Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden Projekt stark.lu. Informationsveranstaltungen für Gemeinden 16. März 2016 Schenkon 23.

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1 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden Projekt stark.lu Informationsveranstaltungen für Gemeinden 16. März 2016 Schenkon 23. März 2016 Luzern

2 Agenda 1. Begrüssung / Einleitung 2. Projektstand 3. Rückblick Vernehmlassung Gesetz 4. Resultate Vernehmlassung Verordnung 5. Rolle VLG 6. Erläuterungen zu Themenfeldern: a) Führungssystem, Steuerung b) Ausgaben- und Kreditrecht c) Rechnungslegung d) Phase Einführung 7. Weiteres Vorgehen 8. Abschluss 2 mit integrierter Fragerunde

3 Referenten > Heinz Bösch, Leiter Projektsteuerung > Armin Hartmann, Mitglied Projektsteuerung VLG > Urs Dickerhof, Mitglied Projektsteuerung VLG > Dorothea Burkhardt-Suter, Projektleiterin > Beat Fallegger, Finanzaufsicht Gemeinden > Judith Lipp, Rechtsdienst Finanzdepartement 3

4 Wieso ein neues Gesetz... > Umsetzung der neuen gesamtschweizerischen Vorgaben (HRM2) > Anpassung an die neuen Entwicklungen in den Gemeinden und Modernisierung der bisherigen Vorgaben > Anpassung an das kantonale System (FLG) stark.lu = Steuerung von Aufgaben und Ressourcen auf kommunaler Ebene 4

5 Projektstand Aktivität Termin Ergänzung der Botschaft mit den Vernehmlassungsergebnissen September 2015 Vernehmlassung Verordnung Dezember 2015 Auswertung Vernehmlassung Januar 2016 Verordnung Beratung in Kommission (WAK) Februar - April 2016 Beratung im Kantonsrat Mai Juni 2016 Umsetzung und Einführung in Testgemeinden ab Juni 2016 Schulung der Gemeinden ab November 2016 Inkrafttreten Gesetz und Verordnung Januar Rechnungsjahr nach FHGG

6 VERNEHMLASSUNG ZUM GESETZ (4. QUARTAL 2014) 6

7 Positive Resultate: 2014 Vernehmlassung zum Gesetz > Gemeindeautonomie wird hochgehalten > Ausrichtung des neuen Gesetzes wird befürwortet. > flächendeckende Einführung von Leistungsaufträgen mit Globalbudgets, > Regelungen zur finanzpolitischen Steuerung, > Regelungen zur neuen Rechnungslegung, > Einführung eines neuen Führungssystems, > Beibehaltung der geltenden Regelungen zu Revision und Controlling, > Bestimmungen zur Aufwertung des Verwaltungsvermögens (Restatement). 7

8 Wichtigste Anpassungen nach Vernehmlassung Gesetz > Haushaltgleichgewicht Ergänzung betreffend Budgetierung von Aufwandüberschüssen > Nachtragskredite Wegfall feste Kompensationspflicht von 5% des Globalbudgets > Ausgabenbewilligung Wegfall obligatorisches Finanzreferendum ab 5/10 Steuerertrag > Referendum Budget in Parlamentsgemeinden Freiwilliges fakultatives Referendum möglich > Inkrafttreten Verschiebung Einführung um 1 Jahr 8

9 RESULTATE VERNEHMLASSUNG VERORDNUNG (4. QUARTAL 2015) 9

10 Weniger positives Resultat: 2015 Vernehmlassung zur Verordnung Zusammenfassende Aussagen: > insgesamt grössere Vorbehalte als bei der Vernehmlassung des Gesetzes > rein numerische Auswertung nicht aussagekräftig Rückkommen auf Themen des Gesetzes: > Vorbehalte gegenüber der generellen Vorschrift der Einführung von Globalbudgets > Vorbehalte gegenüber Themen im Zusammenhang mit True & Fair view (Bsp. Restatement, Abschreibungspolitik) 10

11 Rückmeldungen zur Verordnung > Besonders thematisiert: > Finanzkennzahlen > Aktivierungsgrenzen > Regelungen zu Ausgaben- und Kreditrecht > Vollkostenrechnung > Bedenken zur Umsetzung > teilweise genau entgegengesetzte Kommentare > Resultate beruhen teilweise auf unterschiedlichen Interpretationen 11

12 Gemeinsame Vorlage von Kanton und Gemeinden > gemeinsame Erarbeitung von 11 Kantonsund 11 Gemeindevertreter im Projektteam > Gemeindevertreter vom VLG delegiert > Projektsteuerung (Stand November 2015): > Heinz Bösch, Departementssekretär Finanzdepartement (Leitung) > Urs Dickerhof, VLG (Gemeinderat Emmen) > Armin Hartmann, Vorstand VLG (Gemeindeammann Schlierbach) > Hansjörg Kaufmann, Leiter Dienststelle Finanzen > Judith Lauber, Leiterin Dienststelle Gemeinden > Markus Stocker, VLG (Finanzvorsteher Hochdorf) 12

13 Resultate in zahlreichen VLG-Gremien gespiegelt > Erarbeitung in der Projektgruppe (8 VLG- Vertreter) > Diskussion innerhalb der Steuerung (3) > Diskussion im Bereich Finanzen (10) > Diskussion im Vorstand (9) > Regelmässiger Austausch bei Treffen, Veranstaltungen und bilateralen Kontakten BREITE ABSTÜTZUNG 13

14 Politische Würdigung Aufgrund dieser Resultate schätzen wir die Vorlage heute so ein: > Gesetz wird von einer grossen Mehrheit unterstützt auch die Einführung von Leistungsaufträgen mit Globalbudgets > Unterstützung Verordnung ungenügend: Entschlackung und Vereinfachung prüfen > Hilferuf der Gemeinden ernst nehmen > Führungsauftrag: Zukunftsfähige Lösung 14

15 Politische Würdigung > Infoanlass mit Aussprache notwendig > Mehrwert der Vorlage muss besser aufgezeigt werden inkl. Skalierbarkeit > Mehr anschauliche Beispiele müssen die schlanke Umsetzbarkeit aufzeigen > Besserer Nachweis für Begleitmassnahmen (IT-Lösung, AFP-Tool, Schulungskonzept) > Mehr Praxisbeispiele System ist bereits im Betrieb 15

16 FÜHRUNGSSYSTEM, STEUERUNG 16

17 Führungssystem Überblick Botschaft Seite 8 Gemeinden bisher Leitbild Gemeinden neu Leitbild Leitbild Legislaturziele Finanz- und Aufgabenplan Jahresprogramm Voranschlag (politischer Leistungsauftrag) Betrieblicher Leistungsauftrag Zielvereinbarung Mitarbeiterbeurteilung Controllingberichte Jahresbericht Jahresrechnung Gemeindestrategie Legislaturprogramm Aufgaben und Finanzplan Budget mit politischer Leistungsauftrag Globalbudget Betrieblicher Leistungsauftrag Zielvereinbarung Mitarbeiterbeurteilung Controllingberichte Jahresbericht (Inkl. Jahresrechnung)

18

19 Was beinhaltet ein Leistungsauftrag? Was ändert gegenüber heute? Leistungsauftrag beinhaltet pro Aufgabenbereich Aussagen zu Jahresprogramm Kommentar zur Lage Ziele und Massnahmen bzw. Massnahmen / Projekte evt. Messgrössen / Plangrössen Finanzteil Leistungen Lagebeurteilung Chancen / Risiken Massnahmen und Projekte Messgrössen Finanzteil Beschluss Globalbudget Elemente bisher (Beispiele) gemäss Gemeindegesetz 9, 20, 76 19

20 Wie sieht ein Leistungsauftrag aus? Botschaft Seite 75 ff. Leistungen Finanzen 20

21 Wie ist das Globalbudget gestaltet? Beschluss auf Stufe Aufgabenbereich Detaillierungsgrad des Ausweis von Aufwand und Ertrag freigestellt 21

22 Wie erfolgt die Anwendung? Globalbudget GB1 GB2 GB3 politische Ebene Kostenrechnung betriebliche Ebene 22

23 QM / RM / operatives Controlling als Führungsaufgaben Planungsinstrumente Berichterstattungsinstrumente Gemeindestrategie Legislaturprogramm Aufgaben- und Finanzplan Budget Jahresbericht (inkl. Jahresrechnung) politisch Betr. Leistungsauftrag Zielvereinbarungen Controllingberichte Mitarbeiterbeurteilungen betrieblich 23

24 KREDITRECHT (BUDGETKREDITE UND AUSGABEN) 24

25 Kreditrecht (Budgetkredite und Ausgaben) Welche Elemente sind tatsächlich neu? Element Neu? Bemerkungen Budgetkredit nein neu ist Globalbudget Nachtragkredit nein identisch mit bisheriger Regelung bewilligte Kreditüberschreitung (nein) entspricht bisheriger "Ausnahme vom Nachtragskredit" angepasst an Finanzierungsseite Kreditübertragung ja neu erfolgt Kreditübertragung auf Budgetebene, nicht mehr in Form von Abgrenzungen auf Rechnungsebene Ausgabenbewilligung (Grundsatzregelung) ja Grundsatzregelung bisher nicht nötig. Die Ausgabenbewilligung erfolgte direkt durch BK/NK oder SK/ZK Sonderkredit nein schon bisher Ausgabenbewilligung durch StB / Parlament Zusatzkredit nein identisch mit bisheriger Regelung budgetloser Zustand (ja) bisher aufgrund von Lehre und Rechtsprechung zum öff. Finanzrecht geltende Regelung wird explizit in Gesetz aufgenommen und konkretisiert. 25

26 Gebundene - freibestimmbare Ausgaben 36 FHGG allgemeine Definition der freibestimmbaren Ausgabe gemäss Lehre und bundesgerichtlicher Rechtsprechung (Abs. 1) Klarstellung, dass Ausgaben immer gebunden oder freibestimmbar sind nichts Drittes (Abs. 2) 23 FHGV allgemeine Definition der gebundenen Ausgaben gemäss Lehre und bundesgerichtlicher Rechtsprechung (Abs. 1) allgemein umschriebenes Beispiel für gebundene Ausgaben (Abs. 2) Im Handbuch Auslegungshilfen und ständig sich erweiternde Beispiellisten 26

27 Beispiele freibestimmbar gebunden StB (Gde-Vers.) > 300' Gemeinderat < 300'000 > 20'000 Abteilung < 10'000 < 20'000 Beispiel 1: Gemeindekanzlei will ihr Sitzungszimmer neu mit einem Beamer ausstatten. Kostenpunkt 300 CHF. Freibestimmbare Ausgabe, Ausgabenbewilligung durch Abteilung. Falls in Organisationsverordnung (o.ä) vorgesehen, Ausgabenbewilligung durch Unterzeichnung Rechnungsbeleg. Beispiel 2: Musikschule durch Gemeindeverband geführt, Berechnung der jährlichen Gemeindebeiträge in Statuten festgelegt, Rechnung Gemeindeverband im Budgetjahr von 247'168 CHF, genügender Budgetkredit (Globalbudget ER) vorhanden. Gebundene Ausgabe, Ausgabenbewilligung durch GR vor Auszahlung durch Finanzabteilung Beispiel 3: Bauvorhaben mit Kosten von 450'000 CHF, Ausführung über 3 Jahre, pro Jahr 150'000 CHF Ausgaben. Im 3. Jahr Mehrkosten von 50'000 CHF weil zusätzlicher Lift erwünscht, zudem nur Budgetkredit (IR) von 150'000 CHF vorhanden. analog heute: freibestimmbare Ausgabe, urspr. Sonderkredit durch StB. Im 3. Jahr Zusatzkredit und Nachtragskredit in Höhe von 50'000 CHF durch StB 27

28 Fragerunde zu: Führungssystem / Steuerung Ausgaben- und Kreditrecht 28

29 RECHNUNGSLEGUNG 29

30 Finanzpolitische Steuerung Kennzahlen 7 FHGG und 2 und 3 FHGV Finanzkennzahlen > Kennzahlen analog Kanton > Bandbreiten gemäss Vorgaben FDK und Besprechung mit Gemeindevertretungen > Nettoverschuldungsquote (Einbezug Finanzausgleich) > Berechnungsbasis: verbindlich vorgegebene Artengliederung, sowie Zahlen aus Bilanz und Investitionsrechnung 30

31 Finanzpolitische Steuerung Schutz Eigenkapital > Budget: Vorschrift zu ausgeglichenen Rechnungsabschlüssen im Durchschnitt mehrerer Jahre > keine Einführung einer Schuldenbremse Es gilt: > Kantonsverfassung 76: wirtschaftliche und wirksame Verwendung der Mittel 31

32 Finanzpolitische Steuerung Aktivierungen, 32 FHGV Aktivierungsgrenzen > in Abhängigkeit der Einwohner > Limite Fr. 50'000 analog Kanton > Vergleichbarkeit 32

33 Rechnungslegung (Bilanzanpassung) Botschaft Seite 22ff Restatement 68 > Wertanpassung aller Bilanzpositionen > Finanzvermögen zum Verkehrswert (Neubewertungsreserven) > Verwaltungsvermögen zum Anschaffungswert (Aufwertungsreserven) > bestehende Anlagebuchhaltung bildet Basis für neue Wertfestsetzung 33

34 PHASE EINFÜHRUNG 34

35 Überblick Phase Einführung Vertiefung zu einzelnen Themen, Anwendungsbeispiele E-Learning ist Basis für Präsenzunterricht Ergänzung zum Handbuch Anwendungs- und Kontrollfragen Ausbildung E-Learning Basis der Ausbildung Nachschlagewerk Handbuch Handbuch 35

36 Handbuch - Online Links und Einstieg ins E-Learning Navigation und Schnellzugriff alle Kapitel 36

37 Zeitlicher Ablauf Ausbildung Präsenzunterricht E-Learning 37

38 Testgemeinden: vorzeitige (Teil)-Einführung > Kriterien Auswahl: IT-Lösung, Grösse, Struktur, Region > Emmen, Buchrain, Nebikon, Schlierbach > 1. Rechnungsjahr nach FHGG: 2018 Ziele: > Überprüfung der Umsetzung in IT > Praxisbeispiele gewinnen als Inputs für Schulungen und Musterunterlagen / Hilfsmittel > Testgemeinden dienen als Multiplikatoren 38

39 Fragerunde zu: Rechnungslegung Phase Einführung 39

40 Politische Würdigung > Luzerner Gemeinden brauchen Lösungen, die auch in 10 Jahren noch brauchbar sind > HRM 2 ist in allen Kantonen in Betrieb Luzern muss nachziehen > Globalbudgets und Leistungsaufträge sind Realität in allen Gemeinden Standardisierung ist richtig > Grosse Veränderungen lösen immer Respekt aus > kritische Haltung ist richtig notwendige Reformen aber nicht Ängsten opfern > Projekt nimmt Rückmeldungen ernst Vernehmlassung zur Verordnung hat Erdung gebracht 40

41 Nächste Schritte Aktivität Termin Beratung in Kommission (WAK) Februar - April 2016 Beratung im Kantonsrat Mai Juni 2016 Umsetzung und Einführung in Testgemeinden ab Juni 2016 Schulung der Gemeinden ab November 2016 Inkrafttreten Gesetz und Verordnung 1. Rechnungsjahr nach FHGG 2019 Januar für weitere Informationen

42 Abschliessende Fragerunde 42

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