Aktuelle Tierschutzbestimmungen 10 % - Regelung. TIERSCHUTZ - NUTZTIERE Gesetzliche Grundlagen. Keine Übergangsfrist. Keine Übergangsfrist

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1 Aktuelle Tierschutzbestimmungen TIERSCHUTZ - NUTZTIERE Gesetzliche Grundlagen Übergangsfristen (Kälber, Pferde, Ziegen, bauliche Maßnahmen) Fragen / Diskussion Anbindehaltung von Kälbern: verboten seit Keine Übergangsfrist Anbindehaltung von Pferden: verboten seit Keine Übergangsfrist

2 Keine Übergangsfrist Enthornung Ziegen Anbindehaltung von Ziegen: verboten seit verboten seit Übergangsfristen ab 01. Jänner 2012 Verbot der dauernden Anbindehaltung von Rindern über 6 Monate Mind. 90 Tage Weidegang oder Zugang zu einem Laufhof Ausnahme: zwingende rechtliche oder technische Gründe Zwingende rechtliche oder technische Gründe Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weideflächen oder Auslaufflächen oder Bauliche Gegebenheiten am Betrieb oder Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere, insbesondere beim Ein- und Austreiben der Tiere

3 Allgemeine Übergangsfrist 01. Jänner 2012 Ende der Übergangsfrist für die meisten baulichen Maßnahmen in Rinderbetrieben, die vor dem bestanden haben Unterschreitung gewisser Mindestmaße bis höchstens 10 % möglich möglich für: Betriebe, gebaut vor dem Maße und Werte nicht möglich für: Um- und Neubauten nach dem Einstreu, Rutschfestigkeit, Pflegemaßnahmen usw. Voraussetzungen Meldung bei Behörde vor dem Voraussetzungen baulicher Anpassungsbedarf unverhältnismäßig EU-Bestimmungen dürfen nicht betroffen sein Wohlbefinden der jeweiligen Tiere darf nicht eingeschränkt sein EU-Kälberschutz RL EU-Schweineschutz RL

4 Keine Keine Gülleroste ÜF Gülleroste Gruppenbuchten Vollspaltenbuchten keine Übergangsfrist außerhalb der Liege und Standflächen: außerhalb der Liege und Standflächen: Mindeststegbreite 25 mm Max. Spaltenbreite 40 mm A 12 Mindeststegbreite 25 mm Max. Spaltenbreite 40 mm B 13 Seitenabgrenzungen Rinder - Anbindestall Unterscheidung Kurzstand - Mittellangstand Im Kurzstand muss der Raum über dem Futterbarn den Tieren jederzeit zum Stehen, Abliegen, Aufstehen und Liegen zur Verfügung stehen. Kurzstand Mittellangstand ÜF

5 Rinder - Anbindestall 10%-Regelung Anbindehaltung Tiergewicht Standlänge 1 Kurzstand Standlänge 1 Mittellangstand Standbreite B 3 Barnsockel beim Kurzstand bis 300 kg 130,00 cm 160,00 cm 85,00 cm bis 400 kg 150,00 cm 185,00 cm 100,00 cm bis 550 kg 165,00 cm 200,00 cm 115,00 cm bis 700 kg 175,00 cm 210,00 cm 120,00 cm > 700 kg 185,00 cm 220,00 cm 125,00 cm ÜF 2012 ÜF 2012 Rinder - Laufstall Anwendung der 10%-Regelung Liegeboxen Reduktion von entweder Standbreite oder Standlänge Standbreite und länge gemeinsam um höchstens 10 % reduziert ÜF 2012 für Milchkühe 2020 für alle anderen (zb.: B: 10% bedeutet L: 0%)

6 Rinder - Laufstall Fressgänge für Kühe: Mind. 320 cm ÜF 2020 nutzbare Breite max. +30 cm für Altbau vor für Umbauten und bestehende Betriebe mind. 280 cm, wenn keine Sackgassen oder Zugang zu einem Auslauf oder Quergang nach jeweils 10 Liegeboxen oder Selbstfangfressgitter und einreihige Liegeboxen 10%-Regelung: mind. 270 Laufgänge für Kühe: mind. 250 cm für Umbauten und KEINE nutzbare Breite max. +30 cm für Altbau vor keine weitere Reduktion möglich Rinder - Laufstall bestehende Betriebe mind. 220 cm wenn keine Sackgassen oder Zugang zu einem Auslauf oder Quergang nach jeweils 10 Liegeboxen oder Selbstfangfressgitter und einreihige Liegeboxen ÜF 2012 für Milchkühe 2020 für alle anderen Rinder - Laufstall Wohlbefinden der Tiere Voraussetzung für die Anwendung der das Wohlbefinden der betroffenen Tiere darf nicht eingeschränkt sein ÜF 2012

7 gleichzeitiges Liegen artgerechtes Aufstehen genügend Einstreu Wohlbefinden = richtig Liegen können Wohlbefinden = keine Schäden Liegeflächen sind trocken, weich rutschfest, groß genug keine aufstallungsbedingten Liegeschäden Wohlbefinden = Körperpflege Wohlbefinden = Körperpflege

8 Wohlbefinden = Körperpflege 10%-Regelung Pferde 10%-Regelung bei Maßen und Werten grundsätzlich anwendbar Einzelfall zu beurteilen entweder durch Rind selbst oder durch Tierhalter kompensiert ÜF 2020 Danke für die Aufmerksamkeit

9

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