Kinderlose Väter Väter, die von ihren Kindern getrennt leben

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1 Kinderlose Väter Väter, die von ihren Kindern getrennt leben Rechtliche Aspekte, München Worum wird es gehen? Gesundheitliche Chancengleichheit in KiTas Was hat das mit Recht zu tun und was hat das mit kinderlosen Vätern zu tun? 1. Wo und wie ist der Gesundheitsfürsorgeauftrag der KiTas im Gesetz verankert? 2. Welche Rechte und Einflussnahmemöglichkeiten haben getrennt lebende Väter in der KiTa? 1

2 Vorab: Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen: STAAT - Besonderer Schutz der Familie = AUCH Gesundheitsschutz - Wächteramt, Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG) Hilfe vor Eingriff VATER Schutz der Familie und des Elternrechts (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) KIND Menschenwürde (Art. 1 GG) Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) Leben und körperl. Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) MUTTER Schutz der Familie und des Elternrechts (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) 1. Wo und wie ist der Gesundheitsfürsorgeauftrag der KiTas im Gesetz verankert? 2

3 Unter welchen Aspekten ist der Gesundheitsschutz im Gesetz verankert? Primärprävention allgemeine Gesundheitserziehung Sekundärprävention Schutz und Hilfe bei der Befürchtung von Gefahren für das Kind(eswohl) Intervention durch helfende und strafende Institutionen KiTa 8a IV Intervention durch helfende und strafende Institutionen Jugendamt - Beratungsangebote - Erzieherische Hilfen - Inobhutnahme 8a III 8a III Strafverfolgung - Polizei - Staatsanwaltschaft - Strafgericht Familiengericht 3

4 Primärprävention allgemeine Gesundheitserziehung Arbeit mit den Kindern Arbeit mit den Eltern Vernetzung Prävention durch Vernetzung der Frühen Hilfen, 3 Abs. 3 KKG: Frühförderung Frühe Hilfen (KoKi) Weitere KiTa (Krippen) Schwangerenberatung Jugendamt (Koordinierung nach 3 Abs. 3 KKG) ÄrztInnen (Familien-) Hebammen Familiengericht Polizei 4

5 Primärprävention allgemeine Gesundheitserziehung Arbeit mit dem Kind (gemäß 14 AVBayKiBiGvor allem durch angeleitetes und freies Spiel, sinnliche Anregungen und Bewegung ) 3 Abs. 3 AVBayKiBiG: Suchtprävention (Aufklärung, Vorbildfunktion, Rauchverbote) 12 AVBayKiBiG: Bewegungserziehung und -förderung, Sport 13 AVBayKiBiG: Gesundheitserziehung - gesunde und ausgewogene Ernährung - ausreichend Ruhe und Stille - Einüben von Hygiene-, Körperpflege- und Präventionsmaßnahmen Primärprävention allgemeine Gesundheitserziehung Arbeit mit den Eltern (?) : 9a Abs. 2 BayKiBiG(= 3 Abs. 4 AVBayKiBiG): Pflicht zur Vorlage der Bestätigung der Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen Früherkennungsuntersuchung Dokumentationspflicht der KiTa Kooperation mit den Erziehungsberechtigten( 22a Abs. 2 SGB VIII): Regelmäßige Information der Eltern (?) über den Stand der Lern- und Entwicklungsprozesse(Art. 11 Abs. 3 BayKiBiG) Erörterung wichtiger Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung (Art. 11 Abs. 3 BayKiBiG) mit den Eltern (?). 5

6 Sekundärprävention Schutz und Hilfe bei Gefahren für das Kind(eswohl) Physische/ Psychische Misshandlung Physische/ Psychische Vernachlässigung Sexualisierte Gewalt Kinderschutzauftrag 8a SGB VIII (= Art. 9a Abs. 1 BayKiBiG n.f.) Gefahreneinschätzung, ggf mit externer Fachkraft 8a IV 1, 8b SGB VIII Einbeziehung von Kind und Erziehungsberechtigten, 8a IV 1 Nr. 3 SGB VIII der Eltern (?) Art. 9a BayKiBiGn.F. Hinwirken auf Hilfe, 8a IV 2 SGB VIII AnzeigePFLICHT an das JUGENDAMT, 8a IV aesgb VIII offenbar meint das BayKiBiG durchgängig die Erziehungsberechtigten, wenn es von deneltern spricht Eltern = rechtliche (nicht unbedingt: leibliche!) Eltern, 1591 ff BGB Erziehungsberechtigte = Personensorgeberechtigte (und weitere, vertraglich verpflichtete Volljährige) 7 Abs. I Nr. 6 SGB VIII 6

7 Die Rolle getrennt lebender Väter 2. Was bedeutet das und welche Rechte und Einflussnahmemöglichkeiten haben getrennt lebende Väter? Sorgerecht Was bedeutet das? Elterliche Sorge 1626 Abs. 1 BGB: Die Elternhaben die Pflicht und das Recht, für das minderjährigekind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Personensorge Vermögenssorge Tatsächlich zberziehung, Pflege, Umgang, Aufsicht, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitspflege, Ausbildungswahl Gesetzl. Vertretung 1629 BGB zb KiTa- Anmeldung, Einwilligung in Operation Tatsächlich zbanlage, Vermehrung, Verwertung des Kindesvermögens Gesetzl. Vertretung 1629 BGB zb Vertragsschluss Maßstab: Wohl des Kindes (Entwicklungsstand?? Bedürfnisse??) 1626 Abs. 2 BGB 7

8 Sorgerecht Was bedeutet das? Elterliche Sorge Steht nach 1626 Abs. 1 BGB DEN (rechtlichen) ELTERN zu, was aber ist, wenn es DIE ELTERN so nicht (mehr) gibt? Vorher: Gemeinsame Sorge (Ehe/Sorgeerklärung) Alleinsorge der Mutter Nachher (bei Getrenntleben): Gemeinsame Sorge (!) Übertragung möglich ( 1671 Abs. 1 BGB) Alleinsorge der Mutter Übertragung möglich ( 1671 Abs. 2 BGB nf) Sorgerecht Was bedeutet das? Großes und Kleines Sorgerecht Großes Sorgerecht: Umfassende Personen-und Vermögenssorge Aus dem Sorgerecht folgt insbesondere ( 1632 BGB) - das Recht zum Verlangen der Herausgabe des Kindes - Bestimmung des Umgangs - Informationsrechte!!!! Kleines Sorgerecht: Befugnis des Partners, bei dem sich das Kind aufhält, zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben ( 1687 Abs. 1 S. 3 BGB) 8

9 Sorgerecht Was bedeutet das? EINZELFRAGEN alles klar! An-/Abmeldung zur KiTa Essenswahl in der KiTa Ausflüge, Übernachtung i.d. KiTa Schwimmengehen Musikalische Früherziehung Wechsel der KiTa Gruppe Veränderung der Betreuungszeiten DIE Sorgeberechtigten Grundsatzfragen (Vegetarier?) DIE Sorgeberechtigten - danach DER Alltagssorgeberechtige DER Alltagssorgeberechtige DER Alltagssorgeberechtige DER Alltagssorgeberechtige DIE Sorgeberechtigten DIE Sorgeberechtigten Vorzeitige Einschulung/Wahl der Schule DIE Sorgeberechtigten (Nach: Barth, kleinundgross, Heft 6/2011) Sorgerecht Was bedeutet das? EINZELFRAGEN konfliktträchtig: Übergabe des Kindes Benennung Abholberechtigter obliegt DEM Alltagssorgeberechtigen (LG Bremen). Was ist aber am Besuchswochenende? Auskünfte über das Kind DIE Eltern (??? Art. 11 Abs. 3 BayKiBiG???) 22a Abs. 2 S. 2 SGB VIII: Die Erziehungsberechtigtensind an allen Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen. Was ist aber bei Alltags-Infos? Kindeswohlgefährdung DIE Eltern (??? Art. 9a BayKiBiG???) 8a Abs. 4 SGB VIII:Einzubeziehen in die Prüfung der Gefährdung sind DIE Erziehungsberechtigten. Angebote von Hilfen sind zu richten an DIE Erziehungsberechtigten 9

10 Sorgerecht Wem steht das zu? Das große Sorgerecht steht kinderlosen Vätern nach einer Trennung zu: gemeinsam, wenn sie zuvor die gemeinsame Sorge hatten - Erfordernis von gegenseitigem Einvernehmen in Grundsatzfragen - Info und Beteiligung BEIDER Partner erforderlich! alleine, wenn es ihnen durch das Familiengericht übertragen wurde Sorgerecht Wem steht das zu? Das kleine Sorgerecht steht kinderlosen Vätern nach einer Trennung zu: Wenn sie sorgeberechtigtsind und das Kind NICHT gewöhnlich bei ihnen lebt, aber es sich bei ihnen rechtmäßig aufhält( 1687 Abs. 1 S. 4 BGB) Wenn sie NICHT sorgeberechtigtsind, aber sich das Kind rechtmäßig bei ihnen aufhält ( 1687a BGB) 10

11 Sorgerecht Wem steht das zu? ACHTUNG! Neue Partner haben grds. KEIN(großes oder kleines) Sorgerecht sie können nur NACH einer Hochzeit/Verpartnerungin Alltagsfragen mit(!)bestimmen, wenn ihr/e Partner/in die ALLEINIGE Sorge hat! ( 1687b BGB, 9 Abs. 1 LPartG): Sorgerecht Was bedeutet das für Ihre Praxis? - Wissen Sie, ob Eltern sich getrennt haben? - Beteiligen Sie bei gemeinsamem Sorgerecht trotz einer Trennung BEIDE sorgeberechtigten Elternteile auch bei Getrenntleben! ACHTUNG: Eltern vertreten sich NICHT gegenseitig! - Wissen Sie, wem das Sorgerecht über die Kinder zusteht? WICHTIG: Verpflichten Sie die Eltern im KiTa-Vertrag dazu, Änderungen in ihren Lebensverhältnissen (insbes. Trennung) mitzuteilen! Dokumentieren Sie die Mitteilung in Ihren Akten! Lassen Sie sich ggfden Beschluss vorlegen! - Ist klar, wer die Kinder abholen darf? - Informieren Sie den getrennt lebenden Partner über Alltagsfragen, wenn er das Kind abholt? 11

12 Sorgerecht Wie kann ich mich absichern? - KLARE ABSPACHEN MIT BEIDEN ELTERN sind wichtig dokumentieren Sie diese! - Führen Sie bei erforderlichenfalls getrennte Entwicklungsgespräche mit den sorgeberechtigten Elternteilen. Dokumentieren Sie diese! Achtung: Deren neue Partner dürfen an Entwicklungsgesprächen nur bei Einverständnis BEIDER Sorgeberechtigten teilnehmen!!!!! - Klären Sie gerade bei (frisch) getrennten Eltern -die Abholfrage!!! Achtung: Neue Partner/Großeltern dürfen Kinder nur bei Aufnahme in die Abholerliste abholen! - Einladungen zu Festen und Veranstaltungen gehen an BEIDE (alltags-) sorgeberechtigten Elternteile. Versuchen Sie, die KiTa bei Begegnung zerstrittener Partner zur elternkonfliktfreien Zone zu machen! Weisen Sie die Eltern im Ernstfall darauf EINDRINGLICH hin! Siehaben das Hausrecht!!!! Zusammenfassende Thesen - Die elterliche Sorge ist Grundrecht beider Eltern! - Das BGB sucht den Ausgleich zwischen den Grundrechten der Elternteile und des Kindes. Überragender Gesichtspunkt bei der Ausgestaltung der elterlichen Sorge durch die Gerichte ist immer das Kindeswohl. - Schwierig scheint immer wieder die tatsächliche Umsetzung und Durchsetzung der Rechte im Sinne alltagspraktikabler Lösungen. - GUTE KOMMUNIKATION UND KLARE ABSPACHEN MIT BEIDEN (!) ELTERN SIND ERFORDERLICH UND HILFREICH!!!! - SICHERN SIE SICH AB, indem Sie den Eltern Mitwirkungspflichten auferlegen und indem Sie ausreichend dokumentieren! 12

13 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13

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