KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Fachärztliche Praxen. Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM Speziallabor Stand
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- Lothar Schmid
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1 KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Fachärztliche Praxen Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM Speziallabor Stand
2 Abstaffelungsquote bei Labor Kapitel 32.2 / 32.3 Bundeseinheitliche Abstaffelungsquote Q für Laboratoriumsuntersuchungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 EBM seit Quartal 3/2012 (Grundlage: HVM, gemäß Teil E - Vorgaben der KBV gemäß 87b Abs. 4 SGB V) Die Vergütung labormedizinischer Leistungen wird seit Quartal 3/2012 maßgeblich durch Vorgaben der Bundesebene bestimmt. Die seit dem Quartal 4/2012 geltenden Regelungen werden im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) seit 1. Januar 2014 fortgeführt.. BVN - Infomanagement IMAB 10. November
3 Abstaffelungsquote bei Labor Kapitel 32.2 / BVN - Infomanagement IMAB 10. November
4 Abstaffelungsquote bei Labor Kapitel 32.2 / 32.3 (Erläuterungen) Überblick über die Vergütungsgrundsätze Fester versorgungsbereichsübergreifender Topf für Laborleistungen innerhalb der MGV. Die Konsiliar- und Grundpauschalen für "Labormediziner" (GOP und EBM) werden mit einer festen Quote von 144,58 Prozent vergütet. Die Vergütung des Wirtschaftlichkeitsbonus (GOP EBM) erfolgt ohne Quotierung gegebenenfalls nach EBM-Begrenzung zu den Preisen der B GO. Die Laborpauschalen der GOP 32025, 32026, 32027, bis 32039, und EBM werden ohne Quotierung zu den Preisen der B GO vergütet. Bundeseinheitliche Quote Q für die sonstigen Laborpauschalen des Allgemeinlabors (Abschnitt 32.2 EBM) nach Vorgabe der KBV. Seit Quartal 4/2013 gilt eine Mindestquote von 91,58 Prozent. Dieselbe Laborquote gilt grundsätzlich auch für die Vergütung der Laborpauschalen des Speziallabors (Abschnitt 32.3 EBM - ab ohne Unterabschnitt ). Seit gelten für bestimmte Arztgruppen ("Nicht-Laborärzte") für die Laboratoriumsuntersuchungen des Speziallabors (Abschnitt 32.3 EBM - ab ohne Unterabschnitt ) fallwertbezogene Labor-Budgets. BVN - Infomanagement IMAB 10. November
5 (Erläuterungen) Für welche Leistungen gilt das Labor-Budget? Gültigkeit hat das Labor-Budget nur für Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitt 32.3 EBM (Speziallabor). Anwendung findet es für alle Laborleistungen, die seit Quartal 1/2014 bei der KVB zur Abrechnung eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Die nachfolgenden Erläuterungen zum Labor-Budget stehen in keinem Zusammenhang mit dem Labor-Budget zur Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus! Die Regelungen des EBM zum Labor gelten unverändert weiter. BVN - Infomanagement IMAB 10. November
6 Anwendungsbereich (Erläuterungen) Für welche bestimmten Arztgruppen gibt es ein Labor-Budget? Es gilt für Praxen, in denen ein oder mehrere Ärzte* in einem der folgenden Fachgebiete zugelassen sind und eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Laboratoriumsleistungen des Abschnitts 32.3 EBM haben: Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Rheumatologie Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Endokrinologie Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie, Lungenarzt Facharzt für Nuklearmedizin Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Facharzt für Urologie * Selbstverständlich ist auch die weibliche Form ( die Ärztin ) gemeint Bezeichnung entsprechend WBO 2004 Facharzt für Innere Medizin und.. BVN - Infomanagement IMAB 10. November
7 Anwendungsbereich (Erläuterungen) Für wen ist das Labor-Budget relevant? Praxen, die überdurchschnittlich viele Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitts 32.3 EBM abrechnen. Voraussichtlich wird hier das Labor-Budget überschritten, so dass die Laborleistungen nur maximal bis zur Höhe des Labor-Budgets vergütet werden. Diese Praxen sollten den Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen der RiLi BÄK erbringen, damit das Labor-Budget ausgesetzt werden kann. Praxen, die nur wenige Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitts 32.3 EBM abrechnen, werden ihr Labor-Budget unterschreiten. Diese Praxen bekommen ihre Laborleistungen wie bisher auch zu den Preisen der B GO multipliziert mit der Abstaffelungsquote Q ausgezahlt. BVN - Infomanagement IMAB 10. November
8 Fallzählung (Erläuterungen) Welche Fälle werden für die Berechnung des Labor-Budgets berücksichtigt? Zur Fallzählung wird die Anzahl der Behandlungsfälle gem. 21 Abs. 1 BMV-Ärzte herangezogen (Praxisfälle). Welche Fälle sind von der Zählung ausgenommen? Fälle mit ausschließlich folgenden GOPen lösen keinen Behandlungsfall aus: Fälle ohne abgerechnete/anerkannte Leistungen (Leerscheine) Fälle mit reinen Befundungs-GOP (GOP bis einschl. Buchstaben) GOP (Kostenerstattung) GOP (HzV) Kennnummern bis 32009, bis (Labor) GOP aus Abschnitt 40 EBM (Kostenpauschalen nach EBM) GOP (Sicherstellungspauschale) BVN - Infomanagement IMAB 10. November
9 Referenzfallwert (Erläuterungen) Wie hoch sind die Referenzfallwerte der betroffenen Ärzte? Die Referenzfallwerte sind je Fachgebiet/Arztgruppe (AG) vorgegeben und betragen für das 1. Halbjahr 2016: 1 40,00 21,00 4,00 für Internisten mit SP Rheumatologie bzw. Endokrinologie für Nuklearmediziner und Internisten mit SP Hämatologie/Onkologie für Dermatologen, Gynäkologen, Pneumologen und Urologen 2 Nicht betroffene Ärzte in Praxen mit betroffenen Ärzten erhalten den Fallwert 0,00. Für (Teil-) Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten wird ein Misch-Fallwert errechnet, der abhängig vom Anteil der Arztfälle jedes Arztes in der Praxis ist. (Beispiel siehe nächste Folie) BVN - Infomanagement IMAB 10. November
10 Referenzfallwert (Erläuterungen) Wie hoch sind die Referenzfallwerte der betroffenen Ärzte? Die Referenzfallwerte sind je Fachgebiet/Arztgruppe (AG) vorgegeben und betragen: 40,00 21,00 4,00 für Internisten mit SP Rheumatologie bzw. Endokrinologie für Nuklearmediziner und Internisten mit SP Hämatologie/Onkologie für Dermatologen, Gynäkologen, Pneumologen und Urologen Nicht betroffene Ärzte in Praxen mit betroffenen Ärzten erhalten den Fallwert 0,00. Beispiel: BAG aus einem Rheumatologen, einem Hämatologen und einem Allgemeinmediziner Ermittlung Anteil an den Fällen: - Rheumatologe: 400 Arztfälle = 0, Hämatologe: 400 Arztfälle = 0, Allgemeinmediziner: 200 Arztfälle = 0,2000 Gesamt-Arztfälle Arztfälle = 1,0000 Anteil der Arztfälle * Referenzfallwert AG ergibt den Referenzfallwert der Praxis: = 0,4 * 40,00 = 16,00 + 0,4 * 21,00 = 8,40 + 0,2 * 0,00 = 0 = 24,40 (praxisindividueller Referenzfallwert der BAG) BVN - Infomanagement IMAB 10. November
11 Ermittlung Labor-Budget (Erläuterungen) Wie errechnet sich das Labor-Budget? Das Labor-Budget errechnet sich aus einem von der KBV vorgegebenen Referenz- Fallwert multipliziert mit der Abstaffelungsquote Q, wiederum multipliziert mit der Anzahl der Behandlungsfälle der Praxis. Beispiel Ermittlung Laborbudget: Behandlungsfälle der Praxis sind 900 (100 Patienten werden in der Praxis von mehreren Ärzten behandelt, deshalb ergibt sich die Summe der unter Referenzfallwert genannten Arztfälle 1.000): 24,40 (Referenzfallwert) * 0,9158 (Q) * 900 (Behandlungsfälle der Praxis) = ,97 (Laborbudget der Praxis) 4 BVN - Infomanagement IMAB 10. November
12 (versorgungsbereichsübergreifende BAG Hausarzt / Facharzt) 1 2 ¹ 4 Abweichung: Patienten von mehreren Ärzte der Praxis behandelt! 3 BVN - Infomanagement IMAB 10. November
13 Ausnahmemöglichkeit/Aussetzung (Erläuterungen) Besteht eine Ausnahmemöglichkeit vom Labor-Budget? Die KBV-Vorgaben Teil E lassen eine Ausnahme von der Labor-Budgetierung zu. Voraussetzung: Bei Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmediziníscher Untersuchungen (RiLi BÄK). In diesem Fall wird der Arzt wie ein nicht betroffener Arzt behandelt. Abgabe einer Erklärung (Vordruck Erklärung siehe ). Ein gesonderter Antrag ist darüber hinaus nicht erforderlich. Hinweis: Werden in einer Praxis von mehreren Ärzten Laborleistungen des Abschnitts 32.3 EBM erbracht, ist für jeden Arzt eine Erklärung abzugeben sofern dieser in einer der genannten Arztgruppen tätig ist. Erbringen in einem Med. Versorgungszentrum mehrere Ärzte besagte Leistungen des Abschnitts 32.3 EBM, sind die Angaben vom ärztlichen Leiter und vom Vertretungsberechtigten des MVZ für alle Ärzte des MVZ zu machen und zu unterzeichnen. BVN - Infomanagement IMAB 10. November
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