INFORMATIONEN FÜR. Besoldungsfaltkarte Bund Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Post AG

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1 INFORMATIONEN FÜR Besoldungsfaltkarte Bund Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Post AG Gültig ab dem 1. März 2014 IM FACHBEREICH POSTDIENSTE SPEDITIONEN LOGISTIK

2 Gute Gründe dabei zu sein Die erfolgreiche ver.di Arbeit für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Post AG wird fortgesetzt. Auch in diesem Jahr ist es ver.di gelungen, das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes und der Deutschen Post AG zu übertragen. Somit erhalten alle Beamtinnen und Beamten rückwirkend zum 1. März 2014 eine Besoldungserhöhung von mindestens 2,8 %. Als soziale Komponente wurde ein Mindestbetrag vereinbart. Zum 1. März 2015 gibt es dann nochmals eine Besoldungserhöhung von 2,2 %. In der Summe entspricht das für die unteren Besoldungsgruppen einer Erhöhung von zu 3,9 %. Da sich durch die Besoldungserhöhungen die individuelle Besoldung erhöht, erhöht sich natürlich auch die Postzulage. Die 4 % der individuellen Besoldung beträgt. Damit setzt ver.di die erfolgreiche Politik für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Post AG fort.

3 BUNDESBESOLDUNGSORDNUNG A Gültig ab 1. März 2014 für Postnachfolgeunternehmen Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe STUFE A , , , , , , , ,38 A , , , , , , , ,58 A , , , , , , , ,79 A , , , , , , , ,63 A , , , , , , , ,54 A , , , , , , , ,65 A , , , , , , , ,91 A , , , , , , , ,19 A , , , , , , , ,17 A , , , , , , , ,14 A , , , , , , , ,51 A , , , , , , , ,66 A , , , , , , , ,81 A , , , , , , , ,31 A , , , , , , , ,67 Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10 Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 19,26 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,40 Euro. BUNDESBESOLDUNGSORDNUNG B Gültig ab 1. März 2014 Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B , , , , , , , , , , ,63

4 FAMILIENZUSCHLAG Gültig ab 1. März 2014 für Postnachfolgeunternehmen (Monatsbeträge in Euro) STUFE Besoldungsgruppen 1 2 ( 40 Absatz 1) ( 40 Absatz 2) A 2 A 8 118,06 224,05 übrige Gruppen 123,98 229,97 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 105,99 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 330,24 Euro. Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 2 A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind: in den Besoldungsgruppen A 2 A 3 25,56 in der Besoldungsgruppe A 4 20,45 in der Besoldungsgruppe A 5 15,34 Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach 39 Absatz 2 Satz 1 in den Besoldungsgruppen A 2 A 8 109,69 in den Besoldungsgruppen A 9 A ,44 RUHEGEHALTSFÄHIGE AMTSZULAGEN Fußnotenzulagen (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe ab 1. März 2014 ab 1. März 2015 A 2 A 5 VZ 36,01 36,80 A 9 VZ+Z 268,08 273,98 A 13 VZ+Z 272,45 278,44 A 16+Z 208,89 213,49

5 BUNDESBESOLDUNGSORDNUNG A Gültig ab 1. März 2015 für Postnachfolgeunternehmen Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe STUFE A , , , , , , , ,26 A , , , , , , , ,33 A , , , , , , , ,42 A , , , , , , , ,96 A , , , , , , , ,52 A , , , , , , , ,14 A , , , , , , , ,42 A , , , , , , , ,77 A , , , , , , , ,01 A , , , , , , , ,83 A , , , , , , , ,89 A , , , , , , , ,34 A , , , , , , , ,68 A , , , , , , , ,88 A , , , , , , , ,90 Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10 Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 19,68 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,58 Euro. BUNDESBESOLDUNGSORDNUNG B Gültig ab 1. März 2015 Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B , , , , , , , , , , ,05

6 FAMILIENZUSCHLAG Gültig ab 1. März 2015 für Postnachfolgeunternehmen (Monatsbeträge in Euro) STUFE Besoldungsgruppen 1 2 ( 40 Absatz 1) ( 40 Absatz 2) A 2 A 8 120,68 229,01 übrige Gruppen 126,72 235,05 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 108,33 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 337,51 Euro. Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 2 A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind: in den Besoldungsgruppen A 2 A 3 25,56 in der Besoldungsgruppe A 4 20,45 in der Besoldungsgruppe A 5 15,34 Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach 39 Absatz 2 Satz 1 in den Besoldungsgruppen A 2 A 8 112,10 in den Besoldungsgruppen A 9 A ,00 Bist Du auch dabei? Beamte sind Mitglied bei ver.di. V.i.S.d.P.: ver.di Bundesvorstand, Fachbereich Postdienste, Speditionen und Logistik, Paula-Thiede-Ufer 10, Berlin, Holger Eisenhardt, FB Alle Angaben ohne Gewähr.

7 Arbeits- und Sozialrecht ver.di-mitglieder haben Anspruch auf eine umfassende kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz in Arbeits- und Sozialrechtsfragen. Nicht nur wenn es um Fragen zum Lohn und Urlaub oder des Arbeitsvertrages geht. Auch in Fragen der Berechnung des Arbeitslosengeldes oder um eine Überprüfung der Hartz-IV-Berechnung. Und bei der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen unterstützt ver.di Sie. In Streitfällen können Sie sich auf die juristische Kompetenz der ver.di-fachleute verlassen. Kostenloser Lohnsteuerservice ver.di hilft sparen und unterstützt bei der Erstellung der Steuererklärung nach persönlicher Terminvereinbarung in einer persönlichen Beratung oder bequem per . Gute Arbeit im Betrieb ver.di will die teilweise katastrophalen Arbeits- und Einkommensbedingungen in den Betrieben verbessern. Besonders wichtig ist uns ein Lohn, der zum Leben reicht. Dies können wir nur gemeinsam erreichen. Kostenlose telefonische Mietrechtsberatung ver.di-mitglieder erhalten montags und dienstags von Uhr und donnerstags von Uhr telefonisch kostenlose Informationen und Hilfe vom Deutschen Mieterbund zu ihren Mietrechtsproblemen. Mitgliedsbeitrag Wie viel Beitrag jemand in ver.di zahlt, hängt von den Möglichkeiten ab, die sie bzw. er hat. Wer mehr hat, gibt mehr. Der Mitgliedsbeitrag beträgt daher ein Prozent vom Bruttoeinkommen. Für Rentner/innen, Arbeitslose und Bezieher von Krankengeld gelten geringere Beiträge. Sie zahlen 0,5 Prozent ihrer regelmäßigen Bruttoeinnahmen. Hausfrauen und Hausmänner, Studierende und Schüler/innen zahlen 2,50 Euro im Monat.

8 Beitrittserklärung Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Titel/Vorname/Name Ich möchte Mitglied werden ab Geburtsdatum Straße Hausnummer PLZ Wohnort Geschlecht weiblich männlich Telefon Staatsangehörigkeit Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Beamter/in freie/r Mitarbeiter/in Angestellte/r Selbständige/r Erwerbslos Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Straße Hausnummer Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: PLZ Ort Azubi-Volontär/in-Referendar/in Schüler/in-Student/in Praktikant/in Branche ausgeübte Tätigkeit regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst in Euro ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in Sonstiges: monatlicher Lohn- / Gehaltsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre Bruttoverdienst o. Besoldungsgruppe o. Lebensalterstufe Ich wurde geworben durch: Name Werber/in Ich war Mitglied in der Gewerkschaft von Mitgliedsnummer Monatsbeitrag in Euro Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach 14 der ver.di-satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monat li chen Brutto verdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. IBAN BIC Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut verein barten Bedingungen. Zahlungsweise monatlich vierteljährlich zur Monatsmitte halbjährlich jährlich zum Monatsende Straße und Hausnummer PLZ Ort Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Personalnummer Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können. Ort, Datum und Unterschrift Ort, Datum und Unterschrift FB Datenschutz Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung.

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