Informationsbroschüre
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- Günther Straub
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1 GEMEINDE TENTLINGEN Informationsbroschüre zur Konsultativabstimmung vom 22. September 2013 in der Gemeinde Tentlingen über das Projekt
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3 Einleitung Im Jahr 2009 hat die Firma Vigier Beton Romandie AG (weiter Vigier genannt) den Gemeinderat angefragt, das Verfahren für das Einzonen des Perimeters Räbhalta/Fahlo in eine Kiesabbauzone durchzuführen, da sie interessiert sei, ein Kiesabbauvorhaben zu realisieren. Die Umzonung von der Landwirtschaftszone in eine Kiesabbauzone liegt in der Kompetenz des Gemeinderates. Dieser beabsichtigt, diese Umzonung vorzunehmen, damit Vigier den Kies abbauen kann. Ob schlussendlich das Kiesabbauvorhaben realisiert werden kann, hängt aber auch von der Genehmigung der Einzonung durch den Kanton und dem Erteilen der Baubewilligung durch das Oberamt ab. Eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürger verlangt, dass der Gemeinderat vorgängig zum Entscheid des Gemeinderates zur vorgesehenen Zonennutzungsänderung eine Konsultativabstimmung durchführt, um die Meinung der Bevölkerung zu diesem Abbauvorhaben zu erfahren. Diese Abstimmung findet am 22. September 2013 in Form einer Urnenabstimmung statt. Die vorliegende Schrift soll die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über folgende Elemente informieren: Vorstellung des Abbauvorhabens Bedingungen des Gemeinderates zur Baubewilligung Argumente des Gemeinderates von Tentlingen Argumente des Vereins Zukunft-Tentlingen Was ist eine Konsultativabstimmung? Konsultativabstimmungen dienen dazu, die Stimmberechtigten zu einem Sachgeschäft zu befragen. Das Resultat der Abstimmung bindet den Gemeinderat nicht. Er bezieht jedoch die Meinungsbekundung der Stimmenden in seiner Entscheidungsfindung ein. Gemäss Bau- und Raumplanungsgesetz ist der Gemeinderat und nicht die Gemeindeversammlung (bzw. die Stimmberechtigten bei einer Urnenabstimmung) die zuständige und verantwortliche Planungsbehörde. Es steht dem Gemeinderat frei, einen Entscheid zu fällen, der dem Abstimmungsresultat widerspricht, wenn er andere Interessen höher gewichtet (Abwägung von öffentlichen und privaten Interessen). 3/12
4 Das geplante Abbauvorhaben Der geplante Abbauperimeter befindet sich bei Räbhalta und Fahlo. Er ist auf der unten stehenden Darstellung violett eingefärbt. Der neue kantonale Richtplan (Sachplan Materialabbau) setzt dieses Abbaugebiet zwar als zu erhaltende Ressource fest; da das Verfahren jedoch noch unter dem alten, damals geltenden kantonalen Richtplan eingeleitet worden ist, kann das bereits laufende Projekt trotz des neuen Richtplans weiterentwickelt werden. Das aktuelle Abbauprojekt geht von total 1,8 Mio. m 3 Materialien aus, davon sind 1.35 Mio. m 3 verwertbar als Kiesrohstoff. D a s A Das Abbaugebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Verarbeitungszentrum in der Stersmühle. Das abgebaute Material wird mittels Förderband transportiert und vor Ort aufbereitet. Auch das Wiederauffüllen geschieht via Stersmühle. Vigier muss die bisherige Kiesaufbereitungsanlage an der Aergera gemäss Vereinbarung mit dem Kanton bis Ende 2018 räumen und bei Bedarf durch eine neue, auf ihrem Firmengelände in der Stersmühle, ersetzen. Die bisherige Betonanlage wird weiter in Betrieb bleiben. 4/12
5 Der unten stehende Plan zeigt ein Dokument aus dem Auflagedossier. Der Abbauperimeter ist rot gestrichelt. Der Kiesabbau wird in 9 Etappen - verteilt auf ca. 25 Jahre - ausgeführt. Am Südrand wird der Wald (Eigentum der Gemeinde Tentlingen) einbezogen. An den Rändern (Westen und Osten) werden der Humus und der Oberboden zwischengelagert. Die Baubewilligung erfolgt jeweils für jede Etappe einzeln. Erst wenn die Bedingungen der früheren Etappen erfüllt sind, wird eine neue Etappe von den kantonalen Behörden genehmigt. Sobald eine Etappe ausgebeutet ist, wird sie wieder aufgefüllt und rekultiviert. Somit wird nur jeweils ein kleiner Teil des ganzen Abbauperimeters gleichzeitig offen sein. 5/12
6 Bedingungen des Gemeinderates zur Baubewilligung Der Gemeinderat hat das Abbaugesuch zu begutachten und im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens beim Kanton einzureichen. In seinem Gutachten kann er Bedingungen formulieren, die einzuhalten sind, bzw. diejenigen Bedingungen aufführen, welche aus seiner Sicht Bestandteil der Baubewilligung sein müssen. Der Gemeinderat fordert folgende Bedingungen zum Erteilen einer Baubewilligung: Abbau: - Der Kiesabbau im östlichen Teil des Abbauperimeters hat in Richtung der Wohnzonen (d.h. von Westen nach Osten) zu erfolgen, so dass die Emissionen und die visuelle Beeinträchtigung für die nahe gelegenen Wohnzonen minimiert werden. - Alle Pisten und offenen, nicht begrünten Flächen im Abbauperimeter, welche zu Staubemissionen führen können, sind konsequent zu wässern, bzw. mit geeigneten Mitteln zu behandeln, damit die Immission für die Wohngebiete minimiert werden. - Das Förderband ist zwingend einzukleiden, um den Lärm und Staub zu minimieren. - Die ordentlichen Arbeitszeiten an Werktagen sind im Grubenbereich zwingend einzuhalten, damit am frühen Morgen, am Abend und am Wochenende kein Lärm entsteht. Transporte: - Jedes Motorfahrzeug, welches das Grubenareal verlässt, hat eine funktionierende Radwaschanlage zu passieren. - Die durch den Betrieb der Gesuchstellerin verschmutzten Strassen, insb. die Stersmühle- sowie die Aergerastrasse, sind jeweils umgehend zu reinigen. - Die beauftragten Transportunternehmen sind anzuweisen, ab dem Kreisel beim Heim Linde die Kantonalstrasse und nicht die Dorfstrasse zu nutzen. - Nur in der Räbhalta abgebautes Grubenmaterial darf in der Kiesaufbereitungsanlage verarbeitet werden. Es darf kein Wandkies und/oder anderweitig gewonnenes Material zum Aufbereiten zugeführt werden. Werkleitungen: - Der Zugang zu den Werkleitungen der Gemeinde (Trinkwasser, Abwasser, Strassenkanalisation) muss im gesamten Werkperimeter jederzeit gewährleistet sein. - Ein allfälliges Verlegen von Leitungen geht zu Lasten des Abbaubetreibers. - Falls Quellen beeinträchtigt werden, gehen die Folgekosten eines Anschlusses an die Wasserversorgung zu Lasten von Vigier. 6/12
7 Instandstellung: - Bodendepots sind sofort anzusäen. - Die laufend wieder aufgefüllten Flächen sind möglichst rasch gemäss den Rekultivierungsrichtlinien der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie zu rekultivieren (begrünen). - Die laufend wieder aufgefüllten Flächen der Rodungsfläche sind so rasch als möglich gemäss Rekultivierungsplan aufzuforsten. Die Pflege ist während der ersten 10 Jahre durch den kantonalen Forstdienst zu überwachen. Dieser Katalog der Auflagen des Gemeinderates stellt einen Bestandteil des beim Kanton einzureichenden Baugesuchs dar. Legende: Das Luftbild zeigt das heutige Werkareal von Vigier in der Stersmühle und die östlich angrenzenden Industrie- und Wohngebäude. Künftig wird sich das Werkareal auf die nördliche Seite der Aergerastrasse beschränken. Die Kiesaufbereitungsanlage und die Förderanlagen an der Aergera müssen abgebaut werden. 7/12
8 Argumente des Gemeinderates Bisherige Kiesaufbereitung und Betonherstellung Der raumplanerische Grundsatzentscheid, ob in der Stersmühle Kies aufbereitet, Beton hergestellt und diese Produkte von dort aus vertrieben werden, wurde vor Jahrzehnten gefällt, weil während vielen Jahren Kies aus der Aergera und von der Kiesgrube Brädelen entnommen und in Stersmühle verarbeitet wurde. Die Gemeinde hat der Kiesausbeutungsfirma damals Land zu diesem Zweck verkauft und den Bau des Betonwerkes befürwortet. Bevölkerung, Umwelt, Natur und Landschaft Rohstoffgewinnung ist meist mit Emissionen verbunden wie beispielsweise; Lärm, Verkehr, Geruch, Staub, Boden oder Grundwasser, sei dies in der Forst- und Landwirtschaft oder im Kiesabbau. Die topographische Lage des Abbaus und die Nähe zur existierenden Verarbeitungsstätte in der Stersmühle sind vorteilhaft. Einige wenige Anwohnende sind direkt betroffen. Die Kontrolle des Einhaltens der Bedingungen zur Baubewilligung und das etappenweise Vorgehen erlauben die Auswirkungen zu minimieren. Die Industrieund Gewerbezone Stersmühle mit der Infrastruktur für die Betonherstellung existiert bereits. Der Abbau erfolgt in einer grossen Geländemulde. Dadurch ist die Abbaustelle nicht von weither einsehbar. Wenige Liegenschaften sind direkt betroffen. Die Auswirkungen durch den Abbau auf Landschaft, landwirtschaftliche Böden, Wald und Grundwasser können entweder verringert oder wieder gut gemacht werden. Ein sorgfältiger Umgang und eine strenge Kontrolle während des Abbaus und bei der anschliessenden Instandstellung sind zwingend. Transporte und Verkehr Die Distanz zwischen Abbau und Verarbeitung beträgt nur einige hundert Meter und geschieht mittels Förderbandanlage. Die Distanzen zu den Verwendungsorten sind kurz (im Schnitt ca km). Bei gleich bleibender Produktionsmenge wie heute, entfallen künftig das Zuführen von Wandkies (Kiesgruben-Abbaumaterial) in die Stersmühle und das Abführen der nicht nutzbaren Schlämme. Der Transportverkehr durch das Siedlungsgebiet von Tentlingen und die umliegenden Gemeinden, wird im Vergleich zu heute, auch unter Berücksichtigung des Wiederauffüllens, nicht zu-, sondern abnehmen. Finanzen, Wirtschaft und deren Arbeitsplätze Durch den Kiesabbau werden während 25 Jahren jährliche Erträge für die Gemeinde generiert. Vigier zahlt der Gemeinde über die ganze Dauer des Abbaus ca. 2.5 Millionen Franken. Dieser Betrag wird in jährlichen Raten von durchschnittlich zirka CHF ausbezahlt. 8/12
9 Vigier entschädigt damit das Benützen der Gemeindestrassen, vergütet das Kies, welches auf dem Grundstück der Gemeinde (Wald) ausgebeutet wird und zahlt für die Pacht des genutzten Grundstückes der Gemeinde in Stersmühle. Des Weiteren beteiligt sich Vigier an einer künftigen Sanierung der Stersmühlestrasse (max. CHF ) Die privaten Landeigentümer im Abbauperimeter haben Grundstückgewinnsteuern zu bezahlen, die der Gemeinde zugutekommen. Der grösste Landbesitzer im künftigen Abbauperimeter ist aber das Bistum Lausanne, Genf und Freiburg, welches aufgrund des Steuergesetzes von dieser Steuer befreit ist. Mit dem Bistum sind Verhandlungen über eine Abgeltung des Steuerausfalls im Gange, jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Bistum hat die Absicht einer Kompensation schriftlich bestätigt. Auch ohne den wird in der Stersmühle weiterhin Beton hergestellt. Die damit verbundenen Transporte sind von der Gemeinde zu tolerieren, da sie durch das konforme Nutzen der heutigen Industrie- und Gewerbezone entstehen. Falls das Projekt jedoch realisiert wird, wird Vigier künftig erneut Abgaben für das Nutzen der Infrastruktur zahlen und sich zusätzlich an der Sanierung der Stersmühlestrasse mit finanziellen Mitteln wesentlich beteiligen. Die Sand/Kies-Versorgung und das entstehende Deponieangebot sind bedeutungsvoll, damit Bauvorhaben (Häuser, Strassen, Brücken) realisiert werden können. Kurze Transportdistanzen sind ökonomisch und ökologisch erstrebenswert. Für den Gemeinderat ist die Bilanz der Auswirkungen des Kiesabbaus für die Gemeinde Tentlingen und ihre Bevölkerung positiv: Die sozialen Auswirkungen des Kiesabbaus durch Lärm, Staub und Verkehr können gering gehalten werden. Die ökologischen Auswirkungen auf die Naturelemente, den Wald und der Landschaftseingriff sind vertretbar. Sie dauern 25 Jahre und werden fast vollständig rückgängig gemacht. Die ökonomischen Auswirkungen sind positiv, da bedeutende finanzielle Erträge für die Gemeinde generiert werden, die regionale Wirtschaft mit einheimischen Rohstoffen versorgt wird und die Transporte kurz gehalten werden. Dem Gemeinderat ist das Erhalten und Schaffen von Arbeitsplätzen in Tentlingen und in der Region ein grundsätzlich wichtiges Anliegen. In der Bilanz lässt sich für die Gemeinde kaum eine vergleichbar gute Einnahmequelle finden. 9/12
10 Argumente des Vereins Zukunft-Tentlingen Wir befürchten, dass das geplante Kiesabbauprojekt Räbhalta-Fahlo und die dazu notwendige Zonenplanänderung die Lebensqualität unserer Gemeinde über Jahrzehnte hinaus beeinträchtigt und sich negativ auf ihre Finanzen auswirkt. Aus diesem Grund haben sich der Verein Zukunft Tentlingen mit seinen 89 Mitgliedern und etwa 200 weitere Sympathisanten in einer Unterschriftensammlung gegen dieses Projekt ausgesprochen. Im Detail sind folgende Konsequenzen zu befürchten: 1. Auswirkungen auf Lebensqualität und Umwelt Die Installation einer Kiesgrube und die Rodung von m 2 Wald werden die ausserordentliche Lebensqualität Tentlingens inmitten eines Naherholungsgebietes von einzigartiger Schönheit nachhaltig mindern und die Harmonie dieses Naturparadieses von nationaler Bedeutung zerstören. Die Bevölkerung wird über Jahrzehnte hinaus unter dem Lärm, Staub und Lastwagenverkehr zu leiden haben, die durch den Betrieb der Kiesgrube entstehen. Ohne Kiesgrube wird der Verkehr mittelfristig deutlich abnehmen. Unsere Kinder werden einem erhöhten Unfallrisiko und wir alle einer zusätzlichen Abgasbelastung ausgesetzt, die der Lastwagenverkehr mitten durch unsere Gemeinde mit sich bringt. Die Qualität des Grundwassers könnte von den Grabungen beeinträchtigt werden. Die vorliegenden Studien zu dieser zentralen Frage sind unvollständig und Trinkwasserquellen sind gefährdet. 2. Auswirkungen auf die Finanzen Es besteht die Gefahr, dass sich die Kiesgrube am Eingang des Dorfes negativ auf die Bevölkerungsentwicklung und damit auf die Steuereinnahmen auswirkt. 80% unserer Steuereinnahmen stammen von privaten Haushalten. Deshalb muss unsere Gemeinde für gute Steuerzahler attraktiv bleiben. Eine kurzsichtige Politik könnte diese vertreiben. Für das Schloss muss ein neuer Eigentümer gefunden werden. Seit jeher bringen die Schlosseigentümer ein Mehrfaches an Steuereinnahmen als die geplante Kiesausbeutung. Wie soll dieses wichtige Ziel erreicht werden, wenn dem zukünftigen Eigentümer eine Kiesgrube quasi vor die Haustür gebaut wird. Die Fa. Vigier wird durch den Betrieb der Kiesgrube viele Millionen Franken einnehmen. Zahlt diese Firma in Tentlingen überhaupt Steuern? Der Betrieb der Kiesgrube wird nur sehr wenig neue Arbeitsplätze mit sich bringen. Durch eine andere Nutzung des Areals könnten in Zukunft weit mehr Arbeitsplätze generiert werden. 10/12
11 Schon heute würden die nötige Sanierung und der Ausbau der Stersmühlestrasse die Gemeinde - gemäss Berechnungen eines ausgewiesenen Experten Mio. Franken kosten. Sollte die Kiesgrube in Betrieb genommen werden, würde in spätestens 20 Jahren vermutlich noch einmal derselbe Betrag fällig. Wie soll die Gemeinde diese Kosten tragen? Die Fa. Vigier wird nicht mehr als 200'000 Franken übernehmen. Die Gemeinde erwartet von der Fa. Vigier jährliche Zahlungen in Höhe von 100'000 Franken aus dem Betrieb der Kiesgrube. Diese Summe ist ein Maximalbetrag, der nur dann gezahlt wird, wenn die Kiesausbeute den Erwartungen entspricht. Dieser Maximalbetrag entspricht weniger als 25 Rappen pro Tag und Einwohner. Fällt der Ertrag geringer aus, erhält die Gemeinde weniger, im schlimmsten Fall keinen einzigen Rappen. Das Projekt birgt erhebliche Risiken für Umwelt, Lebensqualität und Finanzen der Gemeinde. Diese Risiken stehen in keinem Verhältnis zu den wenigen Vorteilen, die das Projekt bietet. Der Verein empfiehlt nachdrücklich die Ablehnung des geplanten Kiesabbauprojekts Räbhalta-Fahlo und der dazu notwendigen Zonenplanänderung 11/12
12 Abstimmungsempfehlung des Gemeinderates Tentlingen Der Gemeinderat hat für gute Rahmenbedingungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Umwelt zu sorgen. Der Entscheid, das Gebiet von Räbhalta/Fahlo einer Kiesabbauzone zuzuweisen, basiert auf dem Berücksichtigen aller bedeutenden Faktoren. Der Gemeinderat hat eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten am 22.September 2013 die unterbreitete Frage mit JA zu beantworten. Informationsbroschüre von der Gemeinde Tentlingen Juli /12
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