M-ZUG AN MITTELSCHULEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "M-ZUG AN MITTELSCHULEN"

Transkript

1 Sophie-Scholl-Mittelschule - Im Naabtalpark Burglengenfeld LehrerInnen- BUL - MS /15 WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM M-ZUG AN MITTELSCHULEN 1. Mittlere-Reife-Zug (M-Zug) Vierjähriger Bildungsgang innerhalb der Mittelschule zum mittleren Schulabschluss Von Jahrgangsstufe 7 bis Jahrgangsstufe 10 Voraussetzung für die Einrichtung ist eine genügend große Zahl von geeigneten und interessierten Schülern. Der Besuch des Mittlere-Reife-Zuges ist freiwillig und setzt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und die Bereitschaft der Schüler voraus. Die Einführung des M-Zuges erfolgt schrittweise, beginnend mit der Einrichtung von M-Klassen. 2. Mittlere-Reife-Klasse (M-Klasse) M-Klassen werden nach den Bestimmungen der Klassenbildung eingerichtet. Ab dem Schuljahr 2010/11 wird der Zugang zum M-Zug auch durch das Jahreszeugnis ermöglicht. Der Zugang ist zusätzlich zur Entscheidung mit Zwischenzeugnis und ggf. Aufnahmeprüfung auch unter folgenden Voraussetzungen möglich: aus der Regelklasse der Jahrgangsstufe 6 in die Jahrgangsstufe 7 des M- Zugs mit einem Notendurchschnitt von 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis aus der Regelklasse der Jahrgangsstufe 7 bzw. 8 in die Jahrgangsstufe 8 bzw. 9 des M-Zugs mit einem Notendurchschnitt von 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt. Tel.: ( ) Fax: ( ) Internet: mail: msbul@t-online.de

2 2 Die Bedingungen für den Zugang von Jahrgangsstufe 9 der Regelklasse in die Jahrgangsstufe 10 des M-Zugs bleiben unverändert. Um die Vergleichbarkeit der Anforderungen in der Aufnahmeprüfung zu gewährleisten, werden vom ISB entsprechende Hinweise erarbeitet und veröffentlicht. Auf der Homepage des (ISB) sind im internen Bereich wichtige Hinweise zur Gestaltung der schulhausinternen Prüfungen zu finden. Der Zugang ist für alle Lehrkräfte möglich und den Schulen bekannt (Username/Passwort): Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, Eignungsfeststellung auch bis zur Gesamtdurchschnittsnote 3,33 in M7 bis M9 Voraussetzung : Schwächen auf die Beherrschung der deutschen Sprache zurückzuführen, die noch behebbar erscheinen. 3. Aufnahmeprüfung M7 M9: Schüler, die den entsprechenden Notendurchschnitt von 2,66 (Jahrgangsstufe 6) bzw. 2,33 (Jahrgangsstufe 7, 8 und 9) nicht erreicht haben, können seit dem Schuljahr 2010/11 eine Aufnahmeprüfung für den M-Zug ablegen. Das Staatsministerium empfiehlt, dass die Prüfungsaufgaben von einer Arbeitsgruppe auf Schulamtsebene erstellt werden, damit ein einheitliches Anforderungsniveau gewährleistet wird. Die Aufnahmeprüfung ist in Eigenverantwortung der Beteiligten vor Ort und nach dem erteilten Unterricht in der jeweiligen Jahrgangsstufe zu konzipieren. Bildung der Arbeitsgruppen und Erstellung der Termine für die Aufnahmeprüfung liegt bei den Schulämtern. Zeitpunkt der Aufnahmeprüfung wird durch das Schulamt in Absprache mit den aufnehmenden Schulen festgelegt, die Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen müssen bis Ende April vorliegen. Die Aufnahmeprüfung findet an der aufnehmenden Schule statt und wird auch dort korrigiert.

3 3 Sie erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und muss in allen Fächern abgelegt werden in denen nicht mindestens die Note 2 im Zwischenzeugnis erzielt wurde. Alle drei Fächer bieten die Chance den erforderlichen Notendurchschnitt zu erreichen. Eine Verschlechterung der Gesamtnote erfolgt nicht. Sobald der notwendige Notendurchschnitt und damit der Zugang zum M-Zug erreicht wurde, ist eine weitere Prüfungsteilnahme nicht mehr erforderlich. Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Zeugnisnote und der in der Aufnahmeprüfung erzielten Note(n) 2,66 (Jahrgangsstufe 6) bzw. 2,33 (Jahrgangsstufen 7, 8, 9) beträgt.

4 4 Für jedes Fach sind unterschiedliche Prüfungstage festzusetzen. Mehrere Prüfungen an einem Tag sind nicht zulässig. Auch eine freiwillige Teilnahme an der Prüfung in einem Fach, das bereits im Zwischenzeugnis mit der Note 2 bewertet wurde, ist grundsätzlich möglich, wenn damit der Gesamtdurchschnitt verbessert werden kann. Ein Ausschluss von Schülern bzgl. der Teilnahme an der Aufnahmeprüfung kann nur erfolgen, wenn das Erreichen des erforderlichen Notenschnitts als Zugangsvoraussetzung rechnerisch nicht möglich ist. Die Aufnahmeprüfung regelt nur die Aufnahme von Schülern der Haupt- /Mittelschule in den M-Zug und nicht von externen Bewerbern. Hier wird auf die unveränderte Bedingungen und Vorgaben in 31 MSO verwiesen. Die Aufnahmeprüfung ist nicht für den Zugang zu Mittlere-Reife-Kursen in Jahrgangsstufen 7 und 8 zu verwenden. Hier entscheiden erzielte Leistungen und pädagogische Bewertungen der Lehrkräfte. 4. Mittlere-Reife-Kurse (M-Kurse) - In den Jahrgangsstufen 7 und 8 muss ein Mittlerer-Reife-Kurs in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch angeboten werden, wenn die Schule keine Mittlere-Reife-Klassen in der Jahrgangsstufe 7 und 8 führt und nicht im Einzugsbereich von Mittlere-Reife-Klassen der Jahrgangsstufe 7 und 8 liegt. Die Zugangsvoraussetzungen sind identisch mit jenen zu den M-Klassen. Schüler, die in der Jahrgangsstufe 7 oder 8 den M-Kurs besuchen, müssen bei einem Wechsel in eine M-Klasse die gültigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen (siehe Punkt 2) 5. Anforderungen Grundlage für den Unterricht sind die Stundentafel und der Lehrplan für die Mittelschule. Gleiche Themen und Lernbereiche wie in den Regelklassen Anforderungsniveau ist deutlich höher und orientiert sich am mittleren Schulabschluss. Vertiefende und ausgeweitete Behandlung der Lerninhalte Höherer Grad der Beherrschung der Lernziele, der Selbstständigkeit, und Eigenverantwortung der Schüler, der Komplexität der Aufgabenstellung, des

5 5 Arbeitstempos; geringere Fehlerhäufigkeit; mehr Leistungen auf den Ebenen der Reorganisation, des problemlösenden Denkens und des Transfers Besonders intensive Behandlung in M7 bis M9 jener Bereiche, die der Lehrplan für die 10. Klasse wieder aufgreift und zum Gegenstand der Abschlussprüfung macht Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die in der Jahrgangsstufe 7 in den M-Zug eintreten, können den angebotenen Förderunterricht in Deutsch besuchen; ebenso kann eine Förderung in einer Arbeitsgemeinschaft im Fach Muttersprache erfolgen. Das Pflichtfach Englisch kann nicht durch das Fach Muttersprache ersetzt werden. 6. Leistungserhebung, Leistungsbeurteilung, Noten, Zeugnisse - sind am erhöhten Anforderungsniveau auszurichten. - Besondere Verantwortung der Schulleitung für gleichmäßige Verteilung der Probearbeiten über das ganze Schuljahr sowie für Angemessenheit der Aufgabenstellung und Benotung. Abstimmung bezüglich des Anforderungsniveaus in den Fächern der M-Klasse und der Regelklasse erforderlich. - Zeugnisformulare gemäß Zeugnismuster (siehe Verweisungen) 7. Vorrücken Die Erlaubnis zum Vorrücken wird Schülern gewährt, die während des laufenden Schuljahres die erforderlichen Leistungsnachweise erbracht und dabei den Anforderungen genügt haben. Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächst höhere Klasse im Mittleren-Reife- Zug der Jahrgangsstufen 7 bis 9 kann im Jahreszeugnis nicht gewährt werden bei Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird, Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird, Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer mit Ausnahme des Faches Sport.

6 6 Notenausgleich kann gewährt werden, wenn die Schüler in einem Vorrückungsfach die Gesamtnote 1 oder in zwei Vorrückungsfächern die Gesamtnote 2 oder in drei Vorrückungsfächern die Gesamtnote 3 erreicht haben. Über einen Notenausgleich entscheidet die Lehrerkonferenz. Notenausgleich ist ausgeschlossen bei Schülern, deren schlechte Leistungen auf ungenügende Mitarbeit zurückzuführen sind oder die im Fach Deutsch die Note 6 haben. Schüler der M 9, erhalten auf Antrag im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 der M-Klasse den Vermerk: Dieses Zeugnis schließt die Berechtigung des erfolgreichen Mittelschulabschlusses ein". Voraussetzung: Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 und höchstens in drei Fächern eine schlechtere Note als 4; Note 6 zählt wie zweimal Note Wiederholen Wird im Jahreszeugnis das Vorrücken in die nächst höhere Klasse des M- Zuges versagt, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der Schüler dem Anforderungsniveau des mittleren Schulabschlussses nicht gewachsen ist. Ein Wechsel in die nächst höhere Regelklasse ist die Konsequenz. Beratung der Erziehungsberechtigten über die Perspektiven der Mittelschulabschlüsse erforderlich. Beantragen die Erziehungsberechtigten die Wiederholung der M-Klasse, so entscheidet die Lehrerkonferenz unter Berücksichtigung der Gründe, die zum Scheitern führten. Höchstausbildungsdauer im M-Zug (Jg. 7 bis 10): sechs Schuljahre; dazu zählen alle an der Mittelschule, an Gymnasium, Realschule, Wirtschaftsschule verbrachten Zeiten.

7 7 9. Wechsel in die Regelklasse Bei einem Wechsel aus der M-Klasse in die Regelklasse auf Antrag der Erziehungsberechtigten gilt: Nach Abschluss des Schuljahres Besuch der nächst höheren Jahrgangsstufe der Regelklasse Während des Schuljahres Besuch der gleichen Jahrgangsstufe wie im M-Zug Bei einer Rückkehr in der 9. Jahrgangsstufe darauf achten, dass die für die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung erforderlichen Jahresfortgangsnoten in der Regelklasse noch gebildet werden können. 10. Qualifizierender Mittelschulabschluss Schüler der M9 können auf Antrag der Erziehungsberechtigten an der besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen und so auch den qualifizierenden Mittelschulabschluss erwerben. Seit dem Schuljahr 2010/2011 besteht für Schüler des M-Zugs eine Wahlmöglichkeit: entscheiden sich ein Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten für die Teilnahme nach 54 MSO, werden die Noten des Zwischenzeugnisses als Jahresfortgangsnoten in die Gesamtbewertung eingebracht. entscheiden sich ein Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten für die Teilnahme nach 59 MSO werden bei der Festlegung der Gesamtnoten die auf höherem Leistungsniveau erbrachten Jahresfortgangsnoten nicht mit einbezogen. Die Entscheidung für die Teilnahmeberechtigung muss auf Antrag der Erziehungsberechtigten vor Prüfungsbeginn erfolgen und wird zum Zeitpunkt der Anmeldung empfohlen. Der erfolgreiche Mittelschulabschluss wird gemäß 51 MSO erworben. 11. Zugang für Schüler ohne Englischkenntnisse In die M 9 und M10: Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die aus nicht selbst zu vertretenden Gründen den erforderlichen Leistungsstand in Englisch nicht aufweisen, können bei der vorläufigen Anmeldung zu den Jahrgangsstufen

8 8 9 und 10 beantragen, statt in Englisch in der Muttersprache geprüft zu werden. Das StMUK entscheidet allgemein oder im Einzelfall, für welche Sprachen eine Genehmigung erteilt werden kann. Ein Unterricht in der Muttersprache findet nicht statt. Ein Fernprüfungsverfahren findet statt. Es umfasst je zwei zentral gestellte Zwischenprüfungen in Jahrgangsstufe 9 und 10, sowie eine zentral gestellte Abschlussprüfung am Ende von Jahrgangsstufe 10. Die Prüfungen bestehen aus einer Übertragung eines deutschen Textes in die jeweilige Muttersprache und weiterer Aufgabenstellungen, die auch sprachproduktive Leistungen erfordern. Die Schüler können zur Teilnahme an anderem Unterricht verpflichtet werden. In die M 7 und M 8: Kein Fernprüfungsverfahren; Teilnahme am Englischunterricht; im ersten Zwischenzeugnis nach Eintritt keine Note in Englisch. Die Note in Englisch für das erste Jahreszeugnis im M-Zug wird am Ende des Schuljahres durch eine Feststellungsprüfung ermittelt. aus staatlich genehmigten Privatschulen Möglichkeit 1: Eintritt in die Regelklasse, Zugang über das Zwischenzeugnis bzw. Lehrerkonferenzbeschluss der Mittelschule Möglichkeit 2: Über eine Feststellungsprüfung an der Mittelschule wird die für den Eintritt erforderliche Durchschnittsnote erreicht; bei Nichterreichen auch Aufnahme über Lehrerkonferenzbeschluss (siehe Punkt 3). Möglichkeit 3: Eintritt nach den Zugangsbedingungen nach 30 MSO in die M 10 (Qualifizierender Mittelschulabschluss: Gesamtbewertung 2,3; Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch 2,0; bzw. Aufnahmeprüfung). Bewerber, die nicht Schüler sind Bewerber, die nicht Schüler einer allgemein bildenden Schule sind, können in besonderen Fällen durch die Schulleitung der Mittelschule in die M 10 aufgenommen werden. Voraussetzung: Erworbener qualifizierender Mittelschulabschluss mit Gesamtbewertung 2,3 oder besser

9 9 12. Übertritt aus einer M-Klasse in die Realschule/Wirtschaftsschule - möglich, wenn das Jahreszeugnis die Erlaubnis zum Vorrücken enthält. 13. Rückkehr aus anderen Schularten - Schüler, die aus Realschule, Wirtschaftsschule oder Gymnasium an die Mittelschule zurückkehren, werden in die Regelklasse eingewiesen. Die Eingliederung von Schülern der genannten Schulen in die M-Klassen der Jahrgangsstufen 7 bis 9 ist grundsätzlich nur möglich zu Beginn eine Schuljahres, wenn der Schüler im Jahreszeugnis der abgebenden Schulart die Erlaubnis zum Vorrücken erhalten hat, wenn der Schüler die Vorrückungserlaubnis nicht erhalten hat und sich das Versagen auf Fächer bezieht, die in der Mittelschule nicht unterrichtet werden; ansonsten entscheidet der Schulleiter. Er kann hierzu eine Aufnahmeprüfung durchführen. Eine Aufnahme in eine M-Klasse kann nur erfolgen, wenn die Jahrgangsstufe 10 spätestens im 12. Schulbesuchsjahr erreicht werden kann. 13. Aufnahme in eine M10-Klasse Aufnahmevoraussetzungen Klasse M10 Zugang aus der Regelklasse Qualifizierender Mittelschulabschluss Fächer Notenschnitt Bedingungen Durchschnittsnote aus D, M, E 2,33 und besser 2,66 und schlechter Antrag der Erziehungsberechtigten a) Antrag der Erziehungsberechtigten b) Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule Wurde der qualifizierende Mittelschulabschluss mit dem Fach Muttersprache erworben, dann tritt dieses Fach an die Stelle von Englisch. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die den erforderlichen Leistungsstand in Englisch aus nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht haben, müssen bei der vorläufigen Anmeldung erklären, dass sie bei der Abschlussprüfung statt in Englisch in ihrer Muttersprache geprüft werden wollen.

10 10 Für folgende Muttersprachen ist ein Prüfungsverfahren eingerichtet: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch. Diese Prüfungen erfolgen sowohl während des Schuljahres als auch in der Abschlussprüfung als Fernprüfung. Hauptschüler, die statt im Fach Englisch in einer der genannten Muttersprachen geprüft werden wollen, können aufgenommen werden, wenn sie die übrigen Leistungsanforderungen, insbesondere auch die im Fach Deutsch, erfüllen. Bei allen übrigen Muttersprachen ist Rücksprache mit dem Staatsministerium (Tel. (0 89) , Fax: (0 89) ) erforderlich. Diese Regelung gilt nur für Schüler, die die fehlenden Leistungen im Fach Englisch nicht selbst zu vertreten haben (aufgrund ihres bisherigen schulischen Werdegangs). Sie gilt nicht für ausländische Schüler, die den Englischunterricht regulär besuchten, die erforderlichen Leistungen jedoch nicht erreichten und nun statt Englisch ihre nichtdeutsche Muttersprache in das Fernprüfungsverfahren einbringen wollen. Leistungen im Fach Deutsch als Zweitsprache bedürfen in jedem Fall einer Überprüfung im Rahmen der Aufnahmeprüfung. Für Schüler, die nach dem Besuch der M 9-Klasse die Vorrückungsbestimmungen erfüllen, bedarf es keiner besonderen Anmelde- und Aufnahmeformalitäten. In besonderen Fällen können andere Bewerber, die nicht Schüler einer allgemeinbildenden Schule sind, in die Jahrgangsstufe 10 aufgenommen werden, wenn sie im qualifizierenden Mittelschulabschluss die Gesamtbewertung 2,3 erreicht haben. Eine Aufnahme in eine Mittlere-Reife-Klasse kann nur erfolgen, wenn die Jahrgangsstufe 10 spätestens im 12. Schulbesuchsjahr erreicht werden kann. Anmeldung Schüler aus der Jahrgangsstufe 9 des Regelbereichs melden sich anhand des Zwischenzeugnisses bis zum 1. März vorläufig an. Die definitive Anmeldung erfolgt für alle Bewerber am Zeugnistag oder am Tag danach an der vom Staatlichen Schulamt bestimmten Mittelschule, die die M 10 führt. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

11 11 das ausgefüllte und vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Anmeldeformular, das Zeugnis über den qualifizierenden Mittelschulabschluss, das Zeugnis über den erfolgreichen Mittelschulabschluss und, bei Nichterfüllung der Zugangsvoraussetzungen ein pädagogisches Gutachten der zuletzt besuchten Schule, aus dem hervorgeht, aufgrund welcher Beobachtungen die Schule zu diesem positiven Ergebnis kommt, obwohl der Schüler die erforderlichen Noten im Zeugnis über den qualifizierenden Mittelschulabschluss nicht erreicht hat. Aufnahmeprüfung Zur Aufnahmeprüfung werden nur Schüler mit qualifizierendem Mittelschulabschluss zugelassen, denen die zuletzt besuchte Schule in einem pädagogischen Wortgutachten bestätigt, dass sie aufgrund ihres bisherigen Leistungsverhaltens Aussicht haben, die M 10-Klasse erfolgreich zu beenden. Die Aufnahmeprüfung, die dem Niveau des qualifizierenden Mittelschulabschlusses entspricht, erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch bzw. Muttersprache, sofern im Zeugnis über den qualifizierenden Mittelschulabschluss nicht mindestens die Note 2 erzielt wurde. Bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht am Englischunterricht teilnehmen konnten und für die kein muttersprachlicher Unterricht angeboten wurde, entfällt die Aufnahmeprüfung im Fach Englisch oder Muttersprache. Wurde der qualifizierende Mittelschulabschluss mit dem Fach Deutsch als Zweitsprache erworben, so tritt an die Stelle einer Aufnahmeprüfung im Fach Deutsch ein Aufnahmegespräch. Darin ist zu prüfen, ob der Schüler auf Grund seines bisherigen Leistungsverhaltens Aussicht hat, im Fach Deutsch den Anforderungen der M 10 zu entsprechen. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die aus nicht selbst zu vertretenden Gründen den erforderlichen Leistungsstand in Englisch nicht aufweisen, können bei der vorläufigen Anmeldung beantragen, in der Abschlussprüfung statt in Englisch in der Muttersprache geprüft zu werden. Der Schüler kann in die M 10 aufgenommen werden, wenn er in seinen Prüfungsfächern jeweils die Note 2 erreicht. Ein Unterricht in der Muttersprache findet nicht statt; während des Schuljahres werden je zwei Leistungsfeststellungen (Fernprüfung) durchgeführt.

12 12 Art und Umfang der Aufnahmeprüfung Fach Prüfungsart Prüfungszeit Deutsch schriftlich 90 Minuten Mathematik schriftlich 50 Minuten Englisch schriftlich/mündlich 45 Minuten/15 Minuten Muttersprache (statt Englisch) schriftlich 90 Minuten Prüfungstermine Die Termine für die Aufnahmeprüfung werden jeweils durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bekanntgegeben. Prüfungskommission: Der Schulleiter, an dessen Schule eine M 10 geführt wird, beruft Lehrkräfte dieser Schule in die Prüfungskommission. Diese ist zuständig für die Erstellung der Prüfungsaufgaben und die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Den Vorsitz führt der Schulleiter. Das Staatliche Schulamt kann im Bedarfsfall auch den Einsatz von Lehrern anderer Mittelschulen anordnen. 14. Hinweise Die Erziehungsberechtigten sind rechtzeitig bereits in der Grundschule über den Weg zum mittleren Schulabschluss über den M-Zug zu informieren; dies erfolgt sinnvoller Weise in Verbindung mit der Bekanntgabe zukünftiger Standorte für M-Züge, M-Klassen und M-Kurse. Die Bildung der M-Klassen erfolgt in enger Abstimmung zwischen Staatlichem Schulamt und den Leitungen der Mittelschulen.!!! TERMIN FÜR DIE AUFNAHMEPRÜFUNG 7-9 ZUKÜNFTIG IN DEN SOMMERFERIEN!!! im Oktober 2014 gez. Heinz Weilhammer, Rektor

Auszüge aus der MSO (Mittelschulordnung)

Auszüge aus der MSO (Mittelschulordnung) Auszüge aus der MSO (Mittelschulordnung) die den Unterricht mit Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Muttersprache betreffen. 6 Übertritt an ein Gymnasium oder an eine Realschule (2) Für Schülerinnen

Mehr

Aktuelle Informationen zur Mittelschule 2014

Aktuelle Informationen zur Mittelschule 2014 Aktuelle Informationen zur Mittelschule 2014 Häufig gestellte Fragen werden aufgegriffen und entweder durch Erläuterungen im Rahmen dieses Informationsblattes und/oder durch Hinweise auf einschlägige KM-

Mehr

Übertrittsmöglichkeiten für Volksschüler ab 2010/11

Übertrittsmöglichkeiten für Volksschüler ab 2010/11 Übertrittsmöglichkeiten für Volksschüler ab 2010/11 Datei Übertrittsbestimmungen ab 201011.doc ; 05.10.2010 Aufnahme von Grundschülern in die Jgst. 5 der RS oder des GY: siehe VSO; Aufnahme in eine höhere

Mehr

Staatliche Schulberatung für Ufr. Übersicht schulische Gesetzeslage für Migrationskinder in GS und MS

Staatliche Schulberatung für Ufr. Übersicht schulische Gesetzeslage für Migrationskinder in GS und MS Übersicht schulische Gesetzeslage für skinder in GS und MS Rechtliche Grundlage Inhalt Anmerkung Zuweisung in eine Übergangsklasse bzw. Einstufung in eine Jahrgangsstufe 10 (1) MSO 8 (1) GrSO Art. 36(3)

Mehr

Staatliche Schulberatung für Obb.-Ost. Übersicht schulische Gesetzeslage für Migrationskinder in GS und MS

Staatliche Schulberatung für Obb.-Ost. Übersicht schulische Gesetzeslage für Migrationskinder in GS und MS Übersicht schulische Gesetzeslage für skinder in GS und MS Rechtliche Grundlage Inhalt Anmerkung Zuweisung in eine Übergangsklasse bzw. Einstufung in eine Jahrgangsstufe 10 (1) MSO 8 (1) GrSO Art. 36(3)

Mehr

Staatliche Schulberatung für Obb.-Ost. Sonderregelungen für Schüler/innen mit Migrationshintergrund in der Mittelschule nach BayEUG und MSO

Staatliche Schulberatung für Obb.-Ost. Sonderregelungen für Schüler/innen mit Migrationshintergrund in der Mittelschule nach BayEUG und MSO Signatur Staatliche Schulberatung für Obb.-Ost http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/oberbayern_ost/ II - MS 04.10.2013 Sonderregelungen für Schüler/innen mit Migrationshintergrund in der Mittelschule

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_2\Kugler\Hauptschule\Abschlüsse\Projekt-Praxisklasse-M_Aufnahme_r.doc Bayerisches Staatsministerium

Mehr

Mathematisch-Naturwissenschaftlich, 4. Prüfungsfach: Physik Kaufmännisch-Wirtschaftlich, 4. Prüfungsfach: Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen

Mathematisch-Naturwissenschaftlich, 4. Prüfungsfach: Physik Kaufmännisch-Wirtschaftlich, 4. Prüfungsfach: Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen Information der Bildungsberatung Die Realschule Stand: April 2018 Die Realschule ist ein eigenständiger, geschlossener Bildungsgang. Er baut auf der vierten Jahrgangsstufe der Grundschule auf, umfasst

Mehr

Grundsätzliches. Ausbildungsrichtungen

Grundsätzliches. Ausbildungsrichtungen Grundsätzliches Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und fördert das fächerübergreifende, abstrakte und problemlösende Denken. Damit legt es die Grundlagen, die für ein Hochschulstudium

Mehr

Staatliche Schulberatung für Obb.-Ost

Staatliche Schulberatung für Obb.-Ost Aktuelle Informationen zur Realschule im Schuljahr 2016/2017 Das Inkrafttreten der neuen Bayerischen Schulordnung (BaySchO) und Änderungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) machten

Mehr

Information der Bildungsberatung Nichterreichen des Klassenziels am Gymnasium - Was tun?

Information der Bildungsberatung Nichterreichen des Klassenziels am Gymnasium - Was tun? Information der Bildungsberatung Nichterreichen des Klassenziels am Gymnasium - Was tun? Stand: November 2018 Inhalt: 1. Vorrückungserlaubnis, Wiederholverbot, Befreiung von den Folgen 2. Vorrücken auf

Mehr

Mein Kind in der Mittelstufe

Mein Kind in der Mittelstufe Mein Kind in der Mittelstufe StD Christian Borzel Gymnasium Königsbrunn Schulberatungsstelle Schwaben Meine Themen... Förderangebote am Gymnasium Möglichkeiten bei Nichterreichen des Klassenziels Wechsel

Mehr

Herzlich Willkommen an der Mittelschule Regen. zum Informationsabend zum Übertritt in eine M-Klasse!

Herzlich Willkommen an der Mittelschule Regen. zum Informationsabend zum Übertritt in eine M-Klasse! Herzlich Willkommen an der Mittelschule Regen zum Informationsabend zum Übertritt in eine M-Klasse! Ralf Schwarz Beratungslehrer Kontakt: 09922/2130 MS Zwiesel Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder

Mehr

Zur Mittleren Reife an der Mittelschule Hösbach

Zur Mittleren Reife an der Mittelschule Hösbach Dezember 2014 Zur Mittleren Reife an der Mittelschule Hösbach Ein Merkblatt für Eltern und Schüler Seit dem Schuljahr 1999/2000 besteht die Möglichkeit über einen Mittlere-Reife-Zug (M-Zug) an der Volksschule

Mehr

Der Übertritt ans Gymnasium

Der Übertritt ans Gymnasium Der Übertritt ans Gymnasium I. Grundsätzliches zur Aufnahme Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums setzt grundsätzlich voraus, dass eine Schülerin / ein Schüler - für den Bildungsweg des

Mehr

Eintritt in die 5. Klasse des Gymnasiums

Eintritt in die 5. Klasse des Gymnasiums Information der Bildungsberatung Eintritt in die 5. Klasse des Gymnasiums Stand: November 2018 Der Übertritt in die Eingangsklasse (5. Klasse) des Gymnasiums erfolgt 1. nach der 4. Klasse Grundschule oder

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VII\Referat VII_7\Nentwig VII_7\2012\WS\WSO ÄnderungsVO 2012_1\Infoschreiben geänderte Übertrittsbedingungen_158_III.doc

Mehr

Aktuelle Informationen zur Grundschule 2016/2017

Aktuelle Informationen zur Grundschule 2016/2017 Aktuelle Informationen zur Grundschule 2016/2017 Zum Schuljahresbeginn 2016/2017 werden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Grundschulen in mehrfacher Hinsicht ändern. Die BaySchO führt zur

Mehr

Veränderungen in der neuen VSO zusammengestellt von Monika Munker, BRin; zentrale Beratungslehrkraft für Volksschulen neu

Veränderungen in der neuen VSO zusammengestellt von Monika Munker, BRin; zentrale Beratungslehrkraft für Volksschulen neu neu 01.09.2008 14 Ordnungsmaßnahmen und sonstige Erziehungsmaßnahmen (2).. Nacharbeiten werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig vor Vollzug schriftlich mitgeteilt (4) HS nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht

Mehr

K, K. Verordnung zur Änderung der Grundschulordnung und der Mittelschulordnung. vom

K, K. Verordnung zur Änderung der Grundschulordnung und der Mittelschulordnung. vom 2232-2-K, 2232-3-K Verordnung zur Änderung der Grundschulordnung und der Mittelschulordnung vom.. 2017 Auf Grund des Art. 7 Abs. 1 und 2, des Art. 7a Abs. 1 bis 5, des Art. 32 Abs. 7, des Art. 32a Abs.

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_4\1Butz\MSO-Ä 2014\Veröffentlichung\064011_r.docx Bayerisches Staatsministerium

Mehr

Schulische Möglichkeiten nach der 10. Klasse des Gymnasiums. Inhalt: Möglichkeiten nach Erreichen des Klassenziels der 10. Klasse

Schulische Möglichkeiten nach der 10. Klasse des Gymnasiums. Inhalt: Möglichkeiten nach Erreichen des Klassenziels der 10. Klasse Schulische Möglichkeiten nach der 10. Klasse des Gymnasiums Inhalt: Möglichkeiten nach Erreichen des Klassenziels der 10. Klasse Möglichkeiten bei Nichterreichen der Vorrückungserlaubnis: 1. Wiederholung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung III\Referat III_5\Köpf\Entwürfe\Entwürfe Übertritt\120 502 r2 OWA-Schreiben GK Aufnahmeprüfungen.doc Bayerisches Staatsministerium

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per OWA an - alle Haupt-/Mittelschulen - Staatlichen Schulämter - Regierungen

Mehr

Hinweise zu Möglichkeiten der Schullaufbahn im Schuljahr 2015/2016

Hinweise zu Möglichkeiten der Schullaufbahn im Schuljahr 2015/2016 Hinweise zu Möglichkeiten der Schullaufbahn im Schuljahr 2015/2016 Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, diese Hinweise bieten Ihnen eine erste Orientierung zu Möglichkeiten der weiteren Schullaufbahn

Mehr

Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung. Fachhochschulreife an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens

Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung. Fachhochschulreife an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung Berufsausbildung und Fachhochschulreife an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung Berufsausbildung

Mehr

Aufnahme in die Realschule

Aufnahme in die Realschule Aufnahme in die Realschule Aufnahme in die unterste Jahrgangsstufe der Realschule ( 2 RSO) Anmeldung nur durch einen Erziehungsberechtigten zulässig Alter der SchülerInnen: 12. Lebensjahr o im Schuljahr

Mehr

Die neuen Übertrittsregelungen auf einen Blick

Die neuen Übertrittsregelungen auf einen Blick Die neuen Übertrittsregelungen auf einen Blick Informationen bzgl. der GRUNDSCHULE Übertrittszeugnis Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Dieses

Mehr

Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (Mittelschulordnung MSO) Vom 4. März 2013 (GVBl. S. 116) (KWMBl. S. 106) BayRS K

Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (Mittelschulordnung MSO) Vom 4. März 2013 (GVBl. S. 116) (KWMBl. S. 106) BayRS K MSO: Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (Mittelschulordnung MSO) Vom 4. März 2013 (GVBl. S. 116) (KWMBl. S. 106) BayRS 2232-3-K ( 1 35) Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (Mittelschulordnung

Mehr

Bayerisches Ministerialblatt

Bayerisches Ministerialblatt Bayerisches Ministerialblatt Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie an Förderzentren und an Schulen für Kranke 2020 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für

Mehr

Klasse 10 ÜBERPRÜFUNGEN, MSA UND ZEUGNISSE Gymnasium Heidberg Arne Glücklich

Klasse 10 ÜBERPRÜFUNGEN, MSA UND ZEUGNISSE Gymnasium Heidberg Arne Glücklich Klasse 10 ÜBERPRÜFUNGEN, MSA UND ZEUGNISSE Gymnasium Heidberg Arne Glücklich 1. Halbjahreszeugnis im Jahrgang 10 Das Zeugnis enthält einen Vermerk zur Schullaufbahn Die Schülerin/der Schüler wird bei gleichbleibender

Mehr

Klasse 10 ÜBERPRÜFUNGEN, MSA UND ZEUGNISSE Gymnasium Heidberg Jacob Vilaumi

Klasse 10 ÜBERPRÜFUNGEN, MSA UND ZEUGNISSE Gymnasium Heidberg Jacob Vilaumi Klasse 10 ÜBERPRÜFUNGEN, MSA UND ZEUGNISSE Gymnasium Heidberg Jacob Vilaumi 1. Halbjahreszeugnis im Jahrgang 10 Das Zeugnis enthält einen Vermerk zur Schullaufbahn Die Schülerin/der Schüler wird bei gleichbleibender

Mehr

Die neue Form der Leistungsbewertung im Förderschwerpunkt Lernen

Die neue Form der Leistungsbewertung im Förderschwerpunkt Lernen Die neue Form der Leistungsbewertung im Förderschwerpunkt Lernen Neuerungen im Zuge der Einführung des Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus,

Mehr

Ausbildung Abschlüsse Anschlüsse

Ausbildung Abschlüsse Anschlüsse Das bayerische Gymnasium Ausbildung Abschlüsse Anschlüsse Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen; Stand Oktober 2018. Das bayerische

Mehr

Ausbildung Abschlüsse Anschlüsse

Ausbildung Abschlüsse Anschlüsse Das bayerische Gymnasium Ausbildung Abschlüsse Anschlüsse Originalfassung: Staatliche Schulberatung München. Für nachträgliche Änderungen wird keine Haftung übernommen; Stand Oktober 2017. Das bayerische

Mehr

Übergangs- und Überführungsverordnung Änderungsvorschläge -Stand:

Übergangs- und Überführungsverordnung Änderungsvorschläge -Stand: Anlage 2 zur Deputationsvorlage Nr. L 47 Übergangs- und Überführungsverordnung -Stand:17.05.2004-1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen ab Jahrgangsstufe

Mehr

Haftungsausschluss. I. Übergang in das Gymnasium der Normalform. 1 Übergang ohne Prüfung für Schüler der Realschule und der Hauptschule

Haftungsausschluss. I. Übergang in das Gymnasium der Normalform. 1 Übergang ohne Prüfung für Schüler der Realschule und der Hauptschule Haftungsausschluss Die Texte der einzelnen Gesetze / Verordnungen wurden eingescannt und Änderungen - soweit bekannt - eingearbeitet. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetzblatt und in

Mehr

Die Abschlussprüfung an den Realschulen in Bayern

Die Abschlussprüfung an den Realschulen in Bayern Die Abschlussprüfung an den Realschulen in Bayern Vorgaben nach 33 45 der Realschulordnung (RSO) Bestimmungen Termine Hinweise (Präsentation und Terminplan nachzulesen unter www.rsmar.de Dokumente Elterninfos)

Mehr

Die Abschlussprüfung an den Realschulen in Bayern

Die Abschlussprüfung an den Realschulen in Bayern Die Abschlussprüfung an den Realschulen in Bayern Vorgaben nach 33 45 der Realschulordnung (RSO) Bestimmungen Termine Hinweise (Präsentation und Terminplan nachzulesen unter www.rsmar.de Dokumente Elterninfos)

Mehr

Herzlich Willkommen zur. Informationsveranstaltung der Mittelschule Oberroning zum Übertritt an die weiterführenden Schulen am

Herzlich Willkommen zur. Informationsveranstaltung der Mittelschule Oberroning zum Übertritt an die weiterführenden Schulen am Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung der Mittelschule Oberroning zum Übertritt an die weiterführenden Schulen am 24.01.2017 Was erwartet sie heute Abend? Das gegliederte Schulwesen in Bayern

Mehr

Welche Schulart ist die richtige? Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten zum Übertritt an die weiterführenden Schulen

Welche Schulart ist die richtige? Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten zum Übertritt an die weiterführenden Schulen Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten zum Übertritt an die weiterführenden Schulen Was erwartet Sie heute Abend? Das gegliederte Schulwesen in Bayern (Kurzdarstellung) Übertrittsbedingungen

Mehr

Herzlich Willkommen zum Infoabend M Klassen. für den Mittelschulverbund LAN-REI-PIL-WAL 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr

Herzlich Willkommen zum Infoabend M Klassen. für den Mittelschulverbund LAN-REI-PIL-WAL 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr Herzlich Willkommen zum Infoabend M Klassen für den Mittelschulverbund LAN-REI-PIL-WAL 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr M Klassen; Gliederung: Die Mittelschule Landau: eine Übersicht (Fischer) M Klassen: Zugangsvoraussetzungen

Mehr

2.3 Nachweis des Latinums bzw. Graecums für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums

2.3 Nachweis des Latinums bzw. Graecums für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums 2. Nachweis des Latinums bzw. Graecums 2. Nachweis des Latinums bzw. Graecums 2.1 Möglichkeiten des Nachweises 2.1.1 Schülerinnen und Schüler öffentlicher oder staatlich anerkannter Gymnasien sowie Schülerinnen

Mehr

Die Mittelschule in Bayern

Die Mittelschule in Bayern Die Mittelschule in Bayern Informationsabend zur Schullaufbahn Schuljahr 2017/18 Was bietet die Mittelschule? Individuelle und differenzierte Förderung Klassenlehrerprinzip kleine Klassen Jugendsozialarbeit

Mehr

Volksschule. (Grundschule, Haupt-/ Mittelschule) 1. Übertrittsmöglichkeiten aus der Volksschule (Regelklasse) in den M Zug ( 33 MSO, Art.

Volksschule. (Grundschule, Haupt-/ Mittelschule) 1. Übertrittsmöglichkeiten aus der Volksschule (Regelklasse) in den M Zug ( 33 MSO, Art. QUELLE: STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR NIEDERBAYERN SELIGENTHALER STR. 36, 84034 LANDSHUT TELEFON 0871 43031-0 * TELEFAX 0871 43031-10 E-MAIL: info@sbndb.de Homepage: www.schulberatung.bayern.de Übertrittsmöglichkeiten

Mehr

Welche Schullaufbahnmöglichkeiten stehen zur Wahl, wenn das Erreichen des Klassenziels in der 9. Klasse fraglich erscheint?

Welche Schullaufbahnmöglichkeiten stehen zur Wahl, wenn das Erreichen des Klassenziels in der 9. Klasse fraglich erscheint? Welche Schullaufbahnmöglichkeiten stehen zur Wahl, wenn das Erreichen des Klassenziels in der 9. Klasse fraglich erscheint? (gültig nur für Schuljahr 06/07) Übersicht über die Alternativen freiwilliger

Mehr

4. Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A

4. Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A 100* KWMBeibl. Nr. 5*/2016 schüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen. 11. Teilnahme anderer

Mehr

Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung und den Wechsel der Niveaustufen an Realschulen (Realschulversetzungsordnung)

Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung und den Wechsel der Niveaustufen an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung und den Wechsel der Niveaustufen an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) 1 Niveaustufen und Leistungsbewertung (1) Maßstab für die Leistungsbewertung

Mehr

Versetzungsordnung Realschulen. Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Realschulen (Realschulversetzungsordnung)

Versetzungsordnung Realschulen. Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) vom 30. Januar 1984 (GBl. S. 147; K.u.U. S. 61) geändert durch: 1. Verordnung vom 16. Juli 1990

Mehr

Haupt- und Realschulordnung der Deutschen Schule Mailand

Haupt- und Realschulordnung der Deutschen Schule Mailand DEUTSCHE SCHULE MAILAND Haupt- und Realschulordnung der Deutschen Schule Mailand Auf Empfehlung der Gesamtlehrerkonferenz vom Schulleitungskomitee der Deutschen Schule Mailand verabschiedete Fassung vom

Mehr

Informationsveranstaltung. zum Übertritt an die weiterführenden Schulen

Informationsveranstaltung. zum Übertritt an die weiterführenden Schulen Informationsveranstaltung zum Übertritt an die weiterführenden Schulen Martina Zippelius-Wimmer, Rin/Beratungslehrerin Gliederung Das gegliederte Schulwesen in Bayern (Kurzdarstellung) Entscheidungshilfen

Mehr

2. Versuchsschulen Versuchsschulen sind die federführenden Berufsschulen und die Kooperationsschulen gemäß Anlage 1.

2. Versuchsschulen Versuchsschulen sind die federführenden Berufsschulen und die Kooperationsschulen gemäß Anlage 1. Schulversuch Berufsschule Plus BS+ zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Berufsschule Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Oktober 2008 (KWMBl S.555) Das

Mehr

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005.

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Promotionsverordnung Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Zeugnis Jedem Schüler und jeder Schülerin wird am Schluss des Semesters ein Zeugnis ausgestellt.

Mehr

Anne-Frank-Realschule Ettlingen

Anne-Frank-Realschule Ettlingen Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) vom 30. Januar 1984 (GBI. S. 147; K.u.U. 1984, S. 61) zuletzt geändert durch: Verordnung vom 5. Februar

Mehr

Staatliches Schulamt Nürtingen

Staatliches Schulamt Nürtingen Staatliches Schulamt Nürtingen Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht

Mehr

Versetzungsordnung für die International German School HCMC (IGS)

Versetzungsordnung für die International German School HCMC (IGS) Versetzungsordnung für die International German School HCMC (IGS) 1. Grundschule (Klassenstufen 1-4) Der Unterricht in der Grundschule kann fächer-, klassen- oder klassenstufenübergreifend eingerichtet

Mehr

1. Gesetzliche Grundlagen

1. Gesetzliche Grundlagen Information zur Erstellung einer allgemeinen Bewertung / BayEUG 2003 / VSO 2008 bei aktiver, aber nicht erfolgreicher Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Volksschulen

Mehr

Externe Fachhochschulreife, fachgebundene und allgemeine Hochschulreife

Externe Fachhochschulreife, fachgebundene und allgemeine Hochschulreife Information der Bildungsberatung Externe Fachhochschulreife, fachgebundene und allgemeine Hochschulreife Stand: Dezember 2018 Wer? Personen ohne Schulzugehörigkeit Personen, die an ihrer Schule keine Prüfung

Mehr

Herzlich willkommen zur. Informationsveranstaltung der Mittelschule Oberroning zum Übertritt an die weiterführenden Schulen am

Herzlich willkommen zur. Informationsveranstaltung der Mittelschule Oberroning zum Übertritt an die weiterführenden Schulen am Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung der Mittelschule Oberroning zum Übertritt an die weiterführenden Schulen am 24.01.2019 Was erwartet Sie heute Abend? Das gegliederte Schulwesen in Bayern

Mehr

Ordnung für die Versetzung

Ordnung für die Versetzung Ordnung für die Versetzung 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Die Versetzung bzw. Nichtversetzung eines Schülers 1 ist eine pädagogische Maßnahme. Sie dient dazu, die persönliche Lernentwicklung und den schulischen

Mehr

VERSETZUNGSORDNUNG DER SEKUNDARSTUFE I DEUTSCHE SCHULE LONDON (AUSZÜGE)

VERSETZUNGSORDNUNG DER SEKUNDARSTUFE I DEUTSCHE SCHULE LONDON (AUSZÜGE) VERSETZUNGSORDNUNG DER SEKUNDARSTUFE I DEUTSCHE SCHULE LONDON (AUSZÜGE) 1. Anwendungsbereich 1.1 Im 12-jährigen Schulsystem umfasst die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Der Jahrgangsstufe

Mehr

Berufliche Oberschule

Berufliche Oberschule Berufliche Oberschule Augsburg Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Unter dem Dach der Beruflichen Oberschule sind die Schularten Fachoberschule und Berufsoberschule vereinigt. Die Berufliche

Mehr

Ziel und Aufbau der Städtischen Berufsoberschule Schwabach (BOS) Stand: 12/2017

Ziel und Aufbau der Städtischen Berufsoberschule Schwabach (BOS) Stand: 12/2017 Städtische Berufsoberschule Schwabach Südliche Ringstraße 9 a 91226 Schwabach Tel. 09122/8349-0 Fax 09122/8349-30 E-Mail: info@bos-schwabach.de Ziel und Aufbau der Städtischen Berufsoberschule Schwabach

Mehr

Informationen zum 6-jährigen Wirtschaftsgymnasium

Informationen zum 6-jährigen Wirtschaftsgymnasium Informationen zum 6jährigen Wirtschaftsgymnasium FRIEDRICHLISTSCHULE Kornhausplatz 7, 89073 Ulm Herr Fleig Tel.: 0731 1613883 wg@fls.schule.ulm.de homepage: www.flsulm.de U N I V E R S I T Ä T D U A L

Mehr

Kind- und begabungsgerechte Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens in Bayern

Kind- und begabungsgerechte Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens in Bayern Kind- und begabungsgerechte Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens in Bayern Durchlässigkeit erhöhen Qualität sichern Elternwillen stärken klare und einfache Regelungen schaffen Ä Zielsetzungen Bayerisches

Mehr

Informationselternabend

Informationselternabend Informationselternabend Bedingungen für die Zulassung zur Prüfung Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 der nichtgymnasialen Bildungsgänge sind berechtigt, an der Prüfung zum Erwerb der Mittleren

Mehr

ABSCHLUSSPRÜFUNG zur Information der 10. Klassen

ABSCHLUSSPRÜFUNG zur Information der 10. Klassen 1 ABSCHLUSSPRÜFUNG 2017... zur Information der 10. Klassen 09.11.2016 Der Realschulabschluss 2 Schriftliche Abschlussprüfung Bildung der Zeugnisnoten Erfolgreicher Abschluss? Der Realschulabschluss 3 Rechtliche

Mehr

Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten zum Übertritt an die weiterführenden Schulen

Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten zum Übertritt an die weiterführenden Schulen Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten zum Übertritt an die weiterführenden Schulen Martina Zippelius-Wimmer, Rin/ Beratungslehrerin Was erwartet Sie heute Abend? Das gegliederte Schulwesen

Mehr

Bezirksregierung Münster. Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des

Bezirksregierung Münster. Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des Bezirksregierung Münster Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse

Mehr

Tagen der Sommerferien ein Nachtermin durchgeführt. Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2018/2019

Tagen der Sommerferien ein Nachtermin durchgeführt. Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2018/2019 KWMBeibl. Nr. 5*/2017 95 * Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2018/2019 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Mehr

Hinweise zur Abschlussprüfung und zum Schuljahresende für die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen und deren Eltern

Hinweise zur Abschlussprüfung und zum Schuljahresende für die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen und deren Eltern Hinweise zur Abschlussprüfung und zum Schuljahresende für die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen und deren Eltern 1. Terminplan für die Abschlussprüfung: siehe Seite 4 2. Abgelegte Fächer aus früheren

Mehr

im Schulamtsbezirk Minden-Lübbecke

im Schulamtsbezirk Minden-Lübbecke Leitfaden für den Herkunftssprachlichen Unterricht im Schulamtsbezirk Minden-Lübbecke Doc-Nr.: Leitfaden HSU - Schuljahr 2014-2015 - Stand 01.11.2013.doc - 2 - - 2 - Dieser Leitfaden für Schulen, Lehrkräfte

Mehr

Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten zum Übertritt an die weiterführenden Schulen

Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten zum Übertritt an die weiterführenden Schulen Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten zum Übertritt an die weiterführenden Schulen Gliederung Das gegliederte Schulwesen in Bayern Entscheidungshilfen Übertrittsbedingungen im Schuljahr

Mehr

Die Senatorin für Kinder und Bildung Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung Hansestadt Bremen Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Kinder und Bildung Rembertiring 8-12 28195 Bremen An die Schulen des Sekundarbereichs I und des Sekundarbereichs II im Lande

Mehr

über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)

über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom

Mehr

Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Entwurfsfassung vom

Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Entwurfsfassung vom Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Entwurfsfassung vom 06.12.2006 Aufgrund der 16 Abs. 1 Satz 2, 18 Abs. 3 Satz 3, 19 Abs. 3 Satz 4, 128 Abs. 2 und 3 des Schulgesetzes (SchulG) in der

Mehr

25 Wege zum mittleren Schulabschluss in Bayern Überarbeitet und aktualisiert von Sophie Amann (Stand: Dezember 2014)

25 Wege zum mittleren Schulabschluss in Bayern Überarbeitet und aktualisiert von Sophie Amann (Stand: Dezember 2014) STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR NIEDERBAYERN SELIGENTHALER STR. 36, 84034 LANDSHUT TELEFON 0871 43031-0 * TELEFAX 0871 43031-10 E-MAIL: info@sbndb.de Homepage: www.schulberatung.bayern.de 25 Wege zum

Mehr

Informationen zu: Abschlussprüfung 2016

Informationen zu: Abschlussprüfung 2016 Informationen zu: Abschlussprüfung 2016 www.realschule-schesslitz.de Staatliche Realschule Scheßlitz Montag, 19. Oktober 2015 I. Termine 2016 Mo 14.03. Do 17.03. Speaking-Test Englisch (kurz vor/nach Pfingsten)

Mehr

Bildungsgänge. Viele Wege zum Erfolg. Torsten Weiß Schulleiter

Bildungsgänge. Viele Wege zum Erfolg.  Torsten Weiß Schulleiter Bildungsgänge. Viele Wege zum Erfolg. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über Mittel- und Abendmittelschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen

Mehr

Themen für die Dienstbesprechung der Beratungslehrkräfte an Realschulen am

Themen für die Dienstbesprechung der Beratungslehrkräfte an Realschulen am Staatliche Schulberatungsstelle für Mittelfranken Glockenhofstr. 51, 90 478 Nürnberg Tel. 0911 /58 676-10, Fax 0911 / 58 676-30 E-Mail: verwaltung@schulberatung-mittelfranken.de Themen für die Dienstbesprechung

Mehr

Herkunftssprachlicher Unterricht ORGANISATION

Herkunftssprachlicher Unterricht ORGANISATION Herkunftssprachlicher Unterricht ORGANISATION HSU ORGANISATION Der HSU in NRW ist ein Angebot des L. Schulamt organisiert und betreut den Unterricht in der HSU für Grund-, Hauptund Förderschulen. Für die

Mehr

Informationen für die 10. Klassen

Informationen für die 10. Klassen I M A L L H O R N 4 5 2 2 3 5 9 H A M B U R G T E L. 0 4 0-42896930 A B T E I L U N G S L E I T U N G M I T T E L S T U F E Informationen für die 10. Klassen Liebe Schüler*innen der Klasse 10, liebe Eltern,

Mehr

Zeugnis- und Versetzungsordnung

Zeugnis- und Versetzungsordnung 1. Anwendungsbereich Zeugnis- und Versetzungsordnung 1.1. Im 13-jährigen Schulsystem umfasst die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 5 10. Dies gilt auch für das 12-jährige Schulsystem, allerdings kommt

Mehr

Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)

Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) Bezirksregierung Detmold Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse

Mehr

Klasse 10. Gymnasium Bornbrook Inga Robinson September 2017

Klasse 10. Gymnasium Bornbrook Inga Robinson September 2017 Klasse 10 ÜBERPRÜFUNGEN, MSA UND ZEUGNISSE Halbjahreszeugnis im Jahrgang 10 Das Zeugnis enthält einen Vermerk zur Schullaufbahn Die Schülerin/der Schüler wird bei gleichbleibender Leistungsentwicklung

Mehr

Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten zum Übertritt an die weiterführenden Schulen

Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten zum Übertritt an die weiterführenden Schulen Regierung von Mittelfranken Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten zum Übertritt an die weiterführenden Schulen Zusammengestellt von: Koordinatoren/innen der Beratungslehrkräfte in Mittelfranken:

Mehr

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXV/5. Teil I

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXV/5. Teil I AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 01.02.2016 Jahrgang/Nummer XXXXV/5 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes 24 0142 Sitzung des Kreisausschusses

Mehr

Informationen über die Übertrittsregelungen auf weiterführende Schulen und Neuigkeiten/Veränderungen im Schulbereich

Informationen über die Übertrittsregelungen auf weiterführende Schulen und Neuigkeiten/Veränderungen im Schulbereich Informationen über die Übertrittsregelungen auf weiterführende Schulen und Neuigkeiten/Veränderungen im Schulbereich Regelungen für den Übertritt auf Realschulen (Stand: November 2010) (Quelle: www.km.bayern.de)

Mehr

E l t e r n b r i e f I I I Informationen über die Organisation der Jahrgangsstufen 9 / 10

E l t e r n b r i e f I I I Informationen über die Organisation der Jahrgangsstufen 9 / 10 Wettenbergschule Schaal 60 35435 Wettenberg Wettenbergschule Gesamtschule des Landkreises Gießen Schaal 60 35435 Wettenberg Telefon: +49 (641) 82101 Telefax: +49 (641) 85134 http://www.wettenbergschule.de

Mehr

Dieses Reglement regelt die Bedingungen und das Verfahren für die Aufnahme in die Fachmittelschule.

Dieses Reglement regelt die Bedingungen und das Verfahren für die Aufnahme in die Fachmittelschule. Aufnahmereglement für die Fachmittelschule.5 Vom 7. September 0 (Stand. August 05) Das Departement für Bildung und Kultur gestützt auf 9 Absatz des Mittelschulgesetzes vom 9. Juni 005 ) und der Verordnung

Mehr

Merkblatt über den nachträglichen Erwerb des Abschlusszeugnisses der Realschule in Bayern

Merkblatt über den nachträglichen Erwerb des Abschlusszeugnisses der Realschule in Bayern Der Ministerialbeauftragte für die Realschulen in Unterfranken Frankfurter Str. 71 97082 Würzburg Telefon: 0931 45345-14 Telefax: 0931 45345-45 E-Mail: dienststelle@mbrs-ufr.de Merkblatt über den nachträglichen

Mehr