Stellungnahme zum Thema GVO in Honig
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- Susanne Messner
- vor 7 Jahren
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1 Stellungnahme zum Thema GVO in Honig Honig ist eines der ältesten Lebensmittel der Menschheit und vor allem dafür bekannt, besonders wertvoll und naturrein zu sein. Vor ein paar Tagen verkündete der europäische Gerichtshof sein Urteil einem langwierigem Verfahren und schaffte damit eine neue Grundlage zur Bewertung von Spuren gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Honig. Diese Entscheidung kann sicherlich als eine weitere Absicherung für den Verbraucher sowie als richtungsweisenden Schritt für eine gentechnikfreie Landwirtschaft gesehen werden. Die wichtigsten Ergebnisse aus dem Verfahren können wie folgt zusammengefasst werden: 1. Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, ist verkehrsfähig, wenn: a. die gv-pflanze in der EU als Lebensmittel zugelassen ist und b. der Anteil an gv-pollen weniger als 0,9 % des Gesamtpollenanteils ausmacht. 2. Honig unterliegt der Gentechnik-Verordnung, wenn der Anteil an Pollen von in der EU zugelassenen gv-pflanzen über 0,9 % des Gesamtpollenanteils ausmacht. In diesem Fall muss er gekennzeichnet werden. 3. Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, die in der EU keine Zulassung als Lebensmittel haben, ist nicht mehr verkehrsfähig. Hier gilt die Null-Toleranz- Grenze. Die Qualität unserer Produkte und des Rohstoffs Honig sind für uns von elementarer Bedeutung und ein fester Bestandteil unserer Firmenphilosophie. Das Thema GVO und die daraus abzuleitende Problematik sind für uns schon seit längerem zugegen. Gerade unser Kundenstamm erwartet ein Höchstmaß an Kompetenz und Sicherheit. Unabhängig von der aktuellen Situation haben wir, als Bio-Pionier, unsere Arbeitsweise von Anbeginn auf eine größtmögliche Transparenz und Konformität zur Bio-Verordnung - und damit auch auf eine Gentechnikfreiheit - ausgerichtet. Zu den qualitätssichernden Maßnahmen gehören unter anderem: - Regelmäßiger Besuch unserer Partner und Vorlieferanten im Ursprung. Ein großer Teil des Honigs stammt aus unseren eigenen Projekten und mit den Imkern arbeiten wir seit vielen Jahren sehr eng zusammen. - Beratung und Schulung für die Standorte der Bienenvölker und deren Überwachung. - Dadurch erreichen wir, dass unser Honig überwiegend aus Naturregionen stammt oder möglichst gvo-freien Gebieten erzeugt wird. - Enge Zusammenarbeit mit den Bio-Kontrollstellen. feature d - Durch eine durchgängige Handelskette, d. h. dass die Rohstoffbeschaffung, der Import, die Aufbereitung und Abfüllung in unserer eigenen Hand liegen, können wir eine größtmögliche Sorgfalt und Sicherheit darstellen. standards
2 - Die Untersuchungsergebnisse aus unserem engmaschigen und umfangreichen Analysenplan fließen in unsere Risikoermittlung ein, so können kritische Ursprünge ausgeschlossen und möglichst sichere Regionen identifiziert werden. - Um die Sicherheit an dieser Stelle noch weiter zu erhöhen, werden wir den Ausbau unserer eigenen Bio-Projekte noch stärker forcieren. Durch unsere Partner haben wir einen großen Einfluss auf die Imker und die Auswahl der Trachtgebiete. Bis vor dieser höchstrichterlichen Entscheidung war es gängige Rechtspraxis, dass Honig weder der GVO-Verordnung unterlag noch kennzeichnungspflichtig war. Für die Honige aus konventioneller Imkerei bestanden also bis dato noch keine einschränkenden Vorgaben. Aufbauend auf unserem Erfahrungsschatz mit den Bio-Honigen werden wir nun schnellstmöglich die gleichen Maßstäbe auf die konventionellen Roh- und Fertigwaren übertragen. In diesem Zusammenhang möchten wir anmerken, dass wir schon seit Jahren keinen Honig mehr aus den bekannten Hochrisikogebieten, wie z. B. Kanada, bezogen haben. Die Rechtswirkung dieses Urteils beschränkt sich zunächst nur auf die beiden Parteien des Ausgangsrechtsstreits und auf das vorlegende Gericht. Dennoch hat es einen gewissen Weisungscharakter, da die deutschen und europäischen Überwachungs-behörden bzw. Gerichte die Grundsätze dieser Entscheidung als vergleichbaren Sachverhalt ansehen und sinngemäß auch auf jedes andere Lebensmittel übertragen können. Zusätzlich dürfte mit dieser Entscheidung auch die vielfach angewendete Praxis hinfällig sein, einen Eintrag von 0,1% nicht zugelassener gv- Pflanzen als "technisch unvermeidbar" bzw. als "zufällig" zu werten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz will das Urteil nun von staatlicher Seite gründlich prüfen und gemeinsam mit den zuständigen Bundesländern Vorgaben zur Umsetzung der neuen Sachlage erarbeiten. Parallel dazu soll auch über ein einheitliches Vorgehen in den 27 EU-Mitgliedstaaten beraten werden. Schließlich wird sich erst nach der Entscheidung der EU-Kommission zeigen, welche Auswirkungen die neue Rechtsprechung auf den nationalen und en Honigmarkt haben kann. Fazit Auch wenn wir an dieser Stelle nicht den Flug jeder Biene kontrollieren können, schätzen wir das verbleibende Restrisiko für unsere Honige, bei einer Untersuchung nicht zugelassene GVO-Spuren zu finden oder in den Bereich der Kennzeichnungspflicht zu kommen, als sehr niedrig ein. Selbstverständlich werden wir Sie über den weiteren Verlauf der Ergebnisse aus den Beratungen auf staatlicher und europäischer Ebene zeitnah unterrichten. Eine ausführliche, weiterführende Information zur Historie des Falls und zur GVO-Problematik im Allgemeinen finden Sie auf den nächsten Seiten. feature standards d
3 Historie zum Urteil Hintergrund ist die Klage eines bayrischen Imkers, in dessen Honig Pollen von gentechnisch verändertem Mais nachgewiesen wurde. Die Quelle der Verunreinigung war ein offiziell genehmigtes Versuchsfeld des Freistaates Bayern in der Nähe von Augsburg. Zum Zeitpunkt der Honigernte im Jahr 2005 war der auf dem Versuchsfeld angebaute gv-mais (Sorte MON 810) in der EU nur als Futtermittel, nicht aber als Lebensmittel zugelassen. Der Spurennachweis im Produkt führte dazu, dass der Honig seine Verkehrsfähigkeit verlor und vom Imker folgerichtig vernichtet wurde. Im Anschluss daran klagte der Imker gegenüber der bayrischen Landesregierung auf Schadensersatz. Der Fall wurde aber von den deutschen Gerichten weitergereicht bis zur höchsten europäischen Instanz, dem EuGH. Das am verkündet Urteil gibt Antwort auf die im Verfahren gestellten Fragen: 1. Ist Pollen ein gentechnisch veränderter Organismus? Nein, der Pollen selbst ist kein GVO, da er allein nicht vermehrungsfähig ist. Zusatzinformation v. BMELV: Es liegen bis dato keine Hinweise vor, dass Pollen von gv-pflanzen negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. 2. Muss Honig, der GVO-Pollen enthält, als aus GVO hergestellt gekennzeichnet werden? Ja. Honig der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, unterliegt der GVO-VO (Verordnung (EG) Nr. 1829/2003) und wird somit als ein Lebensmittel angesehen, das nach Art. 3 Abs. 1 c) "aus GVO hergestellt wurde bzw. Zutaten enthält, die aus GVO hergestellt werden. An dieser Stelle möchten wir noch die folgenden Unterpunkte anmerken: - Das Gericht wertete den Pollen im Sinne einer Zutat. - Unter Fachleuten wird diese Auffassung nicht geteilt, da der Pollen im Honig einen natürlichen Inhaltsstoff darstellt. Lt. Honig-Verordnung ist es sogar verboten, dem Honig Stoffe zu entziehen oder hinzuzufügen! - Die Kennzeichnungspflicht gilt, wenn im Honig ein Anteil von mehr als 0,9 % gv-pollen bezogen auf den Gesamtpollengehalt festgestellt werden. - Liegt der nachgewiesene Gehalt unterhalb dieser Grenze, entfällt die Kennzeichnungspflicht. - Diese Regelung gilt nur für gv-pflanzen und Produkte aus diesen, die in der EU allgemein für Lebesnmittel zugelassenen wurden. - Aufbauend auf unseren Erfahrungen liegen die Analysenergebnisse allenfalls im unteren Spurenbereich, so dass Honig i. d. R. nicht gekennzeichnet werden muss. 3. Gilt die Null-Toleranz für nicht als Lebensmittel zugelassene GVO? Ja, für alle nicht in der EU zugelassenen gv-pflanzen gilt die 0,0-%-Regelung. Das heißt, dass jeder Honig, der auch nur eine Spur einer nicht in der EU zugelassenen gv-pflanze enthält, einem Verkehrsverbot unterliegt. feature standards d
4 GVO-Anbau und Verbreitung Seit vielen Jahren schon wird über den Sinn und Unsinn von gentechnisch veränderten Organismen in Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Verhindert werden konnte die Freisetzung obwohl es von Anbeginn ernstzunehmende Bedenken gab allerdings nicht. In nahezu allen großen Agrarstaaten dieser Erde ist der Anbau von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen, insbesondere von Mais, Soja, Baumwolle und Raps zugelassen. Bezogen auf die zurückliegenden zwölf Jahre hat sich die Fläche weltweit um mehr als das 70-fache erhöht und die Liste der Länder ist auf insgesamt 25 Staaten, die sich auf alle Kontinente verteilen, angewachsen. Neben den oben genannten vier Hauptpflanzenarten gibt es auch eine Reihe an weniger im Fokus stehenden Pflanzen wie Reis, Tomaten, Kartoffeln, Zucchini, Papaya, Zuckerrüben, Alfa-Alfa, Paprika, Erbsen und Gerste sowie einer Reihe an Zierpflanzen. So werden bereits Petunien, Nelken und sogar Pappeln als gv-pflanze kultiviert. Imker als Betroffene und als aktive Umweltschützer Bezogen auf die oben erwähnte Vielzahl an gentechnisch veränderten Pflanzen, stellt primär der Raps eine attraktive Nektarquelle dar. Der Mais ist ein Windblütler, d. h. seine Pollen werden mit dem Wind über viele km verbreitet und der Eintrag von gentechnisch veränderten Pollen in nichtveränderte Bestände und sogar in Bio-Maisfelder ist nicht kontrollierbar. Soja ist nur bedingt eine Trachtpflanze für die Biene, d. h. die Sojablüte wird nur dann angeflogen, wenn keine andere Nektarquelle in der Umgebung vorliegt. Die Baumwolle gibt ausschließlich extrafloralen Nektar, daher ist der Polleneintrag sehr selten und kann selbst bei Baumwollhonigen kaum nachgewiesen werden. Den Imkern ist mit der ersten Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen und mit der daraus resultierenden, unkontrollierbaren Ausbreitung in der Natur praktisch jede Wahlmöglichkeit genommen worden. Sie sind dem zufälligen und unbemerkten Eintrag von gentechnisch veränderten Pollen schutzlos ausgeliefert, da transgene Pflanzungen weder von Ihnen noch von den Bienen eindeutig erkannt und gemieden werden können. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bienen je nach Standort, Witterung und Trachtpflanzenangebot Nektar oder Honigtau in einer Entfernung von fünf bis zehn km zum Bienenstock suchen können. Die Imkerschaft ist aus diesen Gründen, ganz gleich ob konventionell oder bio, praktisch in jedem Land der Welt gegen die Verbreitung von Gentechnik. Sie sind in jeder Hinsicht existenziell von der Ausbreitung von gv-pflanzen betroffen. Der Honig kann dabei als ein Spiegel der Natur betrachtet werden, denn das, was die Menschen freisetzten, ist in der Umwelt um uns herum präsent und nicht mehr rückgängig zu machen. feature standards d
5 Honigverzehr in Deutschland & Herkunftsländer für Importhonig Mit einem jährlichen pro-kopf-verbrauch von ca. 1,4 kg Honig sind wir Deutschen weltmeisterlich. Nur ca. 20 % unseres Bedarfs können durch die heimischen Imker gedeckt werden. Eine deutliche Steigerung dieser Erntemenge ist kaum zu realisieren, da die Entwicklung der Bienenvölker in unseren Breiten stark von den klimatischen Bedingungen beeinflusst wird. Die restlichen 80 % unseres Honigbedarfs müssen zwangsläufig importiert werden. Und zwar aus Ländern mit milderem Klima und besserem Blütenangebot wie z. B. aus Mittel- und Südamerika. Dort finden die Bienen praktisch das ganze Jahr über ausreichend Nektar- oder Honigtauquellen. Außerdem sind dort weite Landstriche immer noch unbewohnte, unzugängliche Naturregionen. Am Beispiel von Brasilien lässt sich das verdeutlichen, da nur ca. 6,3 % seiner Gesamtfläche agrarfähiges Land sind. Zu ständigen Ernten werden aber nur 1,4 % der Landesfläche genutzt. Das heißt im Umkehrschluss, dass % Hochland, Urwald oder Steppe sind. Im dicht besiedelten und oft auch "zersiedelten" Europa mit der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung bilden nur Naturparks wie z. B. die Lüneburger Heide, der Bayrische Wald oder der Pfälzer Wald die Ausnahme. Auch in den anderen Ländern wie Mexiko (z. b. die Halbinsel Yucatan oder das Hochland), Nicaragua oder Kuba (tropischer Regenwald) und Chile (Bergwälder der Kordilleren) gibt es noch sehr große Gebiete gibt, die nicht nur frei von Gentechnik sind, sondern in denen auch keine landwirtschaftliche oder industrielle Nutzung möglich ist. Die Biene als blütentreues Insekt bestäubt beim Nektarsammeln Millionen von Blüten. Unabhängig davon in welchem Land Imkerei betrieben wird, sorgt sie somit für eine vielseitige Pflanzenwelt. Ganz gleich also, woher der Honig stammt, sein Genuss ist immer ein Beitrag zum Erhalt der Natur. Imkerei als Chance In den Ursprungsländern arbeiten wir aus den oben genannten Gründen ausschließlich mit langjährigen Partnern zusammen. Die Mitarbeiter vor Ort werden von uns regelmäßig geschult und auch auf die Schwierigkeiten mit GVO-Eintrag hingewiesen. Die Imkerei ist in diesen Regionen eine große Chance für die Zukunft der Menschen, denn: Sie kann dazu beitragen, dass die Landflucht verhindert wird. feature d standards Gerade in Gebieten, wo Trockenperioden oder eine unzugängliche Naturregion eine normale landwirtschaftliche Nutzung fast unmöglich machen, brauchen die Menschen eine Alternative.
6 Ein wichtiger Vorteil der daraus erwächst ist, dass es in einem weiten Umkreis keine landwirtschaftlichen Intensivkulturen gibt. Oftmals ist auch der Anbau von Soja oder Mais aufgrund des Klimas weitestgehend unmöglich. Gelingt es noch mehr Menschen für die Imkerei zu begeistern, sichert das den Erhalt der Natur. Die Menschen können so - unabhängig von großen Konzernen selbstständig werden und gegen die Großen bestehen. Viele Konzerne bauen z. B. in Brasilien lukrativ Bodenschätze ab, schlagen Holz ein, fördern und betreiben riesige landwirtschaftliche Monokulturen oder vermarkten Pflanzen mit Heilwirkung unter eigenen Patenten. Durch die Imkerei finden die Menschen ein Auskommen und erhalten die ursprüngliche Vegetation. Wird ein Stück Land gerodet und sorgt es für einen kurzen Zeitraum als Futterquelle für die Viehzucht, so kann doch ein Wald oder ein Buschwald, auch an unzugänglichen Hängen, ein ganzes Leben für Honigertrag sorgen. In allen Belangen dürfen wir uns nicht als Insel begreifen. Gerade Klimaschutz und Erderwärmung müssen länderübergreifend und weltumspannend betrachtet werden. Der Schutz von Naturregionen durch eine sinnvolle und verträgliche Nutzung ist dabei von zentraler Bedeutung. feature d standards
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