Handlungsfelder Inklusion und Individuelle Förderung
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- Gotthilf Braun
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1 Fachbereich: Zentrale Verwaltung Abteilung: 1.3 Dienstgebäude: Nassauerallee 15-23, Kleve Telefax: Ansprechpartner/in: Herr Fischer Zimmer-Nr.: O.334 Durchwahl: (Bitte stets angeben) Zeichen: Datum: Handreichung Nr. 3 Handlungsfelder Inklusion und Individuelle Förderung Zuständigkeiten: Sonderpädagogische Förderung an Förderschulen und an allgemeinen Schulen im Schuljahr 2013 / 2014 BildungsKreis: Johannes Fischer (Leitung FAK Inklusion) 02821/85429 Verwaltung: N. N. (Schulamt) Schulaufsicht: Johannes Mulders (Schulrat) 02821/85492 Bezirksregierung: Angelika Frücht (LRSD) 0211/ Koordinatorinnen und Koordinatoren für Gemeinsamen Unterricht im Grundschulen Maria Schoofs GHS Kevelaer 02832/ Schulen der Sekundarstufe I Stefan Püplichhuisen Gesamtschule Mittelkreis Goch 02823/ Autismusberatung Heidi Ackermann Haus Freudenberg Kleve 02821/ Tanja Nobis Förderzentrum Grunewald Emmerich 02822/5010 Irmin Schwarzer Dietrich-Bonhoeffer-Schule Bedb.-Hau 02821/899370
2 1. Grundlagen sonderpädagogischer Förderung 1.1. Beantragung eines Verfahrens Sofern sich bei der Schulanmeldung oder während der Schulzeit Anhaltspunkte ergeben, dass bei einer Schülerin oder einem Schüler vermutlich ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, können die Eltern oder die Schule einen Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs über die Schule an die zuständige Schulaufsicht richten. Wenn die Schulaufsicht das Verfahren eröffnet, beauftragt sie eine Lehrkraft der allgemeinen Schule (in der Regel die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer) und eine sonderpädagogische Lehrkraft (in der Regel mit der Fachrichtung der vermuteten Behinderung) mit der Erstellung eines pädagogischen Gutachtens. Zudem wird ein schulärztliches Gutachten in Auftrag gegeben. Im Verfahren sind die Eltern zu beteiligen und insbesondere auch auf die Möglichkeit hinzuweisen, einen Antrag auf Teilnahme ihres Kindes am Gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schule stellen zu können Förderschwerpunkte / Behinderungsbegriff Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs begründet sich durch das Vorliegen einer Behinderung in der Definition der 5 9 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (AO-SF). 5 Lern- und Entwicklungsstörungen 5 (1) Lernbehinderung (LE) schwerwiegend umfänglich langandauernd 5 (2) Sprachbehinderung (SQ) Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört erhebliches subjektives Störungsbewusstsein erhebliche Beeinträchtigungen in der Kommunikation 5 (3) Erziehungsschwierigkeit (ES) der Erziehung nachhaltig verschlossen eigene Entwicklung oder der Mitschüler erheblich gefährdet 6 Geistige Behinderung (GG) Hochgradige Beeinträchtigung der kognitiven Funktionen und der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit; Anhaltspunkte dafür, dass auch nach Ende der Schulzeit für eine selbstständige Lebensführung auf Dauer Hilfe benötigt wird 7 Körperbehinderung (KM) erhebliche Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigung von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktionen oder schwerwiegende psychische Belastungen infolge andersartigen Aussehens 2
3 8 Hörschädigungen (HK) 8 (1) Gehörlosigkeit keine Aufnahme lautsprachlicher Informationen über das Gehör 8 (2) Schwerhörigkeit trotz apparativer Versorgung nur begrenzte Aufnahme lautsprachlicher Informationen der Umwelt erhebliche Beeinträchtigungen in der Entwicklung des Sprechens und der Sprache oder im kommunikativen Verhalten oder im Lernverhalten 9 Sehschädigungen (SE) 9 (1) Blindheit so starke Herabsetzung des Sehvermögens, dass die Betroffenen auch nach optischer Korrektur ihrer Umwelt überwiegend nicht visuell begegnen können 9 (2) Sehbehinderung auch nach optischer Korrektur erhebliche Einschränkung von Teilfunktionen des Sehens, wie Fern- oder Nahvisus, Gesichtsfeld, Kontrast, Farbe, Blendung und Bewegung erhebliche Störung der zentralen Verarbeitung der Seheindrücke Sofern geistige Behinderung, Körperbehinderung oder Erziehungsschwierigkeit erheblich über die üblichen Erscheinungsformen hinausgeht oder wenn zwei oder drei dieser Behinderungen gleichzeitig vorliegen, kann die Schulaufsicht eine Schwerstbehinderung feststellen ( 19 AO- SF). Diese führt zu einer verbesserten Schüler-Lehrerstellen-Relation und ermöglicht dadurch eine intensivere Förderung. 2. Förderorte für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf 2.1. Förderung an Förderschulen Sofern ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist und die Erziehungsberechtigten keinen Antrag auf Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht gestellt haben, erfolgt die Förderung an einer Förderschule, die den ausgewiesenen Förderbedarf anbietet. 3
4 Übersicht der Förderschulen im Förderschule Förderbereich Ort Träger Einzugsgebiet Don-Bosco-Schule Geistige Entwicklung Geldern Geldern, Kevelaer, Goch, Weeze, Uedem, Kerken, Issum, Wachtendonk, Rheurdt, Straelen, Haus Freudenberg Geistige Entwicklung Kleve Kleve, Bedburg- Hau,Kranenburg, Kalkar,,Emmerich, Rees Astrid-Lindgren- Schule Sprache (Primarstufe) Goch (Nebenstelle Geldern) Goch, Bedburg-Hau, Kranenburg, Uedem, Kalkar, Gedern, Keken, Issum, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk Virginia-Satir-Schule emotionale und soziale Entwicklung Kevelaer Dietrich-Bonhoeffer- Schule Körperliche und motorische Entwicklung Bedburg-Hau Landschaftsverband Rheinland (ohne Geldern, Issum, Straelen, Kerken, Rheurdt, Wachtendonk) Förderzentrum Grunewald Franziskusschule Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache (Primarstufe) Lernen, emotionale und soziale Entwicklung Emmerich Stadt Emmerich Emmerich, Rees (Sprache) Geldern Stadt Geldern Geldern, Kerken, Issum, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk Pestalozzi-Schule Lernen Goch Stadt Goch Goch, Uedem Förderzentrum An der Bieg Lernen, Sprache (Primarstufe) Kevelaer Stadt Kevelaer Kevelaer, Weeze Förderzentrum Ringschule Lernen, Sprache (Primarstufe) Kleve Stadt Kleve Kleve, Bedburg-Hau, Kranenburg Anne-Frank-Schule Lernen, emotionale und soziale Entwicklung Rees Stadt Rees Rees, Kalkar 4
5 Förderschulen außerhalb des Kreises Kleve Für die Förderschwerpunkte Sehen und Hören und Kommunikation gibt es im keine Förderschulen. Im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung ist für Schülerinnen und Schüler des südlichen Kreisgebietes die Förderschule in Krefeld nächstgelegener Förderort. Wegen der durch die lange Fahrtzeit hohe Belastung werden die meisten Schülerinnen und Schüler mit diesen Förderschwerpunkt im Gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schulen gefördert. Förderschule Förderbereich Ort Träger Einzugsgebiet Sehen Duisburg Landschaftsverband Rheinland Rheinische Förderschule Erich-Kästner- Schule Hören und Kommunikation Wesel Kreis Wesel Gerd-Janssen- Schule Körperliche und motorische Entwicklung Krefeld Landschaftsverband Rheinland Geldern, Issum, Straaelen, Kerken, Rheurdt, Wachtendonk Schülerzahlen der Förderschulen im (Schuljahr 2013 / 2014) Schule Sonderpäd. Förderbedarf Gesamtschülerzahl (Schj. 12/13) Gesamtschülerzahl (Schj.13/14) Don-Bosco-Schule, Geldern (GG) GE Haus Freudenberg, Kleve (GG) GE Astrid-Lindgren-Schule, Goch (SQ) SQ Virginia-Satir-Schule, Kevelaer (ES) ES Dietrich-Bonhoeffer-Schule, B.-Hau (KM) KM FÖZ Grunewald, Emmerich (LE, SQ, ES) LE 57 SQ 43 ES 21 GG Franziskusschule, Geldern (LE, ES) LE 88 ES
6 Schule Sonderpäd. Förderbedarf Gesamtschülerzahl (Schj. 12/13) Gesamtschülerzahl (Schj.13/14) Pestalozzi-Schule, Goch (LE) LE 94 ES FÖZ An der Bieg, Kevelaer (LE, SQ) LE 44 SQ FÖZ Ringschule, Kleve (LE, SQ) LE 82 SQ 15 ES 15 GG Anne-Frank-Schule, Rees (LE, ES) LE 93 ES Schülerinnen und Schüler (Vergleich Schuljahr 2011 / 2012) Schj. 11/ Bei der Zusammenfassung nach Förderschwerpunkten ergibt sich folgendes Bild: (Der Prozentwert bezieht sich auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler, die an Förderschulen unterrichtet werden.) Förderbedarf Anzahl Schj. 12/13 Anzahl Schj. 13/14 % Geistige Entwicklung % Körperliche und motorische Entw % Sprache (165) % emotionale und soziale Entw. (64) % Lernen (692) % Gesamt % Die im Vorjahr erhobenen Daten nannten die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Förderschule mit diesem Förderschwerpunkt besuchten. Durch die Weiterentwicklung von Förderschulen zu Förderzentren ist für das Schuljahr 2013/ 2014 eine Aufteilung nach dem vorrangigen sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt. 6
7 Schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler an Förderschulen Bei 151 Schülerinnen und Schülern ist eine Schwerstbehinderung in der Definition des 10 AO- SF ausgewiesen. Dies erfolgte bei 97 Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, bei 31 mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung und bei 23 Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung. Situation und Perspektive der Förderschulen im Mit Ausnahme der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung und der Astrid-Lindgren-Schule in Goch, die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe mit dem Förderschwerpunkt Sprache fördert erreichen die anderen Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen nicht die erforderlichen Mindestzahlen für einen geordneten Schulbetrieb, so dass sie derzeit nur mit einer von der Bezirksregierung erteilten Ausnahmegenehmigung weitergeführt werden können. Die weiter steigenden Zahlen der Förderung im Gemeinsamen Unterricht und die zu erwartenden Änderungen des Schulgesetzes lassen zudem nicht die Prognose zu, dass in den Folgejahren die erforderliche Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schülern erreicht werden kann. Daher hat die Schulaufsicht in enger Abstimmung mit den Kommunen ein Rahmenkonzept erarbeitet, das auch für Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung) ein Förderschulangebot erhalten soll. Es besteht die Absicht, zu Beginn des Schuljahres 2015 / 2016 im nördlichen, mittleren und südlichen Kreisgebiet jeweils ein Förderzentrum in der Trägerschaft des Kreises zu errichten, das einen Haupt- und einen Teilstandort hat, um dadurch ein relativ ortsnahes, flächendeckendes Förderschulangebot zu sichern. 7
8 Rahmenkonzept zur Zukunft der Förderschulen im Emmerich Kranenburg Kleve Förderschule Nordkreis (LE, ES P + Sek I und SQ P) Rees Bedburg Hau Goch Förderschule Mittelkreis (LE, ES P + Sek I und SQ P) Kalkar Uedem Weeze Kevelaer Issum Geldern Förderschule Südkreis (LE, ES P + Sek I und SQ P) Straelen Kerken Rheurdt Wachten donk 8
9 2.2. Förderung im Gemeinsamen Unterricht Nach den derzeit noch gültigen gesetzlichen Vorgaben kann die Schulaufsicht für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf Gemeinsamen Unterricht einrichten, wenn eine Antragstellung der Erziehungsberechtigten vorliegt, der Schulträger seine Zustimmung erteilt und wenn die Schule dafür sächlich und personell ausgestattet ist. Im Bereich der Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen gibt es neben dem gemeinsamen Unterricht, in dem die Unterrichtung auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne der allgemeinen Schule erfolgt, auch die Möglichkeit der Einrichtung von Integrativen Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler, die nach anderen Unterrichtsvorgaben als denen der allgemeinen Schule gefördert werden müssen. Im hat sich in den letzten Jahren der Anteil von Schülerinnen und Schülern im Gemeinsamen Unterricht stetig und deutlich erhöht, so dass derzeit an den Grundschulen 306 und an den weiterführenden Schulen 440 Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht gefördert werden. Das Schulamt für den hat hierfür ein flächendeckendes Angebot entwickelt, um dadurch eine relativ wohnortsnahe Beschulungsmöglichkeit zu erreichen und die für die Förderung erforderlichen personellen Ressourcen zu bündeln. Daneben gibt es auch wohnortsnahe Einzelintegrationen vornehmlich für sinnesgeschädigte Kinder und für körperbehinderte Kinder, die auf der Grundlage der Lehrpläne für die Grundschule unterrichtet werden können. Durch bisher gemachte Erfahrungen ist zudem für erziehungsschwierige Kinder die Einzelintegration an der örtlichen Grundschule pädagogisch sinnvoller, da eine Zusammenfassung dieser Kinder die Förderung erschwert. Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht der Grundschulen (Schuljahr 2013/2014) Schule Ort Kl.1 Kl.2 Kl.3 Kl.4 KGS St. Antonius Bedburg Hau (Schj. 12/13) KGS St. Antonius Bedburg-Hau Schj. 13/14 GGS St. Markus Bedburg-Hau (Schj. 12/13) GGS St. Markus Bedburg-Hau Schj. 13/ GGS Brüder-Grimm Issum (Schj. 12/13) GGS Brüder-Grimm Issum Schj. 13/ KGS St. Nikolaus Issum (Schj. 12/13) KGS St. Nikolaus Issum Schj. 13/ KGS Marien Kerken (Schj. 12/13) KGS Marien Kerken Schj. 13/14 KGS St. Petrus Kerken (Schj. 12/13) KGS St. Petrus Kerken Schj. 13/14 9
10 Schule Ort Kl.1 Kl.2 Kl.3 Kl.4 GGS Christophorus Kranenburg (Schj. 12/13) GGS Christophorus Kranenburg Schj. 13/ KGS St. Georg Kranenburg (Schj. 12/13) KGS St. Georg Kranenburg Schj. 13/14 KGS Martinus Rheurdt (Schj. 12/13) KGS Martinus Rheurdt Schj. 13/14 KGS Geschwister-Devries Uedem (Schj. 12/13) KGS Geschwister-Devries Uedem Schj. 13/ KGS Michael Wachtendonk (Schj. 12/13) KGS Michael Wachtendonk Schj. 13/14 KGS St. Martin Wachtendonk (Schj. 12/13) KGS St. Martin Wachtendonk Schj. 13/14 KGS Marienwasser Weeze (Schj. 12/13) KGS Marienwasser Weeze Schj. 13/ KGS Petrus-Canisius Weeze (Schj. 12/13) KGS Petrus-Canisius Weeze Schj. 13/14 KGS Leegmeer Emmerich (Schj. 12/13) KGS Leegmeer Emmerich Schj. 13/14 KGS Liebfrauen Emmerich (Schj. 12/13) 1 1 KGS Liebfrauen Emmerich Schj. 13/ GGS Luitgardis Emmerich (Schj. 12/13) 1 1 GGS Luitgardis Emmerich Schj. 13/ GGS Michael Emmerich (Schj. 12/13) GGS Michael Emmerich Schj. 13/14 GGS Rheinschule Emmerich (Schj. 12/13) GGS Rheinschule Emmerich Schj. 13/ KGS St. Georg Emmerich (Schj. 12/13) KGS St. Georg Emmerich Schj. 13/ GGS Albert-Schweitzer Geldern (Schj. 12/13) GGS Albert-Schweitzer Geldern Schj. 13/ GGS Marien Geldern (Schj. 12/13) GGS Marien Geldern Schj. 13/ KGS St. Adelheid Geldern (Schj. 12/13) KGS St. Adelheid Geldern Schj. 13/14 KGS St. Antonius Geldern (Schj. 12/13) 1 1 KGS St. Antonius Geldern Schj. 13/ KGS St. Luzia Geldern (Schj. 12/13) KGS St. Luzia Geldern Schj. 13/14 KGS St. Martini Geldern (Schj. 12/13) KGS St. Martini Geldern Schj. 13/14 KGS St. Michael Geldern (Schj. 12/13) KGS St. Michael Geldern Schj. 13/ GGS Arnold-Janssen Goch (Schj. 12/13) GGS Arnold-Janssen Goch Schj. 13/14 KGS Don-Bosco Goch (Schj. 12/13) KGS Don-Bosco Goch Schj. 13/14 10
11 Schule Ort Kl.1 Kl.2 Kl.3 Kl.4 GGS Freiherr-von-Motzfeld Goch (Schj. 12/13) GGS Freiherr-von-Motzfeld Goch Schj. 13/ KGS Liebfrauen Goch (Schj. 12/13) KGS Liebfrauen Goch Schj. 13/ GGS Niers-Kendel Goch (Schj. 12/13) GGS Niers-Kendel Goch Schj. 13/14 GGS St. Georg Goch (Schj. 12/13) GGS St. Georg Goch Schj. 13/ KGS Heinrich-Eger Kalkar (Schj. 12/13) KGS Heinrich-Eger Kalkar Schj. 13/ KGS Josef-Lörks Kalkar (Schj. 12/13) KGS Josef-Lörks Kalkar Schj. 13/ KGS St. Luthard Kalkar (Schj. 12/13) KGS St. Luthard Kalkar Schj. 13/14 KGS Overberg/St. Norbert Kevelaer (Schj. 12/13) 1 1 KGS Overberg/St.Norbert Kevelaer Schj. 13/ KGS Wetten Kevelaer (Schj. 12/13) 1 1 KGS Wetten Kevelaer Schj. 13/ KGS St. Antonius Kevelaer (Schj. 12/ KGS St. Antonius Kevelaer Schj. 13/ KGS St. Franziskus Kevelaer (Schj. 12/13) KGS St. Franziskus Kevelaer Schj. 13/14 KGS St. Hubertus Kevelaer (Schj. 12/13) KGS St. Hubertus Kevelaer Schj. 13/14 KGS Chr.-König/GGS Luther Kleve (Schj. 12/13) GGS An den Linden Kleve Schj. 13/ KGS Johanna-Sebus Kleve (Schj. 12/13) KGS Johanna-Sebus Kleve Schj. 13/14 GGS Karl-Leisner Kleve (Schj. 12/13) GGS Karl-Leisner Kleve Schj. 13/ KGS Marien Kleve (Schj. 12/13) 1 1 KGS Marien Kleve Schj. 13/ GGS Montessori Kleve (Schj. 12/13) GGS Montessori Kleve Schj. 13/ GGS Spyckschule Kleve (Schj. 12/13) 1 1 GGS Spyckschule Kleve Schj. 13/ KGS St. Michael Kleve (Schj. 12/13) KGS St. Michael Kleve Schj. 13/14 KGS Willibrord Kleve (Schj. 12/13) KGS Willibrord Kleve Schj. 13/ GGS Rees Rees (Schj. 12/13) GGS Rees Rees Schj. 13/ GGS Haldern Rees (Schj. 12/13) GGS Haldern Rees Schj. 13/ KGS St. Qurinus Rees (Schj. 12/13) KGS St. Qurinus Rees Schj. 13/14 KGS Amandus Straelen (Schj. 12/13) KGS Amandus Straelen Schj. 13/14 11
12 Schule Ort Kl.1 Kl.2 Kl.3 Kl.4 KGS Katharinen Straelen (Schj. 12/13) KGS Katharinen Straelen Schj. 13/ Grundschulen (Schj. 12/13) Grundschulen Schj. 13/ Die Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht der Grundschulen haben folgende sonderpädagogische Förderbedarfe: (Die Prozentzahl bezieht sich auf die Gesamtzahl der Kinder im Gemeinsamen Unterricht der Grundschule.) Sonderpäd. Förderbedarf Anzahl % Lernen (Schj. 12/13) Lernen Schj. 13/14 Sprache (Schj. 12/13) Sprache Schj. 13/14 Emot. u. soz. Entw. (Schj. 12/13) Emot. u. soz. Entw. Schj. 13/14 Körperl. u. mot. Entw. (Schj. 12/13) Körperl. u. mot. Entw. Schj. 13/14 Geistige Entwicklung (Schj. 12/13) Geistige Entwicklung Schj. 13/14 Sehen (Schj. 12/13) Sehen Schj. 13/14 Hören (Schj. 12/13) Hören Schj. 13/ % 36 % 25% 24 % 21% 28 % 6% 4 % 4% 4 % 3% 2 % 2% 2 % Gesamt (Schj. 12/13) Gesamt Schj. 13/ % 100 % 12
13 Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht der Hauptschulen (Schuljahr 2013/2014) Schule Ort Schj. Kl.5 Kl.6 Kl.7 Kl.8 Kl.9 Kl.10 GHS St. Anno Straelen 12/ GHS St. Anno Straelen 13/ GHS St. Markus Bedburg-Hau 12/13 GHS St. Markus Bedburg-Hau 13/14 GHS Käthe-Kollwitz Issum 12/ GHS Käthe-Kollwitz Issum 13/ GHS Kardinal-v.-Galen Kerken 12/13 GHS Kardinal-v.-Galen Kerken 13/ GHS Hanna-Heiber Kranenburg 12/13 - GHS Hanna-Heiber Kranenburg 13/14 - GHS H.-Dieter-Hüsch Uedem 12/ GHS H.-Dieter-Hüsch Uedem 13/ GHS Europa Emmerich 12/ GHS Europa Emmerich 13/ GHS Anne-Frank Geldern 12/13 - GHS Anne-Frank Geldern 13/14 - KHS Geschw.-Scholl Geldern 12/ KHS Geschw.-Scholl Geldern 13/ GHS Gustav-Adolf Goch 12/ GHS Gustav-Adolf Goch 13/ GHS St. Martin Goch 12/ GHS St. Martin Goch 13/ KHS St. Nikolaus Kalkar 12/13 KHS St. Nikolaus Kalkar 13/14 GHS Kevelaer Kevelaer 12/ GHS Kevelaer Kevelaer 13/ GHS K.-Adenauer Kleve 12/ GHS K.-Adenauer Kleve 13/ GHS Wilhelm-Frede Kleve 12/ GHS Wilhelm-Frede Kleve 13/ GHS Rheinschule Rees 12/ GHS Rheinschule Rees 13/ Hauptschulen Hauptschulen 12/ /
14 Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht der Realschulen (Schuljahr 2013/2014) Schule Ort Schj. Kl.5 Kl.6 Kl.7 Kl.8 Kl.9 Kl.10 Hanse-Realschule Emmerich 12/ / Realschule am Westwall Geldern 12/ /14 Realschule An der Fleuth Geldern 12/ / Leni-Valk-Realschule Goch 12/ / Städtische Realschule Kalkar 12/13 13/ Realschule Kevelaer Kevelaer 12/ / Realsch. Hoffmannallee Kleve 12/ / Karl-Kisters Realschule Kleve 12/ / Realschule Rees Rees 12/ / Realschulen 12/ Realschulen 13/ Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht der Gymnasien (Schuljahr 2013/2014) Schule Ort Schj. Kl.5 Kl.6 Kl.7 Kl.8 Kl.9 Kl.10 Willibrord Gymnasium Emmerich 12/ Willibrord Gymnasium Emmerich 13/ Friedr.-Spee Gymnasium Geldern 12/13 Friedr.-Spee Gymnasium Geldern 13/ Lisa-Meitner Gymnasium Geldern 12/13 Lisa-Meitner Gymnasium Geldern 13/14 Gymnasium Goch Goch 12/13 Gymnasium Goch Goch 13/14 Jan-Joest Gymnasium Kalkar 12/13 Jan-Joest Gymnasium Kalkar 13/ Kardinal-v.-Galen Gymn. Kevelaer 12/13 Kardinal-v.-Galen Gymn. Kevelaer 13/ Freiherr-v.-Stein Gymn. Kleve 12/13 Freiherr-v.-Stein Gymn. Kleve 13/
15 Schule Ort Schj. Kl.5 Kl.6 Kl.7 Kl.8 Kl.9 Kl.10 Konr.-Adenauer Gymn. Kleve 12/ Konr.-Adenauer-Gymn. Kleve 13/ Gymnasium Aspel Rees 12/13 Gymnasium Aspel Rees 13/ Gymnasium Straelen Straelen 12/13 Gymnasium Straelen Straelen 13/14 Gymnasien Gymnasien 12/ / Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht der Gesamtschulen (Schuljahr 2013/2014) Schule Ort Schj. Kl.5 Kl.6 Kl.7 Kl.8 Kl.9 Kl.10 Gesamtsch. Mittelkreis Goch 12/13 Gesamtsch. Mittelkreis Goch 13/ Gesamtschule Kleve Kleve 12/ Gesamtschule Kleve Kleve 13/ Gesamtschulen Gesamtschulen 12/ / Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht der Sekundarschulen (Schuljahr 2013/2014) Schule Ort Schj. Kl.5 Kl.6 Kl.7 Kl.8 Kl.9 Kl.10 Sekundarschule Kleve Sekundarschule Kleve Sekundarschule Straelen/ Wachtendonk Sekundarschule Straelen/ Wachtendonk Kleve 12/ / Straelen 12/ / Sekundarschulen Sekundarschulen 12/ /
16 Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht der Schulen der Sekundarstufe I (Schuljahr 2013/2014) Schule Ort Kl.5 Kl.6 Kl.7 Kl.8 Kl.9 Kl.10 Hauptschulen (Schj.12/13) Hauptschulen Schj.13/ Realschulen (Schj.12/13) Realschulen Schj. 13/ Gymnasien (Schj.12/13) Gymnasien Schj.13/ Gesamtschulen (Schj.12/13) 9 9 Gesamtschulen Schj.13/ Sekundarschulen (Schj.12/13) Sekundarschulen Schj.13/ Schulen der Sekundarstufe I (Schj.12/13) Schulen der Sekundarstuife I Schj.13/ , Die Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht der weiterführenden Schulen haben folgende sonderpädagogischen Förderbedarfe: (Die Prozentangaben beziehen sich auf die Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht der weiterführenden Schulen.) Sonderpäd. Förderbedarf Schuljahr Anzahl % Lernen 12/ % Lernen 13/ % Sprache 12/ % Sprache 13/ % emotionale und soziale Entwicklung 12/ % emotionale und soziale Entwicklung 13/ % körperliche und motorische Entwicklung 12/ % körperliche und motorische Entwicklung 13/ % geistige Entwicklung 12/13 2 1% geistige Entwicklung 13/14 5 1% Sehen 12/13 7 2% Sehen 13/14 8 2% Hören und Kommunikation 12/13 3 1% Hören und Kommunikation 13/ % 12/ % 13/ % 16
17 3. Gesamtzahlen zur sonderpädagogischen Förderung an Förderschulen und im Gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schulen im Durch die Verpflichtung der UN-Konvention und damit verbundener stark erhöhter Antragstellungen von Erziehungsberechtigten auf Teilnahme ihres Kindes am Gemeinsamen Unterricht hat sich in den letzten Jahren zunächst in den Grundschulen und dann auch in den weiterführenden Schulen der Anteil von Schülerinnen und Schülern, die im Gemeinsamen Unterricht gefördert werden, stark erhöht. Inzwischen werden im 35 % der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht gefördert. In den letzten Jahren hat sich der Gemeinsame Unterricht an Schulen im wie folgt entwickelt. Schuljahr Primarstufe Sekundarstufe I 2009/ / / / / / / /2014 Sekundarstufe I Primarstufe Gesamtübersicht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Sonderpäd. Förderbedarf Schj. Schüler an FöS % Schüler im GU % Schüler Lernen 12/13 LE % % 935 Lernen 13/14 LE % % 740 Sprache 12/13 SQ % % 337 Sprache 13/14 SQ % %
18 Sonderpäd. Förderbedarf Schj. Schüler an FöS % Schüler im GU % Schüler emotionale und soziale Entwicklung Emottionale und soziale Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung 12/13 ES 64 32% % /14 ES % % /13 KM % 35 20% /14 KM % 32 18% 177 Geistige Entwicklung 12/13 GG % 14 4% 408 Geistige Entwicklung 13/14 GG % 18 4% 424 Sehen 12/13 SH 0 0% % 14 Sehen 13/14 SH 0 0% % 16 Hören und Kommunikation 12/13 HK 0 0% 8 100% 8 Hören und Kommunikation 13/14 HK 0 0% % 18 12/ % % / % %
Sonderpädagogische Unterstützung im Gemeinsamen Lernen und an Förderschulen im Kreis Kleve Schuljahr 2016 / 2017
www.kle.rbn.nrw.de Fachbereich: Zentrale Verwaltung Abteilung: 1.3 - Bildungsbüro Dienstgebäude: Nassauerallee 15-23, Kleve Telefax: 02821 85-151 Ansprechpartner/in: Herr Fischer Zimmer-Nr.: O.334 Durchwahl:
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