Informationen für Schulen zum kooperativen Vorstellungsverfahren der Viereinhalbjährigen im Schuljahr 2013/2014
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- Lioba Anneliese Flater
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1 September 2013 Informationen für Schulen zum kooperativen Vorstellungsverfahren der Viereinhalbjährigen im Schuljahr 2013/2014 zur Überprüfung des geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes des Kindes ( 42 Absatz 1 HmbSG) 1 Allgemeine Informationen Das Vorstellungsgespräch zwischen Sorgeberechtigten, Kindern und Lehrkräften der zuständigen Grundschule dient der Beratung und gegenseitigen Information. Es macht die Sorgeberechtigten auf den zukünftigen Schulanfang mit seinen Anforderungen aufmerksam, um einen erfolgreichen Start in der Grundschule zu erleichtern. Die Grundschule erhält durch den Erstkontakt die Gelegenheit, einen Eindruck vom Entwicklungsstand des Kindes zu gewinnen, offensichtliche Entwicklungsverzögerungen bzw. Hinweise auf besondere Begabungen frühzeitig zu erkennen und den Sorgeberechtigten ggf. Therapie-, Förder- oder andere Unterstützungsmöglichkeiten zu benennen. Für das Kind stellt dieser Termin eine wichtige Chance dar, einen ersten eigenen Eindruck von Schule zu gewinnen. Sorgeberechtigte, deren Kind einen besonderen Sprachförderbedarf hat, werden über die gesetzlichen Regelungen des 28a HmbSG dahingehend informiert, dass ihr Kind verpflichtet ist, eine Vorschulklasse (VSK), bzw. auf Antrag eine geeignete Einrichtung der Kindertagesbetreuung zu besuchen und an zusätzlichen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen, damit es besser auf die sprachlichen Anforderungen des ersten Schuljahres vorbereitet ist und eine Rückstellung vermieden werden kann. Wie bereits in den beiden letzten Schuljahren werden auch in diesem Jahr die neuen Protokollbögen eingesetzt, welche die Entwicklungsdokumentation anhand einheitlicher Kriterien in Kitas und Schulen ermöglichen. Auf diese Weise soll die Zusammenarbeit von Kitas und Schulen beim Vorstellungsverfahren für Viereinhalbjährige weiter gestärkt werden. Die Kitas und Schulen vor Ort klären die konkrete Gestaltung der Kooperation. Das Material setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: eine Kompetenzeinschätzung (Bogen A), die von Kitas ausgefüllt wird und in der Einrichtung verbleibt, eine Zusammenfassung der Ergebnisse (Bogen B), die von Kitas und Schulen gemeinsam genutzt wird. Die Kita sendet den teilausgefüllten Bogen an die Schule zur weiteren Arbeit, eine Zusammenfassung mit integrierter Kurzfassung der Kompetenzeinschätzung (Bogen C), die von Schulen ausgefüllt wird, falls kein Kita-Bogen vorliegt. Hinzu kommen folgende Anlagen: Anlage B für Schulen (Anlage A für Kitas) mit der Einverständniserklärung der Eltern zur Weitergabe von Informationen und Unterlagen, Anlage Sprache, falls in der Schule eine Einschätzung des Förderbedarfs in der deutschen Sprache ( Bildimpuls ) durchgeführt wird, Anlage Hinweise auf besondere Begabung, falls in der Schule eine Einschätzung dazu vorgenommen wird, Anlage Förderplanung, falls im Anschluss an die Vorstellung eine Förderplanung erstellt wird.
2 Das vorliegende Papier enthält Hinweise zum Ablauf des Beratungsgesprächs und zum Umgang mit den Bögen zur Einschätzung der Entwicklungsstände. Es wird empfohlen, dass Kitas und Schulen bei der Vorstellung der Viereinhalbjährigen kooperieren. Wenn keine Ergebnisse aus einer Kita vorliegen, dokumentieren die Schulen die Vorstellungsergebnisse anhand des neuen Bogens C. 2 Übersicht zum Ablauf des Vorstellungsverfahrens Der Ablauf des kooperativen Vorstellungsverfahrens für Viereinhalbjährige sieht folgende Schritte vor (falls Schulen und Kitas nicht kooperieren, arbeitet die Schule mit Bogen C): Aufgabe Kompetenzeinschätzung in Vorbereitung der Elterngespräche in der Kita Auszufüllendes Dokument Kompetenzeinschätzung, Bogen A Zusammenfassung, Bogen B Zuständige Stelle Kita Entwicklungsgespräch in der Kita. Mit Einverständnis der Eltern wird die zweiseitige Zusammenfassung (Bogen B) danach rechtzeitig an die zuständige Schule geschickt 1 Zusammenfassung, Bogen B Unterschriftenblatt A der Anlagen Kita Die Schule lädt zum Vorstellungstermin ein. Dieser kann auch in einer Kita stattfinden. Schule, ggf. Kita Für den Ablauf des Vorstellungsverfahrens an der Schule gibt es folgende Varianten 1. Wenn sich aus der von der Kita übergebenen Zusammenfassung (Bogen B) und aus dem Gespräch in der Schule keine Hinweise auf besonderen Förderbedarf ergeben, ergänzt die Schule nur die entsprechenden Abschnitte der Zusammenfassung. 2. Falls der Schule keine Zusammenfassung aus der Kita (Bogen B) vorliegt, wird von der Schule stets der Bogen C ausgefüllt. Dazu gibt es ein Merkblatt für Schulen mit Vorschlägen für Beobachtungsaufgaben und einsetzbaren Materialien. 3. Wenn sich aus der von der Kita übergebenen Zusammenfassung oder aus dem Gespräch in der Schule Hinweise auf einen ausgeprägten Förderbedarf ergeben oder wenn Diskrepanzen der Einschätzung in Kita und Schule auftreten, vereinbart die Schule ein gemeinsames Gespräch von Schule, Kita, ggf. Sonderpädagoge und Eltern. 2 Dieses kann auch in der Kita stattfinden. Die Ergebnisse des Gesprächs werden auf der Anlage Förderplanung festgehalten. Zusammenfassung, Bogen B, Unterschriftenblatt B der Anlagen, ggf. Anlage Sprache (= Protokoll der Sprachstandserhebung) ggf. Anlage Hinweise auf besondere Begabung Zusammenfassung mit integrierter Kompetenzeinschätzung, Bogen C, Unterschriftenblatt B der Anlagen, ggf. Anlage Sprache (= Protokoll der Sprachstandserhebung) ggf. Anlage Hinweise auf besondere Begabung Zusammenfassung, Bogen B oder Zusammenfassung mit Kompetenzeinschätzung, Bogen C Unterschriftenblatt B oder C der Anlagen, ggf. Anlage Sprache (= Protokoll der Sprachstandserhebung) ggf. Anlage Förderplanung Schule Schule Schule und Kita 1 Die Elterngespräche in Kitas sollten möglichst stattfinden, nachdem die Einladungen der Schulen zum Vorstellungsgespräch erfolgt sind, damit bereits fest steht, an welche Schule der Protokollbogen B durch die Kita versandt werden soll. 2 Sollte bereits durch die Kita ein Förderbedarf vermutet werden, empfiehlt es sich, die Kita gleich zu dem Vorstellungsgespräch einzuladen, bzw. das Gespräch in der Kita stattfinden zu lassen. 2
3 3 Informationen der Kita über den Entwicklungsstand des Kindes Um den Kindern den Übergang in die Grundschule zu erleichtern, haben sich die Kitas gem. 9 des Landesrahmenvertrags zur Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen (LRV) Absatz 1 zu einer frühzeitigen Abstimmung und Kooperation zwischen Tageseinrichtungen und Schulen verpflichtet. Im Interesse an einem möglichst leistungsfähigen Gesamtsystem der frühkindlichen Bildung und zur Unterstützung einer gelingenden Bildungsbiografie der einzelnen Kinder ist dem Übergang in die Schule und der Anschlussfähigkeit zwischen Tageseinrichtung und Schule besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Den Eltern der 4 ½-jährigen Kinder, die gemäß HmbSG zum Vorstellungsgespräch in die Schule eingeladen werden, wird vorher in der Kita ein Entwicklungsgespräch und Beratung angeboten ( 9 Abs. 2 LRV). In Vorbereitung dieses Gesprächs erstellt die Kindertageseinrichtung eine Kompetenzeinschätzung (Bogen A) und eine Zusammenfassung (Bogen B), in welcher der Entwicklungsstand des Kindes schriftlich dokumentiert ist. Der Bericht aus der Kita enthält Einschätzungen zur körperlich/motorischen, emotionalen, kognitiven und geistigen Entwicklung, zur Entwicklung des Sozialverhaltens, zu Sprachkompetenzen in der deutschen Sprache und zur allgemeinen sprachlichen Entwicklung. Es werden Aussagen über besondere Begabungen, Stärken und Vorlieben des Kindes getroffen. Bei Bedarf wird erläutert, welche individuell abgestimmten Fördermaßnahmen für das Kind in den 1 ½ Jahren bis Schulbeginn vorgesehen sind. 4 Vorbereitung des Gesprächs in der Schule Die Sorgeberechtigten legen im Sekretariat der Grundschule folgende Unterlagen vor: Einladungsschreiben mit ZSR-ID Geburtsurkunde oder Geburtsschein oder Abstammungsurkunde des Kindes oder Auszug aus dem Familienbuch, Personalausweis oder bei ausländischen Mitbürgern den Pass (oder einen zugelassenen Passersatz), Bescheinigung über die letzte altersgemäße Vorsorgeuntersuchung (U 8 bzw. U 9), ggf. Gerichtsentscheid über die Regelung der elterlichen Sorge Durch das Sekretariat der Grundschule wird auf der Grundlage des von den Eltern vorab ausgefüllten Vorstellungsformulars (vgl. Muster im Materialpaket AS 22 A und AS 22 B) ein Schülerbogen angelegt. Der Schülerbogen verbleibt bei der aktenführenden Grundschule bis zur Einschulung des Kindes. Für die Vorstellung eines Kindes wird erfahrungsgemäß durchschnittlich eine Zeitstunde benötigt, es gibt in den Schulen mittlerweile unterschiedliche Arten der Durchführung der Vorstellung, teilweise werden Kleingruppen gebildet. 5 Hinweise zum Materialpaket 5.1 Bogen B Zusammenfassung der Ergebnisse Anlässlich des Elterngesprächs in der Kita wird der erste Teil der Zusammenfassung (Bogen B) in der Kita ausgefüllt und von dieser direkt an die Schule weitergegeben, die die Vorstellung durchführt, sofern die Eltern auf der Anlage A unterschrieben haben, dass sie damit einverstanden sind. Falls bereits Gutachten aufgrund von bestehender Eingliederungshilfe oder laufender Therapiemaßnahmen erstellt wurden, sollte geklärt werden, welche Unterlagen bereits vorliegen (Entwicklungsberichte, Förder- und Behandlungsplan, differenzierte Gutachten, etc.) und weitergegeben werden können, damit nicht doppelt diagnostiziert werden muss. 3
4 Im Bogen B werden die Ergebnisse der Einschätzungen für die einzelnen Bereiche zunächst von der Kita in einer Gesamteinschätzung zusammengefasst. Die Bereiche 3, 7 und 8 der Zusammenfassung des Protokollbogens werden danach in der Schule ausgefüllt. So werden die Ergebnisse der Einschätzungen aus Kita und Schule in einem Gesamtbild zusammengefasst. Die Schule vermerkt, ausgehend von den Informationen aus der Kita und ihren eigenen Einschätzungen, ebenfalls Vorschläge für weitere Maßnahmen. Sie trifft ggf. Verabredungen mit den Eltern und den Kitas. Diese beziehen sich sowohl auf erkennbare Förderbedarfe, insbesondere im Bereich der Sprachförderung, als auch der frühen Unterstützung von Kindern, die durch besondere Begabungen auffallen. Auch sollten Hinweise auf weiteren vermuteten Unterstützungsbedarf benannt werden, z. B. im Hinblick auf mögliche erzieherische oder soziale Hilfestellungen. Bei Hinweisen auf besondere Begabungen sollten die in der Anlage Hinweise auf besondere Begabung erläuterten Kriterien berücksichtigt werden. Bei Hinweisen auf ausgeprägten Förderbedarf im sprachlichen Bereich muss, wie auch bisher schon, auf jeden Fall eine Sprachstandsuntersuchung anhand des Bildimpulses durchgeführt werden. 5.2 Bogen C Kompetenzeinschätzung durch die Schule Wenn ein Kind keine Kita besucht oder der Schule keine Zusammenfassung der Kita (Bogen B) vorliegt, wird in der Schule ein Bogen C ausgefüllt Dieser umfasst die Inhalte des Bogens B und zusätzlich eine Kurzfassung der Items zur Kompetenzeinschätzung. In den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten zur Vorstellung an der Grundschule nicht erscheinen, geht die Grundschule nach dem in der Anlage vorgegebenen Verfahren vor und informiert ggf. das zuständige ReBBZ oder die Rechtsabteilung der BSB. 5.3 Überprüfung des Sprachstands in der Schule Einsatz des Bildimpuls Sollte nach den ersten Beobachtungen des Kindes Unklarheit über dessen sprachlichen Entwicklungsstand bestehen oder die Vermutung, dass ausgeprägter Förderbedarf bestehen könnte, muss einer der drei Bildimpulse zur genaueren Bestimmung des Sprachstandes eingesetzt werden (siehe Merkblatt Bildimpuls: Einschätzung des Förderbedarfs in der deutschen Sprache und Anlage Sprache). Wenn die Vorstellung in der betreuenden Kita stattfindet, kann dieses Verfahren auch in der vertrauten Umgebung der Kita durchgeführt werden. Gelingt die Kontaktaufnahme mit dem Kind nicht, wird das in den Gesprächsnotizen festgehalten und fließt in die Beratung über zu empfehlende Maßnahmen ein. Bei Verdacht auf sonderpädagogischen Förderbedarf in der Sprache wird die zuständige Sprachheilschule eingeschaltet. Bei zweisprachigen Kindern ist darauf zu achten, dass leichte Abweichungen in der Aussprache alleine noch nicht auf einen erhöhten Förderbedarf hinweisen. Gemäß 28a Absatz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) sind Kinder, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen (Kategorie ausgeprägter Förderbedarf ), verpflichtet, in dem Schuljahr vor Beginn ihrer Schulpflicht eine Vorschulklasse zu besuchen und an zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen (sog. additiven Sprachfördergruppen) teilzunehmen. Auf folgende Regelungen sind die Eltern deshalb hinzuweisen: Kinder mit ausgeprägtem Sprachförderbedarf sind verpflichtet, eine Vorschulklasse zu besuchen. Von dieser Verpflichtung kann das Kind auf Antrag befreit werden, wenn es eine geeignete Einrichtung der Kindertagesbetreuung besucht. Alle Kinder mit ausgeprägtem Sprachförderbedarf sind verpflichtet an einer zusätzlichen, in der Regel vierstündigen Sprachfördermaßnahme teilzunehmen. Die Sorgeberechtigten werden rechtzeitig vor den Sommerferien informiert, an welchem regionalen Förderort die zusätzliche Sprachfördermaß-nahme stattfinden wird. 4
5 Wenn Kinder einen allgemeinen Sprachförderbedarf (Kategorie Unterstützungsbedarf ) haben, sollte der Besuch einer vorschulischen Einrichtung (Kita oder Schule) dringend empfohlen werden. Die Kinder werden dort integrativ und ggf. additiv im Rahmen der Ressourcen der jeweiligen Institution gefördert. 5.4 Anlage - Hinweise auf besondere Begabungen Bei Hinweisen auf besondere Begabungen in einem oder mehreren Kompetenzbereichen, sollte ergänzend die Anlage Hinweise auf besondere Begabungen ausgefüllt werden. Kinder, die besondere Begabungen aufweisen, brauchen häufig besondere Anregungen und Angebote, um ihre Lernfreude zu erhalten und ihre Wissbegierde zu befriedigen. In diesen Fällen sollten die Pädagoginnen und Pädagogen mit den Eltern über die Möglichkeiten ergänzender Fördermaßnahmen sprechen (ggf. sollte Kontakt zur Beratungsstelle für besondere Begabungen hergestellt werden, tel , Darüber hinaus kann mit den Eltern geklärt werden, ob eine vorzeitige Einschulung für das Kind in Frage kommt. Neben einem überdurchschnittlich hohen intellektuellen Entwicklungsstand müssen bei einer vorzeitigen Einschulung auch weitere Aspekte berücksichtigt werden, u.a. die Leistungsbereitschaft des Kindes, die sozial-emotionale Reife, die körperliche und motorische Entwicklung. 5.5 Anlage Förderplanung Wenn sich aus der von der Kita erstellten Zusammenfassung (Bogen B) oder aus Eindrücken während der Vorstellung in der Schule Hinweise auf einen ausgeprägten Förderbedarf ergeben oder wenn Diskrepanzen der Einschätzung in Kita und Schule auftreten, wird ein Gespräch zur Verabredung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des Kindes durch die Schule geführt. Die Schule vereinbart dazu einen gemeinsamen Termin von Eltern, Kita (falls vorhanden) und Schule. Auch weitere Institutionen können bei Bedarf hinzu gezogen werden. Abhängig vom vermuteten Förderbedarf bzw. einer vermuteten besonderen Begabung können dies z. B. der Schulärztliche Dienst, die Beratungsstelle besondere Begabung, die neuen Einrichtungen der sonderpädagogischen Unterstützung (ReBBZ) oder andere sein. Es wird dann die Einschätzung der Kompetenzen besprochen mit dem Ziel, die Zusammenfassung der Ergebnisse einvernehmlich auszufüllen und die Grundlage für eventuell erforderliche Maßnahmen zur Unterstützung des Kindes zu verabreden. Die verabredeten Maßnahmen zur Förderung des Kindes werden unter Benennung der für ihre Weiterverfolgung verantwortlichen Institution protokolliert (Anlage Förderplanung, bzw. Anlage Hinweise auf besondere Begabungen). Sie sind Bestandteil des individuellen Förderplans. Bei Kindern mit Leistungen der Frühförderung gemäß 26 KibeG, bei denen bereits ausführliche Unterlagen zu erforderlichen Fördermaßnahmen vorliegen, steht in dem gemeinsamen Gespräch von Eltern, Kita und Schule die Gestaltung des Überganges von der Kita in die Schule im Mittelpunkt. 6 Anschließende Beratung Ergeben sich bei dem Kind Hinweise auf eine Entwicklungsverzögerung bzw. einen erhöhten Förderbedarf, schließt sich ein vertiefendes Beratungsgespräch an. Hierbei ist die Einschätzung der Kita in das Gespräch einzubeziehen und eine Verunsicherung der Eltern durch ggf. unterschiedliche Aussagen von Kita und Grundschule zu vermeiden. Im Rahmen dieser Beratung sollte grundsätzlich allen Sorgeberechtigten dringend empfohlen werden, ihr Kind in einer vorschulischen Einrichtung anzumelden. Dies gilt insbesondere für Kinder, die aus einem sprachlich anregungsarmen Milieu oder aus Familien mit 5
6 Migrationshintergrund mit geringen Deutschkenntnissen kommen (Adressenliste mit Kitas unter: Sollte im Verlauf des Beratungsgesprächs mit den Sorgeberechtigten und dem Kind deutlich geworden sein, dass eine eindeutige Entwicklungsverzögerung vorliegt, werden den Eltern neben der Empfehlung des Besuchs einer vorschulischen Einrichtung Möglichkeiten fachlicher Beratung bzw. Förderung oder Therapien aufgezeigt 7 Evaluation Wie in den vergangenen Jahren werden auch in diesem Jahr die Ergebnisse des Vorstellungsverfahrens durch das IfBQ ausgewertet. Dazu erhalten Sie im November 2013 direkt vom IfBQ ein Schreiben mit entsprechenden Informationen. 8 Ansprechpersonen Für Rückfragen können Sie sich gern an das Amt für Bildung oder das IfBQ wenden. Fragen zur Organisation der Sprachfördergruppen und Vorschulklassen beantwortet: Martina Hoppe (B41-1) martina.hoppe@bsb.hamburg.de Tel.: Bei Fragen in Bezug auf die neuen Instrumente zum kooperativen Vorstellungsverfahren für Viereinhalbjährige sowie zur Datenauswertung wenden Sie sich bitte an das IfBQ: Dr. Meike Heckt (BQ21-2) Meike.Heckt@li-hamburg.de Tel.: Dr. Peter May (BQ21) Peter.May@li-hamburg.de Tel.: Fundstellen Listen mit Informationen zu den Einzugsgebieten der Erstvorstellung, sortiert nach Schulnamen und nach Straßennamen, finden Sie unter: Informationen zu bisherigen Ergebnissen des Vorstellungsverfahrens für Viereinhalbjährige sowie Kopiervorlagen der Einschätzungsbögen und Durchführungshinweise finden Sie im Netz unter dem folgenden link: Stichwort: Viereinhalbjährige 6
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