An die Tagespflegepersonen in Hessen Sehr geehrte Tagesmutter, sehr geehrter Tagesvater,

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1 An die Tagespflegepersonen in Hessen Sehr geehrte Tagesmutter, sehr geehrter Tagesvater, am 01. Januar 2014 ist das neue Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) in Kraft getreten, das intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert wurde. Seit Juni 2014 führt das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS- Frankfurt a.m.) im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) die Evaluation dieses Gesetzes durch. Um die Auswirkungen unterschiedlicher Aspekte des Gesetzes wissenschaftlich zu erfassen, möchten wir Kita-Leitungen, Vertreter und Vertreterinnen der Träger, der Kommunen, der Jugendämter, der Träger von Fachberatungen, der Elternbeiräte sowie alle Kindertagespflegepersonen in Hessen zu jeweils zwei Zeitpunkten befragen. Hiermit laden wir Sie zur ersten Befragung der Tagespflegepersonen ein. Ihre Erfahrungen und Einschätzungen sind uns sehr wichtig. Daher bitten wir Sie in diesem Fragebogen um Angaben zu den von Ihnen betreuten Kindern, zu Ihrer Einkommenssituation sowie zu Ihrer Qualifikation. Die zweite Befragung wird im Frühjahr 2016 stattfinden. Die Befragung findet online statt. Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise: Falls Sie nicht über einen eigenen Internetzugang verfügen, bitten wir Sie, die Antworten über einen Ihnen anderweitig zugänglichen Internetzugang zu übermitteln. Ggf. können die Fachdienste Sie darin unterstützen, eine Möglichkeit zur Beteiligung an der Onlinebefragung zu finden. Eventuell könnten Sie sich auch von einer anderen Tagespflegeperson unterstützen lassen. Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern, erhalten Sie den Fragebogen als PDF-Datei. Damit haben Sie die Möglichkeit, den Bogen zunächst in Ruhe per Hand auszufüllen. Bitte übertragen Sie anschließend Ihre Angaben in die Onlineversion. Sie können die Online-Befragung nicht unterbrechen, da Ihre Daten nicht zwischengespeichert werden können. Füllen Sie daher den Fragebogen bitte in einem Durchgang bis zum Ende aus. Zum Start der Online-Befragung betätigen Sie bitte den nachfolgenden Link: Bitte füllen Sie den Fragebogen bis spätestens 8. Juni 2015 online aus. Vielen Dank! Um möglichst aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, brauchen wir sehr viele Teilnehmende. Ergreifen Sie daher die Chance, Ihre Anregungen und Sichtweisen auf das HessKiföG zu äußern. Die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich freiwillig und erfolgt unter strikter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes ( 40 BDSG). Die erhobenen Daten werden anonymisiert, statistisch ausgewertet und in geeigneter Form aufbereitet. Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Unterstützung. Für Ihre Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit per (Evaluation-HessKifoeG@iss-ffm.de) sowie dienstags bis freitags zwischen 13 und 15 Uhr telefonisch ( ) zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Ihr HessKiföG-Evaluationsteam des ISS-Frankfurt a.m. Vorstand: Rudi Frick (Vorsitzender), Prof. Dr. iur. Thomas Beyer, Helga Kühn-Mengel MdB, Gerwin Stöcken USt.-Id.-Nr: DE , Finanzamt Frankfurt am Main III USt.-Nr: Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln BLZ Konto IBAN: DE BIC: BFSWDE33XXX

2 Befragung der Tagespflegepersonen im Rahmen der Evaluation des HessKiföG im Jahr 2015 Zu Beginn der Befragung bitten wir Sie, allgemeine Angaben zu Ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson zu machen. 1. Erhalten Sie von einem Jugendamt eine oder mehrere der folgenden Leistungen? Wenn ja, geben Sie bitte an, welche Leistungen des Jugendamts Sie in Anspruch nehmen. Mehrfachnennungen sind möglich. Geldleistungen Vermittlung der Kinder Beratung Qualifizierungsangebote (z.b. Fort- und Weiterbildungen) Ich stehe mit keinem Jugendamt in Kontakt Wenn eine der Leistungen genannt wird, dann weiter. Wenn nicht: Ende der Befragung! Vielen Dank für Ihr Interesse! Sie haben an einer kurzen Version der Befragung teilgenommen. 2. Seit wann sind Sie als Tagespflegeperson tätig? (z.b. 2000) Jahr: 3. In welcher Stadt bzw. in welchem Ort in Hessen sind Sie als Tagespflegeperson tätig? Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl an. _ 4. Wie viele gleichzeitig anwesende fremde Kinder dürfen Sie insgesamt laut Ihrer Pflegeerlaubnis betreuen? Kinder 5. Wie viele Kinder haben Sie im März 2015 betreut, auch wenn sich einige Kinder einen Platz teilten? Kinder Seite 1 von 10

3 6. Geben Sie bitte die Betreuungszeit sowie das Alter der Kinder an, die Sie im März 2015 betreut haben. Bitte geben Sie je betreutes Kind das Alter (Spalte 1 bis 3) und die Betreuungszeit (Spalte 4 bis 12) an. Das heißt pro Zeile zwei Angaben. Alter des Kindes Betreuungszeit 0 bis 3 Jahre 3 bis 6 Jahre (oder Schulkinder (ab 6 oder 7 Jahre) 15 Stunden 20 Stunden 25 Stunden 30 Stunden 35 Stunden 40 Stunden 45 Stunden 50 Stunden mehr als 50 Stunden Schulein tritt) 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind 5. Kind 6. Kind 7. Kind 8. Kind 9. Kind 10. Kind Seite 2 von 10

4 7. Haben Sie im März 2015 Kinder mit Behinderung betreut? Ja Nein Wenn ja: Wie viele Kinder mit Behinderung haben Sie im März 2015 betreut? Kinder Wenn nein: Wären Sie bereit, ein Kind mit Behinderung zu betreuen? Ja Nein Wenn nein: Warum würden Sie ein Kind mit Behinderung nicht betreuen? Mehrfachnennungen sind möglich Ich würde kein Kind mit Behinderung betreuen, weil ich über keine passende Qualifikation verfüge. weil ich nicht über die passenden Räumlichkeiten verfüge. weil mir die Kenntnisse und/oder Kompetenzen für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung fehlen. weil für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen keine zusätzlichen Geldleistungen gezahlt werden. sonstige Gründe und zwar: 8. Welche Leistungen bieten Sie im Rahmen Ihrer Betreuung zusätzlich an? Mehrfachnennungen sind möglich Kurzzeitbetreuung auf Wunsch der Eltern (z.b. bis 15 Stunden ) Betreuung in den sogenannten Randzeiten (z.b Uhr; Uhr) Kooperation mit Kitas Bio-Essen Vegetarisches Essen Sonstiges, und zwar: Seite 3 von 10

5 9. Haben Sie vor, Ihre Tätigkeit als Tagespflegeperson weiterhin auszuüben? Ja Nein, ich werde meine Tätigkeit als Tagespflegeperson demnächst einstellen. Wenn nein: Warum werden Sie Ihre Tätigkeit als Tagespflegeperson einstellen? Mehrfachnennungen sind möglich weil ich einen anderen Job ausüben werde. weil ich in den Ruhestand gehe. auf Grund von Krankheit. weil ich umziehe. weil das unternehmerische Risiko für mich als Selbstständige/r zu hoch ist. weil die Geldleistung zu niedrig ist. weil die Anforderungen bezüglich der Qualifizierung zu hoch sind. Andere Gründe und zwar: Im folgenden Abschnitt der Befragung bitten wir Sie um Angaben zu Ihrem Einkommen als Tagespflegeperson. 10. Haben Sie im März 2015 Kinder aus unterschiedlichen Jugendamtsbezirken betreut? Ja, aus zwei oder mehreren Jugendamtsbezirken Nein, nur aus einem Jugendamtsbezirk Wenn ja: Erhalten Sie von den verschiedenen Jugendämtern unterschiedliche Geldleistungen für die gleiche Betreuungszeit der Kinder in gleichem Alter? Ja, die Geldleistungen sind unterschiedlich Nein, die Geldleistungen der Jugendämter sind gleich Weiß ich nicht 11. In welchem Rhythmus erhalten Sie hauptsächlich die Geldleistungen vom Jugendamt bzw. von mehreren Jugendämtern? monatlich quartalsweise anderer Rhythmus 12. Haben Sie im März 2015 auch zusätzliche Geldleistungen von Ihrer Stadt bzw. Gemeinde (z.b. 1 Euro Zuschuss pro Betreuungsstunde oder Pauschalbeträge pro Kind) erhalten? Ja Nein Seite 4 von 10

6 13. Wie hoch war Ihr Brutto-Einkommen im März 2015, wenn Sie alle Geldleistungen, die Sie für die Tagespflege aller Kinder erhielten, zusammenzählen? Falls Sie Ihre Geldleistung quartalweise erhalten, bitten wir Sie den Betrag für einen Monat zu errechnen. bis 450,- Euro im Monat zwischen 451,- Euro und 800,- Euro im Monat zwischen 801,- Euro und 1.200,- Euro im Monat zwischen 1.201,- Euro und 1.600,- Euro im Monat zwischen 1.601,- Euro und 2.000,- Euro im Monat zwischen 2.001,- Euro und 2.500,- Euro im Monat zwischen 2.501,- Euro und 3.000,- Euro im Monat zwischen 3.001,- Euro und 3.500,- Euro im Monat zwischen 3.500,- Euro und 4.000,- Euro im Monat mehr als 4.000,- Euro im Monat 14. Wenn Sie Mitteilungen vom Jugendamt über die Zahlungen von Geldleistungen für die Tagespflege erhalten, wird Ihnen transparent gemacht, was Ihre Geldleistung beinhaltet? Ja Nein Weiß ich nicht Wird die Höhe des Anerkennungsbetrags (auch z.b. Erziehungsbetrag/ Förderleistung genannt) für die Tagespflege transparent gemacht? Wird die Höhe der Sachleistungen/ des Sachaufwands transparent gemacht? Wird die Höhe der Landesförderung transparent gemacht? Wird die Höhe der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (50%) transparent gemacht? 15. Wissen Sie, was Eltern für die Tagespflege Ihrer Kinder an das Jugendamt zahlen? Ja Nein, aber diese Information wäre mir wichtig. Nein, aber diese Information ist mir nicht wichtig. 16. Wird die Betreuung der Kinder zwischen Ihnen und den Eltern der Kinder vertraglich geregelt? Ja Nein Seite 5 von 10

7 17. Fallen derzeit bestimmte Geldleistungen des Jugendamts weg, wenn ein Kind drei Jahre alt wird? Ja, Teile der Geldleistungen fallen weg. Nein, die Geldleistungen bleiben gleich, bis das Kind einen Platz in einer Kita bekommt. Es wird von verschiedenen Jugendämtern unterschiedlich geregelt. Weiß ich nicht Wenn ja, Teile der Geldleistungen fallen weg: Betreuen Sie Kinder nach deren dritten Geburtstag, bis diese in die Kita kommen? Ja, auch wenn ich weniger Geld vom Jugendamt erhalte. Nein, in der Regel wird das Kind dann nur bis zum 3. Lebensjahr betreut. Es wird für jedes Kind unterschiedlich geregelt (z.b. Eltern zahlen privat). Ich persönlich hatte so eine Situation noch nicht. Wenn nein, die Geldleistungen bleiben gleich, bis das Kind einen Platz in einer Kita bekommt War dies im Jahr 2013 anders? Ja, das Geld wurde im Jahr 2013 nur bis zum dritten Lebensjahr gezahlt Nein, auch im Jahr 2013 wurde das Geld weiterhin gezahlt bis das Kind einen Platz in einer Kita bekommen hat Weiß ich nicht 18. Inwiefern würden Sie den folgenden Aussagen zustimmen? voll zu eher zu Teils/ teils eher nicht zu nicht zu Ich bin mit meinem Einkommen als Tagespflegeperson zufrieden. Die Geldleistung, die ich als Tagespflegeperson erhalte, empfinde ich als leistungsgerecht. Seite 6 von 10

8 Im nächsten Abschnitt der Befragung bitten wir Sie um Angaben zu Ihrer Qualifizierung als Tagespflegeperson. 19. Über welche Qualifizierung verfügen Sie als Tagespflegeperson? Grundqualifizierung im Umfang von mind. 160 Unterrichtsstunden Grundqualifizierung im Umfang von mind. 100 Unterrichtsstunden Grundqualifizierung im Umfang von bis zu 45 Unterrichtsstunden Andere bzw. sonstige Qualifizierungsnachweise (auch ohne formale Qualifikation) 20. Haben Sie im Jahr 2014 zusätzliche Unterrichtsstunden zur Erhöhung Ihrer Grundqualifizierung zur Kindertagespflege absolviert? Ja Nein FILTERFRAGE: Wenn ja: Bei wem haben Sie die zusätzlichen Unterrichtsstunden zur Grundqualifizierung absolviert? Kreuzen Sie bitte alle zutreffenden Angaben an oder nutzen Sie die Kategorie weiß ich nicht. bei einem Jugendamt bei einem Fachdienst bei einer Volkshochschule bei einer Familienbildungsstätte bei einem Verein (z.b. Tagesmütterverein) Sonstiges, und zwar: Weiß ich nicht Inwiefern waren Sie mit der besuchten Schulung zur Grundqualifizierung hinsichtlich der folgenden Aspekte zufrieden? Machen Sie bitte Ihre Angaben von 1=sehr zufrieden bis 6=sehr unzufrieden oder nutzen Sie die Kategorie Kann ich nicht beurteilen Kann ich nicht beurteilen Zeitlicher Umfang der Schulung insgesamt Qualität der Schulung insgesamt Themenangebot Praxisbezug Als nächstes bitten wir Sie, Angaben zu Ihren persönlichen Daten zu machen. Diese Angaben werden ausschließlich dazu genutzt, die Teilnehmenden der Befragung zu beschreiben. Seite 7 von 10

9 21. Geschlecht weiblich männlich 22. Alter Jahre 23. Welche Sprache wird in Ihrer Familie vorwiegend gesprochen? deutsch eine andere Sprache als deutsch deutsch und eine andere Sprache 24. Verfügen Sie über eine abgeschlossene pädagogische (Berufs-) Ausbildung? Ja Nein FILTERFRAGE: Wenn ja: Bitte geben Sie die genaue Bezeichnung Ihrer pädagogischen (Berufs-) Ausbildung an. Heilerziehungspfleger/in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Kinderpfleger/in Sozialassistent/in Erzieher/in Sozialpädagoge/ Sozialarbeiter (FH-Abschluss) Diplompädagoge (Universitätsabschluss) Lehrer/in Sonstiges, und zwar: FILTERFRAGE: Wenn nein: Über welchen höchsten Bildungsabschluss verfügen Sie? abgeschlossenes Studium (Universität, Akademie, Fachhochschule) abgeschlossene Berufsausbildung Fachhochschulreife Abitur Mittlere Reife, Realschulabschluss Volks-/Hauptschule ohne Schulabschluss Seite 8 von 10

10 Zum Schluss bitten wir Sie um Ihre Einschätzungen zu dem neuen Hessischen Kinderförderungsgesetz (HessKiföG), das am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist. 25. Schätzen Sie bitte ein, wie gut Sie sich mit dem neuen Hessischen Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) auskennen. sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend 26. Geben Sie bitte an, ob Sie den folgenden Aussagen zustimmen würden. Durch das HessKiföG wurde die Diskussion zur Qualität der Betreuungsangebote in Hessen wieder mit Leben gefüllt. (eher) zu (eher) nicht zu Kann ich nicht beurteilen Kinderförderung sieht anders aus! Nein zum HessKiföG. Das HessKiföG ist eine äußerst schwer zu bewältigende Aufgabe. Das HessKiföG hat eigentlich mehr Vorteile als Nachteile für unsere Kinder. Durch das HessKiföG treten pädagogische Aspekte zur Gestaltung der Erziehungs- und Betreuungsangebote verstärkt in den Hintergrund. Mit dem HessKiföG werden die Möglichkeiten der Landesförderung übersichtlich gestaltet. Das HessKiföG geht mit großen konzeptionellen und verwaltungstechnischen Problemen einher. Mit dem HessKiföG sind wir auf dem richtigen Weg! Das HessKiföG ist für die Steigerung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf kontraproduktiv. Aufgrund der Komplexität des HessKiföG, gibt es hohen Beratungsbedarf. Umstellung aufs HessKiföG braucht Zeit. Aber es lohnt sich. Seite 9 von 10

11 27. Wenn Sie uns etwas zusätzlich mitteilen möchten, können Sie dies hier tun: Herzlichen Dank für Ihre Beteiligung an der Befragung! Seite 10 von 10

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