Pflicht zur Verwendung brauchbarer Jagdhunde
|
|
- Reiner Weiss
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pflicht zur Verwendung brauchbarer Jagdhunde 4 NJagdG Brauchbare (+ geprüfte) Hunde (mind. einer) müssen - für die Jagd in einem Jagdbezirk zur Verfügung stehen - bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd, bei jeder Jagd auf Federwild mitgeführt werden - bei jeder Nachsuche eingesetzt werden Bsp: J. Heger auf Reviergang im Dezember; am Bach vorbeikommend, liegen dort eine Unzahl von Stockenten liegen. 1. Frage: Jagdzeit Stockenten? 2. Frage: Dürfen aufsteigende Enten erlegt werden? 3. Frage: Hier Verstoß geg. eine gesetzl. + weidm. Pflicht? ---AB zu 4 = Brauchbarkeitsnachweis /-prüfung Hundeausbildung außerhalb befriedeter Bezirke gem 4 IV NJagdG Grundsätze der Hundehaltung: Siehe TierSchG S TierSchHundeVO Gebote: - angemessene Nahrung und Pflege 2 TierSchG- verhaltensgerechte Unterbringung (Zwingergröße nach Widerristhöhe 50 cm = mind. 6 qm = 8 / > 65 = 10 qm 6 TierSchHundeVO - artgerechte Bewegung - notwendigen Kenntnisse u. Fähigkeiten Verbote: - Schärfe abrichten auf anderes lebendes Tier - Hetzen auf anderes Tier (Ausnahme weidgerechte Jagdausübg.) - Hund ohne vorherige tierärztl. Betäubung töten - Eingriff ohne Betäubung - keine Dopingmittel verabreichen - keine Überforderung - kein aussetzen - keine Ausbildung zum aggressiven Verhalten - Steuermarke/Name, Anschrift d. Besitzers (Aus.: Jagdhunde bei jagdl. Verwendung, im
2 Arten von Gesellschaftsjagden - Treibjagd (Standtreiben/ Vorstehtreiben, - Drückjagd - Suchjagd Kesseltreiben, Streife, Böhmische Streife) Verbote: 19 Abs. 1 Nr. 3 BJagdG Gesellschaftsjagd: - Nach alter Auslegung (AusführungsVO zum RJG) S. 119 Wenn mehr als 3 Schützen gemeinschaftl. die Jagd ausüben - heute: Sinn + Zweck der Jagdausübung Verbot der Treibjagd - bei Mondschein - Sonn- u. Feiertags ( 20 BJG / Nds. FeiertagsG) Jagdhunde 4 II NJagdG -...bei jeder Such-,Drück- oder Treibjagd, sowie jeder Jagd auf Federwild mitgeführt werden,... Sicherheitsvorschriften nach der UVV Jagd: I. Pflichten des Jagdherrn/Jagleiters II. Pflichten der Schützen III. Pflichten der Treiber Bsp. für Treibjagd-Ereignisse: - Schwarwild wechselt krankgesch. in Dickung, Jagdhund folgt und stellt. = Fangschuß nur durch Hundeführer (Hinweis 5 I UVV) - Schwarzwild wechselt krankgeschossen über Reviergrenze = Wildfolge 27 NJagdG - Hase flüchtet krankgeschossen über Reviergrenze = Abgabe an Nachbarn 27 Abs. 2 / 4 NJagdG - Ente im Flug erlegt, fällt in Fluß, Strömung zum Nachbarn = Eigentümer in meinemreviergeworden, anschl. Naturgewalt abgetrieben = Gamsbock am Steilhang verendet, aufgrund Schwerkraft ins Rutschen zum Nachbarn = Fasan in Luft erlege, kommt im Nachbarr. zu Boden, unterliegt dem Aneignungsrecht d. Nachbarn, da dort zu Boden gegangen. - Reh springt auf Fahrbahn - VU = Verursachung erhöhter Wildgefahr (Warnschilder/Warnposten)
3 Wildbrethygiene I. Als genußtauglich anzusehen ist alles Wild, das 1. sich vor dem Schuß normal verhalten, und 2. beim Aufbrechen und Versorgen keine auffälligen Veränderungen, insbesondere an den inneren Organen, aufweist. II. Verdacht auf Genußuntauglichkeit besteht bei allem Wild, das 1. sich vor dem Schuß unnatürlich verhalten hat, äußerlich auffällig ist oder 2. beim Aufbrechen krankhafte Veränderungen erkennen läßt. 44 a BJagdG: Unberührtheitsklausel: S. 252 ff. Grundsatz: ( 1 I FlHG) Alles erlegte Haar- und Federwild unterliegt der amtl. Fleischuntersuchung, sofern es für den menschl. Verzehr bestimmt ist, auch bei Eigenverzehr. Bsp.: 1) Strecke an Teilnehmer der Jagd = Trichinenuntersuchung stets erforderlich ( 1 III FlHG)/ JAB verantwortlich ( Wildschwein, Fuchs, Dachs u.a. fleischfressende Tiere, sofern zum menschl. Verzehr bestimmt) = Fleischuntersuchung nur bei o.g. Gründen = Verantwortung kann von JAB übertragen werden an Jagdscheiinhaber, ansonsten ist er verpflichtet 2) Strecke an eine Gastwirt = Lösung wie zuvor, wenn es sich um eine geringe Menge (Tagesstrecke) handelt 3) Strecke an Zwischenhändler = Fleischuntersuchung einschl. Trichinenuntersuchung sind stets erforderlich, auch wenn keine Anzeichen von Krankheiten erkennbar sind. Federwild unterliegt nicht der Pflicht. Veranlassung kann dem Händler überlassen werden.
4 Wildbrethygiene III. Fallwild ist als genußuntauglich anzusehen; es muß unschädlich beseitigt werden VI. Es ist verboten, Wildbret in den Verkehr zu bringen, dessen Genuß die menschliche Gesundheit schädigen kann. Das gilt auch für Federwild Verunglücktes Haarwild: Fleischuntersuchung erforderlich, auch wenn das Stück noch warm ist und keine bedenklichen Merkmale aufweist, weil nicht festgestellt werden kann, ob es sich vor dem Unfall unnatürlich verhalten hat. Brunftiges Wild: Fleischuntersuchung nur dann durchführen, wenn das Wildbret infolge des artspezifischen Geschlechtsgeruchs erhebliche Abweichungen im Geruch aufweist (Brunfthirsch, rauschiger Keiler).
5 Wildschäden 29 BJagdG Ein ersatzpflichtiger Wildschaden ist gegeben, wenn ein Grundstück durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt wird. Zu ersetzen sind alle Bewuchs-, Fruchtund Substanzschäden. S. 212 ff. Bsp: Ein Landwird stellt fest fest, daß Schwarzwild große Teile seines Kartoffelackers umgebrochen hat. Weitere Bsp.: - Schäl-/verbißschäden im Wald - Feldfrucht- und Brechschäden durch Schwarzwild - Saatschäden durch Fasane, Nageschäden durch Wildkaninchen - Aushöhlung von Dämmen und Deichen durch Wildkaninchen Schäden durch andere Wildarten sind auch Wild-Schäden ; begründen aber keine Ersatzpflicht Merke: Wildschaden = Schaden durch Wild
6 Jagdschaden 33 BJagdG Ein Jagdschaden liegt vor, wenn ein fremdes Grundstück durch mißbräuchliche Ausübung der Jagd beschädigt wird. Zu ersetzen sind Bewuchs-, Frucht- und Substanzschäden. Bsp: Ausnahmen: - Ausübung der Jagd ohne Schonung besäater Felder und ungemähter Wiesen - Durchführung einer Treibjagd auf Feldern mit reifender Halm- oder Samenfrucht oder mit Tabak - Durchführung einer Suchjagd auf Feldern mit reifender Halm- oder Samenfrucht oder mit Tabak, obwohl sie nicht ohne Schaden für die reifenden Früchten ausgeführt werden kann Bergung von erlegtem Wild, Nachsuche von krankgeschossenem Wild und Rettung von gefährdetem Wild (Vertreiben von Jungwild aus Wiesen und Feldern, um es vor dem Tod durch landwirtschaftl. Mäh- und Erntemaschinen zu retten). Hierzu dürfen Wiesen und Felder betreten werden; dies ist keine mißbräuchliche Jagdausübung. Merke: Jagdschaden = Schaden durch mißbräuchliche Jagdausübung Wildschäden und Jagdschäden gibt es nur an Grundstücken und an deren Bewuchs, nicht auch an anderen Sachen und Personen! Haftpflichtschäden gibt es an fremden Sachen und Personen.
7 Haftpflichtschäden (Deliktschäden 823 ff BGB) Ein Haftpflichtschaden ist gegeben, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, das Eigentum, den Besitz oder ein sonstiges absolutes Recht eines anderen, insbesondere auch ein fremdes Jagdausübungsrecht, verletzt. In all diesen Fällen ist der Täter dem Geschädigten zu vollem Schadensersatz verpflichtet. Bsp.: Merke: - Kugel verfehlt ihr Ziel und trifft im Hintergrund einen Wanderer - Verletzung eines anderen durch leichtfertigen Umgang mit der Waffe - Verletzung eines fremden Jagdhundes durch die Randschrote - Jagdhund beißt einen Dritten oder dessen Hund - Unerlaubter Abschuß fremder Hunde und Katzen - Schaden am Zaun durch Abrutschen mit dem Pkw vom Waldweg - Brieftaube statt Ringeltaube erlegt Haftpflichtschaden = Schaden durch verbotene Handlungen Jagdhaftpflichtversicherung: - Ersetzt nur Schäden, die der Jäger verursacht hat (fahrlässiger Waffenumgang/Hund) - ersetzt keine Wildschäden/Jagdschäden Landwirtschaftl. Berufsgenossenschaft: - ersetzt Schäden aus Unfällen beim JAB, die Ihnen im Zusammenhang mit der Jagd aus Eigenverschulden selbst passieren (Verletzung beim Hochsitzbau, bei derfallenjagd, Sturz vom Hochsitz, Schuß ins eigene Bein) - ebenso sind versichert Jagdaufseher und Jagdgehilfen, nicht Jagdgäste; außer sie verunglücken bei Revierarbeiten, die üblicherweise von Jagdaufsehern oder sonstigen Helfern verrichtet werden oder beim Einsatz als Treiber/Hundeführer.
8 Der Wildschadensersatzanspruch 1. Inhaber des Anspruchs 2. Ersatzpflichtiger 3. Gegenstand des Wildschadens 4. Wildarten 5. Höhe des Wildschadens 1) Eigentümer/Nutzungsberechtigter des beschädigten Grundstücks 2) - bei eine gemeinschaftl. J-Bezirk: die Jagdgenossenschaft 29 I BJagdG - bei einem Eigenjagdbezirk: der Eigentümer 29 II BJagdG Haftung wird grds. im Pachtvertrag auf Pächter übertragen Jagdschaden: Haftung immer durch JAB, weil er selbst oder ein mit seiner Erlaubnis jagender Dritter den Schaden durch mißbräuchliche Ausübung d Jagd verursacht hat. Haftung der Jagdgenossenschaft/Eigenjagdinhaber scheidet stets aus. Haftpflichtschaden: Haftung grds. durch Verursacher, jeder haftet selbst für die von ihm begangene Handlung 3) Gegenstand ist nur das Grundstück - Bewuchs: (Verbiß-,Schäl-,Fegeschäden an Bäumen u. Sträuchern, Aufnahme d. Aussaat und Keimlinge, Abäsen v. Pflanzen und Grünflächen) - Früchte: (Getreide, Mais, Kartoffeln, Rüben, Obst, Beeren u.a. bis zum Zeitpunkt d. Einerntung) - Substanz: (Schäden durch Brechen von Schwarzwild, Durch Baue von Wildkaninchen u.a.) Noch nicht eingeerntete Früchte: Vom Boden getrennt, aber noch nicht eingeerntet 31 I BJG Wildschäden in befriedeten Bezirken: = Keine Ersatzpflicht bei Eigenjagd 29 I BJagdGwohl bei Gem. Jagdbezirk, da in Nds, keine Regelung 4) Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen Ausnahmen: im Pachtvertrag weitere aufgezählt Gehegewild gem 30 BJagdG 5) Ernteausfall + MWSt ( 31 BJagdG) - kein Mehrfachersatz - Pflicht zur Schadensminderung 31 II BJagdG - Vermidnerung d. Anspruchs bei Mitverschulden d. Geschädigten: z.b. Ernte verspätet eingebracht, keine Mitteilung an JAB über Anbau bes. beliebter Frucht an einem gefährdeten Feld, Aufstellen einer Leiter verbietet, keine Verständigung von erkanntem Wild - Schäden auf Wildäckern (weidende Tiere) ebenfalls Ersatz durch Landwirt/Eigentümer 34 BJagdG: Geltendmachung d. Schadens / / 35 BjagdGff Verfahren( 35 NJagdG 32 Schutzvorrichtungen
Ausbilderhandbuch - Beamervortrag Rechtskunde Bayern
Ausbilderhandbuch - Beamervortrag Rechtskunde Bayern In Zusammenarbeit mit: Frau Charlotte Pirner, 91257 Pegnitz Herrn Winckelmann, 90480 Nürnberg 1 Inhaltsverzeichnis Kapitel: Inhalt: Folien: Manuskriptseite:
Mehr4. Unterrichtsstunde
4. Unterrichtsstunde A. Jägernotweg, 27 LJG-NRW Jagdausübungsberechtigte, Jagdgäste und Jagdaufseher dürfen, wenn sie sich zur Jagd ausgerüstet "in ihren" Jagdbezirk begeben, beim Durchqueren eines fremden
MehrWaldführer Heft 10. Jagd - Rechtliche Grundlagen für den Waldeigentümer. Für den Privatwaldbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern
Waldführer Heft 10 Für den Privatwaldbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern Jagd - Rechtliche Grundlagen für den Waldeigentümer Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Herausgeber:
MehrInhaltsübersicht I. ABSCHNITT: Das Jagdrecht 1 Inhalt des Jagdrechts 2 Tierarten 3 Inhaber des Jagdrechts; Ausübung des Jagdrechts
B I Bundesjagdgesetz (BJagdG) BJagdG Vom 29. November 1952 (BGBl. S. 780) in der Fassung vom 29. September 1976 (BGBl. 1976, S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl.
MehrJanuar LJN- Jagdzeiten Recht Revierarbeiten. 1. bis 31. Januar
Januar Enten Feldhasen Bei von Kreis- - Krickente Gänse jägermeister fest- Fasanenschütten Termine für Letzte Gesell- - Pfeifente - Graugänse gestellter Notzeit überprüfen Hegering- schaftsjagden - Stockente
MehrAneignen und Verwerten von Wild
Aneignen und Verwerten von Wild 1. Wild und Fallwild darf sich der JAB aneignen, alle Arten. Verwerten: - Wild mit Jagdzeit darf grds. verkauft werden. - Wild ohne Jagdzeit darf grds. nur verschenkt werden
MehrBundesjagdgesetz (BJagdG)
B I Bundesjagdgesetz (BJagdG) BJagdG Inhaltsübersicht Vom 29. November 1952 (BGBl. S. 780) in der Fassung vom 29. September 1976 (BGBl. 1976, S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
MehrVerwaltungsbezirk:..Hegering:.. ABSCHUSSLISTE. für das Jagdjahr. Eigenjagdgebiet*), Genossenschaftsjagdgebiet*)
Anlage 2 Verwaltungsbezirk:..Hegering:.. ABSCHUSSLSTE für das Jagdjahr. Eigenjagdgebiet*), Genossenschaftsjagdgebiet*) Name und Anschrift der oder des Jagdausübungsberechtigten*), der Jagdleiterin/des
MehrInhalt. Vorwort.: 3 Abkürzungsverzeichnis 14. Kapitel 1: JAGDRECHT 19
Inhalt Vorwort.: 3 Abkürzungsverzeichnis 14 Kapitel 1: JAGDRECHT 19 I. Abschnitt: Das Jagdrecht 19 A. Inhalt des Jagdrechts/Begriffsbestimmungen 19 B. Tierarten 25 II. Abschnitt. Jagdbezirke und Hegegemeinschaften
MehrMitwirkungsrechte der Jagdgenossenschaften zur Vermeidung / Begrenzung von Wildschäden. Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Mitwirkungsrechte der Jagdgenossenschaften zur Vermeidung / Begrenzung von Wildschäden Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen 1 Schäden Bei der Jagd sind verschiedene Arten von Schäden zu unterscheiden:
MehrErwartungen an die jagdliche Hundenutzung aus Sicht einer Landestierschutzbeauftragten. Dr. Cornelie Jäger ÖJV, Ilsfeld, 8.
Erwartungen an die jagdliche Hundenutzung aus Sicht einer Landestierschutzbeauftragten Dr. Cornelie Jäger ÖJV, Ilsfeld, 8. Oktober 2016 Einteilung: Vorbemerkung Beurteilungsmaßstäbe tierschutzrechtlich
MehrMITZSCHKE / SCHÄFER KOMMENTAR ZUM BUNDESJAGDGESETZ. In der Fassung vom 29. September 1976 Unter Einbeziehung der Ausßhrungsvorschrißen der Länder
MITZSCHKE / SCHÄFER KOMMENTAR ZUM BUNDESJAGDGESETZ In der Fassung vom 29. September 1976 Unter Einbeziehung der Ausßhrungsvorschrißen der Länder Vierte, völlig neubearbeitete und erweiterte Auflage von
MehrWildfolgevereinbarung gem. 35 LJagdG RLP
Wildfolgevereinbarung gem. 35 LJagdG RLP Zwischen den Jagdausübungsberechtigten bzw. ihren bevollmächtigten Vertretern der nachstehend aufgeführten aneinandergrenzenden Jagdbezirke a) b) wird am folgende
MehrHelmuth Wöifel (Hg.) JciM'len. Planung Auswertung Hundewesen. Leopold Stocker Verlag Graz - Stuttgart
Helmuth Wöifel (Hg.) JciM'len Planung Auswertung Hundewesen Leopold Stocker Verlag Graz - Stuttgart Inhaltsverzeichnis I. KAPITEL VORBEMERKUNGEN UND EINLEITUNG : 11 HELMUTH WÖLFEL Zur Bewegungsjagd 12
MehrAnmeldung von Wild- oder Jagdschäden
Markt Oberstdorf Anmeldung von Wild- oder Jagdschäden Anmeldender: Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Der Anmeldende erklärt, dass er am......... erstmals Kenntnis davon erlangt hat, dass auf nachfolgend
MehrBundes Jagdgesetz (BJagdG)/Thüringer Jagdgesetz (ThJG)- Kommentar
Inhaltsübersicht Vorwort 1-2 Abkürzungsverzeichnis 1-4 Bundesjagdgesetz - Text - 1-24 Thüringer Jagdgesetz (ThJG) - Text - 1-30 Bundes Jagdgesetz (BJagdG)/Thüringer Jagdgesetz (ThJG)- Kommentar-. 1-264
MehrFragenkatalog für die Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern
Fragenkatalog für die Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Forstrecht sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, ergänzt durch Sicherheits- und andere in Bezug auf
MehrWildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen Vermeiden, Erkennen, Entschädigen
Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen Vermeiden, Erkennen, Entschädigen Ausgangssituation 2 1. Bundesjagdgesetz 1 Abs.2: -..ein den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasster
MehrNACHSUCHEN-VEREINBARUNG Fassung gemäss Beschluss des Präsidiums des Landesjagdverbandes Bayern e.v. vom
NACHSUCHEN-VEREINBARUNG Fassung gemäss Beschluss des Präsidiums des Landesjagdverbandes Bayern ev vom 20012001 Teil I Nachsuchen in Privatjagdrevieren und verpachteten Staatsjagdrevieren Die Inhaber der
MehrJ a g d p a c h t v e r t r a g
J a g d p a c h t v e r t r a g Über den Eigenjagdbezirk Frentroper Mark der Stadt Marl Zwischen Der Stadt Marl - Verpächter und.. - Pächter wird folgender Jagdpachtvertrag geschlossen: 1 1. Der Verpächter
MehrHaftung versus Deckung. Referent; Christoph A. Stutz. Copyright Allianz 26.09.2013
3 Haftung versus Deckung Referent; Christoph A. Stutz Schutz des Jagdvereines gegen folgende Risiken Der Abschluss einer Vereinshaftpflicht-Versicherung umfasst folgende minimal Deckungen (-> Betriebshaftung
MehrUnfallverhütung. Jagdkurs Burgstaller Unfallverhütung. bei der Jagdausübung
Unfallverhütung bei der Jagdausübung 1 Waffen und Munition Waffen und Muni4on sind stets sicher zu verwahren! Waffen müssen: gül4ge Beschusszeichen aufweisen sich in einem sicherheitstechnisch einwandfreien
MehrDer Gesetzgeber geht vom Grundsatz aus, dass die Jagdgenossenschaft bei gemeinschaftliche Jagdbezirken dem geschädigten Grundeigentümer den Wildschade
Der Wildschadensersatz in Jagdpachtverträgen Gesetzliche Regelung: Der Wildschadensersatz ist in 29 ff BJG sowie in den einschlägigen Landesjagdgesetzen geregelt: Bayern: Art. 44 ff BayJG Der Gesetzgeber
MehrAbschnitt 9 Straf- und Bußgeldbestimmungen. 66 Strafvorschriften
- 80 - Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldbestimmungen 66 Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach 36 Absatz
MehrJagd auf Schalenwild während der Erntezeit
Ausgabe August 2005 Jagd auf Schalenwild während der Erntezeit Der Jagdleiter, der Schützen ebenerdig anstellt, ohne Kugelfang und ohne vergebenen Schussbereich, handelt verantwortungslos. Das Schießen
MehrHinweise zur Regulierung von Wildschäden im Geltungsbereich der Wildschadensausgleichkasse des Landkreises Uecker Randow
Hinweise zur Regulierung von Wildschäden im Geltungsbereich der Wildschadensausgleichkasse des Landkreises Uecker Randow Gesetzliche Grundlagen: Bundesjagdgesetz 29-35 (BJagdG v. 29.09.1976zuletzt geändert
MehrMerkblatt zur Jagdpacht in PEFC-zertifizierten Wäldern
Merkblatt zur Jagdpacht in PEFC-zertifizierten Wäldern WO LIEGT DAS PROBLEM? Rinde knabbern, Triebe anfressen, Bäume schälen: Zu viel Wild im Wald bedroht den Aufbau von klimastabilen Mischwäldern und
MehrSchwarzwild. Jagdstrategien Regelungen im Jagdpachtvertrag Unterstützende landwirtschaftliche Maßnahmen Maßnahmen der Jagdgenossenschaft
Schwarzwild Jagdstrategien Regelungen im Jagdpachtvertrag Unterstützende landwirtschaftliche Maßnahmen Maßnahmen der Jagdgenossenschaft 2 Das Schwarzwild hat sich in den letzten Jahren auch im Landkreis
MehrAbschussvereinbarung im verpachteten Jagdbezirk für Schalenwild im Jagdjahr /
für Schalenwild im Jagdjahr / (bei der zuständigen Jagdbehörde vorzulegen bis zum 15. März) Angaben zum Jagdbezirk: Name: Größe: insgesamt: ha davon bejagbar: ha davon Wald: ha Der Jagdbezirk ist verpachtet
MehrJagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (Stand Oktober 2014)
Jagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (Stand Oktober 2014) INHALTSÜBERSICHT 1 Jagdnutzung im (Teil)Jagdbezirk... 2 2 Beauftragung des Jägers... 2 3 Beginn und Dauer des Vertrages...
MehrStreckenliste für das Jagdjahr
Landratsamt Lörrach - Kreisjagdamt - Palmstraße 3 79539 Lörrach Telefon: 07621 / 410-3110 Streckenliste für das Jagdjahr... Name des Jagdausübungsberechtigten ggf. Namen der Mitpächter Straße PLZ, Ort
MehrJagdpachtvertrag. über den Eigenjagdbezirk Dambeck 2
Jagdpachtvertrag über den Eigenjagdbezirk Dambeck 2 Zwischen der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbh Große Diesdorfer Str. 56/57 39110 Magdeburg vertreten durch die Geschäftsführung - nachfolgend "Verpächter"
MehrVom Reichsjagdgesetz zu einem modernen, tierschutzgerechten und ökologischen Landesjagdgesetz Helmut Brücher
Vom Reichsjagdgesetz zu einem modernen, tierschutzgerechten und ökologischen Landesjagdgesetz Helmut Brücher CITES-Sachverständiger / NABU / DIE GRÜNEN Brandenburg Das Bundesjagdgesetz (BJG) von 1952 basiert
MehrSteffen Hartmann. Alter : 40. seit 2001 selbstständiger Schädlingsbekämpfer seit Oktober 2004 Fortbildung im VföS Jagdschein: seit Mai 2005
Steffen Hartmann Alter : 40 Fam. Stand: verheiratet 1Kind Beruf: seit 2001 selbstständiger Schädlingsbekämpfer Fangjagdschein: seit Oktober 2004 Fortbildung im VföS Jagdschein: seit Mai 2005 Fangjagd aus
MehrAbschussvereinbarung im verpachteten Jagdbezirk für Schalenwild im Jagdjahr /
für Schalenwild im Jagdjahr / (bei der zuständigen Jagdbehörde vorzulegen bis zum 15. März) Angaben zum Jagdbezirk: Name: Größe: insgesamt: ha davon bejagbar: ha davon Wald: ha Der Jagdbezirk ist verpachtet
MehrHinweise zur Vorgehensweise und den Zuständigkeiten bei der Beseitigung und Entsorgung von Wildkadavern
Seite 1 von 5 Leitfaden LF 124 Hinweise zur Vorgehensweise und den Zuständigkeiten bei der Beseitigung und Entsorgung von Wildkadavern Wildtiere sind nicht von Menschen gehaltene Tiere. Der Begriff Wildtiere
MehrEigenjagdreviere der Stadt Bischofsheim
1 Stadt Bischofsheim an der Rhön Eigenjagdreviere der Stadt Bischofsheim Beschreibung: Bischofsheim liegt im bayerischen Teil der in Hessen, Bayern und Thüringen liegenden Rhön. Von Osten über die A 71
MehrAbschussvereinbarung/Abschusszielsetzung für Schalenwild im Jagdjahr.../...
Abschussvereinbarung/Abschusszielsetzung für Schalenwild im Jagdjahr.../... (bei der zuständigen Jagdbehörde vorzulegen bis zum 15. März) Angaben zum Jagdbezirk: Name:... Größe: insgesamt:... ha davon
MehrSTADT PFULLINGEN A N T R A G. auf Erteilung eines Begehungsscheines für die Periode Name, Vorname: Anschrift: Telefon/Handy:
STADT PFULLINGEN A N T R A G auf Erteilung eines Begehungsscheines für die Periode 01.04.2015 31.03.2016 Name, Vorname: Anschrift: Telefon/Handy: E-Mail: Jagdschein seit: bisherige Jagden/ha: Fortbildung
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...
Vorwort................................................ Abkürzungsverzeichnis.................................... Literaturverzeichnis....................................... V XIII XVII A. Bundesjagdgesetz
MehrBeschluss 035/2013. Zittau, A. Voigt Oberbürgermeister. Seite 1 von 1. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Beschluss 035/2013 Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale Dienste beschließt die Neufassung der Regelungen zur Durchführung der Regiejagd in den Eigenjagdbezirken der Stadt
MehrMusterfragenvorschlag des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. zum Prüfungsfach Jagdrecht
Musterfragenvorschlag des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. zum Prüfungsfach Jagdrecht 1. Wie formuliert das BJG den Begriff Jagdrecht? A.: Befugnis, Wild zu bejagen und sich anzueignen, verbunden
MehrMöglichkeiten zum Beschränken des Betretungsrechts durch Jagdausübungsberechtigte. Gesetzestexte zum Begrenzen des freien Betretungsrechts
Möglichkeiten zum Beschränken des Betretungsrechts durch Jagdausübungsberechtigte Jeder Mensch darf den Wald und die freie Landschaft betreten und sich dort erholen. Mehrfach ist dieses Recht von Bundestag
MehrPräsentation Download
Präsentation Download Das JWMG im Jahreskreis Stand 04.03.2016 Gliederung Einführung Das neue JWMG im Jahreskreis Fallenjagd Fütterung/Kirrung/Ablenkfütterung Wildschaden Jagd- und Schonzeiten Weiteres
MehrProf. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet:
Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am 22.06.2011 Der Tatbestand des 823 Abs. 1 (II) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=39651 Die Rechtsgutverletzung
MehrKurzübersicht: Änderungen im Jagd-und Wildtiermanagementgesetz im Hinblick auf die Jagdpraxis
Kurzübersicht: Änderungen im Jagd-und Wildtiermanagementgesetz im Hinblick auf die Jagdpraxis In dieser Übersicht sind alle Regelungen aufgeführt, die sich gegenüber dem bisher geltenden Bundes-und Landesjagdgesetz
MehrJagdrecht. Personen ohne Jagdberechtigung dürfen sich nicht aktiv an der Jagd beteiligen.
- Kurs 4 Frage 1 - Kurs 4 Antwort 1 Dürfen sich Personen ohne Jagdberechtigung aktiv an der Jagd beteiligen? Art. 18 JWG Personen ohne Jagdberechtigung dürfen sich nicht aktiv an der Jagd beteiligen. Ausnahmen
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 7. Einleitung 15. I. Waffenrecht
Vorwort 7 Einleitung 15 I. Waffenrecht 1. Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Waffenrechts 19 2. Waffengesetz 1996 19 3. Waffenbegriff im WaffG 20 3.1 Unterschiedliche Arten von Waffen 23 3.1.1 Beispiele
MehrJagdbogen Nr...(Teil des gemeinschaftlichen. vertreten durch Jagdvorstand Constantin Freiherr von Ulm-Erbach und einem Stellvertreter. 1...in...
Jagdpachtvertrag über / den gemeinschaftlichen Jagdbezirk...und Jagdbogen Nr...(Teil des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Jagdgenossenschaft Erbach, Zwischen der Jagdgenossenschaft Erbach, Postanschrift
MehrAlle Preise verstehen sich als Bruttopreise in EURO!
MPM - Jagdbüro Preisliste 2009 / 2010 gültig von 01.04.2009 bis 31.03.2010 Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise in EURO! ROTWILD Hirsch Trophäe: Geweih und Grandeln Jagdzeit: 21 August - 28 Februar
MehrR e c h t s i n f o r m a t i o n
Landratsamt Weilheim-Schongau - Kreisordnungsamt - R e c h t s i n f o r m a t i o n über W i l d u n f a l l (Stand: 1.1.2012) Aneignungsrecht / Aneignungspflicht Der Jagdausübungsberechtigte (Revierinhaber)
MehrJagdpachtvertrag über das
Jagdpachtvertrag über das Die Jagdgenossenschaft Die Eigenjagdbesitzer Gemeinschaftsjagdrevier Eigenjagdrevier, vertreten durch den Jagdvorsteher Verpächter: Name: Vorname(n): Straße, Hausnummer: PLZ:
MehrNiederschrift zum 2. Ortstermin im Wildschadens-/Jagdschadensverfahren nach 48 Abs. 3 und 5 Thüringer Jagdgesetz (ThJG)
1 Niederschrift zum 2. Ortstermin im Wildschadens-/Jagdschadensverfahren nach 48 Abs. 3 und 5 Thüringer Jagdgesetz (ThJG) Zur Feststellung des Wildschadens/Jagdschadens, Az.:. fand am... um. Uhr auf dem
MehrJagdpachtvertrag. (Verpächter) und (Name, Vorname, Straße, Hausnr. PLZ, Ort, ggf. Telefon) 1 Jagdverpachtung
über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Eigenjagdbezirk Bezeichnung Jagdpachtvertrag in der Gemeinde Jagdbezirk-Nr. zwischen der Jagdgenossenschaft dem Eigenjagdbesitzer Bezeichnung / Name vertreten durch
MehrJagd- und Wildschäden in der Landwirtschaft Schadensbewertung. DI Reinhard Kern 5.1 Betriebswirtschaft
Jagd- und Wildschäden in der Landwirtschaft Schadensbewertung 5.1 Betriebswirtschaft NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG) Haftung für Jagd- und Wildschäden ( 101) Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet zum
MehrAJF. Tierschutz bei der Bündner Jagd Adrian Arquint, Vorsteher AJF
Tierschutz bei der Bündner Jagd Adrian Arquint, Vorsteher Tierschutzgesetz Zweck: die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen. Geltungsbereich: Das Gesetz gilt für Wirbeltiere. Vorbehalten bleiben
MehrRechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten
Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten MR in Ina Abel Jagd in gesetzlich festgelegten Schutzgebieten - Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue - Nationalpark Nds. Wattenmeer - Nationalpark Harz FFH-Richtlinie
MehrGmbH für landwirtschaftliche Produktion und Handel. Vladimira Nazora Straße 400, HR Slatina; UID:
GmbH für landwirtschaftliche Produktion und Handel Vladimira Nazora Straße 400, HR.33520 Slatina; UID: 27699640127 www.josavac.hr PREISLISTE für den Wildabschuss und die im Zusammenhang mit der Jagd stehenden
Mehr15. Österreichische Jägertagung 2009 Hund & Co Tierische Helfer bei der Jagd
15. Österreichische Jägertagung 2009 Hund & Co Tierische Helfer bei der Jagd Rechtliche Rahmenbedingungen für die tierischen Helfer Tierschutz- und Jagdgesetz Zitate Ein Leben ohne Hund ist ein Irrtum.
MehrMerkblatt für Jagdgäste in den Verwaltungsjagden des Landesbetriebes Wald und Holz NRW
Merkblatt für Jagdgäste in den Verwaltungsjagden des Landesbetriebes Wald und Holz NRW 1. Allgemeines Dieses Merkblatt ist gültig ab 01.04.2005 Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW bewirtschaftet nur rd.
MehrWildstandsbericht Jagdjahr 2017/2018. Stand: 27. Mai 2018
Wildstandsbericht Jagdjahr 2017/2018 Stand: 27. Mai 2018 Rotwildvorkommen Rotwild tritt als Wechselwild im Oberbergischen Kreis in 5 Nutscheid-Revieren (Hegering Waldbröl) auf, welche zum Rotwildring Nutscheid
Mehrd.o.o. für landwirtschaftliche Produktion und Handel; Vladimira Nazora Straße 400, HR Slatina; UID:
d.o.o. für landwirtschaftliche Produktion und Handel; Vladimira Nazora Straße 400, HR.33520 Slatina; UID: 27699640127 www.josavac.hr PREISLISTE für den Wildabschuss und die im Zusammenhang mit der Jagd
MehrKlausurbesprechung im Propädeutikum SS 2015 Modul 55100
Klausurbesprechung im Propädeutikum SS 2015 Modul 55100 1 SACHVERHALT Folie 2 2 Aufgabe 1: Hat E einen Schadensersatzanspruch gegen P? Gehen Sie in Ihrem Gutachten falls nötig hilfsgutachterlich auf alle
MehrErlebnismobil Wild Wald Wissen
Erlebnismobil Wild Wald Wissen ANHÄNGER 1 / ERLEBNISMOBIL Inventarliste Übernahme- / Rückgabeprotokoll übernahme Sauberkeit Zustand Pneu Zustand Elektroanschluss Erkennbare Defekte Zustand Lichter/Folie
MehrMit dem Hund durch die Natur Wichtige Regeln in Wald und Feld
Mit dem Hund durch die Natur Wichtige Regeln in Wald und Feld Freilaufende Hunde im Revier Die wärmenden Strahlen der Märzsonne, das erste Grün auf Feldern und Wiesen - die Zeichen des Frühlings locken
MehrGrundlagen der Forstwirtschaft
Landeslehrstätte für Naturschutz und nachhaltige Entwicklung MV Jagd als Instrument des Waldbaus Rechtliche Rahmenbedingungen Der Wald-Wild-Konflikt 1 Wild Quiz Ist der Hirsch der Mann vom Reh??? Das große
MehrFütterung und Kirrung auf dem Prüfstand
Fütterung und Kirrung auf dem Prüfstand Wald-Wild-Forum 2012, Göttingen, 08.02.2012 Torsten Vor Definitionen + Gesetze Die Wildfütterung ist definiert als die Versorgung von Wildtieren, die dem Jagdrecht
MehrJagdrecht. Erkläre Selbsthilfemassnahmen. JaV, Art. 8. Für den Abschuss dürfen nur gestattete Jagdwaffen und Munition verwendet werden.
- Kurs 2 Frage 1 - Kurs 2 Antwort 1 Erkläre Selbsthilfemassnahmen JaV, Art. 8 Eine handlungsfähige Person, die durch Fuchs, Dachs, Stein- und Baummarder, Waschbär, Rabenkrähe, Elster, Saatkrähe, Eichelhäher,
MehrHundetag Posten 3: FCI-Gruppen Jagd Verhalten nach dem Schuss (Nachsuche) Yolande Brünisholz
Hundetag 2015 Posten 3: FCI-Gruppen Jagd Verhalten nach dem Schuss (Nachsuche) Yolande Brünisholz Inhaltsverzeichnis Gruppeneinteilung Jagdhunderassen nach FCI Arbeit mit Jagdhunden - Welche Jagdhunde
MehrJagen. in den Revieren der. Gräflich von Nesselrod schen Verwaltung Ehrenstein Asbach/Diefenau Windeck - Islay/Schottland
Jagen in den Revieren der Gräflich von Nesselrod schen Verwaltung Ehrenstein 53567 Asbach/Diefenau - 51570 Windeck - Islay/Schottland Angebote 2016/2017 Jagdverwaltung Revierjagdmeister Gerolf Blittersdorf
MehrGesetzliche Vorgaben zur «Fachkundigen Person»
DEPARTEMENT GESUNDHEIT UND SOZIALES Gesetzliche Vorgaben zur «Fachkundigen Person» 5. Juni 2018 Barbara Thür Erneuerung in der Lebensmittelgesetzgebung 1.5.2017 Für Jagd wichtig: Verordnung über das Schlachten
MehrGesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
Entwurf des Regierungsrates Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel VOM I. Der Erlass RB 922.1 (Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 11 KAPITEL 1: JAGDRECHT 17 I. ABSCHNITT: Das Jagdrecht 17 A. Inhalt des Jagdrechts/Begriffsbestimmungen 17 B.Tierarten 22 II. ABSCHNITT: Jagdbezirke und Hegegemeinschaften
MehrSchwarzwildsituation in Hessen
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Bestandessituation Hintergründe & Ursachen Folgen & Schlussfolgerungen zur zeitgemäßen Schwarzwildbejagung Hessisches
MehrPrivatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II
Übung Privatrecht II Lösung Fall 9: Gedankliche Vorüberlegungen: - Was möchte D hier? Schmerzensgeld für ihre Verbrennungen an Haaren und Kopfhaut Die Verbrennungen an ihren Haaren und ihrer Kopfhaut ist
MehrPREISLISTE. 1. März 2015 bis 28. Februar 2016 Z A L A E R D Õ H-8800 NAGYKANIZSA. Múzeum tér 6.
PREISLISTE 1. März 2015 bis 28. Februar 2016 Z A L A E R D Õ ga G H-8800 NAGYKANIZSA Múzeum tér 6. Telefon: 00 36 93/500-206 00 36 93/500-270 00 36 93/500-200 Telefax: 00 36 93/500-253 00 36 93/500-251
MehrAktuelle Informationen. von Revierjagdmeister Nikolaus A. Urban
Aktuelle Informationen über das Rehwild von Revierjagdmeister Nikolaus A. Urban 7 Millionen Jahre Entwicklungsgeschichte Konzentratsselektierer Schlüpfertyp Grenzliniengänger bedingte Territorialität ausgeklügeltes
MehrJagdstatistik 2015 für die Jagdgesellschaften
Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement Amt für Natur, Jagd und Fischerei Jagdstatistik 2015 für die Jagdgesellschaften Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Amt für Natur, Jagd und Fischerei Abteilung
MehrJagdpachtvertrag über den Eigenjagdbezirk Naturschutzgebiet Ahsewiesen als Niederwildrevier
Jagdpachtvertrag Ahsewiesen Stand: - Dezember 2014 Jagdpachtvertrag über den Eigenjagdbezirk Naturschutzgebiet Ahsewiesen als Niederwildrevier Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen als Eigentümer des Eigenjagdbezirks
MehrFRAGEN UND ANTWORTEN für die schriftliche Jägerprüfung in Baden-Württemberg. 13. November 2015
FRAGEN UND ANTWORTEN für die schriftliche Jägerprüfung in Baden-Württemberg 13. November 2015 4 PRÜFUNGSFACH Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik Fragen: 4 PRÜFUNGSFACH
MehrJägerprüfung in Bayern Fragenkatalog zum schriftlichen Teil Sachgebiet 3
Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Jägerprüfung in Bayern Fragenkatalog zum schriftlichen Teil Sachgebiet 3 Inhaltsverzeichnis 3. Sachgebiet...3 3.1 Jagdrecht 3 3.1.1 Inhalt des
MehrSpontane Jagden auf Schwarzwild
Organisation und Durchführung von effektiven Drückjagden auf Schwarzwild Wildmeister Matthias Meyer Spontane Jagden auf Schwarzwild I. Drückjagden im Mais II. Erntejagden im Feld III. Drückjagden auf gekreiste
MehrRechtsfolgen des Schadensersatzanspruchs (I)
Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 18.06.2008 Rechtsfolgen des Schadensersatzanspruchs (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783
MehrEin liberales Jagdgesetz
Ein liberales Jagdgesetz Ist weniger wirklich mehr? 28.08.2014 Wald-Wild-Weiterbildung 2014 1 Inhalt des Referates Jagd im Kanton Solothurn Das Solothurner Jagdgesetz Das ungeschriebene Jagdgesetz Jagd-
MehrWichtige Grundsätze zu Bewegungsjagden, insbesondere auf Schwarzwild
Wichtige Grundsätze zu Bewegungsjagden, insbesondere auf Schwarzwild Hubert Weikhart, Forstdirektor Schwarzwildberater im Regierungsbezirk Oberfranken Leiter Schwarzwildring Hoher Steigerwald Ziele- Speziell
MehrAnsprüche 3: Ansprüche aus unerlaubter Handlung (I)
Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 27.11.2007 Ansprüche 3: Ansprüche aus unerlaubter Handlung (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943
MehrEigenbewirtschaftung der Jagd. Muster-Jagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes
Eigenbewirtschaftung der Jagd Muster-Jagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rechtlicher Hintergrund 12 Abs. 1 LJG: Die Jagdgenossenschaft nimmt das Jagdrecht durch Verpachtung oder für eigene
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Schadensersatzregelungen bei Wildschäden Deutscher Bundestag WD /17
Schadensersatzregelungen bei Wildschäden 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Schadensersatzregelungen bei Wildschäden Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 25. Oktober 2017 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und
MehrVerordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
9. Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 5. September 99 (Stand. Januar 0). Zuständigkeit Departement für Justiz und Sicherheit Die
MehrFall Woche 2 Sachverhalt
Fall Woche 2 Sachverhalt Aufgrund der guten Auftragslage muss Malermeister A weitere Mitarbeiter in seinem Betrieb einstellen. Unter anderem stellt er den Studenten S ein, dem er die Aufgabe gibt die Außenfassade
MehrROTWILD Reife Hirsche (vom 1. September bis 31. Oktober) bzw. bis 31. Januar Geweihgewicht Preis jede weitere 10 g
PREISLISTE 1. März 2017 bis 28. Februar 2018 Beim Abschuss eines geschützten Vogels oder Säugertiers müssen die nach Naturschutzrecht vorgesehenen Strafen bezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt in Euro
Mehr7 Weitere Tatbestände des Deliktsrechts
7 Weitere Tatbestände des Deliktsrechts I. Verletzung eines Schutzgesetzes 823 Abs. 2 BGB Nach 823 Abs. 2 BGB ist auch derjenige, welcher gegen ein Schutzgesetz verstößt, dem anderen zum Ersatz des daraus
MehrGesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
Schlussfassung (6/GE 7/57) Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 7. Mai 07 I. Der Erlass RB 9. (Gesetz über die Jagd und den Schutz
MehrDas neue Jagdgesetz: JWMG DVO JWMG. Informationsveranstaltung am Spechaahalle Spöck Untere Jagdbehörde Landratsamt Karlsruhe
Das neue Jagdgesetz: JWMG DVO JWMG Informationsveranstaltung am 27.03.2015 Spechaahalle Spöck Landratsamt Karlsruhe 1: Anwendungsbereich Vollgesetz 15-18a BJagdG (Jagdschein) bleiben gültig BWildSchVO,
MehrJagdstatistik 2013 für die Jagdgesellschaften
Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement Amt für Natur, Jagd und Fischerei Jagdstatistik 2013 für die Jagdgesellschaften Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Amt für Natur, Jagd und Fischerei Abteilung
MehrLANDGERICHT SAARBRÜCKEN 10. Zivilkammer BESCHLUSS
Aktenzeichen: 10 S 140/16 28 C 284/16 (70) Amtsgericht Saarlouis Es wird gebeten, bei allen Eingaben das vorstehende Aktenzeichen anzugeben Saarbrücken, den 03.04.2017 LANDGERICHT SAARBRÜCKEN 10. Zivilkammer
MehrAusbildung von Jagdhunden im Saugatter wer braucht den so was?
06.03.2017 Ausbildung von Jagdhunden im Saugatter wer braucht den so was? Dr. oec. Walter Müllhaupt, Rechtsanwalt Präsident der Arbeitsgemeinschaft für Jagdhunde und der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter
Mehr