Vote électronique. Ein Gemeinschaftsprojekt vom Bund und den Kantonen
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- Dörte Stein
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1 Vote électronique Ein Gemeinschaftsprojekt vom Bund und den Kantonen
2 Urschweizerisch und weltweit an der Spitze Themen Politische Rechte Vote électronique Die Kantone Genf, Neuenburg und Zürich gründeten im Jahr 2000 eine Schweiz, in der elektronisch gewählt und abgestimmt werden kann. Genf, Neuenburg und Zürich sind die Ur-Kantone von Vote électronique. Und ähnlich, wie in der alten Eidgenossenschaft Kanton um Kanton zu den Ur-Kantonen Uri, Schwyz und Unterwalden gestossen sind, ist Vote électronique gewachsen. Seit 2011 beteiligen sich 13 Kantone an der neuen Möglichkeit zur politischen Mitbestimmung. Vote électronique ist beispielhaft für eine moderne Zusammenarbeit der Kantone. Das Projekt wird von der Bundeskanzlei koordiniert. Vote électronique ermöglicht die Stimmabgabe über das Internet, was wegen den hohen Sicherheitsanforderungen anspruchsvoll ist (siehe S. 10). Derzeit verfolgen in Europa neben der Schweiz nur Estland und Norwegen den Internet-Ansatz. In verschiedenen Ländern gibt es so genannte e-voting-projekte. Meist geht es dabei um die elektronische Stimmabgabe in Abstimmungslokalen. Dieser Ansatz ist für die Schweiz undenkbar, denn heute stimmen rund 90 % der Stimmberechtigten von zu Hause aus brieflich ab. Deshalb führt der Fortschritt bei der Erweiterung der Mitbestimmungsmöglichkeiten über das Internet. Fragen & Antworten Was muss ich tun, um meine Stimme elektronisch abgeben zu können? Wenn Sie in einer Schweizer Gemeinde stimmberechtigt sind, die Vote électronique anbietet, werden Sie automatisch über das Vorgehen informiert. DeR direkte Weg Das Votum der Stimmberechtigten gelangt via Internet zum Vote électronique- System des Wohnkantons. Dort werden die Stimmen unter Wahrung des Stimmgeheimnisses ausgezählt. 2 3
3 Die Wahl bei der Wahl Schritt für Schritt zum Erfolg Kein anderes Land kennt so ausgebaute politische Mitwirkungsrechte wie die Schweiz, pro Jahr gibt es fünf bis sechs Urnengänge*. Die Stimmberechtigten haben die Wahl: Sie können entweder an der Urne, brieflich und künftig auch elektronisch mitbestimmen. Die Schweizer Bevölkerung vertraut den Behörden, dass die Abstimmungen und Wahlen rechtlich einwandfrei durchgeführt werden. Dieses Vertrauen legte die Basis, um 1994 die briefliche Stimmabgabe einzuführen. Der neue, bequemere Weg etablierte sich rasch und wirkt sich auch leicht positiv auf die Stimmbeteiligung aus. Vote électronique ist eine Weiterentwicklung der Mitwirkungsmöglichkeiten, es ist der dritte Stimmkanal, es ist das Instrument für die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts, wo neue Technologien, aber auch die Mobilität der Menschen immer wichtiger werden. Seit 2011 bieten 13 Kantone Vote électronique an. Die Zukunftsvision: In einigen Jahren sollen alle Schweizer Stimmberechtigten elektronisch abstimmen und wählen können. Vote électronque ist schon weit entwickelt, befindet sich aber immer noch in einer Versuchsphase. Deshalb haben Bundesrat und Parlament im Jahr 2007 Limiten gesetzt: Bei eidgenössischen Vorlagen können heute höchstens 10 Prozent der rund 5 Millionen Stimmberechtigten ihre Stimme elektronisch abgeben. Bei rein kantonalen Urnengängen gelten die Limiten nicht. Heute sind die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer die primäre Zielgruppe, sie haben den grössten Nutzen von Vote électronique (siehe S. 8). * Auf Ebene Bund gibt es jährlich bis zu vier Abstimmungen,. dazu kommen jene der Kantone und Gemeinden. Vier stufen Bei Vote électronique (VE) gibt es vier Entwicklungsstufen: 1. VE im Rahmen von Abstimmungen (aktueller Stand) 2. VE im Rahmen von Wahlen (aktueller Stand) 3. E-Collecting (Initiativen und Referenden) 4. Elektronische Signatur der Kandidatenlisten 4 5
4 Drei Systeme für die Schweiz GE NE ZH Die Wahl- und Abstimmungsverfahren sind in der Schweiz von Kanton zu Kanton verschieden. Um dieser Vielfalt gerecht zu werden, wurden die drei Vote électronique- Systeme von Genf, Neuenburg und Zürich entwickelt. Nicht jeder Kanton soll die Investition in ein eigenes System tätigen müssen, er soll sich einer entwickelten Lösung anschliessen können dies ist ein Grundgedanke von Vote électronique in der Schweiz. Mit den drei Hauptsystemen wurde für die Kantone eine Wahl geschaffen. Das Genfer Vote électronique-system eignet sich zum Beispiel besonders für jene Kantone, die das Stimmregister* zentral führen, die Zürcher Lösung ist auf dezentrale Ansätze ausgelegt. Das System von Neuenburg hat eine andere Charakteristik, Vote électronique und andere Dienstleistungen werden gebündelt ab dem «Guichet Unique Neuchâtelois» angeboten. *Das Stimmregister ist die Grundlage für alle Wahlen und Abstimmungen. Darin finden sich die Angaben sämtlicher Stimm- und Wahlberechtigten eines Kantons oder einer Gemeinde. Fragen & Antworten DIE VOTE electronique - LANDKARTE Genf, Neuenburg und Zürich, die Zentren von Vote électronique. Die blau eingefärbten Kantone verwenden im Rahmen eines Consortiums eine Kopie des Zürcher Systems, die rot markierten Kantone lassen sich vom Genfer System beherbergen. Und wenn ich zu Hause kein Internet habe? Die Stimme kann von überall her abgegeben werden, wo es einen Internetzugang gibt. Es muss nicht der eigene Computer sein. 6 7
5 Far away und doch dabei Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer leben in verschiedenen Zeitzonen, das Wahlbüro im Internet kennt keine Öffnungszeiten. Naheliegend also, dass die Stimmberechtigten im Ausland bei der Einführung von Vote électronique Priorität haben. Oft entstehen im Ausland bei der brieflichen Stimmabgabe postalische Verspätungen, welche die Ausübung des Stimmrechts verunmöglichen. Hier schafft Vote électronique Abhilfe. Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) begrüsst die Einführung des neuen Weges denn auch sehr: «Es ist zentral, dass alle Auslandschweizer, unabhängig von ihrem Wohnsitzland, dank dem E-Voting am politischen und demokratischen Prozess teilnehmen können», so die ASO. Vote électronique steht in jenen Staaten zur Verfügung, die der EU angehören oder das Wassenaar-Abkommen unterzeichnet haben, sowie in einigen europäischen Kleinststaaten. Ungefähr 90 Prozent der registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ihren Wohnsitz in einem dieser Länder. Fragen & Antworten freie fahrt bei rot Für einmal zeigt die Farbe Rot freie Fahrt: Aus den rot eingefärbten Ländern. ist die Teilnahme an Vote électronique möglich, es sind EU- oder Wassenaar- Mitgliedsstaaten. Was ist Wassenaar? Das Wassenaar-Abkommen ist eine Vereinbarung aus dem Jahr 1996 über Exportkontrollen unter anderem für Dual Use-Technologien ( org). Diese Vereinbarung regelt auch die Verschlüsselung von Daten. Danach ermöglichen alle Mitgliedstaaten die für den Vote électronique grundlegende verschlüsselte Übertragung von Daten. 8 9
6 Sicherheit vor Tempo Das Internet trägt den Staat näher an die Leute und mit Vote électronique deren Stimmen zurück zum Staat. Das Internet birgt auch Gefahren. Kann die Stimme über das Netz sicher abgegeben werden? In einer Demokratie zählt jede Stimme. Die Vote électronique- Projekte stellen sich der grossen Verantwortung, die elektronisch abgegebenen Stimmen auch wirklich zu zählen. Zuverlässig, genau und fair müssen die hierfür verwendeten Systeme sein und das Stimmgeheimnis berücksichtigen. Die Vielfalt an unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen findet sich durch den Urnengang und die briefliche Stimmabgabe in genügendem Mass umgesetzt. Auch bei der elektronischen Stimmabgabe müssen systematische Missbräuche verhindert werden. Die adäquate Sicherung der Nachrichten, die durch das Internet und die staatlichen Rechenzentren führen, ist eine Herausforderung, auch für erfahrene IT-Fachleute. Bund und Kantone setzen alles daran, die hohen Sicherheitsanforderungen an elektronische Wahl- und Abstimmungssysteme umzusetzen. Die Entwicklung von noch stärkeren Sicherheitseigenschaften hat Priorität. Deswegen wird Vote électronique schrittweise ausgebaut. Es gilt das Motto: Sicherheit vor Tempo. Fragen & Antworten Wie weiss ich, dass meine elektronische Stimme richtig ankommt? Die Systeme verfügen über unterschiedliche technische Elemente, die es erlauben zu überprüfen, ob man mit dem richtigen Server kommuniziert. Damit werden systematische Missbräuche verhindert. Es werden zurzeit Möglichkeiten einer weitergehenden Verifizierung geprüft
7 Eine kleine Bedienungsanleitung Die drei bestehenden Vote électronique-systeme unterscheiden sich zwar in ihrer Architektur, die wesentlichen Schritte für die Stimmabgabe sind aber die gleichen. Die Grafik unten schematisiert den Vorgang. Die Kantone Genf, Neuenburg und Zürich bieten auf dem Internet Demoprogramme an. Also nichts wie reinschauen und testen:
8 Meilensteine Seit dem Jahr 2000 wird Vote électronique mit Umsicht, aber sehr konsequent entwickelt. Die untenstehende Tabelle zeigt wesentliche Meilensteine. Das nächste grosse Ziel: Bei den Nationalratswahlen im Jahr 2015 soll ein Grossteil der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer elektronisch wählen können. Jahr Schritt 2000 Start Vote électronique 2004 Genf: erste Versuche bei eidg. Abstimmungen 2005 Neuenburg: erste Versuche bei eidg. Abstimmungen 2005 Zürich: erste Versuche bei eidg. Abstimmungen 2008 Genf, Neuenburg, Zürich: gleichzeitige Versuche 2008 Neuenburg: erstmals Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen zugelassen Beherbergungsverträge zwischen Genf und den Kantonen Basel-Stadt, Luzern und Bern für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Jahr Schritt 2009 Gründung des Consortiums Vote électronique bestehend aus den Kantonen Aargau, Freiburg, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Solothurn und Thurgau 2010 Erste Versuche in 12 Kantonen 2011 Erste Versuche bei Nationalratswahlen in den Kantonen Basel-Stadt, Aargau, Graubünden und St.Gallen. Die Versuche sind auf Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer konzentriert Ziel: Nationalratswahlen mit Vote électronique für einen Grossteil der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer 14 15
9 Kenndaten Vote électronique Projektstart Jahr 2000 Pilotkantone Beteiligte Kantone Projektkoordination Gesetzliche Grundlagen Berichte des Bundesrates an das Parlament Projekte der Wissenschaft im Auftrag der Bundeskanzlei Kontakt Genf, Neuenburg, Zürich Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Luzern, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Zürich Schweizerische Bundeskanzlei Bundesgesetz und Verordnung über die politischen Rechte; verschiedene kantonale Bestimmungen 2001: 1. Bericht 2006: 2. Bericht 2013: 3. Bericht ETH-Forschungsarbeit zur sicheren Stimmabgabe ab privaten Computern Studie der Berner Fachhochschule zu verifizierbaren Vote électronique-systemen Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte, Bundeshaus West, 3003 Bern Internet: Mail: Impressum Konzept, Texte, Layout: Sektion Kommunikationsunterstützung und Sektion Politische Rechte, Bundeskanzlei Illustrationen: Judith Zaugg, Bern August 2011
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