Ausgabe 9 vom 7. Mai 2015
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- Nora Vogt
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1 Ausgabe 9 vom 7. Mai 2015 Inhalt Seite Bekanntmachungen der unteren Wasserbehörde 2 Ortsentwässerung Mildstedt Änderung der Abwassersatzung und der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen, Aufhebung der bisherigen Rechtsnormen 4 Bekanntmachung der betriebsfertigen Herstellung der Oberflächenwasserkanäle in der Gemeinde Mildstedt nach 7 Abs. 3 der Abwassersatzung des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt für die Ortsentwässerung Mildstedt (AWS OE Mildstedt) 5 Nachtragshaushaltssatzung 2015 des Wasser- und Bodenverbandes Süderlügum 8 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Nordbits AöR 9
2 Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde vom Der Wasser- und Bodenverband Eckstockau, Westerende 41, Viöl, beantragt am die Strukturverbesserung der Haselunder Au, Station bis Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz -WHG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I, S. 2585). Vor der Entscheidung im wasserbehördlichen Verfahren ist nach 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in zurzeit gültiger Fassung i.v.m. Nummer , Spalte 2 der Anlage 2 in einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist. Die Prüfung nach 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Feststellung ist nach 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen können auf Antrag nach den Bestimmungen des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 89) beim Kreis Nordfriesland, Der Landrat als der unteren Wasserbehörde, AZ. 665/ /14, Marktstr. 6, Husum, zugänglich gemacht werden. gez. Seif
3 Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde vom Die Gemeinde Reußenköge, Theodor-Strom-Straße 2, Bredstedt, beantragt am die Verlegung, Verrohrung und Verfüllung von Wegeseitengräben zur Herstellung eines Radweges an der K 7 und der L 11. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz -WHG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I, S. 2585). Vor der Entscheidung im wasserbehördlichen Verfahren ist nach 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in zurzeit gültiger Fassung i.v.m. Nummer , Spalte 2 der Anlage 2 in einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist. Die Prüfung nach 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Feststellung ist nach 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen können auf Antrag nach den Bestimmungen des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 89) beim Kreis Nordfriesland, Der Landrat als der unteren Wasserbehörde, AZ. 665/4-7-55/14, Marktstr. 6, Husum, zugänglich gemacht werden. gez. Seif
4 Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt Johannisstraße Garding Ortsentwässerung Mildstedt Änderung der Abwassersatzung und der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen, Aufhebung der bisherigen Rechtsnormen Seitens des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt wurde mit Beschluss der Deichversammlung vom die Abwassersatzung des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt für die Ortsentwässerung Mildstedt (AWS OE Mildstedt) sowie die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt zur Oberflächenwasserbeseitigung in der Gemeinde Mildstedt (AEB OE Mildstedt) neu beschlossen. Diese treten rückwirkend zum in Kraft. Diese ersetzen gemäß Beschluss der Deichversammlung vom die bisherige Satzung des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt über den Anschluss und die Benutzung der zentralen öffentlichen Oberflächenabwasserbeseitigungsanlagen in der Gemeinde Mildstedt Allgemeine Entsorgungsbedingungen des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt zur Oberflächenwasserbeseitigung in der Gemeinde Mildstedt (AEB) Diese treten rückwirkend mit Ablauf des außer Kraft. Die Bekanntmachung der neu beschlossenen Rechtsnormen erfolgte im Amtsblatt Nr. 6 des Kreises Nordfriesland vom Die Rechtsnormen sind auch nachzulesen unter Garding, den Im Auftrag gez. Jan Bonse Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt Ortsentwässerung Mildstedt Johannisstraße Garding Tel Fax: info@dhsv-eiderstedt.de
5 Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt Johannisstraße Garding Bekanntmachung der betriebsfertigen Herstellung der Oberflächenwasserkanäle in der Gemeinde Mildstedt nach 7 Abs. 3 der Abwassersatzung des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt für die Ortsentwässerung Mildstedt (AWS OE Mildstedt) Seitens des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt Ortsentwässerung Mildstedt wird mitgeteilt, dass im Gebiet der Ortsentwässerung Mildstedt zurzeit folgende Straßenzüge über einen betriebsfertigen Oberflächenwasserkanal verfügen oder an angrenzende Regenwasserkanäle angeschlossen werden können: Nr. Straße Betriebsfertiger Kanal für die folgenden Hausnummern bzw. Ausnahmen vom Anschlusszwang: 1 Achterum alle 2 Ahornweg alle 3 Allee alle 4 Alter Weg alle 5 Am Bahnhof alle 6 Am Dornbusch alle 7 Am Ehrenhain alle 8 Am Flaßhof alle 9 Am Lundberg alle 10 Am Mühlenteich alle 11 Am Spritzenhaus alle 12 An de Knick alle 13 Arthur-Kiehne-Str. alle 14 Bahnweg alle 15 Borgerweg alle 16 Böwerfeld alle 17 Consteff alle 18 Dahlacker alle 19 De Belln alle 20 Distelacker alle 21 Dithmarscher Weg alle 22 Eekenweg alle 23 Engelscher Weg alle 24 Eschenweg alle 25 Friesenweg alle 26 Gitzhörn alle 27 Hauptstr. alle 28 Hollebusch alle 29 Husumer Str. alle 30 Isengeeteriewech alle 31 Karlshagener Weg alle 32 Kirchenweg alle
6 33 Langsteeven alle 34 Luruper Weg alle 35 Marschblick alle 36 Matzweg alle 37 Mauweg alle, ausgenommen Nr. 17b und 17c 38 Mildstedter Landstr. alle 39 Mildstedthof alle, ausgenommen Nr Mittelweg alle, ausgenommen Nr Nedderlund alle 42 Neue Siedlung alle 43 Neuer Weg alle 44 Norderweg alle 45 Old Dörp alle 46 Ole Land alle 47 Ostenfelder Landstr. alle 48 Osterkerf alle 49 Osterreihe alle 50 Pastor-Schulz-Str. alle 51 Ponykoppel alle 52 Rödemisser Chaussee alle 53 Rosendahler Weg alle 54 Rotdornweg alle 55 Rotkoppeln alle 56 Saarbeksweg alle 57 Schulweg alle 58 Sootkoppel alle 59 Stampmöhlenkamp alle 60 Stapele alle 61 Stieg alle 62 Straatweg alle 63 Süderweg alle 64 Towall alle 65 Waldweg Keine Anschlussmöglichkeit vorhanden! 66 Westerreihe alle, ausgenommen Nr , a-b 67 Wittdornweg alle 68 Wonning alle 69 Wung alle 70 Zu den Tannen alle Mit dem Datum der Bekanntgabe der betriebsfertigen Herstellung des Oberflächenwasserkanals in der Gemeinde Mildstedt wird der Anschlusszwang für die betroffenen Grundstücke wirksam.
7 Eigentümer zur Zeit noch nicht angeschlossener Grundstücke haben binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Bekanntmachung, den Antrag auf Abnahme der privaten Oberflächenwasserbeseitigungsanlage beim Verband einzureichen. Mit Bekanntmachung dieser Bekanntmachung tritt wird Bekanntmachung vom ersetzt. Garding, den gez. Jan Rabeler Jan Rabeler Oberdeichgraf Bekannt gemacht am Husum, den Siegel - Der Landrat des Kreises Nordfriesland als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände
8 Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel Heie-Juuler-Wäi 1, Risum-Lindholm Bekanntmachung Gemäß 8 und 9 des Landeswasserverbandsgesetz (LWVG) kann für den folgenden Wasser- und Bodenverband die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit den Nachtragshaushaltsplan 2015 von den Mitgliedern beim Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel, Heie-Juuler-Wäi 1, Risum-Lindholm, bis zum 29. Mai 2015 während der Dienstzeiten eingesehen werden. Wasser- und Bodenverband Süderlügum lt. Beschluss v gez. Detlef Petersen
9 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Nordbits AöR Der von der WIBERA geprüfte Jahresabschluss 2013 des Betriebes für informationstechnische Services Anstalt des öffentlichen Rechts- (NORDBITS) enthält folgenden Bestätigungsvermerk: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Betrieb für informationstechnische Services Anstalt öffentlichen Rechts (NORDBITS), Schleswig, für das Wirtschaftjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Durch 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt i.s.v. 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt liegen in der Verantwortung des Vorstands der Anstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Anstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstandes der Anstalt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Vorstandes und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
10 Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Der Verwaltungsrat der Nordbits AöR hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2014 folgenden Beschluss zum Jahresabschluss 2013 der Nordbits AöR gefasst: Der Jahresabschluss wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von Erträgen in Höhe von Aufwendungen in Höhe von und einem Jahresgewinn in Höhe von festgestellt. Der Jahresgewinn von 3 T wird auf neue Rechnung vorgetragen. Gem. 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) wird der Jahresabschluss 2013 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Schleswig, 29. April 2015 Vorsitzender des Verwaltungsrates der Nordbits AöR gez. Dr. Wolfgang Buschmann Der Jahresabschluss 2013 und der Lagebericht liegen in der Zeit vom bis zum beim Kreis Schleswig-Flensburg, Flensburger Str. 7, Schleswig, Zimmer 340, während der Dienststunden öffentlich aus.
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