2 Prozessablauf für alle Kinder ohne Betreuung in einer Kita oder Kindertagespflege

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1 Behörde für Arbeit, Soziales und Integration Behörde für Schule und Berufsbildung Sprachförderung bei ausgeprägtem Sprachförderbedarf in der Kita Erweitertes Angebot von BASFI und BSB 1 Ziele und Eckwerte Dauer der Maßnahme Die Maßnahme wird für zwei Jahre erprobt. Die Vorbereitungen beginnen mit dem Vorstellungsverfahren für Viereinhalbjährige in den Schulen ab Herbst 2016; die Erprobung endet nach zwei Schuljahren (SJ 17/18 und SJ 18/19) zum August Anschließend wird über die weitere Ausgestaltung entschieden. Die kostenfreie sechsstündige Betreuung in der Kita ist ab möglich. Ziele Schneller Eintritt in die Betreuung und Förderung, damit Kenntnisse in der deutschen Sprache schnell erworben bzw. erweitert werden können. Vermeidung einer Betreuungslücke zwischen Viereinhalbjährigen-Vorstellung und Beginn der Betreuung im vorschulischen Jahr. Häufige Wechsel der Betreuungsgruppen und -personen sollen möglichst vermieden werden. Eckwerte Die Wahlfreiheit der Eltern bleibt bestehen. Sie können ihr Kind im vorschulischen Jahr wie bisher entweder in der Vorschulklasse oder in der Kita betreuen lassen. Zeit für die zusätzliche Sprachförderung: Die zusätzliche Sprachförderung erfolgt entweder in der Schule mit additiver Sprachförderung im Umfang von 4 Unterrichtsstunden oder in der Kita im Umfang von 5 Wochenstunden durch eine Erhöhung der kostenfreien Betreuungszeit von täglich 5 auf 6 Stunden. Die Qualifikation und der angemessene Einsatz des Kitapersonals ergeben sich aus der Zugehörigkeit zum Landesrahmenvertrag. Bei vermuteten Mängeln in der Durchführung der sprachlichen Bildung/Sprachförderung kann die BSB bei der BASFI (Trägerberatung) eine Überprüfung der Leistungsdurchführung bzw. deren Änderung veranlassen. 2 Prozessablauf für alle Kinder ohne Betreuung in einer Kita oder Kindertagespflege Feststellung des Sprachförderbedarfs durch die Schule Der Prozess beginnt mit der Feststellung des Sprachförderbedarfs durch die Schule. Dies erfolgt entweder im Regelverfahren bei der Vorstellung der Viereinhalbjährigen zwischen November und Januar eines Jahres oder für später zugezogene Kinder mit

2 einem Kennlerngespräch in der Schule. Die betreffende Altersgruppe, die die Schule zu einem Gespräch einlädt, ergibt sich aus dem Zentralen Schülerregister (ZSR). Bei festgestelltem ausgeprägtem Sprachförderbedarf ist die Teilnahme an zusätzlichen schulischen Sprachfördermaßnahmen gemäß 28a HmbSG verpflichtend. Die vormittägliche Betreuung und die zusätzliche Sprachförderung können auf Antrag der Eltern und bei Vorliegen der Voraussetzungen in der Kita erfolgen Anträge der Eltern auf additive Sprachförderung und Betreuung in der Kita Wird das Kind mit Sprachförderbedarf am Tag des Vorstellungsgespräches weder in einer Kita noch in Kindertagespflege betreut, hat es ab dem Anspruch auf eine sofortige sechsstündige, kostenfreie Betreuung bis zum Schuleintritt. Der Besuch der Kita ist für das Kind im vorschulischen Jahr verpflichtend. Die Schule berät die Eltern über die Betreuungsmöglichkeiten in Kita und Schule mit dem Ziel, eine für das Kind geeignete Betreuungsform zu finden und eine Betreuungslücke bis zum Schuleintritt möglichst zu vermeiden. Wünschen Eltern eine Betreuung in der Kita: wird dieses mit einem Formular (siehe Anlage) dokumentiert, das gleichzeitig eine Bescheinigung der Schule über den festgestellten Sprachförderbedarf darstellt und mit dem sich die Schule das Einverständnis der Eltern für den notwenigen Informationsaustausch mit den beteiligten Institutionen (Abteilung für Kindertagesbetreuung im zuständigen Bezirksamt [KTB], betreuende Kita) einholt, hilft die Schule beim Ausfüllen des Antrags auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Ist dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich, händigt die Schule den Antrag sowie ein Infoblatt mit der Anschrift der zuständigen Abteilung für Kindertagesbetreuung an die Eltern aus Antragseinreichung bei der bezirklichen Abteilung Kindertagesbetreuung (KTB) entweder durch die Eltern oder per Postversand durch die Schule Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit der Bescheinigung der Schule über den festgestellten Sprachförderbedarf bei der zuständigen KTB-Abteilung einzureichen. Dies kann entweder durch Abgabe der Eltern oder per Postversand durch die Schule erfolgen. Die Art der Weitergabe ist im Rahmen des Vorstellungsgespräches zwischen Schule und Eltern zu klären Ausstellung des Kita-Gutscheins sowie Suche der Eltern nach einem Kitaplatz Die KTB-Abteilungen erstellen den Kita-Gutschein und legen die Fälle zum auf Wiedervorlage. Die bezirklichen KTB-Abteilungen und das Sozialmanagement der öru unterstützen die Eltern bei der Kitaplatzsuche. 2

3 2.1.5 KTB informiert die Schule über den Betreuungsbeginn Die KTB-Abteilung prüft zum Stichtag 1.6., ob für diese Kinder der Betreuungsantritt zwischenzeitlich erfolgt ist (Eintritt gesetzt) und meldet den Sachstand (z. B. Gutschein beantragt, Gutschein bewilligt oder Eintritt in die Betreuung erfolgt) schriftlich an die für das jeweilige Kind zuständige Schule (Eingang dort bis ). Ist der Eintritt erfolgt, informiert KTB auch über die betreuende Kita. Die zuständige Schule steht auf der Bescheinigung über den Sprachförderbedarf. Sie ergibt sich ansonsten aus der Wohnadresse des Kindes und kann im Internet über ermittelt werden. Für Kinder, für die in der Schule am 1. Juli keine Information über den Eintritt in die Betreuung vorliegt, werden die Eltern durch die Schule über den Eintritt der Vorschulpflicht am 1. August informiert, sofern die Eltern bis dahin nicht nachweisen können, dass die Kita-Betreuung spätestens zum 1. August sichergestellt ist. Für später zugezogene Kinder, die nach Ende des regulären Vorstellungszeitraumes ein Kennlerngespräch in der Schule haben, gilt das Verfahren grundsätzlich sinngemäß. Bei der Suche nach einer geeigneten Betreuung in einer VSK oder Kita sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Ein Betreuungsplatz in der Kita ist spätestens bis zum 1. August nachzuweisen Schule und Kita vereinbaren Informationen über die Anwesenheit des Kindes Die Schule weiß über die KTB oder durch Nachweis der Eltern in welcher Kita das Kind betreut wird und informiert die entsprechende Kita über die Anwesenheitspflicht des Kindes im vorschulischen Jahr. Die Kita informiert die zuständige Schule, wenn das Kind im vorschulischen Jahr nicht regelmäßig zur Kita kommt. Fehlt das Kind häufig unentschuldigt, beraten Kitaleitung und Schulleitung gemeinsam über geeignete Maßnahmen, damit das Kind wieder regelmäßig die Kita besucht. Die Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen findet im vorschulischen Jahr Anwendung. 2.2 Prozessablauf für Kinder mit Kitaplatz Kinder mit Sprachförderbedarf, die bereits einen Kitaplatz haben, haben folgende Möglichkeiten: Kind mit einem sechsstündigen Kitaplatz Wird das Kind bereits mindestens 6 Stunden in der Kita betreut, kann die zusätzliche Sprachförderung ebenfalls in der Kita erfolgen, sofern ein Informationsaustausch gemäß sichergestellt ist Kind mit einem fünfstündigen Kitaplatz Wird das Kind gemäß Rechtsanspruch 5 Stunden in der Kita betreut, erfolgt die additive Sprachförderung in der Schule. Im Übrigen ist das Verfahren zur Freistellung von der additiven Sprachförderung in der Handreichung Vorschulklassen geregelt. Es gilt für alle Förderorte (Kita und Schule). 3

4 3 Controlling Die Art der Auswertung wird noch im Detail festgelegt. Bestandteile sind voraussichtlich: Befragung der Schul- und Kitaleitungen im Rahmen des 4,5-Jährigen Verfahrens Quantitative Auswertung der BASFI: Kitaeintritt und 6-Stunden-Betreuung Quantitative Auswertung der BSB: wird nach Einführung der Schulmanagementsoftware DiViS erörtert gez. Martina Hoppe (B41-1 BSB) und Beate Schneider-Oesterheld (FS333, BASFI) Anlagen Bescheinigung ausgeprägter Sprachförderbedarf und Antrag der Eltern Infoblatt und Anschriften der bezirklichen Kindertagesabteilungen (BASFI) Antrag auf Förderung in einer Tageseinrichtung (BASFI) 4

5 Anlage Muster Bescheinigung ausgeprägter Sprachförderbedarf und Antrag der Eltern auf Betreuung und Förderung in der Kita Briefkopf der listenführenden Schule Schulstempel Name und Adresse der Eltern ZSR-Nr. Festgestellter Sprachförderbedarf nach 28a HmbSG und Antrag auf Betreuung und Sprachförderung in der Kita Für unser Kind (Vor- und Nachname), geboren am wurde von der im Briefkopf genannten Schule ein Sprachförderbedarf nach 28a Hamburgisches Schulgesetz festgestellt. Unser Kind soll bis zum Eintritt in die erste Klasse täglich sechs Stunden in einer Kita betreut und gefördert werden. Wenn für unser Kind nicht spätestens ab dem eine Kitabetreuung sichergestellt ist, muss unser Kind ab Sommer 2017 eine Vorschulklasse besuchen. Unser Kind hat bereits eine sechsstündige Betreuung in der Kita und soll dort bis zum Eintritt in die erste Klasse bleiben. Name der Kita: Anschrift: Wir sind damit einverstanden, dass die zuständige Abteilung Kindertagesbetreuung des Bezirksamtes, die betreuende Kita sowie die zuständige regionale Schule Informationen über die Tagesbetreuung unseres Kindes austauschen. Datum und Name des/der Sorgeberechtigten 5

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