Praxisbudgets / Regelleistungsvolumen/ Individualbudgets... 2 Allgemeine Einstellungen... 3 Verwendete Begriffe... 3 Berechnungen...

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1 Praxisbudgets / Regelleistungsvolumen/ Individualbudgets... 2 Allgemeine Einstellungen... 3 Verwendete Begriffe... 3 Berechnungen... 4 KV Westfalen-Lippe: Punktzahlgrenzvolumina... 4 Einstellungen für die Ermittlung der Punktzahlgrenzvolumina der Mitglieder in der KV-Region Westfalen- Lippe... 5 Berechnung des Punktzahlgrenzvolumens... 5 KV Bremen: Budgets für Grund- und Zusatzmodule (ausgenommen Radiologen und Nuklearmediziner)... 6 Einstellungen für die Ermittlung der Budgets der Mitglieder in der KV-Region Bremen (ausgenommen Radiologen und Nuklearmediziner)... 6 Berechnung des Budgets... 7 KV Nordrhein: Individualbudget... 8 Einstellung des Individualbudgets... 8 Berechnung und Ermittlung der zum Individualbudget erfassten Leistungen... 8 KV Sachsen: Regelleistungsvolumina... 9 Einstellung des Regelleistungsvolumens... 9 Berechnung und Ermittlung der zum RLV erfassten Leistungen KV Thüringen: Individualvolumen Einstellung des Individualvolumens Berechnung und Ermittlung der zum Individualvolumen erfassten Leistungen KV Nordwürttemberg: Regelleistungsvolumen Einstellung des Regelleistungsvolumens Berechnung und Ermittlung des RLV und der zum RLV erfassten Leistungen KV Bayern: Punktzahlgrenzvolumen Einstellung des Punktzahlgrenzvolumens (2 Altersklassen)...14 Berechnung und Ermittlung des Punktzahlgrenzvolumens und der hierzu erfassten Leistungen KV Mecklenburg-Vorpommern: Regelleistungsvolumen Einstellung zum Regelleistungsvolumen (3 Altersklassen) Berechnung und Ermittlung des Regelleistungsvolumens und der hierzu erfassten Leistungen KV-Niedersachsen/ Nordbaden/ Südbaden und Südwürttemberg: Regelleistungsvolumina/ Punktzahlgrenzvolumen Einstellung zum Regelleistungsvolumen (3 Altersklassen) Berechnung und Ermittlung des Regelleistungsvolumens/ Punktzahlgrenzvolumens und der hierzu erfassten Leistungen KV Pfalz: Budgets Einstellung zu den Budgets Berechnung und Ermittlung des Budgets und der hierzu erfassten Leistungen KV Koblenz und Rheinhessen Einstellungen zur Ermittlung des Grenzleistungsbedarfes Berechnung und Ermittlung des Grenzleistungsbedarfes...20 KV Saarland: Individualvolumen Einstellungen zur Ermittlung des Individualvolumens Berechnung und Ermittlung des Individualvolumens KV Sachsen-Anhalt: Regelleistungsvolumen Einstellungen zur Ermittlung des Regelleistungsvolumens Berechnung und Ermittlung des Regelleistungsvolumens KV Trier: Grenzleistungsbedarf Einstellungen zur Ermittlung des Grenzleistungsbedarfes Berechnung und Ermittlung des Grenzleistungsbedarfes...26 KV Hessen: Regelleistungsvolumen Einstellung zum Regelleistungsvolumen nach EK und PK und 3 Altersklassen Berechnung und Ermittlung des Regelleistungsvolumens und der hierzu erfassten Leistungen... 28

2 Praxisbudgets / Regelleistungsvolumen/ Individualbudgets Mit diesem Update stellen wir Ihnen die Praxisbudgets, bzw. RLV für die KV- Regionen Westfalen-Lippe, Bremen, Nordrhein, Sachsen, Thüringen, Nordwürttemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordbaden, Südbaden, Südwürttemberg, Pfalz, Koblenz, Rheinhessen, Saarland, Sachsen, Trier (z.t.!) Hessen zur Verfügung. Folgende KVen haben zum Zeitpunkt der Erstellung des Updates noch keinen HVM oder HVV verabschiedet, bzw. hierzu keine schriftlichen Informationen zur Verfügung gestellt und können somit derzeit im Programm nicht abgebildet werden: KV Berlin, KV Schleswig-Holstein, KV Hamburg, KV Brandenburg. Von der KV Hessen liegen uns zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Updates Unterlagen, die uns von Anwendern kurzfristig zur Verfügung gestellt worden sind, vor, die aber aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht im Programm umgesetzt werden konnten. Unsere Informationen zur Berechnung der Budgets, bzw. Regelleistungsvolumen, basieren auf den Informationen, die aus den Honorarverteilungsverträgen der jeweiligen KVen hervorgehen, bzw. auf den Informationen, die wir bei telefonischer Nachfrage von Mitarbeitern der KVen mündlich erhalten haben! Bitte lesen Sie, bevor Sie die Einstellungen gemäß den vorliegenden Honorarverteilungsverträgen im System vornehmen, diesen genau durch. CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 2

3 Im weiteren Verlauf werden wir eine kurze Beschreibung der Vorgehensweise für die jeweiligen KV-Regionen geben. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass wir für die Korrektheit unserer Vorgaben keine Gewähr übernehmen! Sofern Ihnen aufgrund der vorliegenden Unterlagen Ihrer KV auffällt, dass Eingabefelder fehlen, bzw. falsch sind, bitten wir freundlich um entsprechenden Hinweis. Des Weiteren möchten wir Sie bitten, sich bei Fragen zur Höhe und Handhabung der Fallpunktzahlen, Grenzfallzahlen, Gesamtpunktzahlvolumen, Abstaffelungsregelungen, Besonderheiten für Gemeinschaftspraxen, Zusatzbudgets, Ausschlüssen aus dem Budget usw., direkt an Ihre zuständige KV zu wenden, sofern diese Daten nicht eindeutig aus den Ihnen vorliegenden Verträgen hervorgehen! Allgemeine Einstellungen Für die Erfassung aller relevanten Daten ist über Tafel Praxisdaten Praxiskonfigurationen Praxisbudget Praxisbudget EBM2000+ (neu) die Maske Konfiguration Praxisbudget EBM2000+ aufzurufen. Die Eingaben in Feldern Gültigkeit, Ausschluss Scheinuntergruppen, Ausschluss Abrechnungsgebiete, Ausschluss Abrechnungsarten, Ausschluss Kostenträgerabrechnungsbereiche, und die Ausschlüsse zu Ziffern usw. sind wie bislang zu treffen und werden daher nicht näher beschrieben. Bitte entnehmen Sie den Ihnen vorliegenden Unterlagen, welche Ausschlüsse zu tätigen sind! Zusatzbudgets: Nicht in allen KV-Regionen gibt es weiterhin separate Zusatzbudgets! Für diejenigen, für die es weiterhin Regelungen zu Zusatzbudgets gibt, steht wie gehabt die Erfassungsmaske derselben unter zur Verfügung. Da die Vorgaben einer möglichen Verrechnung untereinander oder mit dem Hauptmodul wiederum von KV zu KV variieren, wird systemseitig lediglich die Höhe eines Zusatzbudgets und die Höhe der hierzu verbrauchten Punkte ausgewiesen. KV-Fallzahlen/Praxistyp: Geändertes Handling! Da nicht mehr in allen KV-Regionen eine durchschnittliche Fallzahl der Fachgruppe (Grenzfallzahl/Fallzahlgrenze) und/oder Abstaffelungsregeln greifen, ist diese Maske nicht wie beim alten Praxisbudget auszufüllen, sondern ergibt sich aus der Auswahl unter Regelleistungsvolumen nach. Verwendete Begriffe In den jeweiligen KVen werden für einen Wert unterschiedliche Begriffe verwendet. So werden z.b. für durchschnittliche Fallzahl die Begriffe Fallzahlgrenze, Grenzfallzahl genannt. Auch für das Budget als solches werden unterschiedliche Begriffe verwendet, wie z.b. Regelleistungsvolumen, Punkzahlgrenzvolumina usw. Da es programmtechnisch kaum möglich ist alle für die jeweilige KV relevanten Begriffe abzubilden, haben wir uns entschieden mit einheitlichen Begriffen zu CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 3

4 arbeiten und diese im Verlauf der Dokumentation in die Begriffe der jeweiligen KVen zu übersetzen. Berechnungen Alle Berechnungen des M1-Systems basieren auf den Einstellungen zum Praxisbudget und auf den erfassten Fällen und Leistungen! Fälle ohne Abrechnungsschein können in den Budgets nicht berücksichtigt werden. Die Einstellungen im Programm sind vom Anwender selbst vorzunehmen, bzw. zu überprüfen und ggf. zu ändern! Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass auf Basis der genannten Einstellungen und Abrechnungen lediglich die Ermittlung der RLV/Punktzahlgrenzvolumina/Praxisbudgets durchgeführt wird. Dabei werden natürlich die zum RLV/Punktzahlgrenzvolumen/Praxisbudget etc. erfassten Leistungen und budgetrelevanten Fälle ausgewiesen. Aus diesen Zahlen wiederum lässt sich die betreffende Unter- oder schreitung ableiten. Die unterschiedlichen Regelungen zur Vergütung der Punkte innerhalb und außerhalb des RLV/etc. (z.b. fester Punktwert bis 80 %, floatender Punktwert ab) und innerhalb und außerhalb der Grenzfallzahl/Fallzahlgrenze finden hierbei keine Berücksichtigung. Sonderhandhabung der Ziffern 03005/04005 Die Handhabung der o.g. Ziffern ist in den KV-Regionen doch sehr unterschiedlich. Es gilt folgendes: a) Für diejenigen, wo die Ziffern in das Regelleistungsvolumen fallen, aber keine eigene Abrechnung der Ziffer(n) erfolgt: Bitte überprüfen Sie das entsprechende Feld, bzw. machen Sie die Eingabe so, dass der Punktumsatz, der hier je ambulant/kurativen Fall, also im RLV = budgetrelevanter Fall, automatisch zum Punktumsatz hinzuaddiert wird. b) Für diejenigen, wo die Ziffern in das Regelleistungsvolumen fallen und eine eigene Abrechnung der Ziffer(n) erfolgt: In diesem Fall ist keine gesonderte Kennzeichnung vorzunehmen. Es ist darauf zu achten, dass unter "Ziffern nicht ins Praxisbudget" diese Ziffern nicht eingegeben werden. c) Für diejenigen, wo die Ziffern nicht in das Regelleistungsvolumen fallen und eine eigene Abrechnung der Ziffer(n) erfolgt: Unter "Ziffern nicht ins Praxisbudget" ist die Ziffer einzugeben. d) Für diejenigen, wo die Ziffern nicht in das Regelleistungsvolumen fallen und keine eigene Abrechnung der Ziffer(n) erfolgt: Es ist keine besondere Eingabe zu tätigen! KV Westfalen-Lippe: Punktzahlgrenzvolumina Nach den uns vorliegenden Informationen erhalten die Mitglieder in der KV- Region Westfalen-Lippe eine praxisspezifische Fallpunktzahl je Patient, unabhängig von Alter oder Status, und eine Fallzahlgrenze (Grenzfallzahl). Das Punktzahlgrenzvolumen ergibt sich aus dem Produkt der praxisspezifischen Fallpunktzahl je Patient und der relevanten Fallzahl der Praxis. CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 4

5 Einstellungen für die Ermittlung der Punktzahlgrenzvolumina der Mitglieder in der KV-Region Westfalen-Lippe Tragen Sie bitte in das Feld Patient die für Ihre Fachgruppe gültige Fallpunktzahl (Anlage 1 des HVV) und unter Fallzahlgrenze die für Ihre Fachgruppe gültige Fallzahl (Anlage 2 HVV) ein. Speichern Sie Ihre Eingaben, indem Sie die Maske mit schließen. Ausschlüssen! Berechnung des Punktzahlgrenzvolumens Zur Berechnung des aktuellen Punktzahlgrenzvolumens ist über Tafel Arbeitsplatz Statistiken Budgets Praxisbudgets die Maske Praxisbudget aufzurufen. Bsp.: (F5) erfolgt die Ermittlung desselben. CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 5

6 Aktuelles Praxisbudget entspricht dem Punktzahlgrenzvolumen Zum Budget erfasste Leistungen zeigt an, wie viele Punkte zum Punktzahlgrenzvolumen erfasst wurden. Grenzfallzahl zeigt die unter Fallzahlgrenze erfasste Zahl an, die mit der tatsächlichen Fallzahl verglichen wird (- oder Unterschreitung der Grenzfallzahl). Hinweis: Die jeweiligen Vergütungsregelungen entnehmen Sie bitte dem gültigen HVM! KV Bremen: Budgets für Grund- und Zusatzmodule (ausgenommen Radiologen und Nuklearmediziner) Aus dem HVM der KV Bremen geht hervor, dass die in den Grundmodulen enthaltenen Leistungen je Arztpraxis und Abrechnungsquartal jeweils nur bis zu einer begrenzten Gesamtpunktzahl abrechnungsfähig sind. Die Höhe der Kontingente ergibt sich aus dem Produkt der Fallpunktzahl der Grundmodule und der Zahl der modulrelevanten Fälle. Einstellungen für die Ermittlung der Budgets der Mitglieder in der KV- Region Bremen (ausgenommen Radiologen und Nuklearmediziner) CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 6

7 Tragen Sie bitte in das Feld Patient die für Ihre Fachgruppe gültige Fallpunktzahl des Grundmoduls (Anlage 1 des HVM) und unter Fallzahlgrenze die für Ihre Fachgruppe gültige Fallzahl (Anlage 1 HVM) ein. Speichern Sie Ihre Eingaben, indem Sie die Maske mit schließen. Ausschlüssen! Berechnung des Budgets Zur Berechnung des aktuellen Budgets ist über Tafel Arbeitsplatz Statistiken Budgets Praxisbudgets die Maske Praxisbudget aufzurufen. Bsp.: (F5) erfolgt die Ermittlung desselben. Aktuelles Praxisbudget entspricht dem begrenzten Punktzahlvolumen, welches sich aus dem Produkt der tatsächlichen Zahl modulrelevanter Fälle und Fallpunktzahl der Grundmodule errechnet (hier budgetrelevante Fälle x Patient ) Zum Budget erfasste Leistungen zeigt an, wie viele Punkte zum Budget erfasst wurden. CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 7

8 Grenzfallzahl zeigt die unter Fallzahlgrenze erfasste Zahl (=für die Fachgruppe relevante Fallzahl) an, die mit der tatsächlichen Fallzahl verglichen wird (-, oder Unterschreitung der Grenzfallzahl). Hinweis: Die jeweiligen Vergütungsregelungen entnehmen Sie bitte dem gültigen HVM! KV Nordrhein: Individualbudget Mitglieder in der KV-Region Nordrhein erhalten ein so genanntes Individualbudget. Hierbei wird dem Mitglied ein Gesamtpunktzahlvolumen mitgeteilt. Einstellung des Individualbudgets Tragen Sie bitte in das Feld Gesamtpunktzahlvolumen das für Ihre Praxis gültige Individualbudget ein. In das Feld Vergütung des RLV zum vollen Punktwert in % tragen Sie bitte 100 (Prozent) ein, da in der KV Nordrhein bis zum Ausschöpfen des Individualbudgets zum vollen Punktwert vergütet wird. Speichern Sie Ihre Eingaben, indem Sie die Maske mit schließen. Ausschlüssen! Berechnung und Ermittlung der zum Individualbudget erfassten Leistungen CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 8

9 Zur Berechnung der aktuell zum Individualvolumen erfassten Leistungen ist über Tafel Arbeitsplatz Statistiken Budgets Praxisbudgets die Maske Praxisbudget aufzurufen. Bsp.: (F5) erfolgt die Berechnung. Hinweis: Die jeweiligen Vergütungsregelungen entnehmen Sie bitte dem gültigen HVM! KV Sachsen: Regelleistungsvolumina Mitglieder in der KV-Region Sachsen erhalten ein so genanntes Regelleistungsvolumen. Hierbei wird dem Mitglied die Höhe des Regelleistungsvolumens mitgeteilt. Einstellung des Regelleistungsvolumens CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 9

10 Tragen Sie bitte in das Feld Gesamtpunktzahlvolumen das für Ihre Praxis gültige Regelleistungsvolumen ein. In das Feld Vergütung des RLV zum vollen Punktwert in % tragen Sie bitte 100 (Prozent) ein, da in der KV Sachsen die Leistungen innerhalb des RLV zum vollen Punktwert vergütet wird. Speichern Sie Ihre Eingaben, indem Sie die Maske mit schließen. Ausschlüssen! Berechnung und Ermittlung der zum RLV erfassten Leistungen Zur Berechnung der aktuell zum RLV erfassten Leistungen ist über Tafel Arbeitsplatz Statistiken Budgets Praxisbudgets die Maske Praxisbudget aufzurufen. Bsp.: (F5) erfolgt die Berechnung. CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 10

11 Hinweis: Die jeweiligen Vergütungsregelungen entnehmen Sie bitte dem gültigen HVM! KV Thüringen: Individualvolumen Mitgliedern in der KV-Region Thüringen wird ein Individualvolumen mitgeteilt. Leistungen, die innerhalb dieses Punktzahlvolumens abgerechnet werden, werden z.t. mit einem floatenden Punktwert vergütet. Einstellung des Individualvolumens Tragen Sie bitte in das Feld Gesamtpunktzahlvolumen das für Ihre Praxis gültige Individualvolumen ein. In das Feld Vergütung des RLV zum vollen Punktwert in % tragen Sie bitte die Prozentzahl ein, bis zu der zum vollen Punktwert vergütet wird. Sofern Sie hier keine gesonderte Berechnung wünschen, tragen Sie bitte die Zahl 100 in das Feld ein. CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 11

12 Speichern Sie Ihre Eingabe, indem Sie die Maske mit schließen. Ausschlüssen! Berechnung und Ermittlung der zum Individualvolumen erfassten Leistungen Zur Berechnung der aktuell zum Individualvolumen erfassten Leistungen ist über Tafel Arbeitsplatz Statistiken Budgets Praxisbudgets die Maske Praxisbudget aufzurufen. Bsp.: (F5) erfolgt die Berechnung. Hinweis: Die jeweiligen Vergütungsregelungen entnehmen Sie bitte dem gültigen HVM! KV Nordwürttemberg: Regelleistungsvolumen Nach telefonischer Rücksprache mit der KV Nordwürttemberg erhalten die Mitglieder in dieser Region Fallpunktzahlen getrennt nach Primär- und Ersatzkassen und eine Fallzahlgrenze. Ausgenommen hiervon sind fachärztliche Internisten! (im Folgenden kann diese Fachgruppe in den Feldern Primärkassen und Ersatzkassen dieselbe Punktzahl eintragen. Einstellung des Regelleistungsvolumens CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 12

13 Tragen Sie bitte in den Feldern Primärkassen und Ersatzkassen die jeweils für Ihre Praxis gültigen Fallpunktzahlen ein. In das Feld Fallzahlgrenze tragen Sie bitte die entsprechende Zahl ein. Speichern Sie Ihre Eingaben, indem Sie die Maske mit schließen. Ausschlüssen! Berechnung und Ermittlung des RLV und der zum RLV erfassten Leistungen Zur Berechnung des RLV und der aktuell zum RLV erfassten Leistungen ist über Tafel Arbeitsplatz Statistiken Budgets Praxisbudgets die Maske Praxisbudget aufzurufen. Bsp.: (F5) erfolgt die Berechnung. Zum Praxisbudget erfasste Leistungen Gibt an, wie viele Punkte bereits zum RLV erfasst wurden Aktuelles Praxisbudget zeigt die Höhe des RLV in Punkten an Fallzahl Fallzahl budgetrelevanter Fälle, welche mit der Grenzfallzahl verglichen wird. CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 13

14 Hinweis: Die jeweiligen Vergütungsregelungen entnehmen Sie bitte dem gültigen HVM! KV Bayern: Punktzahlgrenzvolumen Mitglieder in der KV-Region Bayern erhalten eine arztgruppenspezifische Basisfallpunktzahl je Behandlungsfall getrennt nach zwei Altersklassen (0 bis vollendetes 59. Lebensjahr und ab dem 60. Lebensjahr) und eine durchschnittliche Fallzahl. Einstellung des Punktzahlgrenzvolumens (2 Altersklassen) Tragen Sie bitte in den Feldern 0-59 Jahre und ab 60 Jahre die jeweils für Ihre Arztgruppe gültigen Fallpunktzahlen ein (Anlage 2 HVV). In das Feld Fallzahlgrenze tragen Sie bitte die durchschnittliche Fallzahl Ihrer Fachgruppe ein. Speichern Sie Ihre Eingaben, indem Sie die Maske mit schließen. Ausschlüssen! Berechnung und Ermittlung des Punktzahlgrenzvolumens und der hierzu erfassten Leistungen Zur Berechnung des Punktzahlgrenzvolumens und der hierzu aktuell erfassten Leistungen ist über Tafel Arbeitsplatz Statistiken Budgets Praxisbudgets die Maske Praxisbudget aufzurufen. Bsp.: (F5) erfolgt die Berechnung. CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 14

15 Zum Praxisbudget erfasste Leistungen Gibt an, wie viele Punkte bereits zum Punktzahlgrenzvolumen erfasst wurden Aktuelles Praxisbudget zeigt die Höhe des Punktzahlgrenzvolumens in Punkten an (dieses wird ermittelt aus der Summe der Produkte Fälle 0-59 Jahre x Fallpunktzahl und Fälle ab 60 Jahre x Fallpunktzahl Fallzahl gesamt Fallzahl budgetrelevanter Fälle, welche mit der Grenzfallzahl (= durchschnittliche Fallzahl) verglichen wird. Hinweis: Die jeweiligen Vergütungsregelungen entnehmen Sie bitte dem gültigen HVM! KV Mecklenburg-Vorpommern: Regelleistungsvolumen Auszug aus dem HVM: Die Höhe des Regelleistungsvolumens (RLV) einer Arztpraxis bzw. eines medizinischen Versorgungszentrums ergibt sich dabei aus der Multiplikation der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen KV-bezogenen, arztgruppenspezifischen, nach Altersklassen untergliederten und gegebenenfalls um nachstehende Regelungen angepassten Fallpunktzahlen (FPZ) und der Fallzahl der Arztpraxis bzw. des medizinischen Versorgungszentrums im aktuellen Abrechnungsquartal. Zur Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung werden die Fallpunktzahlen (FPZ) des Regelleistungsvolumens (RLV) in Grund - und Zusatzmodule unterteilt. Die Mitglieder in der KV-Region Mecklenburg-Vorpommern erhalten eine arztgruppenspezifische Fallpunktzahl nach drei Altersklassen (0-5 Jahre, 6-59 Jahre und ab 60 Jahre) und eine durchschnittliche Fallzahl. Einstellung zum Regelleistungsvolumen (3 Altersklassen) CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 15

16 Tragen Sie bitte in den Feldern 0-5 Jahre, 6-59 Jahre und ab 60 Jahre die jeweils für Ihre Arztgruppe gültigen Fallpunktzahlen ein. In das Feld Fallzahlgrenze tragen Sie bitte die durchschnittliche Fallzahl Ihrer Fachgruppe ein. Die Erfassung von Abstaffelungen, bzw. Berechnung derselben ist in der derzeitigen Fassung noch nicht möglich. Speichern Sie Ihre Eingaben, indem Sie die Maske mit schließen. Ausschlüssen! Berechnung und Ermittlung des Regelleistungsvolumens und der hierzu erfassten Leistungen Zur Berechnung des Regelleistungsvolumens und der hierzu aktuell erfassten Leistungen ist über Tafel Arbeitsplatz Statistiken Budgets Praxisbudgets die Maske Praxisbudget aufzurufen. (F5) erfolgt die Berechnung. Zum Praxisbudget erfasste Leistungen Gibt an, wie viele Punkte bereits zum Regelleistungsvolumen erfasst wurden Aktuelles Praxisbudget zeigt die Höhe des Regelleistungsvolumens in Punkten an (dieses wird ermittelt aus der Summe der Produkte Fälle 0-5Jahre x Fallpunktzahl, Fälle 6-59 Jahre und Fälle ab 60 Jahre x Fallpunktzahl) CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 16

17 Fallzahl gesamt Fallzahl budgetrelevanter Fälle, welche mit der Grenzfallzahl (= durchschnittliche Fallzahl) verglichen wird. Hinweis: Die jeweiligen Vergütungsregelungen entnehmen Sie bitte dem gültigen HVM! KV-Niedersachsen/ Nordbaden/ Südbaden und Südwürttemberg: Regelleistungsvolumina/ Punktzahlgrenzvolumen Im Folgenden werden die Vorgaben und Umsetzungen zu den Regelleistungsvolumen/Punktzahlgrenzvolumen der Einfachheit halber zusammen gefasst. Mitglieder der angeführten KV-Regionen erhalten arztgruppenspezifische Fallpunktzahlen nach drei Altersklassen, eine Fallzahlgrenze und eine Fallzahlobergrenze. Einstellung zum Regelleistungsvolumen (3 Altersklassen) Tragen Sie bitte in den Feldern 0-5 Jahre, 6-59 Jahre und ab 60 Jahre die jeweils für Ihre Arztgruppe gültigen Fallpunktzahlen ein. In das Feld Fallzahlgrenze tragen Sie bitte die durchschnittliche Fallzahl Ihrer Fachgruppe ein. Eine Erfassung der Fallzahlobergrenze und Abstaffelungsregelungen ist derzeit noch nicht möglich! Speichern Sie Ihre Eingaben, indem Sie die Maske mit schließen. Ausschlüssen und ggf. Zusatzbudgets! Berechnung und Ermittlung des Regelleistungsvolumens/ Punktzahlgrenzvolumens und der hierzu erfassten Leistungen CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 17

18 Zur Berechnung des Regelleistungsvolumens/Punktzahlgrenzvolumens und der hierzu aktuell erfassten Leistungen ist über Tafel Arbeitsplatz Statistiken Budgets Praxisbudgets die Maske Praxisbudget aufzurufen. (F5) erfolgt die Berechnung. Hinweis: Die jeweiligen Vergütungsregelungen entnehmen Sie bitte dem gültigen HVM! KV Pfalz: Budgets Mitglieder in der Region der KV Pfalz erhalten weiterhin getrennte Fallpunktzahlen nach M/F und R getrennt, eine durchschnittliche Fallzahl und Abstaffelungsregelungen. Einstellung zu den Budgets Tragen Sie bitte in den Feldern M/F und R die für Sie gültigen Fallpunktzahlen ein. In das Feld Fallzahlgrenze tragen Sie bitte die durchschnittliche Fallzahl Ihrer Fachgruppe ein. CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 18

19 Speichern Sie Ihre Eingaben, indem Sie die Maske mit schließen. Ausschlüssen und ggf. Zusatzbudgets! werden die Abstaffelungsbereiche, wie in den alten Budgets, erfasst. Programmtechnisch muss momentan die Fallzahlobergrenze eingetragen werden. Tragen Sie hier bitte nochmals die durchschnittliche Fallzahl Ihrer Arztgruppe ein! Berechnung und Ermittlung des Budgets und der hierzu erfassten Leistungen Zur Berechnung des Budgets und der hierzu aktuell erfassten Leistungen ist über Tafel Arbeitsplatz Statistiken Budgets Praxisbudgets die Maske Praxisbudget aufzurufen. (F5) erfolgt die Berechnung. Hinweis: Die Vergütungsregelungen zu einem festen oder floatenden Punktwert entnehmen Sie bitte dem gültigen HVM! KV Koblenz und Rheinhessen Mitglieder der KV-Regionen Koblenz und Rheinhessen erhalten für die Berechnung des Grenzleistungsbedarfes (GLB) eine Grenzfallzahl und einen Anpassungsfaktor zur Erhöhung des individuellen Leistungsbedarfs des Vorjahresquartals (LBr-VQ) je Arztgruppe. Die Höhe der Grenzfallzahlen der jeweiligen Vorjahresquartale und der Anpassungsfaktor sind im Anhang 1 und 2 des HVM aufgeführt. Einstellungen zur Ermittlung des Grenzleistungsbedarfes CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 19

20 In das Feld Vorjahresleistungsbedarf tragen Sie bitte den Vorjahresleistungsbedarf multipliziert mit dem Anpassungsfaktor Ihrer Fachgruppe ein. kann ein Taschenrechner aufgerufen werden. In das Feld Fallzahlgrenze ist die Grenzfallzahl des Parallel-Quartals des Vorjahres entsprechend Ihrer Fachgruppe einzutragen. Speichern Sie Ihre Eingaben, indem Sie die Maske mit schließen. Ausschlüssen und ggf. Zusatzbudgets! Berechnung und Ermittlung des Grenzleistungsbedarfes Zur Berechnung des Regelleistungsvolumens/Punktzahlgrenzvolumens und der hierzu aktuell erfassten Leistungen ist über Tafel Arbeitsplatz Statistiken Budgets Praxisbudgets die Maske Praxisbudget aufzurufen. F5 erfolgt die Berechnung. 1. Ermittlung des Fallwertes Leistungsbedarf : Fallzahl = Fallwert in Punkten (Leistungsbedarf: tat. abgerechnete Punkte zum Budget) 2. Grenzleistungsbedarf 1 a) der Grenzleistungsbedarf 1 entspricht dem Leistungsbedarf, wenn die tatsächliche Fallzahl < Grenzfallzahl ist. b) ist die Fallzahl > Grenzfallzahl, dann gilt: GLB1= Fallwert x Grenzfallzahl 3. Grenzleistungsbedarf 2 Vergleich: Aktueller Leistungsbedarf und Leistungsbedarf des Vorjahresquartals Der niedrigere Wert gilt als GLB2! CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 20

21 4. Grenzleistungsbedarf Der tatsächliche Grenzleistungsbedarf ist der niedrigere Wert von GLB1 oder GLB2 Hinweis: Die Vergütungsregelungen zu einem festen oder floatenden Punktwert entnehmen Sie bitte dem gültigen HVM! KV Saarland: Individualvolumen Für Mitglieder in der KV-Region ist ein Individualvolumen zu ermitteln. Hierbei ist die Berechnungsformel Individualvolumen = Durchschnittswert der Fachgruppe x Anpassungsfaktor x Anzahl Ärzte zugrunde zu legen. Zu Ermittlung des Anpassungsfaktors werden in der Anlage 2 des HVV die Durchschnittsfallzahlen (je Arzt) und der Durchschnittsleistungsbedarf (je Arzt) der Vorjahresquartale aufgeführt. Des Weiteren wird für die Berechnung des Anpassungsfaktors wird außerdem das Individualvolumen der Praxis im Vorjahresquartal benötigt. Entnehmen Sie diesen Wert bitte dem entsprechenden Honorarbescheid. Sollte dieser nicht eindeutig aus dem Honorarbescheid hervorgehen, empfehlen wir, den Wert bei der KV zu erfragen. Einstellungen zur Ermittlung des Individualvolumens Durchschnittswert der Fachgruppe: Dieser Wert sollte der Anlage 3 HVV zu entnehmen sein. Individualvolumen der Praxis des VJQ: Bitte tragen Sie hier das Individualvolumen Ihrer Praxis des Vorjahresquartals ein. Entnehmen Sie dieses Ihrem Honorarbescheid, oder setzten Sie sich im Zweifelsfall zur Ermittlung der CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 21

22 Zahl mit Ihrer KV in Verbindung. Durchschn. Individualvolumen der FG im VJQ: Das durchschnittliche Individualvolumen der Fachgruppe im Vorjahresquartal ist der Anlage 2 HVV zu entnehmen. Durchschnittsfallzahl der FG: Auch diesen Wert können Sie der Anlage 2 des HVV entnehmen. Speichern Sie Ihre Eingaben, indem Sie die Maske mit schließen. Ausschlüssen und ggf. Zusatzbudgets! Berechnung und Ermittlung des Individualvolumens Zur Berechnung des Individualvolumens und der hierzu aktuell erfassten Leistungen ist über Tafel Arbeitsplatz Statistiken Budgets Praxisbudgets die Maske Praxisbudget aufzurufen. F5 erfolgt die Berechnung. Das Individualvolumen wird wie folgt ermittelt: CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 22

23 sicht Anpassungsfaktoren 0 bis 12,5 % 0,125 Mehr als 12,5 bis 25 0,25 % Mehr als 25 bis 37,5 0,375 % Mehr als 37,5 bis 50 0,50 % Mehr als 50 bis 62,5 0,625 % Mehr als 62,5 bis 75 0,75 % Mehr als 75 bis 87,5 0,875 % Mehr als 87,5 bis 1, % Mehr als 100 bis 1, ,5 % Mehr als 112,5 bis 1, % Mehr als 125 bis 1, ,5 % Mehr als 137,5 % 1,50 Innerhalb des Individualbudgets werden die Punkte zu einem festen Punktwert vergütet. Das darüber hinausgehende Restvolumen wird mit einem floatenden Punktwert vergütet. Hinweis: Für Gemeinschaftspraxen ist das ermittelte Individualbudget derzeit mit der Anzahl der Ärzte zu multiplizieren. KV Sachsen-Anhalt: Regelleistungsvolumen Im Bereich der Region KV Sachsen-Anhalt ist ein kassenartenspezifisches Regelleistungsvolumen als Individualbudget der jeweiligen Praxis zu ermitteln. CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 23

24 Dieses ergibt sich als Produkt aus der arztgruppenspezifischen Grenzfallpunktzahl und der kassenarten- und arztgruppenspezifischen Grenzfallzahl je Arzt unter Berücksichtigung eines praxisindividuellen Korrekturfaktors. Der Anlage 1 zum HVV sind folgende Informationen zu entnehmen: 1. DFZ durchschnittliche Fallzahl der Arztgruppe 2. GFZ (PK) Grenzfallzahl Primärkassen 3. GFZ (EK) Grenzfallzahl Ersatzkassen 4. GFPZ Grenzfallpunktzahl (pro Fall) Einstellungen zur Ermittlung des Regelleistungsvolumens Grenzfallzahl Primärkassen: Tragen Sie hier bitte die für Ihre Arztgruppe gültige Grenzfallzahl GFZ (PK) (siehe Anlage 1 HVV) ein. Grenzfallzahl Ersatzkassen: Tragen Sie bitte die für Ihre Arztgruppe gültige Grenzfallzahl GFZ (EK) (siehe Anlage 1 HVV) ein. Grenzfallpunktzahl: Die für Ihre Arztgruppe gültige Grenzfallpunktzahl entnehmen Sie bitte der Anlage 1 des HVV und tragen diese in das Feld ein. Fallzahl der Praxis: entspricht der individuellen durchschnittlichen Quartalsfallzahl des Abrechnenden des Jahres 2002 (ohne Berücksichtigung der Behandlungsfälle auf denen ausschließlich freie Leistungen abgerechnet wurden). Fallzahl der Fachgruppe: Entspricht der durchschnittlichen Fallzahl der Arztgruppe und ist der Anlage 1 zum HVV (hier: DFZ) zu entnehmen. Anzahl Ärzte: Bitte geben Sie hier die Anzahl der in der Praxis tätigen Ärzte ein, für die das Regelleistungsvolumen zu ermitteln ist. Speichern Sie Ihre Eingaben, indem Sie die Maske mit schließen. Ausschlüssen und ggf. Zusatzbudgets! CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 24

25 Berechnung und Ermittlung des Regelleistungsvolumens Zur Berechnung des Regelleistungsvolumens und der hierzu aktuell erfassten Leistungen ist über Tafel Arbeitsplatz Statistiken Budgets Praxisbudgets die Maske Praxisbudget aufzurufen. F5 erfolgt die Berechnung. Das Regelleistungsvolumen unter RLV Primärkassen und RLV Ersatzkassen ermittelt sich anhand der Formel: Punktzahlgrenzvolumen Primärkassen = GFPZ x (GFZ (PK) x Fälle PK: (Fälle PK+Fälle EK) ) x KF (Korrekturfaktor) x Anzahl Ärzte Punktzahlgrenzvolumen Ersatzkassen = GFPZ x (GFZ (EK) x Fälle EK: (Fälle EK+Fälle PK) ) x KF (Korrekturfaktor) x Anzahl Ärzte Der Korrekturfaktor ermittelt sich aus Durchschnittsfallzahl (Arzt) : Durchschnittsfallzahl(Arztgruppe) x Anzahl Ärzte Für die Berechnung des maximalen Punktzahlvolumens nach Kassenart gilt folgende Berechnungsformel: max. Punktzahlvolumen (PK) = 1,5 x Grenzfallpunktzahl x Fälle (PK) max. Punktzahlvolumen (EK) = 1,5 x Grenzfallpunktzahl x Fälle (EK) Hinweis: Die Vergütungsregelungen zu einem festen oder floatenden Punktwert entnehmen Sie bitte dem gültigen HVM! KV Trier: Grenzleistungsbedarf Mitglieder der KV-Region Koblenz und Rheinhessen erhalten für die Berechnung des Grenzleistungsbedarfes (GLB) eine Grenzfallzahl und eine qualitätsgesicherte Grenze des Leistungsbedarfs (LBq) je Arztgruppe. Darüber hinaus ist der Leistungsbedarf des entsprechenden Vorjahresquartals einzugeben. Die Grenzfallzahl und der Leistungsbedarf (qualitätsgesichert) sind im Anhang des HVM aufgeführt. CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 25

26 Einstellungen zur Ermittlung des Grenzleistungsbedarfes In das Feld Vorjahresleistungsbedarf tragen Sie diesen bitte entsprechend ein. Die qualitätsgesicherte Obergrenze des Leistungsbedarfs Ihrer Fachgruppe entnehmen Sie bitte dem Anhang des HVM und tragen die Zahl in das Feld ein. In Vergütung des RLV zum vollen Punktwert können Sie eintragen, bis zu welcher Grenze zum vollen Punktwert vergütet wird. Bei schreitung des Prozentsatzes erscheint systemseitig ein entsprechender Hinweis. In das Feld Fallzahlgrenze ist die Grenzfallzahl des Parallel-Quartals des Vorjahres entsprechend Ihrer Fachgruppe einzutragen. Speichern Sie Ihre Eingaben, indem Sie die Maske mit schließen. Ausschlüssen und ggf. Zusatzbudgets! Berechnung und Ermittlung des Grenzleistungsbedarfes Zur Berechnung des Regelleistungsvolumens/Punktzahlgrenzvolumens und der hierzu aktuell erfassten Leistungen ist über Tafel Arbeitsplatz Statistiken Budgets Praxisbudgets die Maske Praxisbudget aufzurufen. F5 erfolgt die Berechnung. CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 26

27 1. Ermittlung des Fallwertes Leistungsbedarf : Fallzahl = Fallwert in Punkten (Leistungsbedarf: tat. abgerechnete Punkte zum Budget) 2. Grenzleistungsbedarf 1 a) der Grenzleistungsbedarf 1 entspricht dem Leistungsbedarf, wenn die tatsächliche Fallzahl < Grenzfallzahl ist. b) ist die Fallzahl > Grenzfallzahl, dann gilt: GLB1= Fallwert x Grenzfallzahl 3. Grenzleistungsbedarf 2 Vergleich: Aktueller Leistungsbedarf und Leistungsbedarf des Vorjahresquartals Der niedrigere Wert gilt als GLB2! 4. Grenzleistungsbedarf 3 Der tatsächliche Grenzleistungsbedarf 3 kann derzeit noch nicht korrekt ausgegeben werden. Dies begründet sich darin, dass aus dem HVV Trier die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des GLB3 nicht eindeutig hervorgeht! Hier wird zum Beispiel von einem Ausschluss der Leistungen des Kapitels 32 gesprochen. Eine Handhabung, bzw. ein Umrechnungsfaktor für die Leistungen des Kapitels 40 EBM werden nicht vorgegeben. 5. Grenzleistungsbedarf Der tatsächliche Grenzleistungsbedarf ist der niedrigere Wert von GLB1, GLB2 und GLB3. Achtung: Da GLB3 derzeit noch nicht ermittelt wird, kann der tatsächliche GLB abweichend sein! Hinweis: Die Vergütungsregelungen zu einem festen oder floatenden Punktwert entnehmen Sie bitte dem gültigen HVM! KV Hessen: Regelleistungsvolumen Bis zum Tag der Erstellung dieses Updates liegt uns noch kein HVM der KV Hessen vor. Die Eingabemaske wurde nach den uns vorliegenden Informationen von Anwendern aus der Region erstellt! Bitte sehen Sie die Ergebnisse bei der Berechnung des RLV zunächst als reine Information, bzw. ungefähre Richtgröße an. Sobald der endgültige HVM veröffentlicht ist, werden wir die Eingabemaske und die Ergebnisdarstellung, falls notwendig, entsprechend modifizieren. CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 27

28 Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen erhalten Sie getrennte Fallpunktzahlen nach Primär- und Ersatzkassen getrennt. Innerhalb der Kassenart wird wiederum für drei Alterklassen eine Fallpunktzahl bekannt gegeben. Des Weiteren wird eine durchschnittliche Fallzahl je Arztgruppe mitgeteilt. Einstellung zum Regelleistungsvolumen nach EK und PK und 3 Altersklassen Tragen Sie bitte in den Feldern 0-5 Jahre, 6-59 Jahre und ab 60 Jahre für Primär- und Ersatzkassen getrennt, die jeweils für Ihre Arztgruppe gültigen Fallpunktzahlen ein. In das Feld Fallzahlgrenze tragen Sie bitte die durchschnittliche Fallzahl Ihrer Fachgruppe ein. Eingaben, indem Sie die Maske mit schließen. Ausschlüssen! Berechnung und Ermittlung des Regelleistungsvolumens und der hierzu erfassten Leistungen Zur Berechnung des Regelleistungsvolumens und der hierzu aktuell erfassten Leistungen ist über Tafel Arbeitsplatz Statistiken Budgets Praxisbudgets die Maske Praxisbudget aufzurufen. (<F5>) erfolgt die Berechnung. CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 28

29 Hinweis: Wird die durchschnittliche Fallzahl der Arztgruppe um mehr als 150 % überschritten, so sind die über die 150 % hinausgehenden mit einer um 25% geminderten Fallpunktzahl zu berechnen! Diese Berechnung wird derzeit noch nicht von M1 durchgeführt. Es erscheint aber eine entsprechende Meldung und die Angabe der Fälle über 150 %. Das tatsächliche RLV ergibt sich bei schreitung der 150%-Grenze wie folgt: Zunächst gilt es eine durchschnittliche Fallpunktzahl zu ermitteln: durchschnittl. FPZ = RLV Gesamt : Fallzahl gesamt Ermittlung des tatsächlichen RLV: Anzahl der Fälle bis 150 % der durchschnittl. Fallzahl x durchschnittl. FPZ + Anzahl d. Fälle über 150 % x FPZ gemindert um 25 % Regelleistungsvolumen Wir werden die systemseitige Berechnung sobald als möglich nachliefern! CompuMED GmbH & Co KG, Koblenz M1-Praxisbudget Stand: Juni 2005 Seite 29

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