Einweisung in die Werkstoffpraktika Studiengang Werkstoffwissenschaft (B.Sc.)

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1 Einweisung in die Werkstoffpraktika Studiengang Werkstoffwissenschaft (B.Sc.) Praktikums- und Laborordnung der Praktika des Instituts für Werkstofftechnik Fachsemester (Bachelor) Univ.-Prof. Dr. Ing. E. Rädlein Dr. Ing. G. Lange Univ.-Prof. Dr. rer. nat. P. Schaaf apl. Prof. Dr. Ing. L. Spieß Verantwortliche Hochschullehrer Dr. rer. nat. Thomas Kups Praktikumsverantwortlicher Wintersemester 2016/2017 Seite 1 Ablauf der Praktika Praktika vorlesungsgebunden d.h. jedes Praktikum ist separat abzurechnen (bzgl. Endnoten / Leistungspunkte) 5 Semester = 5 Werkstoffpraktika Praktikum zur Vorlesung: Grundlagen der Werkstoffwissenschaft 1-4 Versuche Grundlagen der Werkstoffwissenschaft 2-4 Versuche Grundlagen der Werkstoffwissenschaft 3-4 Versuche Grundlagen der Werkstoffwissenschaft 4-4 Versuche Methoden der Werkstoffcharakterisierung - 8 Versuche Seite 2

2 Praktikumsorte Meitnerbau (Räume ) Arrheniusbau Kirchhoffbau Feynmanbau (Zentrum für Mikro- und Nanotechnologien) Seite 3 Praktikumsorte Werkstoffe Werkstoffe Seite 4

3 Praktikumsordnung Organisatorisch-technische Hinweise Praktikumsräume sind Laborräume. Das Verhalten der Nutzer wird durch die entsprechende Laborordnung geregelt, in die die gesetzlichen Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes eingearbeitet sind. Grundsätzlich sind Ordnung, Disziplin und Sauberkeit geboten. In den Praktikumsräumen sind die in den Laborordnungen fixierten gesetzlichen Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes einzuhalten. Sie sind vor Aufnahme des ersten Praktikums zur Kenntnis zu nehmen, auf der Testatkarte mit Unterschrift zu bestätigen und während der Praktika zu befolgen. Für bestimmte Versuche erfolgt zusätzlich eine Belehrung durch den Praktikumsbetreuer am Praktikumsplatz. Seite 5 Praktikumsordnung Kleidungsstücke sind in den abschließbaren Garderobeschränken abzulegen. Auf Wertsachen ist besonders zu achten. Taschen mit Arbeitsmaterialien sind unter den Tischen abzustellen, und zwar so, dass keine Stolpergefahren entstehen. Essen und Trinken in den Praktikumsräumen verboten. Das Praktikum beginnt pünktlich zur angegebenen Zeit in den Praktikumsräumen. Verspätete Studenten haben sich beim zuständigen Betreuer unaufgefordert zu melden. Zweimaliges unentschuldigtes Fehlen hat die Nichtanerkennung des Praktikums (d. h. Note 5) zur Folge. Bei entschuldigtem Fehlen ist der Versuch in Absprache mit dem Praktikumsverantwortlichen nachzuholen. Maximal drei Studenten pro Praktikumsgruppe. Ausnahmen nur nach Zustimmung des Praktikumsverantwortlichen Seite 6

4 Praktikumsordnung Übernahme der Versuchsgruppe des zum Versuch gehörende Versuchsinventars bei Praktikumsbeginn. Die Messeinrichtungen sind entsprechend den Versuchsparametern zu betreiben und pfleglich zu behandeln. Bei Feststellung von Mängeln ist der verantwortliche Betreuer zu unterrichten. Der Nachweis der Versuchsdurchführung erfolgt an Hand einer Testatkarte, die vom Studenten eigenständig zu führen und sorgfältig aufzubewahren ist. Zu jedem Versuch wird eine Überprüfung der Kenntnisse in mündlicher Form mit Benotung durchgeführt. Das Versuchsprotokoll wird nach der Versuchsauswertung gesondert mit einer Note bewertet, die ebenfalls auf das Deckblatt des Versuchsprotokolls eingetragen wird. Ist eine Teilnote (Prüfungsnote oder Protokollnote) 5, ist der Versuch nach Terminabstimmung mit dem Versuchsbetreuer zu wiederholen. Zweimal Note 5 bedeutet Wiederholung des gesamten Praktikums. Seite 7 Praktikumsordnung Versuchsanleitungen und Deckblatt fürs Protokoll: Download von der Homepage des Praktikums wt/lehre/praktika/wsw/ bzw. Lehre Praktika WSW Seite 8

5 Praktikumsordnung Die ordnungsgemäße Durchführung und Auswertung des Versuches in der vorgegebenen Zeit erfordert von jedem Studenten eine sorgfältige Vorbereitung. Auf der Basis der Versuchsanleitung und der angegebenen Literaturhinweise haben sich die Praktikumsteilnehmer vor Versuchsbeginn mit den theoretischen Grundlagen des Versuchsthemas und mit den damit verbundenen Anwendungen eingehend vertraut zu machen. Dazu sind vor dem Praktikum die Fragen des Kapitels Vorbereitungsaufgaben" in der Versuchsanleitung schriftlich im Protokoll zu beantworten. Die Beantwortung der Fragen kann stichpunktartig erfolgen (mindestens 4 Anstriche pro Frage). siehe auch: PDF-Datei Hinweise zur Protokollführung auf der Praktikumswebseite Seite 9 Praktikumsordnung Auswertung und Vervollständigung der Versuchsprotokolls Messergebnisse sind in geeigneter Form (Diagramme, Tabellen u. ä.) dem Assistenten zur Erteilung des Messwerttestats vorzulegen. Bei falschen Messergebnissen sind die Messungen auf Anweisung des Betreuers zu wiederholen. Betrugsversuche (Vortäuschen der Versuchsdurchführung, Vorhanden-sein eines fremden Protokolls am Arbeitsplatz, Ausdenken" von Messwerten u. ä.) führen zur Bewertung 5 und Nichtanerkennung der Versuchsdurchführung, im Wiederholungsfalle zum Ausschluss vom Praktikum. Die Messdaten sind unter Berücksichtigung möglicher auftretender Fehler zu diskutieren (Fehlerdiskussion im Versuchsprotokoll). Ein Freihandzeichnen von Koordinatensystemen und Messkurven ist nicht zulässig. Seite 10

6 Praktikumsordnung Abgabe des Versuchsprotokolls: innerhalb von 21 Tagen (max. Frist) Die Richtigkeit der Versuchsdurchführung und der Versuchsauswertung wird durch eine Endnote und ein Endtestat des Praktikumsassistenten bescheinigt. Die Versuchsprotokolle mit den Testaten sind mindestens bis zum Erhalt der Bescheinigung ( Schein ) über die erfolgreiche Teilnahme am Werkstoffpraktikum sorgfältig aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Jeder Praktikumsteilnehmer ist zur Abgabe eines Protokolls verpflichtet. (eigenständigen bzw. gemeinsames Protokoll möglich) Die Mitarbeit bei der Vorbereitung und Erstellung des Protokolls ist durch Unterschrift auf Deckblatt zu bestätigen. Seite 11 Praktikumsordnung Die Protokollabgabe erfolgt über die Fachgebietsbriefkästen bzw. Sekretariate im Meitnerbau (Gebäudeeingang bzw. Raum ) und im Arrheniusbau (Foyer bzw. Raum 114) für die jeweils dort durchgeführten Versuche. Die Protokollrückgabe: gesammelt maximal vier Wochen nach dem Ende des letzten Praktikumstermins im Semester über die jeweiligen Sekretariate im Meitnerbau, Arrheniusbau bzw. Kirchhoffbau. Die Übertragung der entsprechenden Noten vom Deckblatt des Versuchsprotokolls in die Testatkarte kann in den jeweiligen Sekretariaten vorgenommen werden. Dabei sind die Protokolle mit den Noten und den Endtestat vorzulegen. Nach Vorlage des Protokolls für den letzten Versuch ist die Absolvierung des Praktikums durch den Praktikumsverantwortlichen auf der Testatkarte bestätigen zu lassen. Seite 12

7 Seite 13 Praktikumsordnung Falls bei einem abgegebenen Protokoll bereits während der ersten allgemeinen Durchsicht Nachbesserungsbedarf besteht, werden die Studenten über die notwendige Nachbesserung i.d.r. per (deshalb Angabe der -Adresse auf dem Deckblatt) informiert. Mit der Abholung des mangelhaften Protokolls beginnt erneut die 21-Tage- Frist. Durch die Möglichkeit der Nachbesserung wird die erreichbare Note für das Protokoll herabgesetzt. Seite 14

8 Deckblatt für das Protokoll Wiede x Wiedemann-Franz-Lorentzsches Gesetz Maik Meyer Mike Mayer Meik Maier WSW WSW WSW M.Meyer@ M.Mayer@ M.Maier@ WSW Dr. Kups M. Meyer M. Mayer M. Maier 2,3 2,7 3,0 Kups Kups Kups 3,0 3,0 3,0 2,7 Kups 2,7 Kups 3,0 Kups Auswertung Aufgabe 2 fehlt! Seite 15 6 Testatkarte GWW 1-4 WSW 1-3 Maier Meik WSW M16 Wiede Kups 3,0 Kups Kups Maier Seite 16

9 Testatkarte Methoden der Werkstoffcharakterisierung 5. FS WSW5-2 Schmitt Adalbert WSW XSpek ,3 Kups 1,7 Kups Schmitt Seite 17 Einführung. Grundlagenpraktikum Werkstoffwissenschaft Laborordnung Fluchtwege sind dem Flucht- und Rettungsplan (Aushang im Haupteingang zu entnehmen). Jeder Student ist im Bedarfsfall zur ersten, ihm möglichen, medizinischen Hilfe verpflichtet. In jedem Praktikumsraum befindet sich ein Verbandskasten (orange). Medizinische Hilfe muss über die in den Praktikumsräumen vorhandenen Telefonapparate angefordert werden, Tel: 0112 Brände sind unverzüglich mit den im Zugangsbereich (Hauptgang) zu den Praktikumsräumen befindlichen Feuerlöschern zu bekämpfen. Der Einsatz der Feuerlöscher erfolgt erst unmittelbar am Brandherd. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr über die in den Praktikumsräumen vorhandenen Telefonapparate anzufordern, Wahl: Bei Brand: Vorsicht beim Öffnen der Fenster - Stichflammengefahr!! Brände an Personen sind mit Decken zu ersticken. Die Löschdecke ist an der Wand in der Mitte des Hauptganges zu den Praktikumsräumen. Seite 18

10 Laborordnung - Meitnerbau Alle Praktikumsversuche sind elektrisch über ortsfeste Schutzkontaktsteckdosen angeschlossen. Bei Gefahr können die Versuche über vorhandene Nottaster neben der Labortür abgeschaltet werden. Alle Geräte mit Nennspannungen über 42 V sind über Schutzleitersysteme ans Netz angeschlossen. Diese Schutzwirkung darf nicht außer Kraft gesetzt werden. Sollte bei Geräten ohne volle Schutzwirkung an spannungsführenden Teilen hantiert werden, so ist das Gerät vorher freizuhalten, d. h. alle Steckverbindungen zur Spannungsquelle sind vollständig zu lösen. Bei Elektrounfällen ist vor allen anderen Maßnahmen die Verbindung zur Spannungsquelle zu lösen! Sicherungen werden in der Regel vom Personal nach Feststellung des Störungsgrundes erneuert. Seite 19 Laborordnung - Meitnerbau Alle Experimentiergeräte und Behälter sind nur den zugelassenen Belastbarkeiten und Drücken auszusetzen. Gashähne sind stets zu überwachen und sofort nach Beendigung des Versuches zu schließen. Gas- und Wasserschläuche dürfen nach Verlassen des Versuchsplatzes nicht mehr unter Druck stehen. Bei Arbeiten mit Chemikalien oder Lösungsmitteln sind nur die für diese Zwecke bereitgestellten Behälter zu verwenden. Verschüttete Chemikalien oder Lösungsmittel sind sofort mit Wasser zu verdünnen und durch Aufwischen zu beseitigen (Rutschgefahr). Das Einatmen entstehender Dämpfe ist möglichst zu vermeiden. Seite 20

11 Laborordnung - Meitnerbau Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in die Nähe von Bunsen-brennern gebracht werden. In einem verdunkelten Versuchsraum ist besondere Vorsicht bei Arbeiten mit Chemikalien, Gasen und elektrischen Spannungen notwendig. Durchgänge dürfen nicht mit Taschen, Stühlen, Hockern usw. versperrt werden. Bei Bruch von Glasgefäßen sind die Verletzungsgefahren so gering wie möglich zu halten. Zerbrochene Gläser gehören nicht in Papierkörbe, sondern in die zu diesem Zweck aufgestellten Behälter bzw. sind gesondert und sichtbar auf das Abflussbecken abzulegen. Der Versuchsplatz ist nach Beendigung des Versuches sauber und geordnet zu hinterlassen. Zur Vermeidung von Stolpergefahren sind die Stühle immer wieder und nach Beendigung des Praktikums ordentlich hinzustellen. Seite 21 Laborordnung - Meitnerbau PC - Benutzerordnung für Studenten Die Programme sind ausschließlich von der entsprechenden Stelle im Betriebssystem aufzurufen, z. T. noch von DOS-Ebene. Andere Programme auf der Festplatte, Internetzugriffe sowie Dateiverwaltungs Routinen dürfen nicht selbständig aufgerufen werden. Eigeninstallationen und das Ausführen von portable Programmen sind verboten! Disketten - Benutzung, USB- Sticks, CD-Brennen ist nicht zulässig. Messdatenmitnahme in Absprache mit dem Betreuer bei einigen Versuchen möglich. Verstöße Grobe Verstöße gegen die Praktikumsordnung führen zum Abbruch der Versuchsdurchführung, im Wiederholungsfall zum Ausschluss vom Werkstoffpraktikum im laufenden Semester. Seite 22

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