv NRW
Bastian Gillner / Jens Heckl Ministerium, Bezirksregierungen, Schulämter Schulverwaltung als Überlieferungsthema im Landesarchiv NRW 67. Westfälischer Archivtag, Gladbeck, 17./18. März 2015 2015 Objekte
MehrIrisschule LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung
Irisschule LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung Förderung blinder, sehbehinderter und mehrfachbehindert-sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher im Münsterland
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrNeuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Sc!iulen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Bildung NRW, 4fü 90 Düsseldorf /15', OktOber 2018 Seite 1 von 6 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold,
MehrHerzlich Willkommen INKLUSION MACHT (GRUND)SCHULE KITA UND DANN? Informationsveranstaltung 23. September 2014
Herzlich Willkommen INKLUSION MACHT (GRUND)SCHULE KITA UND DANN? Informationsveranstaltung 23. September 2014 Inhalte 1. Begrüßung 2. Rechtliche Grundlagen und Umsetzungen für Krefeld 3. Vorstellung möglicher
MehrBildung für Berlin. Beispiele für Gruppen, die im Bildungsbereich ausgeschlossen oder marginalisiert sind
Inklusion - eine Schule für alle! Steglitz-Zehlendorf macht sich auf den Weg! Marion Thiel-Blankenburg Januar 2011 Beispiele für Gruppen, die im Bildungsbereich ausgeschlossen oder marginalisiert sind
MehrVerordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013
Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013 Auf Grund des 82 Absatz 10 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S.
MehrAuf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem
Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem Düsseldorf, 14. Oktober 2011 1 Gesprächskreis Inklusion: Das Programm für den 14.10.2011 Teil A: Wo stehen wir heute? Teil B: An welchen weiteren Punkten arbeiten
MehrBürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans
Gemeinsam leben, gemeinsam lernen Olpe plus e.v. www.inklusion-olpe.de Bürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans Hintergrund unseres Antrages Seit dem 26.03.2009 ist die UN-Konvention über die
MehrGrundwissen Schulpauschale
Grundwissen Schulpauschale Vollversammlung der Schulpflegschaftsvorsitzenden am 4. Juni 2013 in Düren Christian Canzler - Grundwissen Schulpauschale 4. Juni 2013 Kreishaus Düren 1 I. Rechtlicher Rahmen
MehrUmsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern
Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Behinderung In der UN-BRK ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff Begriff umfasst für den schulischen Bereich behinderte Schülerinnen
MehrSchulentwicklungsplanung für den Bildungsstandort Gescher
Schulentwicklungsplanung für den Bildungsstandort Gescher 1 Vorwort Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung der räumlichen und sächlichen Ressourcen, um eine leistungsfähige Bildungslandschaft
MehrGemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht
Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht Dr. Stephan Boes 1 Folgende Aspekte des gemeinsamen Lernens werden aus statistischer
MehrWir in LEVERKUSEN machen SCHULE.
Wir in LEVERKUSEN machen SCHULE. Bildung ist unser Kapital 1 Die schulische Infrastruktur in Leverkusen ist weit gefächert 25 Grundschulen 4 Förderschulen 2 Hauptschulen 3 Realschulen 5 Gymnasien 1 Sekundarschule
MehrCHANCEN FÜR ALLE. NRW macht Schule
CHANCEN FÜR ALLE NRW macht Schule GEMEINSAM LERNEN Bildungschancen und -wege müssen länger offen bleiben, denn jedes Kind entwickelt sich anders. Im Sommer 2011 haben wir Grüne gemeinsam mit CDU und SPD
MehrSchulische Inklusion und Gemeinsames Lernen in Bielefeld
Schulische Inklusion und Gemeinsames Lernen in Bielefeld Informationsabend für ElternvertreterInnen am 27. Januar 2015 Bielefelder Rathaus, Großer Saal veranstaltet vom Schulamt für die Stadt Bielefeld
MehrRAHMENKONZEPT ZUR ZUKUNFT DER FÖRDERSCHULEN IM KREIS KLEVE
RAHMENKONZEPT ZUR ZUKUNFT DER FÖRDERSCHULEN IM KREIS KLEVE Ein Vorschlag der Förderschulaufsicht für den Kreis Kleve. Im Rahmen der Inklusionsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland sind die Bundesländer
MehrVorstellung des KsF-Albatros-Schule im Rahmen der Veranstaltung Inklusive Schulentwicklung Schritt für Schritt in die Praxis
Vorstellung des KsF-Albatros-Schule im Rahmen der Veranstaltung Inklusive Schulentwicklung Schritt für Schritt in die Praxis (Martin-Luther-King-Schule Münster, 13.November 2013) Kompetenzzentrum Albatros-Schule
MehrFachtagung -Schulsozialarbeit- Ein integraler Bestandteil von Ganztagsschule Workshop 10 Politische Perspektiven eröffnen! - Wie weiter?!
Fachtagung -Schulsozialarbeit- Ein integraler Bestandteil von Ganztagsschule Workshop 10 Politische Perspektiven eröffnen! - Wie weiter?! - Überblick über den aktuellen Stand Ganztagsschule (GTS) und Schulsozialarbeit
Mehr1. der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife), 2. ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss.
alt Auszug aus den geltenden Gesetzesbestimmungen Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) Vom 15. Februar 2005 neu Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im
MehrDAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010
Landtagsfraktion Hessen HESSENGERECHT. DAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010 www.spd-fraktion-hessen.de SPD-Fraktion im
MehrAuswirkungen des Artikel 24 der UN- Behindertenrechtskonvention auf die Arbeit der Pädagogen an allgemeinen und Förderschulen - Ausgangslage BRK
Auswirkungen des Artikel 24 der UN- Behindertenrechtskonvention auf die Arbeit der Pädagogen an allgemeinen und Förderschulen - Ausgangslage BRK - Ausgangslage in den Ländern - Entwicklungen in der Sonderpädagogik
MehrInklusion eine Herausforderung für jede Schule
Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Jeder Mensch ist so individuell wie sein Fingerabdruck Inklusion als Rechtsfrage Inklusion als Haltungsfrage Inklusion als Entwicklungsfrage Inklusion eine
MehrSchulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - Schulamt REK
Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und
MehrGemeinsam lernen. Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013
Gemeinsam lernen Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013 1.Pädagogische Zielsetzung Inklusion durch Kooperation mit der allgemeinen
MehrHerzlich willkommen. Ganztag gestalten
Herzlich willkommen zum Fachtag Ganztag gestalten Offene Ganztagsgrundschulen im Kreis Borken 17. Mai 2018 Flexibilisierung im neuen OGS-Erlass vom 16.02.2018 Irmgard Geukes, Schulamt für den Kreis Borken
MehrDer Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 7. November 2012 folgendes Gesetz beschlossen:
16/10 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 7. November 2012 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein-Westfalen
MehrLehrerbildungsforum Fö/ GS 2016
Lehrerbildungsforum Fö/ GS 2016 Informationen zu aktuellen Entwicklungen zur Umsetzung der schulischen Inklusion in Hessen Dok Nr. 2016-1532 Referat III.A.2 Projektbüro Inklusion C. König 1 Foto Quelle:
MehrHerausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft
Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Dienstbesprechung für Lehrkräfte in der Berufseinstiegsphase am 25.11.2015 Agenda Allgemeinbildende Schulen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen
MehrInformationsveranstaltung zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2013/2014 an den Weseler Grundschulen
Informationsveranstaltung zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2013/2014 an den Weseler Grundschulen 19.09.2012 1 Gliederung 1. Übersicht - Grundschulen in Wesel 2. Innere und äußere Schulangelegenheiten
MehrBerichtsvorlage Nr öffentliche Betreff: Inklusionskonzept für Dinslaken - aktueller Stand -
Stadt Dinslaken Der Bürgermeister Berichtsvorlage Nr. 1627 Beratungsfolge TOP Schulausschuss 06.02.2014 für öffentliche Sitzung Datum: 09.01.2014 bearbeitet von: Heidrun Kerz Fachdienst Schule und Sport
MehrHandlungsfelder Inklusion und Individuelle Förderung
Fachbereich: Zentrale Verwaltung Abteilung: 1.3 Dienstgebäude: Nassauerallee 15-23, Kleve Telefax: 02821 85-151 Ansprechpartner/in: Herr Fischer Zimmer-Nr.: O.334 Durchwahl: 02821 85-429 (Bitte stets angeben)
Mehr6. Landesweiter Integrationstag für Thüringen 24. März 2012 Schullandschaft in Jena Auf dem Weg zur Inklusion
6. Landesweiter Integrationstag für Thüringen 24. März 2012 Schullandschaft in Jena Auf dem Weg zur Inklusion Katja Koch (Bildungskoordinatorin) René Ehrenberg (Leiter Bildungsservice) Gliederung 1. Jena
MehrInklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo
FACHTAGUNG der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo Michael Eibl, Direktor der Katholischen
MehrBildungspolitik in Brandenburg
Bildungspolitik in Brandenburg Probleme der Transformation eines Bildungssystems unter den Bedingungen des demografischen Wandels 1991 bis 2020 Bildungssoziologie und politik im Überblick 19. Februar 2013
MehrVorlage zu den Sitzungen der nachfolgenden Gremien:
Vorlage Nr. 135 /WP14 öffentliche Sitzung Vorlage zu den Sitzungen der nachfolgenden Gremien: Schul- und Kulturausschuss 09.12.2014 TOP Kreisausschuss 11.12.2014 TOP Kreistag 11.12.2014 TOP TOP Förderschulen
MehrWer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.
Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe) Quelle: in einer Pressemitteilung vom 07.03.2011 zur Integration behinderter Menschen; PM auf behindertenbeauftragter.de
MehrDas GSG auf dem Weg zu einer inklusiven Schule Dienstag, der 11. Februar 2014 Stadt Pulheim Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
Das GSG auf dem Weg zu einer inklusiven Schule Dienstag, der 11. Februar 2014 Stadt Pulheim Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Jan Springob, Andreas Niessen Vier Sätze vorweg Inklusion in
MehrInklusion im Landkreis Esslingen
Inklusion im Landkreis Esslingen - Regionale Planungskonferenz - 1 Tagesordnung Begrüßung Information über die Schulgesetzänderung Austausch Pause Aufgaben der regionalen Arbeitsgruppen Bildung von Untergruppen
MehrBeratung im SchulA Drucksache Nr. 129/2015
Fachbereich : 2 Aktenzeichen : F2.2-40 Datum : 04.08.2015 Vorlage der Verwaltung Beratung im SchulA Drucksache 129/2015 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff: Gesetz
MehrDer Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24)
Januar 2011 Der Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24) Quelle Kultusministerium überarbeitet ROB Windolf Eva 1 Das Übereinkommen
MehrInklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe
Inklusive Bildung Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe Arbeitskreis Barrierefreies Tübingen 06.07.2016 Rathaus Tübingen, Ratssaal 05.07.16 1 Bericht und Austausch
MehrStatistikdaten und Prognosen für die Schulentwicklungsplanung
Statistikdaten und Prognosen für die Schulentwicklungsplanung Dr. Manfred Pauly Stadt Koblenz Gliederung 1. Eingrenzung der Thematik 2. Klassische Aufgabenteilung im öffentlichen Schulwesen 3. Aktuelle
MehrSonderpädagogische Unterstützung im Gemeinsamen Lernen und an Förderschulen im Kreis Kleve Schuljahr 2016 / 2017
www.kle.rbn.nrw.de Fachbereich: Zentrale Verwaltung Abteilung: 1.3 - Bildungsbüro Dienstgebäude: Nassauerallee 15-23, Kleve Telefax: 02821 85-151 Ansprechpartner/in: Herr Fischer Zimmer-Nr.: O.334 Durchwahl:
Mehrdas neue Inklusionsgesetz GEW Stadtverband Essen Inhalt und Umsetzung
Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz Inhalt und Umsetzung 1 Der Weg UN-Behindertenrechtskonvention Ratifizierung durch die Bundesrepublik am 26. März 2009 Landtagsbeschluss 1.12.2010 Wildwuchs -Ausweitung
MehrSonderpädagogische Unterstützung in der Schule
Sonderpädagogische Unterstützung in der Schule Beratung mit den Fachkräften der Kita Wie ist der Entwicklungsstand des Kindes? Ist zu erwarten, dass das Kind in der Grundschule ohne besondere Hilfen lernen
MehrVorwort. 8 Grundlagen und Praxiserfahrungen auf dem Weg zur inklusiven Schule am Beispiel des Landes Hessen und der Bildungsregion Kreis Groß-Gerau 13
Vorwort XI Die Ziele der UN-Konvention für Behindertenrechte und die Schulentwicklung in Deutschland (Volker Blum/Elmar Diegelmann) 1 1 Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).. 1 2 Vergleichende
MehrLWL-Schulen. WS 1: Inklusion Folgen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes für den Planungsprozess
LWL-Schulen WS 1: Inklusion Folgen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes für den Planungsprozess Verstehen lernen, was Schule morgen braucht Dortmund, 16. Mai 2014 Die LWL-Förderschulen FSP Körperliche und
MehrSchließung der Förderschule und Auflösung des Schulzweckverbandes Xanten-Sonsbeck-Alpen zum
Zu Punkt : Schließung der Förderschule und Auflösung des Schulzweckverbandes Xanten-Sonsbeck-Alpen zum 01.08.2016 Vorlagen Nr. 1303 Fe./2015 Das Engelbert-Humperdinck-Förderzentrum ist seit Jahrzehnten
MehrSchulische Bildung in NRW: Entwicklung und Perspektiven
Schulische Bildung in NRW: Entwicklung und Perspektiven Dr. Monika Pavetic 1 Gliederung (1) Erhebung der amtlichen Schuldaten in NRW (2) Schulbildung in NRW im Kontext der Bildungspolitik und des demografischen
MehrAuf dem Weg zur inklusiven Schule. Castrop-Rauxel, im April 2013
* Auf dem Weg zur inklusiven Schule Castrop-Rauxel, im April 2013 * Und nun alle: Auf die Plätze fertig los! Castrop-Rauxel, im April 2013 2 Die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert das Recht auf
MehrBildung von Kindern und Jugendlichen unter erschwerten Bedingungen auch die Kommune ist gefordert
Bildung von Kindern und Jugendlichen unter erschwerten Bedingungen auch die Kommune ist gefordert Klaus Hebborn Beigeordneter für Bildung, Kultur und Sport beim Deutschen Städtetag/Städtetag NRW Überblick
MehrMögliche kommunale Folgekosten der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen am Beispiel der Stadt Essen und des Kreises Borken
ARBEITSGEMEINSCHAFT DER KOMMUNALEN SPITZENVERBÄNDE NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Juli 2013 Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens Mögliche kommunale Folgekosten der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich
MehrSonderpädagogischer Förderbedarf bei Schülerinnen und Schülern in der Stadt Hamm welche Zahlen, Daten und Fakten hat die Landesregierung?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3832 20.08.2013 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1456 vom 19. Juli 2013 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache 16/3628
MehrGesprächskreis Inklusion
Gesprächskreis Inklusion Düsseldorf, den 13. Dezember 2010 1 Koalitionsvertrag 2010 2015 : NRWSPD Bündnis 90/Die Grünen Wir schaffen Inklusion Die UN-Konvention räumt Kindern mit Behinderungen das Recht
MehrAuswirkungen der Inklusion auf die Schulentwicklungsplanung
Auswirkungen der Inklusion auf die Schulentwicklungsplanung Inklusion behinderter Menschen ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, ist kein allein bildungs- oder schulpolitisches Ziel, ist als Auftrag
MehrSekundar Schule Geldern Issum. Die Sekundarschule. Beschlossen wurde das 6. Schulrechtsänderungsgesetz am 20. Oktober 2011.
Die Sekundarschule Beschlossen wurde das 6. Schulrechtsänderungsgesetz am 20. Oktober 2011. Kernelement des neuen Schulgesetzes ist die Sekundarschule als neue Schulform der Sekundarstufe I. Sie wird neben
MehrGesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz)
17/22 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 11. Juli 2018 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz) Gesetz zur Neuregelung
MehrEckpunkte für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gem. 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW
Eckpunkte für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gem. 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW Nach dem Schulgesetz haben alle Schülerinnen und Schüler Anspruch auf individuelle
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7233 21. Wahlperiode 20.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 12.12.16 und Antwort des Senats
MehrSchulische Angebote in Haltern am See. Stand: Schuljahr 2003/2004 Zahlenmaterial des Schulamtes vom Januar 2004
Schulische Angebote in Haltern am See Stand: Schuljahr 2003/2004 Zahlenmaterial des Schulamtes vom Januar 2004 Schulen in Haltern am See Marien Haltern Mitte 253 Schüler Eichendorff Haltern Mitte 233 Schüler
MehrUmsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen
Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen Recht und Behinderung UdS Arbeitsgruppe 1 07. Juli 2016 Kontakt und weitere Informationen: A.Sastges-Schank@bildung.saarland.de / 0681-501-7986 http://www.saarland.de/118308.htm
MehrMehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben - Vom Erlass zur konkreten Umsetzung. Bildungsmesse Köln 28. März 2009
Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben - Vom Erlass zur konkreten Umsetzung Bildungsmesse Köln 28. März 2009 Wege zur Eigenverantwortlichen Schule Alle Schulen des Landes Nordrhein Westfalen
MehrInklusion auf dem Weg zum gemeinsamen Lernen
Inklusion auf dem Weg zum gemeinsamen Lernen Ist-Zustand und Perspektiven inklusiver Beschulung im Regierungsbezirk Düsseldorf und Konsequenzen für die Lehrerausbildung Gliederung Stand der Inklusion heute
MehrEinige der zentralen Fragestellungen zur Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Empfehlungen zu zentralen Fragestellungen bei der Umsetzung des 20. Februar 2017 Seite 1 von 12 9. Schulrechtsänderungsgesetzes Präambel
MehrFAQ Kompetenzzentren sonderpädagogische Förderung
FAQ Kompetenzzentren sonderpädagogische Förderung Häufig gestellte Fragen zum Thema Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung (KsF) Wird die Leitung des KsF also die Schulleiterin oder der
MehrLeitbildentwicklung. zur Erstellung eines Inklusionsplans. für Bildungseinrichtungen im Kreis Kleve
Leitbildentwicklung zur Erstellung eines Inklusionsplans für Bildungseinrichtungen im Kreis Kleve 1 Gliederung 1. Vorwort 2. Definition des Begriffs Inklusion 3. Haltungen zur Inklusion 4. Organisation
MehrUmsetzung der UN-BRK im Bereich frühkindliche Bildung. Nr. Maßnahme. Aktueller Stand September Zuständigkeit/ Zeitraum
Entwicklungsplan Inklusion-Thüringer Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 7 und 24) im Bildungswesen bis 2020 Umsetzung der n Stand:
MehrVerordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung)
Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung) Vom 17. Februar 2011, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 165) Auf Grund des 106
MehrSchulentwicklungsplanung Sekundarstufe I Integration / Inklusion
Amt für Schule Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I Integration / Inklusion Rechtslage - Grundsatz Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gem. AO-SF Förderorte ( 20 Abs. 1 SchulG / 1 Abs.
MehrAusgestaltung des gebundenen (erweiterten) Ganztags
Sport im Ganztag Sachstand Die Entwicklung von Ganztagsangeboten ist zentraler Politikschwerpunkt der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Ausbauziel: Schrittweiser Ausbau der offenen Ganztagsgrundschulen
MehrGemeinde Schwalmtal Der Bürgermeister
Gemeinde Schwalmtal Der Bürgermeister Vorlage Nr. : 658/ 14 Datum : 25.02.2014 Aktenzeichen : 40 11 00 Fachbereich : Schule, Ordnung, Sport und Kultur Verwaltungsvorlage öffentlich - Fortsetzung ab S.
MehrLVR-Dezernat Schulen. Das LVR-Dezernat Schulen unterstützt den Weg zur schulischen Inklusion
LVR-Dezernat Schulen Das LVR-Dezernat Schulen unterstützt den Weg zur schulischen Inklusion LVR-Dezernat Schulen Vortrag anlässlich der Informationsveranstaltung Inklusion des Rhein-Erft-Kreises am 22.11.2012
MehrDas Jugendamt ist. mit im Ganztags-Boot?...!
Das Jugendamt ist mit im Ganztags-Boot?...! Input von Alexander Mavroudis, LVR-Landesjugendamt Rheinland beim Forum Ganztagsschule NRW am 30. September 2015 in Dortmund Kontakt: Landschaftsverband Rheinland,
MehrInklusive Erziehung und Bildung von Menschen mit Behinderungen als regionale Herausforderung
Inklusive Erziehung und Bildung von Menschen mit Behinderungen als regionale Herausforderung Lokale Untersuchungen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe Johannes Schädler, Ramona Alexandra Hensch,
MehrWeiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I
1. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I RdErl. des Ministeriums für Schule,
MehrBeschlussvorlage. Betrifft: Errichtung einer Sekundarschule am Schulstandort Lindenstraße 140, Düsseldorf
X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Errichtung einer Sekundarschule am Schulstandort Lindenstraße 140, 40233 Düsseldorf Beschlussdarstellung: 1. Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt
MehrGEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015
GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015 Staatliches Schulamt Stuttgart / Schmalenbach Inklusion an Stuttgarter Schulen Inhalt 1. Informationen zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg
MehrInklusive Schule. Rechtlicher Problemaufriss. RAìn Dr. Christiane Wegricht
Inklusive Schule Rechtlicher Problemaufriss RAìn Dr. Christiane Wegricht Institut für Bildungsrecht und Bildungsforschung (IfBB) e.v. An-Institut der Ruhr-Universität Bochum - Wirkt gemeinsam mit dem Fakultativprotokoll
MehrSächsischer Landtag 6. Wahlperiode. CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion. zu Drs 6 / 9118
Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/9225 Entschließungsantrag in einfacher Sprache der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion zu Drs 6 / 9118 Thema: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule
MehrKompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung: Was kommt auf die Grundschulen zu? VBE-Grundschultag, 17. Mai 2008
Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung: Was kommt auf die Grundschulen zu? VBE-Grundschultag, 17. Mai 2008 Diagnose Beratung Prävention Unterricht 1 Ausgangslage I 1 Abs. 1 Schulgesetz: Jeder
MehrBeschlussvorlage. 1 Anlage(n) öffentlich. nichtöffentlich /2011
Kreis Olpe Der Landrat FD Personal, Schulen, Sport und Kultur AZ: Beschlussvorlage 1 Anlage(n) X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 21.04.2011 87/2011 Beratungsfolge
MehrMinisterin Löhrmann: Gutachten liefert kein zutreffendes Bild der Folgekosten für die Kommunen
Presseinformation Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf Telefon (0211) 5867-3505/06 Telefax (0211) 5867-3225 KSV-Gutachten zur schulischen Inklusion Ministerin Löhrmann: Gutachten liefert kein zutreffendes
MehrPortfolio Teil II für die Hauptphase
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ***** Schulname ***** Schulort Schuljahr 20*****/20***** Portfolio Teil II für die Hauptphase Seite 2 von 17 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine
MehrSchulamt für die Stadt Dortmund
1. UN-Behindertenrechtskonvention und inklusive Schule 2. Struktur und Organisation der sonderpädagogischen Förderung in Dortmund (Förderschulen, GU Primarstufe, GU Sekundarstufe I) 3. Sachstand Pilotprojekt
Mehr