der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit in ihrer besonderen Organisationsform

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1 Rahmenrichtlinie der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit in ihrer besonderen Organisationsform Stand: Beschluss des Landesvorstandes vom und der 35. Landesversammlung vom Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text dieser Rahmenrichtlinie der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

2 Inhalt 1 Präambel Definition Selbstverständnis Freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit Wesen und Ziele der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Zielsetzungen und Zielgruppen Freiwillige/Ehrenamtliche in der Wohlfahrts- und Sozialarbeit Organisation der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Einrichtungs-/Ortsebene Freiwilligenkoordinator Aufgaben des Freiwilligenkoordinators: Kreisverbandsebene/Kreisebene Beauftragter der Kreisgeschäftsstelle für die Gemeinschaft Wohlfahrtsund Sozialarbeit Aufgaben des Beauftragten der Geschäftsstelle für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Beauftragter des Vorstandes für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Bezirksebene Landesebene Bundesebene Zugehörigkeit und Mitwirkung in der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Rechte und Pflichten Rechte Pflichten Aus-, Fort- und Weiterbildung Anerkennung Ausstattung/Verwaltung Geltungsbereich, Verbindlichkeitsgrad, Übergangsbestimmungen... 8

3 1 Präambel 1.1 Definition Gemeinschaften (auch Rotkreuz-Gemeinschaften genannt) sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern des Bayerischen Roten Kreuzes, die Aufgaben gemäß der BRK-Satzung bearbeiten. Die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit ist eine der 5 Gemeinschaften im Bayerischen Roten Kreuz. Sie ergänzt die bestehenden Gemeinschaften und ist eine Möglichkeit für zusätzliches ehrenamtliches Engagement in der Wohlfahrtsund Sozialarbeit, das weiterhin auch in jeder der Gemeinschaften möglich ist. Die Gemeinschaften arbeiten partnerschaftlich bei der Erfüllung der Aufgaben zusammen und unterstützen sich gegenseitig auf allen Verbandsebenen. 1.2 Selbstverständnis In den Gemeinschaften des Bayerischen Roten Kreuzes wirken Menschen ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung ehrenamtlich/freiwillig an der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Bayerischen Roten Kreuzes mit. Gemeinschaften sind: - die Bereitschaften - die Bergwacht - das Jugendrotkreuz - die Wasserwacht - die Wohlfahrts- und Sozialarbeit Die in den Gemeinschaften Tätigen achten und bekennen sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität und verbreiten das Humanitäre Völkerrecht. 1.3 Freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit Freiwillige/Ehrenamtliche im BRK sind Menschen, die über ihre gesellschaftlichen und beruflichen Verpflichtungen hinaus Zeit, Wissen und Können freiwillig und unentgeltlich für humanitäre und soziale Zwecke und Dienstleistungen in der Überzeugung einbringen, dass ihre Tätigkeit dem Gemeinwohl und ihrer eigenen Bestätigung dient. 2 Wesen und Ziele der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Diese Gemeinschaft engagiert sich, neben den anderen Gemeinschaften, auf dem Gebiet der Wohlfahrts- und Sozialarbeit. In ihr sind Frauen, Männer und Jugendliche gemeinsam ehrenamtlich tätig. Die Aufgaben orientieren sich vorrangig an Bedarf und Notlagen vor Ort. Die Grundsatzaussagen zum ehrenamtlichen Engagement in den sozialen Aufgabenfeldern des Bayerischen Roten Kreuzes in ihrer Fassung vom November 2011 sind Bestandteil dieser Richtlinie; sie sind als Anlage1 beigefügt. Rahmenrichtlinie der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Seite 3

4 2.1 Zielsetzungen und Zielgruppen Die Wohlfahrts- und Sozialarbeit hat zum Ziel, die Lebenssituation benachteiligter und hilfebedürftiger Menschen zu verbessern. Sie nimmt dafür auch die Anwaltsfunktion für in Not geratenen und von Not bedrohten Menschen wahr. Die Wohlfahrts- und Sozialarbeit wendet sich vor allem an die Zielgruppen: - Kinder und Jugendliche - Familien - Ältere Menschen - Kranke Menschen - Menschen mit Behinderungen - Menschen mit Migrationshintergrund - sowie Menschen in persönlichen und sozialen Notlagen Die in der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Tätigen arbeiten vertrauensvoll und kooperativ mit den hauptamtlich geführten Diensten und Einrichtungen zusammen; ehrenamtlich und hauptamtlich erbrachte Leistungen sind sinnvoll miteinander zu vernetzen. Je nach Zielsetzung und Zielgruppen kann die ehrenamtliche Wohlfahrts- und Sozialarbeit sehr unterschiedlich ausgeübt werden: z.b. durch Angebote für Gruppen oder einzelne Personen, beratend, begleitend, vorbeugend oder unterstützend. 2.2 Freiwillige/Ehrenamtliche in der Wohlfahrts- und Sozialarbeit Freiwillige/Ehrenamtliche die in der Wohlfahrts- und Sozialarbeit tätig sind entscheiden sich vorrangig für bestimmte Aufgaben, und weniger für eine Verbandsstruktur. Sie entscheiden sich primär nicht mehr langfristig für eine Organisation, sondern für bestimmte Tätigkeiten. Die Freiwilligen/Ehrenamtlichen - werden in die sozialen und organisatorischen Zusammenhänge eingebunden - haben einen Ansprechpartner und Begleitung vor Ort - sind untereinander vernetzt - haben eine Stimme (für ihr Thema) - übernehmen Mitverantwortung für die Gesellschaft - erhalten Anerkennung und Wertschätzung - profitieren von ihrem Engagement auch in beruflicher Hinsicht (Qualifizierung, Erweiterung des eigenen Horizonts, berufliche Umorientierung,..) 3 Organisation der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Die Organisation dieser Gemeinschaft orientiert sich an den Zielen der Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Rahmenrichtlinie der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Seite 4

5 3.1 Einrichtungs-/Ortsebene Freiwilligenkoordinator Vor Ort ist in den Einrichtungen und Diensten für die Freiwilligen ein Freiwilligenkoordinator tätig. Der Freiwilligenkoordinator kann sowohl hauptberuflich/nebenberuflich als auch freiwillig/ehrenamtlich tätig sein Aufgaben des Freiwilligenkoordinators: - Feststellung des Bedarfes an Freiwilligen im Einsatzbereich und Erstellung von Aufgabenbeschreibungen - Gewinnung neuer Freiwilliger - Planung des Einsatzes - Verantwortung für die notwendigen Aus-, Fort- und Weiterbildungen - Einführung der Freiwilligen in die Aufgabenfelder - Verantwortung für die notwendige Ausstattung und Arbeitsmittel - Zuständigkeit für die Anerkennungskultur und Wertschätzung - Grundsätzlicher Ansprechpartner für die Freiwilligen - Integration der Freiwilligen - Organisation von regelmäßigen Treffen mit den Freiwilligen - Kontaktperson zwischen Freiwilligen und dem Beauftragten auf Kreisverbandsebene 3.2 Kreisverbandsebene/Kreisebene Beauftragter der Kreisgeschäftsstelle für die Gemeinschaft Wohlfahrtsund Sozialarbeit Auf der Kreisebene ist die Funktion eines Beauftragten der Geschäftsstelle für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit besetzt. Der Beauftragte der Geschäftsstelle für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit kann sowohl hauptberuflich/nebenberuflich als auch freiwillig/ehrenamtlich tätig sein Aufgaben des Beauftragten der Geschäftsstelle für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit - Grundsätzlicher Ansprechpartner für alle Fragen und Anliegen der Freiwilligen und Freiwilligenkoordinatoren - Identifikation möglicher neuer Einsatzfelder - Vernetzungsarbeit - Gewährleistung für den Informationsfluss zwischen den Ebenen (Kreis- Bezirk-Land-Bund) - Verantwortung für die notwendige Qualifizierung der Freiwilligenkoordinatoren vor Ort - Kontaktperson für die Vorstandsmitglieder und die Freiwilligenkoordinatoren - Unterstützung der Freiwilligenkoordinatoren bei der Gewinnung neuer Freiwilliger Beauftragter des Vorstandes für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Im Kreisvorstand wird die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit von bis zu zwei Beauftragten vertreten. Rahmenrichtlinie der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Seite 5

6 Die ehrenamtlichen Beauftragten des Vorstandes für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit werden vom gewählten Vorstand berufen. Die Vorschläge sollen aus der Mitte der Mitglieder der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit kommen und können von jedem Vorstandsmitglied eingebracht werden. Die Beauftragten haben im Vorstand Stimmrecht (vgl. BRK-Satzung 28). Eine geschlechtsparitätische Besetzung ist wünschenswert. 3.3 Bezirksebene Auf Bezirksebene wird analog zur Kreisebene eine ehrenamtliche Vertretung für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit und das Thema Bürgerschaftliches Engagement in der Wohlfahrts- und Sozialarbeit in die Vorstandschaft berufen und ein hauptamtlicher Beauftragter der Geschäftsstelle für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit benannt. 3.4 Landesebene Auf der Landesebene wird eine Landestagung der ehrenamtlichen Beauftragten für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit aus den Kreis- und Bezirksverbänden eingerichtet. Die Landestagung benennt aus ihrer Mitte zwei Beauftragte der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit auf Landesebene. Die Beauftragten vertreten die Gemeinschaft im Landesvorstand des Bayerischen Roten Kreuzes und stellen die Vertretung im Bundesausschuss der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit sicher (siehe hierzu Bundesordnung Abs. 1). Die Landestagung kann mit einer Fachkonferenz gekoppelt werden. In der Landesgeschäftsstelle ist ein hauptberuflicher Beauftragter zu benennen. 3.5 Bundesebene Die Organe der Bundesebene sind der Bundesausschuss und die Bundesleitung/Ausschussleitung. Siehe hierzu die Bundesordnung für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit in der aktuellen Fassung. 4 Zugehörigkeit und Mitwirkung in der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Die Mitwirkung in der Gemeinschaft ist möglich als - Angehörige der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit - frei Mitwirkende der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Zugehörigkeit zu mehr als einer Gemeinschaft ist möglich. Angehörige der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit sind mindestens 16 Jahre alt, eine freie Mitwirkung ist altersunabhängig möglich. Die Begleitung der Freiwilligen und Ehrenamtlichen ist zu gewährleisten. Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist eine pädagogische Begleitung vor Ort sicherzustellen. Angehörige der Gemeinschaft nehmen an der Erfüllung der Aufgaben der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit unter Beachtung ihrer Fähigkeiten, Kompetenzen und Interessen sowie ihrer persönlichen Situation teil; die Konzentration auf Schwerpunktaufgaben ist möglich. Rahmenrichtlinie der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Seite 6

7 Frei Mitwirkende der Gemeinschaft nehmen unter Beachtung ihrer Fähigkeiten, Kompetenzen und Interessen sowie ihrer persönlichen Situation zeitlich und/oder inhaltlich begrenzte Aufgaben wahr. Die freie Mitwirkung ist nicht an die Mitgliedschaft im BRK gebunden. Der Antrag auf Mitgliedschaft wird von den beiden Beauftragten für freiwilliges/ehrenamtliches Engagement in der Wohlfahrts- und Sozialarbeit im Einvernehmen mit dem Kreisvorstand befürwortet oder abgelehnt. Für die Mitarbeit in der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit ist ein einheitliches Datenblatt für alle Mitwirkenden auszufüllen hinsichtlich der wichtigsten Daten, der Einhaltung des Datenschutzes und weiterer allgemeiner Regeln. 5 Rechte und Pflichten Die nachfolgend festgelegten Rechte und Pflichten der in der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Mitwirkenden beziehen sich auf alle Angehörigen und frei Mitwirkenden gemäß Nummer 4, sofern keine Einschränkung erfolgt. Angehörige der Gemeinschaft sind Mitglieder des BRK und haben daher zusätzliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Satzung des BRK ergeben. 5.1 Rechte - Anspruch auf schriftliche Bestätigung geleisteter Dienste und erworbener Ausbildung, sowie Bestätigung über die Teilnahme an Fortbildungen. - Ersatz von im Dienst entstandenen Schäden an solchen persönlichen Gegenständen, die für den Einsatz erforderlich und deren Verwendung zugestimmt wurde, sofern der Schaden selbst nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. - Einsichtnahme in eigene Personalunterlagen und das Recht, sich zu Eintragungen zu äußern. - Die Ehrenamtlichen sind bei allen Unfällen, die sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sowie auf direktem Weg zum und vom Dienst erleiden, gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VII (SGB) versichert. - Die Angehörigen der Gemeinschaften können einen Ausweis erhalten. 5.2 Pflichten - Freiwillig übernommene Dienste sind nach besten Kräften verbindlich und kontinuierlich zu leisten; Verhinderungen sind unverzüglich dem zuständigen Ansprechpartner mitzuteilen. - Angehörige und frei Mitwirkende der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit erkennen die Grundsätze des Roten Kreuzes an. - Zum Schutz von Betroffenen dürfen die in der Gemeinschaft Tätigen Kenntnisse, die ihnen in ihrer ehrenamtlichen Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden sind, nicht unbefugt offenbaren. 6 Aus-, Fort- und Weiterbildung Die Angehörigen und die frei Mitwirkenden der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit haben das Recht und die Pflicht, an Aus-, Fort- und Weiterbildungen entsprechend ihrer Mitwirkung teilzunehmen. Die zuständigen Leitungskräfte Rahmenrichtlinie der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Seite 7

8 und/oder Ansprechpartner tragen die Verantwortung dafür, dass alle die für die Aufgabenerfüllung erforderliche Aus- und Fortbildung erhalten. 7 Anerkennung Besondere Leistungen sind durch Anerkennung in mündlicher oder schriftlicher Form sowie durch die Verleihung von Auszeichnungen zu würdigen. Anerkennung würdigt den Menschen und erhält seine Motivation. Orden, Ehrenzeichen und sonstige Auszeichnungen können gemäß den gesetzlichen und den Rotkreuz-Bestimmungen beantragt und verliehen werden. Weitere Ausführungen enthält die Ordnung für Belobigungs-, Beschwerde- und Disziplinarverfahren der Gemeinschaften Bereitschaft, Bergwacht und Wasserwacht, die auch für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit angewendet werden kann. Die Dienstzeitberechnung beginnt mit der aktiven Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft. Anwartschaften und Beurlaubungszeiten werden berücksichtigt. 8 Ausstattung/Verwaltung Die Ausstattung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit und sowie der Angehörigen der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit muss den Aufgaben entsprechend zur Verfügung gestellt werden und den Vorschriften entsprechen. Die Mittel für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit sind in den Wirtschaftsplänen der Rotkreuzverbände bereitzustellen. Die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit trägt zur Beschaffung dieser Mittel bei. Die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit wird bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht durch die zuständige BRK-Geschäftsstelle unterstützt. Soweit erforderlich, werden Personalunterlagen der Angehörigen der Gemeinschaften geführt. Diese werden unter der Verantwortung des jeweiligen Beauftragten in der jeweiligen Geschäftsstelle verwaltet. Die Bestimmungen des Datenschutzes sind zu beachten. 9 Geltungsbereich, Verbindlichkeitsgrad, Übergangsbestimmungen Die Rahmenrichtlinie der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit tritt mit Beschluss des Landesvorstandes des BRK vom in Kraft. Diese Richtlinie wird nach Ablauf von vier Jahren überprüft. Im Übrigen gelten die Regelwerke des DRK und des BRK, soweit ihnen der Charakter der freiwilligen Mitarbeit in der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit nicht entgegensteht. Rahmenrichtlinie der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Seite 8

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