LIVE-Chat mit Frau Dr. med. Martina Littmann, Leiterin der Abteilung Gesundheit im Landesamt für Soziales und Gesundheit M-V (LAGUS)

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1 LIVE-Chat mit Frau Dr. med. Martina Littmann, Leiterin der Abteilung Gesundheit im Landesamt für Soziales und Gesundheit M-V (LAGUS) Am 24. Februar 2010 fand im Rahmen der Familienbotschaft-MV ein weiterer LIVE-Chat für Familien in M-V statt. Dr. med. Martina Littmann ist u. a. verantwortlich für den Infektionsschutz und das Impfen in M-V. Dabei werden aktuelle Daten zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten erfasst, bundesweite Impfempfehlungen in M-V umgesetzt und die Durchimpfungsraten unserer Kinder und Jugendlichen überwacht. So können jederzeit notwendige Maßnahmen eingeleitet werden. Zusätzlich ist sie verantwortlich für allgemeine Impfberatungen und gibt Empfehlungen zu Reiseimpfungen. Liebe Chat-Besucherinnen und -Besucher, der Live-Chat mit unserer heutigen Chatpartnerin Dr. Martina Littmann ist nun gestartet. Sie können jetzt Ihre Fragen stellen. Sigrid Müller: Hallo Frau Dr. Littmann, könnten Sie mir bitte kurz erklären, welche Impfungen man in welchem Lebensalter haben muss? Oder gibt es dafür eine Auflistung im Internet, wenn ja wo? Vielen Dank. Hallo Frau Müller, Schutzimpfungen sind in jedem Lebensalter von Bedeutung. Deshalb kann ich jetzt nicht kurz und knapp antworten. Die Mehrzahl der Impfungen wird im 1. und 2. Lebensjahr durchgeführt. Hier ist eine entsprechende Liste: Impfungen für Babys und Kleinkinder bis zum Ende des 2. Lebensjahres: - eine Grundimmunisierung, bestehend aus vier Impfungen mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Hepatitis B (infektiöse Gelbsucht) und Hämophilus influenzae Typ B (HIB, Bakterien, die häufig Hirnhautentzündungen hervorrufen können)

2 - zwei Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) - zwei Impfungen gegen Varizellen (Windpocken) - Impfungen gegen Pneumokokken (Bakterien, die häufig schwere Infektionen hervorrufen können) - eine Impfung gegen Meningokokken (bakterielle Hirnhautentzündung) Impfungen im Vorschulalter (5./6. Lebensjahr): - Auffrischimpfung gegen Tetanuns, Diphtherie, Pertussis (1 Kombi-Impfstoff) Impfungen für Jugendliche (9-17 Jahre): - Kontrolle des vollständigen Impfschutzes - gegebenenfalls Nachhol-Impfungen bis zum 18. Geburtstag - für Mädchen (12-17 Jahre) Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV, drei Impfungen) Impfungen im Erwachsenenalter: - Kontrolle und ggf. Vervollständigung einer Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie, Polio - danach Auffrischung alle 10 Jahre - neu: nächstfällige Tetanus-Impfung immer in Kombination mit Keuchhusten- Schutz - zusätzlich bei Personen über 60 Jahre sowie bei Risikopersonen (chronisch Kranke) Impfung gegen Influenza (Virus-Grippe, jedes Jahr aktualisieren) - Impfung gegen Pneumokokken (einmalig, Auffrischung frühestens alle 5 Jahre bei Risikopatienten) Ein ausführlicher Impfkalender steht auf den Internetseiten des LAGuS unter dem Link Aktuelles. Angela Möller: Sehr geehrte Frau Dr. med. Littmann Ich habe eine 13jährige Tochter. Seit einiger Zeit ist bei uns das Thema Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs sehr präsent. Wir haben uns informiert und dabei festgestellt, dass sich die Geister scheiden, was die Meinung der Notwendigkeit dieser Impfung betrifft. Einerseits rät man uns dazu, anderseits haben wir gehört, dass es keine endgültigen Testergebnisse gibt, was die Neben- bzw. Nachwirkungen des Impfstoffes betrifft. In unserer Verwandtschaft ist eine junge Frau an Gebärmutterhalskrebs erkrankt, was uns nun besonders sensibel für dieses Thema macht. Was raten Sie uns? Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Möller, ich kann Ihnen nur zu einer Impfung raten. Dieser Impfstoff ist weltweit in vielen Studien geprüft und als sehr wirksam eingestuft worden. Die Impfung schützt

3 nicht nur vor Gebärmutterhalskrebs, sondern auch vor anderen Krebserkrankungen, die durch humane Papillomviren (HPV) hervorgerufen werden (z. B. Krebserkrankungen der Scheide oder auch Erkrankungen im HNO- Bereich). Wichtig ist, mit den drei Impfungen möglichst rechtzeitig zu beginnen. Empfohlen wird diese Impfung möglichst vor Beginn der sexuellen Aktivität, da hierbei die besten Ergebnisse erzielt werden. Die Impfung wird für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren empfohlen. Die Kosten tragen in dieser Altersgruppe alle Krankenkassen. Christine Schmidt: Hallo, ich würde gerne mit meiner kleinen Tochter, geb. am , im April nach Mexico (Cancun) gehen - ein Freund heiratet dort. Meine Frage: natürlich ist mein Impfschutz nicht aktuell - die letzte Rundumimpfung fand 1995 statt. Ich stille voll. Meine Tochter ist nach StIKo geimpft (bekommt diese Woche die zweite Impfung). Frage: - Kann ich mich impfen lassen, wenn ich noch stille? - Muss ich auch mein Kind impfen lassen? - Wenn ja, welche Impfungen würden Sie mir bzw. meiner Tochter empfehlen? Wir wären die meiste Zeit im Hotel bzw. bei den Freunden, würden natürlich aber auch mal einen Ausflug machen. Wobei ich da sehr aufpassen würde, was ich tue. Vielen Dank schon mal! Viele Grüße, Hallo Frau Schmidt, Reisen in Gebiete, in denen der Hygiene-Standard nicht mit Deutschland zu vergleichen ist, sind für die Reisenden und speziell für so kleine Babys immer ein Risiko. Das sollten Sie bei der Entscheidung für oder gegen eine Reise mit Ihrer kleinen Tochter bedenken. Als Impf-Empfehlung würde ich Ihnen neben einer Auffrisch-Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung und Keuchhusten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (infektiöse Gelbsucht, die durch verunreinigte Lebensmittel oder Trinkwasser übertragen wird) raten. Ihr Töchterchen sollte nach STIKO-Impfkalender vollständig geimpft sein. Die Impfung gegen Hepatitis A wird erst ab Beginn des 2. Lebensjahres empfohlen. Auch eine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln ist frühestens ab Beginn des 10. Lebensmonats möglich. Falls Sie sich trotzdem für eine Reise mit Ihrem Kind entscheiden, empfehle ich Ihnen dringend, sich mit Ihrem behandelnden Kinderarzt zu konsultieren, um den Impfstatus zu kontrollieren und ggf. die Reise-Apotheke anzupassen. Gabi Müller: Hepatitis A und B Impfung: Ist eine Auffrischung nach 10 Jahren erforderlich? Die Grundimmunisierung ist 1999 erfolgt. Danke G. Müller

4 Hallo Frau Müller, das kann ich leider so generell nicht beantworten. Bei einer vollständigen Grundimmunisierung gegen Hepatitis A und B (dreimalige Kombinationsimpfung bzw. zwei Impfungen gegen Hepatitis A als Einzelimpfung oder drei Impfungen gegen Hepatitis B als Einzelimpfung) hält der Impfschutz sehr lange an. Bei Risikogruppen für Hepatitis B (Personen, die ein erhöhtes Risiko haben, weil sie häufig Blutkontakt haben), wird eine Wiederholungsimpfung alle 10 Jahre empfohlen. Bei der Hepatitis A als Reiseimpfung wird derzeit keine Auffrischimpfung nach 10 Jahren mehr empfohlen, da von einem Langzeitschutz (mathematisch berechnet ca. 25 Jahre) ausgegangen wird. Die Empfehlung einer generellen Auffrischimpfung hängt deshalb immer von der Höhe des Risikos für den einzelnen ab. Da ich dieses Risiko für Sie ohne weitere Angaben von Ihnen nicht beurteilen kann, empfehle ich Ihnen, mich persönlich unter 0381 / anzurufen. Kaj Schäfer: Hallo Frau Dr. Littmann, meine Freundin ist schwanger. Darf sie sich dennoch impfen lassen? Danke. Hallo Herr Schäfer, bezieht sich Ihre Frage auf allgemeine Impfungen in der Schwangerschaft oder speziell auf die HPV-Impfung? Viele Grüße, Dr. Martina Littmann Kaj Schäfer: Ich meine allg. Impfungen, meine Freundin müsste theoretisch jetzt ihre Auffrischungsimpfung (Tetanus) erhalten. Sie ist im 3.Monat schwanger. Hallo Herr Schäfer, es ist sehr erfreulich, dass Sie sich um den Impfschutz Ihrer Freundin sorgen. Prinzipiell könnte man Totimpfstoffe (also auch Tetanus) auch in der Schwangerschaft verabreichen. Lediglich Lebend-Impfstoffe (z. B. Masern, Mumps, Röteln) sollten nicht gegeben werden. Trotzdem würde ich die dritte Impfung gegen Tetanus jetzt nicht unbedingt empfehlen (Ausnahme: aktuelle Verletzung), da insbesondere in der Frühschwangerschaft alle unnötigen Verabreichungen von Medikamenten vermieden werden sollten. Weil aktuell jetzt bei der nächsten fälligen Tetanusimpfung auch eine Impfung gegen Keuchhusten als Kombi-Impfung empfohlen wird und auch diese gerade bei Kontaktpersonen von Neugeborenen sehr wichtig ist, würde ich Ihrer Freundin raten, die Tetanus-Diphtherie-Polio-Pertussis-Impfung unmittelbar nach der Geburt durchführen zu lassen. Diese kann auch problemlos in der Stillzeit

5 verabreicht werden. Diese Impfung gegen Keuchhusten ist nicht nur für Ihre Freundin, sondern auch für Sie und alle anderen engen Kontaktpersonen (Oma, Opa usw.) sehr wichtig. Anna Mill: Guten Tag Frau Dr. Littmann, ich habe gehört das es keine Schluckimpfung gegen Kinderlähmung mehr geben soll. Stimmt das? Was ist die Alternative? Danke Hallo Frau Mill, das ist richtig. Die Schluckimpfung gegen Kinderlähmung wird in Deutschland nicht mehr empfohlen. Der Impfstoff war ein Lebend-Impfstoff, der abgeschwächte lebende Viren enthielt, die von der geimpften Person längere Zeit mit dem Stuhl ausgeschieden wurden. Dadurch bestand immer ein geringes Risiko, dass sich Kontaktpersonen anstecken konnten. Deshalb ist man jetzt bei bestehenden hohen Durchimpfungsraten in Deutschland und vorhandenem Totimpfstoff gegen Kinderlähmung (als Einzel- und Kombi-Impfstoff) dazu übergegangen, die Impfung nicht mehr als Schluckimpfung, sondern als Spritze zu geben. Sie schützt genauso wirksam wie die Schluckimpfung, verhindert aber Kontakterkrankungen und ist somit in Deutschland die bessere Alternative. Meyke: Wie viele Impfschäden hat das Land M-V seit dem 3. Oktober 1990 anerkannt? Wie viele Anträge auf Anerkennung von Impfschäden wurden abgelehnt? Ich weiß, dass andere Bundesländer, z.b. Thüringen und Sachsen, Impfschäden anerkannt haben und Anträge auf Anerkennung noch nicht abgeschlossen sind. Ich betreue selbst eine Person mit einem anerkannten Impfschaden. Welche Verbindung haben Sie zum Schutzverband für Impfgeschädigte? Falls in M-V Impfschäden anerkannt wurden: Durch welche Impfungen wurden die Schäden verursacht? Wie hoch ist die Summe, die das Land an alle Impfgeschädigten jährlich zahlt? Wie viele Verfahren auf Anerkennung von Impfschäden sind in M-V noch nicht abgeschlossen? Wo kann ich all diese Daten nachlesen? Falls sie nirgends veröffentlicht wurden: Warum nicht? Welche Lehren ziehen Sie aus dem Verlauf und den Ereignissen um die Schweinegrippe? Empfehlen Sie weiterhin, sich gegen die Schweinegrippe impfen zu lassen? Wenn ja, warum? Wie viele der von den Medien für M-V gemeldeten Todesfälle im Zusammenhang mit der Erkrankung an Schweinegrippe sind zweifelsfrei auf die Schweinegrippe zurückzuführen? Wie konnte ausgeschlossen werden, dass Vorerkrankungen nicht zum Tode beitrugen? Wenn zweifelsfrei die Todesursache Schweinegrippe festgestellt wurde: Mit welchen Methoden wurde die Todesursache ermittelt, um auszuschließen, dass unerkannte Erkrankungen zumindest am Tod der Personen ohne Vorerkrankungen beteiligt waren?

6 In der OZ las ich gestern, dass in M-V eine "gewisse Impfmüdigkeit" festzustellen sei. Was verstehen Sie genau darunter? Da die Impfrate Jugendlicher im Land laut OZ unter 50 Prozent liegt, möchte ich wissen, wie sich das auf die Zahl der betreffenden Infektionskrankheiten und deren Verlauf bei Jugendlichen im Vergleich zu Kindern ausgewirkt hat. Ein freundliches Hallo, und gleich eine Entschuldigung hinterher: Leider kann ich hier in diesem Chat die lange Liste Ihrer Fragen nicht beantworten - das würde den Rahmen dieses Chats sprengen. Ich möchte ich anbieten, dass ich Ihnen die Antworten per E- Mail zusenden werde. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies einige Tage in Anspruch nehmen wird. Meyke: Das verstehe ich und nehme Ihr Angebot an. Aber die erste Frage werden Sie doch ohne langes Nachforschen beantworten können. Hallo und guten Tag, die Anerkennung von Impfschäden erfolgt in der Abteilung Soziales des LAGuS. Dort wurde zwischen 1990 und 2007 ein anerkannter Impfschaden registriert. Die aktuelle Zahl (bis Ende 2009) muss ich erst in dieser Abteilung, die nicht zu meinem Verantwortungsbereich gehört, erfragen. Meyke: "Die Schluckimpfung gegen Kinderlähmung wird in Deutschland nicht mehr empfohlen. "... weil sich Kontaktpersonen hätten anstecken können. Das ist nicht die ganze Wahrheit, Frau Littmann. Die Schluckimpfung wurde abgesetzt, weil eine Reihe schwerster Impfschäden nicht nur auftreten konnten, sondern auftraten (geistige und körperliche Schwerstbehinderung und Krampfleiden), Impfschäden, die inzwischen anerkannt sind. Warum verschweigen Sie das der Fragenden? Guten Tag, in der Antwort von Frau Dr. Littmann steht kein einziger Konjunktiv. Sie hat eine konkrete Frage von Anna Mill sehr konkret beantwortet. Dass Sie Frau Dr. Littmann vorwerfen, etwas über Impfschäden zu verschweigen, ist in keinster Weise korrekt, denn Frau Mill hat nicht nach Impfschäden gefragt.

7 Des Weiteren bitte ich Sie, sich an die üblichen Verhaltensregeln eines öffentlichen Chat zu halten. Kaj Schäfer: Da dies ein offener Chat ist, würde mich "Meyke's" Erfahrungen bezüglich der Impfungen interessieren. Sie muss ja eine total schlimme Erfahrung damit gemacht haben. Wir sind hier eine kleine Gruppe, die diesen Chat sehr interessiert verfolgt, wir sind alle um die 40, haben alle unsere Standard- Impfungen erhalten (von Kindestagen an...) und das Schöne... wir erfreuen uns bester Gesundheit :-)... Sehr geehrter Herr Schäfer, Sie können per mir Herr/Frau Meyke die Erfahrungen austauschen. Wenn Sie mit dem Mauszeiger über den Namen von Herr/Frau Meyke fahren und darauf klicken öffnet sich Ihr programm und Sie können Herr oder Frau Meyke anschreiben. Nach Beendigung des Chats wird eine Dokumentation erstellt, die keine adressen mehr enthält. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Chat-Besucherinnen und -besucher, der Chat ist hiermit beendet, vielen Dank für Ihre Fragen. Ebenso vielen Dank an Frau Dr. Littmann für die Beantwortung der Fragen und die Zeit, die sie hierfür zur Verfügung stellen konnte. **************************************************************** Familienbotschaft-MV c/o Rügen tut gut e.v. Bahnhofstraße Bergen/Rg. Tel.: Fax: Web:

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