Die vorgenannten Auswirkungen gelten alle rückwirkend ab

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1 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Freie Hansestadt Bremen Informationen für die Umsetzung des Urteils vom Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen (2D106/13) Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner Sitzung vom auf der Basis des Urteils des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom weitreichende Beschlüsse gefasst, die zu einer Erstattung und Neuberechnung der Elternbeiträge in Kitas und Horten führen. Diese Umsetzungshilfe soll die getroffenen Entscheidungen verdeutlichen und die Arbeit in der Praxis unterstützen. Die Auswirkungen des o.a. OVG Urteils für die Beitragsfestsetzung in Kindergärten und Horte in der Stadtgemeinde Bremen können auf Grundlage der Beschlüsse wie folgt zusammengefasst werden: 1) Die bis zum angewendete Beitragsordnung (siehe untenstehenden Link) wird sofort wieder in Kraft gesetzt 2) Der Verpflegungsanteil bei einer Betreuungszeit von 5 bis 8 Stunden mit Mittagessen beträgt demnach wieder 22. 3) Familien/Eltern mit geringem werden vollständig von der Beitragszahlung für die Betreuung freigestellt. In den nachfolgenden Tabellen wurden die Felder der jeweils betroffenen Beitragsgruppen grau markiert. 4) Im Falle einer Beitragsfreistellung gemäß Nr. 3 ist bei einer Inanspruchnahme von einem Betreuungsangebot von 5 bis 8 Stunden mit Mittagessen der Verpflegungsanteil in Höhe von 22 grundsätzlich zu erheben/in Rechnung zu stellen. Nach Vorlage der Blauen Karte bzw. des Bremen-Passes ist dieser nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz weiterhin zu erlassen. Die vorgenannten Auswirkungen gelten alle rückwirkend ab Februar 2015

2 Betreuungsart: 4 Stunden ohne Mittagessen > grundsätzlich kein Beitrag für die Betreuung erhoben. 2

3 Betreuungsart: 5 Stunden ohne Mittagessen > grundsätzlich kein Beitrag für die Betreuung erhoben. 3

4 Betreuungsart: 5 Stunden mit Mittagessen >

5 Betreuungsart: 6 Stunden mit Mittagessen >

6 Betreuungsart: 7 Stunden mit Mittagessen >

7 Betreuungsart: 8 Stunden mit Mittagessen >

8 Betreuungsart: Hort und Betreuungsprojekte >

9 Verpflegungsanteil Folgende Betreuungsarten beinhalten die regelmäßige Teilnahme am Mittagessen: a) 5 Stunden mit Mittagessen b) 6 Stunden mit Mittagessen c) 7 Stunden mit Mittagessen d) 8 Stunden mit Mittagessen e) Hort und Betreuungsprojekte Der Verpflegungsanteil für die Teilnahme am Mittagessen in Höhe von 22,- monatlich ist in den ausgewiesenen Monatsbeiträgen unterhalb der markierten Felder der jeweiligen Tabelle zu den o.g. Betreuungsarten (siehe S. 4 bis7) bereits enthalten. Für Bezieher/innen öffentlicher Sozialleistungen besteht die Möglichkeit ihren Anspruch auf kostenlose Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagessen-Verpflegung nach 28, 29 SGB II oder 34 ff SGB XII bei den zuständigen Leistungsträgern geltend zu machen. Nach Erhalt der Blauen Karte bzw. des Bremen-Passes und anschließender Vorlage in der jeweiligen Tageseinrichtung wird der Verpflegungsanteil erlassen. 9

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