6. Branchentreffen Erneuerbare Energien

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1 Fachkundig beraten 6. Branchentreffen Erneuerbare Energien EEG 2017 Eine rechtliche und wirtschaftliche Analyse der Auswirkungen Kai Imolauer & Lukas Kostrach Nürnberg 15. November

2 Agenda 01 Eckpunkte EEG Technologiespezifische Änderungen 2.1 Windenergie an Land 2.2 Solarenergie 2.3 Biomasse 2.4 Geothermie und Wasserkraft 03 Weitere Änderungen 04 Fazit 05 Ansprechpartner 2

3 Agenda 01 Eckpunkte EEG Technologiespezifische Änderungen 2.1 Windenergie an Land 2.2 Solarenergie 2.3 Biomasse 2.4 Geothermie und Wasserkraft 03 Weitere Änderungen 04 Fazit 05 Ansprechpartner 3

4 Eckpunkte EEG 2017 Reaktionen auf EEG-Novelle

5 Eckpunkte EEG 2017 Der Weg EEG Verabschiedung EEG Verabschiedung Rechtsverordnung Grenzüberschreitende Ausschreibungen Rechtsverordnung Netzausbaugebiet EEG Verabschiedung??? Rechtsverordnungen: Mieterstrom; Regionale Grünstromkennzeichung; Biomasseausschreibungen; Zuschaltbare Lasten EEG Inkrafttreten EEG Inkrafttreten : EEG Inkrafttreten Rechtsverordnungen: Innovations- und gemeinsame Ausschreibungen Entwicklung des EEG 5

6 Eckpunkte EEG 2017 Ausbauziel - 1 Absatz 2 100% 80% 0% Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch Ziel aus COP 21: Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 C, möglichst 1,5 C begrenzen Klimaschutzziel Deutschland: Reduktion der THG-Emissionen bis spätestens 2030 um 60% Langfristig muss mindestens 55 % und um bis zu 95 % bis 2050 gegenüber dem Niveau von 1990 die Stromerzeugung Allerdings bislang 40% unklar wie genau dieses Ziel erreicht werden soll nahezu vollständig auf erneuerbaren Greenpeace 20% Studie: Anteil der EE am Strommix in Deutschland muss bis % Energien betragen, um Ziel aus COP 21 zu erfüllen beruhen Ausbau soll stetig, kosteneffizient und netzverträglich erfolgen Kimaschutzplan 2050: 6

7 Eckpunkte EEG 2017 Ausbaupfad gemäß EEG und EEG GW 3 2,9 2,8 2,7 2,6 2,5 2,4 2,3 Wind an Land - Zubau EEG 2014 EEG 2017 GW Wind auf See installierte Leistung Keine Änderung GW 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 Solar - Zubau Biomasse - Zubau 0,25 Keine Änderung EEG 2014 EEG 2017 GW 0,2 0,15 0,1 0,05 0 7

8 Eckpunkte EEG 2017 Ausbaupfad Tatsächlich erfolgter Zubau GW 5 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 Wind an Land Plan EEG 2014 Wind an Land Solaranlagen Plan EEG 2014 Solaranlagen Biomasse Plan EEG 2014 Biomasse * Quelle: BMWi; Bundesnetzagentur; Bundesverband Windenergie 8

9 Eckpunkte EEG 2017 Internationale Erfahrung mit Ausschreibungen Das Instrument der Ausschreibung wird für EE schon seit den 90er Jahren genutzt. Heute findet es in über 30 Ländern Anwendung (teilweise als Mischform). Ausschreibungen Mischformen von Fördersystemen Einspeisevergütung Quelle: Bundesverband Windenergie 9

10 Eckpunkte EEG 2017 Allgemeines Ausschreibungsdesign Ausschreibungen für Windkraft, Solarenergie und Biomasse ( 28) Ausschreibungen zentral von BNetzA geregelt ( 29) Verpflichtend für Neu-Anlagen > 750 kw (Biomasse >150 kw) ( 22) Keine Ausschreibungen für Geothermie- und Übersicht Ausschreibungsmodell Ausgeschrieben wird der anzulegende Wert Wasserkraftanlagen ( 22 Abs.6) Grds.: Pay-as-Bid - Zuschlagsverfahren 10

11 Agenda 01 Eckpunkte EEG Technologiespezifische Änderungen 2.1 Windenergie an Land 2.2 Solarenergie 2.3 Biomasse 2.4 Geothermie und Wasserkraft 03 Weitere Änderungen 04 Fazit 05 Ansprechpartner 11

12 Technologiespezifische Änderungen Windenergie an Land - Ausschreibungen Kennzahlen Windenergie-Zubau an Land Zubau 2014: 4,75 GW (netto) 2015: 3,73 GW (netto) Total installiert (Dez. 2015): 41,65 GW Geplanter Zubau ( 4 und 28 Abs.1) GW bis 2019 : 2,8 GW /a (brutto) ab 2020: 2,9 GW / a (brutto) * = Prognose; ** = geplant Quelle: Ausschreibungsrahmen Verpflichtend für alle Anlagen über 750 kw ( 22 Abs. 2) Keine Leistungsobergrenze pro Gebot Ausschreibungsrunden ( 28 Abs. 1) 2017 und ab 2020: 3 Runden jährlich 2018 und 2019: 4 Runden jährlich Pay-as-bid -Zuschlagsverfahren Höchstpreis 2017: 7 ct / kwh ( 36b Abs. 1); anschließend ergibt sich der Höchstpreis aus dem um 8 % erhöhten Durchschnittswert für das jeweils höchste noch bezuschlagte Gebot der letzten 3 Ausschreibungsrunden Begrenzung des Zubaus in Netzausbaugebieten ( 36c und 88b) Sicherheit: 30 / kw ( 36a) 1-stufiges Referenzertragsmodell ( 36h) Realisierungsfrist: 30 Monate ( 36e) 12

13 Technologiespezifische Änderungen Windenergie an Land Einzelheiten Ausschreibungen Späte Ausschreibungen ( 36 ff) Kombination aus materiellen und finanziellen Vorrausetzungen: Materiell: Vorliegen einer Genehmigung nach dem BImSchG Finanziell: Sicherheit von 30 / kw Übertragung des Zuschlags an anderen Standort unmöglich Geringerer finanzieller Aufwand als bei PV (50 / kw) Biomasse (60 / kw) Auswirkungen Reduzierung der Nachteile von Ausschreibungsverfahren für kleinere Akteure Jedoch weiterhin hohes Vorfinanzierungsrisiko Ausnahmen für Bürgerenergie ( 36g) Sonderregeln für Bürgerenergiegesellschaften: Erleichterte Regelungen für bis zu sechs WEA mit Leistung bis 18 MW Statt BImSchG-Genehmigung zertifiziertes Windgutachten Geringere Erstsicherheit von 15 / kw Bezuschlagte Gebote ohne Standortbindung Uniform-Pricing-Verfahren 24 Monate längere Realisierungsfrist Auswirkungen Leichtere Partizipation an Ausschreibungen für Bürgerenergiegesellschaften Allerdings enge Definition von Bürgerenergiegesellschaften ( 3 Nummer 15 und 36g EEG 2017) 13

14 Technologiespezifische Änderungen Windenergie an Land - Ausblick Nachteile des Vorfinanzierungsrisikos im Ausschreibungsverfahren Einschränkung der Akteursvielfalt Konsolidierung der Windbranche wahrscheinlich Deutlicher Rückgang der Ausbauzahlen zu erwarten EEG 2017 mit großen Einschnitten für die Windenergie an Land 14

15 Technologiespezifische Änderungen Solarenergie - Ausschreibungen Zubau Kennzahlen Photovoltaik-Zubau 2014: 1,9 GW p (netto) 2015: 1,5 GW p (netto) Total installiert (Aug. 2016): 40,38 GW p Geplanter Zubau ( 4 und 28 Abs. 2) GW p Jährlich Brutto-Zubau von 2,5 GW p Ausschreibungsvolumen: 600 MW p / a 8,00 7,00 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 * = Prognose; ** = geplant Quelle: BNetzA, IEA Ausschreibungsrahmen Verpflichtend für alle Anlagen über 750 kw ( 22 Abs. 3) Gemeinsame Ausschreibungsrunden für alle Anlagentypen (Freiflächenanlagen, Gebäudeanlagen etc.) Erweiterung im Vergleich zur FFAV: Ausweitung der Flächenkulisse auf Acker- und Grünflächen ( 37 Abs. 1) Erfordert Verordnung des jeweiligen Bundeslandes Maximalgröße 10 MW p ( 37 Abs. 3) Drei Ausschreibungen pro Jahr ( 28 Abs. 2) Pay-as-bid -Auktionsverfahren Höchstpreis 2017: 8,91 ct / kwh ( 37b), im EEG 2014 waren es noch 11,49 ct / kwh) Sicherheit: 50 / kw p ( 37a) zweigeteilt Zahlungsberechtigung standort- und flächenunabhängig ( 38a Abs. 1 Nr. 3) 15

16 Technologiespezifische Änderungen Solarenergie 750 kw p -Regelung Befreiung von der Ausschreibungspflicht für PV-Anlagen bis 750 kw p ( 22 Abs. 3) Eigenverbrauch möglich! Vergütung 01/2017: 8,91 ct / kwh (ausbauabhängige Degression; 48 Abs. 1) Nur verringerte EEG-Umlage auf den eigenerzeugten und -verbrauchten Strom i. v. H. von 40 % ( 61 Abs. 1) Alte Flächenkulisse, insbesondere 48 Abs. 1 Nr. 3 c): Autobahnen/Schienenwege (110 m Abstand) Versiegelte Flächen Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher oder militärischer Nutzung Aktuell attraktive Option, neue Anlagen zu realisieren! Wer weiß, wie lang? 16

17 Technologiespezifische Änderungen Solarenergie - Ausblick Ausschreibungssystem wird fortgesetzt und erweitert Durch 750 kw p werden viele? Anlagen von den Ausschreibungen ausgenommen Neue Optionen durch Ausweitung der Flächenkulisse Unerreichter Ausbaupfad für die Solarenergie bleibt im Vergleich zum EEG 2014 unverändert 17

18 Technologiespezifische Änderungen Biomasse - Ausschreibungen Ausschreibungsrahmen Gemeinsame Ausschreibung für Bestandsund Neuanlagen Verpflichtend für alle Anlagen über 150 kw ( 22 Abs. 4 Nr.1) EEG-Förderanspruch max. noch 8 Jahre Maximalgröße 20 MW ( 39 Abs. 4) beträgt ( 39f Abs.1) Ausschreibungsvolumen ( 28 Abs. 3) bedarfsorientierte Betriebsweise möglich Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen 2017 bis 2019: 150 MW / a ist ( 39f Abs. für 4) Biomasse ( 88) 2020 bis 2020: 200 MW / a Neue Vergütung für 10 Jahre ( 39f Abs.2) führt zur Rechtsunsicherheit Eine Ausschreibung pro Jahr ( 28 Abs. 3) Uniform-pricing (< 150 kw) ( 39f Abs.1), Keine Differenzierung zwischen Biomethan, Höchstpreis: maximal 16,9 ct / kwh ( 39b) Biogas und fester Biomasse und den Möglichkeit der festen Vergütung für Anlagen verschiedenen Einsatzstoffen < 150 kw von 13,32 ct / kwh; Degression Höchstpreis 2017: 14,88 ct / kwh ( 39b) zweimal jährlich 0,5 % Sicherheit: 60 / kw ( 39a) Zuschläge nicht übertragbar ( 39e Abs.1) Sonderregeln für Bestandsanlagen Anlagen, die vor dem in Betrieb genommen worden sind, können freiwillig an Ausschreibung teilnehmen ( 39f Abs.1), wenn 18

19 Technologiespezifische Änderungen Biomasse - Ausblick Wenig Perspektiven für Bestandsanlagen Erreichung des Ausbauziels unwahrscheinlich Gemeinsame Ausschreibung wird Vielseitigkeit der Biomasselandschaft und den damit einhergehenden Potenzialen nicht gerecht Einschränkung der Akteursvielfalt Sehr enges Regelungskonzept kann Branche die Luft nehmen kein Befreiungsschlag 19

20 Technologiespezifische Änderungen Geothermie und Wasserkraft Geothermie Aufgrund der Geothermie eigenen Risiken nur geringer Ausbau Geringe Wettbewerbsintensität Sehr lange Planungs- und Entwicklungszeiträume EEG ,2 ct / kwh Verringerung ab 2021 jährlich um 5 % (im EEG 2014: 2018) Wasserkraft Potenzial und Zubau sind gering Zubaupotenziale beschränken sich fast ausschließlich auf Modernisierung und Erweiterung bestehender Anlagen Akteursvielfalt und Wettbewerb sind gering Lange Planungs- und Entwicklungsphasen Keine Ausschreibungen und konkrete Ausbauziele im EEG 2017 vorgesehen. Es bleibt überwiegend bei den bestehenden Regelungen Geothermie: Potenzial immer noch sehr hoch Geothermie sucht Kapital 20

21 Agenda 01 Eckpunkte EEG Technologiespezifische Änderungen 2.1 Windenergie an Land 2.2 Solarenergie 2.3 Biomasse 2.4 Geothermie und Wasserkraft 03 Weitere Änderungen 04 Fazit 05 Ansprechpartner 21

22 Weitere Änderungen Verordnungsermächtigungen (1) Regionale Grünstromkennzeichnung 79a Erlass bis??? Innovationsausschreibungen 39j und 88d Erlass bis Mieterstrommodelle 95 Nr. 2 Erlass bis??? Regionalnachweise für direkt vermarkteten Strom aus EE Kennzeichnung, dass Strom aus der Region stammt (ca. 50 km Umkreis um das PLZ-Gebiet des Verbrauchers) Ziel ist die bessere Identifikation der Stromverbraucher mit den EEG-Anlagen Höhere Akzeptanz kann dazu beitragen, dass vor Ort neue Flächen für Anlagen ausgewiesen werden Im Falle der Grünstromkennzeichnung verringert sich die Förderung um 0,1 ct / kwh ( 53b) Technologieunabhängige Innovationsausschreibungen für Erneuerbare Energien in den Jahren 2018 bis 2020 Ziel ist die Förderung von besonders netz- oder systemdienlichen technischen Lösungen Kombinationen oder Zusammenschlüsse verschiedener Erneuerbarer Energien möglich Chancen für Sektorenkopplung und Speicher Betreiber von PV-Anlagen zahlen nur eine verringerte EEG- Umlage (40 % im Jahr 2017) Strom, wenn dieser in Zusammenhang mit einem Wohngebäude erzeugt und dort von Dritten verbraucht wird. 22

23 Weitere Änderungen Verordnungsermächtigungen (2) Gemeinsame Ausschreibung von Wind- und Solaranlagen 39i und 88c Erlass bis Zuschaltbare Lasten 13 Abs. 6a EnWG Erlass bis??? Grenzüberschreitende Ausschreibungen 88a Erlass am MW / a in den Jahren 2018 bis 2020 Erstmals direkter Vergleich Erneuerbarer Energien Erteilte Zuschläge werden energieträgerspezifisch beim jeweiligen Ausschreibungsvolumen berücksichtigt Zuschaltbare Lasten sollen zunehmend ins Redispatch-Regime auf Übertragungsnetz-Ebene integriert werden, um Abregelungen von EE-Anlagen zu reduzieren. Betreiber von KWK-Anlagen ab 500 kw in Netzausbaugebieten können in Netzüberlastungsphasen ihre Stromerzeugung unterbrechen, ohne Einbußen in Wärmenutzungskonzept oder finanzielle Nachteile zu erleiden. Wenn die Regelung für KWK-Anlagen nicht erfolgreich ist (installierte Leistung < 2 GW), soll die Bundesregierung eine Rechtverordnung erlassen, um andere Technologien als zuschaltbare Lasten zuzulassen. technologieneutral 5 % der jährlich zu installierenden Leistung soll für Teilnahme von Anlagen in anderen EU-Mitgliedsstaaten geöffnet werden, Voraussetzungen: Gegenseitigkeit; physischer Import; völkerrechtliche Vereinbarung 23

24 Weitere Änderungen Eigenversorgung und Stromspeicher Eigenversorgung Verbot der Eigenversorgung ( 27a) Anlagenbetreiber, deren Anlagen nicht in der Ausschreibung sind, können ihren Strom zur Eigenversorgung nutzen. Bei Teilnahme an der Ausschreibung besteht die Pflicht, den gesamten Strom ins Netz einzuspeisen ansonsten Verlust des Förderanspruchs Dadurch wird auch die Speicherung von Strom oder auch die Umwandlung in Gas oder Wärme (Power-to-X) durch den Anlagenbetreiber selbst ausgeschlossen Bestandsschutzregelungen werden aufrechterhalten Weiterhin reduzierte EEG-Umlage auf die Eigenversorgung bei Neuanlagen Stromspeicher Doppelbelastung entfällt für viele (dezentrale) Speicherkonzepte Gleichstellung dezentraler Speicher mit netzinternen Speichern Nach 61a EEG 2017 entfällt die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage für den Strom, der in den Speicher geliefert wird, wenn der anschließend entnommene Strom vollständig in das Netz eingespeist wird oder für den gesamten entnommenen Strom die EEG-Umlage anfällt Bei Mischnutzung von Speichern droht Entstehung der doppelten EEG-Umlage 24

25 Agenda 01 Eckpunkte EEG Technologiespezifische Änderungen 2.1 Windenergie an Land 2.2 Solarenergie 2.3 Biomasse 2.4 Geothermie und Wasserkraft 03 Weitere Änderungen 04 Fazit 05 Ansprechpartner 25

26 Fazit Deutliche Drosselung beim Ausbautempo der Erneuerbaren Energien EEG-Umlage steigt trotz EEG-Reformen von 6,35 auf 6,88 ct / kwh in 2017 Windenergie von Änderungen des EEG 2017 am stärksten betroffen Entscheidend wird Realisierungsrate sein Einschränkung der Akteursvielfalt Verordnung für Mieterstrommodelle kann, wenn sie kommt, der PV-Branche einen Schub verleihen und neu Geschäftsmodell ermöglichen Eigenversorgungsverbot bei Ausschreibungen führt zur Einschränkung oder Ausschluss einer Vielzahl innovativer dezentraler Versorgungskonzepte, die andernfalls einen Beitrag zur System- und Netzdienlichkeit leisten könnten 26

27 Agenda 01 Eckpunkte EEG Technologiespezifische Änderungen 2.1 Windenergie an Land 2.2 Solarenergie 2.3 Biomasse 2.4 Geothermie und Wasserkraft 03 Weitere Änderungen 04 Fazit 05 Ansprechpartner 27

28 Ihre Ansprechpartner Kai Imolauer Wirtschaftsingenieur Associate Partner Rödl & Partner Äußere Sulzbacher Str. 100 D Nürnberg Telefon +49 (911) Fax +49 (911) Lukas Kostrach Rechtsanwalt Rödl & Partner Äußere Sulzbacher Str. 100 D Nürnberg Telefon +49 (911) Fax +49 (911) Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. 28

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