DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

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1 DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fragen zum weiteren Vorgehen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder sonstigen fachkundigen Berater. ishares V Public Limited Company (In Irland als Umbrella-Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und getrennter Haftung zwischen ihren Fonds registriert) Jahreshauptversammlung April 2016 Falls Sie Ihre Anteile an der Gesellschaft verkauft oder übertragen haben, geben Sie dieses Dokument bitte umgehend an den Käufer oder Übertragungsempfänger oder den Wertpapiermakler, die Bank oder die sonstige Stelle weiter, durch den oder die der Verkauf oder die Übertragung abgewickelt wurde, damit es so schnell wie möglich an den Käufer oder Übertragungsempfänger weitergeleitet werden kann. Eingetragener Geschäftssitz: J.P. Morgan House, I.F.S.C., Dublin 1, Irland. Gesellschaftsregisternummer: Verwaltungsratsmitglieder: Paul McNaughton; Paul McGowan; Barry O Dwyer; Karen Prooth (Britin); Teresa O Flynn

2 ishares V PUBLIC LIMITED COMPANY (die Gesellschaft ) 7. April 2016 Jahreshauptversammlung Sehr geehrte Anteilinhaber, anbei erhalten Sie die Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016 der Gesellschaft (die JHV ) und ein Vollmachtsformular für Anteilinhaber, die nicht persönlich an der JHV (oder einer vertagten JHV) teilnehmen können, aber zu den JHV-Beschlüssen abstimmen möchten. Bitte beachten Sie, dass Sie auf der JHV nur als eingetragener Anteilinhaber stimmberechtigt sind. Wenn Sie über einen Makler/Vertriebspartner/sonstigen Vermittler in die Gesellschaft investiert haben, wenden Sie sich bitte an diese Stelle, um Ihr Stimmrecht zu bestätigen. Tagesordnung Tagesordnungspunkte 1 bis 4 Die in der Einladung aufgeführten Tagesordnungspunkte 1 bis 4 betreffen die üblichen auf einer JHV zu erledigenden Angelegenheiten, d.h. die Vorlage und Erörterung des Jahresabschlusses, die Prüfung der Geschäfte der Gesellschaft durch die Erörterung des Jahresabschlusses, die Wiederbestellung der Abschlussprüfer und die Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Festlegung der Vergütung der Abschlussprüfer gemäß der Satzung der Gesellschaft. Die Tagesordnungspunkte 1, 3 und 4 erfordern einen ordentlichen Beschluss der Gesellschaft. Punkt 2 erfordert keine Beschlussfassung. Tagesordnungspunkte 5 bis 8 Die Tagesordnungspunkte 5 bis 8 betreffen die Wiederbestellung von Verwaltungsratsmitgliedern gemäß Ziffer B.7.1 des im September 2014 veröffentlichten UK Corporate Governance Code. Der Verwaltungsrat sieht sich verpflichtet, innerhalb der Gesellschaft eine angemessene Balance aus Kompetenzen, Erfahrung, Unabhängigkeit und Fachwissen aufrechtzuerhalten, und unterstützt eine planmäßige und progressive Erneuerung des Verwaltungsrats. Der Verwaltungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, von denen zwei als unabhängig gelten. Paul McNaughton und Paul McGowan gelten insofern als unabhängige Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft, als sie hinsichtlich ihres Charakters und Urteilsvermögens als unabhängig und frei von Beziehungen oder Umständen gelten, die das Urteilsvermögen eines Verwaltungsratsmitglieds beeinträchtigen oder dem Anschein nach beeinträchtigen könnten. Sie sind vom Manager, vom Anlageverwalter und von dritten Dienstleistern wie dem Verwalter und der Verwahrstelle unabhängig. Barry O Dwyer, Karen Prooth und Teresa O Flynn sind nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft und Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe. Es wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der formellen Leistungsbeurteilung für 2015 die Leistung von Barry O Dwyer, Paul McNaughton, Paul McGowan und Karen Prooth weiterhin als erfolgreich eingestuft wurde und davon ausgegangen wurde, dass diese sich in ihrer Funktion als nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder weiterhin engagieren und dabei unter anderem die erforderliche Zeit für Sitzungen des Verwaltungsrats und andere Aufgaben aufbringen. Nach der Genehmigung durch die Zentralbank von Irland wurde Teresa O Flynn am 6. Januar 2016 in den Verwaltungsrat berufen. Sie ist Nachfolgerin von Cora O Donohoe, die am 31. Dezember 2015 ausgeschieden war. Biografische Angaben zu den zur Wiederwahl stehenden Verwaltungsratsmitgliedern sind in Anhang I zu diesem Schreiben dargelegt. Darüber hinaus wird bestätigt, dass der Verwaltungsrat weiterhin zwei unabhängige, nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder haben wird und Section B.1.2 des 2

3 UK Corporate Governance Code vom September 2014 in Bezug auf die Mindestanforderung von zwei unabhängigen Verwaltungsratsmitgliedern für kleinere Gesellschaften vollständig erfüllen wird. Empfehlung Der Verwaltungsrat ist der Meinung, dass die der JHV zur Abstimmung vorgelegten Beschlüsse im besten Interesse der Gesellschaft und der Anteilinhaber insgesamt sind, und empfiehlt Ihnen daher, auf der JHV für die Beschlüsse zu stimmen. Veröffentlichung der Ergebnisse Die Ergebnisse der JHV werden über den Regulatory News Service auf der Website der London Stock Exchange bekannt gemacht und in allen anderen Ländern, in denen die Gesellschaft an einer Börse notiert ist, angemessen veröffentlicht. Die Ergebnisse werden ferner auf veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen Paul McNaughton Vorsitzender 3

4 Anhang I Werdegang der zur Wiederwahl stehenden Verwaltungsratsmitglieder Paul McNaughton (Ire): Herr McNaughton verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in den Branchen Banking/Finance, Fondsverwaltung und Wertpapierabwicklung. Darüber hinaus zeichnete Herr McNaughton zehn Jahre bei IDA (Irland) in Dublin und in den USA für die Vermarktung von Irland als Ort für multinationale Investments verantwortlich. Danach baute er das IFSC-Fondsgeschäft der Bank of Ireland auf, bevor er zur Deutschen Bank kam, um deren Fondsgeschäft in Irland aufzubauen. Er hatte die Gesamtleitung des Offshore-Fondsgeschäfts der Deutschen Bank, einschließlich ihres vornehmlich in Dublin und auf den Kaimaninseln angesiedelten Hedgefonds- Verwaltungsgeschäfts, inne, bevor er die weltweite Leitung des globalen Geschäftsbereichs Fund Servicing der Deutschen Bank mit Standorten in Dublin, London, Edinburgh, Jersey, Frankfurt am Main, Singapur, New York und Baltimore übernahm. Herr McNaughton verließ die Deutsche Bank im August 2004 nach dem unter seiner Führung erfolgten Verkauf des Geschäftsbereichs Global Custody and Funds der Deutschen Bank an die State Street Bank und ist jetzt als Berater und nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied für mehrere Investmentgesellschaften und andere Finanzgesellschaften in Irland, einschließlich mehrerer alternativer Fonds bzw. Hedgefonds- Gesellschaften, tätig. Herr McNaughton verfügt über einen Honours-Abschluss in Volkswirtschaft des Trinity College in Dublin. Er war Gründungsvorsitzender der Irish Funds Industry Association ( IFIA ) und Mitglied der Irish Government Task Force on Mutual Fund Administration. Er war am Wachstum des Fondsgeschäfts in Irland für klassische und alternative Anlageklassen maßgeblich beteiligt. Paul McGowan (Ire): Herr McGowan war mehr als 25 Jahre lang im Bereich Financial Services Tax als Partner bei KPMG (Irland) tätig und war Global Head of Financial Services Tax für KPMG (International). Außerdem war er Vorsitzender der Irish Funds Industry Association. Derzeit hat er mehrere nicht geschäftsführende Verwaltungsratsposten einschließlich des Vorsitzes der AEGON Ireland PLC inne und ist Verwaltungsratsmitglied der Milestone Aviation Limited. Darüber hinaus ist er Vorsitzender der vom Department of the Taoiseach gegründeten IFSC Funds Group und wurde von der irischen Regierung in das EU-Schiedsgericht zu Verrechnungspreisen entsandt. Herr McGowan ist Mitglied des Institute of Chartered Accountants in Irland und verfügt über einen Abschluss in Betriebswirtschaft des Trinity College in Dublin sowie über ein Diplom in Corporate Financial Management der Harvard Business School. Barry O Dwyer (Ire): Herr O'Dwyer ist Managing Director bei BlackRock und verantwortlich für die Aufsicht über den Bereich Corporate Governance für die offenen europäischen Fonds von BlackRock. Er ist Chief Operating Officer für das Irlandgeschäft von BlackRock und Verwaltungsratsmitglied bei einer Reihe von Unternehmen, Fonds und Verwaltungsgesellschaften von BlackRock in Irland, Luxemburg und Deutschland sowie bei der britischen Lebensversicherungsgesellschaft von BlackRock. Er ist Ratsmitglied der Irish Funds Industry Association und Verwaltungsratsmitglied von Financial Services Ireland. Er kam 1999 als Leiter des Risikomanagements zu BlackRock Advisors (UK) Limited und übernahm 2006 seine derzeitige Position. Bevor er zu BlackRock Advisors (UK) Limited kam, war Herr O'Dwyer als Risikomanager bei Gartmore Investment Management sowie bei der HypoVereinsbank und der National Westminster Bank tätig. Herr O'Dwyer erhielt 1991 einen Abschluss in Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft vom Trinity College, Dublin. Er ist Mitglied der Chartered Association of Certified Accountants und hat einen MBA-Abschluss von der City University Business School. Karen Prooth (Britin): Frau Prooth ist Managing Director bei BlackRock und Chief Operating Officer ( COO ) von ishares in den EMEA-Ländern, dem Geschäftsbereich Exchange Traded Funds (ETF) von BlackRock. Sie hat über 20 Jahre Erfahrung in der Vermögensverwaltungsbranche. Frau Prooth kam im Jahr 2007 zu Barclays Global Investors ( BGI jetzt Blackrock). Davor war Frau Prooth 17 Jahre bei JP Morgan Asset Management ( JP Morgan ), wo sie als Managing Director in mehreren Funktionen einschließlich der des COO für den Geschäftsbereich International Equity und Balanced Business sowie als Head of Risk für EMEA tätig war. Sie war außerdem Trustee Director des JP Morgan Chase Pension Plan und Mitglied des Pension Plan Investment Committee. Vor ihrer Zeit bei JP Morgan war sie quantitative Analystin bei Prudential Portfolio Managers. Frau Prooth schloss ihr 4

5 Studium an der University of Leeds mit Bestnote und Auszeichnung in Mathematik und Operational Research im Jahr 1986 ab. Teresa O Flynn (Irin): Frau O'Flynn ist Managing Director und kam 2011 zu BlackRock, um den Geschäftsbereich Renewable Power Infrastructure aufzubauen, und nahm eine führende Rolle bei der erfolgreichen Integration, der Kapitalbeschaffung für die Plattform und deren allgemeinen Entwicklung ein. Bevor sie 2011 zu BlackRock kam, war Frau O'Flynn acht Jahre Senior Transaction Executive bei NTR und deren Tochtergesellschaften, wo sie für Transaktionen in Höhe von über 2,5 Milliarden US- Dollar im Bereich der erneuerbaren Energien in den USA und Europa verantwortlich war. Frau O'Flynn arbeitete umfassend mit den Unternehmen des Wind-Portfolios von NTR zusammen, wobei ihre Verantwortlichkeiten die geschäftliche und strategische Planung, die Beschaffung von Unternehmenskapital, die Beschaffung von Turbinen, die Aushandlung von Stromabnahmeverträgen und die Übernahme von Energieprojekten umfasste. Frau O'Flynn war zudem Senior Member des Management-Teams von Airtricity North America und leitete das Project-Finance-Team bei der Bereitstellung, Strukturierung und Aushandlung von Fremdkapital- und Tax-Equity-Transaktionen in Höhe von über 1,5 Milliarden US-Dollar. Bevor sie 2004 zu Airtricity kam, war Frau O Flynn als Tax Manager bei KPMG, Dublin, tätig, wo sie inländische und multinationale Kunden aus verschiedenen Branchen beriet, unter anderem aus den Bereichen Fertigungsindustrie, Pharmazeutik, Erdöl und Gas, Flugzeugleasing und Vollblutpferdezucht. Frau O'Flynn begann ihre Karriere 1998 bei Arthur Anderson. Frau O'Flynn erwarb im Jahr 1998 am University College Galway, Irland, ihren Abschluss als Bachelor of Commerce mit First Class Honours und Auszeichnung. Weiterhin ist sie zugelassene Wirtschaftsprüferin (ACA), Steuerberaterin (AITI) und Mitglied des Irish Taxation Institute. 5

6 ishares V PUBLIC LIMITED COMPANY EINLADUNG ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2016 DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fragen zum weiteren Vorgehen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder sonstigen fachkundigen Berater. Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Jahreshauptversammlung 2016 der ishares V plc (die Gesellschaft ) am Freitag, den 13. Mai 2016 um 10:30 Uhr in den Räumlichkeiten von BlackRock, 1 st Floor, 2 Ballsbridge Park, Ballsbridge, Dublin 4, Irland abgehalten wird. Auf der Versammlung (oder einer vertagten Versammlung) werden folgende Tagesordnungspunkte behandelt: 1. Vorlage und Erörterung des Berichts des Verwaltungsrats und des Abschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr zum 30. November 2015 und des Berichts des Abschlussprüfers dazu (Ordentlicher Beschluss 1). 2. Prüfung der Geschäfte der Gesellschaft (dieser Punkt erfordert keine Beschlussfassung). 3. Wiederbestellung von PricewaterhouseCoopers zum Abschlussprüfer der Gesellschaft (Ordentlicher Beschluss 2). 4. Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Festlegung der Vergütung der Abschlussprüfer (Ordentlicher Beschluss 3). 5. Wiederbestellung von Paul McNaughton zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft gemäß Ziffer B.7.1 des UK Corporate Governance Code (Ordentlicher Beschluss 4). 6. Wiederbestellung von Paul McGowan zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft gemäß Ziffer B.7.1 des UK Corporate Governance Code (Ordentlicher Beschluss 5). 7. Wiederbestellung von Karen Prooth zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft gemäß Ziffer B.7.1 des UK Corporate Governance Code (Ordentlicher Beschluss 6). 8. Wiederbestellung von Barry O Dwyer zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft gemäß Ziffer B.7.1 des UK Corporate Governance Code (Ordentlicher Beschluss 7). 9. Wiederbestellung von Teresa O Flynn als Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft gemäß Artikel 73 der Satzung der Gesellschaft und Ziffer B.7.1 des UK Corporate Governance Code (Ordentlicher Beschluss 8). Im Auftrag des Verwaltungsrats CHARTERED CORPORATE SERVICES GESELLSCHAFTSSEKRETÄR Datum: 7. April

7 Anmerkungen Die Versammlung ist beschlussfähig mit zwei persönlich anwesenden oder durch Stimmrechtsvertreter vertretenen Anteilinhabern. Falls die Beschlussfähigkeit nicht binnen einer halben Stunde nach dem für die Versammlung angesetzten Termin gegeben ist oder wenn während einer Versammlung die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben ist, wird die Versammlung auf den gleichen Tag in der nächsten Woche zur gleichen Zeit und am selben Ort vertagt oder auf einen anderen Tag und eine andere Zeit und an einem anderen Ort, die der Verwaltungsrat festlegt. Wenn die vertagte Versammlung nicht binnen einer halben Stunde nach dem für die Versammlung angesetzten Termin beschlussfähig ist, wird die Versammlung, wenn sie nicht auf Beschluss des Verwaltungsrats einberufen wurde, aufgelöst; wenn die Versammlung auf Beschluss des Verwaltungsrats einberufen wurde, ist jeder auf der Versammlung anwesende Gesellschafter bzw. sind alle auf der Versammlung anwesenden Gesellschafter beschlussfähig. Berechtigung zur Teilnahme und Stimmabgabe 1. Die Gesellschaft bestimmt, dass nur Gesellschafter, die am 11. Mai 2016 um 18:00 Uhr oder, bei einer Vertagung der Jahreshauptversammlung ( JHV ), an dem Tag, der zwei Tage vor der vertagten Versammlung (der Stichtag ) liegt, um 18:00 Uhr im Register der Gesellschafter der Gesellschaft eingetragen sind, dazu berechtigt sind, an der JHV bzw. der vertagten JHV teilzunehmen und dort das Wort zu ergreifen, Fragen zu stellen und abzustimmen, und dass diese nur bezüglich der Anzahl von Anteilen, die zu diesem Zeitpunkt auf ihren Namen registriert sind, abstimmen dürfen. Änderungen am Register der Gesellschafter, die nach dem Stichtag erfolgen, werden bei der Feststellung, ob eine Person bei der JHV bzw. der vertagten JHV teilnahme- und/oder stimmberechtigt ist, nicht berücksichtigt. Ernennung von Stimmrechtsvertretern 2. Ein Gesellschafter, der dazu berechtigt ist, an der JHV teilzunehmen und dort das Wort zu ergreifen, Fragen zu stellen und abzustimmen, kann einen Stimmrechtsvertreter ernennen, der an seiner Stelle an der JHV teilnimmt und dort das Wort ergreift und abstimmt, und kann in Bezug auf Anteile, die in verschiedenen Wertpapierkonten gehalten werden, mehrere Stimmrechtsvertreter zur Teilnahme an derselben Versammlung ernennen. Ein Gesellschafter, der als Vermittler für einen oder mehrere Kunden agiert, kann jedem seiner Kunden oder deren Nominees eine Vollmacht erteilen, und der Vermittler kann für einige Anteile anders abstimmen als für andere von ihm gehaltene Anteile. Die Ernennung eines Stimmrechtsvertreters hindert einen Gesellschafter nicht daran, an der Versammlung oder ggf. einer Vertagung der Versammlung teilzunehmen und dort das Wort zu ergreifen, Fragen zu stellen und abzustimmen, falls der Gesellschafter dies anschließend tun möchte. Ein Stimmrechtsvertreter muss nicht Gesellschafter der Gesellschaft sein. Wenn Sie mehrere Stimmrechtsvertreter ernennen möchten, wenden Sie sich bitte während der üblichen Geschäftszeiten unter der Telefonnummer oder per an blackrock@corporateservices.ie an den Gesellschaftssekretär, Chartered Corporate Services, Taney Hall, Eglinton Terrace, Dundrum, Dublin 14, Irland. 3. Dieser Einladung zur JHV liegt ein Vollmachtsformular bei. Das Vollmachtsformular ist nur wirksam, wenn es ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer Kopie der Vollmacht oder anderen Bevollmächtigung, unter der es ausgefertigt wurde, in den Geschäftsräumen des Gesellschaftssekretärs, Chartered Corporate Services, Taney Hall, Eglinton Terrace, Dundrum, Dublin 14, Irland, hinterlegt wird, so dass es spätestens 48 Stunden vor dem für die JHV bzw. die vertagte JHV festgelegten Termin oder (bei einer Abstimmung mit Stimmzetteln, die nicht auf der JHV bzw. der vertagten JHV oder am Tag der JHV bzw. vertagten JHV durchgeführt wird) mindestens 48 Stunden vor der Durchführung der Abstimmung mit Stimmzetteln, bei der es verwendet werden soll, eingeht. Jede Änderung des Vollmachtsformulars muss von der unterzeichnenden Person paraphiert werden. 4. Zusätzlich zu Anmerkung 2 und vorbehaltlich der Satzung der Gesellschaft und sofern sie mindestens 48 Stunden vor dem für die JHV bzw. die vertagte JHV festgelegten Termin oder (bei einer Abstimmung mit Stimmzetteln, die nicht bei der JHV bzw. der vertagten JHV oder am Tag der JHV bzw. vertagten JHV durchgeführt wird) mindestens 48 Stunden vor der Durchführung der Abstimmung mit Stimmzetteln, bei der sie verwendet werden soll, eingeht, kann die Ernennung eines Stimmrechtsvertreters auch a. per Fax an gesendet werden, sofern sie in lesbarer Form eingeht; oder b. auf elektronischem Wege unter Angabe des Firmennamens an blackrock@corporateservices.ie übermittelt werden. 7

8 5. Im Falle einer Körperschaft muss das Vollmachtsformular unter ihrem Siegel ausgefertigt oder in ihrem Namen von einem Bevollmächtigten oder ordnungsgemäß ermächtigten Vertreter unterzeichnet werden. Stimmrechte und Gesamtanzahl der ausgegebenen Anteile der Gesellschaft 6. Als Gesellschafter haben Sie mehrere Möglichkeiten zur Ausübung Ihres Stimmrechts: (a) durch die persönliche Teilnahme an der JHV oder (b) durch die Ernennung eines Stimmrechtsvertreters, der für Sie abstimmt. Bei gemeinsamen Inhabern wird die Stimme des vorrangigen Inhabers, der eine Stimme persönlich oder durch einen Stimmrechtsvertreter abgibt, unter Ausschluss der Stimmen der anderen registrierten Inhaber angenommen; zu diesem Zweck bestimmt sich die Vorrangigkeit anhand der Reihenfolge, in der die Namen im Gesellschafterregister hinsichtlich des gemeinsamen Bestands eingetragen sind. 7. Bei einer Abstimmung durch Handzeichen hat jeder persönlich anwesende Gesellschafter und jeder Stimmrechtsvertreter eine Stimme (jedoch hat keine Einzelperson mehr als eine Stimme). Bei einer Abstimmung mit Stimmzetteln hat jeder Gesellschafter eine Stimme für jeden von ihm gehaltenen stimmberechtigten Anteil. 8. Wenn bei einer JHV eine Abstimmung mit Stimmzetteln durchgeführt wird, ist ein persönlich anwesender oder durch einen Stimmrechtsvertreter vertretener Gesellschafter, der mehr als einen Anteil hält, nicht dazu verpflichtet, für alle Anteile auf dieselbe Weise abzustimmen. 9. Ordentliche Beschlüsse bedürfen für ihre Annahme der einfachen Mehrheit der Gesellschafter, die persönlich oder über einen Stimmrechtsvertreter abstimmen. Zur Annahme von Sonderbeschlüssen ist eine Mehrheit von mindestens 75 % der Stimmen, die von persönlich oder über einen Stimmrechtsvertreter abstimmenden Gesellschaftern abgegeben werden, erforderlich. 10. Bezüglich aller anderen Angelegenheiten formeller oder inhaltlicher Art, die ordnungsgemäß bei der JHV bzw. einer Vertagung der JHV vorgebracht werden können (einschließlich aller Anträge auf Änderung eines Beschlusses oder Vertagung der Versammlung), die nicht in dieser Einladung zur JHV angegeben sind, handelt der Stimmrechtsvertreter nach seinem Ermessen. Ernennungsschreiben der Verwaltungsratsmitglieder 11. Kopien der Ernennungsschreiben der Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft sind ab dem Datum dieser Einladung bis zum Schluss der JHV an jedem Wochentag (mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen) zu den üblichen Geschäftszeiten am eingetragenen Sitz der Gesellschaft und für mindestens 15 Minuten vor sowie während der JHV am Ort der JHV zur Einsichtnahme verfügbar. 8

9 ishares V PUBLIC LIMITED COMPANY VOLLMACHTSFORMULAR *Ich/Wir wohnhaft in als Anteilinhaber der vorgenannten Gesellschaft bestelle(n) hiermit oder bei *dessen/deren Nichterscheinen den Vorsitzenden der Versammlung oder bei dessen Nichterscheinen ein Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft oder bei dessen Nichterscheinen einen der Vertreter von Chartered Corporate Services, Taney Hall, Eglinton Terrace, Dundrum, Dublin 14, Irland, als Gesellschaftssekretär oder einen der Vertreter von BlackRock Asset Management Ireland Limited, J.P. Morgan House, IFSC, Dublin 1, Irland, als Manager der Gesellschaft zu *meinem/unserem Stellvertreter, um auf der Jahreshauptversammlung der Gesellschaft, die am 13. Mai 2016 um 10:30 Uhr in den Geschäftsräumen von BlackRock, 1 st Floor, 2 Ballsbridge Park, Ballsbridge, Dublin 4, Irland, abgehalten wird, und auf einer vertagten Jahreshauptversammlung für *mich/uns und in *meinem/unserem Namen abzustimmen. Bitte kreuzen Sie unten an, wie Ihre Stimmen zu den einzelnen Beschlüssen abgegeben werden sollen. Falls keine konkrete Weisung für die Stimmabgabe erteilt wird, wird der Stimmrechtsvertreter nach seinem Ermessen abstimmen oder sich der Stimme enthalten. BESCHLÜSSE DAFÜR DAGEGEN ENTHALTUNG Ordentlicher Beschluss 1 Ordentlicher Beschluss 2 Ordentlicher Beschluss 3 Ordentlicher Beschluss 4 Ordentlicher Beschluss 5 Ordentlicher Beschluss 6 Ordentlicher Beschluss 7 Ordentlicher Beschluss 8 Datum: 2016 Unterzeichnet/Für und im Namen von BITTE TRAGEN SIE IHREN NAMEN ODER DEN NAMEN DER KÖRPERSCHAFT, FÜR DIE SIE DIESES FORMULAR UNTERZEICHNEN, UND IHRE ADRESSE NACHSTEHEND IN DRUCKSCHRIFT EIN (Name in Druckschrift) (Adresse in Druckschrift) *Nichtzutreffendes bitte streichen. 9

10 Anmerkungen: (a) Ein Anteilinhaber muss seinen vollständigen Namen und seine eingetragene Adresse in Druckoder in Blockschrift eintragen. Bei Gemeinschaftskonten sind die Namen aller Inhaber anzugeben. (b) Falls Sie einen anderen Stimmrechtsvertreter ernennen möchten als den Vorsitzenden der Versammlung, ein Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft oder einen Vertreter von Chartered Corporate Services als Gesellschaftssekretär oder einen Vertreter der BlackRock Asset Management Ireland Limited als Manager, tragen Sie bitte den Namen und die Adresse der betreffenden Person an der dafür vorgesehenen Stelle ein. (c) Das Vollmachtsformular ist (i) bei einer natürlichen Person als Anteilinhaber von dem Anteilinhaber oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und (ii) bei einer Körperschaft als Anteilinhaber entweder mit ihrem Siegel zu versehen oder in ihrem Namen von einem Bevollmächtigen oder einem ordnungsgemäß ermächtigten Vertreter der Körperschaft zu unterzeichnen. (d) Bei gemeinsamen Inhabern wird die Stimme des vorrangigen Inhabers, der eine Stimme persönlich oder durch einen Stimmrechtsvertreter abgibt, unter Ausschluss der Stimmen der anderen gemeinsamen Inhaber angenommen; zu diesem Zweck bestimmt sich die Vorrangigkeit anhand der Reihenfolge, in der die Namen im Gesellschafterregister hinsichtlich des gemeinsamen Bestands eingetragen sind. (e) Handelt es sich bei einem Anteilinhaber um eine Körperschaft, kann diese eine als geeignet erachtete Person bevollmächtigen, als Vertreter auf jeder Versammlung von Anteilinhabern zu handeln; die bevollmächtigte Person ist in gleicher Weise wie ein einzelner Anteilinhaber stimmberechtigt. (f) Damit dieses Vollmachtsformular und jede Vollmacht, unter der es unterschrieben wurde, gültig sind, müssen sie spätestens 48 Stunden vor dem für den Beginn der Versammlung festgelegten Termin beim Gesellschaftssekretär in Taney Hall, Eglinton Terrace, Dundrum, Dublin 14, Irland, eingegangen sein. Anteilinhaber können ihr unterzeichnetes Vollmachtsformular per Fax an +353 (0) oder per an senden, sofern zusätzlich das unterzeichnete Originalformular unverzüglich per Post an die oben genannte Adresse gesendet wird. Bei Vollmachtsformularen, die weniger als 48 Stunden vor dem Termin der Versammlung eingehen, liegt es im Ermessen des Verwaltungsrats, diese als gültig anzuerkennen. (g) Ein Stimmrechtsvertreter muss nicht Anteilinhaber der Gesellschaft sein, muss jedoch zu Ihrer Vertretung persönlich an der Versammlung oder einer vertagten Versammlung teilnehmen. 10

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