DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.
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- Rüdiger Wetzel
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1 DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fragen zum weiteren Vorgehen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder sonstigen fachkundigen Berater. ishares IV Public Limited Company (In Irland als Umbrella-Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und getrennter Haftung zwischen ihren Fonds registriert) Jahreshauptversammlung Oktober 2016 Falls Sie Ihre Anteile an der Gesellschaft verkauft oder übertragen haben, geben Sie dieses Dokument bitte umgehend an den Käufer oder Übertragungsempfänger oder den Wertpapiermakler, die Bank oder die sonstige Stelle weiter, durch den oder die der Verkauf oder die Übertragung erfolgt ist, damit es so schnell wie möglich an den Käufer oder Übertragungsempfänger weitergeleitet werden kann. Eingetragener Geschäftssitz: J.P. Morgan House, I.F.S.C., Dublin 1, Irland. Gesellschaftsregisternummer: Verwaltungsratsmitglieder: Paul McNaughton; Paul McGowan; Barry O Dwyer; Karen Prooth (Britin); Teresa O Flynn
2 ishares IV PUBLIC LIMITED COMPANY (die Gesellschaft ) 7. Oktober 2016 Sehr geehrte Anteilinhaber, Jahreshauptversammlung Anbei erhalten Sie die Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016 der Gesellschaft (die JHV ) und ein Vollmachtsformular für jene Anteilinhaber, die zu den JHV-Beschlüssen stimmberechtigt sind, aber nicht persönlich an der JHV (oder einer vertagten JHV) teilnehmen können. Für Anteile der folgenden Teilfonds der Gesellschaft wird das ICSD-Abwicklungsmodell mit einem internationalen Zentralverwahrer (International Central Securities Depositary - ICSD) verwendet. Die Citivic Nominees Limited ist der einzige eingetragene Anteilinhaber der Anteile dieser Teilfonds. ISIN IE00BCLWRF22 IE00BCLWRD08 IE00BCRY5Y77 IE00BCRY6003 IE00BCRY6227 IE00BCRY6441 IE00BCRY6557 IE00BP3QZJ36 IE00BP3QZ825 IE00BP3QZ601 IE00BP3QZD73 IE00BP3QZB59 IE00BQN1K786 IE00BQN1K562 IE00BQN1KC32 IE00BQN1K901 IE00BSKRJZ44 IE00BSKRJX20 IE00BQT3VN15 IE00BVC3VM20 IE00BQT3WG13 IE00BZ0PKV06 Fondsbeschreibung ishares MSCI EMU Large Cap UCITS ETF ishares MSCI EMU Mid Cap UCITS ETF ishares $ Short Duration Corporate Bond UCITS ETF ishares $ Short Duration High Yield Corporate Bond UCITS ishares $ Ultrashort Bond UCITS ETF ishares Ultrashort Bond UCITS ETF ishares Euro Ultrashort Bond UCITS ETF ishares MSCI France UCITS ETF ishares Edge MSCI World Momentum Factor UCITS ETF ishares Edge MSCI World Quality Factor UCITS ETF ishares Edge MSCI World Size Factor UCITS ETF ishares Edge MSCI World Value Factor UCITS ETF ishares Edge MSCI Europe Momentum Factor UCITS ETF ishares Edge MSCI Europe Quality Factor UCITS ETF ishares Edge MSCI Europe Size Factor UCITS ETF ishares Edge MSCI Europe Value Factor UCITS ETF ishares $ Treasury Bond 20+yr UCITS ETF ishares Euro Government Bond 20yr Target Duration UCITS ETF ishares US Equity Buyback Achievers UCITS ETF ishares ibonds Sep 2018 USD Corporate UCITS ETF ishares MSCI China A UCITS ETF ishares Edge MSCI Europe Multifactor UCITS ETF 2
3 IE00BZ0PKS76 IE00BZ0PKT83 IE00BP3QZG05 IE00BYVJRQ85 IE00BZ6V7883 IE00BYM31M36 IE00BYVJRP78 IE00BYVJRR92 ishares Edge MSCI USA Multifactor UCITS ETF ishares Edge MSCI World Multifactor UCITS ETF ishares TA-25 Israel UCITS ETF ishares Sustainable MSCI Japan SRI EUR Hedged UCITS ETF ishares US Mortgage Backed Securities UCITS ETF ishares Fallen Angels High Yield Corporate Bond UCITS ETF ishares Sustainable MSCI Emerging Markets SRI UCITS ETF ishares Sustainable MSCI USA SRI UCITS ETF Tagesordnung Beschlüsse 1 bis 4 Die in der Einladung aufgeführten Tagesordnungspunkte 1 bis 4 betreffen die üblichen auf einer JHV zu behandelnden Angelegenheiten, d. h. die Vorlage und Erörterung des Jahresabschlusses, die Prüfung der Geschäfte der Gesellschaft durch die Erörterung des Jahresabschlusses, die Wiederbestellung der Abschlussprüfer und die Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Festlegung der Vergütung der Abschlussprüfer gemäß der Satzung der Gesellschaft. Die Tagesordnungspunkte 1, 3 und 4 erfordern einen ordentlichen Beschluss der Gesellschaft. Der Tagesordnungspunkt 2 erfordert keine Beschlussfassung. Tagesordnungspunkte 5 bis 9 Die Tagesordnungspunkte 5 bis 9 betreffen die Wiederbestellung von Verwaltungsratsmitgliedern gemäß Section B.7.1 des im September 2014 veröffentlichten UK Corporate Governance Code. Der Verwaltungsrat hat sich verpflichtet, innerhalb der Gesellschaft eine angemessene Balance aus Kompetenzen, Erfahrung, Unabhängigkeit und Fachwissen aufrechtzuerhalten und unterstützt eine planmäßige und schrittweise Erneuerung des Verwaltungsrats. Der Verwaltungsrat besteht aus fünf Verwaltungsratsmitgliedern, von denen zwei als unabhängig gelten. Paul McNaughton und Paul McGowan gelten insofern als unabhängige Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft, als dass sie hinsichtlich ihres Charakters und Urteilsvermögens als unabhängig und als frei von Beziehungen oder Umständen gelten, die das Urteil eines Verwaltungsratsmitglieds beeinträchtigen oder dem Anschein nach beeinträchtigen könnten. Sie sind vom Manager, vom Anlageverwalter und von dritten Dienstleistern wie dem Verwalter und der Verwahrstelle unabhängig. Barry O Dwyer, Karen Prooth und Teresa O Flynn sind nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft und Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe. Es wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der formellen Leistungsbeurteilung für 2015 die Leistung von Barry O Dwyer, Paul McNaughton, Paul McGowan und Karen Prooth weiterhin als erfolgreich eingestuft wurde und davon ausgegangen wurde, dass diese sich in ihrer Funktion als nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder weiterhin engagieren und dabei unter anderem die erforderliche Zeit für Sitzungen des Verwaltungsrats und andere Aufgaben aufbringen werden. Nach der Genehmigung durch die Zentralbank von Irland wurde Teresa O Flynn am 6. Januar 2016 in den Verwaltungsrat berufen. Sie ist Nachfolgerin von Cora O Donohoe, die am 31. Dezember 2015 ausgeschieden war. Biografische Angaben zu den zur Wiederwahl stehenden Verwaltungsratsmitgliedern sind im Anhang I zu diesem Schreiben dargelegt. Darüber hinaus wird bestätigt, dass der Verwaltungsrat weiterhin zwei unabhängige, nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder haben wird und Section B.1.2 des UK Corporate Governance Code vom September 2014 in Bezug auf die Mindestanforderung von zwei unabhängigen Verwaltungsratsmitgliedern für kleinere Gesellschaften vollständig erfüllen wird. 3
4 Tagesordnungspunkt 10 Punkt 10 der Tagesordnung betrifft den Antrag auf Änderung der Satzung der Gesellschaft. Dies erfordert die Fassung eines Sonderbeschlusses durch die Gesellschaft. Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Änderungen der Satzung sind in Anhang II zu diesem Schreiben dargelegt. Bei Genehmigung werden diese Änderungen so bald wie möglich umgesetzt. Wenn Änderungen am Prospekt erforderlich sind, werden diese durch eine Prospektänderung umgesetzt. Empfehlung Der Verwaltungsrat ist der Meinung, dass die der JHV zur Abstimmung vorgelegten Beschlüsse im besten Interesse der Gesellschaft und der Anteilinhaber insgesamt sind, und empfiehlt Ihnen daher, auf der JHV für die Beschlüsse zu stimmen. Veröffentlichung der Ergebnisse Die Ergebnisse der JHV werden über den Regulatory News Service auf der Website der London Stock Exchange bekanntgemacht und in allen anderen Ländern, in denen die Gesellschaft an einer Börse notiert ist, angemessen veröffentlicht. Die Ergebnisse werden ferner auf veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen Paul McNaughton Vorsitzender Die brieflich versandten ausführlichen Anlegerinformationen vom 7. Oktober 2016 mit dem Vollmachtsformular sind kostenlos bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle, Commerzbank AG, Theodor-Heuss-Allee 50, Frankfurt am Main, erhältlich. 4
5 Anhang I Werdegang der zur Wiederwahl stehenden Verwaltungsratsmitglieder Paul McNaughton (Ire): Herr McNaughton verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in den Branchen Banking/Finanzen, Fondsverwaltung und Wertpapierabwicklung. Darüber hinaus zeichnete Herr McNaughton zehn Jahre bei IDA (Irland) in Dublin und in den USA für die Vermarktung von Irland als Ort für multinationale Investments verantwortlich. Danach baute er das IFSC-Fondsgeschäft der Bank of Ireland auf, bevor er in die Deutsche Bank eintrat, um deren Fondsgeschäft in Irland aufzubauen. Er hatte die Gesamtleitung des Offshore-Fondsgeschäfts der Deutschen Bank, einschließlich ihres vornehmlich in Dublin und den Kaimaninseln angesiedelten Hedgefonds- Verwaltungsgeschäfts, inne, bevor er die weltweite Leitung des globalen Geschäftsbereichs Fund Servicing der Deutschen Bank mit Standorten in Dublin, London, Edinburgh, Jersey, Frankfurt am Main, Singapur, New York und Baltimore übernahm. Herr McNaughton verließ die Deutsche Bank im August 2004 nach dem unter seiner Führung erfolgten Verkauf des Geschäftsbereichs Global Custody and Funds der Deutschen Bank an die State Street Bank und ist jetzt als Berater und nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied für mehrere Investmentgesellschaften und andere Finanzgesellschaften in Irland, einschließlich mehrerer alternativer Fonds bzw. Hedgefonds- Gesellschaften, tätig. Herr McNaughton verfügt über einen Honours-Abschluss in Volkswirtschaft des Trinity College in Dublin. Er war Gründungsvorsitzender der Irish Funds Industry Association ( IFIA ) und Mitglied der Irish Government Task Force on Mutual Fund Administration. Er war am Wachstum des Fondsgeschäfts in Irland für klassische und alternative Anlageklassen maßgeblich beteiligt. Paul McGowan (Ire): Herr McGowan war mehr als 25 Jahre lang im Bereich Financial Services Tax als Partner bei KPMG (Irland) tätig und war Global Head of Financial Services Tax für KPMG (International). Außerdem war er Vorsitzender der Irish Funds Industry Association. Derzeit hat er mehrere nicht geschäftsführende Verwaltungsratsposten einschließlich des Vorsitzes der AEGON Ireland PLC inne und ist Verwaltungsratsmitglied der Milestone Aviation Limited. Darüber hinaus ist er Vorsitzender der vom Department of the Taoiseach gegründeten IFSC Funds Group und wurde von der irischen Regierung in das EU-Schiedsgericht zu Verrechnungspreisen entsandt. Herr McGowan ist Mitglied des Institute of Chartered Accountants in Irland und verfügt über einen Abschluss in Betriebswirtschaft des Trinity College in Dublin sowie über ein Diplom in Corporate Financial Management der Harvard Business School. Barry O Dwyer (Ire): Barry O Dwyer ist ein Managing Director von BlackRock und verantwortlich für die Überwachung der Corporate Governance für das Spektrum der offenen europäischen Fonds von BlackRock. Er ist Chief Operating Officer für das Irlandgeschäft von BlackRock und Verwaltungsratsmitglied in einer Reihe von Unternehmen, Fonds- und Verwaltungsgesellschaften von BlackRock in Irland, Luxemburg und Deutschland sowie der britischen Lebensversicherungsgesellschaft von BlackRock. Er ist Ratsmitglied der Irish Funds Industry Association und Verwaltungsratsmitglied der Financial Services Ireland. Er kam 1999 als Leiter des Risikomanagements zu BlackRock Advisors (UK) Limited und übernahm 2006 seine derzeitige Position. Bevor er zu BlackRock Advisors (UK) Limited kam, war Herr O'Dwyer als Risikomanager bei Gartmore Investment Management sowie bei der HypoVereinsbank und der National Westminster Bank tätig. Herr O'Dwyer erhielt 1991 einen Abschluss in Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft vom Trinity College, Dublin. Er ist Mitglied der Chartered Association of Certified Accountants und hat einen MBA-Abschluss von der City University Business School. Karen Prooth (Britin): Frau Prooth ist Managing Director bei BlackRock und Chief Operating Officer ( COO ) von ishares in den EMEA-Ländern, dem Geschäftsbereich Exchange Traded Funds (ETF) von BlackRock. Sie hat über 20 Jahre Erfahrung in der Vermögensverwaltungsbranche. Frau Prooth kam im Jahr 2007 zu Barclays Global Investors ( BGI jetzt Blackrock). Davor war Frau Prooth 17 Jahre bei JP Morgan Asset Management ( JP Morgan ), wo sie als Managing Director in mehreren Funktionen einschließlich COO des Geschäftsbereichs International Equity und Balanced Business und Head of Risk für EMEA tätig war. Sie war außerdem Trustee Director des JP Morgan Chase Pension Plans und Mitglied des Pension Plan Investment Committees. Vor ihrer Zeit bei JP Morgan 5
6 war sie quantitative Analystin bei Prudential Portfolio Managers. Frau Prooth schloss die University of Leeds mit Bestnote und Auszeichnung in Mathematik und Operational Research im Jahr 1986 ab. Teresa O Flynn (Irin): Teresa O Flynn ist Managing Director und kam 2011 zu BlackRock, um den Geschäftsbereich Erneuerbare Energien und Infrastruktur aufzubauen, und nahm eine führende Rolle bei der erfolgreichen Integration, der Kapitalbeschaffung für die Plattform und deren allgemeinen Entwicklung ein. Sie ist als Senior Director im EMEA-Anlageteam neben dem laufenden Portfoliomanagement von Fondsanlagen für das Auffinden und Umsetzen von Anlagegelegenheiten zuständig. Frau O Flynn ist Mitglied der Verwaltungs- und Führungsausschüsse der Global Renewable Power Group und insgesamt in die Festlegung und Umsetzung der Strategie für erneuerbare Energien und Infrastruktur eingebunden. Bevor sie 2011 zu BlackRock kam war Frau O'Flynn acht Jahre lang als Senior Transaction Executive bei NTR und ihren Tochtergesellschaften tätig, wo sie Transaktionen im US-amerikanischen und europäischen erneuerbaren Energiebereich im Wert von über 2,5 Mrd. USD führte. Frau O'Flynn arbeitete intensiv mit den Windkraftportfoliounternehmen von NTR zusammen und dabei war sie unter anderem für Geschäftsund Strategieplanung, Eigenkapitalaufnahmen, Turbinenbeschaffung, das Aushandeln von Stromkaufverträgen und den Erwerb von Stromprojekten verantwortlich. Frau O'Flynn war außerdem ein führendes Mitglied des Airtricity North American Management Teams, wo sie das Projektfinanzierungsteam beim Auffinden, Strukturieren und Aushandeln von Schuld- und Tax- Equity-Transaktionen im Wert von über 1,5 Mrd. USD leitete. Bevor sie 2004 zu Airtricity ging, war Frau O'Flynn als Tax Manager bei KPMG in Dublin tätig, wo sie inländische und multinationale Kunden aus einer Reihe von Branchen einschließlich der Fertigungsindustrie, des Pharmabereichs, des Öl- und Gassektors, des Flugzeugleasings und der Rennpferdezucht beriet. Frau O'Flynn begann ihre Laufbahn im Jahr 1998 bei Arthur Andersen. Frau O'Flynn hat 1998 am University College Galway, Irland, einen BComm-Abschluss mit Auszeichnung absolviert. Sie ist ebenfalls als Chartered Accountant (ACA) und Tax Consultant (AITI) qualifiziert und Mitglied des Irish Taxation Institute. 6
7 ishares IV PUBLIC LIMITED COMPANY EINLADUNG ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2016 DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fragen zum weiteren Vorgehen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder sonstigen fachkundigen Berater. Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Jahreshauptversammlung 2016 der ishares IV plc (die Gesellschaft ) am Freitag, den 11. November 2016 um 10:30 Uhr in den Räumlichkeiten von BlackRock, 1 st Floor, Ballsbridge Park, Ballsbridge, Dublin 4, Irland abgehalten wird. Auf der Versammlung (oder einer vertagten Versammlung) werden folgende Tagesordnungspunkte behandelt: 1. Vorlage und Erörterung des Berichts des Verwaltungsrats und des Abschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31. Mai 2016 und des Berichts des Abschlussprüfers dazu (Ordentlicher Beschluss 1). 2. Prüfung der Geschäfte der Gesellschaft (dieser Punkt erfordert keine Beschlussfassung). 3. Wiederbestellung von PricewaterhouseCoopers zum Abschlussprüfer der Gesellschaft (Ordentlicher Beschluss 2). 4. Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Festlegung der Vergütung der Abschlussprüfer (Ordentlicher Beschluss 3). 5. Wiederbestellung von Paul McNaughton zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft gemäß Section B.7.1 des UK Corporate Governance Code (Ordentlicher Beschluss 4). 6. Wiederbestellung von Paul McGowan zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft gemäß Section B.7.1 des UK Corporate Governance Code (Ordentlicher Beschluss 5). 7. Wiederbestellung von Karen Prooth zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft gemäß Section B.7.1 des UK Corporate Governance Code (Ordentlicher Beschluss 6). 8. Wiederbestellung von Barry O Dwyer zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft gemäß Section B.7.1 des UK Corporate Governance Code (Ordentlicher Beschluss 7). 9. Wiederbestellung von Teresa O Flynn zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft gemäß Artikel 73 der Satzung der Gesellschaft und Section B.7.1 des UK Corporate Governance Code (Ordentlicher Beschluss 8). 10. Änderung der Satzung, um die Änderungen gemäß dem beigefügten Anhang II widerzuspiegeln (Sonderbeschluss 1). Im Auftrag des Verwaltungsrats 7
8 CHARTERED CORPORATE SERVICES GESELLSCHAFTSSEKRETÄR Datum: 7. Oktober
9 Anmerkungen Beschlussfähigkeit 1. Die beschlussfähige Mehrheit auf der Versammlung sind zwei persönlich anwesende oder durch Stimmrechtsvertreter vertretene Anteilinhaber. Falls die Beschlussfähigkeit nicht binnen einer halben Stunde nach dem für die Versammlung angesetzten Termin gegeben ist oder, wenn während einer Versammlung die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben ist, wird die Versammlung auf den folgenden Geschäftstag zur gleichen Zeit und am selben Ort vertagt oder auf einen anderen Tag und eine andere Zeit und an einem anderen Ort, die der Verwaltungsrat festlegt. Wenn die vertagte Versammlung nicht binnen einer halben Stunde nach dem für die Versammlung angesetzten Termin beschlussfähig ist, wird die Versammlung, wenn sie nicht auf Beschluss des Verwaltungsrats einberufen wurde, aufgelöst; wenn die Versammlung auf Beschluss des Verwaltungsrats einberufen wurde, ist jeder auf der Versammlung anwesende Gesellschafter bzw. sind alle auf der Versammlung anwesenden Gesellschafter beschlussfähig. Teilnahme- und Stimmberechtigung 2. Bitte beachten Sie, dass Sie auf der Versammlung (oder einer vertagten Versammlung) nur als eingetragener Anteilinhaber teilnahme- und stimmberechtigt sind. Da Teilfonds der Gesellschaft das ICSD-Abwicklungsmodell verwenden und Citivic Nominees Limited der einzige eingetragene Anteilinhaber der Anteile dieser Teilfonds ist, müssen Anleger dieser Teilfonds ihre Anweisungen zur Stimmrechtsausübung über den entsprechenden ICSD bzw. den entsprechenden Teilnehmer eines ICSD (z. B. einen lokalen Zentralverwahrer, Makler oder Nominee) einreichen. Wenn ein Anleger über einen Makler/Händler/anderen Vermittler in einen Teilfonds investiert hat, muss der Anleger diesem Makler/Händler/anderen Vermittler seine Anweisungen zur Stimmrechtsausübung übermitteln. 3. Die Gesellschaft bestimmt, dass nur Gesellschafter, die um Uhr am 9. November 2016 oder im Falle einer Vertagung der Jahreshauptversammlung ( JHV ) um Uhr an dem Tag, der zwei Tage vor der vertagten Versammlung liegt, (jeweils der Stichtag ) im Register der Anteilinhaber der Gesellschaft eingetragen sind, dazu berechtigt sind, an der JHV bzw. der vertagten JHV teilzunehmen und dort das Wort zu ergreifen, Fragen zu stellen und abzustimmen, und dass diese nur bezüglich der Anzahl von Anteilen, die zu diesem Zeitpunkt auf ihren Namen registriert sind, abstimmen dürfen. Änderungen am Register der Gesellschafter, die nach dem Stichtag erfolgen, werden bei der Feststellung, ob eine Person bei der JHV oder ggf. der vertagten JHV teilnahme- und/oder stimmberechtigt ist, nicht berücksichtigt. Ernennung von Stimmrechtsvertretern 4. Dieser Einladung zur JHV liegt ein von eingetragenen Anteilinhabern zu verwendendes Vollmachtsformular bei. Wie weiter oben bereits erwähnt, müssen Anleger der Teilfonds der Gesellschaft, die keine eingetragenen Anteilinhaber sind, ihre Anweisungen zur Stimmrechtsausübung über den entsprechenden ICSD bzw. den entsprechenden Teilnehmer eines ICSD (z. B. einen lokalen Zentralverwahrer, Makler oder Nominee) einreichen, statt das Vollmachtsformular zu verwenden. Das Vollmachtsformular ist nur wirksam, wenn es ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer Kopie der Vollmacht oder anderen Bevollmächtigung, unter der es ausgefertigt wurde, von eingetragenen Anteilinhabern in den Geschäftsräumen des Gesellschaftssekretärs, Chartered Corporate Services, Taney Hall, Eglinton Terrace, Dundrum, Dublin 14, Irland, spätestens 24 Stunden vor dem für die JHV bzw. die vertagte JHV festgelegten Termin oder (bei einer Abstimmung mit Stimmzetteln, die nicht auf der JHV bzw. der vertagten JHV oder am Tag der JHV bzw. vertagten JHV durchgeführt wird) spätestens 24 Stunden vor der Durchführung der Abstimmung mit Stimmzetteln, bei der es verwendet werden soll, eingeht. Jede Änderung des Vollmachtsformulars muss von der unterzeichnenden Person paraphiert werden. 5. Zusätzlich zu Anmerkung 4 und vorbehaltlich der Satzung der Gesellschaft sowie vorausgesetzt, dass sie mindestens 24 Stunden vor dem für die JHV oder ggf. die vertagte JHV festgelegten Termin oder (bei einer Abstimmung mit Stimmzetteln, die nicht auf der JHV bzw. der vertagten JHV oder am Tag der JHV bzw. vertagten JHV durchgeführt wird) mindestens 24 Stunden vor der Durchführung der Abstimmung mit Stimmzetteln, bei der sie verwendet werden soll, eingeht, kann die Ernennung eines Stimmrechtsvertreters auch: a. per Fax an gesendet werden, sofern sie in lesbarer Form empfangen wird, oder b. auf elektronischem Wege unter Angabe der Firma an blackrock@sannegroup.com übermittelt werden. 6. Eingetragene Anteilinhaber haben mehrere Möglichkeiten zur Ausübung ihres Stimmrechts: (a) durch die persönliche Teilnahme an der JHV oder (b) durch die Ernennung eines Stimmrechtsvertreters, der für sie 9
10 abstimmt. Bei gemeinsamen Inhabern wird die Stimme des vorrangigen Inhabers, der eine Stimme persönlich oder durch einen Stimmrechtsvertreter abgibt, unter Ausschluss der Stimmen der anderen eingetragenen Inhaber angenommen; hierbei bestimmt sich die Vorrangigkeit anhand der Reihenfolge, in der die Namen im Anteilinhaberregister hinsichtlich des gemeinsamen Bestands eingetragen sind. Stimmrechte und Gesamtanzahl der ausgegebenen Anteile der Gesellschaft 7. Bei der JHV wird über einen Beschluss, der der Versammlung zur Abstimmung vorgelegt wird, durch eine Abstimmung mit Stimmzetteln entschieden. Bei einer Abstimmung mit Stimmzetteln hat jeder Anteilinhaber eine Stimme für jeden von ihm gehaltenen Anteil. 8. Wenn bei einer JHV eine Abstimmung mit Stimmzetteln durchgeführt wird, ist ein persönlich anwesender oder durch einen Stimmrechtsvertreter vertretener Gesellschafter, der mehr als einen Anteil hält, nicht dazu verpflichtet, alle Stimmen in gleicher Weise abzugeben. 9. Ordentliche Beschlüsse müssen mit einfacher Mehrheit der Gesellschafter, die persönlich oder über einen Stimmrechtsvertreter abstimmen, angenommen werden. Zur Annahme von Sonderbeschlüssen ist eine Mehrheit von mindestens 75 % der Stimmen, die persönlich oder über einen Stimmrechtsvertreter abgegeben werden, erforderlich. 10. Bezüglich aller anderen formellen oder inhaltlichen Belange, die ordnungsgemäß bei der JHV oder ggf. einer vertagten JHV erledigt werden können (einschließlich Anträgen auf Änderung eines Beschlusses oder Vertagung der Versammlung) und die nicht in dieser Einladung zur JHV angegeben sind, handelt der Stimmrechtsvertreter nach seinem Ermessen. Ernennungsschreiben der Verwaltungsratsmitglieder 11. Kopien der Ernennungsschreiben der Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft sind ab dem Datum dieser Einladung bis zum Ende der JHV an jedem Wochentag (außer samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen) zu den üblichen Geschäftszeiten am eingetragenen Sitz der Gesellschaft und für mindestens 15 Minuten vor sowie während der JHV am Ort der JHV zur Einsichtnahme verfügbar. 10
11 ishares IV PUBLIC LIMITED COMPANY VOLLMACHTSFORMULAR *Ich/Wir wohnhaft in als Anteilinhaber der vorgenannten Gesellschaft bestelle(n) hiermit oder bei *dessen/deren Nichterscheinen den Vorsitzenden der Versammlung oder bei dessen Nichterscheinen ein Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft oder bei dessen Nichterscheinen einen der Vertreter von Chartered Corporate Services, Taney Hall, Eglinton Terrace, Dundrum, Dublin 14, Irland, als Gesellschaftssekretär oder einen der Vertreter der BlackRock Asset Management Ireland Limited, J.P. Morgan House, IFSC, Dublin 1, Irland, als Manager der Gesellschaft zu *meinem/unserem Stellvertreter, um auf der Jahreshauptversammlung der Gesellschaft, die am 11. November 2016 um 10:30 Uhr in den Geschäftsräumen von BlackRock, 1 st Floor, 2 Ballsbridge Park, Ballsbridge, Dublin 4, Irland, abgehalten wird, und auf einer vertagten Jahreshauptversammlung für *mich/uns und in *meinem/unserem Namen abzustimmen. Bitte kreuzen Sie unten mit einem X an, wie Ihre Stimmen zu den einzelnen Beschlüssen abgegeben werden sollen. Falls keine konkrete Weisung für die Stimmabgabe erteilt wird, wird der Stimmrechtsvertreter nach seinem Ermessen abstimmen oder sich der Stimme enthalten. BESCHLÜSSE DAFÜR DAGEGEN ENTHALTUNG Ordentlicher Beschluss 1. Ordentlicher Beschluss 2. Ordentlicher Beschluss 3. Ordentlicher Beschluss 4. Ordentlicher Beschluss 5. Ordentlicher Beschluss 6. Ordentlicher Beschluss 7. Ordentlicher Beschluss 8. Sonderbeschluss 1 Datum: 2016 Unterzeichnet/Für und im Namen von BITTE TRAGEN SIE IHREN NAMEN ODER DEN NAMEN DER KÖRPERSCHAFT, FÜR DIE SIE DIESES FORMULAR UNTERZEICHNEN, UND IHRE ANSCHRIFT NACHSTEHEND IN DRUCKSCHRIFT EIN (Name in Druckschrift) (Anschrift in Druckschrift) *Nichtzutreffendes bitte streichen. 11
12 Anmerkungen: (a) (b) (c) (d) (d) (e) (f) (g) Ein Anteilinhaber muss seinen vollständigen Namen und seine eingetragene Adresse in Druck- oder in Blockschrift eintragen. Bei Gemeinschaftskonten sind die Namen aller Inhaber anzugeben. Da Teilfonds der Gesellschaft das ICSD-Abwicklungsmodell verwenden und die Citivic Nominees Limited der einzige eingetragene Anteilinhaber der Anteile dieser Teilfonds ist, müssen Anleger dieser Teilfonds ihre Anweisungen zur Stimmrechtsausübung über den betreffenden ICSD bzw. den betreffenden Teilnehmer eines ICSD (z. B. einen lokalen Zentralverwahrer, Makler oder Nominee) einreichen, statt dieses Vollmachtsformular an den Gesellschaftssekretär zu senden. Falls Sie einen anderen Stimmrechtsvertreter ernennen möchten als den Vorsitzenden der Versammlung, ein Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft oder einen Vertreter von Chartered Corporate Services als Gesellschaftssekretär oder einen Vertreter der BlackRock Asset Management Ireland Limited als Manager, tragen Sie bitte den Namen und die Anschrift der betreffenden Person an der dafür vorgesehenen Stelle ein. Das Vollmachtsformular ist (i) bei einer natürlichen Person als Anteilinhaber von dem Anteilinhaber oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und (ii) bei einer Körperschaft als Anteilinhaber entweder mit ihrem Siegel zu versehen oder in ihrem Namen von einem Bevollmächtigen oder einem ordnungsgemäß ermächtigten Vertreter der Körperschaft zu unterzeichnen. Bei gemeinsamen Inhabern wird die Stimme des vorrangigen Inhabers, der eine Stimme persönlich oder durch einen Stimmrechtsvertreter abgibt, unter Ausschluss der Stimmen der anderen gemeinsamen Inhaber angenommen; dabei bestimmt sich die Vorrangigkeit anhand der Reihenfolge, in der die Namen im Gesellschafterregister hinsichtlich des gemeinsamen Bestands eingetragen sind. Handelt es sich bei einem Anteilinhaber um eine Körperschaft, kann diese eine als geeignet erachtete Person bevollmächtigen, als Vertreter auf einer Versammlung von Anteilinhabern zu handeln; die bevollmächtigte Person ist wie eine natürliche Person stimmberechtigt. Damit dieses Vollmachtsformular und jede Vollmacht, gemäß der es unterschrieben wurde, gültig sind, müssen sie spätestens 24 Stunden vor der für den Beginn der Versammlung anberaumten Uhrzeit beim Gesellschaftssekretär in Taney Hall, Eglinton Terrace, Dundrum, Dublin 14, Irland, eingegangen sein. Anteilinhaber können ihre unterzeichneten Vollmachtsformulare per Fax an +353 (0) oder per an senden. Bei Vollmachtsformularen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin der Versammlung eingehen, liegt es allein im Ermessen des Verwaltungsrats, diese als gültig anzuerkennen. Ein Stimmrechtsvertreter muss nicht Anteilinhaber der Gesellschaft sein, muss zu seiner Vertretung jedoch persönlich an der Versammlung oder vertagten Versammlung teilnehmen. 12
13 ANHANG II Vorgeschlagene Änderungen der Satzung (a) Verdeutlichung der Befugnis der Gesellschaft, Anteile in der im Prospekt genannten Weise auszugeben. Hierzu wird Artikel 11(f) wie folgt geändert: Im Zusammenhang mit börsennotierten Partizipationsanteilen wird der Managerkann der Manager in seinem Ermessen ungeachtet der Bestimmungen von Absatz b) Anteile gegen Barzahlung ausgeben, wenn der Schlusskurs einer Klasse von Anteilen an der maßgeblichen Börse 105 % des Nettoinventarwertes der Klasse (oder einen vom Verwaltungsrat festgelegten niedrigeren Prozentsatz) innerhalb eines Zeitraum von mindestens zehn aufeinanderfolgenden Geschäftstagen überschreitet, um sicherzustellen, dass der börsengehandelte Wert der Anteile ihren Nettoinventarwert nicht wesentlich übersteigt, jedoch mit der Bedingung, dass die Mindestbarzeichnung pro Anleger unter solchen Umständen nicht unter den im maßgeblichen Prospekt festgelegten Betrag fallen darf. (b) Berücksichtigung der aktualisierten Anforderungen der Zentralbank von Irland durch Aufnahme der folgenden Bestimmung in Artikel 13: Diese maximale Rücknahmegebühr wird nicht ohne vorherige Genehmigung der Anteilinhaber mit einer einfachen Mehrheit der bei einer Hauptversammlung abgegebenen Stimmen oder durch schriftlichen Beschluss sämtlicher Anteilinhaber der betreffenden Klasse erhöht. Jede Erhöhung der Rücknahmegebühr wird vor ihrer Umsetzung mit angemessener Frist bekanntgemacht. (c) Klarstellung der Befugnis der Gesellschaft, Anteile in der im Prospekt dargelegten Weise gegen Sachwerte zurückzunehmen. Hierzu wird Artikel 20(c) wie folgt geändert: Um im Zusammenhang mit börsennotierten Anteilen sicherzustellen, dass der börsengehandelte Wert der Anteile nicht wesentlich unter ihren Nettoinventarwert fällt, wird der Managerkann der Manager in seinem Ermessen ungeachtet der Bestimmungen von Absatz a) und auf Antrag eines Anteilinhabers, wenn der Schlusskurs an einer Börse über einen Zeitraum von wenigstens zehn aufeinanderfolgenden Geschäftstagen unter 95 % (oder einen höheren Prozentsatz gemäß Festlegung durch den Verwaltungsrat) des Nettoinventarwertes der betreffenden Klasse fällt, die Rücknahme von Anteilen dieser Klasse veranlassen und zwar mit dem Vorbehalt, dass die Anlagen, die anderweitig wie oben beschrieben auf Tauschbasis auf den Anteilinhaber übertragen werden würden, vom Manager aufgelöst und deren Erlös abzüglich eventueller Kosten an den Anteilinhaber überwiesen werden wird. (d) Berücksichtigung der aktualisierten Anforderungen der Zentralbank von Irland durch Änderung von Artikel 20(f) wie folgt: Falls bei der Gesellschaft an einem Handelstag Anträge auf Rücknahme oder Umschichtung gemäß Artikel 25 von insgesamt mehr als 10 % des Nettoinventarwertes eines Fonds eingehen (wobei nach dem Ermessen des Managers Anträge auf Rücknahme gegen Sachwerte gegebenenfalls ausgeschlossen werden), können solche Anträge auf Rücknahme oder Umtausch von Partizipationsanteilen des relevanten Fonds, soweit Erlöse für solche Rücknahmen nicht bereits gezahlt wurden, nach dem Ermessen des Managers anteilig gekürzt werden, so dass die Gesamtheit der betroffenen Anteile (gegebenenfalls unter Ausschluss von Rücknahmen gegen Sachwerte) 10 % des Nettoinventarwertes des relevanten Fonds nicht überschreitet. Jeder Teil eines Antrags auf Rücknahme oder Umschichtung, der infolge der Ausübung dieser Vollmacht 13
14 des Managers nicht bearbeitet wird, wird so behandelt, als ob ein Antrag auf Rücknahme oder Umschichtung am darauffolgenden Handelstag und jedem darauffolgenden Handelstag (für die dieselbe Vollmacht des Managers gilt) eingegangen wäre, bis der ursprüngliche Antrag auf Rücknahme oder Umschichtung in vollem Umfang erfüllt ist, wobei solchen Anträgen auf Rücknahme oder Umschichtung, die infolge der Ausübung der genannten Vollmacht des Managers noch nicht erfüllt wurden, Vorrang vor späteren Anträgen zu gewähren ist. (e) Festlegung, dass jeder einer Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegte Beschluss ausschließlich durch eine Abstimmung mit Stimmzetteln entschieden wird. Hierzu wird Artikel 57(b) wie folgt geändert: Eine Abstimmung mit Stimmzetteln wird nach den Anweisungen des Vorsitzenden durchgeführt, und dieser darf Wahlprüfer (wobei es nicht erforderlich ist, dass sie MitgliederAnteilinhaber sind) einsetzen und einen Termin und Ort für die Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses festsetzen. Das Ergebnis der Abstimmung mit Stimmzetteln gilt als Beschluss der Versammlung, auf der die Abstimmung mit Stimmzetteln verlangt wurde.- (f) Klarstellung, dass Exemplare von Halbjahresberichten den Anteilinhabern zur Verfügungzu stellen sind, wie im Prospekt vorgesehen. Hierzu wird Artikel 132(b) wie folgt geändert: Exemplare des Halbjahresberichts sind den Anteilinhabern spätestens zwei Monate nach dem Ende des Zeitraums, auf den er sich bezieht, zuzusenden, entweder per Post, oder durch sonstige elektronische Kommunikationsmittel (insbesondere eine Mitteilung über die Website, auf der Exemplare des Halbjahresberichts zu finden sind) zur Verfügung zu stellen. (g) Berücksichtigung der aktualisierten Anforderungen der Zentralbank von Irland. Hierzu wird folgende Definition von Verbundene Person aufgenommen: Verbundene Person bezeichnet den Manager oder die Verwahrstelle und die Beauftragten und Unterbeauftragten des Managers oder der Verwahrstelle (außer von der Verwahrstelle beauftragten Unterverwahrern, bei denen es sich um konzernfremde Gesellschaften handelt) sowie sämtliche verbundenen Gesellschaften oder Konzerngesellschaften des Managers, der Verwahrstelle, eines Beauftragten oder eines Unterbeauftragten. und durch folgende Änderung von Artikel 134: Geschäfte desmit dem Verwalters usw. und verbundenen Personen Jede Person, die der Verwalter, die Verwahrstelle, der Manager oder eine assoziierte verbundene Person des Verwalters, der Verwahrstelle oder des Managers oder eine verbundene Person ist, darf: (a) (b) (c) Eigentümer von Partizipationsanteilen der Gesellschaft werden und Partizipationsanteile halten, veräußern oder anderweitig mit Partizipationsanteilen verfahren, als sei diese Person keine solche Person; oder mit dem Eigentum jeder Art auf private Rechnung der Person handeln, ungeachtet der Tatsache, dass das Eigentum dieser Art zum Eigentum der Gesellschaft gehört; oder als Beauftragter oder Auftraggeber beim Verkauf oder Kauf von Eigentum an die bzw. von der Verwahrstelle auf Rechnung der Gesellschaft handeln, ohne dass jene Person einer anderen solchen Person, den Anteilinhabern oder einem von ihnen über jedweden Gewinn oder Nutzen, die bzw. der aus oder in Verbindung mit einem derartigen Geschäft realisiert oder hergeleitet worden ist, Rechenschaft ablegen muss, vorausgesetzt, dass derartige Geschäfte im besten Interesse der Anteilinhaber sind und wie zu normalen GeschäftsbBedingungen, die einem Drittvergleich standhalten, durchgeführt werden. Solche Geschäfte erfolgen unter dem Vorbehalt, dass: 14
15 (i) eine bescheinigte Bewertung durch eine Person, die von der Verwahrstelle (oder dem VerwaltungsratManager im Falle eines Geschäfts mit der Verwahrstelle) als unabhängig und kompetent anerkannt wurde, vorliegt; (ii) dass das durchgeführte Geschäft zu den besten Bedingungen, die angemessenerweise erreicht werden können, an einer organisierten Wertpapierbörse im Einklang mit den Vorschriften einer solchen Börse durchgeführt wird; oder (iii) dass, wenn (i) und (ii) nicht zweckmäßig sind, die Durchführung zu Bedingungen erfolgt, von denen die Verwahrstelle (oder der VerwaltungsratManager im Falle eines Geschäfts mit der Verwahrstelle) überzeugt ist, dass sie dem Prinzip entsprechen, dass solche Geschäfte im besten Interesse der Anteilinhaber sind und wie zu normalen GeschäftsbBedingungen, die einem Drittvergleich standhalten, durchgeführt werden. (h) Korrektur von typographischen Inkonsistenzen. WF
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