Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik (AIG) im VDMA. Lyoner Straße 18, Frankfurt am Main
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1 Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik (AIG) Instandhaltungs-Information Nr. 20 Wasser in der Gebäudetechnik August 2004 Inhalt Seite Vorwort 1 1 Einführung 2 2 Wasserqualitäten und Einsatzgebiete 2 3, Norm- und Regelwerke 2 4 Phänomene bei der Wasserverwendung und technische Lösungen Aufkonzentration von Wasserinhaltsstoffen Kalkausfällung Korrosionsvorgänge Mikrobiologische Belastung 5 5 Chemische Produkte zur Wasseraufbereitung und behandlung 5 6 Hygiene Krankheitserreger und Gefährdungsquellen Infektions- und Gesundheitsrisiken 6 7 Instandhaltung von technischen Geräten und Anlagen Inspektion Wartung 6 8 Rechtliche Aspekte Trinkwasserverordnung Wasserhaushaltsgesetz 7 9 Rechtliche Würdigung Trinkwasserverordnung Wasserhaushaltsgesetz 7 10 Schlussbemerkung 7 Zitierte Veröffentlichungen 8 Weitere Veröffentlichungen 9 Bezugsquellen 10 Vorwort Diese Instandhaltungs-Information soll Planern, Betreibern und Instandhaltungsunternehmen von Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung einen Überblick geben, zu welchen Zwecken Wasser verwendet wird, welche Risiken der Einsatz von Wasser in den verschiedenen Systemen in sich birgt, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind und welche Verantwortung sich daraus für den Einzelnen ergibt. Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik (AIG) im VDMA Lyoner Straße 18, Frankfurt am Main Tel: 069/ , Fax: 069/ , aig@vdma.org
2 AIG-Instandhaltungs-Information Nr. 20 Seite 2 von 11 1 Einführung Wasser ist ein elementarer aber auch begrenzt zur Verfügung stehender Rohstoff. Wasser wird in der Gebäudetechnik und der Industrie als Trinkwasser, für die Klimatisierung und Kühlung, für Produktionsprozesse sowie in unzähligen weiteren Einsatzgebieten benötigt. Wasser ist aber auch wertvoll und sollte deshalb aus ökologischen und ökonomischen Gründen möglichst sparsam eingesetzt werden. In fast jedem natürlichen Wasser sind Inhaltsstoffe vorhanden, beispielweise anorganische Stoffe wie Salze, organische Stoffe wie Huminsäuren, Gase wie Sauerstoff, aber auch Mikroorganismen. Diese Inhaltsstoffe können für den Menschen und die Anlagentechnik positive aber auch negative Auswirkungen haben. Möglich ist eine Beeinträchtigung des Wirkungsgrades einer Anlage durch Kalk, Korrosionsprodukte und Biofilme sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen des Menschen durch Korrosionsbestandteile wie z. B. Blei-Ionen. Durch technische Lösungen lassen sich die negativen Auswirkungen z. B. Vermehrung von gesundheitsschädlichen Mikroorganismen, Kalkausfällungen und Korrosionsvorgänge vermeiden oder auf ein tolerierbares Maß reduzieren. Voraussetzung hierfür ist das Erkennen der Problematik, eine fachgerechte Planung und Ausführung, insbesondere aber auch ein verantwortungsbewusster Betrieb und eine vorbeugende Instandhaltung. 2 Wasserqualitäten und Einsatzgebiete Grundsätzlich lässt sich in Trink- und Brauchwasser unterscheiden. Trinkwasser zählt zu den Lebensmitteln und unterliegt der Trinkwasserverordnung. An seine Qualität werden besondere Anforderungen gestellt. Brauchwasser ist entsprechend dem technischen Verwendungszweck (z. B. Kühlwasser,) unterschiedlich aufbereitetes Rohwasser. In der Technischen Gebäudetechnik wird Trinkwasser insbesondere in der Sanitär- (z. B. Schwimm- und Badeeinrichtungen) und Raumlufttechnik (z. B. Luftbefeuchter) verwendet. Brauchwasser kommt z. B. in der Kälte- (Kühlwasser) und Heizungstechnik (Kesselspeisewasser, Dampferzeugung) zur Anwendung. In industriellen Prozessen wird sowohl Trink- als auch Brauchwasser verwandt. 3, Norm- und Regelwerke Nachfolgende Übersicht erhebt n Anspruch auf Vollständigkeit. Trinkwasser Trinkwasserverordnung 1 vom 21. Mai 2001 DIN 1988, DIN 2000, DIN 2001, DIN Teil 1 bis 6, DIN EN 806, DIN EN 1717, DIN EN Teil 1 bis 5 DVGW W 293, DVGW W 551 VDI 6023 VDMA , VDMA Die Trinkwasserverordnung enthält Hinweise für Bau und Betrieb von Trinkwasser-Installationen sowie Anforderungen an die Beschaffenheit des Wassers für den menschlichen Gebrauch.
3 AIG-Instandhaltungs-Information Nr. 20 Seite 3 von 11 Brauchwasser VDMA Badewasser (Schwimm- und Badebecken) DIN Teile 1 bis 5 Kühlwasser (Rückkühlwerk) VDI 3801, VDI 3803, VDI 6022 VDMA EUROVENT 9/5 Befeuchterwasser VDI 3801, VDI 3803, VDI 6022 VDMA , VDMA , VDMA Heizungswasser VDI 2035 VDMA , VDMA VGB M 410 N Dampf / Kondensat DIN EN , DIN EN TRD 611, TRD 612 AGFW FW 510 VdTÜV 1452, VdTÜV 1453, VdTÜV 1466 Herstellerrichtlinien
4 AIG-Instandhaltungs-Information Nr. 20 Seite 4 von 11 Prozesswasser Herstellerrichtlinien 4 Phänomene bei der Wasserverwendung und technische Lösungen 4.1 Aufkonzentration von Wasserinhaltsstoffen Durch die Verdunstung von Wasser kommt es zu einer Aufkonzentration von ursprünglich vorhandenen Wasserinhaltsstoffen (z. B. Salze, Mikrobiologie und Verunreinigungen). Dadurch kann es zur Ausfällung von Salzen (Kalk), zu Korrosionsvorgängen und Biofilmbildung kommen. Um eine Aufkonzentrierung zu vermeiden stehen folgende technische Maßnahmen zur Verfügung: Absalzung Abschlämmung (bei Dampfkessel) Wasseraufbereitung (Vollentsalzung, Umkehrosmose) 4.2 Kalkausfällung Wird Wasser erwärmt oder über Wärmeübergangsflächen geführt, so kann im Wasser gelöstes Calciumhydrogenkarbonat [Ca(HCO 3 ) 2 ] als Kalk [CaCO 3 ] ausfallen. Übermäßige Ablagerungen von Kalk auf Wärmeübergangsflächen vermindern erheblich deren Wirkungsgrad. In Rohrleitungssystemen kommt es durch Anlagerungen an den Rohrwandungen zu einer Querschnittsverengung und einem verminderten Durchfluss, was zu Beeinträchtigungen der Funktion bis hin zum Ausfall der Anlage führt. Damit verbunden ist ein Anstieg des Energiebedarfes. Kalkablagerungen sind ideale Brutstätten für Mikrobiologie und stellen daher ein erhebliches Risiko für bakteriologische Verunreinigungen dar. Um Kalkausfällungen zu vermeiden stehen folgende technische Maßnahmen zur Verfügung: Enthärtung über Ionenaustausch Stabilisierung durch Zusatz von Inhibitoren Einsatz von physikalischen Verfahren 4.3 Korrosionsvorgänge Bestimmte Wasserinhaltsstoffe können zur Korrosion von Werkstoffen führen. Vor allem in Wasser gelöster Sauerstoff in Verbindung mit Salzen führt u.a. an Stahl, verzinktem Stahl, Kupfer und Kupferlegierungen zu Korrosionsvorgängen. Hohe Chloridgehalte können an Edelstahl zu Lochkorrosion und anschließender Spannungsrisskorrosion führen. Um Korrosionsvorgänge zu vermeiden stehen folgende technische Maßnahmen zur Verfügung: Auswahl des zur Anwendung kommenden Installationsmaterials unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Wasserqualität (Wasseranalyse) Einsatz von geeigneten Korrosionsinhibitoren Begrenzung der Salzkonzentration
5 AIG-Instandhaltungs-Information Nr. 20 Seite 5 von 11 Einhaltung des ph-wertes in Abhängigkeit von dem zur Anwendung kommenden Installationsmaterials 4.4 Mikrobiologische Belastung Bakteriologische Verunreinigungen wie beispielsweise Schleimbildungen oder Biofilme beeinträchtigen den Wirkungsgrad von Anlagen, können zu Biokorrosionen führen und ein Gesundheitsrisiko (z. B. Legionella pneumophila) darstellen. Vereinzelte Bauteile (z. B. Membranausdehnungsgefäße) und Dichtungselemente können auf Grund der in ihnen verwendeten Materialien eine Biofilmbildung begünstigen. Um mikrobiologische Belastungen zu vermeiden bzw. zu minimieren stehen beispielsweise folgende technische Maßnahmen zur Verfügung: Reinigung (mechanisch und/oder chemisch) Thermische Desinfektion (Aufheizen des Wassers auf ein festgelegtes Temperaturniveau) Chemische Desinfektion (z. B. Einsatz von Wasserstoffperoxid, Ozon, Chlordioxid) Einsatz von UV-Bestrahlung Zugabe von Desinfektionsmitteln (z. B. Wasserstoffperoxid, Ozon) Einsatz von physikalischen Verfahren Grundsätzlich gilt, dass bei Anwendung aller in den Abschnitten 4.1 bis 4.4. genannten Verfahren die rechtlichen Vorschriften, die Norm- und Regelwerke sowie die Herstellerrichtlinien zu beachten und einzuhalten sind. 5 Chemische Produkte zur Wasseraufbereitung und behandlung In den o.g. Anwendungen finden verschiedene chemische Produkte (Stoffe) Verwendung. Von ihnen können unterschiedliche Gefährdung, so z. B. für das Wasser, ausgehen. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz werden wassergefährdende Stoffe in die folgenden Wassergefährdungsklassen eingestuft: Wassergefährdungsklasse 1 (WGK 1) = schwach wassergefährdend Wassergefährdungsklasse 2 (WGK 2) = wassergefährdend Wassergefährdungsklasse 3 (WGK 3) = stark wassergefährdend Die Einstufung und Kennzeichnung erfolgt in der Regel durch den Hersteller oder denjenigen, der die Produkte in den Verkehr bringt. Die im Rahmen dieser Instandhaltungs- Information in Frage kommenden Produkte sind überwiegend in WGK 1, teilweise in WGK 2, selten in WGK 3 oder als nicht wassergefährdend eingestuft. Zusätzlich sind die sicherheitstechnischen Maßnahmen entsprechend der Einstufung der Gefahrstoffverordnung zu treffen. Dies betrifft insbesondere den Arbeitsschutz, wie z. B. das Tragen von Schutzausrüstungen. 6 Hygiene Hygiene ist einer der bestimmenden Faktoren im Leben des Menschen und mitentscheidend für seine Gesundheit und sein Wohlbefinden. Beim Umgang mit bzw. bei der Verwendung von Wasser sind spezifische Hygieneaspekte zu beachten. Hierdurch lassen sich Gefährdungen für Leib und Leben von Personen sowie Sachen nachhaltig vermeiden bzw. auf ein tolerierbares Niveau begrenzen.
6 AIG-Instandhaltungs-Information Nr. 20 Seite 6 von Krankheitserreger und Gefährdungsquellen In der Gebäudetechnik kommen u.a. Schimmelpilze, Bakterien und Viren (z. B. Legionellen, Pseudomonaden, Mykobakterien) sowie luftgetragene Schadstoffe als Krankheitserreger in Betracht. Keimfreies Wasser (Trinkwasser) gibt es nicht. So können z. B. im Trinkwasser - auch bei Einhaltung der Trinkwasserverordnung Legionellen enthalten sein. Quellen einer bakteriellen Belastung können Kalt- und Warmwassersysteme, aerosolbildende Armaturen, veraltete Rohrsysteme mit Inkrustationen und Biofilmen, "tote" Leitungsabschnitte mit Stagnationswasser (z. B. Stichleitungen), wassertechnische Neuanlagen, Luftbefeuchter und Luftwäscher, industrielle Prozesse sowie Ab- und Überläufe von Sanitärgegenständen sein. 6.2 Infektions- und Gesundheitsrisiken Infektionen können zu Erkrankungen führen, die nach schwerem Krankheitsverlauf mitunter zum Tode führen können. Berichte über an Legionella pneumophila, der sogenannten Legionärskrankheiten, erkrankte Personen belegen dies Jahr für Jahr. Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht bei allen immungeschwächten Menschen wie z. B. alten Menschen, chronisch Kranken (z. B. Diabetiker) sowie Menschen mit offenen Wunden und Verbrennungen. Allerdings sind auch gesunde Menschen vor einer Erkrankung nicht gefeit. 7 Instandhaltung von technischen Geräten und Anlagen Wasserführende gebäudetechnische Anlagen und Komponenten bedürfen einer regelmäßigen und qualifizierten Instandhaltung. Hier unterscheidet man u.a. in die Inspektion und Wartung. Die Qualität der Instandhaltung ist ausschlaggebend für die Erhaltung der Funktions- und Betriebssicherheit der Anlagen und Komponenten, die die Fragen der Technik, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der Hygiene einbezieht. Eine fachgerechte Planung und Ausführung ist Grundvoraussetzung für eine effektive Instandhaltung. 7.1 Inspektion Eine qualifizierte Inspektion ist nach VDMA durchzuführen. Weitere Richtlinien beinhalten gewerkebezogene Regelungen wie z. B. die Hygieneinspektion an RLT-Anlagen (VDI 6022). 7.2 Wartung Eine qualifizierte Wartung ist nach VDMA durchzuführen. Weitere Richtlinien beinhalten gewerkebezogene Regelungen wie z. B. die Wartung an RLT-Anlagen unter Hygieneaspekten (VDI 6022). 8 Rechtliche Aspekte 8.1 Trinkwasserverordnung Die Trinkwasserverordnung regelt u.a. die Qualität des Trinkwassers sowie die Verantwortlichkeiten bei der Versorgung. Sie kennt insbesondere zwei Verantwortliche, den öffentlichen Versorger (Wasserwerke) und den Betreiber der gebäudetechnischen Anlagen. Die Verantwortung des Versorgers erstreckt sich im Wesentlichen auf das öffentliche Verteilungsnetz und endet an der Wasseruhr im Gebäude. Der Betreiber der gebäudeeigenen Verteilungsanlage hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen von der Wasseruhr bis hin zu den Zapfstellen dauerhaft eingehalten werden. Mit der in 2003 novellierten Trinkwasserverordnung ist die Verantwortung des Betreiber weiter gestiegen.
7 AIG-Instandhaltungs-Information Nr. 20 Seite 7 von Wasserhaushaltsgesetz Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zielt auf den Schutz der Gewässer (oberirdische Gewässer und Grundwasser) ab. Es regelt u. a. den Umgang und die Bewirtschaftung der Gewässer sowie die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Wassergefährdende Stoffe im Sinne des 19g WHG sind alle festen, flüssigen und gasförmigen Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit von stehenden und fließenden Oberflächengewässern sowie des Grundwassers nachhaltig zu verändern. Auf Grund der potentiellen Gefährdungen, die von derartigen Anlagen ausgehen, beinhaltet das Gesetz weitgehende Pflichten und Anforderungen bzgl. Betreiber und ausführende Unternehmen (insbesondere Montage- und Instandhaltungsfirmen). Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen demnach nur von Fachbetrieben nach 19l WHG eingebaut, aufgestellt, instandgehalten, instandgesetzt und gereinigt werden. Das Wasserhaushaltsgesetz wird durch weitere Gesetze und Verordnungen ergänzt. 9 Rechtliche Würdigung 9.1 Trinkwasserverordnung Die Trinkwasserverordnung enthält Bestimmungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Diese verweisen wiederum auf die Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten des Infektionsschutzgesetzes. Sie können zur Anwendung kommen, wenn durch einen Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung konkrete Gefährdungen für die menschliche Gesundheit gegeben sind. So kann sich beispielsweise ein Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage strafbar machen, wenn durch eine fehlerhaft installierte Anlage Brauchwasser in das Trinkwasser gelangt und dieses durch Krankheitserreger verunreinigt wird. Wird ein Mensch im Zusammenhang mit einer Zuwiderhandlung gegen die Trinkwasserverordnung nicht nur konkret gefährdet, sondern auch tatsächlich in seiner Gesundheit geschädigt oder sogar getötet, kommen auch Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch in Betracht. Zu nennen ist hier z. B. die fahrlässige Körperverletzung ( 230 StGB) oder die fahrlässige Tötung ( 222 StGB). Daneben können auch zivilrechtliche Haftungsansprüche aus Vertrag, Deliktsrecht oder nach dem Produkthaftungsgesetz in Betracht kommen. 9.2 Wasserhaushaltsgesetz Das Wasserhaushaltsgesetz enthält ebenfalls zahlreiche Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten. Diese betreffen insbesondere Verstöße gegen die Bestimmungen der 19 a WHG ff. über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Fachbetriebe. Ordnungswidrig handelt z. B. derjenige, der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ohne Genehmigung errichtet, wesentlich ändert oder einer vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, als Unternehmen an o.g. Anlagen tätig wird, ohne Fachbetrieb nach 19l WHG zu sein, bei Einbau, Aufstellung, Unterhaltung oder Betrieb der Anlagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht einhält, Arbeiten an o.g. Anlagen durch Firmen ausführen lässt, die kein Fachbetrieb nach 19l WHG sind. 10 Schlussbemerkung Die Beachtung der folgenden Punkte ist wesentlich Vorhaltung von Wissen zum Thema Wasser und Hygiene Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie der Norm- und Regelwerke
8 AIG-Instandhaltungs-Information Nr. 20 Seite 8 von 11 Planung der technischen Anlagen unter Beachtung von Hygiene-Aspekten (z. B. "toten" Leitungsabschnitte um stagnierendes Wasser zu verhindern, Vorsehen eines Tropfenabscheiders hinter einem Luftwäscher, Vermeidung von Verunreinigungsmöglichkeiten und quellen, Einplanung von Wasseraufbereitungs- und behandlungsmaßnahmen) Auswahl technischer Geräte und Bauteile unter Hygiene-Gesichtspunkten Fachgerechte Montage und Inbetriebnahme Schulung bzw. Einweisung aller betroffenen Personen (insbesondere Betriebs- und Instandhaltungspersonal) Ordnungsgemäßer Betrieb der technischen Anlagen Regelmäßige, qualifizierte Wartung und Inspektion aller Anlagen Kontinuierliche anlagenbezogene Dokumentation (z. B. Anlagendokumentation, Wartungs- und Inspektionsberichte, behördliche Protokolle) Zitierte Veröffentlichungen [1] DIN 1988 (alle Teile), Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI) 2 [2] DIN 2000, Zentrale Trinkwasserversorgung; Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen Technische Regeln des DVGW [3] DIN 2001, Eigen- und Einzeltrinkwasserversorgung; Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau und Betrieb der Anlagen; Technische Regel des DVGW [4] DIN (alle Teile), Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser [5] DIN (alle Teile), Korrosion der Metalle; Korrosion metallischer Werkstoffe im Innern von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wässer; Allgemeines 3 [6] DIN EN 806 (alle Teile), Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen [7] DIN EN 1717, Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser- Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen [8] DIN EN (alle Teil), Korrosionsschutz metallischer Werkstoffe - Korrosionswahrscheinlichkeit in Wasserleitungssystemen [9] DIN EN , Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 12: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität [10] DIN EN , Großwasserraumkessel - Teil 10: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität [11] VDI 2035 (alle Teile), Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizanlagen - Steinbildung in Wassererwärmungs- und Warmwasserheizanlagen [12] VDI 3801, Betreiben von Raumlufttechnischen Anlagen [13] VDI 3803, Raumlufttechnische Anlagen - Bauliche und technische Anforderungen [14] VDI 6022 Blatt 1, Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen Büround Versammlungsräume [15] VDI 6022 Blatt 2, Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen Anforderungen an die Hygieneschulung 2 3 DIN EN 806 ist vorgesehen als Ersatz für DIN Weitere Informationen enthalten die nationalen Deckblätter der Ausgaben der Normenreihe DIN EN 806. DIN EN ist vorgesehen als Ersatz für DIN
9 AIG-Instandhaltungs-Information Nr. 20 Seite 9 von 11 [16] VDI 6022 Blatt 3, Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen in Gewerbeund Produktionsbetrieben [17] VDI 6023, Hygienebewusste Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen [18] VDMA 24176, Inspektion von lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden [19] Entwurf VDMA 24176: , Inspektion von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden [20] VDMA Teil 0, Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden Übersicht und Gliederung, Nummernsystem, Allgemeine Anwendungshinweise [21] Entwurf VDMA Teil 0: , Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden Übersicht und Gliederung, Nummernsystem, Allgemeine Anwendungshinweise [22] VDMA Teil 1, Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden Lufttechnische Geräte und Anlagen [23] VDMA Teil 6, Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden Sanitärtechnische Geräte und Anlagen [24] Entwurf VDMA 24649: , Hinweise und Empfehlungen zum wirksamen und sicheren Betrieb von Verdunstungskühlanlagen [25] VDMA 24652, Enthärtungs- und Entsalzungsanlagen - Hinweise für die Auswahl, Planung und Projektierung [26] AGFW FW 510, Anforderungen an das Kreislaufwasser von Industrie- und Fernwärmeheizanlagen, sowie Hinweise für deren Betrieb [27] EUROVENT 9/5, Empfehlungen zum wirksamen und sicheren Betrieb ihrer Verdunstungskühlanlage [28] DVGW W 293, UV-Anlagen zur Desinfektion von Trinkwasser [29] DVGW W 551, Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen [30] TRD 611, Speisewasser und Kesselwasser von Dampferzeugern der Gruppe IV [31] TRD 612, Wasser für Heißwassererzeuger der Gruppen II bis IV [32] VdTÜV MB 1452, Richtlinien für die Speise- und Kesselwasserbehandlung bei Schnelldampferzeugern [33] VdTÜV MB 1453, VdTÜV-Richtlinien für Speisewasser, Kesselwasser und Dampf von Dampferzeugern bis 68 bar zulässigem Betriebsüberdruck [34] VdTÜV MB 1466, Anforderungen an das Kreislaufwasser von Industrie- und Fernwärmeheizanlagen sowie Hinweise für deren Betrieb [35] VGB M 410 N, Qualitätsanforderungen an Fernheizwasser Weitere Veröffentlichungen [1] AIG-Information Nr. 4, Luftbefeuchter in raumlufttechnischen Anlagen [2] AIG-Information Nr. 7, Hygieneanforderungen in der Raumlufttechnik [3] AIG-Information Nr. 9, Zusammenstellung instandhaltungsrelevanter Normen, Richtlinien und Veröffentlichungen für die Gebäudetechnik
10 AIG-Instandhaltungs-Information Nr. 20 Seite 10 von 11 Bezugsquellen AGFW-Regelwerk AGFW Projektgesellschaft mbh Stresemannallee Frankfurt am Main Telefon: 069/ Telefax: 08382/ Internet: AIG-Instandhaltungs-Informationen Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik (AIG) im Fachverband Allgemeine Lufttechnik im VDMA Lyoner Straße Frankfurt am Main Telefon: 069/ Telefax: 069/ Internet: Dampfkessel-Bestimmungen (TRD) Carl Heymanns Verlag KG Luxemburger Straße Köln Telefon: 0221/ Telefax: 0221/ Internet: DIN-Normen VDI-Richtlinien VDMA-Einheitsblätter Beuth-Verlag GmbH Burggrafenstraße Berlin Telefon: 030/ Telefax: 030/ info@beuth.de Internet: DVGW-Regelwerk Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbh (wvgw) Postfach Bonn Telefon: 0228/ Telefax: 0228/ info@wvgw.de Internet: EUROVENT-CECOMAF-Dokumente EUROVENT-CECOMAF Bld. Reyerslaan, 80 BE-1030 Brussels Telefon: ++32 (2) Telefax: ++32 (2) info@eurovent-cecomaf.org Internet:
11 AIG-Instandhaltungs-Information Nr. 20 Seite 11 von 11 VdTÜV-Merkblätter TÜV-Verlag GmbH Am Grauen Stein Köln Telefon: 0221/ Telefax: 0221/ Internet: VGB-Merkblätter VGB PowerTech Service GmbH Klinkestraße Essen Telefon: 0201/ Telefax: 02 01/ Internet: Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik (AIG) im Fachverband Allgemeine Lufttechnik des VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.v. Lyoner Str. 18, Frankfurt am Main Telefon: 0 69/ , Telefax: 0 69/ aig@vdma.org, Internet: Ausgabe: August 2004 Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik (AIG) Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung der Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik (AIG) gestattet.
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