Bienenweiden, Blühflächen und Agrarlandschaften

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1 ELER Bienenweiden, Blühflächen und Agrarlandschaften Blühflächen effektiver fördern Erfahrungen aus Niedersachsen Rudolf Rantzau, ML Niedersachsen

2 Erfahrungen aus Niedersachsen: Das EU-Chaos war noch nie so groß (Greening, Aquivalenz, 5% 7% övf, was ist als övf anrechenbar, Doppelförderungsverbot ) Der Wille und das Know-how zur Wirkungsverbesserung war ebenfalls noch nie so groß

3

4 AUM 2014 die neue Richtlinie Verbesserungen in Ni ab Antrag 2014: eine RL für alle Art Maßnahmen aus ML + MU für NI+HB ein einheitliches Antrags- und Bewilligungsverfahren neue Maßnahmen (vielfältige Kulturen, Erosionsschutz, Anlage von Hecken, Bienenweide auf Blühstreifen, Weidenutzung in Hanglagen) Weiterentwicklung von Maßnahmen (ein- + mehrjährige Blühstreifen, emissionsarme Ausbringung von Gülle) Weiterentwicklung der Baukästen ML/MU z. T. deutliche Anhebung der Förderprämien ( ) Absenkung der Bagatellgrenze auf 250 für Erstanträge

5 Teil I Betriebliche Verpflichtungen (BV) Teil II Nachhaltige Produktionsverfah ren auf Ackerland (AL) Teil III Anlage von Blühoder Schonflächen oder Landschaftselementen auf Ackerland (BS) Teil IV Maßnahmen auf Dauergrünland (GL) Teil V Maßnahmen zum Schutz Besonderer Biotoptypen (BB) Teil VI Nordische Gastvögel (NG) Ökologischer Landbau Öko+ emissionsarme Ausbringung von Gülle/Substr. Reduzierung der N-Düngung um 10% Anbau vielfältiger Kulturen (mind. 10% Leguminosen bzw. Eiweißpflanzen) Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten keine Bodenbearbeitung nach Mais keine Bodenbearbeitung nach Raps Cultanverfahren zur Ausbringung von Mineraldünger Unterfußdüngung bei Kartoffeln einjährige Blühstreifen mehrjährige Blühstreifen mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter mehrjährige Schonstreifen für den Feldhamster mehrjährige Schonstreifen für den Ortolan mehrjährige Schonstreifen für den Rotmilan Grünstreifen zum Schutz gegen Wassererosion und von Gewässern Anlage von Hecken zum Schutz vor Winderosion Anlage von Hecken für den Wildtier- und Vogelschutz extensive Bew. ohne N- Min.dünger + Schnitttermin (phänologisch) + MU-Ergänzung Einhaltung einer Frühjahrsruhe auf dem Grünland + MU-Ergänzung Weidenutzung in Hanglagen + MU-Ergänzung Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen zum ESA artenreiches Grünland Beweidung Besonderer Biotoptypen Mahd Besonderer Biotoptypen Nordische Gastvögel auf Acker Nordische Gastvögel - Anbau von winterharten Zw. früchten Nordische Gastvögel auf Grünland

6 BS1 einjährige Blühstreifen Fördersatz: 750 EUR je ha (Zuschlag für Beteiligung Imker bzw. LPV) Auflagen: Blühstreifen 6 bis maximal 30 Meter, Blühflächen bis maximal 2 Hektar Aussaat der Blühmischung bis 15. April (vorher 30. Mai) die gesamte betreffende Fläche ist fristgerecht für die Einsaat vorzubereiten. Auf jeweils 30 bis max. 50 v. H. der betreffenden Flächen ist jedoch keine Aussaat vorzunehmen und eine Selbstbegrünung zuzulassen. Nutzung sowie Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist untersagt. Ein Pflegeschnitt ist in der Zeit vom bis 1.9. zulässig Auf mindestens 30 v. H. der insgesamt bestehenden Verpflichtung ist eine Winterruhe einzuhalten, diese Flächen dürfen nicht vor dem 15. Februar des Folgejahres umgebrochen oder anderweitig beseitigt werden. Die übrigen Blühstreifen bzw. Blühflächen dürfen im Ansaatjahr nicht vor dem 15. Oktober umgebrochen oder anderweitig beseitigt werden.

7 Anlage 5: Das Saatgut für einjährige Blühstreifen muss folgende Voraussetzungen erfüllen: mindestens 5 Pflanzenarten (siehe Anlage) Sie muss über Juni bis Oktober ein Blüten- und Nahrungsangebot bieten Die Verwendung weiterer Pflanzenarten ist nur mit Zustimmung der UNB zulässig.

8 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Einschätzung des Blühzeitpunktes bei Einsaat bis zum Dill Anethum graveolens Blütezeit Juli - September 2 Hafer Avena sativa - 3 Borretsch Borago officinalis Blütezeit Juni/Juli - September Raps, Futterraps Markstammkohl, Gemüsekohl Rübsen Brassica napus Brassica oleracea Brassica rapa blühen bei Aussaat im Frühjahr später als bei der sonst üblichen Aussaat des Vorjahres (kann bis September blühen) 7 Garten-Ringelblume Calendula officinalis Blütezeit Juni bis Oktober 8 Echter Koriander Coriandrum sativum Blütezeit im Juni/Juli 9 Buchweizen Fagopyrum tataricum Blütezeit Juli bis September 10 Sonnenblume Helianthus annuus bei Aussaat im April, Blütezeit ab Juli, Ende der Blütezeit abhängig von der jeweiligen Sorte 11 Saat-Lein Linum usitatissimum Blütezeit Juni 12 Schmalblättrige Lupine Lupinus angustifolius Blütezeit Juni bis September 13 Mauretanische Malve Malva sylvestris ssp. mauritiana Blütezeit Juli September 14 Luzerne Medicago sativa blüht wenn nicht gemäht wird den ganzen Sommer 15 Serradella Ornithopus sativus Blütezeit Juni bis August 16 Rainfarn-Phazelie Phacelia tanacetifolia Blütezeit Juni bis Oktober 17 Garten-Erbse Pisum sativum Frühsommer 18 Ölrettich Raphanus sativus ssp. oleiformis Bei Aussaat im April, Blütezeit erst im Sommer 19 Ur-Roggen = Waldstaudenroggen Secale multicaule - 20 Kolbenhirse Setaria italica - 21 Weißer Senf Sinapis alba Bei Aussaat im April, Blütezeit erst im Sommer 22 Alexandriner Klee Trifolium alexandrinum Blüte Mai bis Juli 23 Persischer Klee Trifolium resupinatum Blüte Mai bis Juli 24 Bockshornklee Trigonella foenum-graecum Blüte Juni/Juli 25 Acker-Bohne Vicia faba Blütezeit Juni

9 BS2 mehrjährige Blühstreifen Fördersatz: 750 EUR je ha (Zuschlag für Beteiligung Imker bzw. LPV) Auflagen: Blühstreifen 6 bis maximal 30 Meter, Blühflächen bis maximal 2 Hektar Aussaat der Blühmischung bis 15. April Blühmischung mit Kultur- + Wildkrautanteil (noch in fachlicher Abstimmung) Nutzung sowie Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist untersagt. jährlicher Pflegeschnitt auf 30 bis 70 v. H. der Fläche jedes Blühstreifens bzw. jeder Blühfläche (außerhalb der Brut- und Setzzeit) Neubestellung nach vorheriger Anzeige möglich Beseitigung nicht vor dem im letzten Jahr

10 Anlage 6: Das Saatgut für mehrjährige Blühstreifen: zertifiziertes Regiosaatgut Zusammensetzung gemäß fachlicher Vorgaben

11 BS9 Anlage von Hecken für den Wildtier- und Vogelschutz Fördersatz: EUR je ha (geplant: 7 jährige Laufzeit) (+ Förderung nicht produktiver Investitionen wie Einzäunung, Pflanzgut) Kulisse: die beantragten Flächen liegen in vom Acker dominierten Landschaften (Vorschlag NLWKN nach Biotopverbund ) Auflagen: Die zuständige UNB muss der Lage der Anpflanzung zustimmen Streifen 6 bis maximal 30 Meter (auf Ackerflächen). Anpflanzung mit standorttypischen Gehölzen bis Ende des 1. Verpfl.jahres keine Pflanzenschutz- und Düngemittel Diese Hecken unterliegen als Landschaftselemente dem Beseitigungsverbot (Cross Compliance).

12 Einbeziehung von Imkern bei der Umsetzung bei Blühstreifen: Die Voraussetzungen, die ein Imker erfüllen muss: Er muss beim Veterinäramt gemeldet sein, somit eine Tierhalternummer besitzen. Er muss zum Zeitpunkt der Anlage des Blühstreifens aktiver Imker sein. Auf einem Vordruck wird vom örtlichen Imkerverband bestätigt, dass ein namentlich genannter Imker an der Anlage des Blühstreifens beteiligt war. Aufgaben des Imkers: Mitwirkung hinsichtlich der Lage und der Blühpflanzenmischung des Blühstreifens Für den AUM-Teilnehmer erhöht sich der Zuwendungssatz (+100EURO/ha), wenn der Empfehlung des Imkers gefolgt wird und der Vordruck dem Auszahlungsantrag beiliegt.

13 Einbeziehung von LPV oder ähnlichen Gruppen bei der Umsetzung besonders dunkelgrüner AUM: Der LPV wird vom Land (mit/ohne Landkreis) gefördert nach Art. 36 Aufgaben des LPV: stellt Kriterien auf für die optimale Lage der Blühstreifen und für deren Vernetzung motiviert durch gezielte Ansprache potentielle Antragsteller zur Teilnahme an bestimmten AUM auch mit dem Ziel der Vernetzung von Blühstreifen/Hecken Für den AUM-Teilnehmer erhöht sich der Zuwendungssatz (+100EURO/ha), wenn der Empfehlung des LPV gefolgt wird.

14 ELER Vielen Dank für die Geduld

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