Wann können alle Schweizerinnen und Schweizer elektronisch abstimmen und wählen?
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- Johanna Kerner
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1 Wann können alle Schweizerinnen und Schweizer elektronisch abstimmen und wählen? Forum E-Voting am 31. Oktober 2017 Prof. Dr. Andreas Glaser Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 1
2 I. Offene rechtspolitische Ausgangslage - Ziel elektronischer Stimmabgabe für alle Auslandschweizer/innen bei NR-Wahl Bundesrat: «Sicherheit vor Tempo» keine konkrete Festlegung - Graubünden: Ab «E-Voting in allen Gemeinden» - Forderung nach Moratorium für E-Voting Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 2
3 II. Rechtliche Ausgangslage - Rechtsgrundlagen in Bund und Kantonen gehen von zeitlich und sachlich begrenztem Versuchsbetrieb aus vgl. BPR - Kanton benötigt gemäss VPR Grundbewilligung des Bundesrates + Zulassung der Bundeskanzlei pro Urnengang - Ausweitung des Anteils der zur elektronischen Stimmabgabe hängt von «Verifizierbarkeit» ab (vgl. VEleS): - cast-as-intended - recorded-as-cast - counted-as-recorded Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 3
4 III. Hindernisse beim Gebrauch der rechtlichen Möglichkeiten - Fehlender politischer Wille in zahlreichen Kantonen trotz vorhandener Rechtsgrundlagen - Teilweise Begrenzung nur auf Auslandschweizer/innen - Grosse Zurückhaltung bei Wahlen (NR-Wahl 2011: nur in 4 Kantonen - Auch bei Volksabstimmungen Versuchsbetrieb in insgesamt nur 14 Kantonen (auf dem Höhepunkt des E-Voting gleichzeitig in 12 Kantonen) Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 4
5 III. Hindernisse beim Gebrauch der rechtlichen Möglichkeiten - Technische Unzulänglichkeiten beim ehemals grössten Konsortium mit Anbieter Unisys Bundesrat versagt Bewilligung für NR-Wahl E-Voting bei NR-Wahl in nur 4 Kantonen: 2 nur für Auslandschweizer/innen, nur 2 Kantone auch für Inlandschweizer/innen - Auswirkungen der Versagung der Grundbewilligung auch auf Volksabstimmungen, Auflösung des Konsortiums Abstimmung vom 28. Februar 2016: E-Voting nur in den betreffenden 4 Kantonen Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 5
6 IV. Neuordnung der E-Voting-Landschaft - Genf und Neuenburg als Systembetreiber mit bewilligten Systemen weiterhin aktiv - Einstieg der Schweizerischen Post in das E- Voting - Ehemalige Konsortiums-Kantone kehren zum E- Voting zurück und beantragen Bewilligungen mit einem der beiden vorhandenen Systeme oder planen dies ( : 8 Kantone) NE/Post Ausschreibung GE Keine Versuche Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 6
7 V. Mittelfristige Perspektive - Bundesrat strebt ordentlichen Betrieb an - Keine Verpflichtung der Kantone - Revision des BPR führt zu Diskussion im Parlament - Referendumsmöglichkeit - Breite Diskussion in der Bevölkerung Kanton Graubünden strebt papierloses E-Voting für 100 Prozent des Elektorates an Referendum im Kanton Graubünden? Genehmigung der Rechtsgrundlagen durch Bundesrat? Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 7
8 VI. Längerfristige Perspektive Hypothesen für das Jahr 2025 Es bestehen dauerhafte Rechtsgrundlagen im BPR elektronische Stimmabgabe ist vollwertiger dritter Stimmkanal neben Urne und brieflicher Stimmabgabe In mehreren Kantonen können 100 Prozent des inländischen Elektorates elektronisch wählen und abstimmen Mehrere Kantone haben die papierlose Stimmabgabe ermöglicht, auch dank der EID Rechtspolitische Anschlussfragen Sollen die bislang nicht interessierten Kantone zur Einführung der Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe gezwungen werden? Soll auch das E-Collecting (elektronisches Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden) ermöglicht werden? Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 8
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