Planungsgrundlagen Schweinehaltung

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1 Zuchtschweine MINDESTFLÄCHEN ABFERKELBUCHTEN Gewicht der Saugferkel [ kg ] Mindestfläche [ m²/sau ] bis 0 4,0 über 0 5,0 Böden von Abferkelbuchten müssen mind. /3 geschlossen ausgeführt sein. Drainageelemente im Liegebereich der Sau dürfen eine max. Perforation von 5% aufweisen. Mindestfläche [ m²/tier ] PLATZBEDARF EBER 6,0 uneingeschränkt nutzbare Fläche 0,0 uneingeschränkt nutzbare Fläche ohne Hindernisse, wenn die Bucht auch zum Decken verwendet wird. EINZELSTANDHALTUNG Einzelstände für Jungsauen und Sauen, die nicht in Gruppen gehalten werden müssen, müssen die folgenden Mindestmaße aufweisen: Tierkategorie Breite [ cm ] Länge [ cm ] Jungsauen ² 60,0 70,0 Sauen 65,0 90,0 ab Innenkante Trog 2 einschließlich weiblicher Zuchtläufer kurz vor dem Decken PLATZBEDARF GRUPPENHALTUNG Bei Gruppenhaltung muss abhängig von der Gruppengröße eine uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche in mindestens folgendem Ausmaß zur Verfügung stehen: Tierkategorie Mindestfläche bei Gruppen [ m²/tier ] bis 5 Tiere von 6 bis 39 Tieren ab 40 Tieren Jungsauen,85,65,50 Sauen 2,50 2,25 2,05 Davon muss zumindest eine Fläche von 0,95 m2 je Jungsau bzw.,30 m2 je Sau so ausgeführt sein, dass in keinem Bereich dieser Fläche ein Perforationsanteil von 5% überschritten wird.

2 Zuchtschweine 2 PLATZBEDARF GRUPPENHALTUNG FERKELAUFZUCHT Tiergewicht [ kg ] Mindestfläche 2,3 [ m²/tier ] bis 20 0,20 bis 30 0,30 bis 50 0,40 bis 85 0,55 bis 0 0,70 über 0,00 2 Buchten ohne durchgehend perforierte Böden müssen jedenfalls eine trockene und ausreichend dimensionierte Liegefläche aufweisen 3 Bei hohen Stalltemperaturen, an die die Tiere sich nicht anpassen können, ist diese Besatzdichte zu verringern oder für andere geeignete Abkühlungsmöglichkeiten zu sorgen MINDESTMASSE FRESSPLÄTZE GRUPPENHALTUNG Tierkategorie Gewicht [ kg ] Fressplatzbreite [ cm ] Absetzferkel bis 5 2,0 Mastschweine bis 30 8,0 bis 40 2,0 Zuchtläufer bis 50 24,0 bis 60 27,0 bis 85 30,0 bis 0 33,0 Jungsauen, Sauen und Eber 40,0 TIER-/FRESSPLATZVERHÄLTNISSE FÜTTERUNGSMETHODE Fütterung Verhältnis Bei rationierter oder restriktiver Fütterung. : Bei Vorratsfütterung durch Trockenfutterautomaten. max. 4: Bei Vorratsfütterung durch Feucht- oder Breifutterautomaten. max. 8:

3 Zuchtschweine 3 SPALTEN- UND AUFTRITTSBREITEN BETONSPALTENBÖDEN Tierkategorie Max. Spaltenbreite [ mm ] Min. Auftrittsbreite [ mm ] Saugferkel 0 50 Absetzferkel 3 50 Mastschweine, Zuchtläufer 8 80 Jungsauen, Sauen und Eber Spaltenböden aus Beton müssen aus Flächenelementen hergestellt und so ausgeführt sein, dass keine durchgehenden Schlitze entstehen. Die Auftrittsfläche muss eben und gratfrei, die Kanten gebrochen sein. Kunststoff- und Metallroste dürfen bei Saugferkeln eine Spaltenbreite von 0 mm und bei Absetzferkeln eine Spaltenbreite von 2 mm nicht überschreiten. Bei Gussrosten gilt ein fertigungsbedingter Abweichungsspielraum von /- 0,5 mm. Schweinehaltung ÜBERGANGSFRISTEN BAULICHE MASSNAHMEN Stallbau und Betrieb vor 995 entspricht nicht LGBL. für OÖ Nr. 7/995, 5a B-VG Vereinbarung Stall entspricht LGBL. für OÖ Nr. 7/995, 5a B-VG Vereinbarung. Jän Jän Anbindehaltung von Sauen und Jungsauen bestehende Ställe vor dem. Jän bis zum 3. Dez Die Halsanbindung ist verboten! Gruppenhaltung Sauen und Jungsauen bestehende Ställe vor dem. Jan Jän. 203 Um- und Neubauten ab dem. Jan müssen die Bestimmungen der Gruppenhaltung lt. HVO 2005 erfüllen. Betonspaltenböden Ställe vor 995, die nicht dem LGBL für OÖ Nr. 7/995 (5a B VG Vereinbarung) entsprechen Ställe die dem LGBL für OÖ Nr. 7/995 (5a B VG Vereinbarung) entsprechen, sowie ab dem. Jän neu- / umgebaut oder in Betrieb genommen wurden ( mm bei Saugferkel / 4 mm bei Absetzferkel). Jän mm bei Saugferkel 3 mm bei Absetzferkel. Jän mm bei Saugferkel 3 mm bei Absetzferkel Im Falle notwendiger baulicher Maßnahmen gelten für alle Anlagen und Haltungseinrichtungen: 0mm bei Saugferkel 3 mm bei Absetzferkel

4 Mastschweine PLATZBEDARF GRUPPENHALTUNG Tiergewicht [ kg ] Mindestfläche 2,3 [ m²/tier ] bis 20 0,20 bis 30 0,30 bis 50 0,40 bis 85 0,55 bis 0 0,70 über 0,00 2 Buchten ohne durchgehend perforierte Böden müssen jedenfalls eine trockene und ausreichend dimensionierte Liegefläche aufweisen 3 Bei hohen Stalltemperaturen, an die die Tiere sich nicht anpassen können, ist diese Besatzdichte zu verringern oder für andere geeignete Abkühlungsmöglichkeiten zu sorgen MINDESTMASSE FRESSPLÄTZE GRUPPENHALTUNG Tierkategorie Gewicht [ kg ] Fressplatzbreite [ cm ] Absetzferkel bis 5 2,0 Mastschweine bis 30 8,0 bis 40 2,0 Zuchtläufer bis 50 24,0 bis 60 27,0 bis 85 30,0 bis 0 33,0 Jungsauen, Sauen und Eber 40,0 TIER-/FRESSPLATZVERHÄLTNISSE FÜTTERUNGSMETHODE Fütterung Verhältnis Bei rationierter oder restriktiver Fütterung. : Bei Vorratsfütterung durch Trockenfutterautomaten. max. 4: Bei Vorratsfütterung durch Feucht- oder Breifutterautomaten. max. 8:

5 Mastschweine 2 SPALTEN- UND AUFTRITTSBREITEN BETONSPALTENBÖDEN Tierkategorie Max. Spaltenbreite [ mm ] Min. Auftrittsbreite [ mm ] Saugferkel 0 50 Absetzferkel 3 50 Mastschweine, Zuchtläufer 8 80 Jungsauen, Sauen und Eber Spaltenböden aus Beton müssen aus Flächenelementen hergestellt und so ausgeführt sein, dass keine durchgehenden Schlitze entstehen. Die Auftrittsfläche muss eben und gratfrei, die Kanten gebrochen sein. Kunststoff- und Metallroste dürfen bei Saugferkeln eine Spaltenbreite von 0 mm und bei Absetzferkeln eine Spaltenbreite von 2 mm nicht überschreiten. Bei Gussrosten gilt ein fertigungsbedingter Abweichungsspielraum von /- 0,5 mm. Schweinehaltung ÜBERGANGSFRISTEN BAULICHE MASSNAHMEN Stallbau und Betrieb vor 995 entspricht nicht LGBL. für OÖ Nr. 7/995, 5a B-VG Vereinbarung Stall entspricht LGBL. für OÖ Nr. 7/995, 5a B-VG Vereinbarung. Jän Jän Betonspaltenböden Ställe vor 995, die nicht dem LGBL für OÖ Nr. 7/995 (5a B VG Vereinbarung) entsprechen Ställe die dem LGBL für OÖ Nr. 7/995 (5a B VG Vereinbarung) entsprechen, sowie ab dem. Jän neu- / umgebaut oder in Betrieb genommen wurden ( mm bei Saugferkel / 4 mm bei Absetzferkel). Jän mm bei Saugferkel 3 mm bei Absetzferkel. Jän mm bei Saugferkel 3 mm bei Absetzferkel Im Falle notwendiger baulicher Maßnahmen gelten für alle Anlagen und Haltungseinrichtungen: 0mm bei Saugferkel 3 mm bei Absetzferkel

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