Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 und Lagebericht

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1 BESTÄTIGUNGSVERMERK Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 und Lagebericht Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Hannover KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

2 Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Hannover Bilanz zum 31. Dezember 2014 A k t i v a A. Anlagevermögen EUR EUR EUR EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte (Software) , ,16 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken , ,05 2. Technische Anlagen und Maschinen , ,74 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung , ,84 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau , , , , , ,04 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Hilfs- und Betriebsstoffe , ,25 2. Unfertige Leistungen , , , ,38 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen , ,56 2. Forderungen gegen das Land Niedersachsen , ,63 3. Forderungen gegen andere Zuschussgeber , ,82 4. Sonstige Vermögensgegenstände , , , ,43 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten , ,80 --davon auf Verwahrkonto der Niedersächsischen Landeshauptkasse EUR ,44 (i. Vj. EUR ,52) , ,61 C. Rechnungsabgrenzungsposten , , , ,41

3 P a s s i v a A. Eigenkapital EUR EUR EUR EUR I. Nettoposition , ,66 II. Gewinnrücklagen 1. Rücklage gemäß 49 Abs. 1 Nr. 2 NHG , ,03 2. Sonderrücklagen nicht wirtschaftlicher Bereich , ,07 3. Sonderrücklagen wirtschaftlicher Bereich , , , ,02 III. Bilanzgewinn , , , ,93 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse , ,04 C. Sonderposten für Studienbeiträge , ,16 D. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen ,00 0,00 2. Sonstige Rückstellungen , , , ,00 E. Verbindlichkeiten 1. Erhaltene Anzahlungen , ,68 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,36 3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Land Niedersachsen , ,91 4. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Zuschussgebern , ,89 5. Sonstige Verbindlichkeiten , ,68 --davon aus Steuern EUR ,60 (i. Vj. EUR ,21) , ,52 F. Rechnungsabgrenzungsposten , , , ,41

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5 Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Hannover Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember EUR EUR EUR EUR 1. Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Aufwendungen a) des Landes Niedersachsen aus Mitteln des Fachkapitels aa) laufendes Jahr , ,42 ab) Vorjahre , ,80 b) des Landes Niedersachsen aus Sondermitteln , ,38 c) von anderen Zuschussgebern , , , ,02 2. Erträge aus Zuschüssen zur Finanzierung von Investitionen a) des Landes Niedersachsen aus Mitteln des Fachkapitels , ,00 b) des Landes Niedersachsen aus Sondermitteln , ,79 c) von anderen Zuschussgebern , , , ,70 3. Erträge aus Studienbeiträgen und Langzeitstudiengebühren a) Erträge aus Studienbeiträgen , ,68 b) Erträge aus Langzeitstudiengebühren , , , ,68 4. Umsatzerlöse a) Erträge für Aufträge Dritter , ,60 b) Erträge für Weiterbildung , , , ,14 5. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen , ,44 6. Sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus Spenden und Sponsoring , ,89 b) Andere sonstige betriebliche Erträge , , , ,39 --davon Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse EUR ,05 (i. Vj. EUR ,78)-- --davon Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Studienbeiträge EUR ,36 (i. Vj. EUR 0,00) , ,37 7. Materialaufwand/Aufwendungen für bezogene Leistungen a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und andere Materialien , ,51 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen , , , ,70 8. Personalaufwand a) Entgelte, Dienstbezüge und Vergütungen , ,29 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung , , , ,36 --davon für Altersversorgung EUR ,53 (i. Vj. EUR ,10)-- 9. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen , , Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Bewirtschaftung der Gebäude und Anlagen , ,72 b) Energie, Wasser, Abwasser und Entsorgung , ,50 c) Sonstige Personalaufwendungen und Lehraufträge , ,65 d) Inanspruchnahme von Rechten und Diensten , ,62 e) Geschäftsbedarf und Kommunikation , ,57 f) Betreuung von Studierenden , ,71 g) Andere sonstige Aufwendungen , , , ,23 --davon Aufwand aus der Einstellung in den Sonderposten für Investitionszuschüsse EUR ,18 (i. Vj. EUR ,16)-- --davon Aufwand aus der Einstellung in den Sonderposten für Studienbeiträge EUR 0,00 (i. Vj. EUR ,61) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge , ,70 --davon aus der Anlage von Studienbeiträgen EUR ,21 (i. Vj. EUR 8.990,70) Zinsen und ähnliche Aufwendungen , , , , Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , , Steuern vom Einkommen und vom Ertrag , , Sonstige Steuern , , Jahresüberschuss (i. Vj. Jahresfehlbetrag) , , Gewinnvortrag , , Entnahmen aus Gewinnrücklagen aus der Rücklage gemäß 49 Abs. 1 Nr. 2 NHG , ,00 aus den Sonderrücklagen nicht wirtschaftlicher Bereich , ,68 aus den Sonderrücklagen wirtschaftlicher Bereich , , , , Einstellungen in Gewinnrücklagen in die Rücklage gemäß 49 Abs. 1 Nr. 2 NHG , ,49 in die Sonderrücklagen nicht wirtschaftlicher Bereich , ,07 in die Sonderrücklagen wirtschaftlicher Bereich , , , , Veränderung der Nettoposition , , Bilanzgewinn , ,57

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7 Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Anhang für das Geschäftsjahr 2014 I. Allgemeine Angaben Die Leibniz Universität Hannover (LUH) wird nach 49 Abs. 1 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) in Verbindung mit 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) als Landesbetrieb geführt. Die Buchführung und Rechnungslegung richten sich nach den Grundsätzen der kaufmännischen doppelten Buchführung und nach der entsprechenden Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Gemäß 4.7 der Bilanzierungsrichtlinie ist infolge des neuen Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation im Jahresabschluss das Ergebnis der Trennungsrechnung darzustellen. Dies erfolgt unter II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden folgende Umgliederungen im Berichtsjahr vorgenommen. Erträge aus Personalkostenerstattungen, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus sonstigen Kostenweiterbelastungen (TEUR 6.761; i.vj. TEUR 6.765) werden im Geschäftsjahr 2014 unter den (Anderen) Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter den Umsatzerlösen (Übrige Entgelte). Aufwendungen für Gastprofessuren, Gastvortragende, Lehrbeauftragte und Übungsleiter (TEUR 1.837; i.vj. TEUR 1.713) werden im Berichtsjahr unter den Sonstigen Personalaufwendungen und Lehraufträgen ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis im Personalaufwand (Entgelte, Dienstbezüge und Vergütungen). Aufwendungen für Auszubildende (Sachkosten) und Aufwandsentschädigungen für den Hochschulrat (TEUR 110; i.vj. TEUR 106) werden im Berichtsjahr unter den sonstigen Personalaufwendungen ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter den Anderen sonstigen Aufwendungen. Die jeweiligen Vorjahresbeträge wurden entsprechend angepasst. Des Weiteren wurden im Vorjahr unter den Erträgen aus Zuschüssen für laufende Aufwendungen von anderen Zuschussgebern ausgewiesene Zuweisungen und Zuschüsse in die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen zur Finanzierung von Investitionen von anderen Zuschussgebern umgegliedert (TEUR 3.744). Im Vorjahr unter den Sonstigen Steuern ausgewiesene Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (TEUR 157) wurden in die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umgegliedert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierung erfolgt grundsätzlich nach den Vorschriften des HGB, die spezifischen Anforderungen an den Jahresabschluss einer Hochschule sind in der Bilanzierungsrichtlinie: Grundlagen der Buchführung für Hochschulen des Landes Niedersachsen des MWK (3. Auflage, Stand 1. Oktober 2010) geregelt. Zur Berücksichtigung der Besonderheiten der Universität sind Posten hinzugefügt bzw. Postenbezeichnungen angepasst worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Grund und Boden sowie Gebäude der nach 26 LHO als Landesbetrieb geführten Hochschulen werden im Liegenschaftsmanagement des Landes Niedersachsen zusammengefasst, inventarisiert und bewertet und stellen damit Sondervermögen des Landes dar und werden somit nicht in die Bilanz der Universität aufgenommen. Mit den Universitäten werden mietvertragsähnliche Überlassungsvereinbarungen abgeschlossen. 1

8 Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet, wobei i.d.r. auch die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer zum Anschaffungswert zählt. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungssätze sind in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen (sog. DFG-Schlüssel) festgelegt. Bei beweglichen Sachanlagen werden Zugänge zum Monatsbeginn des Monats der Anschaffung ( 7 EStG) abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer bis zu EUR 150,00 werden nach 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer EUR 150,00, aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen, werden seit 2008 gem. 6 Abs. 2a EStG als Sammelposten erfasst und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Die Hilfs- und Betriebsstoffe sind durch körperliche Inventur ermittelt und zu Einkaufspreisen, einschließlich der nicht abzugsfähigen Umsatzsteuer bewertet. Seit Einführung der Trennungsrechnung - an der LUH ab 1. September werden die Unfertigen Leistungen, die nach dem 1. September 2009 neu angelegt wurden, zu Vollkosten bewertet. Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten werden entsprechend getrennt, um unzulässige Quersubventionen des wirtschaftlichen Bereichs durch den nichtwirtschaftlichen Bereich zu vermeiden. Unter anderem werden die Zeiten des Landespersonals, die in der wirtschaftlichen Tätigkeit geleistet werden, erfasst und es wird ein verursachungsgerechter Anteil der indirekten Kosten (Gemeinkostenzuschlag auf die Personalkosten, in %) ermittelt. In folgendem Schema ist das Ergebnis der Trennungsrechnung auf Ebene der gesamten Hochschule dargestellt: Hochschule Gesamt Nicht wirtschaftlicher Bereich Wirtschaftlicher Bereich Erträge , , ,04 Aufwendungen , , ,75 Ergebnis vor Sonderposten für Investitionen , , ,29 Erträge aus der Auflösung Sonderposten für Investitionen , , ,23 Aufwand aus der Einstellung in den Sonderposten für Investitionen , , ,70 Ergebnis nach Sonderposten für Investitionen , , ,82 Das wirtschaftliche Ergebnis der Trennungsrechnung i.h.v. TEUR resultiert aus den Erträgen und Aufwendungen der in 2014 abgeschlossenen trennungsrechnungsrelevanten Aufträge. Aus Überschüssen des wirtschaftlichen Bereichs wurden TEUR in den nicht-wirtschaftlichen Bereich übertragen, so dass sich ein Saldo aus Entnahmen aus den bzw. Einstellungen in die Sonderrücklagen wirtschaftlicher Bereich i.h.v. TEUR 44 ergab. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Abzug notwendiger Einzelwert- sowie Pauschalwertberichtigungen zum Nominalwert angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr 2

9 als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip ( 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip ( 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Das Land Niedersachsen als Träger des Landesbetriebes hat kein Kapital festgesetzt. Die Rücklage gemäß NHG enthält die der Hochschule nach dem Gesetz zustehenden Mittel aus erwirtschafteten Einsparungen und eigenem Erwerb. Die Veränderung der Nettoposition in Höhe von TEUR zum 31. Dezember 2014 beinhaltet die Veränderungen der Rückstellungen für Altersteilzeit, Urlaub und Gleitzeitüberhänge sowie für Jubiläumszuwendungen. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse ist als Gegenposten zum Anlagevermögen zu sehen, da der gesamte Investitionsbereich gem. BilRL erfolgsneutral abzubilden ist. Für das Geschäftsjahr wurde ein Betrag in Höhe der Zugänge des Anlagevermögens in diesen Sonderposten eingestellt. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt über den Abschreibungszeitraum der Sachanlagen, für die Zuwendungen gewährt wurden. Rückstellungen betreffen Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach feststehen; die Höhe und der Zeitpunkt der endgültigen Entstehung im Folgejahr sind jedoch noch ungewiss. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Nachversicherungsbeiträge sind nicht zu bilden, da die entsprechende Zahlung durch das Land erfolgt. Der Landesbetrieb leistet pauschalisierte Erstattungen in laufender Rechnung. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind dem Anlagespiegel zu entnehmen, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (TEUR 493,1; Vorjahr TEUR 483,4) wurden zu Anschaffungskosten unter grundsätzlicher Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Unter Unfertige Leistungen (TEUR ,9; Vorjahr TEUR ,9) wurden die noch nicht abgeschlossenen Forschungsvorhaben ausgewiesen, die im Auftrage Dritter durchgeführt werden. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (TEUR ,1; Vorjahr TEUR ,0) haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen das Land Niedersachsen (TEUR ,5; Vorjahr TEUR 4.957,7) setzen sich wie folgt zusammen: Art in TEUR Sondermittel 8.865,0 Tarifsteigerungen 3.853,3 Landesliegenschaftsmanagement 756,4 Ersatzkräfte für Bedienstete im Mutterschutz 477,6 Verwaltungsgebühren LBV 101,4 Schadenersatzleistungen 58,8 Summe ,5 Die Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten (TEUR ,6; Vorjahr TEUR ,1) beinhaltet mit TEUR ,2 (Vorjahr TEUR ,2) das im Rahmen des Cash Managements des Landes bei der Landeshauptkasse geführte Konto sowie das Bankguthaben i.h.v. TEUR 4.589,4 (Vorjahr TEUR 7.421,6) aus Studienbeiträgen bei der NORD/LB. 3

10 Das Eigenkapital entwickelte sich im Geschäftsjahr 2014 wie folgt: Entwicklung in TEUR Einstellungen in TEUR Entnahmen in TEUR in TEUR Nettoposition , ,0 0, ,0 Rücklage gem. 49 Abs. 1 Nr. 2 NHG , , , ,9 Sonderrücklagen , , , ,9 Bilanzgewinn 7.307, , , ,1 Summen , , , ,9 Der Bilanzgewinn des Vorjahres i.h.v. TEUR 7.307,6 wurde nach der Genehmigung durch das MWK in die Rücklage gem. 49 Abs. 1 Nr. 2 NHG eingestellt. Bei den Sonderrücklagen entfallen TEUR jeweils (Vorjahr TEUR 1.659) der Einstellungen und Entnahmen auf die Übertragung von Sonderrücklagen wirtschaftlicher Bereich (Entnahmen) in die Sonderrücklagen wirtschaftlicher Bereich (Einstellungen). Zusammensetzung der Entnahme aus der Rücklage gem. 49 Abs. 1 Nr. 2 NHG in 2014: Art der Verwendung In TEUR 1. Berufungs- und Bleibeverhandlungen a) Personalmittel 4.100,4 b) Sachmittel 2.371,1 2. Verstärkung der Bauunterhaltungsmittel ,1 3. Zusätzliche Ressourcen 500,9 Summe ,5 Die Entwicklung der Rücklage gem. 49 Abs. 1 Nr. 2 NHG der LUH seit 2001 stellt sich wie folgt dar: Rücklagenentnahme Allg. Rücklage zzgl. Bilanzgewinn Rücklagenentnahme Allg. Rücklage zzgl. Bilanzgewinn Rücklagenentnahme Allg. Rücklage zzgl. Bilanzgewinn

11 In Höhe des Anlagevermögens wurde der Sonderposten für Investitionszuschüsse gebildet. Er erhöhte sich von TEUR ,5 am 31. Dezember 2013 auf TEUR ,1. Berücksichtigung fanden hierbei auch die Abschreibungen, in deren Höhe der Sonderposten erfolgswirksam wieder aufgelöst wurde. Der Ausweis nicht verwendeter Einnahmen aus Studienbeiträgen erfolgt in dem Sonderposten für Studienbeiträge. Der Sonderposten für Studienbeiträge zum beträgt TEUR 4.551,3. Die sonstigen Rückstellungen betreffen: Art in TEUR in TEUR Rückstellung für Altersteilzeit 4.340, ,6 Rückstellung für Urlaub, Gleitzeit 9.562, ,0 Rückstellung für Jubiläumszuwendungen 167,0 170,0 Rückstellung für ausstehende Rechnungen 3.275, ,8 Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten 195,1 195,1 Sonstige 100,6 129,5 Summen , ,0 Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Land Niedersachsen betragen TEUR ,8 (Vorjahr TEUR ,9). Die zum ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben ausschließlich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechselund Scheckbürgschaften und Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Erträge aus Zuweisungen für den laufenden Aufwand in Höhe von TEUR ,8 (Vorjahr TEUR ,1) setzen sich zu 65,8 % aus Landesmitteln des Fachkapitels, zu 9,5 % aus Sondermitteln des Landes und zu 24,7 % aus Mitteln Dritter zusammen. Der Universität flossen im Jahr 2014 ferner TEUR ,9 (Vorjahr TEUR ,7) an Erträgen aus Zuweisungen zur Finanzierung von Investitionen zu. Davon stammen TEUR 2.583,0 (Vorjahr TEUR 2.509,0) aus Landesmitteln des Fachkapitels, TEUR ,3 (Vorjahr TEUR ,3) aus Sondermitteln des Landes sowie TEUR 6.657,6 (Vorjahr TEUR 3.744,4) aus Mitteln Dritter. Die Erträge aus Studienbeiträgen und Langzeitstudiengebühren setzen sich in Höhe von TEUR 7.694,5 (Vorjahr TEUR ,7) aus Studienbeiträgen und TEUR 769,0 (Vorjahr TEUR 745,0) aus Langzeitstudiengebühren zusammen. Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus Erträgen für Aufträge Dritter TEUR ,4 (Vorjahr TEUR ,6), die im Wesentlichen aus der Abwicklung von Prüfungs- und Untersuchungsaufträgen aus der Wirtschaft resultieren, sowie aus Erträgen für die Weiterbildung TEUR 2.152,6 (Vorjahr TEUR 2.313,5). 5

12 Die sonstigen betrieblichen Erträge ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht: Art 2014 in TEUR 2013 in TEUR Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse , ,2 Auflösung des Sonderpostens für Studienbeiträge 3.539,7 0,0 Nebenerlöse aus Vermietung und Verpachtung 2.067, ,1 Nebenerlöse aus der Abgabe von Energie/Abfällen 1.724, ,4 Spenden und Sponsoring 1.245, ,7 Erlöse aus Nebenbetrieben 1.308, ,1 Erträge für die Betreuung von Studierenden 381,5 416,1 Erträge aus der Erstattung von Personalaufwendungen 789,6 955,9 Erhöhung Wert Bibliotheksbestände 422, ,6 Erträge aus Gebühren und gebührenähnliche Erträge 489,8 441,9 Übrige periodenfremde Erträge 98,8 158,5 Erträge aus Schadenersatzleistungen 71,9 52,0 Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen (periodenfremd) 13,8 51,4 Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (periodenfremd) 7,3 150,4 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (periodenfremd) 0,0 46,8 Übrige sonstige Erträge 588,6 490,3 Summe , ,4 Der Sachaufwand für den Lehr- und Forschungsbetrieb stellt sich für das Jahr 2014 wie folgt dar: Art 2014 in TEUR 2013 in TEUR Aufwand für Schrifttum, Lehr- und Lernmaterial, Materialien und bezogene Waren - Sachaufwand für Materialien und bezogene Waren 8.433, ,3 - Sachaufwand für Schrifttum, Lehr- und Lernmaterial 3.321, ,9 Aufwendungen für bezogene Leistungen - Erstattete Aufwendungen an Projektteilnehmer 594, ,0 - Druckaufträge u.ä. 563,3 658,9 - Unteraufträge in Drittmittelvorhaben 1.409,0 844,8 - Wissenschaftliche Dienstleistungen 691,0 712,9 - Sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.535, ,5 Summe , ,3 Der Personalaufwand beläuft sich auf insgesamt TEUR ,5 (Vorjahr TEUR ,2). Hiervon entfallen TEUR ,3 (Vorjahr TEUR ,2) auf Entgelte, Dienstbezüge und Vergütungen und TEUR ,2 (Vorjahr TEUR ,0) auf die Sozialen Abgaben. Die Abschreibungen in Höhe von TEUR ,3 (Vorjahr TEUR ,9) wurden durch die Herabsetzung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse in gleicher Höhe neutralisiert. 6

13 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Art 2014 in TEUR 2013 in TEUR Aufwendungen für Instandhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude u. Anlagen , ,7 Aufwendungen für Energie, Wasser, Abwasser, Entsorgung , ,0 Sonstige Personalaufwendungen 4.076, ,3 Aufwendungen Rechte und Dienste , ,2 Aufwendungen für Geschäftsbedarf und Kommunikation 8.509, ,7 Aufwendungen für die Betreuung von Studierenden 5.223, ,5 Periodenfremde Aufwendungen 186,9 73,5 Andere Sonstige Aufwendungen , ,1 Summe , ,0 Die sonstigen Steuern setzen sich wie folgt zusammen: Art 2014 in TEUR 2013 in TEUR Zuführung zu Rückstellung für Risiken aus BP( USt) 250,0 0,0 Grundsteuer 24,8 27,4 Kraftfahrzeugsteuer 14,1 14,3 Erträge aus Vorsteuer -158,9-468,4 Summe 130,0-426,7 Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: Art 2014 in TEUR 2013 in TEUR Zuführung zu Rückstellung für Risiken aus BP( Ertragsteuern) 250,0 0,0 Körperschaftsteuer -2,5 61,8 Gewerbesteuer -21,2 70,2 Kapitalertragsteuer 0,0 25,1 Summe 226,3 157,1 V. Sonstige Angaben Aus der Überlassungsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen bestand für das Jahr 2014 eine sonstige finanzielle Verpflichtung in Höhe von ca. TEUR ,3 für die Überlassung der Gebäudeflächen etc. (Überlassungsentgelt). In 2015 besteht diese Verpflichtung in ähnlicher Höhe fort. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Gerätebestellungen betragen TEUR 3.090,2. Darüber hinaus leistet die Universität gegenüber dem Land Niedersachsen pauschalisierte Erstattungen in laufender Rechnung für Pensionsverpflichtungen und Nachversicherungsbeiträge (in 2014 in Höhe von TEUR 3.075,3), da die entsprechenden Zahlungen durch das Land erfolgen. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 berechnete Gesamthonorar i.h.v. EUR ,00 setzt sich zusammen aus: Honorar EUR ,00 Auslagen EUR 800,00 Umsatzsteuer (19 %) EUR 7.752,00 Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen zu marktunüblichen Konditionen wurden nicht getätigt. 7

14 1. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten Mitarbeiter: 2014 davon Teilzeit 2013 davon Teilzeit Beamte Beschäftigte Auszubildende Gesamt Durchschnittliche Zahl in Vollzeitäquivalenten: Beamte Beschäftigte Auszubildende Gesamt Organe Organe nach 36 NHG : das Präsidium der Senat der Hochschulrat Dem Präsidium obliegt gemäß 37 NHG die Leitung der Hochschule in eigener Verantwortung. Es entscheidet insbesondere über den Abschluss einer Zielvereinbarung, den Wirtschaftsplan, die aufgaben- und leistungsorientierte Mittelbemessung in der Hochschule, die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten und die Einführung, Änderung und Schließung von Studiengängen. Der Präsident vertritt gemäß 38 NHG die Hochschule nach außen, führt den Vorsitz im Präsidium und legt die Richtlinien für das Präsidium fest. 8

15 Das Präsidium setzt sich wie folgt zusammen: Präsident: Prof. Dr. Ing. Erich Barke (seit 1.Januar 2015: Prof. Dr. iur. Volker Epping) Vizepräsidentin für Lehre und Studium: Prof. Dr. phil. Elfriede Billmann-Mahecha Vizepräsidentin für Internationales: Prof. Dr.-Ing. habil. Monika Sester (seit 15. Januar 2015) Vizepräsident für Forschung: Vizepräsident für Berufungsangelegenheiten, Personalentwicklung und Weiterbildung: Prof. Dr. rer. nat. Klaus Hulek (seit 15. Januar 2015: Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h.c. mult. Peter Wriggers) Prof. Dr. phil. Joachim Escher (seit 15. Januar 2015) Hauptberuflicher Vizepräsident: Dr. Christoph Strutz Die addierten Gesamtbezüge der Präsidiumsmitglieder betragen EUR Senat Die Aufgaben und Befugnisse des Senats sind in 41 NHG geregelt. Der Senat beschließt insbesondere über die Grundordnung sowie über die Entwicklungsplanung. Zudem nimmt er zu allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Hochschule Stellung und hat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber der Hochschulleitung. Der Senat setzt sich wie folgt zusammen: 7 Sitze Professorinnen/Professoren 2 Sitze Wissenschaftliche und/oder künstlerische Mitarbeiter/-innen 2 Sitze Mitarbeiter/-innen im technischen und Verwaltungsdienst 2 Sitze Studierende Hochschulrat Die Aufgaben und Befugnisse des Hochschulrates sind in 52 NHG geregelt. Dem Hochschulrat gehören sieben Mitglieder aus Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft an. Er berät auf Grundlage seiner Geschäftsordnung das Präsidium und den Senat der Hochschule zu Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen und nimmt zur Gründung von oder Beteiligung an Unternehmen Stellung. 9

16 Mitglieder des Hochschulrats sind: Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot (Vorsitzender) Prof. Dr.-lng. Kirsten Bobzin Prof. Dr. Dr. h.c. Axel Haverich Sepp Dieter Heckmann Prof. Dr. Jürgen Mlynek Ministerialdirigent Carsten Mühlenmeier Prof. Dr. Joachim Escher Die Amtszeit der Mitgliede1: des Hochschulrats beträgt grundsätzlich drei Jahre (2013 bis 2016). Hannover, den 17. Juli 2015 Dr. Christoph Strutz Hauptberuflicher Vizepräsident 10

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18 Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Hannover Entwicklung des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge Abgänge Umbuchungen EUR EUR EUR EUR EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte (Software) , , ,12 0, ,56 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken , ,46 0,00 0, ,11 2. Technische Anlagen und Maschinen , , , , ,55 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung , , , , ,41 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau , ,23 0, , , , , ,69 0, , , , ,81 0, ,17

19 Kumulierte Abschreibungen Buchwerte Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge EUR EUR EUR EUR EUR EUR , , , , , , , ,59 0, , , , , , , , , , , , , , , ,84 0,00 0,00 0,00 0, , , , , , , , , , , , , , ,04 Anlage 1 zum Anhang

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21 Soll-Ist-Vergleich 2014 Plan 2014 Ist 2014 Abweichung mehr/ - weniger EUR EUR EUR 1. Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Aufwendungen a) des Landes Niedersachsen aus Mitteln des Fachkapitels aa) laufendes Jahr ab) Vorjahre b) des Landes Niedersachsen aus Sondermitteln *1 c) von anderen Zuschussgebern *2 Zwischensumme 1.: Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen zur Finanzierung von Investitionen a) des Landes Niedersachsen aus Mitteln des Fachkapitels b) des Landes Niedersachsen aus Sondermitteln *3 c) von anderen Zuschussgebern Zwischensumme 2.: Erträge aus Studienbeiträgen und Langzeitstudiengebühren a) Erträge aus Studienbeiträgen b) Erträge aus Langzeitstudiengebühren Zwischensumme 3.: Umsatzerlöse a) Erträge für Aufträge Dritter b) Erträge für Weiterbildung c) Übrige Entgelte Zwischensumme 4.: Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an unfertigen Leistungen Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus Stipendien b) Erträge aus Spenden und Sponsoring c) Andere sonstige betriebliche Erträge (davon: Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse) (davon: Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Studienbeiträge) Zwischensumme 7.: Materialaufwand/Aufwendungen für bezogene Leistungen a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und andere Materialien b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Zwischensumme 8.: Personalaufwand a) Entgelte, Dienstbezüge und Vergütungen b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (davon: für Altersversorgung) Zwischensumme 9.: Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Bewirtschaftung der Gebäude und Anlagen *4 b) Energie, Wasser, Abwasser und Entsorgung c) Sonstige Personalaufwendungen und Lehraufträge d) Inanspruchnahme von Rechten und Diensten e) Geschäftsbedarf und Kommunikation f) Betreuung von Studierenden g) Andere sonstige Aufwendungen (davon: Aufwand aus der Einstellung in den Sonderposten für Investitionszuschüsse) (davon: Aufwand aus der Einstellung in den Sonderposten für Studienbeiträge) Zwischensumme 11.: Anlage 2 zum Anhang/1

22 12. Erträge aus Beteiligungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Abschreibungen auf Beteiligungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern vom Einkommen und Ertrag Sonstige Steuern Jahresüberschuss/-fehlbetrag Gewinn-/Verlustvortrag Entnahmen aus Gewinnrücklagen Einstellungen in Gewinnrücklagen Veränderung der Nettoposition Bilanzgewinn/-verlust *1 hier sind die Studienqualitätsmittel enthalten (8,4 Mio EUR) *2 deutliche Steigerung wg. erhöhter Drittmitteleinwerbung *3 erhöhte Zuweisungen für Neubaumaßnahmen *4 erhöhte Aufwendungen für Neubaumaßnahmen Anlage 2 zum Anhang/2

23 Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 zugleich Jahresbericht und Rechenschaftsbericht des Präsidiums an den Senat 1

24 Inhalt 1. Bericht des Präsidiums... 3 Neues Präsidium... 3 Bildungs-, forschungs- und hochschulpolitisches Umfeld... 3 Interne Entwicklungen... 5 Bedeutende Ereignisse des Jahres 2014 im Überblick Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Lehre, Studium und Weiterbildung Wissens- und Technologietransfer Internationalisierung Personal... 9 Verabschiedung von Führungsleitlinien... 9 Veränderung der Personalzahlen Gleichstellung Wirtschaftliche Lage...12 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Nachtragsbericht Risikobericht Prognosebericht Berufungspool Leistungsorientierte externe und interne Steuerung Technische und bauliche Entwicklung Zentrale Organe...25 Präsidium Hochschulrat Senat

25 1. Bericht des Präsidiums Neues Präsidium Das Jahr 2014 stand besonders im Zeichen des Findungsverfahrens für einen neuen Präsidenten. Für das Amt konnte der Jurist Prof. Volker Epping gewonnen werden, der zuvor einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität innehatte. Er tritt damit die Nachfolge des Informationstechnikers Prof. Erich Barke an, der nach neunjähriger Amtszeit Ende Dezember 2014 in den Ruhestand getreten ist. Sowohl der Senat als auch der Hochschulrat haben sich zuvor jeweils einstimmig für die Empfehlung der Findungskommission ausgesprochen, die Professor Epping als einzigen Kandidaten vorgeschlagen hatte. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur ernannte Professor Epping für die gesetzlich vorgesehene Amtszeit von sechs Jahren ab dem 1. Januar Neben der Vizepräsidentin für Lehre und Studium, Prof. Elfriede Billmann-Mahecha, und dem Hauptberuflichen Vizepräsidenten Dr. Christoph Strutz, die schon dem vorangegangenen Präsidium angehört hatten, finden sich drei weitere neue Mitglieder in dem Gremium. Dabei werden zwei neu geschaffene Ressorts, eines für Internationales sowie eines für Berufungsangelegenheiten, Personalentwicklung und Weiterbildung, von Prof. Monika Sester bzw. Prof. Joachim Escher vertreten. Als Vizepräsident für Forschung wurde Prof. Peter Wriggers gewählt, der damit die Nachfolge von Prof. Klaus Hulek antritt. Professor Barke und Professor Hulek wurden Ende des Jahres von den Mitgliedern der Universität aus ihren Ämtern verabschiedet. Dabei wurden besonders die identitätsstiftenden Leistungen von Professor Barke für die Universität gewürdigt. Ebenso wurde sein Engagement für ihre Internationalisierung sowie ihre Vernetzung mit der Wirtschaft und der Stadtgesellschaft hervorgehoben. Der Senat hat Professor Barke hierfür die Ehrenbürgerwürde der Universität verliehen. Die Unterstützung der interdisziplinären Forschung sowie der Aufbau von modernen qualitätssichernden Strukturen in Promotion und Nachwuchsförderung sind Verdienste, die mit dem Wirken von Professor Hulek verbunden sind. Bildungs-, forschungs- und hochschulpolitisches Umfeld Zielvereinbarung Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat im Dezember 2014 eine Zielvereinbarung mit der Leibniz Universität abgeschlossen, die eine Laufzeit von 2014 bis 2018 hat. Im Unterschied zu ihren Vorgängerinnen sieht die Zielvereinbarung erstmals vor, dass die globale Landeszuführung der Universität abgesenkt wird, wenn Ziele nicht erreicht werden. Zum einen haben sich alle niedersächsischen Hochschulen mit dem MWK darauf verständigt, die Ergebnisse im Parameter Lehre der leistungsorientierten Mittelverteilung des Landes dauerhaft in den Hochschulhaushalten umzusetzen. Da das Ergebnis der Leibniz Universität im Parameter Lehre negativ ist und sich nur langfristig verändern wird, erfolgt ab 2015 stufenweise eine dauerhafte Kürzung des Globalhaushaltes, die sich voraussichtlich auf einen mittleren sechsstelligen Betrag bis zum Jahr 2017 kumulieren wird. 3

26 Zum anderen sanktioniert die Zielvereinbarung nichtausgeschöpfte Studienplatzkapazitäten ab dem Studienjahr 2015/16. Mit einigen wenigen Ausnahmen müssen Lehreinheiten der Universität ihre Studienanfängerplätze bis zum Studienjahr 2015/16 zu 70 Prozent und bis zum Studienjahr 2017/18 zu 80 Prozent ausschöpfen. Gelingt es nicht, diese Ausschöpfung durch ein Anwachsen der Zahl der Einschreibungen oder durch strukturelle Veränderungen zu erreichen, kommt es zu einer Reduzierung des Globalhaushaltes. Diese errechnet sich aus einer finanziellen Bewertung der freigebliebenen Studienplätze mit den sog. Clusterpreisen des Hochschulpakts Die hierdurch freiwerdenden Finanzmittel sollen zum Abbau von Unterfinanzierungen im niedersächsischen Hochschulsystem eingesetzt werden. Da die Leibniz Universität momentan in einigen Lehreinheiten eine Kapazitätsausschöpfung von weniger als 70 bzw. 80 Prozent erreicht, ist auch hierdurch eine Reduzierung des Globalhaushalts zu erwarten. Diese könnte sich nach derzeitiger Einschätzung ebenfalls in mittlerer sechsstelliger Höhe belaufen. Mit dem Ausbau des Fachs Sonderpädagogik und der Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) setzt die Zielvereinbarung inhaltliche Akzente für die weitere fachliche Entwicklung der Leibniz Universität. Dabei soll mit zusätzlichen Mitteln des Landes ein Ausbauziel von mindestens 230 Bachelor- bzw. 200 Master- Studienplätzen im Lehramt für Sonderpädagogik im Wintersemester 2017/18 erreicht werden. Gegenüber dem jetzigen Zustand entspricht dies einer Steigerung der Studienplatzzahlen um etwa 50 bzw. 25 Prozent. Zusammen mit dem DZHW sollen eine gemeinsame strukturierte Graduiertenausbildung und die Gründung eines Leibniz-Forschungszentrums realisiert werden. Ferner werden strategische Ziele der Hochschule im Rahmen von zwölf Leitlinien der Landeshochschulentwicklung formuliert. Hervorzuheben ist dabei die Schaffung weiterer Schwerpunkte in den Natur- bzw. Ingenieurwissenschaften, in den Geistesund Gesellschaftswissenschaften sowie in der Lehrerbildung. Weitere Ziele bestehen in der Steigerung des Erfolgs von Langzeitstudierenden, in der weiteren Öffnung der Hochschule für beruflich Qualifizierte, in der Verbesserung und verlässlichen Gestaltung der Arbeits- bzw. Betreuungsverhältnisse der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie in vermehrter Transparenz der Forschungsaktivitäten der Universität. Niedersächsische Technische Hochschule Der Niedersächsische Landtag hat im Dezember 2014 beschlossen, das Gesetz zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTH) im Jahr 2015 nicht anzuwenden. Damit ist auch die Mitgliedschaft der Leibniz Universität in den Organen der gemeinsamen Hochschule ausgesetzt. Die in dem Verbund begonnenen Vorhaben, insbesondere in der Forschung, werden allerdings fortgeführt. Dabei ist künftig jeweils diejenige Mitgliedshochschule verantwortlich, die an den Projekten maßgeblich beteiligt ist. Die Leibniz Universität hat als letzte Sitzhochschule darüber hinaus die Aufgabe übernommen, die sonstigen Geschäfte der NTH weiterzuführen und ihre Haushaltsmittel zu verwalten. Der Gesetzesänderung ging eine durch die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen begleitete Evaluation der NTH voraus. Im Ergebnis stellten die Gutachterinnen und Gutachter fest, dass sich die NTH gemessen an ihren Zielen mit Ausnahme der forschungsorientierten Projektförderung als nicht erfolgreich genug erwiesen habe. Neben einer Bewertung der Erfüllung der Aufgaben der NTH 4

27 hat sich die Evaluationsgruppe auch zur Tragfähigkeit der Grundidee, den Perspektiven der Weiterentwicklung sowie der Einbettung der NTH in die niedersächsische Wissenschaftslandschaft geäußert. Das MWK hat aus dem Evaluationsbericht die Schlussfolgerung gezogen, die NTH in der bestehenden Form nicht weiterzuführen und hat die oben erwähnte Gesetzesänderung in die Wege geleitet. Gleichzeitig hat es der Technischen Universität Braunschweig und der Leibniz Universität den Auftrag erteilt, einen Masterplan für die künftige Zusammenarbeit der beiden Hochschulen vorzulegen. Dieser soll ein ambitioniertes und zukunftsweisendes Konzept wissenschaftlicher Zusammenarbeit enthalten, das auch weitere Hochschulen und außeruniversitäre Partner umfassen kann. Interne Entwicklungen Studienqualitätsmittel Für das Wintersemester 2014/15 wurden der Universität erstmals Studienqualitätsmittel gemäß 14a des Niedersächsischen Hochschulgesetzes gewährt. Die Mittel kompensieren die ehemaligen Studienbeiträge in voller Höhe. Die Summe, die der Universität vom Land semesterweise zugewiesen wird, wird mit der Anzahl der Studierenden dynamisiert. Für das Wintersemester 2014/15 erhielt die Universität 8,4 Millionen Euro. Zur hochschulinternen Verteilung der Mittel hat sie eine Studienqualitätskommission gebildet, in der die Studierenden die Stimmenmehrheit haben. Die Studienqualitätskommission hat sich dafür ausgesprochen, die schon bei den Studienbeiträgen geltende Aufteilung in Mittel für Fakultäten und zentrale Mittel im Verhältnis 60 zu 40 beizubehalten. Unter den zentralen Maßnahmen kann deshalb eine Reihe bewährter Angebote für die Studierenden fortgeführt werden. Dies sind zum Beispiel die Öffnungszeitenverlängerungen und zusätzlicher Literaturerwerb für die Universitätsbibliothek, Serviceverbesserungen in der Studierendenverwaltung, e-learning Services, zusätzliche Fachsprachenangebote, die Förderung der Internationalisierung und bauliche Verbesserungen von studentisch genutzten Räumlichkeiten. Auch in den Fakultäten herrscht Planungssicherheit, da die unter den Studienbeiträgen begonnene Verbesserung der Betreuungsverhältnisse von Studierenden fortgesetzt werden kann. Die Studienqualitätskommission hat ferner eine Richtlinie zur Vergabe der Mittel verabschiedet. Campusmanagement mit SAP Das Präsidium hat im Dezember 2014 beschlossen, das Projekt Campusmanagement mit SAP (CMSAP) einzurichten. Hauptziel des Projektes ist, die administrativen Abläufe für Studierende von der Bewerbung und Studienplatzvergabe sowie Immatrikulation und Gebührenverwaltung über die Lehrveranstaltungsplanung und Prüfungsorganisation bis zur Kontrolle der Studienleistungen und dem Studienabschluss mit der Zeugniserstellung effektiv und effizient zu unterstützen. Studierende, Lehrende und Mitarbeiter sollen durch eine integrierte Lösung befähigt werden, schnell, unproblematisch und mit möglichst wenig Aufwand die für ein Studium notwendigen Arbeitsschritte zu erledigen. Das Projekt ist auf zwei Jahre angelegt und wird unter Federführung des Niedersächsischen Hochschulkompetenzzentrums für SAP (CCC) gemeinsam mit 5

28 externen Partnern bearbeitet. Die Ergebnisse aus dem Vorläuferprojekt Campusmanagement werden bei der Einführung genutzt. Das einzuführende System basiert auf dem Modul SAP Student Lifecycle Management (SLcM) und der darauf aufsetzenden sog. Branchenlösung it.education der itelligence AG. Ein weiteres Ziel ist, die Integration zwischen dem Campusmanagement-System und bestehenden SAP-Systemen zu verbessern und Synergien auf Grund des an der Leibniz Universität Hannover bereits vorhandenen SAP-Know-hows zu nutzen. Im Laufe des Projektes soll genügend weiteres Wissen aufgebaut werden, um den Support im Regelbetrieb ohne externe Beratung selbst erbringen zu können. Neue Ressourcensteuerung Eine Arbeitsgruppe des Senats hat im Jahr 2014 ein neues Ressourcensteuerungsmodell entwickelt, welches vom Präsidium mit geringfügigen Modifikationen im selben Jahr beschlossen wurde. Das neue Modell regelt die Zuweisung von Mitteln an die Fakultäten und wird im Haushaltsjahr 2015 erstmals angewandt. Es hebt die bisherige Praxis separater Personal- bzw. Sachmittelbudgets zugunsten von Gesamtbudgets für die einzelnen Fakultäten auf. Dabei erfolgen künftig 15 Prozent der Mittelzuweisungen, entsprechend einer Gesamtsumme von momentan etwa 15 Millionen Euro, über den bewährten leistungs- und belastungsorientierten Verteilungsschlüssel der Universität. Vor Einführung des neuen Modells lag dieser Anteil bei nur etwa 9 Prozent. Die restlichen 85 Prozent der Budgets werden entsprechend der langfristig gewachsenen Personalstruktur der Fakultäten verteilt. Diskretionäre Eingriffe des Präsidiums durch Verlagerungen von Personalressourcen bleiben dennoch möglich. Erhöhte Transparenz entfaltet das Modell durch den nachrichtlichen Ausweis von personellen Ausstattungsrelationen je Professur und Fakultät. Bedeutende Ereignisse des Jahres 2014 im Überblick Januar Das DZHW und die Leibniz Universität unterzeichnen einen Kooperationsvertrag. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf Forschungsprojekte, gemeinsame Berufungen, Austausch von Personal und Nachwuchsförderung. Februar Die Universität vereinbart eine Kooperation mit dem Deutschen Zentrum für Gesundheit und Umwelt. Dabei sollen die Wirkstoffforschung der Universität und die Medizinalchemie des in München ansässigen Helmholtz-Zentrums enger verknüpft werden. April Die Hannover School for Biomolecular Drug Research und die NTH School for Contacts in Nanosystems werden als Promotionsprogramme durch das Land Niedersachsen gefördert. Die Fördersumme beträgt jeweils 1 Million Euro. 6

29 Mai Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) richtet an der Leibniz Universität Hannover den neuen Sonderforschungsbereich 1128 Relativistische Geodäsie und Gravimetrie mit Quantensensoren (geo-q) ein. Das Vorhaben wird in den ersten vier Jahren mit rund 11 Millionen Euro gefördert. Ebenso bewilligt die DFG rund 3,9 Millionen Euro für das neue Graduiertenkolleg Quantenmechanisches Rauschen in komplexen Systemen in der Physik. Juni Der Hochschulrat spricht sich für Prof. Volker Epping als neuen Universitätspräsidenten aus. Zuvor hatte sich auch der Senat einstimmig und ohne Enthaltungen für den Kandidaten entschieden, der das Amt zum 1. Januar 2015 antritt. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz fördert den rund 34 Millionen Euro teuren Neubau Dynamik der Energiewandlung (DEW). In dem neuen Gebäude werden Forscherinnen und Forscher Energiewandlungsprozesse optimieren, um so die Energiewende voranzutreiben. Juli Die Universität ist im Professorinnenprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit ihrem Gleichstellungskonzept Offensive Gender & Diversity 2020 erfolgreich. Damit können bis zu drei neuberufene Professorinnen über einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert werden. September Der Neubau des Zentrums für Biomolekulare Wirkstoffe wird eröffnet. In dem von Bund und Land geförderten Forschungsbau werden Arbeitsgruppen aus den Biowissenschaften, Chemie und Medizin zusammenarbeiten. Das Testzentrum für Tragstrukturen Hannover wird nach knapp zweijähriger Bauzeit eingeweiht. Die Einrichtung hält europaweit einzigartige Großversuchsanlagen vor, um hochkarätige Forschung zu Offshore- Windenergieanlagen zu betreiben. Oktober Das neue Studienjahr 2014/15 beginnt mit rund Erstsemestern und insgesamt Studierenden. Das Präsidium beschließt ein neues Budgetierungsmodell für die Fakultäten. Der Anteil der Mittel, die nach Leistungskriterien vergeben werden, vergrößert sich damit deutlich. Das MWK fordert die Leibniz Universität und die Technische Universität Braunschweig auf, einen gemeinsamen Masterplan zur Vertiefung ihrer Kooperation vorzulegen. Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in Forschung und Lehre gemeinsam mit anderen Partnern. Dezember Bereits zum vierten Mal vergibt die Leibniz Universität Hannover das Deutschlandstipendium. 213 Studierende können sich freuen, von mehr als 60 Firmen, Stiftungen und Privatpersonen unterstützt zu werden. 7

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