Jahresbericht der Ombudsstelle SRG.D für das Jahr 2011

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1 Achille Casanova 3011 Bern, Kramgasse 16 Ombudsstelle SRG.D Tel Fax Jahresbericht der Ombudsstelle SRG.D für das Jahr 2011 dem Publikumsrat der SRG DEUTSCHWEIZ vorgelegt durch Ombudsmann Achille Casanova, Bern 1. EINLEITUNG Mit dem vorliegenden Jahresbericht lege ich gegenüber dem Publikumsrat der SRG DEUTSCHWEIZ wiederum Rechenschaft über meine Tätigkeit als Ombudsmann für das Schweizer Fernsehen und das Schweizer Radio DRS im Jahr 2011 ab. Es ist der 20. Jahresbericht seit der Inbetriebnahme der Ombudsstelle und zugleich der siebte aus meiner Feder, nachdem ich das Amt als DRS-Ombudsmann per 1. August 2005 übernommen habe. Im Berichtsjahr wurden bei der Ombudsstelle insgesamt 171 neue Beanstandungen eingereicht. Gegenüber dem Vorjahr (134 Eingaben) ist somit eine erhebliche Zunahme der Anzahl Reklamationen zu verzeichnen. Trotz zusätzlicher Beanspruchung kann man aber keine signifikanten Veränderungen in der Tätigkeit der Ombudsstelle feststellen. Sowohl die Motive der Beanstandungen wie auch die Beurteilungen bewegen sich im Rahmen der Schwankungen der letzten Jahre. Vor allem aber war die Ombudsstelle auch im Berichtsjahr stets bemüht, zwischen unzufriedenem Publikum und Programmverantwortlichen Konflikte zu entspannen, um UBI-Präsident Roger Blum zu zitieren. Dabei und dies scheint mir entscheidend zu sein muss diese Programmaufsicht das Publikum vor Manipulationen schützen und gleichzeitig die Medienfreiheit achten. Meine jährliche Berichterstattung wird sich im üblichen Rahmen halten. Die Beibehaltung der bereits von meinen Vorgängern Arthur Hänsenberger und Otto Schoch benutzten Struktur soll den Vergleich mit früheren Jahren erleichtern und damit der Lesbarkeit des Jahresberichtes dienen.

2 2. STATISTISCHES 2.1 Anzahl Beanstandungen Eingegangene Beanstandungen Vom Vorjahr noch hängig Erledigte Beanstandungen 1992 (9 Monate) Beanstandungen konnten aus Zeitgründen, oder weil die Stellungnahme der Redaktion noch nicht vorhanden war, im Berichtsjahr nicht mehr behandelt werden und waren Ende 2011 somit noch hängig. 2

3 Anzahl der Beanstandungen in den letzten 13 Jahren Die nachstehende Grafik zeigt die Inanspruchnahme der Ombudsstelle in den letzten 14 Jahren bildlich Anzahl Wie aus der Graphik ersichtlich, wurden im Jahr 2011 nicht weniger als 171 neue Beanstandungen eingereicht. Gegenüber dem Vorjahr ist somit eine bedeutende Zunahme zu verzeichnen (37 Beanstandungen mehr als im Jahr 2010, was einer Zunahme von 28 % entspricht). Wie immer müssen Statistiken aber mit Vorsicht genossen werden. Aus der Zunahme der Anzahl eingereichter Beanstandungen irgendwelche Schlussfolgerungen bezüglich der Unzufriedenheit des Publikums für die Programme von Radio und Fernsehen der SRG zu ziehen, wäre meines Erachtens gewagt. In der Tat mussten im Jahr 2011 erneut verschiedene Serienbeanstandungen verzeichnet werden. Nicht weniger als sieben Beanstandungen betrafen zum Beispiel die gleiche Sendung Einstein über die Entstehung von Feinstaub bei Cheminées und sogar acht ähnliche Reklamationen kritisierten das Wort zum Sonntag über die Erbschaftssteuer. Die Rolle der Ombudsstelle als Vermittlerin zwischen Publikum und Programmschaffenden beschränkt sich aber nicht nur darauf, schriftlich einge- 3

4 gangene Beanstandungen zu behandeln. Oft werden Sendungen auch telephonisch angesprochen oder kritisiert. Durch ein offenes Gespräch ist es meistens möglich, das Anliegen des Publikums zu befriedigen und die Einreichung einer formellen Beanstandung zu vermeiden. 2.2 Beanstandungen, auf die nicht eingetreten werden konnte Im Berichtsjahr konnte die Ombudsstelle 166 Beanstandungen bearbeiten, davon neun aus dem Vorjahr. Es war aber rechtlich nicht möglich, auf 50 Beanstandungen (Vorjahr 34) formell einzutreten. Bei vier Eingaben fehlte trotz Mahnung die notwendige Postadresse, bei drei weiteren waren die Fristen bereits abgelaufen. Bei den meisten Beanstandungen, welche formell nicht behandelt werden konnten, handelte es sich nicht um einzelne, klar definierte, ausgestrahlte Sendungen, sondern um allgemeine Fragen zu Programmgestaltung, Werbung, technische Fragen betreffend Empfangqualität, Musik usw. sowie auch zur SRG-Politik allgemein. In diesem Zusammenhang sind drei Problemkreise speziell erwähnenswert. Zuerst einmal die Radio- und Fernsehgebühren. Da es sich um eine aktuelle, politisch kontroverse Frage handelt, überrascht es nicht, wenn in verschiedenen Beanstandungen sowohl die Höhe der Gebühren, als auch die Art Inkasso durch die Billag kritisiert wurden. Es fällt zudem auf, dass bei mehr als der Hälfte der eingereichten Reklamationen nebst punktueller Kritik an einer Sendung auch kritisch auf die Gebühren hingewiesen wurde. Die Sendung war mangelhaft und befriedigt mich nicht, und dabei zahle ich teure Gebühren, wird oft argumentiert. Das Thema Gebühren scheint das Publikum besonders zu interessieren! Verschiedentlich wurden auch die Verspätungen gegenüber dem vorgesehenen Beginn eines Programms moniert. Der verspätete Beginn einer Sendung es war manchmal bis zu 10 Minuten war immer wieder Gegenstand einer Beanstandung. Verschiedentlich wurde kritisiert, dass die festgestellten und störenden Verspätungen nicht nur durch die Werbespots, sondern auch durch die Trailers für künftige Programme verursacht wurden. In dieser Hinsicht scheint mir die Unzufriedenheit des Publikums durchaus verständlich zu sein. Schliesslich wurde auch kritisiert, dass bei Spielfilmen öfter der Abspann gar nicht oder lediglich verkürzt ausgestrahlt wird. Aus der Sicht der Programmverantwortlichen gibt es sicher gute Gründe, auf den Abspann zu verzichten. Für Filmliebhaber ist dies aber eine fehlende Information und störend. Auch wenn es sich um Beanstandungen handelte, auf welche die Ombudsstelle formell nicht eintreten konnte, hat sie sich stets bemüht, ihrer Rolle als Vermittlerin gerecht zu werden. Nicht weniger als 25 solche Eingaben wurden an die zuständigen Stellen von Radio und Fernsehen weitergeleitet, mit der Bitte, eine direkte passende Antwort zu erteilen. Ich kann mit Befriedigung 4

5 feststellen, dass dies auch meistens erfolgt ist und somit das Anliegen des Publikums durch die Verantwortlichen der SRG ernst genommen wurde. 2.3 Motive der Beanstandungen Es ist überaus schwierig, wenn nicht schier unmöglich, eine wirklich schlüssige und zuverlässige Aufgliederung der eingegangenen Beanstandungen nach Motiven vorzunehmen, da sich diese häufig überlappen. Im Interesse einer gewissen Kontinuität halte ich mich mit Bezug auf die Einteilung der Motive, die Anlass zur Einreichung von Beanstandungen gegeben haben, nach wie vor an das bereits durch meinen Vorgänger eingeführte Schema. 1. Unsachgerecht, politisch tendenziös 1996: 33 % 1997: 52 % 1998: 26 % 1999: 44 % 2000: 53 % 2001: 45 % 2002: 32 % 2003: 55 % 2004: 56,5 % 2005: 42,4 % 2006: 46 % 2007: 33,4 % 2008: 50 % 2009: 44,1 % 2010: 42 % 2011: 51 % 2. Diffamierung einer Person, Vereinigung, Firma 1996: 18,5 % 1997: 13 % 1998: 17 % 1999: 25 % 2000: 17 % 2001: 16 % 2002: 11 % 2003: 25 % 2004: 16 % 2005: 20,8 % 2006: 16,2 % 2007: 31,5 % 2008: 17,5 % 2009: 21,5 % 2010: 37 % 2011: 20 % 3. Verletzung religiöser Gefühle 1996: 22 % 1997: 11 % 1998:15 % 1999: 6 % 2000: 6 % 2001: 3 % 2002: 9 % 2003: 1 % 2004: 13 % 2005: 16 % 2006: 8,2 % 2007: 6,3 % 2008: 5 % 2009: 11,7 % 2010: 4 % 2011: 1 % 4. Sexuell anstössig, unethisch 1996: 18 % 1997: 9 % 1998: 16 % 1999: 13 % 2000: 16 % 2001: 15 % 2002: 12 % 2003: 8,5 % 2004: 2 % 2005: 8% 2006: 1,8 % 2007: 7,2 % 2008: 7 % 2009: 14,7 % 2010: 8 % 2011: 9 % 5. Gewaltdarstellung 1996: 3,5 % 1997: 3 % 1998: 5 % 1999: 2 % 2000: 1 % 2001: 5 % 2002: 2 % 2003: 4 % 2004: 2 % 2005: 3,2% 2006: 2,7% 2007: 4,5 % 2008: 2 % 2009: 4 % 2010: 1 % 2011: 1 % 6. Allgemeine Einwände, technische Probleme 1996: 5 % 1997: 12 % 1998: 21 % 1999: 10 % 2000: 7 % 2001: 16 % 2002: 34 % 2003: 6,5 % 2004: 10,5 % 2005: 9,6% 2006: 25,2 % 2007: 17,1 % 2008: 18,5 % 2009: 4 % 2010: 7 % 2011: 18 % 5

6 Aus diesen Zahlen ergibt sich, dass die im Jahr 2011 festgestellten Veränderungen keine signifikante Bedeutung aufweisen und sich im Rahmen des mehrjährigen Durchschnitts bewegen. Auch im Berichtsjahr monieren die meisten Beanstandungen, eine Sendung sei nicht sachgerecht. Dies soll nicht überraschen, denn es ist ja die primäre Aufgabe der Ombudsstelle, dafür zu achten, dass das Sachgerechtigkeitsgebot respektiert wird. Denn man darf nie vergessen, dass es bei ihrer Tätigkeit primär um den Schutz der freien Meinungsbildung des Publikums geht. Die Ombudsstelle hat dabei vor allem die Frage zu beantworten, ob sich das Publikum aufgrund der vermittelten Fakten und Meinungen eine eigene Meinung zum Thema einer Sendung bilden konnte. Wurden wesentliche Informationen nicht erwähnt? Wurde im Beitrag in tendenziöser Weise über einen Sachverhalt berichtet? Gemäss Praxis stellt aber nicht längst jeder Fehler oder jede Ungenauigkeit eine Rechtsverletzung dar. Fehler in Nebenpunkten sind nicht relevant, wenn der Gesamteindruck des Beitrages nicht verfälscht wird war Wahljahr. Wie nie zuvor haben Schweizer Radio DRS und das Schweizer Fernsehen ihre Schlüsselrolle für die Meinungsbildung vor den Parlamentswahlen mit zahlreichen Sondersendungen wahrgenommen. Entsprechend aufmerksam werden SRF-Sendungen durch politische Parteien und einzelne Kandidatinnen und Kandidaten beobachtet. Es muss deshalb überraschen, wenn lediglich sechs Beanstandungen im Zusammenhang mit den Wahlen eingereicht worden sind. Eine sie betraf die Nicht-Teilnahme der SP an einer Sendung von Schweiz aktuell über die Wahlen im Kanton Luzern konnte einvernehmlich gelöst werden. Eine zweite es ging um die Teilnahme des Ständeratskandidaten Paul Rechsteiner bei Schawinski lediglich drei Wochen vor dem zweiten Wahlgang im Kanton Sankt Gallen wurde als berechtigt beurteilt. Alle anderen dagegen konnten durch die Ombudsstelle als unberechtigt abgewiesen werden. Eine durchaus positive Bilanz, welche eindeutig auf die strikte Beachtung der besonderen Sorgfaltspflichten im Vorfeld von Wahlen hinweist. In diesem Zusammenhang hatte die Ombudsstelle nicht weniger als sechs Beanstandungen betreffend Abstimmungs- beziehungsweise Wahlbarometer zu behandeln. Gegenstand dieser Beanstandungen waren die kritischen Bemerkungen des immer gleichen Statistikprofessors, welcher die Wissenschaftlichkeit der durch das Institut gfs.bern durchgeführten Meinungsumfragen seit Jahren kritisiert. Die Ombudsstelle ist weder fachlich noch gesetzlich legitimiert, die Arbeit des Instituts zu beurteilen. Indem die Ergebnisse durch Radio und Fernsehen korrekt vermittelt wurden, mussten diese Beanstandungen als unberechtigt beurteilt werden. Doch die Frage, ob es sich eigentlich um repräsentative Meinungsumfragen oder um entsprechende Studien durch gfs.bern handelt, sollte von den Verantwortlichen der SRG vertieft werden. 6

7 2.4 Art der Erledigung Die Ombudsstelle beurteilt in ihren Schlussberichten, ob eine Beanstandung mehr oder weniger berechtigt oder mehr oder weniger unberechtigt ist. Zugegeben: es handelt sich um eine eher schematische Aufteilung, welche öfters keine Schattierungen und Grautöne zulässt. Umso wichtiger ist es deshalb, im Text der Schlussberichte selber die Argumente für oder gegen die Unterstützung einer Beanstandung deutlich und umfassend zu erwähnen. Als Kriterium für die nicht immer leichte Beurteilung gelten in erster Linie die Bestimmungen des neuen Radio- und Fernsehgesetzes. Es geht vorliegend um die Artikel 4 (Mindestanforderungen an den Programminhalt, insbesondere Sachgerechtigkeit- und Vielfaltgebot) und Artikel 5 (Jugendgefährdende Sendungen) sowie auch das für die schweizerischen Programmveranstalter verbindliche internationale Recht. Die Ombudsstelle hat zudem die Praxis von UBI und Bundesgericht sowie auch die Publizistischen Leitlinien des Schweizer Fernsehens und von Schweizer Radio DRS zu berücksichtigen. Doch die Ombudsstelle hat keine gerichtliche, sondern vielmehr eine Vermittlerfunktion. Sie verfügt deshalb über einen grösseren Spielraum als zum Beispiel die UBI, was ihre Aufgabe besonders interessant macht. Berücksichtigt werden muss aber vor allem auch die durch Bundesverfassung und Gesetz gewährleistete Programmautonomie von Radio und Fernsehen. Als Teil der Programmaufsicht hat die Ombudsstelle mit Mass und Ausgewogenheit zu operieren, damit der Schutz des Publikums vor Manipulationen nicht zur Gefahr für die Medienfreiheit wird. Dass diese Güterabwägung nicht immer leicht vorzunehmen ist, liegt auf der Hand. Doch ich nehme für die von mir geleitete Ombudsstelle in Anspruch, stets zu versuchen, diese Gefahr gebührend zu berücksichtigen und die Bedeutung der Medienfreiheit immer wieder zu betonen und in Erinnerung zu rufen. Dies vorgemerkt, wurden im Jahr 2011 die behandelten Fälle im Vergleich zu den früheren Jahren wie folgt aufgeteilt: Mehr oder weniger berechtigte Beanstandungen: 1996: 25 % 1997: 43 % 1998: 29 % 1999: 29 % 2000: 30 % 2001: 30 % 2002: 34 % 2003: 37 % 2004: 35 % 2005: 43 % 2006: 24 % 2007: 25 % 2008: 19 % 2009: 18 % 2010: 16 % 2011: 23 % Mehr oder weniger unberechtigte Beanstandungen: 1996: 75 % 1997: 57 % 1998: 71 % 1999: 71 % 2000: 70 % 2001: 70 % 2002: 66 % 2003: 63 % 2004: 65 % 2005: 57 % 2006: 76 % 2007: 75 % 2008: 81 % 2009: 82 % 2010: 84 % 2011: 77 % 7

8 Im Vergleich zu den letzten drei Jahren hat die Anzahl der als mehr oder weniger berechtigt beurteilten Fällen im Berichtsjahr wieder zugenommen. Diese Prozentzahl liegt aber weiterhin unter dem Durchschnitt seit Bestehen der Ombudsstelle. Es wäre somit unzulässig, irgendwelche Schlussfolgerung in Bezug auf die Qualität der Programme zu ziehen. Die Grenze zwischen berechtigten und unberechtigten Beanstandungen ist oft fliessend. Auch bei nicht unterstützten Beanstandungen werden öfters einzelne journalistische Fehlleistungen festgestellt. Diese sind aber als nicht relevant genug beurteilt worden, um darin eine Verletzung der geltenden Programmbestimmungen anzusehen. Eines der angestrebten Ziele der Ombudsstelle besteht darin, die Redaktionen auf mögliche journalistische Fehlleistungen aufmerksam zu machen. Die Überlegungen der Ombudsstelle sollen in die Arbeit der Journalistinnen und Journalisten einfliessen und sich möglicherweise als nützlich erweisen, um die Qualität des Journalismus zu verbessern. Ich kann mit Befriedigung feststellen, dass die kritischen Bemerkungen der Ombudsstelle meistens akzeptiert und öfters als Anlass für entsprechende redaktionsinterne Kritikbesprechungen wahrgenommen wurden. Diese positive Feststellung betrifft auch die Reaktion des Publikums. Sogar wenn eine Beanstandung als unberechtigt beurteilt wird, erhalte ich öfters ein Dankesschreiben dafür, dass die geäusserte Kritik ernst genommen und vertieft geprüft wurde. Dies erachte ich als wichtig, will doch die Ombudsstelle ihre Aufgabe als Vermittler erfüllen. 2.5 Einteilung der Beanstandungen nach Radio und Fernsehen Von den 116 materiell behandelten Beanstandungen betrafen 14 (Vorjahr 17) das Schweizer Radio DRS, 101 (Vorjahr 84) das Schweizer Fernsehen und eine das übrige publizistische Angebot Beanstandete Sendungen von SR DRS Bei den insgesamt 14 Reklamationen betreffend sämtliche Programme des Schweizer Radio DRS ging es im Einzelnen um folgende Sendungen: Anzahl Beanstandungen - Nachrichten allgemein 3 - Rendez-vous 2 - Echo der Zeit 2 Je eine Beanstandung für folgende Sendungen: Podiumsgespräch für die SR- Wahlen im Kanton Zürich, Abstimmungsresultate Kanton Bern, Ratgeber, Moderation auf DRS 3, Sommerserie DRS 4 (Gründung Staat Israel), Passage und Regional/Diagonal. 8

9 2.5.2 Beanstandete Sendungen des Schweizer Fernsehens Die insgesamt 101 materiell behandelten Reklamationen betrafen folgende Sendungen des Schweizer Fernsehens (SF 1, SF 2): Anzahl Beanstandungen - Tagesschau 18 - Wort zum Sonntag 9 - Einstein 9-10vor Rundschau 6 - Arena 6 - Wahlbarometer 6 - Club 5 - Schawinski 5 - Antarktis 4 - Kassensturz 3 - ECO 3 - Reporter 3 - Traders 3 - Trailer 3 - Giacobbo/Müller 2 - Glanz & Gloria 2 Je eine Beanstandung für Schweiz aktuell, 1 gegen 100, 5 gegen 5, Check-in, Miss Schweiz, Puls, SF bi de Lüt sowie eine Serie Beanstandungen des übrigen publizistischen Angebots Da im Bereich Onlineangebot von SRF eine Gesetzeslücke besteht, hat die SRG in ihren revidierten Statuten neu festgelegt, dass die SRG-Ombudsstellen auch Beanstandungen des übrigen publizistischen Angebots behandeln sollen. Diese auf freiwilliger Basis vorgesehene Neuerung betrifft somit Onlineangebote, Teletext, programmassoziierte Informationen sowie Begleitmaterial zu einzelnen Sendungen. Diese Erweiterung der Zuständigkeit der Ombudsstelle wurde durch den Publikumsrat mit einer formellen Änderung des Reglements und mit der Regelung der Organisation und des Verfahrens konkretisiert und konnte auf den 1. Juli 2011 in Kraft gesetzt werden. Insgesamt ist die Homepage des Schweizer Fernsehens in fünf Eingaben beanstandet worden. Lediglich eine davon konnte aber materiell behandelt werden, denn die Erweiterung der Zuständigkeiten der Ombudsstelle auf das übrige publizistische Angebot wurde erst auf Mitte Jahr wirksam. 9

10 2.6 Weiterzug an die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI Bisher wurden lediglich 13 Beanstandungen (Vorjahr 9) an die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI weitergeleitet. Vier davon wurden aber durch denselben Statistikprofessor eingereicht, der seit Jahren sämtliche Meinungsumfragen zu Abstimmungen und Wahlen nicht nur vor der Ombudsstelle, sondern stets auch vor der UBI beanstandet. Das vom Gesetz gewollte zweistufige Verfahren zur Entlastung der UBI hat sich somit auch im Jahr 2011 bewährt. 2.7 Behandlungsdauer Die meisten Beanstandungen konnten innerhalb der gesetzlichen Frist von 40 Tagen erledigt werden. In elf Fällen sieben davon betrafen die gleiche Sendung konnte diese Frist aus verschiedenen Gründen nicht eingehalten werden. In der Regel waren zum Zeitpunkt des Schlussberichtes die durch eine Beanstandung aufgeworfenen Fragen weiterhin aktuell. 2.8 Verfahren Auch im Berichtsjahr hatte ich keine Veranlassung, am bewährten dreistufigen Verfahren irgendetwas zu ändern. Es geht zuerst darum, so rasch wie möglich einen Bestätigungsbrief zu schreiben. Dabei bemüht sich die Ombudsstelle, die Gründe der Reklamation umfassend zu erwähnen. Der Beanstander hat somit sofort die Gewissheit, dass sein Anliegen verstanden und auch ernst genommen wird. Sehr wichtig ist auch der zweite Schritt. Die Redaktion, welche für die kritisierte Sendung verantwortlich zeichnet, wird eingeladen, Stellung zu beziehen. Dass diese Arbeit für die Redaktionen einen beträchtlichen zusätzlichen Aufwand verursacht, wird in Kauf genommen. Meistens wird diese Aufgabe ernst genommen und die Redaktionen sowohl beim Radio wie auch beim Fernsehen gehen sehr detailliert und umfassend auf die geäusserten Kritikpunkte ein. Es kommt nicht selten vor, dass Fehler offen zugegeben werden, was die Beurteilung durch die Ombudsstelle wesentlich erleichtert. Doch bei manchen Redaktionen wäre eine grössere Bereitschaft zur Selbstkritik wünschenswert. In Kenntnis der Inhalte der Reklamationen und der Stellungnahme der Redaktion hat die Ombudsstelle die beanstandete Sendung sehr genau zu analysieren und zu bewerten. Geht es um längere Sendungen, ist dieser Aufwand nicht zu unterschätzen. Wie bereits erwähnt, geht es schliesslich darum, im Schlussbericht die entsprechenden Argumente ausgewogen und so überzeugend wie möglich zusammenzufassen. Lediglich in zwei Fällen wurde versucht, eine Beanstandung durch direkte Begegnung zwischen den Beteiligten zu erledigen. Nur in einem Fall konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Diese Art der Erledigung ist aber sehr aufwendig und würde in Anbetracht der Anzahl Beanstandungen die Möglichkeiten der Ombudsstelle sprengen. 10

11 2.9 Verweigerung des Zugangs zum Programm Im Berichtsjahr wurde lediglich eine Beanstandungen wegen Verweigerung des Zugangs zum Programm, wie es neuerdings das Radio- und Fernsehgesetz vorsieht, eingereicht. Da sie aber erst Ende Dezember eingereicht wurde, konnte die Eingabe noch nicht bearbeitet werden. 3. KONTAKTE und VERSCHIEDENES 3.1 Referate und Interviews Auch im Berichtsjahr habe ich verschiedentlich die Gelegenheit genutzt, über die Aufgabe und Arbeit der Ombudsstelle zu informieren. Ich erwähne insbesondere zwei Sendungen bei der Televisione della Svizzera italiana sowie zahlreiche persönliche Begegnungen. Ich stelle dabei fest, dass die Tätigkeit der Ombudsstelle weitgehend unbekannt ist. Die Leute sind meistens überrascht zu erfahren, dass der Ombudsmann über kein juristisches Sekretariat verfügt und trotzdem derart viele Reklamationen bearbeiten kann. 3.2 Publikumsrat Es ist für den Ombudsmann stets wichtig, zu Beginn des Jahres vor dem Publikumsrat über seine Tätigkeit zu berichten und Red und Antwort zu stehen. Ich sehe darin ein Zeichen von Interesse für die Arbeit der Ombudsstelle. Auch die enge und laufende Zusammenarbeit sowohl mit dem Präsidenten als auch mit der Geschäftsstelle erachte ich als wertvoll und problemlos. Ich stelle ebenfalls fest, dass die Schlussberichte der Ombudsstelle nicht nur beim Publikumsrat, sondern auch bei der SRG intern Beachtung finden. 3.3 Link Wertvoll erachte ich auch die Gelegenheit, welche mir geboten wird, im Link über die Tätigkeit der Ombudsstelle allgemein sowie über einzelne Fälle zu berichten. Dabei kann ich auf die sehr kompetente und angenehme Zusammenarbeit mit Frau Pernille Budtz zählen. 3.4 Transparenz für die Ombudsstelle Die völlige Transparenz über die Tätigkeit und die Entscheide der Ombudsstelle wird durch die Veröffentlichung sämtlicher Schlussberichte im Internet unter und deren Archivierung gewährleistet. Diese Neuerung hat sich bewährt. Wichtig ist auch die durch Frau Christa Arnet im Newsletter Inside mit grosser Professionalität redigierte Zusammenfassung eines besonders interessanten Falls. Auch im internen CR-Newsletter werden einzelne, publizistisch interessante Fälle herausgegriffen und kurz zusammengefasst. 11

12 Auch die Medien informieren regelmässig über einzelne Entscheide der Ombudsstelle. Dies geschieht naturgemäss vor allem dann, wenn eine Beanstandung als berechtigt beurteilt wurde. In diesen Fällen wird leider stets von Rüge gesprochen, was öfters nicht ganz zutreffend ist. 3.5 Treffen UBI-Ombudsstellen Am 25. Oktober fand zum vierten Mal ein Treffen der UBI mit den Ombudsstellen sämtlicher Radio- und Fernsehveranstalter statt. Dabei wurde insbesondere unterstrichen, dass die Ombudsstellen mit ihrer Vermittlungstätigkeit viele unzufriedene Radio- und Fernsehkonsumenten versöhnen können und somit die UBI bedeutend entlasten. Es wurde erneut diskutiert, ob bei den häufig erfolgten Beanstandungen per das Formerfordernis des Schriftenwechsels erfüllt sei. Die UBI und verschiedene andere Ombudsstellen sind der Auffassung, dass die Beanstandungen unterschrieben werden müssen. Ich halte diese Meinung als zu formalistisch und habe deutlich gemacht, dass ich im Sinne meiner Aufgabe als Vermittler weiterhin auch auf durch eingereichte Beanstandungen ohne Signatur formell eintreten werde, soweit die Postadresse ebenfalls angegeben wird. 3.6 Zusammenarbeit mit der Stellvertreterin Ich kann stets auf die sehr kompetente und freundschaftliche Zusammenarbeit mit meiner Stellvertreterin Frau Sylvia Egli von Matt zählen. Aus verschiedenen Gründen bin ich bei drei Fällen in den Ausstand getreten. Obwohl es sich um besonders schwierige und komplizierte Fälle handelte, hat Frau Egli von Matt diese sehr rasch und überzeugend erledigen können. Ausgezeichnet ist ebenfalls die Zusammenarbeit mit Frau Salomé Blum, welche meine Schriften sprachlich sehr professionell und äusserst zuverlässig verbessert. Achille Casanova, Ombudsmann SRG.D Bern, im Februar

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